Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1
Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer Gewerbesteuer ESt-Progression 15-42% GewSt-Staffel 1-5% Grundfreibetrag bei ESt GewSt-Freibetrag (T 24,5) Anrechnung der GewSt auf ESt Körperschaftsteuer Gewerbesteuer KSt-Satz 25% GewSt-Tarif 5% GmbH Ab dem ersten Euro muss KSt gezahlt werden Kein GewSt-Freibetrag Unternehmerlohn und Altersversorgung abzugsfähig? Keine Betriebsausgaben (nur geringer Sonderausgabenabzug bei Altersversorgung) Betriebsausgabenabzug in voller Höhe, somit KSt- und GewSt- Minderung Seite 2
Gewinnermittlung Verlustverrechnung THYEN, THEILEN & PARTNER AG Einzelunternehmen Wahlrecht, ob doppelte Buchführung oder Einnahme- Überschussrechnung Mit anderen Einkunftsarten möglich GmbH Pflicht zur doppelten Buchführung und damit zur Aufstellung eines Jahresabschlussberichtes Verrechnung kann nur mit zukünftigen Gewinnen erfolgen Finanzierungskosten bei Firmenerwerb Anschaffungskosten bei Firmenerwerb Firmenverkauf Voll absetzbar Voll absetzbar Freibetrag in Höhe von 45.000,00 Aufgrund Halbeinkünfteverfahren nur zu 50% absetzbar Nicht absetzbar Freibetrag in Höhe von 9.000,00, Halbeinkünfteverfahren Seite 3
Beispiel 1a: Ein verheirateter Einzelunternehmer hat einen Gewinn vor Steuern für das Jahr 2007 in Höhe von 100.000,00. Welche Steuern sind zu entrichten? Gewerbesteuer: - Gewinn GewSt-Freibetrag 100.000,00-24.500,00 Anwendung Staffel-Tarif 1% auf die ersten 12.000,00 2% auf die weiteren 12.000,00 3% auf die weiteren 12.000,00 4% auf die weiteren 12.000,00 5% auf alle weiteren Beträge Gewerbesteuermessbetrag 75.500,00-12.000,00-12.000,00-12.000,00 - - 12.000,00 27.500,00 120,00 240,00 360,00 480,00 1.375,00 2.575,00 darauf GewSt-Hebesatz in Höhe von 320% 8.240,00 Seite 4
Fortsetzung Beispiel 1a: Einkommensteuer: Die festzusetzende Einkommensteuer auf ein zu versteuerndes Einkommen von 91.760,00 (Gewinn 100.000,00 abzgl. GewSt 8.240,00 ) beträgt laut Splittingtabelle 22.902,00 für 2007. Hierauf wird die zu zahlende Gewerbesteuer wie folgt angerechnet: Festgesetzte Einkommensteuer - das 1,8fache des GewSt-Messbetrages ( 2.575,00) 22.902,00-4.635,00 zu zahlende Einkommensteuer 18.267,00 Seite 5
Wie hoch sind die Steuerbelastungen? 2007 Entwurf 2008 Einzelunternehmen Einkommensteuer 18.267 Gewerbesteuer 8.240 26.507 GmbH Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Einkommensteuer des Geschäftsführers Seite 6
Beispiel 1b: Eine GmbH erzielt in 2007 einen Jahresüberschuss in Höhe von 60.000,00. Darin enthalten ist ein Geschäftsführergehalt in Höhe von 40.000,00. Wie hoch sind die zu zahlenden Steuern? Gewerbesteuer: Jahresüberschuss darauf 5% Steuermesszahl darauf GewSt-Hebesatz in Höhe von 320% 60.000,00 3.000,00 9.600,00 Körperschaftsteuer: - Seite 7 Gewinn (inkl. Gewerbesteuer) Geschäftsführergehalt Jahresüberschuss darauf 25% Körperschaftsteuer 90.400,00-40.000,00 50.400,00 12.600,00
Fortsetzung Beispiel 1b: Der Gesellschafter-Geschäftsführer dieser GmbH hat neben dem Gehalt in Höhe von 40.000,00 auch noch eine Dividende in Höhe von 20.000,00 von der GmbH erhalten. Welche privaten Steuern fallen an? Einkommensteuer: Geschäftsführer-Gehalt - Arbeitnehmer-Pauschbetrag Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit Dividende davon 50% steuerfrei durch Halbeinkünfteverfahren - Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuerndes Einkommen 47.478,00 festgesetzte Einkommensteuer (Splittingtarif) zu zahlende Einkommensteuer 40.000,00-920,00 39.080,00 20.000,00-10.000,00-1.602,00 8.398,00 7.792,00 7.792,00 Seite 8
Wie hoch sind die Steuerbelastungen? 2007 Entwurf 2008 Einzelunternehmen Einkommensteuer 18.267 Gewerbesteuer 8.240 26.507 GmbH Körperschaftsteuer 12.600 Gewerbesteuer 9.600 Einkommensteuer des GF 7.792 29.992 Seite 9
Welche Änderungen sind mit der Unternehmenssteuerreform 2008 geplant? Die Körperschaftsteuer wird auf 15% abgesenkt (aktuell 25%) und die Gewerbesteuer so angepasst, dass die Gesamtbelastung (KSt und GewSt) unter 30% liegt Die Gewerbesteuer wird nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. Dafür werden die Steuermesszahl auf 3,5% abgesenkt (aktuell 5%) und der Anrechnungsfaktor von aktuell 1,8 auf 3,8 bei der Einkommensteuer erhöht Die degressive Abschreibung, die für Investitionen in den Jahren 2006 und 2007 das Dreifache der linearen Abschreibung, max. jedoch 30% beträgt, soll abgeschafft werden Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410 nicht übersteigen, soll nur noch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die auch nach 7g EStG begünstigt sind Seite 10
Welche Auswirkungen haben diese Änderungen auf unsere Einzelunternehmung bzw. GmbH? Beispiel 2a: Ein verheirateter Einzelunternehmer hat einen Gewinn vor Steuern für das Jahr 2008 in Höhe von 100.000,00. Welche Steuern sind zu entrichten? Gewerbesteuer: - Gewinn GewSt-Freibetrag 100.000,00-24.500,00 darauf Steuermesszahl von 3,5% darauf GewSt-Hebesatz in Höhe von 320% 75.500,00 2.642,50 8.456,00 Seite 11
Fortsetzung Beispiel 2a: Einkommensteuer: Die festzusetzende Einkommensteuer auf ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000,00 (Gewinn nach Steuern 100.000,00, da GewSt nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig) beträgt laut Splittingtabelle 26.192,00 für 2008. Hierauf wird die zu zahlende Gewerbesteuer wie folgt angerechnet: Festgesetzte Einkommensteuer - das 3,8fache des GewSt-Messbetrages ( 2.642,50) 26.192,00-10.041,50 zu zahlende Einkommensteuer 16.150,50 Seite 12
Wie hoch sind die Steuerbelastungen? 2007 Entwurf 2008 Einzelunternehmen Einkommensteuer 18.267 16.150 Gewerbesteuer 8.240 8.456 26.507 24.606 GmbH Körperschaftsteuer 12.600 Gewerbesteuer 9.600 Einkommensteuer des GF + gezahlte KapESt 7.792 29.992 Seite 13
Beispiel 2b: Eine GmbH erzielt in 2008 einen Jahresüberschuss in Höhe von 60.000,00. Darin enthalten ist ein Geschäftsführergehalt in Höhe von 40.000,00. Wie hoch sind die zu zahlenden Steuern? Gewerbesteuer: Jahresüberschuss darauf 3,5% Steuermesszahl darauf GewSt-Hebesatz in Höhe von 320% 60.000,00 2.100,00 6.720,00 Körperschaftsteuer: - + Gewinn (inkl. Gewerbesteuer) Geschäftsführer-Gehalt nicht abziehbare Gewerbesteuer Jahresüberschuss darauf 15% Körperschaftsteuer 93.280,00-40.000,00 6.720,00 60.000,00 9.000,00 Seite 14
Fazit Ob Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft: In beiden Rechtsformen stecken Vor- und Nachteile, welche im Einzelfall erörtert werden müssen. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 sollen Unternehmen gefördert werden. Sowohl Kapitalgesellschaften, mit der Kürzung des Steuersatzes in der Körperschaftsteuer (von 25% auf 15%), als auch die Einzelunternehmen durch die Entlastungen in der Gewerbesteuer (Anhebung des Anrechnungsfaktor von 1,8 auf 3,8 in der Einkommensteuer). Klar ist aber auch, dass die Bundesregierung Gegenfinanzierungen für die Begünstigungen planen muss. Diese werden u. a. durch die Streichung des Betriebsausgabenabzuges der Gewerbesteuer, der Abschaffung der degressiven Abschreibung und der Beschränkung der Inanspruchnahme von Sofortabschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern realisiert. Bei Fragen zur Unternehmensteuerreform und deren Auswirkung in Ihrem Unternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung sprechen Sie uns einfach an!!! Seite 15
Zu guter Letzt Abgeltungsteuer ab 2009 Zum 01. Januar 2009 soll eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen, nicht jedoch Immobilien, eingeführt werden. Steuerpflichtige können zur Veranlagung der Einkünfte optieren, sofern dies zu ihrem Vorteil ist. Hinsichtlich der Abgeltungsteuer auf private Veräußerungsgewinne entfällt die derzeit geltende Spekulationsfrist von einem Jahr. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden damit unabhängig von der Haltedauer beim Anleger versteuert. Die Neuerung soll angewendet werden für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen. Seite 16
Zu guter Letzt Zinsschranke Einführung einer Zinsschranke für Kapital- und Personengesellschaften mit der Folge, dass Zinsen für Kredite nicht mehr komplett gewinnmindernd berücksichtigt werden können, wenn ein bestimmtes Verhältnis von Zinsen zu Gewinnen überschritten wird. Dieses soll bei 30% liegen. Zum Schutz von mittelständischen Unternehmen wird eine Freigrenze von 1 Mio. Zinsen geschaffen. Seite 17