von In diesem Merkblatt sollen die geltenden Verantwortungsbereiche und Pflichten f sowie Absender verdeutlicht werden. Drei unterschiedliche Verantwortungs-Sichtweisen sollen im weiteren Verlauf genauer betrachtet werden: Nicht selten kommt es vor, dass ein Ladegut, z.b. eine Planierraupe, zum einen als neues Produkt in den Verkehr gebracht wird und zum anderen von A nach B, beispielsweise von einer Baustelle zu Anderen, befrt werden soll. Dabei muss sichergestellt werden, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. PrinzipielltreffenjeweilszweiParteienaufeinander.BeiderErstbefstehenderHerstellerals AbsenderundderTransporteur,beiallensp der Transporteur, in einer Beziehung zueinander. Produzenten bzw. Hersteller haben Ma Maschinen oder jedes ihrer Bestandteile sicher gehandhabt und transportiert werden kann. Somit ist bereitsbeiderkonstruktionundderanschlie-)g mitgeeigneteneinrichtungenzurladungssicherungauszur EinAuftraggeberbzw.Absenderhatgrundstzlich-rechtlichePflichtenundzivilrechtliche Pflichten,dieausdemBefzurbefolgen. 1von10
Ften eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften. FVerlader/Absender gesetzlich verpflichtet ist, sind die Vorgaben der StVO von Bedeutung. DerregeltunteranderemdieVerantwortungenderLadungssicherungfrechtlichen Bereich und gilt nicht nur f, sondern auch f jedermannderf-) GchdieAbsender/VersenderinderVerantwortung: NachderRechtssprechungd-Richtlinienreihe2700ssicherung aufstraalsanerkanntenregelndertechnikgelten. InderUnfallverh(BGVD29)sindspeziellindem-undEntladen) Wersichdera zur Ladungssicherung nicht nachkommt, kann mit Bu VerkehrszentralregisterundGewerbezentralregisterbestraftwerden.GesetzdemFalle,dasfahrl gehandelt wird oder vorslich Regeln missachtet werden, k werden.dasgiltf Absender. 2von10
DasBefrukturenundanwendungsspezifischeRegelungen(z.B.: CMR, HGB, CIM, CMNI) auf. Jedoch spielt es hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Beteiligten keine Rolle ob die Bef Deutschem (z.b.: Frachtrecht nach Speditionsrechtnach,nachInternationalem(z.B.:InternationaleBef aufderstraund/odernachverkehrstrausgef. Denn die grunds im Bef, wie z.b. Informations- und Verpackungspflicht als die auch Ladungssicherungspflicht, sind generell vom Absender bzw. Versenderzuerf Der Beteiligten der Verladung. So auch wenn es um Schadensersatzforderungen geht. In Absatz 1 wird beschrieben, auf welche Art und Weise das Ladegut beladen und befestigt werden muss: DerVerlader/Absenderhatnach,Satz1HGBsomitnichtnurdieAufgabe,dasGutauf dieladefl KeilenoderanderengeeignetenHilfsmitteln)undzuverstauen,dassesdurchdynamischeEinfl w Bremsungen) gesichert ist (= bef Verladung). Dar ableiten: Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Auch die ADSp(Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - falls vereinbart) und das CMR ( BefinternationalenStra)kenntdiesePflichten. Ein Hersteller eines Ladegutes (z.b.: Raupenbagger) hat mindestens bei der Erstverladung diese Pflichten ebenfalls zu befolgen. DerFrachtf auf dem Transportfahrzeug zu sorgen, also Achslasten, Gesamtgewicht, Abmessungen usw. Die betriebssichereverladungistmeistidentischmitderverkehrssicherenverladungimsinnevon Abs.1StVO. 3von10
Wer ein Produkt, z.b. eine Maschine, in Umlauf bzw. in den Verkehr bringt, muss sicherstellen, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden (Herstellerverantwortung). Wie oben bereits erwverantwortlich (Absenderverantwortung). Wie diese genau auszusehen hat, wird in den ntlichen bzw. zivilrechtlichen Normen nicht beschrieben. Die Rechtssprechung verweist hier auf Handlungshilfen zur Ladungssicherung, welche regelmfortgeschrieben und dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Nachfolgend sollen die Verantwortungen f) sowie Hersteller(=),welchesichausdeneinschl konkretisiert werden: 3.1. Herstellerverantwortungen aus(eu-) Normen& Regelwerke: DieEUMaschinenrichtlinie(2006/42/EG)giltf AusrBasierend auf dieser Richtlinie haben Produzenten bzw. Hersteller Maen oder jedes ihrer Bestandteile sicher gehandhabt und transportiert werden k. Somit ist bereits bei der Konstruktionundderanschlie-)G EinrichtungenzurLadungssicherungauszurind. Nach Artikel 5(Inverkehrbringen und Inbetriebnahme) der Richtlinie 2006/42/EG hat ein Hersteller folgendesicherheits-undgesundheitsschutzanforderungenzuerf - - - - - 4von10
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus der EU Maschinenrichtlinie beziehen sich somitnichtnuraufdenreinenbetriebeinermaschineodereinesgersiespielenauchf die Handhabung bei logistischen Aktivit explizit f die Transportsicherungeinegro. NebenderEUMaschinenrichtliniegibtesdieENISO12100,welcheAllgemeineGestaltungsleits fdurchrisikobeurteilungensowiedieidentifizierung von Gefie Sicherheit von Maschinen erhrisiken Lebensphase einer Maschine minimiert werden. DieIdentifizierungderGeferRisikobeurteilungeinerMaschineundwird imabschnitt5.4dereniso12100:2010pr - - - - 5von10
Im Anhang B der EN ISO 12100:2010 werden die Phasen der Lebensdauer der Maschine ein Aufgabenteile unterteilt: - - - - - - Somit z, die Montage und der Transport mit seinen dazugeh Beladen und Verpacken zu den Lebensphasen einer Maschine. Folglich sind auch diese LebensphasenbeiderKonstruktionzuber DieEU-MaschinenrichtliniewurdemitdemGer-undProduktsicherheitsgesetz(GPSG)undder NeuntenVerordnungzumGer-undProduktsicherheitsgesetz(9.GPSV)ininnerdeutschesRecht umgesetzt. Auch der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat in seinen Regelwerken Empfehlungen f Ladungssicherungplatziert.InderVDI2700Blatt13,geltendf-undSchwertransporte (siehe unten), wird auf eine transportgerechte Gestaltung der Ladung hingewiesen. UmqualitativhochwertigeundverkehrssichereLadungssicherungsma hat der VDI in seiner Richtlinienreihe 2700 das Blatt 5 mit dem Titel Stra Qualit-Systeme ver. Kapitel vier beschreibt die Bestandteile der Ladungssicherung und geht dabei unter anderem auf die Eigenschaften der Ladung ein. So fordert das Blatt 5 zum einen Angaben zur Schwerpunktlage und zum anderen geeignete Zurrpunkte mit entsprechender Kennzeichnung an der Ladung. Beide Forderungen sind fundamental f Da der Versender bzw. Hersteller das Ladegut am Besten kennt, unter umst konstruiert und gefertigt hat, sollte dieser auch die Schwerpunktlage ermitteln. Bei der Kennzeichnung desladungsschwerpunktsistdaraufzuachten,dassdaszeichenvonau ImZugederauftretendenKrandenZurrpunkten,welcheausdynamischenBelastungenausder Fortbewegung resultieren, ist es wichtig, dass Zurrpunkte an geeigneter Stelle (Wandungsdicke) angebrachtsind,umeineordnungsgem 6von10
Der Hersteller hat somit im Rahmen der Konstruktion und hinsichtlich des Inverkehrbringen sowie der Sicherheit seines Produktes entsprechend zu handeln bzw. reagieren: Esm gesamtenlebensdauereinermaschinezuvermeiden.zudiesemzeitraumgeh s und auspacken diein-betriebnahme dereigentlichebetrieb/verwendung dieau-betriebnahme DemontageundEntsorgung DieMaschineoderjedesihrerBestandteilemsokonstruiertsein,dassdiese sichergehandhabtundtransportiertwerdenk ohnebesch ausreichendstandsichersind,umeinumst,herabfallenodereine unkontrolliertelagever/demontage auszuschlie(kannaufgrundderformoderdervorgeseheneninstallationder MaschinekeineausreichendeStandsicherheitgew Befestigungsmittel vorgesehen und in der Betriebsanleitung angegeben werden) keinerisikenvonherabfallendenoderherausschleuderndengegenstdarstellen keinescharfenecken,kantenundrauenoberflezuverletzungen f DerMaschinemusseineBetriebsanleitung/BegleitpapiermitentsprechendenAngaben beigef: AnforderungenandieStandsicherheitbeiBetrieb,Transport,Montage,Demontage sowiebeiproderwennsieau SicherheitshinweisezumTransport,zurHandhabungundzurLagerung AngabenzumGewichtsderMaschineundihrereinzelnenBauteile(fallssie regelmnnttransportiertwerdenmuss) Handhabungenf-)Zust DieMaschineoderjedesihrerBestandteilemussLastaufnahmemittelbzw. Befestigungseinrichtungen aufweisenodermiteinersolchenbefestigungseinrichtungausgestattetwerdenk odersogeformtsein,dassdie k munterberer Erm-undAlterungserscheinungen dervorgesehenenlebensdauerentsprechendenanzahlvonbetriebszyklen f dimensionieren werden EinHerstellerhatmindestensbeidererstenVerladungeines(Lade-)Gutes(z.B.Stra die Verantwortungen eines Absenders(siehe 3.2) zu beachten und wenn er seinen Kunden, als auch den Logistikdienstleister des Kunden, auf lstellen m Hersteller darauf achten, praktikable Einrichtungen zur Ladungssicherung mit ausreichender Belastbarkeit und Menge, an seinem Produkt zu implementieren. 7von10
3.2 Absenderverantwortung aus(eu-) Normen& Richtlinien: Nachdem der Hersteller sein Produkt transportgerecht konstruiert bzw. ausger Absender zu einer verkehrssicheren Ladungssicherung unter Ber RegelnderTechnik Die einschl-richtlinienreihe 2700, Ladungssicherungauf Stra, mit dendetailliertenundprlastverteilungsplan)sowiediedin EN12195,LadungssicherungseinrichtungenaufStra,mitihrenTeilen14,sinddie BasisfAnwendungenundBerechnungenfLadungssicherung. AufeineAuflistungderzuber bzw. bekannt sein sollten. Vielmehr soll auf eine Besonderheit hinsichtlich Ladungssicherung von grobaumaschinen,anlagenteile)hingewiesenwerden: F Unteilbare oder Teile von Maschinen / Anlagen sowie (Bau-) Konstruktionen / (Bau-) KonstruktionselementeoderGro,dienichtmehraufkonventionellenFahrzeugentransportiert werdenk,giltspezielldasblatt13(ladungssicherungaufstragro-und Schwertransporte)ausderVDI-Richtlinienreihe2700.DieseRichtlinieistdannzuber wenn ein Verbund von Fahrzeug und Ladegut - nichtdenallgemeinzulenund/odergesamtmassenentspricht (Schwertransport) und/oder - nichtdenallgemeinzul Ladungsabmessungenentspricht(Gro WennnuneinLadegutinVerbindungmitseinemFahrzeugindenBereichderVDI2700Blatt13 f Transportprozessplanungdurchf 8von10
Wes Transportes wirken immense Kr Transportfahrzeug zu belassen und demzufolge nur verkehrssichere Transporteinheiten auf die Reise zuschicken,isteinausreichenddimensioniertesladungssicherungskonzeptvonnen. Herstellerbzw.AbsendersindzurbefLadungssicherungundzurMitwirkung(z.B. Informationspflicht)verpflichtetobsieallerdingsaufihrePflichtenvomFrachtf werden sollten, ist aus Sicht der Kundebindung fraglich. W selbstst Transportfahrzeugs befragen. Im Gegenzug ist es ratsam, dass der Frachtf,dennBeidesinddaraninteressiertdasLadegutohneBesch Zeitplan von A nach B zu befs Ziel erreichen zu k untereinander die ben tionen fr, um ggf. Anpassungen vornehmenzuk. Die ausgetauschten Informationen sollten dann, m Transportprozesses kommuniziert werden, damit die Transporteinheit, bestehend aus Ladegut und Transportfahrzeug, optimal aufeinander abgestimmt werden kann. ZudenbeteiligtePersonenz - Hersteller oder Besitzer des Transportgutes - Verantwortlicher Disponent des Transportunternehmens - Fuhrparkverantwortlicher des Transportunternehmens - Verlader, Lademeister Durch eine fr Kommunikation zwischen dem Frachtf (Absender oder bei der ersten Verladung eines Produktes der Hersteller) k Modifikationen beim Ladegut (transportgerechte Konstruktion) und/oder der Fahrzeugauswahldurchgef Diese vorbildliche Initiative ft bei ordnungsgem Transportdienstleistung mit hoher Qualit tie was alle Beteiligte,alsauchunbeteiligteDritte,erfreuend NachfolgendeFragestellungenundInformationensolltenzwischenFrachtf Hersteller ausgetauscht respektive diskutiert werden: - Eigenschaften des Ladegut - Dimensionierung der transportsicheren Verpackung - Eigenschaften des Transportfahrzeug - Ladungssicherung EineausfderFragestellungen finden Sie auf der Nachfolgenden Seite welche man ggf. auch als Checkliste verwenden kann! 9von10
- Eigenschaften des Ladegut AbmessungenundGewichte BeisperrigenG hatdiegenundgewichteneinen besonderen Stellenwert, da ggf. Ausnahmegenehmigungen nach StVO und StVZO erforderlich sind SchwerpunkteundAufstandsfl BelastbarkeitenderBefestigungspunkte spezielletransportstellungdermaschine/anlage HandhabungundSicherheitshinweisezuTransport - Dimensionierung der transportsicheren Verpackung Relationen/Faktoren: LadegutundTransportfahrzeug(e) StreckeundTransportdauer WitterungundJahreszeit SowiederenKombinationen m VerkehrstrtypischeErsch Fliehkr HitzeundK Handhabungvonbesondersdruckempfindlichen,sensibleMaschinenoder Anlagenteile DerAbsenderkannnichtverlangen,dassderFrachtf diedlichkeitdesgutesbesondersvorsichtigoderlangsam f Ladegutggf.instabileHolzkistenverpacken UmladensowieBe-undEntladung(ggf.sindLadehilfsmittelvonn - Eigenschaften des Transportfahrzeug Krafteinleitungs-undBelastungszonen zul-undseitenwand Zurrpunkte AnzahlundPositionen Zug - Ladungssicherung ArtderLadungssicherung Kraftschlherung (z.b.niederzurren) Formschl (z.b.direktzurren,blockieren) KombinierteLadungssicherung Zurrkr m Zurrwinkel ZurrmittelundHilfsmittelzurLadungssicherung Transportgestelle,Adapter KonstruktionenzurLadegut-Aufnahme Gleitreibbeiwerte/Reibpaarungen 10von10