König Ludwig, Moosstraße 72, Top 12 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon

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Transkript:

König Ludwig, Moosstraße 72, Top 12 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon urban altstadt natur

Lage Außerordentlich reizvoll gelegen, südlich des Stadtzentrums am angrenzenden Landschaftsschutzgebiet Leopoldskron- Moos»residiert«der König Ludwig. Im Süden reicht der Stadtteil Leopoldskron bis an die Wälder des Untersbergs, im Norden grenzt er an die Riedenburg. Diese attraktive Lage mit ausgezeichneter Nahversorgung und bester Verkehrsanbindung macht die Salzburger Altstadt innerhalb weniger Minuten erreichbar und bietet eine außerordentlich hohe Lebensqualität mit vielfältigen Erholungsmöglichkeiten mitten im Grünen mit allen Vorzügen der Stadt. WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

Das Objekt im Überblick Diese erstklassige Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 120 m 2 und einem ca. 5 m 2 großen Balkon befindet sich in einer absoluten Premiumlage in Leopoldskron. Die Wohnung besticht durch freundliche und helle Wohnbereiche und einer exklusiven Ausstattung:»» Weiße Hochglanzküche komplett ausgestattet»» Badezimmer mit exklusiver Sanitärausstattung: Badewanne, Dusche und Doppelwaschbecken, extra WC»» Parkettböden und Fußbodenheizung»» Alarmanlage, Gegensprechanlage, Kabel-TV»» Eigenes Kellerabteil mit ca. 4 m 2»» Waschküche mit Waschmaschine und Trockner zur allgemeinen Nutzung»» Ankauf oder Anmietung von Parkplätzen und Carports möglich!»» Flächenbezogener Heizwärmebedarf (HWB): 56 kwh/m²a WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

Flächen, Konditionen & Pläne WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

Konditionen und Flächenaufstellung Flächenaufstellung Geschoß m² Anteile/gesamt Vorraum 1.OG 3,12 Gang 1.OG 16,47 Küche 1.OG 6,21 Essen 1.OG 13,49 Wohnen 1.OG 28,86 Wintergarten 1.OG 8,33 Zimmer 1 1.OG 16,38 Zimmer 2 1.OG 17,73 Bad 1.OG 6,84 WC 1.OG 1,78 Abstellraum 1.OG 1,74 Wohnfläche 120,95 254 Balkon 1.OG 4,99 2 Kellerabteil KG 4,30 2 Gesamtfläche 130,24 258/5616 Mietzinsberechnung Anteile /Anteil Betrag in Monatlicher Nettomietzins 258 5,44 1.402,81 Betriebskostenakonto netto* 258 0,87 224,46 Zwischensumme 1.627,27 zzgl. Ust. 10% 162,73 Monatlicher Bruttomietzins 1.790,00 Kaution 5.370,00 Kaufpreis 590.000,00 * Gesonderte Verrechnung der verbrauchsabhängigen Kosten, wie Heiz-, Wasser- und Stromkosten durch den jeweiligen Anbieter (direkte Anschlussverträge). Bei einem Ankauf der Wohnung übernimmt die Verkäuferin keine Haftung für ein besonderes Erträgnis aus einer Vermietung des Kaufgegenstandes durch die Käuferin. Der o.a. Mietzins orientiert sich an der aktuellen Marktsituation und bildet sich anhand von Angebot und Nachfrage und können sich daraus Schwankungen ergeben. Von der Vermieterin/Verkäuferin erstellte Prospekte inkl. der Visualisierungen und Fotografien samt Einrichtungsvorschlägen dienen lediglich zur bildhaften Veranschaulichung, sind unverbindlich und nicht Vertragsgrundlage oder Grundlage für den Umfang und die Art der Ausführung des Objekts. Bei Auslegungsfragen ist die Bau- und Ausstattungsbeschreibung maßgeblich. Das Angebot ist freibleibend, vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Eine Zwischenverwertung bleibt vorbehalten! WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

top1 top 2 WIESE NATURSTEINMAUER BÖSCHUNG Übersichtsplan Kellergeschoß GRÜNLANDGRENZE TERRASSE 16,23m2 SANDSTEIN NATURSTEINMAUER SCHUNG NG NATURSTEINMAUER TERRASSE 23,47m2 SANDSTEIN GRÜNLANDGRENZE NG DECKENVERGLASUNG DECKENVERGLASUNG -1.08 BÜRO 2 31.16m2 BÜRO 3 22.01m2 BÜRO 3 48.29m2 BAD 2 8.46m2 OBERLICHTE INNENHOF 8.07m2 REDSTONE DU WC pers 4.25m2 INNENHOF 13.90m2 REDSTONE BÜRO 4 16.81m2 OBERLICHTE BÜRO 1 16.57m2 LICHTSCHACHT TEEKÜCHE WARTEN 21.73m2 WARTEN 12.80m2 BÜRO 2 15.32m2 BÜRO 1 17.47m2 GEBÄUDEKANTE EG WC-BAD 7.96m2 VORR.WARTEN 6.75m2 TEEKÜCHE 12.15m2 GANG 3.22m2 BAD 1 6.12m2 EMPFANG WARTEN 18.03m2 WC pers 1.66m2 HEIZUNGSVERTEILER AR 6.76m2 VORRAUM 5.15m2 STH. 13.59m2 8.22m2 5.85m2 4.44m2 5.98m2 4.39m2 GANG 4 0.75m2 GANG 5 1.00m2 GANG 2 0.98m2 GANG 3 1.00m2 top2 top6 top11 top18 6.19m2 4.88m2 4.52m2 5.89m2 LICHTSCHACHT top1 top7 top13 top8 RIFFELBLECH SCHACHTABDECKUNG HEIZRAUM 9.14m2 ESTRICH KINDERWAGEN 9.70m2 HAUSANSCHL. 5.50m2 FAHRRÄDER 10.66m2 HAUSTECHNIK 27.58m2 ESTRICH GANG 1 17.06m2 SCHLEUSE 3.18m2 WASCH+TROCKENRAUM 16.16m2 5.35m2 top15 3.53m2 GANG 6 11.73m2 3.48m2 3.23m2 4.46m2 4.30m2 3.35m2 top14 top9 top16 top9a top17 top12 GEBÄUDEKANTE EG GEBÄUDEKANTE EG Grundlage: kofler architects bayerhamerstr.14j 5020 salzburg Parifizierungsplan vom 20.06.2008 www.salzburg-living.com BÖSCHUNG NICHT UNTERT!!! SALZBURGS SCHÖNSTE VIELFALT BEI WOHNIMMOBILIEN

1.63m2 A R.2 DFF. DFF. 1.40m2 W C 2 11.19m2 A T E L I E R 25.02m2 W I N T E R G A R T E N 2 top3 9.18m2 B A D 2 9.02m2 B A D 2 top4 1.38m2 1.36m2 V R. W C 2 18.89m2 Z I M M E R 3 DFF. DFF. 9.51m2 ESTRICH D B. D B. SCHIEBETÜR GLASVORDACH GLASVORDACH top15 top14 top13 top10 top11 Übersichtsplan Obergeschoß LEGENDE: ALLGEMEINFLÄCHE TOP 18 TOP 17 TOP 16 TOP 15 TOP 14 TOP 13 TOP 12 TOP 11 TOP 10 TOP 9 TOP 9a TOP 8 WINTERGARTEN 12.18m2 GK-Brüstung 1m F60 ZIMMER 1 14.41m2 AR 4.05m2 KÜCHE 12.10m2 ARBEIT-BIBLIO 10.09m2 BALKON 20.82m2 HOLZBELAG ZIMMER 2 11.65m2 WC 2 1.76m2 VORRAUM 1 8.10m2 GANG 4.47m2 WOHNEN 26.99m2 / VORRAUM 2 2.09m2 PODEST 2.74m2 WC 1 1.72m2 VORDACH STIEGENHAUS 28.98m2 BAD 10.86m2 SCHLAFEN 18.82m2 DW. ESSEN 22.47m2 AR. 1.36m2 VORRAUM 5.85m2 OL. KÜCHE 7.42m2 VORRAUM 5.52m2 BAD 4.77m2 BAD 6.72m2 WC 2.28m2 AR. 2.83m2 ESSEN 13.49m2 OL. WOHN-KÜCHE 29.12m2 WOHNEN 26.61m2 ZIMMER 27.74m2 WOHNEN 28.86m2 BALKON 4.65m2 HOLZBELAG WINTERGARTEN 8.32m2 BALKON 2 8.97m2 HOLZBELAG WINTERGARTEN 9.97m2 BALKON 1 8.90m2 HOLZBELAG WINTERGARTEN 8.33m2 GK-Brüstung 1m F60 GK-Brüstung 1m F60 GELÄNDER GELÄNDER GELÄNDER GK-Brüstung 1m F60 RINNE RINNE RINNE VORDACH OL. KÜCHE 6.21m2 BAD 6.84m2 top12 ZIMMER 2 17.73m2 ZIMMER 1 16.38m2 BALKON 4.99m2 HOLZBELAG GELÄNDER Grundlage: kofler architects bayerhamerstr.14j 5020 salzburg Parifizierungsplan vom 20.06.2008 GANG 16.47m2 WC 1.78m2 WC/DU. 4.42m2 13,21m2 ESTRICH VORDACH AR. 1.74m2 VR. 3.12m2 MARMOR WC 2.23m2 SCHLAFZIMMER 15.21m2 VR 1 2.80m2 MARMOR STH. 2.41m2 MARMOR VR. 4.09m2 MARMOR KÜCHE 14.46m2 W I N T E R G A R T E N 2 11.17m2 GK. AR. 1.04m2 BAD 5.70m2 Z I M M E R 2 21.29m2 TERRASSE 23.18m2 HOLZBELAG DFF. DFF. DFF. 17 STG. INS EG 17 STG. INS EG B I B L I O T H E K 13.66m2 ZIMMER 16.59m2 WOHNEN/ESSEN 27.18m2 DW. WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

Grundriss Top 12 Untergeschoss VORDACH VORDACH OL. AR. 1.74m2 ESSEN 13.49m2 KÜCHE 6.21m2 BAD 6.84m2 GANG 16.47m2 VR. 3.12m2 MARMOR T 30 top12 WC 1.78m2 WC 2.23m2 WOHNEN 28.86m2 ZIMMER 2 17.73m2 ZIMMER 1 16.38m2 WC/DU. 4.42m2 SCHLAFZIMMER 15.21m2 WINTERGARTEN 8.33m2 SCHIEBETÜR BALKON 4.99m2 HOLZBELAG GK-Brüstung 1m F60 GELÄNDER RINNE 1. Obergeschoss D B. WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN www.ibt.at

Nebenkostenübersicht beim Immobilienerwerb Mit dem Erwerb einer Immobilie sind verschiedene Nebenkosten verbunden, welche zusätzlich zum Kaufpreis beachtet werden müssen: Grunderwerbssteuer 3,5 % Grundbucheintragungsgebühr 1,1 % Eintragung eines Pfandrechtes 1,2 % Vertragserrichtungskosten sind Vereinbarungssache meist zwischen 1,5 und 2,5 % Hinzu können noch Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für behördliche Genehmigungen (z.b. im Ausländergrundverkehr) kommen. Diese Verkaufsunterlagen sind nicht geeignet, Ihnen über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse Auskunft zu geben, die für die Beurteilung einer etwaigen Investition nötig sind. Interessenten bleiben aufgefordert, sich selbst umfassend zu informieren und insbesondere die noch zu erstellende Vertragsdokumentation und das Informationsmemorandum eingehend zu prüfen. Wir behalten uns vor, unsere hier geäußerten Ansichten und Einschätzungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Die hier getroffenen Aussagen über Investitionen können für bestimmte Interessenten unzutreffend sein. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Entwicklung. Die Angaben in diesen Verkaufsunterlagen basieren auf Informationen, die wir als zuverlässig erachten. Es wird aber keine Anspruch auf Vollständigkeit und Genauigkeit der darin gemachten Angaben erhoben. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Haftung für alle Angaben und Informationen in diesem Dokument ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. www.salzburg-living.com DIE ERSTE SALZBURGS ADRESSE SCHÖNSTE FÜR EXKLUSIVE VIELFALT IMMOBILIEN BEI WOHNIMMOBILIEN IN SALZBURG

Konsumentenschutzbestimmungen Rücktrittsrecht Allgemeine Regeln: 3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags. (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. (3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, 1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder 3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt. (4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird. (5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren ( 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu. 3a. (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. (2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind 1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, 2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 4. die Aussicht auf einen Kredit. (3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen mit einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen Monat nach dem Zustandekommen des Vertrags. (4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, 2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im einzelnen ausgehandelt worden ist oder 3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt. (5) Für die Rücktrittserklärung gilt 3 Abs. 4 sinngemäß. Rücktritt von Immobiliengeschäften 30a. (1) Gibt ein Verbraucher eine Vertragserklärung, die auf den Erwerb eines Bestandrechts, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder an einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, am selben Tag ab, an dem er das Vertragsobjekt das erste Mal besichtigt hat, so kann er von seiner Vertragserklärung zurücktreten, sofern der Erwerb der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll. (2) Der Rücktritt kann binnen einer Woche nach der Vertragserklärung des Verbrauchers erklärt werden. Ist ein Makler eingeschritten und wird die Rücktrittserklärung an diesen gerichtet, so gilt der Rücktritt auch für einen im Zug der Vertragserklärung geschlossenen Maklervertrag. Im übrigen gilt für die Rücktrittserklärung 3 Abs. 4. (3) Die Frist des Abs. 2 beginnt erst zu laufen, sobald der Verbraucher eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. (4) Die Zahlung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor Ablauf der Rücktrittsfrist kann nicht wirksam vereinbart werden. www.salzburg-living.com WOHNEN ARBEITEN INVESTIEREN DIE ERSTE ADRESSE FÜR EXKLUSIVE IMMOBILIEN IN www.ibt.at SALZBURG

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