BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT Wieder gesund am Arbeitsplatz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT
Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, stellen Sie sich vor, Sie sind schon längere Zeit arbeitsunfähig. Ihre Genesung macht Fortschritte. Aber um zurück an Ihren Arbeitsplatz zu kommen, wollen Sie eine professionelle und gleichzeitig vertrauensvolle Begleitung in Anspruch nehmen. Hier können Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) der Immanuel Diakonie nutzen. Es unterstützt Sie beim Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess. Für Arbeitsunfähigkeit gibt es viele Ursachen, aber auch vielfältige Hilfen und Unterstützung, die Sie nutzen können und auch nutzen sollten. Der Immanuel Diakonie ist Ihre Gesundheit sehr wichtig. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist dabei ein Baustein unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements dem Leben zu Liebe. Ihr BEM-Team Andrea Bogdan, Daniela Sigl, Andreas Mende Dieser Flyer ist eine erste Information, im Intranet finden Sie weitere und ausführliche Unterlagen: https://www.immanuel.de/wissen
Was bedeutet BEM? Das BEM umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die im Einzelfall nach längerer Arbeitsunfähigkeit zur Rückkehr an den Arbeitsplatz erforderlich sind. Wozu dient das BEM? Ziel ist die erfolgreiche Eingliederung Mitarbeitender, die mindestens 6 Wochen in den letzten 12 Monaten erkrankt sind. Es konkretisiert die Personalfürsorge (-Pflicht) und die Grundhaltung der Gesundheitsförderung des Unternehmens mit dem Ziel Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den konkreten Arbeitsplatz zu erhalten. In der Immanuel Diakonie ist das BEM ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Wer ist für das BEM verantwortlich? Das BEM ist eine Aufgabe des Arbeitgebers. In der Immanuel Diakonie, Ihrer Dienstgeberin, hat die Konferenz der Geschäftsführenden das Personalmanagement, die Personalentwicklung und Immanuel Beratung in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitervertretungen damit beauftragt. Eine Umsetzung kann aber nur im Dialog mit allen Beteiligten gelingen. Wo und wie ist das BEM geregelt? Auf der Grundlage des 84 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist die betriebliche Umsetzung in der Richtlinie für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) geregelt worden. Die Richtlinie präzisiert: die Ziele den Verfahrensablauf die Verantwortlichkeiten etc.
Wann wird das BEM angewendet? Wenn bei einem Mitarbeitenden innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit auftreten, wird ihm ein individuelles Gespräch angeboten. Und zwar jedem Mitarbeitenden unabhängig von Alter, Betriebszugehörigkeit, Position, Teilzeit oder davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht. Wer muss handeln? Die Immanuel Diakonie ist verpflichtet, die Initiative für das BEM zu ergreifen. In ihrem Auftrag nimmt das Personalmanagement den ersten Kontakt mit dem betroffenen Mitarbeitenden auf. Für alle folgenden Schritte und Maßnahmen ist die Zustimmung und aktive Mitwirkung der Mitarbeitenden erforderlich. Auf ihren Wunsch wird die Mitarbeitervertretung beziehungsweise die Schwerbehindertenvertretung oder eine Vertrauensperson beteiligt. Ist der Mitarbeitende zum BEM verpflichtet? Aus der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung eines BEM folgt für den betroffenen Mitarbeitenden ein Anspruch auf Durchführung dieser Maßnahme. Er kann die Durchführung des BEM aber auch ablehnen oder die Fortführung des Verfahrens jederzeit abbrechen. Welche externen Partner gibt es? Partner außerhalb des Betriebes können unter anderem sein: Sozialversicherungsträger, Agentur für Arbeit Integrationsamt, Integrationsfachdienste Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation
Wie ist das Vorgehen im Einzelfall? Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in den vergangenen zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, wird das Verfahren ausgelöst. Dabei ist es unerheblich ob sich die sechs Wochen aus einzelnen Tagen oder ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit ergeben. Das BEM wird vom Personalmanagement, mit einer Einladung zum BEM-Verfahren, begonnen. Wenn der oder die Mitarbeitende dem BEM-Verfahren zustimmt, wird das BEM-Team informiert und führt die Koordination und Durchführung der Beratungsgespräche durch die BEM-Beauftragten durch. Was muss die oder der BEM-Beauftragte, als verantwortliche/r Vertreter/in des Arbeitgebers wissen? Nur so viel, wie erforderlich ist, um ein BEM, das der Gesundheit und Beschäftigungssicherung der Mitarbeitenden dient, durchführen zu können. Es bleibt den Erkrankten überlassen, welche Informationen sie weitergeben. Hilfe kann auch dann möglich sein, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen nicht angegeben werden. Was ist beim Erstkontakt durch den BEM-Beauftragten zu beachten? Ziel des Erstkontaktes ist es, den betroffenen Beschäftigten die positive Aufmerksamkeit des Unternehmens zu signalisieren und Vertrauen aufzubauen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Kontaktaufnahme mit der erforderlichen Wertschätzung erfolgt und alle Fragen geklärt werden können. Der BEM-Berechtigte Mitarbei tende kann sich darauf verlassen, dass nichts über ihn ohne ihn entwickelt wird.
Welche Maßnahmen zur Eingliederung sind beispielsweise möglich? Inanspruchnahme des Mitarbeiterberatungs-Service in besonderen Lebenslagen (Immanuel Dialog, ein Service der Beratung + Leben GmbH) Technische Umrüstung eines Arbeitsplatzes Anpassung der Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und Arbeitszeit Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildung, Training oder Coaching Stufenweise Wiedereingliederung mit zunächst reduzierter Stundenzahl Medizinische und berufliche Rehabilitation Psychosoziale Betreuung einer oder eines schwerbehinderten Beschäftigten durch den Integrationsfachdienst Wer ist bei der Umsetzung des BEM beteiligt? Das BEM-Team ist berufen durch die Geschäftsleitung der Immanuel Diakonie und zuständig für das Konzept, die Einführung und Steuerung des BEM in der Immanuel Diakonie. Es setzt sich zusammen aus der Leitung des id-personalmanagements, Leitung der id-personalentwicklung und Leitung der id-gesellschaft Beratung + Leben, Immanuel Beratung und Immanuel Dialog und deren BEM-Beauftragten. Die BEM- Beauftragten übernehmen die Koordination und Durchführung des konkreten Einzelfalles als Vertreter der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers.* * für die Mitarbeitenden der Immanuel Diakonie Thüringen-Hessen gilt die Kooperation mit Beratenden vor Ort.
Checkliste für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) (So kann im Einzelfall vorgegangen werden.) 1 Erstkontakt vorbereiten Die Mitarbeitenden mit den entsprechenden Fehlzeiten werden durch das Personalmanagement der id ermittelt. 2 Erstkontakt aufnehmen Das Personalmanagement verschickt eine Einladung zum BEM Verfahren an den Mitarbeitenden. Als Anlage zur Einladung werden ein Informationsblatt zum BEM und ein vom Mitarbeitenden zu auszufüllenden Rückmeldebogen zum BEM beigefügt. Der Arbeitgeber wird über die Rückmeldungen der Mitarbeitenden informiert. Stimmt der Mitarbeitende dem BEM-Verfahren zu, wird B + L mit der Durchführung beauftragt.* Der BEM Beauftragte nimmt Kontakt zum BEM- Berechtigten auf und koordiniert einen Termin zum Erstgespräch. Der Mitarbeitende erhält auf Wunsch zur Vorbereitung einen Gesprächsleitfaden Lehnt der Mitarbeitende ab, wird dies in der Personalakte notiert. Mit Ende der Arbeitsunfähigkeit bringt der Mitarbeitende sich dann wieder in vollem Maße seiner Arbeitszeit ein. 3 Erstgespräch führen Über den Zweck des Gesprächs informieren Möglichkeiten und Grenzen des BEM aufzeigen Ursachen der Arbeitsunfähigkeit klären Wünsche und Befürchtungen der oder des Betroffenen besprechen Information zum Datenschutz geben und Vereinbarungen treffen Nächste Schritte vereinbaren * für die Mitarbeitenden der Immanuel Diakonie Thüringen-Hessen gilt die Kooperation mit Beratenden vor Ort.
4 Mögliche Maßnahmen besprechen Einschränkungen und Potentiale ermitteln Ziele und Vorstellungen des Mitarbeitenden klären und mit den Erwartungen an seine Position abgleichen. Mögliche Maßnahmen zur Eingliederung besprechen und auswählen Gemeinsam das weitere Vorgehen planen 5 Maßnahmen durchführen und ggf. Folgegespräch führen Maßnahmen vorbereiten Mögliche Förderung beim zuständigen Leistungsträger beantragen Mitarbeitenden während der Maßnahme begleiten Rechtzeitig Schwierigkeiten erkennen und möglichst beseitigen 6 Abschlussgespräch und Eingliederung bewerten Nach Abschluss der Maßnahmen bzw. nach Ablauf der dafür vorgesehenen Zeit wird der Erfolg der Maßnahme gemeinsam bewertet und dokumentiert. Sind nach Auffassung der BEM-Beteiligten die Maßnahmen zur Wiedereingliederung erfolgreich umgesetzt bzw. alle Möglichkeiten ausgeschöpft, wird das Ende des Verfahrens festgestellt und dokumentiert. Terminabsagen bzw. Terminverschiebungen müssen mindesten 24 Stunden vorher bekannt gegeben werden, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Betriebliche Eingliederungsmanagement Erfassung der Daten, Einladung, Personalakte Daniela Sigl, Leitung Personalmanagement Tel.: (0 30) 8 05 05-218. d.sigl@immanuel.de Gesamtkonzept, Texte und Informationen Andrea Bogdan, Leitung Personalentwicklung Tel.: (0 30) 8 05 05-926. Mobil (0162) 234 92 40 a.bogdan@immanuel.de Koordination und Durchführung der konkreten, individuellen BEM-Verfahren Andreas Mende, Geschäftsführer Beratung + Leben GmbH Tel.: (0 30) 8 05 05-812. a.mende@immanuel.de Vermittlung zu den BEM-Beauftragten Elfriede El-Laboudy Tel.: (0 30) 417 22-457. e.ellaboudy@immanuel.de Sabine Voß Tel.: (0 30) 8 05 05-811. s.voss@immanuel.de Soziale Beratungsstelle Bad Salzungen Kathleen Fürber Tel. (03 6 95) 60 30 53 k.fueber@cws-schmalkalden.de Immanuel Diakonie GmbH Am Kleinen Wannsee 5 A. 14109 Berlin www.immanuel.de 07/2015 DEM LEBEN ZULIEBE