CHECKLISTE FÜR Existenzgründer



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CHECKLISTE FÜR Existenzgründer

2 Checkliste für Existenzgründer Achtung: Die nachstehende Checkliste soll Ihnen helfen, Ihre Unterlagen für Ihre geplante Existenzgründung zusammen zustellen. Die Aufzählungen unter den jeweiligen Punkten sind nur exemplarisch und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Existenzgründung ist ein großer Schritt und sollte reiflich überlegt und von langer Hand geplant werden. Diese Checkliste soll vorab die wichtigsten Fragen eines potenziellen Existenzgründers klären. Welche grundsätzlichen Vorbereitungen sollten getroffen werden? Wie sieht die Geschäftsidee aus? Hat man etwas Besonderes anzubieten oder besetzt man eine Nische oder Marktlücke im bereits bestehenden Angebot? Fehlt eine Geschäftsidee, so kann entweder ein Franchise-Unternehmen gegründet oder ein bereits bestehendes Unternehmen übernommen werden. Hilfe bei Planung und Vorbereitung bieten z. B. regionale Gründungsinitiativen, Gründerseminare bei den Industrie- und Handelskammern oder freie Gründungs- bzw. Unternehmensberater. Grundlegendes zum Businessplan Im Businessplan wird die Geschäftsidee formuliert, wobei möglichst alle Ziele erfasst und alle Kosten kalkuliert werden sollten. Durch die Erstellung eines Businessplans muss sich der Ersteller von vornherein umfassend mit der Geschäftsidee und ihrer Realisierung auseinandersetzen. Für den Unternehmer (Existenzgründer) dient der Businessplan dazu, die eigene Planung nicht aus den Augen zu verlieren oder den Plan an neue Situationen und Erfordernisse anzupassen. Mit einem aussagekräftigen Businessplan können Sie potenzielle Geldgeber, z. B. Banken oder Förderprogramme zur Existenzgründung, vom Unternehmenskonzept überzeugen. Der Businessplan sollte im eigenen Interesse immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.

3 Formen der Selbstständigkeit Gewerbetreibender nach 15 Einkommensteuergesetz (EStG) Ein Gewerbetreibender unterliegt sowohl der Gewerbesteuer nach 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) als auch der Einkommensteuer nach 1 EStG. Freiberufler Die Einkünfte eines Freiberuflers sind nur einkommensteuerpflichtig, jedoch kann sich nicht jeder als Freiberufler selbstständig machen. Zu den freien Berufen gehören alle Personengruppen, die in 18 I EStG genannt sind, und alle Angehörigen der sog. Katalogberufe. Welche Rechtsform soll das Unternehmen haben? Für einen einzelnen Existenzgründer kommt ein Einzelunternehmen als Kaufmann oder Freiberufler in Betracht. Für mehrere Gründer stellt die Personengesellschaft als GbR, OHG oder KG, die Kapitalgesellschaft wie GmbH oder Limited (Ltd.) oder die Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler mögliche Alternativen dar. Es sollte vor der Gründung beachtet werden, dass jede Rechtsform verschiedene Anforderungen bezüglich der Entstehung, des Kapitals, der Beteiligung am Gewinn oder Verlust, der Haftung, der Kapitalbeschaffung und der Steuern hat. Hilfe bei der Wahl der richtigen Rechtsform gibt es bei Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberatern. Was gilt für die Finanzen einer Existenzgründung? Auflistung aller betrieblichen (z. B. Miete, Strom, Telefon usw.) und aller privaten Fixkosten (z. B. Miete, Lebensmittel, Urlaub u. a.). Sicherstellung, dass die Erträge des Unternehmens höher ausfallen als die laufenden Kosten, denn erst dann rechnet sich die Geschäftsidee. Der Idealfall ist: Startkapital für die Ausstattung oder Miete der Büro- oder Geschäftsräume, für Angestellte oder Kraftfahrzeuge. Bestenfalls etwas Eigenkapital, das in das Unternehmen eingebracht werden kann. Für weiteren Finanzierungsbedarf in Form von Krediten bzw. Darlehen bei der Hausbank oder Haussparkasse, der KfW Mittelstandsbank oder den zuständigen Kammern beraten lassen. Finanzierung rechtzeitig und in realistischer Höhe beantragen.

4 Welche öffentlichen Förderprogramme von Banken und Sparkassen gibt es? Startkapital außerhalb von klassischen Krediten oder Darlehen über Banken oder Sparkassen gibt es über öffentliche Förderprogramme für Existenzgründer, durch die EU, den Bund und die Länder. Beantragung dieser Gelder bei der Hausbank vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Eine rückwirkende Bewilligung von Fördermitteln ist mit Ausnahme der sog. Investitionszulage nicht möglich. Voraussetzungen für die Förderung: Der Existenzgründer muss eine ausreichende kaufmännische und fachliche Qualifikation nachweisen und die Existenzgründung muss geeignet sein, die Haupterwerbsgrundlage für den Gründer zu bilden. Beispiele für öffentliche Förderprogramme sind das KfW-StartGeld, der KfW-Unternehmerkredit oder der ERP-Startfonds. Was ist der Gründerzuschuss? Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss erhalten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit soll zu einer möglichst nachhaltigen beruflichen Integration führen. Dabei ist auch die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen und die Frage, ob Stellenangebote vorhanden sind. Der Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf 147 Abs. 3 SGB III beruht ( kurze Anwartschaftszeit). Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen. Außerdem müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt werden. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Hierzu ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Fachkundige Stellen sind insbesondere

5 Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute sowie der Steuerberater. Höhe, Dauer und Auszahlungsbedingung des Gründungszuschuss Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere neun Monate können 300 pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III noch nicht 24 Monate vergangen sind. Geförderte Personen, die das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erforderliche Lebensjahr vollendet haben, können vom Beginn des folgenden Monats an keinen Gründungszuschuss erhalten. Anspruch auf Arbeitslosengeld Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes geleistet worden ist. Arbeitslosenversicherung Für Selbständige besteht die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt, und zwar innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit. Sie müssen beispielsweise anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters nachweisen, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, die mindestens 15 Stunden wöchentlich beansprucht. Wer seit 2011 zweimal als Selbständiger Arbeitslosengeld bezogen hat, kann sich nicht als Selbständiger in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichern. Der Ausschlussgrund greift allerdings nur, wenn der Versicherte nach seinem Leistungsbezug nicht bereits wieder mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit (hierzu zählen auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung) stand und deshalb keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat.

6 Welche Versicherungen braucht ein Existenzgründer? Wichtige betriebliche Versicherungen: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gegen betriebliche Schadensfälle, Betriebsunterbrechungsversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung und Feuerversicherung. Wichtige persönliche Versicherungen: Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung. Rentenversicherung: Die meisten Unternehmer oder Freiberufler haben keine Verpflichtung mehr, in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen. Eine Verpflichtung besteht insbesondere für Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Zu beachten ist, dass alle Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung erhalten bleiben, die man als Arbeitnehmer erworben hat. Für Selbstständige kommt als private Rentenversicherung beispielsweise die Rürup-Rente in Betracht, außerdem sollten durch Sparverträge, Immobilienbesitz, Aktien usw. Rücklagen gebildet werden. Welche Steuern muss der Existenzgründer zahlen? Für die steuerliche Belastung des neu gegründeten Unternehmens ist die Größe des Unternehmens, die Wahl der Rechtsform und die Tätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberufler entscheidend. Je nach Rechtsform muss Umsatz- bzw. Vorsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und/oder Körperschaftssteuer gezahlt werden. Für Kleinunternehmer gibt es spezielle Erleichterungen in Bezug auf die Abführung von Umsatzsteuern, die Buchführung und die Gewinnermittlung. Ein Steuerberater hilft, die für das neue Unternehmen günstigste Regelung zu finden. Achtung: Spätestens einen Monat nach Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft muss man beim zuständigen Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vorlegen, anhand dessen die zukünftigen Steuern festgelegt werden.

7 Abschließende Bemerkung: Wir hoffen, Ihnen mit dieser Checkliste eine wertvolle Hilfestellung geleistet zu haben. Dies ist keine abschließende Aufzählung. Sprechen Sie uns, die Steuerberatung Bulek aus Fürstenfeldbruck, in Zweifelsfragen unbedingt an. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.