Formen der Fremdfinanzierung für technische Modernisierung in der Landwirtschaft und ihre Fördermöglichkeiten Einleitung Die Finanzierung, ist ein Teilbereich der Finanzwirtschaft. Sie und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Finanzierungsanlässe Zwischen den Begriffen Finanzierung und Investition besteht ein sehr enger Zusammenhang. Investitionen sind ohne die Bereitstellung finanzieller Mittel nicht möglich und die Anlässe für Finanzierungsvorgänge sind im Wesentlichen in Investitionen begründet. Neben der Zuführung von Geld kann die Finanzierung auch durch Zuführung geldwerter Güter (z.b. Sachgüter) erfolgen, in diesem Fall liegen Finanzierung und Investition zusammen. Finanzierungsanlässe können somit bspw. sein: - Sachinvestitionen: z.b. Investitionen in Gebäude und Maschinen, Kauf landwirtschaftlicher Flächen, Kauf von Betrieben bzw. Betriebsteilen, Betriebsmittelfinanzierung - Finanzinvestitionen (z.b. Beteiligungen an anderen Unternehmen, Ablösung ausscheidender Gesellschafter) - Sonstige Investitionen (z.b. Ausbildung, Marketing, Sozialinvestitionen). Dabei hat jede Investition eine Erfolgs- und eine Liquiditätskomponente, d.h. dass von Investitionen erwartet wird, dass sie zum Erfolg, aber auch zur Sicherung der Liquidität eines Unternehmens beiträgt.
Formen der Finanzierung Eine Systematik der Finanzierung kann nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen. Nach der Kapitalherkunft unterscheidet man Außen- und Innenfinanzierung, d.h. je nachdem, ob das Kapital im Unternehmen erwirtschaftet wurde oder von außen zugeführt wird. 1. Außenfinanzierung Wesentliche Quellen dieser Finanzierung sind die Finanzmärkte (Kreditinstitute), aber auch private Geldgeber (z.b. über Einlagen, Beteiligungen Dritter oder Beteiligungen von Unternehmen). Durch diese Beschaffung von Finanzmitteln werden Kreditverhältnisse begründet. Die Finanzmittelgeber (Investoren) werden damit zu Gläubigern der Unternehmung, die vertragsgemäß (z.b. Kreditvertrag) Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung erwerben. Insofern verschafft sich die Unternehmung mit Hilfe derartiger Finanzierungsinstrumente befristete Finanzmittel in Form von Fremdkapital. Sonderformen der Außenfinanzierung sind z.b. Investitionsförderung, Leasing oder auch Wechsel. 2. Innenfinanzierung Werden Finanzmittel in der Weise der Unternehmung zugeführt, dass sie aus dem Umsatzprozess zufließen, sie also weder von den Eigentümern noch von den Gläubigern stammen und damit von der Unternehmung selbst erwirtschaftet werden, liegt Selbstfinanzierung vor. Aufgrund der vorwiegenden Herkunft der Finanzierungsmittel lässt sich diese Finanzierungsart auch als Umsatzfinanzierung bezeichnen. Innenfinanzierung bedeutet im engeren Sinne die Bereitstellung von Geldmitteln für ein Unternehmen durch bspw.: o Einbehaltung von Gewinnen im Unternehmen o Finanzierung aus Rückstellungen. o Finanzierung durch Vermögensumschichtung (Finanzierungsersatz) o Finanzierung aus Abschreibungen (Kapitalfreisetzungseffekt) o Senkung des betriebsnotwendigen Vermögens durch Rationalisierung o Senkung des betriebsnotwendigen Vermögens durch Verkauf (vorfristige Liquidation).
Als grundsätzlich mögliche Finanzierungsarten kommen hinsichtlich des Kriteriums der Herkunft des Kapitals die Eigenfinanzierung und die Fremdfinanzierung in Betracht. 1. Eigenfinanzierung Die Eigenfinanzierung umfasst alle Finanzierungsinstrumente, mit deren Hilfe der (die) Eigentümer der Unternehmung Eigenkapital zuführen, das unbefristet und ohne Zinsanspruch zur Verfügung steht. Die Eigentümer haben Anspruch auf Gewinn und auf den Liquidationserlös. Dem steht allerdings grundsätzlich die volle Beteiligung am Verlust gegenüber. Das Verlustrisiko lässt sich jedoch durch die Wahl einer geeigneten Unternehmensrechtsform begrenzen. Da mit der Zuführung von Eigenkapital eine Beteiligung an der Unternehmung entsteht, kann diese Klasse von Finanzierungen auch als Beteiligungsfinanzierung bezeichnet werden. Eine spezielle Form der Eigenfinanzierung ist die Selbstfinanzierung oder Umsatzfinanzierung. Hier werden Finanzmittel aus dem Umsatzprozess des Unternehmens wieder der Unternehmung zugeführt-. Sie stammen demnach weder von Eigentümern noch von den Gläubigern und werden von der Unternehmung selbst erwirtschaftet. 2. Fremdfinanzierung Die Fremdfinanzierung ist i.d.r. ein Bestandteil der Außenfinanzierung. Erfolgt die Beschaffung von Finanzmitteln über Finanzierungsinstrumente, die Kreditverhältnisse aller Art begründen, liegt Fremdfinanzierung bzw. Kreditfinanzierung vor. Dritte Finanzmittelgeber (Investoren) werden damit zu Gläubigern der Unternehmung, die vertragsgemäß (z.b. Kreditvertrag) Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung erwerben. Insofern verschafft sich die Unternehmung mit Hilfe derartiger Finanzierungsinstrumente befristete Finanzmittel in Form von Fremdkapital. Eine detailliertere Darstellung der Zusammenhänge ist in nachfolgender Grafik abgebildet:
Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung Betrieb Privat kurzfristig Mittel- Sonderformen /langfristig Einbehaltene Einlagen des Giro- bzw. Firmenkredit Investitionsförderung Gewinne Unternehmers Kontokorrentkred Abschreibungen und Finanzüberschüsse des laufenden Betriebs Vermögensumschichtungen Beteiligungen Dritter it Lieferantenkredit Darlehen der Hausbank Beteiligung von Mitunternehmen Betriebsmitteldarlehen Darlehen anderer Banken Leasing, Mietkauf Innenfinanzierung Außenfinanzierung Quelle: Finanzmanagement im landwirtschaftlichen Unternehmen (aid infodienst) Für die Landwirtschaft spielen besonders im Hinblick auf Investitionen die Fremdfinanzierung durch Darlehen der Banken (Hausbank oder Drittbank) bzw. Sonstige Formen (z.b. Wechsel) Investitionsförderungen und Leasing eine Rolle. Das Eigenkapital hat bei der Finanzierung von Investitionen ebenfalls eine besondere Bedeutung. Bei größeren Investitionen ist die Verwendung von Eigenkapital zur Mitfinanzierung üblich und von den Banken im Wesentlichen auch Bedingung, d.h. sie ist meist Voraussetzung für eine Kreditgewährung. Je höher der Beitrag der Eigenmittel an der Gesamtfinanzierung einer Investition ist, umso größer ist i.d.r. auch die Kreditwürdigkeit des Unternehmens und führt zu dann auch zu günstigeren Kreditkonditionen. Um die Abhängigkeit gegenüber Banken gering zu halten, sollte bei sehr umfangreichen Investitionen die Finanzierung auf eine breite Basis gestellt werden, d.h. sie sollte neben eigenen Finanzmitteln des Unternehmens bspw. auch Zuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen enthalten. Auf das Thema Förderung landwirtschaftlicher Technik soll in einem späteren Punkt näher eingegangen werden. Zunächst sollen weitere Details zur Finanzierung von Landtechnik erläutert werden.
Finanzierung landwirtschaftlicher Technik Investitionen in Technik werden selten über Banken abgewickelt. In den meisten Fällen wird über eine Händlerfinanzierung des Technikherstellers oder ein Leasingunternehmen die auf solche Finanzierungen spezialisiert sind finanziert. Bei der Aufnahme von Krediten egal für welches Finanzierungsobjekt - ist es immer wichtig, die so genannte Fristenkongruenz einzuhalten. Diese Finanzierungsregel besagt, dass die Laufzeit der Kredite in etwa der Nutzungsdauer der damit finanzierten Wirtschaftsgüter entsprechen soll. Ein kurzfristiger Kapitalbedarf (z.b. für Technik) sollte mit kurzfristigen Mitteln (Leasing oder Mietkauf) finanziert werden. Ein langfristiger Kapitalbedarf (z.b. ein Bauvorhaben) sollte mit langfristigen Mitteln (z. B. Bankdarlehen) finanziert werden. Die ideale Finanzierungsform existiert nicht. Im Einzelfall müssen die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewägt werden. Es muss unterschieden werden, ob es sich um eine Neuanschaffung oder eine Ersatz- bzw. Erweiterungsinvestition handelt. Des Weiteren spielen bei der Entscheidung für eine Vertragsform weitere Kriterien wie steuerliche Auswirkungen, Bilanzrelation (Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital), der Einsatz von Fördermitteln, der Eigenkapitaleinsatz und Zinssatz eine wichtige Rolle. Da Technik aufgrund ihrer vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer relativ kurze Abschreibungszeiträume von durchschnittlich 8 Jahren haben, werden die Finanzierungen i.d.r. über einen Zeitraum von maximal 96 Monaten in Form von Händlerfinanzierungen geschlossen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Finanzierungsformen bestehen im Wesentlichen darin, wer Eigentümer der Technik während des Zeitraumes des Geldrückflusses ist. Nachfolgend dazu eine kurze Erläuterung: Der Kredit ist die klassische Form der Finanzierung. Hier wird entsprechend der Nutzungsdauer des Investitionsgutes das Anlagevermögen finanziert. In der Regel werden für solche Zwecke Annuitätenkredite ausgereicht, d.h. die rückzahlbaren Raten bleiben gleich. Die Kreditsumme wird auf einmal ausbezahlt und zu einem vereinbarten Zeitpunkt (Zins- und Tilgungsplan) zu den vereinbarten Raten zurückgezahlt.
Der Kredit spielt i.d.r. dann eine Rolle bei der Technikfinanzierung, wenn Fördermittel beantragt sind und die alternativen Finanzierungsformen wie Leasing und Mietkauf fördermittelschädlich wären. Das liegt darin begründet, dass vor allem beim Leasing das Anlagevermögen im Eigentum der Bank verbleibt. Der Unternehmer kann die Technik demnach nicht in sein Anlagevermögen übernehmen und abschreiben. Dies ist seitens der Fördermittelgeber nicht gewollt, da der Unternehmer Nutznießer der Fördermittel sein soll. Im Falle von Leasing wäre eine indirekte Förderung des Händlers gegeben, da die Technik hier nicht in das Eigentum des Unternehmens übergeht. Leasing ist eine moderne Finanzierungsform. Hier wird die Liquidität des Unternehmens geschont, ohne das Fremdkapital zu erhöhen. Der Leasinggeber überträgt nur die Nutzungsrechte der Technik an das Unternehmen. Die Technik geht demnach nicht in das Anlagevermögen des Unternehmens über. Eine übliche Bankfinanzierung erfordert Eigenkapital. Selbst wenn die Bank den gesamten Anschaffungspreis einer Investition finanziert, ist für weitere Kreditentscheidungen die Eigenkapitalquote (=Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtkapital des Unternehmens) relevant. Bei einer klassischen Darlehensfinanzierung wird das Investitionsgut in der Bilanz aktiviert und die Verbindlichkeit passiviert. Bei Leasing hingegen wird der Aufwand direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Daher verkürzt sich die Bilanz und die Eigenkapitalquote erhöht sich. Mögliche Folgen für das Unternehmen sind die Kürzung des Kontokorrentrahmens, schlechtere Konditionen oder die Ablehnung von Darlehensanträgen. Leasing belastet die Eigenkapitalquote des Unternehmens nicht. Das Unternehmen erhält seinen Kreditspielraum bei der Hausbank. Das freibleibende Kapital bildet den Liquiditätsspielraum, der es Ihnen ermöglicht, parallel zur Anschaffung moderner Anlagen auch noch in andere Unternehmensbereiche zu investieren. Des Weiteren müssen beim Leasing in den meisten Fällen keine klassischen Sicherheiten wie Grundbucheintragungen erbracht werden.
Leasingverträge haben eine kürzere Laufzeit als die Abschreibungen. Restwerte sind bei Leasingverträgen variabel verhandelbar. Werden niedrige Restwerte vereinbart, liegt der Aufwand in den ersten Jahren über der AfA. Das bewirkt somit auch eine Steuerminderung, da durch Verbuchung der Leasingraten im Aufwand der Gewinn des Unternehmens, der versteuert werden muss, reduziert wird. Der Leasingnehmer tritt gegenüber seinem Lieferanten wie ein bar zahlender Kunde auf. Aus diesem Grund kann er in einigen Fällen Rabatte aushandeln oder Skonti ziehen. Beim Mietkauf geht die Technik mit jeder Zahlung der Rate stückchenweise in des Eigentum des Unternehmens über, d.h. mit der letzten Rate geht das Investitionsgut automatisch in das Eigentum über. Wie bereits erwähnt, ist die Voraussetzung vieler Fördermaßnahmen die Aktivierung des Investitionsgutes beim Mietkäufer. Das ist bei Leasing nicht möglich. Mietkauf ist in diesem Fall eine sinnvolle und kostengünstige Alternative. Wie dargestellt, spielt die Förderung von Technik eine Rolle bei der Wahl der Finanzierung. Aus diesem Grund sollen nachfolgend die Fördermöglichkeiten von Technik in der Landwirtschaft kurz erläutert werden. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Die»Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes«wurde durch die Verankerung von Artikel 91a im Grundgesetz 1 im Jahre 1969 als Gemeinschaftsaufgabe etabliert. Im Hinblick auf die Förderverfahren obliegt die Umsetzung dieser Aufgabe den Ländern. Der Bund wirkt bei der Planung und Schaffung des gesetzlichen Rahmens (GAK-Gesetz) 2 mit. Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird für einen Zeitraum von 4 Jahren ein Rahmenplan aufgestellt, der jährlich fortgeschrieben wird. Dieser Plan enthält sogenannte Förderungsgrundsätze, aus denen nähere Angaben zu Zuwendungszweck, Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art und Höhe der Förderung hervorgehen. Die Länder, die GAK-Förderung anbieten wollen, können zur weiteren 1 Art. 91a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91a.html 2 Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"(GAK-Gesetz GAKG http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/agrstruktg/gesamt.pdf
Untersetzung Förderrichtlinien erlassen, die inhaltlich allerdings an die Vorgaben der Förderungsgrundsätze gebunden sind. Es steht den Ländern frei, auf die Umsetzung bestimmter Förderungsgrundsätze zu verzichten und die Mittel auf die übrigen Bereiche zu konzentrieren. Zielstellung ist: - die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, - die Organisation einer umweltgerechteren und effektiveren Produktion, - die Vermarktung von Agrarerzeugnissen, Hochwasserschutzmaßnahmen - sowie Maßnahmen des öffentlichen Interesses im ländlichen Raum. Die Förderung wird zu 60 % aus Bundesmitteln und zu 40 % aus Landesmitteln finanziert. Für eine Reihe von Maßnahmen übernimmt die Europäische Gemeinschaft eine anteilige Finanzierung. Dies ist im Agrarinvestitionsförderungsprogramm der Fall. Hier erfolgt eine anteilige Finanzierung durch die EU i.h.v. ca. 75%, die restlichen Gelder kommen aus den Haushalten der jeweiligen Bundesländer. Der GAK-Rahmenplan regelt die Grundsätze der Förderung in diesem Programm, Details werden dann durch die Länder selbst geregelt. Agrarinvestitionsförderungsprogramm - AFP 3 Im Wesentlichen werden in diesem Programm landwirtschaftliche Unternehmen gefördert, deren Geschäftstätigkeit darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus landwirtschaftlicher Urproduktion). Die Förderung soll dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen durch - Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, - Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, - Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung durch Direktvermarktung oder die 3 Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für den Zeitraum 2013 2016; Seite 22ff http://berichte.bmelv-statistik.de/gab-0002000-2013.pdf
Unterstützung einer Qualitätsproduktion mit besonders tiergerechten Haltungsverfahren zu verbessern. Das förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens 20.000 und max. 2,0 Mio. Euro. Diese Obergrenze kann während der Förderperiode einmal ausgenutzt werden. Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter vor allem in den Bereichen der Tierproduktion. Dabei wird bei baulichen Maßnahmen unterschieden in eine Basisförderung (Zuschuss 20%) und für die Einführung besonders tiergerechter Haltungsverfahren kann abweichend von der Regelförderung ein Zuschuss von bis zu 40 %(=Premiumförderung) des Investitionsvolumens gewährt werden. Hierzu gibt es einen entsprechenden Förderkatalog mit Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung für alle Tierarten. Technik wird ebenfalls nur für die Tierproduktion gefördert (d.h. Futtermischwagen, Teleskoplader etc. die ausschließlich in der Innenwirtschaft eingesetzt werden). Generell kann dann ein Zuschuss i.h.v. 20 % beantragt werden. Vereinzelt gibt es in einigen Bundesländern noch Sonderprogramme. So fördert das Land Brandenburg bspw. Beregnungsanlagen mit einem Zuschuss i.h.v. 20%. Die Anträge sind formgebunden bei den zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer (Landwirtschaftsämter, die Landwirtschaftskammern, Investitionsbanken, Landesämter usw.) einzureichen. Diese Stellen prüfen und bewilligen die eingehenden Anträge und sprechen die Genehmigungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn aus. Ohne diese Genehmigung darf mit einer Investition nicht begonnen werden und führt bei Verstoß zu Sanktionsmaßnahmen. Die Auszahlung der Fördermittel ist an verschiedene bundeslandabhängige Förderkriterien gebunden. In einem Punkt besteht jedoch eine einheitliche Vorgehensweise: Die Zahlungen erfolgen erst nach Vorlage bezahlter Rechnungen. Das bedeutet, jedes Unternehmen hat zusammen mit dem Auszahlungsantrag entsprechende Nachweise in Form von Originalrechnungen und kontoauszügen beizubringen, die von der Bewilligungsstelle geprüft werden. Weiterhin sind die Angebote der durchführenden Firmen sowie die geschlossenen
Liefer- und Bauverträge einzureichen. Erst nach ordnungsgemäßer Prüfung und einer Inaugenscheinnahme vor Ort erfolgt eine Auszahlung der Fördermittel. Das Unternehmen verpflichtet sich mit Auszahlung der Mittel, die Investitionsobjekte entsprechend seiner Beantragung ordnungsgemäß zu verwenden (Technik über einen Zeitraum von 5 Jahren, bauliche Investitionen über einen Zeitraum von 12 Jahren). Die Behörden behalten sich vor, innerhalb dieses genannten Zeitraumes Kontrollen in den Unternehmen durchzuführen. Sollte sich das Investitionsobjekt innerhalb dieser Fristen nicht mehr im Eigentum der Unternehmen befinden oder zweckentfremdet genutzt werden, ist mit Rückzahlung der Zuschüsse und Sanktionsmaßnahmen zu rechnen. Februar 2015