Einführung in die Problematik des Gesamtlärms M. Jäcker-Cüppers Vorsitzender der ALD-Leitung ALD-Veranstaltung Gesamtlärm Berlin, 22.09.2014
Gliederung Mehrfachbelastung als vorherrschende Realität Kumulierte Einwirkung als Gegenstand des Immissionsschutzrechts Rechtliche Realität: Separierte Behandlung der Lärmquellen Initiativen zur Lösung des Problems der Mehrfachbelastung Fazit ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 2
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Mehrfachbelastung: Beispiel 1 Berliner Ringbahn, Autobahn A100, Kraftwerk Berlin- Wilmersdorf in Berlin-Halensee Foto: M. Jäcker ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 4
Mehrfachbelastung: Beispiel 2 Schnellfahrstrecke Köln Rhein/Main und die parallel verlaufende Autobahn 3 bei Hasenboseroth Foto: Verkehrswegebündelung KRM von Sebastian Terfloth User:Sese_Ingolstadt ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 5
Häufigkeiten der Mehrfachbelastungen Mehrfachstörungen; Quelle: UBA (Umfragen zum Umweltbewusstsein in Deutschland 2012) ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 6
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Immissionsschutzrecht BImSchG, 1: Zweck des Gesetzes, Menschen. vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, die u. A. durch auf Menschen einwirkende Geräusche ( 3(2)) hervorgerufen werden. Einwirkungen ohne Bezug auf spezifische Quellen. GG Art. 2: Recht auf körperliche Unversehrtheit ebenfalls ohne Quellenbezug (wie auch Art. 14 Gewährleistung des Eigentums) Hypothese: Schädigende Wirkung korreliert mit der Gesamtbelastung (Geräusche als Stressauslöser) Gesamtbewertung geboten Hypothese muss durch Lärmwirkungsforschung verifiziert werden ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 8
Rechtsprechung: BVerwG, Urteil 4 C 9/95 v. 1996 Ziffer 37: Der Gesetzgeber hat Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu beachten Er verstieße gegen diese verfassungsrechtliche Pflicht, ließe er es zu, daß durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung eines öffentlichen Verkehrswegs eine die menschliche Gesundheit gefährdende Verkehrslärmbelastung entsteht, und sei es auch nur durch die Erhöhung einer bereits vorhandenen Vorbelastung. Der zum Schutz verpflichtete Staat darf sich dieser Verpflichtung auch nicht dadurch entziehen, daß er summierte Immissionen bereits konzeptionell unbeachtet lässt ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 9
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Separierung der Quellen Separierung nach Quellen (Straße, Schiene, Flug etc.) Dabei zusätzlich nach Baulastträgern (z. B. Bundes-, Landes-, Kreis-, Gemeindestraßen): vgl. VLärmSchV, wesentliche Änderung: Separate Betrachtung des zu ändernden Verkehrswegs Trennung von Lärmvorsorge und Lärmsanierung Quellenbezogene Indikatoren und Verfahren der Immissionsbestimmung und -bewertung Unterschiedliche Verbindlichkeit der Schutzziele: Immissionsgrenzwerte Immissionsrichtwert Auslöse- und Schwellenwerte Orientierungswerte Gesamtlärmbewertung bedarf der Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Verfahren ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 11
Separierung der Quellen: Beispiel Straße: Lärmvorsorge LSW, Schiene: Bestand; Bebauung rechts hinter den Bäumen Quelle : ALD (2010): Straßenverkehrslärm Eine Hilfestellung für Betroffene Foto: R. Kühne ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 12
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Verkehrslärmschutzgesetz 1978-1980 3 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben Werden selbständige Vorhaben nach 1 Abs. 1 [Lärmvorsorge] mehrerer Baulastträger [Straße, Schiene] in zeitlichem und räumlichen Zusammenhang geplant oder ausgeführt und übersteigt der von beiden Verkehrswegen ausgehende Lärm einen Immissionsgrenzwert nach 1 Abs. 2 [z. B. WR/WA 65/55 db(a) tags/nachts], so treffen die Verpflichtungen nach diesem Gesetz hinsichtlich beider Verkehrsträger den Baulastträger, dessen Verkehrsweg den höheren Mittelungspegel aufweist. Entwurf VLärmSchG Bundestags-Drucksache 8/1671 vom 23.03.1978 ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 14
Antrag Bündnis 90/Grüne für ein VLärmSchG (Straße, Schiene) 1997 3. Grundsatz : Bei der an sich sinnvollen Bündelung von Verkehrswegen müssen die gesamten Lärmemissionen aller Verkehrswege berücksichtigt werden, anstatt den Lärm jedes Verkehrsweges einzeln für sich zu bewerten. Bei neuen Verkehrswegen müssen demzufolge auch die Lärmemissionen bestehender Verkehrswege berücksichtigt und folglich Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden, die vor dem Gesamtlärm schützen. Bundestags-Drucksache 13/6958 vom 18.02.1997 ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 15
BMVBS: Nationales Verkehrslärmschutzpaket II von 2009 Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung strebt zudem eine Berücksichtigung der Lärmkumulation bei Lärmsanierungsmaßnahmen in Bündelungslagen von Bundesfernstraßen und Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes an. Lärmsanierungsmaßnahmen sollen dort künftig so dimensioniert und geplant werden, dass der Lärm beider Verkehrsträger berücksichtigt wird. Bürgerinnen und Bürger, die dem Verkehrslärm in solchen Bündelungslagen ausgesetzt sind, erhalten damit einen besseren Lärmschutz und die Akzeptanz der Lärmschutzmaßnahmen wird verbessert. ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 16
Friedrich-Ebert-Stiftung 2012 FES WISO direkt: "Eckpunkte einer integrierten Strategie zur effektiven Minderung von Verkehrslärm", März 2012. http://library.fes.de/pdf-files/wiso/08950.pdf FES WISO Diskurs: "Ziele und Wege zu einer leiseren Mobilität", März 2012. http://library.fes.de/pdffiles/wiso/08951.pdf Autoren u. A. vom ALD, VCD, BUND, Bundestag, Umweltministerium Rheinland-Pfalz, Umweltsenat Berlin, Deutscher Städtetag, ACE, Lärmkontor und Hochschulen Erfolgreiche Lärmminderung benötigt verbindliche Grenzwerte für Gesamtverkehrslärmbelastungen [von Straße, Schiene und Flug]. ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 17
Gliederung Mehrfachbelastung als vorherrschende Realität Kumulierte Einwirkung als Gegenstand des Immissionsschutzrechts Rechtliche Realität: Separierte Behandlung der Lärmquellen Initiativen zu Lösung des Problems der Mehrfachbelastung Fazit ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 18
Fazit 1 Es besteht politischer Konsens für eine Gesamtlärmbewertung (Koalitionsvertrag KV, Antrag B90/Grüne 1997 etc.) Die Gesamtlärmbewertung ist immissionsrechtlich wohl begründet, ihre Umsetzung aber kompliziert und ambitioniert Kurzfristig (18. LegPeriode) sollten pragmatische Lösungen angestrebt werden: Mindestens gemeinsame Bewertung von Straßen- und Schienenverkehrslärm wie im KV vorgesehen Vorrang und Harmonisierung für die quellenübergreifende Lärmsanierung (NVLärmSchP II) und Lärmaktionsplanung Dabei aber Nicht-Bundesfernstraßen einbeziehen Einrichtung einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe (im Rahmen der LAI?) Wünschenswert: Immissionsgrenzwerte für die Gesamtbelastung ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 19
Fazit 2 Mittelfristig Erweiterung um andere Quellen (Flugverkehr, Industrie und Gewerbe etc.) Harmonisierung der Schutzziele und -zeiten Harmonisierung der Indikatoren und Verfahren Ausreichende Finanzierung muss sichergestellt werden: Vor allem für die Kommunen Finanzierungsquelle: verursachergerechte Anlastung der externen Lärmkosten (Bsp. Lkw-Maut; Vorschlag Lärmcent der FES) ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 20
Vielen Dank fürs Zuhören! jaecker.cueppers@t-online.de www.ald-laerm.de ALD-Veranstaltung Gesamtlärm, Berlin 22.09.2014 21