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Transkript:

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P12-021207 Datum 07.12.2002 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Die Klausur enthält 2 Aufgabenblöcke. In Aufgabenblock A haben Sie alle 4 Aufgaben zu bearbeiten, in Aufgabenblock B haben Sie eine Wahlmöglichkeit zwischen Aufgabe 5 und 6. Falls Sie Aufgabe 5 und 6 bearbeiten, wird nur Aufgabe 5 gewertet. Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 5 Steuergesetze Höchstpunktzahl: -100- Taschenrechner Bewertungsschlüssel Aufgabenblock A Aufgabenblock B Aufgaben 1 2 3 4 5 6 Σ max. erreichbare Punkte 15 15 20 20 30 30 100 Punkte erster Prüfer Punkte zweiter Prüfer Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0 KLAUSURAUFGABEN WI-STL-P12-021207 SEITE 1 von 5

Aufgabenblock A 70 Punkte Bearbeiten Sie bitte alle 4 Aufgaben. Aufgabe 1 15 Punkte Welche fünf Arten von öffentlich-rechtlichen Abgaben kennen Sie? Erläutern Sie diese und geben Sie jeweils ein Beispiel. Aufgabe 2 15 Punkte Der ledige Manfred Hastig, 65 Jahre, besitzt in Essen ein Mehrfamilienhaus. Das Haus besteht aus sechs gleich großen Wohnungen. Fünf Wohnungen sind je für monatlich 660,-- incl. Nebenkosten vermietet. In der sechsten Wohnung lebt Herr Hastig. Im Jahr 2002 mussten Reparaturen am ganzen Haus in Höhe von 20.000,-- durchgeführt werden. Außerdem zahlte Herr Hastig 5.000,-- Schuldzinsen und 2.500,-- Tilgung für ein Hausdarlehen in 2002. Die Nebenkosten 2002 für die fünf vermieteten Wohnungen betrugen 11.000,--. Das Mehrfamilienhaus ist bereits voll abgeschrieben. Im September 2002 gewann Herr Hastig 55.000,-- im Lotto. Am 12. Oktober 2002 starb die Patentante von Herrn Hastig und vererbte ihm 80.000,--. Herr Hastig erhält seit Beginn seines 64. Lebensjahres eine staatliche Altersrente. Im Jahr 2002 betrug diese 14.500,--. Bitte ermitteln Sie gemäß Einkommensteuergesetz den Gesamtbetrag der Einkünfte für das Jahr 2002. Aufgabe 3 20 Punkte Die Weilig-GmbH, Mainz, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, legt Ihnen für das Jahr 2002 folgende Zahlen vor: 1.) Gewinn aus Gewerbebetrieb 2.) Einheitswert des Betriebsgrundstücks 3.) Beteiligung eines typ. stillen Gesellschafters (Privatmann) an der GmbH 4.) Spende an politische Parteien Spende zur Förderung kirchl. Zwecke 5.) Miete für Geschäftseinrichtung (Vermieter ist kein Gewerbetreibender) 6.) Verlust aus der Beteiligung an einer KG 7.) Zinsen für ein langfristiges Darlehen betrugen Zinsen und Kontoführungsgebühren für das Giro 8.) Gemieteter Computer von der Firma Siemens 120.000,-- 240.000,-- 20.000,-- 50,-- 80,-- 7.000,-- 4.000,-- 8.000,-- 500,-- 2.000,-- Bitte berechnen Sie die Gewerbesteuer für das Jahr 2002. Der Hebesatz beträgt 440%. KLAUSURAUFGABEN WI-STL-P12-021207 SEITE 2 VON 5

Aufgabe 4 20 Punkte Die Aufgaben a) und b) können unabhängig voneinander gelöst werden. a) Die Unternehmerin Ulla Hauser, Berlin, hat folgende Bruttoumsätze im Sinne des 19 Abs. 1 Satz 1 UStG erzielt: 1997 10.000,-- (Beginn der Tätigkeit 01.10.97) 1998 30.000,-- 1999 15.000,-- 2000 45.000,-- 2001 16.000,-- 2002 38.000,-- In welchen Jahren ist Frau Hauser Kleinunternehmerin gemäß Umsatzsteuergesetz? 10 Punkte b) Die Unternehmerin Elli Klein (Vierteljahreszahlerin), Lübeck, hat am 03.05.2002 Waren an die Unternehmerin Lisa Wiese, Lübeck, geliefert. Eine Rechnung wird am 06.05.2002 gestellt. Die Zahlung erfolgt am 08.07.2002. Wann entsteht die Umsatzsteuer bei der Sollbesteuerung und bei der Istbesteuerung? 5 Punkte 5 Punkte KLAUSURAUFGABEN WI-STL-P12-021207 SEITE 3 VON 5

Aufgabenblock B 30 Punkte Wahlmöglichkeit: Bearbeiten Sie bitte entweder Aufgabe 5 oder Aufgabe 6. Sollten Sie dennoch beide Aufgaben bearbeiten, geht nur Aufgabe 5 in die Bewertung ein. Aufgabe 5 30 Punkte Der selbständige Steuerberater Gido Hinke, Bremen, ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG und versteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten. Sein vorläufiger Gewinn für das Jahr 2002 beträgt 32.000,--. Die folgenden Sachverhalte blieben bisher unberücksichtigt. Bitte ermitteln Sie den berichtigten und möglichst niedrigsten Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG für das Jahr 2002 (ohne 7g EStG). 1.) Barkauf einer Rechenmaschine für 210,-- + 16% USt im Juli 2002. 2.) Anzahlung eines Mandanten im Dezember 2002 in Höhe von 1.392,-- in bar. 3.) Herr Hinke nahm im November 2002 ein betriebliches Darlehen in Höhe von 8.000,-- auf. Er zahlte 150,-- Bearbeitungsgebühren, 50,-- Zinsen und 400,-- Tilgung. 4.) Am 25.03.2002 kaufte er einen rein betrieblichen PKW für 20.880,-- incl. USt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. 5.) Im Mai 2002 verkaufte Herr Hinke ein unbebautes Grundstück für 80.000,--. Die Anschaffungskosten (Buchwert) haben 42.000,-- betragen. 6.) Für zu schnelles Fahren zahlte er im Juni 2002 eine Strafe von 50,--. 7.) Der alte Betriebs-PKW wurde am 02.04.2002 für 6.500,-- + 16% USt verkauft. Dieser hatte einen Restbuchwert von 2.000,--. 8.) Am 31.12.2002 überweist Herr Hinke die Büromiete für den Monat Januar 2003 in Höhe von 1.500,--. Er zahlt immer die Miete am Monatsletzten im voraus. 9.) Im Jahr 2002 sind Forderungsausfälle in Höhe von 6.032,-- eingetreten. 10.) Im September 2002 erstattete das Finanzamt folgende Beträge: 1.000,-- Einkommensteuer, 520,-- Umsatzsteuer und 55,-- Solidaritätszuschlag. KLAUSURAUFGABEN WI-STL-P12-021207 SEITE 4 VON 5

Aufgabe 6 30 Punkte Die Aufgaben a) und b) können unabhängig voneinander gelöst werden. a) Die AB-GmbH, Bonn, erzielt im Kalenderjahr 2002 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 270.000,--. 1.) Wie hoch ist die Körperschaftsteuerbelastung der AB-GmbH, wenn der gesamte Gewinn nicht ausgeschüttet wird? 2.) Wie hoch ist die Körperschaftsteuerbelastung, wenn der gesamte Gewinn ausgeschüttet wird? Wie hoch wären dann die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer? 3.) Wie hoch ist der Auszahlungsbetrag, der an die Gesellschafter ausgeschüttet wird? 3 Punkte 3 Punkte 6 Punkte 3 Punkte b) Die XY-GmbH, Braunschweig, weist einen vorläufigen Jahresüberschuss für das Jahr 2002 von 212.000,-- aus. Dieser Jahresüberschuss wurde um die folgenden Ausgaben gemindert: GewSt-Vorauszahlungen 2002 32.000,-- KSt-Vorauszahlungen 2002 40.000,-- SolZ-Vorauszahlungen 2002 2.200,-- Beiratsvergütungen 12.000,-- Spenden an politische Parteien 3.000,-- Geldbußen 500,-- Grundsteuer 6.000,-- 1.) Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen der XY-GmbH für das Jahr 2002? 2.) Wie hoch ist die Körperschaftsteuerschuld (ohne SolZ) der XY-GmbH für das Jahr 2002? 9 Punkte 6 Punkte KLAUSURAUFGABEN WI-STL-P12-021207 SEITE 5 VON 5

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P12-021207 Datum 07.12.2002 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 28. Dezember 2002 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. Bewertungsschlüssel Aufgaben 1 2 3 4 5 6 insgesamt max. erreichbare Punkte 15 15 20 20 30 30 100 Punkte erster Prüfer Punkte zweiter Prüfer Korrekturrichtlinie WI-STL-P12-021207 Seite 1 von 6

Lösung Aufgabe 1 SB STL 1, S. 14 ff. 15 Punkte Zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben gehören Steuern, Gebühren, Beiträge, steuerlichen Nebenleistungen und Sonderabgaben. Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen (Einkommensteuer). Der Steuerbegriff ist in 3 Abs.1 AO definiert. Gebühren und Beiträge unterscheiden sich von den Steuern vor allem dadurch, dass der Steuerpflichtige für die Entrichtung von Gebühren und Beiträgen eine Gegenleistung erhält. Während Gebühren (Müllabfuhr, Rundfunk/ Fernsehen) für eine in Anspruch genommene Leistung gezahlt werden, besteht bei den Beiträgen (Sozialversicherungsbeiträge, Kurtaxen) die Gegenleistung in dem Angebot einer bestimmten Leistung, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige sie in Anspruch nimmt oder nicht. Steuerliche Nebenleistungen dienen nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern sollen den Betroffenen zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen veranlassen (Säumniszuschläge). Sonderabgaben dienen der Bewältigung wirtschafts- oder gesellschaftspolitischer Probleme, fließen einem Sonderfond zu und werden von einer homogenen Gruppe von Bürgern erhoben (Ausgleichsabgaben nach Schwerbehindertengesetz). 4 Punkt Korrekturrichtlinie WI-STL-P12-021207 Seite 2 von 6

Lösung Aufgabe 2 SB STL 2, S. 22 ff. 15 Punkte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem 21 EStG in in Einnahmen: 5 x 660,-- x 12 39.600,-- Werbungskosten Reparaturen 5/6 von 20.000,-- (ger.) 16.667,-- Schuldzinsen 5/6 von 5.000,-- (ger.) 4.167,-- Nebenkosten 11.000,-- 7.766,-- Sonstige Einkünfte 22 EStG 29% von 14.500,-- 4.205,-- (-) Werbungskosten- P. 102,-- 4.103,-- Summe der Einkünfte 11.869,-- (-) Altersentlastungsbetrag 24a EStG 40% von 7.766,--, aber max. 1.908,-- Gesamtbetrag der Einkünfte 2002 9.961,-- Der Lottogewinn ist eine zufällige Vermögensmehrung und ist keiner Einkunftsart zuzurechnen. Die Erbschaft unterliegt dem Erbschaftsteuergesetz. Korrekturrichtlinie WI-STL-P12-021207 Seite 3 von 6

Lösung Aufgabe 3 SB STL 4, S. 10 ff. 20 Punkte Gewinn aus Gewerbebetrieb 120.000,-- (+) Hinzurechnungen gem. 8 GewStG DSZ 50% von 8.000,-- 4.000,-- Zinsen für Giro sind keine DSZ Gewinnanteil typ. stiller Gesellschafter 20.000,-- 1/2 Miete Geschäftseinrichtung 3.500,-- Die Miete für den Computer wird nicht hinzugerechnet, weil Vermieter Gewerbetr. Verlustanteil KG-Beteiligung 4.000,-- sämtliche Spenden 130,-- 151.630,-- (-) Kürzungen 9 GewStG Grundbesitzkürzungen 1,2% von 336.000,-- (240.000,-- x 1,4) 4.032,-- 4 Punkte Spenden f. kirchl. Zwecke 80,-- Gewerbeertrag 147.518,-- Abrdg. auf volle 100,-- gem. 11 (1) GewStG 147.500,-- kein Freibetrag verbleiben 147.500,-- x 5% (=) Steuermessbetrag 7.375,-- x Hebesatz (440%) Gewerbesteuer 2002 32.450,-- Lösung Aufgabe 4 SB STL 5, S. 33 f. 20 Punkte Lösung Aufgabe a): Frau Hauser ist in den Jahren 2000 und 2002 Kleinunternehmerin i. S. des 19 UStG, weil in diesen Jahren der voraussichtliche Gesamtumsatz 50.000,-- und der 4 Punkte Vorjahresumsatz die Grenze von 16.620,-- nicht überschreitet. 1997 keine KU, weil im Jahr der Gründung über 16.620,--, 3/12 (=) max. 4.155,--. 1998 keine KU, da VJ nicht unter 16.620,--. 1999 keine KU, da VJ nicht unter 16.620,--. 2001 keine KU, da VJ nicht unter 16.620,--. Lösung Aufgabe b): Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums II/02, weil die Lieferung im II. Quartal ausgeführt wurde. 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG 5 Punkte Bei der Istbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums III/02, weil im III. Kalendervierteljahr das Entgelt für die Leistung vereinnahmt wurde. 13 Abs. 1 Nr. 1b UStG 5 Punkte Korrekturrichtlinie WI-STL-P12-021207 Seite 4 von 6

Lösung Aufgabe 5 SB STL 2, S. 60 ff. 30 Punkte vorläufiger Gewinn 32.000,-- Betriebseinnahmen Betriebsausgaben in in 1.) Kauf Rechenmaschine 243,60 2.) Anzahlung einer Rechnung 1.392,-- 3.) Bearbeitungsgebühren 150,-- Zinsen 50,-- Tilgung ist keine BA 4.) Vorsteuer 2.880,-- AfA 20% v. 18.000,-- (ohne 7g EStG) 3.600,-- 5.) Verkauf Grundstück 80.000,-- AK Grundstück 42.000,-- 6.) Strafe: Kosten priv. LF. 7.) Erlös PKW 7.540,-- Buchwert PKW 8.) Die Miete gehört als regelmäßig wiederk. BA in das neue Jahr 2.000,-- 9.) Forderungsausfälle, keine BA 10.) Umsatzsteuer ESt/ SolZ keine BE 520,-- 89.452,-- 50.923,60 berichtigter Gewinn: 70.528,40 Korrekturrichtlinie WI-STL-P12-021207 Seite 5 von 6

Lösung Aufgabe 6 SB STL 3, S. 10 ff., 17 ff. 30 Punkte a) 1.) 25% von 270.000,-- 67.500,-- 3 Punkte 2.) 25% von 270.000,-- 67.500,-- 3 Punkte zu versteuerndes Einkommen 270.000,-- (-) KSt (25% von 270.000,-- ) 67.500,-- (=) Ausschüttung (bei Vollaussch.) 202.500,-- (=) Dividende 202.500,-- (-) Kapitalertragsteuer (20% von 202.500,-- ) 40.500,-- 3 Punkte (-) Solidaritätszuschlag (5,5% von 40.500,-- ) 2.227,50 3 Punkte 3.) (=) Auszahlungsbetrag an die Gesellschafter 159.772,50 3 Punkte b) 1.) vorläufiger Jahresüberschuss 212.000,-- (+) nichtabziehbare Aufwendungen gem. 10 KStG KSt- VZ 2002 40.000,-- SolZ- VZ 2002 2.200,-- Geldbußen 500,-- 50% der Beiratsvergütung 6.000,-- Spenden 3.000,-- Summe der Einkünfte, hier auch zu versteuerndes Einkommen 263.700,-- 2.) 25% von 263.700,-- 65.925,-- (-) KSt- VZ 02 40.000,-- KSt- Schuld 25.925,-- Korrekturrichtlinie WI-STL-P12-021207 Seite 6 von 6