Betriebswirtschaft Steuerlehre Prüfungsleistung BW-STL-P
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- Dominic Zimmermann
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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft Steuerlehre Prüfungsleistung Datum Lösen Sie die Klausuraufgaben bitte auf den Klausurblättern und geben Sie diese zum Schluss der Klausur vollständig bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Verwenden Sie bei Bedarf ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel, nicht gebrauchte Blätter sowie die Klausur) ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Schreiben Sie jeweils zu Ihren Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese beziehen. Schreiben Sie unbedingt leserlich. Viel Erfolg! Ausgegebene Arbeitsblätter Abgegebene Arbeitsblätter Ort, Datum Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) AUFGABENSPIEGEL Aufgabe 1 W2 W3 4 5 insg. max. erreichbare Punkte Note: erreichten Punkte 1. Prüfer erreichten Punkte 2. Prüfer BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Datum, Unterschrift 1. Prüfer Datum, Unterschrift 2. Prüfer Prüfungsleistung Steuerlehre, Betriebswirtschaft
2 Anmerkungen des ersten Prüfers: Datum, Unterschrift 1. Prüfer Anmerkungen des zweiten Prüfers: Datum, Unterschrift 2. Prüfer Prüfungsleistung Steuerlehre, Betriebswirtschaft
3 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Die Klausur bietet einen Wahlaufgabenbereich (Aufgabe 2 und Aufgabe 3), in dem nur eine Aufgabe zur Lösung ausgewählt werden soll. Werden beide Aufgaben gelöst, kommt nur die erste in die Bewertung! Sie müssen also 4 Aufgaben lösen, wofür Ihnen 90 Minuten zur Verfügung stehen. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Zum Bestehen der Klausur müssen mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erzielt werden. Lassen Sie 1/3 Rand für die Korrekturen und schreiben Sie unbedingt leserlich. Denken Sie an Name, Unterschrift und Matrikelnummer. Bearbeitungszeit: 90 Minuten zulässige Hilfsmittel: Anzahl der Aufgaben: 5 insgesamt, davon Steuergesetze, Taschenrechner 4 zu lösende Höchstpunktzahl: Bewertungsschlüssel Aufgaben 1 W2 W3 4 5 insgesamt max. erreichbare Punkte Punkte erster Prüfer Punkte zweiter Prüfer Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 KLAUSURAUFGABEN STEUERLEHRE
4 Aufgabe 1 (15 Punkte) Bitte erläutern Sie den Beginn (3 Phasen der Entstehung) und das Ende der Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft. Wahlmöglichkeit: Bitte lösen Sie entweder Aufgabe 2 oder Aufgabe 3. Werden beide Aufgaben gelöst, wird nur die erste bewertet! Wahl-Aufgabe 2 (40 Punkte) Die Eheleute Krause (beide 48 Jahre alt) wohnen in Münster und werden zusammen veranlagt. Sie haben drei Kinder. Anna ist 12 Jahre alt und Schülerin. Frederic ist 15 Jahre alt und ebenfalls Schüler. Im Jahr 2000 war er das ganze Jahr als Austauschschüler in England. Sohn Marvin, 21 Jahre alt, studierte in München Medizin. Für alle Kinder erhielten die Ehegatten in 2000 Kindergeld. Alle Kinder hatten kein eigenes Einkommen. Die Ehegatten bewohnen in Münster ein Dreifamilienhaus ( 3 Wohnungen a 120 qm). Im EG wohnen die Krauses mit der kranken Mutter von Frau Krause, im 1. OG wohnen die Kinder (in 2000 nur Anna). Das 2. OG ist für mtl ,-- DM (incl. NK.) fremdvermietet worden. Die Krauses ließen die kranke Mutter unentgeltlich in einem Zimmer wohnen und unterstützten sie mit mtl. 300,-- DM, weil die Mutter kein eigenes Einkommen hatte. In 2000 musste das Dach für ,-- DM repariert werden. Das Haus ist bereits voll abgeschrieben. Die Schuldzinsen betrugen ,-- DM und die sonstigen Kosten für das 2. OG betrugen 6.200,-- DM und für das EG bzw. 1. OG ,-- DM. Herr Krause ist kfm. Angestellter. Sein Bruttoeinkommen betrug in ,-- DM, die einbehaltene Lohnsteuer hierauf 9.428,-- DM. Frau Krause ist angestellte Sachbearbeiterin. Ihr Bruttoarbeitslohn betrug in ,-- DM, die einbehaltene Lohnsteuer hierauf 8.052,-- DM. Beide Ehegatten sind nicht in der Kirche. Während Herr Krause mtl. 220,-- DM für eine Bahnkarte bezahlte, fuhr Frau Krause an 231 Tagen 72 km einfach zu ihrer Arbeitsstelle. Außerdem ist sie in der Gewerkschaft und zahlte 480,-- DM Beitrag im Jahr. Herr Krause musste in 2000 operiert werden. Die Kosten betrugen ,-- DM, davon hat die Krankenkasse nur 4.200,-- DM erstattet. Im Dezember 2000 erhielt Herr Krause einen Behindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 40%. Die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen betrugen 7.830,-- DM. Bitte ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten Krause für das Jahr Kommt es in 2000 zu einer Einkommensteuernachzahlung oder zu einer Einkommensteuererstattung? (bitte SolZ unberücksichtigt lassen). Erläutern Sie kurz den Lösungsweg AUFGABEN SEITE 2 VON 4
5 Wahl-Aufgabe 3 (40 Punkte) Die Teilaufgaben 3.1 und 3.2 können unabhängig voneinander gelöst werden. Teilaufgabe 3.1: (20 Punkte) Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer Heinz Hühnerbein legt für das Jahr 2000 folgende Daten zur Ermittlung seiner Umsatzsteuer-Jahreserklärung vor: Verkaufserlöse incl. 16% Ust Verkaufserlöse incl. 7% Ust Exportumsätze Erlöse aus Anlagenabgang hier: Maschine (netto) Mieteinnahmen aus Vermietung einer betrieblichen Wohnung an eine Privatperson Wareneinkauf incl. 16% Ust Wareneinkauf incl. 7% Ust Kosten incl. USt: Autokosten Bürobedarf Bücher/ Zeitschriften Renovierungskosten für die o. a. Wohnung Telefonkosten diverse Kosten: Abschreibung Beiträge, Gebühren KFZ-Vers./ Steuern Zinsen, Kontoführung Repräsentation (Blumen) Insgesamt hat Herr Hühnerbein 3.500,-- DM an USt-Vorauszahlungen für 2000 geleistet ,-- DM ,-- DM ,-- DM 2.500,-- DM ,-- DM ,-- DM ,-- DM 4.176,-- DM 522,-- DM 321,-- DM 1.508,-- DM 1.740,-- DM ,-- DM 500,-- DM 1.520,-- DM 320,-- DM 107,-- DM Wie hoch ist seine USt-Abschlusszahlung bzw. USt-Erstattung für das Jahr 2000? Stellen Sie den Lösungsweg kurz dar. Teilaufgabe 3.2: (20 Punkte) Die Heiner Wolter GmbH in Duisburg, deren WJ mit dem KJ übereinstimmt, legt Ihnen für den Ermittlungszeitraum 2000 folgende Zahlen vor: 1.) Gewinn aus Gewerbebetrieb ,-- DM 2.) GewSt-Vorauszahlungen in Höhe von ,-- DM haben den Gewinn (1) gemindert. 3.) Spenden an politische Parteien 800,-- DM Spenden an wissenschaftl. Zwecke 500,-- DM 4.) Einheitswert der Betriebsgrundstücke ,-- DM Einheitswert der betriebl. Maschinen ,-- DM 5.) Verlustanteil an einer KG ,-- DM 6.) Mietaufwendungen für LKW (Vermieter ist eine Leasinggesellschaft) ,-- DM 7.) Darlehensschuld ,-- DM Zinsen (langfristig) ,-- DM 8.) Miete für eine Lagerhalle (Vermieter Privatperson) ,-- DM 9.) Gewinnanteil an OHG-Beteiligung 7.000,-- DM 10.) Gewinnanteil an einer nicht steuerbefreiten inl. Kapitalges. (20% v.stammkap.) ,-- DM Der Hebesatz beträgt 350%. Berechnen Sie die GewSt-Rückstellung 2000 nach der 5/6-Methode! Stellen Sie den Lösungsweg kurz dar. AUFGABEN SEITE 3 VON 4
6 Aufgabe 4 (20 Punkte) A, B und C sind zu je 1/3 Gesellschafter einer KG. B erhält als Komplementär und Geschäftsführer eine Vorwegvergütung von mtl ,-- DM, die zu Lasten des Gewinns der KG gebucht wurde. A hat der KG ein Grundstück zur Nutzung überlassen und erhält dafür eine mtl. Pacht von 3.000,-- DM, die auch als Betriebsausgabe der KG gebucht wurde. Die Kapitalkonten der drei Gesellschafter werden im Rahmen der Gewinnverteilung vorab mit 6% verzinst. Auf A entfallen 7.000,-- DM, auf B ,-- DM und auf C 5.000,-- DM. Der Gewinn laut Handelsbilanz beträgt ,-- DM. Welche Gewinnanteile ergeben sich für A, B und C? Aufgabe 5 (25 Punkte) Die Teilaufgaben 5.1 und 5.2 können unabhängig voneinander gelöst werden. Teilaufgabe 5.1 (10 Punkte): Die Einkommensteuerabschlusszahlung i. H. von 6.750,-- DM wurde am X (Freitag) fällig. Der Steuerpflichtige zahlt erst am X (Montag) per Scheck. Nach welcher Vorschrift und in welcher Höhe ergeben sich Säumniszuschläge? Teilaufgabe 5.2 (15 Punkte): Nennen Sie die Rechtsbehelfsverfahren der Abgabenordnung! AUFGABEN SEITE 4 VON 4
7 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist es unmöglich, jede denkbare Lösung anzugeben. Stoßen Sie bei der Korrektur auf eine andere als die als richtig angegebene Lösung, ist eine entsprechende Punktzahl zu vergeben. Richtige Gedanken und Lösungsansätze sollten positiv bewertet werden. Sind in der Musterlösung die Punkte für eine Teilaufgabe summarisch angegeben, so ist die Verteilung dieser Punkte auf Teillösungen dem Korrektor überlassen. 50 % der insgesamt zu erreichenden Punktzahl (hier also 50 Punkte von 100 möglichen) reichen aus, um die Klausur erfolgreich zu bestehen. Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie nach folgendem Bewertungsschema vor: Bewertungsschlüssel Aufgaben 1 W2 W3 4 5 insgesamt max. erreichbare Punkte Punkte erster Prüfer Punkte zweiter Prüfer Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Korrekturrichtlinie Steuerlehre
8 Lösung Aufgabe 1 vgl. SB STL 3, S.11 f. (15 Punkte) Die zivilrechtliche Entstehung einer Kapitalgesellschaft unterteilt sich in die Phasen Vorgründungsgesellschaft, Vorgesellschaft und Entstehung der juristischen Person. Zu beachten ist, dass die steuerrechtliche Wertung der zivilrechtlichen Einordnung der jeweiligen Gesellschaft als Personen- oder als Kapitalgesellschaft folgt. Vorgründungsgesellschaft: Die Gesellschafter der zukünftigen Kapitalgesellschaft schließen einen Vorvertrag, der ihre Absicht zur Gründung der Kapitalgesellschaft dokumentiert. Dieses als Vorgründungsgesellschaft bezeichnete Gebilde wird zivilrechtlich als Personengesellschaft und daher steuerrechtlich als nicht KSt-pflichtig angesehen (A 2 Abs.4 KStR). Vielmehr erzielen die Gesellschafter selbst Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß 15 Abs.1 Satz 2 EStG, soweit die Gesellschaft gewerblich tätig ist. Vorgesellschaft: Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags (z.b. 2 Abs.1 GmbHG) entsteht die sogenannte Vorgesellschaft. Da zivilrechtlich die Vorgesellschaft als identisch mit der erst durch Eintragung im Handelsregister entstehenden späteren juristischen Person angesehen wird, wird steuerrechtlich bereits die Vorgesellschaft der KSt unterworfen (A 2 Abs.3 Satz 1 KStR). Juristische Person: Die juristische Person als solche entsteht zivilrechtlich erst im Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister (konstitutive Wirkung der Eintragung). Die nunmehr entstandene Kapitalgesellschaft ist KSt-pflichtig gemäß 1 Abs.1 Nr.1 KStG. Zivilrechtlich endet die Existenz der Kapitalgesellschaft durch Löschung aus dem Handelsregister. Die persönliche Steuerpflicht erlischt jedoch erst in dem Zeitpunkt, in dem die nachfolgenden drei Kriterien kumulativ erfüllt sind (vgl. auch A 46 Abs.2 KStR): Tatsächliche Einstellung des Geschäftsbetriebs und Beendigung der Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter und Ablauf eines eventuell vorgeschriebenen Sperrjahrs (z.b. 73 GmbHG) 2 Punkte 3 Punkte 3 Punkte 3 Punkte 4 Punkte Korrekturrichtlinie Seite 2 von 7
9 Lösung Wahl-Aufgabe 2 vgl. SB STL 2 (40 Punkte) in DM er: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 19 EStG) in DM sie: Bruttoarbeitslohn , ,--./. Werbungskosten Fahrtkosten 2.640, ,-- 4 Punkte er: 12 x 220,-- DM sie: 231 T. x 72 km x 0,70 DM Gewerkschaft 480,-- Bürobedarf, Arbeitsm. pauschal 200,-- 200,-- 2 Punkte Konto-Führung pauschal 30,-- 30,-- 2 Punkte , ,-- 2 Punkte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 21 EStG) Mieteinnahmen ,--./. Werbungskosten Dachreparatur 1/ ,-- 2 Punkte Schuldzinsen 1/ ,-- 2 Punkte s. Kosten direkt 6.200,-- Verlust ,-- vertikaler Verlustausgleich./ ,--./ ,-- Summe der Einkünfte , ,-- Summe der Einkünfte Ehegatten ,-- (=) Gesamtbetrag der Einkünfte./. Vorsorgeaufwendungen 7.830,--./. Sonderausgaben-Pauschbetrag 10c Abs.1 EStG 216,-- 2 Punkte./. Krankheitskosten zumutb. EB. 33 Abs.3 EStG 1% v ,-- = 641,-- (ger.) Kosten ,-- DM./. Erst ,-- DM./. z.eb. 641,-- DM ,-- 4 Punkte./. Unterhalt gem. 33a Abs.1 EStG 12 x 300,-- DM 3.600,-- 2 Punkte./. Ausbildungs-FB.gem. 33a Abs.2 EStG unter 18 J. und auswärtig untergebracht 1.800,-- über 18 J. und auswärtig untergebracht 4.200,--./. Behinderten- Pauschbetrag gem. 33b Abs.3 EStG Grad der Behinderung 40% 840,-- Einkommen (=) zu versteuerndes Einkommen ,-- Einkommensteuer lt. Splitting-Tabelle ,--./. ESt-Vorauszahlungen (Lohnsteuer) ,-- Einkommensteuer-Erstattung ,-- Korrekturrichtlinie Seite 3 von 7
10 Lösung Wahl-Aufgabe 3 vgl. SB STL 4 (40 Punkte) Teilaufgabe 3.1: (20Punkte) vgl. SB STL 5, S. 9 in DM Umsatzsteuer: 16% aus , ,-- 7% aus , ,-- Exportumsätze sind steuerfrei Erlöse aus Anlagenabgang 16% von 2.500, ,-- Mieteinnahmen sind steuerfrei ,-- Übertrag: ,-- Vorsteuer: Wareneinkauf 16% aus , ,-- 7% aus ,-- 980,-- Auto 16% von 4.176,-- 576,-- Bürobedarf 16% von 522,-- 72,-- Bücher/ Zeitschr. 7% von 321,-- 21,-- Renovierung kein VSt-Abzug möglich, hängt mit steuerfreien 2 Punkte Umsätzen zusammen Telefon 16% von 1.740,-- 240,-- Repräsentation 7% von 107,-- 7,-- vorläufige Umsatzsteuer 5.764,--./. Vorauszahlungen 3.500,-- Umsatzsteuer-Abschlusszahlung ,-- Abschreibungen, Beiträge/ Gebühren, KFZ-Vers./ Steuern, Zinsen und Kontoführung unterliegen nicht der Umsatzsteuer. 2 Punkte Korrekturrichtlinie Seite 4 von 7
11 Teilaufgabe 3.2.: (20 Punkte) vgl. SB STL 4, S. 29 f. in DM Gewinn aus Gewerbebetrieb ,-- (+) GewSt-Vorauszahlungen ,-- Zwischensumme ,-- (+) Hinzurechnungen 8 GewStG 1/2 Dauerschuldzinsen ( 8 Nr.1 GewStG) ,-- Verlustanteil an KG ( 8 Nr.8 GewStG) ,-- Spenden bei Körpersch. ( 8 Nr.9 GewStG) 1.300,-- (./.) Kürzungen 9 GewStG Grundbesitzkürzungen ( 9 Nr.1 GewStG) 1,2% v ,-- (1,4 x ,--) ,-- 2 Punkte OHG-Beteiligung ( 9 Nr.2 GewStG) 7.000,-- Gewinnanteil KapGes. ( 9 Nr.2a GewStG) ,-- Spendenabzug ( 9 Nr.5 GewStG) wissenschaftliche Zwecke 500,-- Gewerbeertrag ,-- Abrundung ( 11 Abs.1 Satz 3 GewStG) ,-- x 5% = ,-- x Hebesatz (350%) ,-- Übertrag: ,-- davon 5/6 (gerundet) ,--./. Vorauszahlungen ,-- GewSt-Rückstellung ,-- Der Einheitswert der Maschinen ist nicht zu berücksichtigen. Die Mietaufwendungen für den LKW bleiben unberücksichtigt, da der Vermieter ein Gewerbetreibender ist. Die Miete für die Lagerhalle ist keine Hinzurechnung, da Mieten für Grundbesitz nicht hinzugerechnet werden. Korrekturrichtlinie Seite 5 von 7
12 Lösung Aufgabe 4 vgl. SB STL 6, S.14 ff. (20 Punkte) Gewinn lt. HB ,-- A B C vorab Kapitalverzinsung , , , ,-- 4 Punkte Rest je 1/ , , , ,-- 4 Punkte Verteilung lt. HB , , , ,-- 4 Punkte (+) Tätigkeitsverg ,-- 0, ,-- 0,-- 2 Punkte (+) Pacht , ,-- 0,-- 0,-- 2 Punkte steuerlicher Gewinn , , , ,-- 2 Punkte Der Gewinn ist gesondert und einheitlich festzustellen. Bei der Kapitalkontenverzinsung handelt es sich nicht um eine steuerliche Sondervergütung nach 15 Abs.1 Nr.2 EStG sondern um eine handelsrechtliche Gewinnverteilungsabrede nach 167 HGB. Wären die Zinsen auch zu Lasten des Gewinns gebucht worden, dann hätten sie als Sondervergütungen dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden müssen. 2 Punkte Lösung Aufgabe 5 (25 Punkte) Teilaufgabe 5.1.: (10 Punkte) vgl. SB STL 7, S. 25 Der Säumniszuschlag berechnet sich wie folgt: Fälligkeit der Einkommensteuer: X (keine Schonfrist bei Scheck 240 Abs.3 AO) 1% SZ entstanden am X ( X) 2% SZ entstanden am X ( X) 3% SZ entstanden am X ( X) Da der X ein Sonntag ist, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag ( 108 Abs.3 AO), so dass bei der Zahlung am X 3 % Säumniszuschläge entstanden sind. 3% von 6.700,-- DM (abger. nach 240 Abs.1 Satz 1 AO) ergeben einen Säumniszuschlag i.h.v. 201,-- DM. 4 Punkte 2 Punkte 4 Punkte Korrekturrichtlinie Seite 6 von 7
13 Lösung Teilaufgabe 5.2.: (15 Punkte) vgl. SB STL 7, S.39 ff. Außergerichtliches Einspruchsverfahren: Grundsätzlich steht jedem, der sich durch Akte der öffentlichen Hand in seinen Rechten verletzt fühlt, gem. Art.19 Abs.4 GG der gerichtliche Rechtsweg offen. Im Steuerrecht ist der gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsakten das außergerichtliche Einspruchsverfahren (sogenanntes "Vorverfahren") vorgelagert. Dies führt zu einer zusätzlichen Instanz und damit zu einem erhöhten Rechtsschutz für den Steuerpflichtigen und ermöglicht der Finanzverwaltung, eigene Entscheidungen selbst zu prüfen und ihr unterlaufene Fehler schnell und ohne Einschalten der Gerichte zu korrigieren. Gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren: Bleibt das (außergerichtliche) Einspruchsverfahren für den Steuerpflichtigen erfolglos, bleibt ihm das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, indem er beim Finanzgericht Klage gegen Entscheidung des Vorverfahrens einreicht. Das Gericht überprüft die Feststellungen der Behörde und entscheidet durch Urteil. Gegen dieses Urteil steht dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung u. U. das Rechtsmittel der Revision zu, über die der Bundesfinanzhof durch Urteil entscheidet. Nicht-förmliche Rechtsbehelfe: Neben den genannten förmlichen Rechtsbehelfsverfahren kann der Steuerpflichtige auf nicht-förmlichen Weg versuchen, die Finanzbehörde zu einer anderen Entscheidung zu bewegen. Die wichtigsten nicht-förmlichen Rechtsbehelfe sind der Änderungsantrag, die allgemeine Gegenvorstellung, der Antrag auf Billigkeitsmaßnahmen, die Dienstaufsichtsbeschwerde. Zu beachten ist jedoch, dass diese Rechtsbehelfe die Bestandskraft eines Verwaltungsaktes nicht hemmen, so dass in der Praxis im Zweifelsfall dem Einspruch der Vorzug zu geben ist. 5 Punkte 5 Punkte 5 Punkte Korrekturrichtlinie Seite 7 von 7
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