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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/7629 07.04.2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Jung und Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Lage der Rentnerinnen und Rentner in Thüringen Die Kleine Anfrage 3769 vom 11. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut: Angesichts der derzeitigen Debatte um das Rentenpaket der Bundesregierung und daraus abgeleiteter Diskussionen um die vermeintlich aufgehobene Generationengerechtigkeit, stellt sich die Frage nach der Realität der Thüringer Rentnerinnen und Rentner. Zudem drohen im Rahmen der sogenannten Mütterrente weitere Ungerechtigkeiten zwischen ost- und westdeutschen Biografien. Nicht nur, dass der zusätzliche Entgeltpunkt, welcher Müttern für ihre Erziehungsleistung angerechnet werden soll, aufgrund der unterschiedlichen Rentenwerte eine Differenz von mehr als zwei Euro aufweist. Zudem droht eine Anrechnung der Berufstätigkeit. Dies würde bedeuten, dass insbesondere ostdeutsche Frauen von dem zusätzlichen Entgeltpunkt ausgeschlossen wären, sofern sie nicht zwei Jahre häusliche Erziehungszeit nachweisen können. Damit würden erwerbstätige Frauen trotz der Mehrfachbelastung von Beruf und Kind von der entsprechenden Regelung nicht profitieren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter für Frauen und Männer in den letzten zehn Jahren in Thüringen entwickelt? 2. Wie haben sich die Zahlen derjenigen in Thüringen entwickelt, die in den letzten zehn Jahren vor der Vollendung ihres 65. Lebensjahres in Rente gegangen sind (bitte getrennt nach Geschlecht und Rentenart - Alters- oder Erwerbsminderungsrente -)? 3. Wie haben sich die Zahlen der Pensionsberechtigten in Thüringen entwickelt, die in den letzten zehn Jahren vorzeitig in Pension gegangen sind (bitte nach Geschlecht und Durchschnittsalter bei Pensionsantritt aufschlüsseln)? 4. Welche Gründe sind nach Auffassung der Landesregierung in Thüringen für den Renten- und Pensionseintritt vor dem 65. Lebensjahr bei Frauen und Männern hauptverantwortlich? 5. Über wie viele Beitragsjahre verfügten die Neuzugänge der Rentenversicherung in Thüringen in den letzten zehn Jahren durchschnittlich (bitte nach Geschlecht und Jahresscheiben aufschlüsseln)? 6. Wie hoch waren die durchschnittlichen Alters- und Erwerbsminderungsrenten in Thüringen in den letzten zehn Jahren für Neurentner (bitte aufschlüsseln nach Zugangsjahr, Rentenart und Geschlecht)? 7. Wie hat sich die Zahl derjenigen in Thüringen entwickelt, die in den letzten zehn Jahren neben ihrer Alters- oder Erwerbsminderungsrente noch einer bezahlten Tätigkeit nachgehen (wenn möglich bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? 8. Wie viele Menschen zwischen 60 und 65 Lebensjahren waren in Thüringen in den letzten zehn Jahren abhängig beschäftigt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und sozialversicherungspflichtiges oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis)? Druck: Thüringer Landtag, 2. Mai 2014

Drucksache 5/7629 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 9. Wie haben sich Zahl und Anteil der Menschen, die in Thüringen Grundsicherung im Alter erhalten, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? 10. Wie haben sich die durchschnittlichen Nettoeinkommen der über 50-Jährigen in Thüringen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Fünf-Jahres-Kohorten und Geschlecht aufschlüsseln)? 11. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Reformpaket zur Rente, insbesondere die sogenannte Mütterrente und die Rente ab 63? 12. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung insbesondere zu der unterschiedlichen Höhe der Entgeltpunkte in der Mütterrente aufgrund der verschiedenen Rentenwerte Ost/West? 13. Sieht sie darin eine Ungleichbehandlung der Erziehungsleistungen von Kindern in Ost- und Westdeutschland und wenn nein, warum nicht? 14. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der eingangs beschriebenen Regelung, die insbesondere ostdeutsche Frauen aufgrund ihrer Erwerbsbiografien benachteiligen würde? Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. April 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Für die Beantwortung der rentenrechtlichen Fragen wurde eine Sonderauswertung für den Freistaat Thüringen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund herangezogen. Die Auswertung der Daten ist programmtechnisch ab 2004 möglich gewesen. Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das durchschnittliche Renteneintrittsalter für Frauen und Männer hat sich in den letzten Jahren leicht nach oben entwickelt. Die Rentenzugänge vor vollendetem 65. Lebensjahr sind bei Männern und Frauen im Zeitraum von 2004 bis 2012 sowohl bei den Renten wegen Alters als auch bei den Renten wegen Erwerbsminderung fast konstant geblieben. Die Aufstellung nach Rentenarten, Geschlecht, Jahren und Eintrittsalter sind der Anlage 1 zu entnehmen. Zu 3.: Die Anzahl der Ruhegehaltsempfänger in Thüringen, bei denen in den letzten zehn Jahren vorzeitig der Versorgungsfall eingetreten ist, ist der Anlage 2 zu entnehmen. Zu 4.: Bei Rentenbeziehern und Ruhegehaltsempfängern, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres ihre Erwerbstätigkeit beendet haben, waren hierfür insbesondere gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Altersgrenzen, wie eine vorgezogene Regelaltersgrenze (z.b. im Vollzugsdienst das 62. bzw. 64. Lebensjahr) oder eine Antragsaltersgrenze (zumeist nach Vollendung des 63. Lebensjahres und bei Schwerbehinderung) bzw. Altersteilzeitmodelle maßgebend. Zu 5.: Die Aufstellung über die Anzahl der durchschnittlichen Beitragsjahre bei Renteneintritt, getrennt nach Geschlecht, ist der Anlage 3 zu entnehmen. Zu 6.: Eine Länderübersicht über die durchschnittliche Höhe der Alters- und der Erwerbsminderungsrenten, aufgeschlüsselt nach Zugangsjahr und Geschlecht, ist den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. Zu 7.: Die Anzahl der Alters- oder Erwerbsminderungsrentner in Thüringen, die neben dem Rentenbezug noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erfasst nur Überschreitungen bei der Hinzuverdienst- bzw. Geringfügigkeitsgrenze bei vorgezogenen Alters- oder Erwerbsminderungsrenten. Diese erlauben keine Einschätzung zu Gesamtzahlen und deren Entwicklung. 2

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/7629 Zu 8.: Eine Übersicht zur Anzahl der Menschen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren, die in Thüringen in den letzten zehn Jahren sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt waren, kann der Anlage 6 entnommen werden. Zu 9.: Zur Beantwortung wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Jahr Anzahl bei Alter 65 und mehr Anzahl bei Erwerbsminderung gesamt davon männlich davon weiblich 2008 4.724 8.360 13.084 6.547 6.537 2009 4.397 8.545 12.942 6.703 6.239 2010 4.377 8.936 13.313 6.958 6.355 2011 4.698 9.455 14.153 7.462 6.691 2012 5.043 10.018 15.061 7.927 7.134 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Zu 10.: Über die durchschnittlichen Nettoeinkommen der über 50-Jährigen in Thüringen können seitens der Landesregierung keine Aussagen getroffen werden, da keine auswertbaren Erhebungen vorliegen. Zu 11.: Die Maßnahmen des Reformpaketes werden grundsätzlich begrüßt. Dies trifft in besonderem Maße auf die Verbesserung der Leistungen für Kindererziehung und auf die Möglichkeit der Wahl für eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren, wenn eine besonders lange Beschäftigung (45 Beitragsjahre) vorliegt, zu. Zu 12. und 13.: Die Fragen 12 und 13 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die unterschiedliche Bewertung der Entgeltpunkte entspricht dem Angleichungsstand des Rentenniveaus Ost an West von derzeit 91,5 Prozent. Zwar lässt die erneute Angleichung im vergangenen Jahr vermuten, dass die Unterschiede sich weiter angleichen. Nach fast 25 Jahren Deutsche Einheit ist eine unterschiedliche Bewertung von Erziehungsleistungen nach geografischer Herkunft nicht mehr zu vermitteln. Die Thüringer Landesregierung ist daher der Überzeugung, dass bei der Bewertung der Kindererziehungszeiten keine Unterscheidung vorgenommen werden sollte und hatte einen entsprechenden Antrag im Bundesrat gestellt. Zu 14.: Die Anrechnung der zusätzlichen Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder wird additiv zur Erwerbstätigkeit vorgenommen. Eine Begrenzung würde nur greifen, wenn die zur gesetzlichen Rentenversicherung maximal versicherbare Beitragsbemessungsgrenze erreicht würde. Bei Bestandsrenten ist nach dem Gesetzentwurf des Rentenversicherungs-Lebensleistungsanerkennungsgesetzes vorgesehen, dass die Bewertung des zusätzlichen Erziehungsjahres pauschal als Zuschlag erfolgen soll. Eine Anrechnung auf parallel erzieltes Einkommen würde hiernach nicht erfolgen. Die Landesregierung sieht somit keine Benachteiligung von ostdeutschen Frauen aufgrund ihrer Erwerbsbiografien. Taubert Ministerin Anlagen *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 3