Jahrestagung 2016 am 5. November 2016 in Wuppertal Personelle Ausstattung der integrierten Schulen in NRW: Bestandsaufnahme, Erwartungen an die Schulträger und an das Land Herzlich willkommen!
Personelle Ausstattung der integrierten Schulen: Bestandsaufnahme
Das Personal an unseren Schulen Schulleitung Lehrer*innen Förderlehrer*innen Referendar*innen Schulpraktikant*innen Vertretungslehrer*innen Sekretärinnen Hausmeister*innen Schulbibliothekarinnen Sozialpädagog*innen Integrationshelfer/-kräfte AG-Leiter*innen Mensa-Personal Reinigungspersonal
Das Personal an unseren Schulen Personal des Landes NRW Personal des Schulträgers, der Kommune Ehrenamtliche & Honorarkräfte teilweise an Träger, Eigenbetriebe, Firmen outgesourct
Stellen Das Personal an unseren Schulen: Personal des Landes NRW unbefristet i.d.r. mit Lehramt befristet abgeordnet oder unbefristet 18 Monate aus ZfsL, z.t. BDU bis zu 6 Monate aus der Uni anlassbezogen befristet umgewandelte L-Stelle: unbefristet
Stellen Das Personal an unseren Schulen: Personal des Landes NRW Landeshaushalt EP 5 Landtag VO zu 93 SchulG Landtag & MSW Eckdatenerlass an BR MSW Bezirksregierung Dez. 44 (& 47) (& Schulaufsicht FöS)
- Auszug - Quelle: Landtag NRW: http://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/hh2016.ges/daten/html/hp_05.html
( ) zuweisen. Beispiel: Sekundarschule aufbauend mit 3 Jahrgängen, mit je 3 Parallelklassen mit 25 SuS je Klasse: 3 x 3 x 25 = 225 Schüler*innen 225 : 16,27 = 13,8 Grundstellen 13,8 x 20% = 2,8 Ganztag insgesamt: 16,6 Stellen ( + X)
(Auszüge, Eckdatenerlass 14.04.2016, S. 26 f.)
(Auszüge, Eckdatenerlass 14.04.2016, S. 29 f.)
( )
Das Personal an unseren Schulen: Personal des Landes NRW Stellen Arbeitsmarkt Menschen mit (oder ohne) Lehramtsbefähigung schulscharf oder über Liste
Das Personal an unseren Schulen: Personal des Landes NRW Stellen Arbeitsmarkt oft befristet abgeordnet durch die Schulaufsicht Förderschule Menschen mit (oder ohne) Lehramtsbefähigung
Das Personal an unseren Schulen Personal des Landes NRW selten: Personal des Schulträgers, der Kommune unbefristet aus kommunalem Personalhaushalt oder: befristet aus BuT- Mitteln (Bund/Land)
Das Personal an unseren Schulen Personal des Schulträgers, der Kommune: des Jugendoder des Sozialamtes Aufwendungen für Integrationshelferinnen und Integrationshelfer für die individuelle Betreuung einer Schülerin oder eines Schülers, durch die die Teilnahme am Unterricht in der Allgemeinen Schule, der Förderschule oder der Schule für Kranke erst ermöglicht wird, zählen weder zu den vom Land NRW noch zu den vom Schulträger aufzubringenden Schulkosten, weil es diesen nicht als Pflichtaufgabe obliegt, den Schulbesuch durch Assistenzpersonal erst zu ermöglichen (vgl. 92 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW).
Das Personal an unseren Schulen Personal aus Mitteln des Sozialamtes Bei Kindern und Jugendlichen mit (körperlichen oder geistigen) Behinderungen ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob eine Kostenübernahme für den notwendigen Einsatz einer Integrationshelferin bzw. eines Integrationshelfers im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch XII ( 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit 12 Nr. 1 der Eingliederungshilfeverordnung "Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung") möglich ist. Die Kosten von Eingliederungshilfe in der Schule trägt der örtlich zuständige Sozialhilfeträger, bei welchem ein entsprechender Antrag zu stellen ist. Eingliederungshilfe wird in der Allgemeinen Schule und in der Förderschule gewährt.
Das Personal an unseren Schulen Personal aus Mitteln des Jugendamtes Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung (z. B. Autismus, ADHS) ist zu prüfen, ob eine Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch VIII ( 35a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 SGB VIII) möglich ist. Für diesen Personenkreis ist ein entsprechender Antrag beim örtlich zuständigen Jugendamt zu stellen. Quelle: https://www.lwl.org/lwl/jugend/schulen/un_konvention_fuer _die_rechte_von_menschen_mit_behinderungen_inklusion/int egrationshelferinnen_und_integrationshelfer vom 11.10.2016
Jahrestagung 2016 am 5. November 2016 in Wuppertal Workshop personelle Ausstattung der integrierten Schulen: Bestandsaufnahme Wo kann es brennen?
Das Personal an unseren Schulen
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Jahrestagung 2016 am 5. November 2016 in Wuppertal Workshop personelle Ausstattung der integrierten Schulen: Erwartungen an die Schulträger und an das Land
Jahrestagung 2016 am 5. November 2016 in Wuppertal Personelle Ausstattung der integrierten Schulen: Erwartungen an das Land: * * * *
Jahrestagung 2016 am 5. November 2016 in Wuppertal Personelle Ausstattung der integrierten Schulen: Erwartungen an die Schulträger: * * *
Jahrestagung 2016 am 5. November 2016 in Wuppertal Workshop personelle Ausstattung der integrierten Schulen: Bestandsaufnahme Erwartungen an die Schulträger und an das Land Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!