IF Integrative Förderung Kindergarten und Primarschule Konzept 2006
Inhalt 1. Vorwort... 2 2. Grundlage... 2 2.1. Bezug zum Leitbild... 3 3. Ziele... 3 4. Zielgruppen... 4 4.1. Lernende mit Lernschwächen/Lernbehinderungen... 4 4.2. Lernende mit Verhaltensauffälligkeiten... 4 4.3. Lernende mit Teilleistungsschwächen... 4 4.4. Deutsch als Zweitsprache... 4 4.5. Besonders begabte Lernende... 4 4.6. Abgrenzungen... 5 5. Pflichten, Aufgaben und Zusammenarbeit aller IF-Beteiligten... 5 5.1. Direktbeteiligte... 5 5.2. Zusammenarbeit mit Dienststellen... 7 6. Arbeitsschwerpunkte der IF in den verschiedenen Stufen... 9 7. Mögliche Arbeitsformen... 10 8. Ablaufschema der Integrativen Förderung... 11 9. Einschulung... 12 10. Beurteilung, Lernzielreduktion, Lernzielanpassung... 13 10.1. Grundsatz... 13 10.2. Weichenstellung... 13 10.3. Zusammenarbeit... 13 10.4. Unterstützung von Lernenden ohne Lernzielanpassung... 13 10.5. Unterstützung von Lernenden mit Lernzielanpassung... 14 10.6. Klassenwiederholung... 14 10.7. Dispensation... 14 10.8. Übertrittsverfahren in die Oberstufe... 14 10.9. IF-Ende... 15 10.10. Wohnortswechsel... 15 11. Konzeptgenehmigung... 15 1
1.Vorwort Die Volksschule hat einerseits einen allgemein bildenden Auftrag zu erfüllen und andererseits jedes Kind möglichst individuell in seinen besonderen Lernvoraussetzungen zu fördern. Dies ist für die Lehrpersonen und die ganze Schule eine grosse Herausforderung. Zur Förderung von Lernenden mit besonderen Bedürfnissen stehen im Kanton Luzern die folgenden zwei Grundmodelle zur Verfügung: Seperative Schulung in Kleinklassen oder Werkschulen und mit ambulanten Angeboten Integrative Förderung (IF) Im Frühling 2005 durchleuchtete eine Arbeitsgruppe die Förderangebote der Schule Werthenstein. Ebenfalls wurden die zwei Grundmodelle (Separation sowie Integration) des Kantons in Bezug auf unsere Schule miteinander verglichen. Daraus folgte eine Präsentation, die sich an den Gemeinderat, die Schulpflege und die Lehrpersonen richtete. Die Beteiligten sprachen sich anschliessend grossmehrheitlich zugunsten des Modells Integrative Förderung aus. Darauf folgend wurde im September 2005 die Arbeitsgruppe Integrative Förderung Schule Werthenstein bestehend aus Schulleitung, Schulpsychologin, Schulpflegpräsidentin, Kindergartenlehrperson sowie je einer Vertretung des Lehrteams Oberdorf und Schachen gegründet. Nach dem Studium diverser IF-Konzepte anderer Schulen, dem Einbezug des kantonalen Arbeitspapiers, dem Abwägen von Vor- und Nachteilen verschiedener Formen sowie dem stetigen Austausch allenfalls Beteiligter entstand das vorliegende Konzept. Es umfasst die Integrative Förderung der vom Kindergarten bis zum Ende der Primarschule. 2. Grundlagen Die Integrative Förderung (IF) der stützt sich auf folgende Grundlagen: Gesetz über die Volksschulbildung im Kanton Luzern vom 22. März 1999 / SRL Nr.400a Verordnung über die Förderangebote der Volksschule vom 21. Dezember 1999 / SRL Nr.406 Arbeitspapier Integrative Förderung, Amt für Volksschulbildung Leitbild der 2
2.1. Aus unserem Leitbild Das Kind ist der Mittelpunkt aller unserer Ziele. Wir nehmen jedes Kind als eine eigene Persönlichkeit an, ermutigen und fördern es nach seinen Möglichkeiten. Wir erreichen unsere Lernziele durch spannenden und lebensnahen Unterricht. Das Lernangebot ist an die unterschiedlichen Leistungsstände der Kinder angepasst. Diese werden durch Förderangebote unterstützt. 3. Ziele Integration Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen werden in der Regelklasse gemeinsam statt separat in Kleinklassen geschult. Dadurch können alle Kinder (Siehe Zielgruppen) der Gemeinde Werthenstein den Unterricht an ihrem Wohnort besuchen. Der differenzierte Umgang mit Heterogenität ist eine wichtige Voraussetzung, den individuellen Möglichkeiten der einzelnen Kinder gerecht zu werden und wird als Chance verstanden. Ziel ist es, selbstbewusste und verantwortungsvoll handelnde Menschen auszubilden. Integrativer Unterricht In dieser integrativen Schulungsform ist der Unterricht so organisiert, dass Vielfalt als Realität akzeptiert wird und eine Balance zwischen angemessener Forderung und Förderung besteht. Die Kinder sollen dabei weder überfordert noch unterfordert sein. Die Integrative Förderung bezweckt dabei die Erfüllung von individuellen Lernzielen oder einer Förderung ohne individuelle Lernzielanpassung. Sie ermutigt die Lernenden zur Eigeninitiative und bestärkt die Beteiligten, selbst Verantwortung für die Lernprozesse zu übernehmen. Lernende, die im Rahmen der IF nicht ausreichend gefördert werden können, werden nicht in die Regelklassen integriert und besuchen eine externe Institution. Zusammenarbeit IF ist eine Hilfestellung für die Kinder, aber auch für die Lehrpersonen. Die Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten ist deshalb von besonderer Bedeutung. 3
4. Zielgruppe 4.1. Lernende mit Lernschwächen/ Lernbehinderung Ziel ist die punktuelle oder andauernde Unterstützung von Lernenden mit Lernschwierigkeiten. Lernschwierigkeiten beinhalten sowohl Probleme mit der Erfassung und Verarbeitung schulischer Inhalte, als auch Schwierigkeiten betreffend Aufmerksamkeit, Konzentration, Wahrnehmung und Arbeitstechniken. Die Integrative Förderung versucht hier eine Stütze im Bereich der Sach- und Selbstkompetenz zu sein. 4.2. Lernende mit Verhaltensauffälligkeiten Ziel ist die Integration von Lernenden mit Verhaltensauffälligkeiten in die Regelklasse, so dass diese erstens den regulären Unterricht nicht belasten und zweitens sich selber im Fortsetzen einer erfolgreichen schulischen Laufbahn nicht im Wege stehen. Die Integrative Förderung versucht hier eine Unterstützung im Bereich Selbst- und Sozialkompetenz zu sein. Verändert sich mit Hilfe der IF ein Verhalten nicht, ist der Beizug weiterer Institutionen (SPD, KJPD...) zu überlegen. 4.3. Lernende mit Teilleistungsschwächen Als Teilleistungsschwächen gelten Lese-/Rechtschreibschwächen oder Rechenschwächen bei durchschnittlichen schulischen Leistungen und durchschnittlicher Intelligenz. Die Integrative Förderung versucht hier eine Stütze im Bereich der Sachkompetenz zu sein. 4.4. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) In der ersten Zeit hat die Förderung im Bereiche der deutschen Sprache für neuzugezogene, fremdsprachige Kinder Vorrang. Diese Förderung geschieht unabhängig vom IF-Unterricht in Form von DaZ. Sofern nötig, ist aber eine angemessene IF-Förderung deswegen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. 4.5. Besonders begabte Lernende Ziel ist es Lernende mit besonders hoher Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft durch speziellen Projektunterricht zusätzlich zu fördern. Der Förderunterricht besonders begabter Lernenden findet an der bereits heute erfolgreich statt (Konzept Juni 2002). Der bestehende Unterricht wird beibehalten und geschieht unabhängig vom IF-Unterricht. 4
4.6. Abgrenzung Geistigbehinderte Kinder mit Sonderschulstatus im Sinne der IV werden nur bedingt aufgenommen. Für Körper- oder Sinnesbehinderte können, je nach Möglichkeit der Schule, Ausnahmen gemacht werden. Darüber entscheidet, nach Eingang eines schriftlichen Antrags der Erziehungsberechtigten die Schulpflege in Absprache mit der Schulleitung und Lehrperson. 5. Pflichten, Aufgaben und Zusammenarbeit aller IF-Beteiligten Bei auftretenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten ist die IF-Lehrperson erste Ansprechsperson für die Klassenlehrperson. Sie entscheiden zusammen über weitere Massnahmen. 5.1. Direktbeteiligte Klassenlehrperson - Hat Hauptverantwortung und trägt alle nötigen Informationen für die Förderung der Lernenden mit speziellen Bedürfnissen zusammen - Legt gemeinsam mit Fachlehrperson Massnahmen zur Förderung fest, setzt diese im Unterricht um und überprüft deren Wirkungsweise periodisch - Plant und gestaltet in Zusammenarbeit mit der IF-Lehrperson die Kontakte zu den Erziehungsberechtigten - Stellt aufgrund der Lernzielvereinbarung in Zusammenarbeit mit der IF-Lehrperson das Schulzeugnis aus und bespricht und ergänzt mit ihr den Lernbericht - Ist verantwortlich, dass ein Übergabegespräch (Stufenwechsel) zwischen allen Beteiligten (IF-Lehrperson / Klassenlehrperson / Kindergartenlehrperson) stattfindet IF-Lehrperson (Schulische Heilpädagogin) - Erfasst, unterstützt und fördert Lernende mit speziellen Bedürfnissen - Trägt die Mitverantwortung für die Förderung von Lernenden mit speziellen Bedürfnissen und Begabungen - Legt gemeinsam mit der Klassenlehrperson die Massnahmen zur Förderung fest, setzt sie im IF-Unterricht um und überprüft deren Wirkungsweise periodisch - Entlastet, unterstützt und berät die Klassenlehrperson im Schulalltag (Triage) - Orientiert zusammen mit der Klassenlehrperson die Erziehungsberechtigten bei Schuleintritt über das Angebot der IF - Orientiert neue Lehrpersonen über das Konzept IF, insbesondere über die Zusammenarbeit und Pflichten aller Beteiligten an der IF - Plant und gestaltet in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson die Kontakte mit den Erziehungsberechtigten und nimmt die Ergebnisse schriftlich auf 5
- Stellt den Lernenden in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen den Lernbericht aus - Koordiniert verschiedene Massnahmen, die ein Kind betreffen - Dokumentiert unter Beachtung des Datenschutzes anhand von Förderplänen und Lernberichten den Verlauf der schulischen Entwicklung - Gibt bei allfälligem Wechsel die vollständige Dokumentation der betroffenen Kinder, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, an die abnehmende Lehrperson anlässlich eines Übergabegespräches weiter Kind - Wird in den Entscheidungsprozess bezüglich Fördermassnahmen miteinbezogen - Nimmt an den regelmässig stattfindenden Beurteilungsgesprächen teil Erziehungsberechtigte - Werden in den Entscheidungsprozess bezüglich Fördermassnahmen miteinbezogen - Leisten ihren Beitrag zur Förderung ihres Kindes und unterstützen die Bemühungen der IF und der Schule - Übernehmen ihren Anteil der Verantwortung für die Lernprozesse und fördern ihr Kind bei der Erarbeitung der mit der IF-Lehrperson vereinbarten Lerninhalte Schulleitung - Regelt die organisatorischen Belange wie Einsatz und Stundenplan, Pensen, Material, Räumlichkeiten - Ist zuständig für die Umsetzung und Koordination der IF - Ist zuständig für die Personalführung - Bestätigt die Lernzielanpassung - Entscheidet bei Uneinigkeit - Ist verantwortlich für die periodische Durchführung der Evaluation der IF - Ist zuständig für den Bildungsstand des Schulteams bezüglich IF (insbesondere für neue Lehrpersonen) - leitet das Begleitteam der Integrativen Förderung Begleitteam für die Integrative Förderung Die Integrative Förderung wird durch ein Begleitteam initiiert, unterstützt und begleitet. Es wird durch folgende Vertretungen gebildet: - Schulleitung - Lehrpersonen Kindergarten und Regelklassen - IF-Lehrperson - Mitglied der Schulpflege - Fachleute aus den Schuldiensten sowie Vertretung der Erziehungsberechtigten können bei Bedarf beigezogen werden 6
Das Begleitteam Integrative Förderung - konstituiert sich selber - erarbeitet Grundlagen für die Integrative Förderung und deren Einführung (Konzeptbeschrieb, Ziele der IF, Leitbild, Ablauf, Pflichtenhefte) - evaluiert das Integrationskonzept und arbeitet Änderungsvorschläge zuhanden der Schulpflege aus - unterstützt und initiiert Weiterbildung - setzt sich für integrationsfördernde Rahmenbedingungen ein - ist aktiv in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit - liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung Schulpflege - Gibt die strategischen Ziele der IF vor - Sorgt für geeignete Rahmenbedingungen wie IF-Schulräume, materielle und finanzielle Mittel - Setzt sich für IF-Interessen ein: Ideelle und konzeptionelle Unterstützung, Öffentlichkeitsarbeit - Ist anstellende Behörde für die IF-Lehrpersonen Gemeinderat - unterstützt die Integrative Förderung ideell und durch Bereitstellung und Finanzierung von optimalen Rahmenbedingungen 5.2. Zusammenarbeit mit Dienststellen Die Fachleute von Schuldiensten - Logopädie, Schulpsychologie und Psychomotorik stehen allen Beteiligten als fachliche Beratung zur Verfügung. Sind bei der Förderung eines Kindes mehrere Fachleute beteiligt, ist es sinnvoll, dass diese Massnahmen durch die IF-Lehrperson koordiniert werden. Schulpsychologischer Dienst (SPD) - Ist verantwortlich für die Abklärung von Lernenden - Empfiehlt und beantragt entsprechende Massnahmen (z.b. Lernzielanpassung) und allfällige Zuweisungen an weitere Fachstellen - Steht für nachstehende Beratungen zur Verfügung: Fallbesprechungen mit Klassen- und IF-Lehrpersonen, problembezogene Unterrichtsberatung - Steht für Interventionen in Schulklassen bereit - Stellt sich für Konfliktmanagement zur Verfügung - Arbeitet bei Bedarf im IF-Begleitteam mit 7
Logopädischer Dienst - Ist zuständig für die Reihenerfassung im Kindergarten - Klärt Kinder im Vorschulalter und Lernende der Volksschule mit Kommunikationsstörungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache einzeln ab - Empfiehlt nach erfolgter Reihenerfassung/der Einzelabklärung entsprechende Massnahmen - Führt bei festgestellter Indikation Therapien durch und arbeitet dabei auch mit Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und anderen Fachpersonen des zu behandelnden Lernenden zusammen - Berät Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und weitere Fach- und Bezugspersonen - Leistet Präventionsarbeit Psychomotorische Therapiestelle - Klärt Kinder im Vorschulalter und in der Volksschule mit Störungen der Grob-, Fein- und Grafomotorik ab - Empfiehlt die entsprechenden Massnahmen - Führt Therapien mit den Kindern durch und bezieht Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und andere beteiligte Personen in die Therapiearbeit mit ein - Steht zur Verfügung für die Beratung respektive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Klassenlehrpersonen und IF-Lehrpersonen - Leistet Präventionsarbeit 8
6. Arbeitsschwerpunkte der IF in den verschiedenen Stufen Kindergarten Früherfassung Erfassen des Entwicklungsstandes Einleiten von Fördermassnahmen Üben von Grundfertigkeiten 1./2. Klasse Prävention Ursachenklärung Beobachten, Unterstützen und Zeit geben Förderung der basalen Fähigkeiten 3./4. Klasse Lernziele Entlastung schaffen Anpassen der Lernziele auf individuelle Fähigkeiten 5./6. Klasse Konkrete Lernbereiche Eigenständiges Denken Unterstützen in konkreten Unterrichtfächern Lerntechniken und Arbeitsweisen Übernahme von Eigenverantwortung Hilfe zur Selbsthilfe 9
7. Mögliche Arbeitsformen Die Klassenlehrperson und die IF-Lehrperson besprechen die Arbeitsformen, die den Bedürfnissen der Schülerin oder des Schülers am besten entsprechen. Je nach pädagogischem Ermessen können auch mehrere Formen zur Förderung eingesetzt werden, z.b. Einzelförderung oder die Förderung in der Klasse. Die verschiedenen Arbeitsformen können wie folgt aussehen: 1. Die Regelklassenlehrperson arbeitet alleine mit der Klasse. Die IF-Lehrperson beteiligt sich am Aufbau der Integrativen Förderung und gestaltet die Unterrichtsformen mit. Bei auftretenden Schwierigkeiten kann die Klassenlehrperson die IF-Lehrperson beiziehen. 2. Regelklassenlehrperson und die IF-Lehrperson unterrichten die Klasse gemeinsam verschiedene Formen des Teamteaching. Innerhalb des Werkstattunterrichts beispielsweise stehen Lehrperson und IF-Lehrperson allen Kindern für Fragen zur Verfügung; die IF-Lehrperson übernimmt die Führung der Klasse, während die Lehrperson beispielsweise bei einzelnen Lernenden den Stand der Lernentwicklung untersucht oder umgekehrt. Es ist sinnvoll, diese Form von Teamteaching regelmässig einzusetzen. 3. Die IF-Lehrperson unterrichtet in ihrem Raum eine Gruppe von Kindern mit speziellen Bedürfnissen. 4. Die IF-Lehrperson unterrichtet im IF-Raum eine gemischte Gruppe von Schülerinnen und Schülern. 5. Die IF-Lehrperson unterrichtet im IF-Raum ein Kind mit speziellen Bedürfnissen (Einzelförderung/ Förderdiagnostik/Lerncoaching/DaZ). 10
8. Ablaufschema der Integrativen Förderung Klassenlehrperson (LP) stellt bei einem Kind besondere Bedürfnisse fest LP sucht nach eigenen Lösungen Problem kann von LP selber gelöst werden Beratung von IF-Lehrperson Problem kann von LP selber gelöst werden Erziehungsberechtigte sind nicht einverstanden Erziehungsberechtigten wird von LP für das Kind befristete (3 Monate) IF vorschlagen Orientierung der Schulleitung (SL), gemeinsames Gespräch mit den Erziehungsberechtigten Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten beginnt die IF- Lehrperson mit dem Kind zu arbeiten Problem kann innert nützlicher Frist und mit Einigkeit aller Beteiligten gelöst werden (kein Zusatzeintrag) Erziehungsberechtigte sind nicht Bei Uneinigkeit der Beteiligten oder einverstanden erschwerten Rahmenbedingungen erfolgt im Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Abklärung beim SPD oder KJPD Orientierung der SL, gemeinsames Gespräch mit den Erziehungsberechtigten Bei Indikation für IF erteilt SL Bewilligung, LP und IF-Lehrperson legen Förderanteil und Förderbereich fest Lernziele der Regelklasse trotz IF nicht erreicht (mehr als 6 Monate IF) Kind erreicht mit der IF die Lernziele der Regelklasse (kein Zeugniseintrag) Eventuelle Repetition der Klasse Erziehungsberechtigte sind nicht einverstanden. Orientierung der SL, gemeinsames Gespräch mit den Erziehungsberechtigten * Eventuell Repetition der Klasse * Stellen sich die Erziehungsberechtigten gegen eine Förderung nach individuellen Lernzielen, wird dies schriftlich festgehalten und von allen Beteiligten unterzeichnet. IF kann durch die SL verfügt werden. Rekursinstanz ist das Bildungsdepartement LP und IF-Lehrperson legen individuelle Lernziele in einzelnen Fächern oder generell fest. Die Abmachungen werden schriftlich festgehalten und mit den Erziehungsberechtigten vereinbart (Lernzielvereinbarung) Nach Einverständnis der Erziehungsberechtigten: IF mit individueller Lernzielanpassung (Zeugniseintrag, Lernbericht, Förderplanung) Fortsetzung der Förderung Ende der individuellen Lernziele und Beurteilung beim Erreichen der Lernziele der Regelklasse mit IF Regelmässige Besprechung mit Schuldiensten: Kotrollgespräche, Planung weiterer Schritte Weitere Massnahmen werden den Erziehungsberechtigten vorgeschlagen 11
9. Einschulung Über die Form der Einschulung entscheiden die Erziehungsberechtigten mit Unterstützung der Kindergarten- und der IF-Lehrperson grundsätzlich gemeinsam. Bei fehlendem Einverständnis der Erziehungsberechtigten wird das Kind mit Unterschrift der Eltern trotzdem eingeschult. Die 1.Klass -Lehrperson übernimmt die weiteren Schritte. Die Einschulung wird individuell abgesprochen. Erläuterungen Bei Zweifel an der Schulreife und Schulfähigkeit eines Kindes leitet die Kindergartenlehrperson ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten ein. Für die Abklärung durch den SPD braucht sie die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Kindergärtnerin kann als vorhergehenden Schritt den SPD zur Beratung beiziehen. Ablauf der IF-Einschulung Im Kindergarten werden alle Kinder im Rahmen von IF gefördert. Alle Erziehungsberechtigten werden durch die Kindergartenlehrperson und die IF-Lehrperson über die IF informiert. Wenn Kinder nicht vorbehaltlos eingeschult werden können, erfolgt ein Beratungsgespräch zwischen Eltern, Kindergarten- und IF-Lehrperson. Entscheid 1.Klasse mit Beobachtung/Unterstützung durch die IF- Lehrperson von Anfang an. Ende 1.Semester findet erstes GBF-Gespräch statt. Bei Bedarf wird die Option von 3 Jahren 1./2. Klasse vorgestellt und die weitere Vorgehensweise vereinbart. Entscheid 2. Kindergartenjahr Fortsetzung 1.Klasse Anfangs des 1.Semesters der 2.Klasse: Förderdiagnostische Phase Förderdiagnostische Phase: Auswertungsgespräch bis Herbstferien der 2.Klasse IF ohne individuelle Lernziele IF mit individuellen Lernzielen Repetition 2.Klasse IF ohne individuelle Lernziele IF mit individuellen Lernzielen 2. Kl. mit Rückstellung in die 1.Klasse * Repetition 2.Klasse IF mit ind. Lernzielen 3. Klasse 3. Klasse Repetition 2.Klasse 3. Klasse mit ind. Lernzielen *(bis spätestens Ende 1.Semester. In der Regel keine Repetition der 1.Klasse) 12
10. Beurteilung, Lernzielreduktion, Lernzielanpassung 10.1. Grundsatz Die lässt die Prinzipien von Ganzheitlich Beurteilen und Fördern einfliessen. Selbstkompetenz, Sozialkompetenz werden neben der Sachkompetenz bewusst gefördert und beurteilt. 10.2. Weichenstellung Wenn bei einem Lernenden in der Primarschule trotz IF Unterstützung während 3 Monaten die Regelklassenziele nicht erreicht werden, müssen die Eltern informiert werden. Nach weiteren 3 Monaten erfolgt eine schulpsychologische Abklärung, um das weitere Vorgehen festlegen zu können. Die Erziehungsberechtigten müssen dazu ihre Einwilligung geben. Besteht zwischen LP und Erziehungsberechtigten keine Einigung, entscheidet die Schulleitung. (Siehe Ablaufschema S.11) 10.3. Zusammenarbeit Lernende und Erziehungsberechtigte werden in der Regel zweimal pro Jahr zur Beurteilung der Situation, Besprechung des Leistungsstandes und zur Planung weiterer Schritte für die Förderung des Lernenden zu einer Besprechung eingeladen. Die Ziele für das kommende Semester werden festgelegt und werden durch die IF Lehrperson schriftlich festgehalten und den Beteiligten abgegeben. 10.4. Unterstützung von Lernenden ohne Lernzielanpassung Kinder können ohne schulpsychologische Abklärung mit IF gefördert werden. Die Dauer dieser Förderung hängt im Wesentlichen von den Bedürfnissen der Kinder und der Einigkeit der beteiligten Personen (Klassenlehrperson, IF-Lehrperson und Erziehungsberechtigte) ab. Bei Uneinigkeit oder erschwerten Rahmenbedingungen wird eine Abklärung durch den SPD angestrebt. Es gibt Lernende, welche vorübergehend eine intensivere Betreuung benötigen. Eine solche kann durch die IF-Lehrperson erfolgen. Ziel ist es die Lernziele der Klasse zu erreichen. Dauer: Nach der dreimonatigen förderdiagnostischen Phase dauert eine Unterstützung ohne Lernzielanpassung maximal 6 Monate ohne Unterbruch. Für eine darüber hinausgehende Weiterführung der IF-Unterstützung muss ein begründeter Antrag (mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten) zum Entscheid an die Schulleitung gestellt werden. Wenn ein Lernender nach einen Jahr IF-Unterstützung die Klassenlernziele nicht erreicht, sind in diesen Fächern individuelle Lernziele oder eine Klassenwiederholung verpflichtend. Ansonsten entfällt der Anspruch auf IF-Unterstützung. Beurteilung: Die Beurteilungspraxis entspricht dem üblichen Verfahren (GBF oder Noten). Bei Lernenden, die ohne individuelle Lernzielanpassung gefördert werden, werden die Leistungen gemäss Verordnung über die Beurteilung der Lernenden und über die 13
Übertrittsverfahren beurteilt. Im Zeugnis erfolgt für die Lernenden ohne individuelle Lernziele in der Regel kein spezieller Eintrag. 10.5. Unterstützung von Lernenden mit Lernzielanpassung Erreicht ein Lernender trotz bereits erfolgten unterstützenden Massnahmen die Lernziele in einem oder mehreren Fächern nicht, können in diesen Fächern die Lernziele angepasst werden. Dies geschieht auf Antrag der Lehrperson und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Es wird empfohlen, den SPD für die Entscheidung beizuziehen. In einer Vereinbarung werden die individuellen Lernziele festgelegt. In den Fächern, in denen eine Lernzielanpassung erfolgt, ist die IF-Lehrperson für die Definition der Lernziele verantwortlich. Diese werden semesterweise festgelegt und mit der Klassenlehrperson, den Erziehungsberechtigten und evtl. dem Lernenden besprochen. Beurteilung: Ebenfalls semesterweise erfolgt ein mündlicher und schriftlicher Lernbericht, welcher die Notengebung ersetzt. Lernende mit individuellen Lernzielen in einzelnen Fächern, in welchen eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist, erhalten in diesen Fächern keine Noten. Das Zeugnis erhält im Weiteren den Eintrag Integrative Förderung: Individuelle Lernziele. 10.6. Klassenwiederholung Die Möglichkeit der Repetition einer Klasse bleibt auch für Kinder mit IF bestehen, wenn dadurch eine voraussichtliche positive Entwicklung in ihrer Persönlichkeit oder im schulischen Bereich eingeleitet werden kann. 10.7. Dispensationen Bei Überforderung oder Unterforderung der Lernenden werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert. Wenn fachliche Dispensationen sich aufdrängen, wird dies in einem Elterngespräch fundiert begründet. Über vorzunehmende Dispensationen wird die Schulleitung informiert. Die Vereinbarung der Dispensation wird zwischen den Erziehungsberechtigten, der oder dem Lernenden, der Klassenlehrperson und der IF Lehrperson getroffen und auf dem IF Vereinbarungsformular von allen Beteiligten unterschrieben. Der Schulleitung wird eine Kopie dieser Vereinbarung zugestellt. Bei Uneinigkeiten bezüglich Dispensationen entscheidet die Schulleitung. Die Dispensation wird im Zeugnis eingetragen. Die durch die Dispensation freiwerdenden Stunden werden in der Regel für die Integrative Förderung eingesetzt. 10.8. Übertrittsverfahren in die Oberstufe Lernende, welche in der 5./6. Klasse individuelle Lernziele haben, weil sie die Klassenziele nicht erreichen, besuchen in der Regel anschliessend Niveau D der Sekundarstufe 1. Sie 14
sind jedoch trotzdem ins übliche Übertrittsverfahren eingebunden. 10.9. IF-Ende Die integrative Förderung wird bei einem Lernenden beendet, wenn er die Lernziele der Regelklasse voraussichtlich selbstständig erreichen kann. Die Schulleitung bestätigt die Aufhebung. Wenn ein Lernender nach einen Jahr IF-Unterstützung die Klassenlernziele nicht erreicht, sind in diesen Fächern individuelle Lernziele oder eine Klassenwiederholung verpflichtend. Ansonsten entfällt der Anspruch auf IF-Unterstützung. 10.10. Wohnortswechsel Lernende, die durch IF mit individuellen Lernzielen unterstützt werden, treten bei einem Wohnortswechsel in eine Gemeinde mit seperativer Förderung in der Regel in eine Kleinklasse bzw. Niveau D der Sekundarstufe 1 ein. 11. Konzeptgenehmigung Die Arbeitsgruppe Integrative Förderung stellt den Antrag diesem Konzept zuzustimmen und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten, damit im Schuljahr 2006/2007 mit IF-Unterricht gestartet werden kann. Schulpflege Werthenstein Die Präsidentin Der Gemeinderat Werthenstein AG Integrative Förderung Bea Maag (SPD) Bea Heitzmann (SPF) Regula Bolliger/ Ines Birrer (SL) Eveline Krieger (KG-LP) Stefan Müller (LP Oberdorf) Franziska Meile (LP Schachen) 15
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