Alexander Busenbender, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Hamburg Wege für Geflüchtete in die duale Ausbildung Dialogforum Integration in Ausbildung und Arbeit am 21.April 2017
Agenda Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzugang 3 x 3 der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in die Ausbildung Förderkette Ü18 Ansprechpartner: Jugendberufsagentur Seite 2
Aufenthaltsstatus und Arbeitsmarktzugang Anerkannte Flüchtlinge Asylberechtigte Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis. Arbeit, Ausbildung, Praktikum: Sofortige Einstellung möglich. Genehmigung der Ausländerbehörde nicht erforderlich. Asylbewerber/- innen Geduldete Personen, die beim Bundesamte für Migration (BAMF) einen Antrag auf Asyl gestellt haben. Sie verfügen über eine Aufenthaltsgestattung. Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die Abschiebung ist aber vorübergehend ausgesetzt. Arbeit: Die Ausländerbehörde kann frühestens nach 3 Monaten eine Beschäftigungsaufnahme erlauben. Dazu benötigt die Ausländerbehörde eine Zustimmung der BA. Die BA darf nur zustimmen, wenn die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger als bei vergleichbaren inländischen Arbeitnehmer/- innen sind. Ausbildung: Asylbewerber/-innen können eine Ausbildung ab dem 4. Monate und Geduldete ab dem Tag der Duldung beginnen. Praktikum: Die Ausländerbehörde kann frühestens nach 3 Monaten eine Beschäftigungs-aufnahme als Praktikant/-in erlauben. Seite 3
3 x 3 der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Praktikum Praktikum zur Berufsorientierung Einstiegsqualifizierung EQ Arbeitstraining / Heranführen an den Arbeitsmarkt Berufsausbildung Betriebliche Ausbildung Ausbildung in Kooperation mit einem Träger für den praktischen Teil einer außerbetrieblichen Ausbildung Betriebliche Umschulung Zukunftsstarter Sozialversicherungspflichtige Arbeit Beschäftigung von Hochqualifizierten Beschäftigung von Absolventen einer qualifizierten Berufsausbildung, zur Anerkennung einer ausländischen Qualifikation oder als Freiwilligendienstleistende Beschäftigung jeder Art (inkl. Leiharbeit) Seite 4
3 mögliche Wege in die Berufsausbildung 1. Betriebliche Ausbildung Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) Voraussetzungen: Eignung und Motivation bewerberseitig; anerkannter Schulabschluss Vergütung: reguläre Ausbildungsvergütung (1./2. ggf. 3. Jahr) Verfahren: Ausbildungsplatzbewerber/-in beantragt Erlaubnis der Ausländerbehörde, keine Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich. NEU durch Integrationsgesetz: 3 plus 2 für Geduldete Gesicherter Aufenthalt für die Dauer der Ausbildung (bis zu 3 Jahre) plus 2 weitere Jahre nach erfolgreichem Abschluss möglich. Seite 5
Umsetzung der 3 plus 2 Regelung in Hamburg Exkurs Alle anerkannten Geflüchteten können alle Wege in eine Berufsausbildung nutzen 3 plus 2 gilt nur für Geduldete (oft Afghanen) Eine Anspruchsduldung für den gesamten Ausbildungszeitraum wird erteilt, wenn ein Ausbildungsvertrag oder eine Zusage für eine fachschulische Ausbildung vorliegt Eine Ermessensduldung wird bei Durchführung von ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen erteilt, bei denen eine Übernahmeerklärung von Arbeitgebern vorliegt (EQ, QuAS, BQ) Seite 6
3 mögliche Wege in die Berufsausbildung 2. Ausbildung in Kooperation mit einem Träger für den praktischen Teil einer außerbetrieblichen Ausbildung Aufenthaltsstatus: diverse Regelungen für Asylbewerber und Geduldete (wegen verschiedener Fördergrundlagen) Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) Voraussetzungen: lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt (z.b. Flüchtling) Verfahren: Ausbildungsplatzbewerber/-in beantragt Erlaubnis der Ausländerbehörde, keine Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich Kontakt: Jugendberufsagentur Seite 7
3 mögliche Wege in die Berufsausbildung 3. Betriebliche Umschulung Zukunftsstarter Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) um mind. 1/3 verkürzt Voraussetzungen: ohne abgeschlossene/anerkannte Ausbildung, zwischen 25 und 34 Jahre alt, Verkürzung um mind. 1/3 der regulären Ausbildungszeit wird vorab durch zuständige Kammer genehmigt, Einschulung in Regel-Berufsschule ab dem 2. Ausbildungsjahr (ausreichende Deutschkenntnisse) Verfahren: Zukunftsstarter/-in beantragt Erlaubnis der Ausländerbehörde Kontakt: Jugendberufsagentur Seite 8
Profiling in der JBA Modellphase Begleitstruktur Übergang von jungen Geflüchteten (Ü18) in Arbeit und Ausbildung anhand Förderkette Sprachförderung, Orientierung und Kompetenzfeststellung Alphabetisierung Integrationskurs für Jungerwachsene (BASFI/BAMF) Angebote wie z.b. PerJuF, JuMa, KompAs (Angebote bedarfsbezogen zusätzlich zum I-Kurs, ggf. vorher) je nach Entwicklungsprozess auch direkter Übergang in weiterführende Angebote Übergang in den Beruf: Unterstützung nach Marktnähe und Ziel je nach schulischer Qualifikation marktferner marktnäher schulischer Weg: nicht schulpflichtig: Ausbildung: Berufsschulangebot Sek. II (individuelle Ausgangslage) Studium BVB Arbeitstätigkeit EQ (-M) AsA (Phase I) abh AsA (Phase II) BaE, HAP, JBH etc. in allen Phasen: integrierte Sprachförderung Seite 9
Ansprechpartner: Jugendberufsagentur Seite 10
Praxisbeispiel Flüchtling aus Syrien, männlich, Alter: 26 Jahre Datum der Einreise: 27.09.2014 Qualifikation: keine, 7 Jahre Schulbesuch ohne Abschluss Berufserfahrung: ca. 3 Jahre Helfer im Gastgewerbe und ca. 3 Jahre Helfer Friseur Kontaktaufnahme in der Agentur für Arbeit Hamburg: 14.10.2014 Teilnahme an einem Deutschkurs (Niveau: A1) Teilnahme an einem Integrationskurs (Abschluss: B1) Aktivitäten seit der Aufnahme in W.I.R: Teilnahme an einer gag-s Gruppenveranstaltung W.I.R am 13.02.2017 Vermittlung in ein Praktikum bei einem Friseur mit dem Ziel der Aufnahme einer Ausbildung / Arbeitsplatzes (MAG) EQ ab 01.03.2017 bis 31.08.2017 mit dem Ziel Übernahme in Ausbildung bei dem Friseur-Betrieb Seite 11
Zuständige Einrichtungen im Integrationsprozess Geflüchteter in Hamburg Rahlstedt (Ankunftszentrum) BAMF Sachsenstraße (Außenstelle) Flüchtlingszentrum Sonstige Verweise / Community Ankunftszentrum Bargkoppelstieg (BKS 14) Ankunftszentrum Norderstraße (NOR 105) (Team 625) (Team 625) sonst. Ü25 sonst. Ü25 Ü25 Mit beruflichen Erfahrungen / Kompetenzen U25 (623 - Team Flucht & Asyl) Team 624 und Unternehmensservice Wege in niedrigschwellige Arbeit Wege in qualifizierte Arbeit Wege in Studium Wege in Ausbildung Seite 12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 13