Schallimmissionsprognose. für den B-Plan 568. Kirchhellener Straße / BAB 2. der Stadt Oberhausen

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Transkript:

afi B2130 Schallimmissionsprognose für den B-Plan 568 Kirchhellener Straße / BAB 2 der Stadt Oberhausen B2130

afi Schallimmissionsprognose für den B-Plan 568 Kirchhellener Straße / BAB 2 der Stadt Oberhausen Auftraggeber: Stadt Oberhausen Fachbereich 2-2-10 Bahnhofstraße 66 46042 Oberhausen Auftragnehmer: afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Tel.: 02364/929794 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Arno Flörke Dipl.-Ing. Stefan Fleischhacker Steffen Flörke-Sowa Haltern am See, den 25.02.2008 Dipl.-Ing. Arno Flörke B2130

Bericht B2130 I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Zusammenfassung 3 1 Einleitung 1 2 Berechnungsmethodik 2 3 Beurteilungskriterien 3 4 Immissionsorte 4 5 Hindernisse 4 6 Betriebsablauf und Schallemissionen Gewerbe 5 6.1. Betriebsablauf Vorbelastung 5 6.1.1 Einkaufsmarkt, Kirchhellener Straße 140 a 5 6.1.2 Bäckerei, Kirchhellener Straße 130 5 6.2. Betriebsablauf Zusatzbelastung 5 6.2.1 Natursteinhandel, Kirchhellener Straße 149 5 6.2.2 Schraubenhandel, Kirchhellener Straße 149 6 6.2.3 Strumpfhandel, Kirchhellener Straße 149 6 6.2.4 Schlosserei, Kirchhellener Straße 149 6 6.3. Schallemission Vorbelastung 6 6.3.1 Einkaufsmarkt 6 6.3.2 Bäckereibetrieb 8 6.4. Schallemission Zusatzbelastung 10 7 Verkehrslärm durch öffentliche Straßen 13 8 Schallimmissionen 13 9 Schlussfolgerung 14 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage I Anlage II Anlage III Emissionspegel Gewerbe Emissionspegel Verkehr Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten (Gewerbe)

Bericht B2130 II KARTENVERZEICHNIS Karte 1 Übersichtsplan Karte 2 Lageplan Schallquellen Gewerbe Vorbelastung und Immissionsorte Karte 3 Lageplan Schallquellen Gewerbe Zusatzbelastung Karte 4 Lageplan Schallquellen Verkehr Karte 5 Schallimmissionsplan Verkehr Tag, 2 m ü. Gr. Karte 6 Schallimmissionsplan Verkehr Nacht, 2 m ü. Gr. Karte 7 Schallimmissionsplan Verkehr Tag, 5 m ü. Gr., freie Schallausbreitung Karte 8 Schallimmissionsplan Verkehr Nacht, 5 m ü. Gr., freie Schallausbreitung Karte 9 Schallpegelbereiche nach DIN 4109

Bericht B2130 III I. Zusammenfassung Die Stadt Oberhausen hat den Bebauungsplan Nr. 568 Kirchhellener Straße /Bundesautobahn A2 aufgestellt. Das Gelände wird bereits gewerblich genutzt. Es liegen Vorbelastungen durch Gewerbebetriebe auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Kirchhellener Straße, im Bereich des gültigen Bebauungsplanes Nr. 59 vor. Das Plangebiet liegt direkt an der BAB A2 und der Kirchhellener Straße. An das Plangebiet schließt sich westlich das allgemeine Wohngebiet Bromberger Straße/Kulmer Straße an. Zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Schallimmissionen sind deshalb die Prognose und Beurteilung der Schallimmissionen, die durch den Betriebsablauf, die Stellplätze und den Anlieferverkehr der gewerblichen Nutzung sowie durch den Straßenverkehr verursacht werden, erforderlich. Die Stadt Oberhausen, Fachbereich Ökologische Planung hat deshalb das afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik mit der Erstellung der Schallimmissionsprognose beauftragt. Gewerbelärm An den Gebäuden Kulmer Straße 4 und 8 und Kirchhellener Straße 147 a werden Pegel von 44,7 bis 54,8 db(a) tags und von 27,3 bis 37,4 db(a) nachts erreicht. Diese Werte unterschreiten die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete um 0,2 bis 10,3 db tags und um 2,6 bis 12,7 db nachts. Am Wohngebäude Kirchhellener Straße 155 werden Werte tags 51,1 von bis 56,1 und nachts von 20,7 bis 34,3 db(a) erreicht. Diese Werte unterschreiten die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für den Außenbereich um 3,9 bis 8,9 db tags und um 10,7 bis 24,3 nachts. Damit werden durch die derzeitige Nutzung keine Konflikte ausgelöst. Immissionsorte Nutzung rel. Höhe über Grund m Beurteilungspegel Gesamtbelastung db(a) Kulmer Straße 4 WA 2.00 45,6 28,8 Kulmer Straße 4 WA 5.00 47,4 30,1 Kulmer Straße 8 WA 2.00 44,7 27,3 Kulmer Straße 8 WA 5.00 49,7 29,2 Kirchhellener Straße 147 a WA 2.00 53,2 35,0 Kirchhellener Straße 147 a WA 5.00 54,8 37,4 Kirchhellener Straße 155 SSW MI 2.00 55,7 32,7 Kirchhellener Straße 155 SSW MI 5.00 56,1 34,2 Kirchhellener Straße 155 WNW MI 2.00 51,1 20,7 Kirchhellener Straße 155 WNW MI 5.00 52,7 25,7 Tabelle I-1Geräuschimmissionen Gesamtbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten (Gewerbe) Aufgrund der geringen Abstände (< 100 m) zwischen allgemeinem Wohngebiet an der Kulmer Straße und der Kirchhellener Straße und dem Plangebiet wird vorgeschlagen folgende Festsetzung zu treffen: Im Plangebiet sind Gewerbebetriebe der Abstandsklassen I-VII entsprechend der Abstandsliste des Abstandserlasses (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW vom 06.06.2007) oder Anlagenarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten nicht zulässig. Ausnahmsweise können im Plangebiet Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII oder Betriebe und Anlagen mit vergleichbarem Emissionsverhalten

Bericht B2130 IV zugelassen werden, wenn besondere Betriebsvorkehrungen, die die Nachbarverträglichkeit der Betriebe sicherstellen, getroffen werden. Wohnungen sind im Plangebiet nicht zulässig. Für die Schlosserei und den Natursteinhandel wurde dieser Nachweis erbracht, beide Betriebe gehören zur Abstandsklasse VII des Abstandserlasses NRW. Die übrigen Gewerbebetriebe sind als nicht wesentlich störendes Gewerbe anzusehen. Verkehrslärm Durch die derzeitigen Gewerbebetriebe gibt es eine Zunahme von 80 Fahrzeugen auf der Kirchhellener Straße. Die Zunahme der Verkehrsstärke beträgt damit weniger als ein Prozent. Durch den Verkehr des Gewerbegebietes auf der Kirchhhellener Straße wird die Geräuschemission der Straße nicht zunehmen. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebietes des Bebauungsplanes 568, die den Straßen zugewandt sind, werden die Orientierungswerte der DIN 18005 von 65 db(a) tags und 55 db(a) nachts für Gewerbegebiete überschritten, (siehe Karten 5 und 6). Nur zwischen den Hallen und im, der Kirchhellener Straße zugewandten, Bereich vor der südwestlichen Halle werden 65 db(a) unterschritten. Nachts liegen die Werte um ca. 5dB niedriger Und damit 5 db(a) über dem Richtwert der DIN 18005 für Gewerbegebiete. Bei einer zukünftigen Nutzung in dem Plangebiet kann nicht von einem Bestand der vorhandenen Hallen ausgegangen werden. Deshalb werden für die Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen die Beurteilungspegel bei freier Schallausbreitung in 5 m über Grund angesetzt. In 5 m über Grund sind im Plangebiet tagsüber zwischen 65 und 70 db(a) sowie nachts zwischen 63 und 68 db(a) zu erwarten (siehe Karten 7 und 8).Damit werden tags die Orientierungswerte der DIN 18005 in weiten Teilen um bis zu 3 (db) und nachts im gesamten Gewerbegebiet um 8 bis 13 db(a) überschritten. Aufgrund der Höhe der Geräuschimmissionen liegen bei offener Bauweise im größten Teil des Plangebietes an den straßenzugewandten Fassadenseiten ungesunde Wohnverhältnisse vor. Aufgrund der hohen Lärmbelastung durch Straßenverkehr nachts und aufgrund der geringen Abstände (< 100 m) zwischen allgemeinem Wohngebiet an der Kulmer Straße und der Kirchhellener Straße und dem Plangebiet wird vorgeschlagen, folgende Festsetzung zu treffen: Dem Plangebiet werden gem. den Ergebnissen der Schalltechnischen Untersuchung von afi Ing.-Büro für Akustik und Umwelttechnik (Haltern am See, Februar 2008) Lärmpegelbereiche zugeordnet. Die Umfassungsbauteile einschließlich der Fenster von Fassaden in Übernachtungsräumen von Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräumen, Büroräumen und ähnlichem müssen die nachfolgend aufgeführten Luftschalldämm-Maße R'w,res nach DIN 4109 einhalten ( 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB). Lärmpegelbereich IV: Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 40 db Büroräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 35 db Lärmpegelbereich V: Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 45 db Büroräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 40 db In den Lärmpegelbereichen IV und V sind für alle Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnlichem schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen, die eine Luftwechselrate von 20 m³/h pro Person unter Beibehaltung des erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maßes garantieren.

Bericht B2130 V Unter der Vorraussetzung, dass der Nachweis erbracht wird, dass die entsprechenden Innenpegel auf andere Weise eingehalten werden, können die Anforderungen des zugeordneten Lärmpegelbereiches unterschritten werden. Die Lärmpegelbereiche sind in dem Bebauungsplan bezeichnet Im Plangebiet sind Gewerbebetriebe der Abstandsklassen I-VII entsprechend der Abstandsliste des Abstandserlasses (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW vom 06.06.2007) oder Anlagenarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten nicht zulässig. Ausnahmsweise können im Plangebiet Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII oder Betriebe und Anlagen mit vergleichbarem Emissionsverhalten zugelassen werden, wenn besondere Betriebsvorkehrungen, die die Nachbarverträglichkeit der Betriebe sicherstellen, getroffen werden. Wohnungen sind im Plangebiet nicht zulässig. Für die Schlosserei und den Natursteinhandel wurde dieser Nachweis erbracht, beide Betriebe gehören zur Abstandsklasse VII des Abstandserlasses NRW. Die übrigen Gewerbebetriebe sind als nicht wesentlich störendes Gewerbe anzusehen. Die Anforderungen an den passiven Schallschutz können im B-Plan festgesetzt werden, müssen aber in jedem Fall in jedem einzelnen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Die Lärmpegelbereiche im Plangebiet sind in Karte 9 dargestellt.

Bericht B2130 1 1 Einleitung Die Stadt Oberhausen hat den Bebauungsplanes Nr. 568 Kirchhellener Straße /Bundesautobahn A2 aufgestellt. Das Gelände wird bereits gewerblich genutzt. Es liegen Vorbelastungen durch Gewerbebetriebe auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Kirchhellener Straße, im Bereich des gültigen Bebauungsplanes 59 vor. Das Plangebiet liegt direkt an der BAB A2 und der Kirchhellener Straße. An das Plangebiet schließt sich westlich das allgemeine Wohngebiet Bromberger Straße/Kulmer Straße an. Östlich steht ein einzelnes Haus, Kirchhellener Straße 155, das im Außenbereich liegt. Zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Schallimmissionen sind deshalb die Prognose und Beurteilung der Schallimmissionen, die durch den Betriebsablauf, die Stellplätze und den Anlieferverkehr der Gewerbebetriebe sowie den Straßenverkehr verursacht werden, erforderlich. Die Stadt Oberhausen, Fachbereich Ökologische Planung hat deshalb das afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik mit der Erstellung der Schallimmissionsprognose beauftragt. Folgende Unterlagen wurden bei der Bearbeitung berücksichtigt: RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesminister für Verkehr, 1990 Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 4. Ausgabe 2003 ISO 9613-2 Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September 1997 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm, Bonn, 26. August 1998 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV), vom 12.Juni 1990 DIN 4109 : Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise, November 1989 Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass NRW), RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-3-8804.25.1 v. 06.06.2007 Abstandsliste 2007, Anlage 1 zum Abstandserlass NRW v. 06.06.2007 Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau. Berechnungsverfahren. Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987 Bebauungsplanvorentwurf für den Bebauungsplan 568, Juni 2007 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen Bericht des RWTÜV Anlagentechnik GmbH, Essen für die Hessische Landesanstalt für Umwelt, Wiesbaden 1995 Schalltechnisches Gutachten L 907817, Umbau und Erweiterung Backbetrieb M. & K. Horsthemke GmbH, Kirchhellener Straße 130, 46145 Oberhausen, vom 23. März 2001, erstellt durch das Institut für Schalltechnik, Raumakustik, Wärmeschutz Dr.-Ing. Klapdor G.m.b.H., Düsseldorf. Messung der Geräuschimmissionen der Betriebe Schlosserei Wichert und TW Naturstein am 07.05.2007 durch afi Merkblätter Nr. 25 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw des Landesumweltamtes - Nordrhein-Westfalen, Essen 2000 Diplomarbeit Untersuchung der Geräuschemissionen von dieselgetriebenen Stapler im praktischen Betrieb, Reutlingen 2000 Straßenbelegung der BAB 2 durch Straßen.nrw, Niederlassung Krefeld Straßenbelegung der Kirchhellener Straße durch die Stadt Oberhausen

Bericht B2130 2 2 Berechnungsmethodik Zur Beurteilung der Lärmsituation in der Umgebung von Straßen und Gewerbebetrieben werden die Schallimmissionen für festgelegte Immissionsorte berechnet. Für diese Berechnung werden für die Straße die Verkehrsmengen (Kfz/h für die Tages und die Nachtzeit), Lkw-Anteile, Straßenbelag und Steigung bestimmt. Aus diesen Daten werden die Schallemissionen als Mittelungspegel L m,e in 25 m Abstand von der Fahrstreifenmittellinie berechnet. Für die Berechnung des Gewerbelärms wird die Schallleistung der einzelnen Schallquellen ermittelt. Die zu bestimmende Größe beim Verkehrslärm ist der Beurteilungspegel am Tag (16 h Beurteilungszeit) und in der Nacht (8 h Beurteilungszeit) und für den Gewerbelärm der Beurteilungspegel am Tag zwischen 6.00 und 22.00 Uhr und in der Nacht während der lautesten vollen Stunde. Mit den Schallemissionen, der vorliegenden Geländeform und den vorhandenen Hindernissen (z. B. Gebäude, Wände) erfolgt die Berechnung der Schallimmissionen auf der Grundlage folgender Richtlinien: Straße: Richtlinie für Lärmschutz an Straßen - RLS 90 Gewerbe: DIN ISO 9613-2 "Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren" und TA-Lärm 1998 Bei der Berechnung werden die eingegebenen Schallquellen in, im Verhältnis zum Abstand Schallquelle Immissionsort, ausreichend kleine Teilschallquellen zerlegt und die Teilimmissionen berechnet. Es werden die ersten beiden Reflexionen der Schallwellen an den Reflexionsflächen (Hauswände, Mauern) berücksichtigt, die in einem Abstand von bis zu 50 m von den Schallquellen oder dem berechneten Aufpunkt oder Rasterpunkt liegen. Für reflektierende Gebäudefassaden wird ein Reflexionsverlust von 1 db angesetzt. Die Gebäude sind als Quader mit wahrscheinlichen Traufhöhen in dem Berechnungsmodell berücksichtigt. Bei den Bestandsgebäuden wurde die Traufhöhe während einer Ortsbegehung geschätzt. Die Gesamtimmissionen ergeben sich aus der energetischen Summe aller Teilschallquellen. Als Resultat ergeben sich Beurteilungspegel für die Tages- und die Nachtzeit. Für die graphische Darstellung der Immissionen wird jeweils eine Berechnung für ein 2 x 2 m Raster in 2 m Höhe über Grund und für Aufpunkte vor den Gebäudefassaden mit dem Programm LIMA Version 5.11 durchgeführt. Die Beurteilungspegel der Prognoseberechnungen werden dann mit den Orientierungswerten der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" und Immissionsrichtwerten der TA-Lärm verglichen. Für den Gewerbelärm werden zusätzlich die kurzzeitig auftretenden Geräuschspitzen beurteilt. Wird ein Orientierungs- bzw. Richtwert der oben genannten Regelwerke überschritten, werden aktive Schallschutzmaßnahmen wie z. B. eine Abschirmung der Schallquelle geprüft. Reichen diese Maßnahmen nicht aus oder sind sie nicht realisierbar, wird für die betroffenen Fassaden das erforderliche Schalldämm-Maß festgelegt. Die Bestimmung der Schalldämm- Maße wird wie folgt durchgeführt: Im ersten Schritt werden die Tages- und Nacht-Immissionspegel an den geplanten Gebäudefassaden berechnet. Dabei wird der Beurteilungspegel auf den nächsten ganzzahligen Pegelwert aufgerundet. Gemäß DIN 4109 ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel und der entsprechende Lärmpegelbereich aus dem gerundeten Beurteilungspegel tags plus 3 db(a). Im derzeitigen Stadium der Planung kann der Korrekturwert K (DIN 4109, Tabelle 9) zur Berücksichtigung des Verhältnisses der Außenfläche eines Raumes zu seiner Grundfläche noch nicht bestimmt werden. Deshalb wird eine Korrektur von 0 db angesetzt.

Bericht B2130 3 Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Abweichungen von dieser Annahme der Korrekturwert nach DIN 4109 Tabelle 9 entsprechend angepasst werden muss. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß ohne Korrektur für das Verhältnis Raumaußenfläche/Grundfläche ergibt sich aus Tabelle 8 der DIN 4109: Lärmpegel -bereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Sanatorien Raumart Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u. ä. Büroräume 1 u. ä. erf. R w,res des Außenbauteiles in db I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 2 VI 76 bis 80 50² 45 VII > 80 2 2 50² 1 An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 2-1: Anforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109, Tabelle 8. Die zusätzlichen Verkehre des Gewerbegebietes auf der öffentlichen Straße Kirchhellener Straße wird anhand der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung beurteilt. 3 Beurteilungskriterien Zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse muss in der Bauleitplanung auch der Schallschutz ausreichend berücksichtigt werden. In der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Beiblatt 1 zu Teil 1 und in der TA-Lärm sind dazu Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte aufgeführt, bei deren Unterschreitung von einem ausreichenden Schutz vor Lärm ausgegangen werden kann. Die berechneten Beurteilungspegel werden deshalb anhand der folgenden Werte beurteilt. Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen Tag - db(a) - Nacht - db(a) - Krankenhäuser 45 35 Reine Wohngebiete 50 40 Allgemeine Wohngebiete 55 45 Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 50 Gewerbegebiete 65 55 Tabelle 3-1: Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 für Verkehrslärm

Bericht B2130 4 Nutzung Einzuhaltende Schallimmissionen > 10 Seltene Ereignisse Ereignisse/Jahr Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Kurgebiete, Pflegeheime, Krankenhäuser 45 35 70 55 Reine Wohngebiete 50 35 70 55 Allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 70 55 Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 45 70 55 Gewerbegebiet 65 50 70 55 Industriegebiet 70 70 - - Tabelle 3-2: Schallimmissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbelärm Werden die Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte überschritten, sollten folgende Möglichkeiten des Lärmschutzes berücksichtigt werden. Schallquellen durch Schallschutzwälle oder -wände abschirmen. Lage der Gebäude so ausrichten, dass möglichst große geschützte Bereiche entstehen (z. B. Gebäude parallel statt senkrecht zur Schallquelle anordnen). Funktionsräume und Räume mit unempfindlicher Nutzung an die verlärmte Seite der Gebäude legen. Gebäude durch Schallschutzwälle oder -wände abschirmen. Schallschutzmaßnahmen am Gebäude (Schallschutzfenster, Dach- und Wanddämmung). 4 Immissionsorte In der unmittelbaren Nachbarschaft des B-Plangebietes befinden sich Wohnhäuser, deren Fassadenseiten dem Gewerbegebiet direkt zugewandt sind. Deshalb werden folgende maßgeblichen Immissionsorte ausgewählt (siehe Karte 2): Immissionsorte Fassadenseite Nutzung rel. Höhe über Grund m Kulmer Straße 4 NO-FAS. WA 2,0 ; 5,0 Kulmer Straße 8 NO-FAS. WA 2,0 ; 5,0 Kirchhellener Straße 147 a NO-FAS. WA 2,0 ; 5,0 Kirchhellener Straße 155 a WNW-FAS. MI 2,0 ; 5,0 Kirchhellener Straße 155 a SSW-FAS. MI 2,0 ; 5,0 Tabelle 4-1: Lage und Nutzung der Immissionsorte Das Wohngebäude Kirchhellener Straße 155 wurde bisher als im Außenbereich liegend beurteilt. Bei allen Immissionsorten handelt es sich um Punkte in 0,5 m Abstand vor den Fassaden der Wohnhäuser. Die Nutzungsgebietseinstufungen wurden von der Stadt Oberhausen vorgegeben. 5 Hindernisse Als Hindernisse werden die vorhandenen Gebäude mit ihren Traufhöhen angesetzt.

Bericht B2130 5 6 Betriebsablauf und Schallemissionen Gewerbe Die im geplanten Gewerbegebiet bereits angesiedelten und genehmigten Gewerbebetriebe sind als Zusatzbelastung anzusehen. Die in der Umgebung angesiedelten Gewerbebetriebe außerhalb des Plangebietes sind als Vorbelastung anzusehen. 6.1 Betriebsablauf Vorbelastung 6.1.1 Einkaufsmarkt, Kirchhellener Straße 140 a Der Einkaufsmarkt hat 140 Stellplätze. Die Stellplätze sind asphaltiert. Es wird von 1,64 Stellplatzwechseln je Stunde und Stellplatz ausgegangen. Die Belieferung erfolgt durch eine schweren LKW täglich. Der Lkw liefert 36 Paletten an, die über eine fahrzeugeigene Ladebordbwand mit einem handgeführten Ladegerät entladen wird. 6.1.2 Bäckerei, Kirchhellener Straße 130 Bei unseren Ausführungen stützen wir uns auf die Angaben des Schallgutachtens, das anlässlich des Umbaus und der Erweiterung des Backbetriebs M.&K. Horsthemke GmbH, erstellt wurde. Die Bäckerei arbeitet dreischichtig. Sie besitzt zwei Stellplatzanlagen: eine mit 5 Stellplätzen vor dem Verwaltungstrakt und eine mit 62 Stellplätzen hinter der Bäckerei liegend für die Mitarbeiter. Tagsüber wird von einem zweifachen Belegungswechsel je Stellplatz ausgegangen. Für die Stellplatzanlage vor dem Verwaltungstrakt, wird kein Nachtbetrieb angenommen. Nachts wird in der lautesten Stunde ein 0,25 facher Belegungswechsel je Stellplatz angenommen. Für die Lkw s wurden 30 Fahrten angenommen. Der Versand der Ware wird während der Nachtzeit nicht durchgeführt. Als Halleninnenpegel werden für die Kommissionier-/Versandhalle, die neue und die alte Produktionshalle 80 db angesetzt. Das Schalldämmmaß der Außenwände wurde mit 50 db für die ersten 4 m über Grund angenommen. Für den Rest bis zu einer Hallenhöhe von 5 m wurde ein Schalldämmmaß von 40 db angesetzt, ebenso für das Dach. Auf der alten und der neuen Produktionshalle befinden sich je ein Streifen Oberlichter. Auf dem Dach der alten Produktionshalle befinden sich eine Gruppe von 9 luftgekühlten Verflüssigern, eine Gruppe von 3 Dachventilatoren, 1 Fortluftanlage und eine Be- und Entlüftungsanlage. Auf dem Dach der neuen Produktionshalle befinden sich 4 Dachventilatoren. Auf dem Dach der Versand-/Kommissionierhalle befindet sich ein Dachventilator. Über die Angaben des o.g. Gutachten hinaus wurden von uns die Geräuschemissionen von Rollcontainern und eines Silofahrzeuges für die Mehllieferung angesetzt. Die Rollcontainer werden über eine fahrzeugeigene Ladebrücke einer offenen Rampe verladen. Es wird von 10 Rollcontainer je Fahrzeug ausgegangen. Die Befüllung der Mehlsilos dauert ca. 45 Minuten. 6.2 Betriebsablauf Zusatzbelastung Auf dem Gelände sind zur Zeit ein Natursteinhandel, ein Schraubenhandel, ein Strumpfhandel und eine Schlosserei gemeldet. Keiner der Betriebe hat Nachtbetrieb. Die Betriebe sind durch uns telefonisch zu Ihrem Betriebsverhalten befragt worden. Der Natursteinhandel und die Schlosserei wurden durch uns besichtigt. 6.2.1 Natursteinhandel, Kirchhellener Straße 149 Der Natursteinhandel arbeitet in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 16:00 Uhr. Er wird zweimal die Woche durch einen schweren LKW beliefert. Die Steine werden mit einem

Bericht B2130 6 fahrzeugeigenen Kran entladen. Die Verteilung auf dem Gelände erfolgt durch einen gasbetriebenen Gabelstapler mit 1t Tragkraft. Zum Ausliefern der Fertigprodukte werden zwei Klein-Lkw eingesetzt, die am Tag einmal eine Tour machen. Zur Steinbearbeitung setzt das Unternehmen Trennschleifer und Steinsägen ein. Das Unternehmen wird von 5 Kunden am Tag aufgesucht. Die Arbeit geschieht in der Halle, die an der nordwestlichen Stirnseite ein Hallentor besitzt. Während unserer Begehung war das Tor geöffnet. An der südwestlichen Wand befinden sich 3 Fenster. Die Wände des nach Südwesten liegenden Hallenteils sind ausgemauert. Das Dach besteht aus Wellzementplatten. Der übrige Hallenteil hat ein Holzständerwerk als Außenwand. Der Innenpegel wurde von uns vor Ort per Messung ermittelt. 6.2.2 Schraubenhandel, Kirchhellener Straße 149 Der Schraubenhandel arbeitet in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Er wird täglich durch 3 verschiedene Paketdienste beliefert. Die kommissionierte Ware wird durch 6 Klein- Lkw/Pkw ausgeliefert. 6.2.3 Strumpfhandel, Kirchhellener Straße 149 Der Strumpfhandel arbeitet in der Zeit von 06:00 bis 17:00 Uhr. Er ist ein Marktbeschicker, der mit 4 Marktständen verschiedene Märkte anfährt. Mit einem Klein-Lkw/Pkw wird einmal die Woche neue Ware geholt. 6.2.4 Schlosserei, Kirchhellener Straße 149 Die Schlosserei wird in der Zeit von 07:00 Uhr und 20:00 Uhr betrieben. Sie wird 3 mal in der Woche mit einem schweren LKW beliefert. Ein leichter LKW macht täglich zwei Touren zur Auslieferung von Produkten und Erfüllung von Aufträgen. In der Halle werden betriebsübliche Tätigkeiten ausgeführt und Maschinen benutzt. Die Halle hat an der südöstlichen Hallenseite ein Tor. Wir gehen von einem geöffneten Tor aus. Die Außenhaut des Gebäudes ist eine Ständerkonstruktion mit Zement/Gipskartonplatten und Wellzementplatten als Dach. An den Außenwänden der Halle befinden sich mehrere Oberlichter. 6.3 Schallemission Vorbelastung Als schallemittierende Tätigkeiten und Betriebsabläufe werden die An- und Abfahrten der Mitarbeiter und Kunden, die Fahrzeugbewegungen der Anliefer-Lkw (Warenanlieferung), die Entladegeräusche berücksichtigt. Die lautesten kurzzeitigen Geräuschspitzen sind im Außenbereich durch den Lkw-Verkehr (Entlüftung der Betriebsbremse) und durch das Türenschlagen auf dem Parkplatz zu erwarten. 6.3.1 Einkaufsmarkt Fahrwege Der längenbezogene Schallleistungspegel der Lkw-Zufahrt wird nach dem technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995) mit folgendem Wert festgelegt (Lkw > 105 kw): L w = 65 db(a) L w : längenbezogener Schallleistungspegel (db(a)/m)

Bericht B2130 7 Fahrweg Zeit Kfz-Fahrten Durchschnittliche stündliche Kfz-Bewegungen Längenbezogener Schalleistungspegel L w ma,1h db(a) Kfz/h Lkw-Fahrt 09.00-10.00 1 1,0 65 Tabelle 6-1: Schallemissionen der Fahrwege schwere Lkw Pkw-Stellplätze Die Berechnungen der Schallemissionen für die Pkw-Stellplätze und deren Parkvorgänge erfolgen auf der Grundlage der Bayerischen Parkplatzlärmstudie (4. Auflage 2003). Der Parkplatz hat 140 Stellplätze, die Fahrspuren sind asphaltiert. Es wird ein Zuschlag für Impulshaltigkeit K i von 4 db vergeben. Als Wechselfrequenz gibt die Tabelle 30 der 4. Auflage der Parkplatzlärmstudie für Discounter und Getränkemärkte 1,64 je 10m² Nettoverkaufsfläche an. Da die Nettoverkaufsfläche unbekannt ist, wird die Wechselfrequenz je Stellplatz angesetzt. Der auf eine Stunde bezogene energieäquivalente Dauerschallleistungspegel des Parkplatzes ergibt sich aus: L wma,1h = L W0 + L PA +10 lg (N*n ) + 10 lg (n / 44 + 1)+K i L W0 : 63 db(a) Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h L PA : Zuschlag für die Parkplatzart: 3 db für Parkplatz an Einkaufszentren mit Asphalt N : Parkplatzbewegungen je Parkplatz und Stunde n: Anzahl der Parkplätze Ki: Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Schallquelle Zeit Stellplätze Fahrzeug- Bewegungen in der Teilzeit Durchschnittliche stündliche Kfz-Bew. Stellplatz Schallleistungspegel L wma,1h Kfz/h db(a) Parken Aldi 06.00 22.00 140 3673,6 1,64 99,8 Tabelle 6-2: Schallemissionen der Pkw-Parkvorgänge Lkw-Entladung Die Be-/Entladegeräusche der Lkws werden durch das Überfahren einer Ladebrücke mit Palettenhubwagen hervorgerufen. Je Palette fährt der Hubwagen zweimal über die Ladebordwand. Es wird angesetzt, dass vom Lkw 36 Paletten entladen werden. Damit ergeben sich zwischen 9.00 und 10.00 Uhr 72 Überfahrten über die Ladebordwand. Je Überfahrt pro Stunde wird ein Schallleistungspegel von 85 db(a) angesetzt. Häufigkeit/h Lärmquelle Zeit Häufigkeit Schallleistungspegel je Ereignis db(a) Schallleistungspegel je h db(a) Lkw-Entladung Aldi 09:00-10:00 72 72 8 106,6 Tabelle 6-3: Schallemissionen des Be- und Entladens Kurzzeitige Geräuschspitzen Die lautesten kurzzeitigen Geräuschspitzen tagsüber sind von den Anliefer-Lkw zu erwarten. Als lautestes Geräusch wird eine Betriebsbremse eines Lkw mit einem Schallleistungspegel von 111 db(a) und einem Abstand von 25 m zum nächstgelegenen Wohngebäude im Plangebiet Kirchhellener Straße 155 a angenommen. Schon in einem Abstand von 5 m von

Bericht B2130 8 dem Lkw entfernt wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete und Außenbereich von 60 db(a) tagsüber um nicht mehr als 30 db überschritten. Die hier vorliegenden Abstände überschreiten diesen Abstand um mehr als das siebenfache. Es wird deshalb auf eine weitere Untersuchung der kurzzeitigen Geräuschspitzen verzichtet. 6.3.2 Bäckereibetrieb Fahrwege Der längenbezogene Schallleistungspegel der Lkw-Zufahrt wird nach dem technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995) mit folgendem Wert festgelegt (Lkw < 105 kw): L w = 63 db(a) L w : längenbezogener Schallleistungspegel (db(a)/m) Die Pkw werden mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel je Stunde von 61,1 db(a)/m berechnet. Grundlage der Annahme ist die Aussage des Schall-Gutachtens das am Tag mit 2 Wechseln je Stellplatz zu rechnen ist. Das ergibt 4 Fahrten je Stellplatz am Tag, bzw. 268 Fahrten für alle Stellplätze tagsüber. Pro Stunde fahren 16,8 Fahrzeuge tags. Nachts in der lautesten Stunde fahren 17 Fahrzeuge. Der Bäckereibetrieb besitzt zwei Parkplätze (5 und 62 Stellplätze). Fahrweg Zeit Kfz-Fahrten Durchschnittliche stündliche Kfz-Bewegungen Längenbezogener Schallleistungspegel L w ma,1h db(a) Kfz/h Lkw-Fahrten 06.00-22.00 30 1,9 65,8 Pkw-Fahrten 06.00-22.00 268 16,8 61,1 Pkw-Fahrten 05:00-06:00 17 17 61,1 Tabelle 6-4: Schallemissionen der Fahrwege Bäckereit Pkw-Stellplätze Die Berechnungen der Schallemissionen für die Pkw-Stellplätze und deren Parkvorgänge erfolgen auf der Grundlage der Bayerischen Parkplatzlärmstudie (4. Auflage 2003). Der Mitarbeiter-Parkplatz hat 62 Stellplätze, der Parkplatz zur Straße hin hat 5 Stellplätze. Die Fahrspuren sind asphaltiert. Es wird ein Zuschlag für Impulshaltigkeit K i von 4 db vergeben. Für den Mitarbeiterparkplatz und den Parkplatz zur Kirchhellener Straße hin wird laut Schall-Gutachten von 4 Fahrzeugbewegungen in 16 Stunden je Stellplatz ausgegangen, dies ergibt 0,25 Fahrzeugbewegungen je Stunde und Stellplatz. Nachts wird für den Mitarbeiterparkplatz ebenfalls von 0,25 Fahrbewegungen je Stellplatz ausgegangen, da wir annehmen, dass die Mitarbeiter verschiedener Schichten nicht in der gleichen Stunde kommen und gehen. Der auf eine Stunde bezogene energieäquivalente Dauerschallleistungspegel der Parkplätze ergibt sich aus: L wma,1h = L W0 + L PA +10 lg (N*n ) + 10 lg (n / 44 + 1)+K i L W0 : 63 db(a) Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h L PA : Zuschlag für die Parkplatzart: 0 db für Mitarbeiter-Parkplätze N : Parkplatzbewegungen je Parkplatz und Stunde n: Anzahl der Parkplätze Ki: Zuschlag für Impulshaltigkeit

Bericht B2130 9 Schallquelle Zeit Stellplätze Parkplatz Mitarbeiter Parkplatz Mitarbeiter Fahrzeug- Bewegungen in der Teilzeit je Stellplatz Durchschnittliche stündliche Kfz-Bew. Stellplatz Schallleistungspegel L wma,1h Kfz/h db(a) 06.00 22.00 62 4 0,25 82,7 05.00 06.00 62 0,25 0,25 82,7 Parkplatz Straße 06.00 22.00 5 4 0,25 68,5 Tabelle 6-5: Schallemissionen der Pkw-Parkvorgänge Lkw-Entladung Die Be-/Entladegeräusche der Lkws werden durch das Überfahren einer fahrzeugeigenen Ladebrücke mit Rollwagen hervorgerufen. Jeder Rollwagen fährt zweimal über die Ladebordwand. Es wird angesetzt, dass je Lkw 10 Rollwagen entladen werden. Damit ergeben sich zwischen 06.00 und 22.00 Uhr 300 Überfahrten über die Ladebordwand. Je Überfahrt pro Stunde wird ein Schallleistungspegel von 85 db(a) angesetzt. Häufigkeit/h Lärmquelle Zeit Häufigkeit Schallleistungspegel je Ereignis db(a) Schallleistungspegel je h db(a) Rollcontainer 06:00-22:00 300 18,75 85 90,7 Tabelle 6-6: Schallemissionen des Be- und Entladens mit Rollwagen Gebäude Das Schallgutachten geht von Innenpegel von 80 db(a) aus. Die Wand besteht bis zu einer Höhe von 4m über Grund aus Kalksandsteinmauerwerk. Darüber befindet sich bis zum Dach eine Sandwichkonstruktion aus außenliegenden Stahlblechen und innenliegender Mineralfaserplatte. Das Dach ist ein Warmdach. Das Schalldämmmaß der KS-Wand wird mit 50 db, das der Sandwichkonstruktion mit 40 db und das des Daches ebenso mit 40 db angesetzt. Für die beiden Oberlichter über der alten und neuen Produktionshalle wird ein Schalldämmmaß von 24 db angesetzt. Türen und Tore blieben unberücksichtigt. Silofahrzeug Zur Befüllung der Mehlsilos wird ein Silofahrzeug angesetzt. Die Befüllung der Silos dauert eine Stunde. Zur Befüllung wird ein fahrzeugeigener Verdichter eingesetzt, der Motor läuft in dieser Zeit weiter. Entsprechend der Merkblätter Nr. 25 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw des Landesumweltamtes - Nordrhein- Westfalen, Essen 2000 wird einen Schallleistungspegel von 105,4 db angesetzt und ein Zuschlag für Ton und Informationshaltigkeit von 3 db vergeben. Lärmquelle Zeit Dauer (min) Schallleistungspegel je Ereignis db(a) Schallleistungspegel je h db(a) Silofahrzeug 10:00-11:00 45 106,6 105,4 Tabelle 6-7: Schallemissionen des Entladens eines Silofahrzeuges

Bericht B2130 10 Kühlaggregate Es befinden sich auf den Dächern der alten und neuen Produktionshalle, sowie der Versandund Kommissionierhalle verschiedene Ventilatoren, Verflüssiger und andere Belüftungseinrichtungen. Die Ansätze wurden dem Schallgutachten entnommen. Schallquelle 4 Dachventilatoren, neue Prod.-Halle 1 Dachventilator Versand-/Kommissionierhalle 3 Dachventilatoren, alte Prod.-Halle 1 Fortluftanlage, alte Prod.-Halle Schallleistungspegel einzeln L wa db(a) luftgekühlte Verflüssiger, alte Prod.- Halle 8 Stück 1 Stück 74 76 Tabelle 6-8: Zeitdauer Schallleistungspegel gesamt L wa Tag db(a) Schallleistungspegel gesamt L wa Nacht db(a) 75 24 h 81 81 68 24 h 68 68 75 24 h 79,8 79,8 68 24 h 68 68 24 h Schallleistungspegel der Kühlaggregate (83) (76) 83,8 (83) (76) 83,8 Kurzzeitige Geräuschspitzen Die lautesten kurzzeitigen Geräuschspitzen tagsüber sind von den Anliefer-Lkw zu erwarten. Als lautestes Geräusch wird eine Betriebsbremse eines Lkw mit einem Schallleistungspegel von 111 db(a) und einem Abstand von 110 m zum nächstgelegenen Wohngebäude im Plangebiet Kirchhellener Straße 155 a angenommen. Schon in einem Abstand von 5 m von dem Lkw entfernt wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete und Außenbereich von 60 db(a) tagsüber um nicht mehr als 30 db überschritten, der Immissionsrichtwert für Gewerbegebiete von 65 db(a) wird schon nach 2,5 m um nicht mehr als 30 db überschritten. Die hier vorliegenden Abstände überschreiten diese Abstände um mehr als das dreißigfache. Es wird deshalb auf eine weitere Untersuchung der kurzzeitigen Geräuschspitzen verzichtet. 6.4 Schallemission Zusatzbelastung Als schallemittierende Tätigkeiten und Betriebsabläufe werden die An- und Abfahrten der Mitarbeiter und Kunden, die Fahrzeugbewegungen der Lkw, die Fahrtgeräusche durch Gabelstapler die Hallenemissionen der Schlosserei und des Natursteinhandels Die lautesten kurzzeitigen Geräuschspitzen sind im Außenbereich durch den Lkw-Verkehr (Entlüftung der Betriebsbremse) und durch das Türenschlagen auf dem Parkplatz zu erwarten.

Bericht B2130 11 Fahrwege Die längenbezogenen Schallleistungspegel der Lkw-Zufahrten wird nach dem technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (1995) mit folgenden Werten festgelegt : L w = 63 db(a) für leichte Lkw und L w = 65 db(a) für schwere Lkw L w : längenbezogener Schallleistungspegel (db(a)/m) Fahrweg Zeit Kfz-Fahrten Durchschnittliche stündliche Kfz-Bewegungen Längenbezogener Schallleistungspegel L w ma,1h db(a) Kfz/h Leichte Lkw 10.00-11.00 7 7 71,5 Schwere Lkw 10.00-12.00 2 1 65,0 Tabelle 6-9: Schallemissionen der Fahrwege Plangebiet Bestand Pkw-Stellplätze Die Berechnungen der Schallemissionen für die Pkw-Stellplätze und deren Parkvorgänge erfolgen auf der Grundlage der Bayerischen Parkplatzlärmstudie (4. Auflage 2003). Der Parkplatz hat 25 Stellplätze, die Fahrspuren sind asphaltiert. Es wird ein Zuschlag für Impulshaltigkeit K i von 4 db vergeben. Als Wechselfrequenz gibt die Tabelle 30 der 4. Auflage der Parkplatzlärmstudie für Parkplätze an Bau- und Möbelfachmärkte 0,4 Bewegungen je 10m² Nettoverkaufsfläche an. Da die Nettoverkaufsfläche unbekannt ist, wird die Wechselfrequenz je Stellplatz angesetzt. Da es sich um einen Mitarbeiter und Besucherparkplatz ohne Einkaufswagen handelt, wird der Zuschlag für die Parkplatzart entsprechend der Tabelle 31 der Studie mit 0 db angesetzt. Der auf eine Stunde bezogene energieäquivalente Dauerschallleistungspegel des Parkplatzes ergibt sich aus: L wma,1h = L W0 + L PA +10 lg (N*n ) + 10 lg (n / 44 + 1)+K i L W0 : 63 db(a) Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h L PA : Zuschlag für die Parkplatzart: 0 db für P+R-Parkplatz, Besucher und Mitarbeiterparkplatz N : Parkplatzbewegungen je Parkplatz und Stunde n: Anzahl der Parkplätze Ki: Zuschlag für Impulshaltigkeit Schallquelle Zeit Stellplätze Fahrzeug- Bewegungen in der Teilzeit Durchschnittliche stündliche Kfz-Bew. Stellplatz Schallleistungspegel L wma,1h Kfz/hStp db(a) Parkplatz 06.00 22.00 25 160 0,4 79 Tabelle 6-10: Schallemissionen der Pkw-Parkvorgänge Gabelstapler Zum Transport von Erzeugnissen wird vom Natursteinhandel und von der Schlosserei jeweils ein Gabelstapler eingesetzt. Beide Firmen nutzen den Stapler für je. ca. 1 Stunde. Es wird Entsprechend der Diplomarbeit Untersuchung der Geräuschemissionen von dieselgetriebenen Stapler im praktischen Betrieb, Reutlingen 2000 ein einfacher Emissionsansatz für dieselgetriebene Stapler von 100 db(a)/h gewählt.

Bericht B2130 12 Lärmquelle Zeit Dauer (min) Schallleistungspegel je Ereignis db(a) Schallleistungspegel je h db(a) Gabelstapler Wichert 10:00-11:00 60 100 100 Gabelstapler TW 10:00-11:00 60 100 100 Tabelle 6-11: Schallemissionen des Gabelstaplers Gebäude Es sind zum einen der Hallenteil den die Schlosserei benutzt und zum anderen die Halle die der Natursteinhandel benutzt zu berücksichtigen. Die Schlosserei (Wichert) benutzt einen Hallenteil im hinteren Gebäudeteil auf der Flur 757/759 in der Größe 9 x 25 m. An der nordwestlichen Seite befindet sich ein großes Tor (4,25 m x 3,80 m) und 6 Oberlichter in der Größe 0,90 m x 1,00 m. An der südwestlichen Seite befindet sich ein Oberlicht. Die Seitenwände bestehen aus einer in Sandwichbauweise hergestellten FS-Wand die von innen mit Gipskartonplatten doppelt beplankt ist. Der Halleninnenpegel ist per Messung bestimmt worden. Er beträgt 89,6 db(a). Das Schalldämmmaß der Außenwand beträgt 38 db und dass der Oberlichter 27 db. Das Tor wird als geöffnet angesetzt. Der Natursteinhandel (TW) benutzt die nordwestlich gelegene Halle auf dem Grundstück. Die Hallenkonstruktion ist eine Ständerwerkskonstruktion, die von außen mit 19 mm Holz beplankt wurde. Im südöstlichen Gebäudeteil befinden sich gemauerte Kabinen, die Büros, Steinsägen und Druckluftbearbeitungsgeräte beherbergen. Diese Kabinen besitzen jeweils ein Fenster in der Größe 1,6 m x 1,4 m. An der südwestlichen Seite befindet sich ein Tor in der Größe 4,9 m x 4,3 m. Als Halleninnenpegel wurde ein Wert von 90 db(a) für die Arbeitskabinen und von 75,8 db(a) für den Rest gemessen. Als Schalldämmmaß für die holzbeplankte Wand wird 27 db, für die ausgemauerte Wand 42 db und für die Fenster 30 db angesetzt. Das Tor wird als geöffnet angesetzt. Schalldämmmaß (db) Fläche m² Schallquelle Betriebszeit Halleninnenpegel (db) Schallleistungspegel Wichert Dach 07:00-22:00 89,6 38 220,8 71,0 Wichert 07:00-22:00 89,6 38 135,6 68,9 Wand Wichert 07:00-22:00 89,6 27 7,1 66,7 Fenster Wichert Tor 07:00-22:00 89,6 0 23,1 99,2 TW Fenster 06:00-16:00 90,0 30 6,8 64,0 TW Tor 06:00-16:00 75,8 0 20,6 84,9 TW Wand 06:00-16:00 75,8 27 342,5 70,1 TW Dach 06:00-16:00 75,8 27 379,7 70,6 TW K Wand 06:00-16:00 90,0 42 112,4 64,5 TW K Dach 06:00-16:00 90,0 27 173,4 81,4 Tabelle 6-12: Gebäudeschallquellen Schlosserei und Natursteinhandel Kurzzeitige Geräuschspitzen Die lautesten kurzzeitigen Geräuschspitzen tagsüber sind von den Anliefer-Lkw zu erwarten. Als lautestes Geräusch wird eine Betriebsbremse eines Lkw mit einem Schallleistungspegel von 111 db(a) und einem Abstand von 10 m zum nächstgelegenen Wohngebäude außerhalb des Plangebiets, Kirchhellener Straße 147 a angenommen. Schon in einem Abstand von 8 m von dem Lkw entfernt wird der Immissionsrichtwert der TA-Lärm für allgemeine

Bericht B2130 13 Wohngebiete von 55 db(a) tagsüber um nicht mehr als 30 db überschritten. Der hier vorliegende Abstand überschreitet diesen Abstand. Es wird deshalb auf eine weitere Untersuchung der kurzzeitigen Geräuschspitzen verzichtet. 7 Verkehrslärm durch öffentliche Straßen Als Schallquellen für den Verkehrslärm werden die BAB 2 und die Kirchhellener Straße, (siehe Karte 2) berücksichtigt. Die Verkehrsbelegung der Kirchhellener Straße wurde von der Stadt Oberhausen zur Verfügung gestellt, die Verkehrsbelegung der BAB 2 von Straßen.NRW, Niederlassung Krefeld. Die zur Verfügung gestellten Zahlen für die Kirchhellener Straße und die BAB 2 wurden auf das Jahr 2015 mit dem Faktor 1,064 hochgerechnet. Straße Im Anhang 2 sind die Emissionspegel der Straßen aufgeführt. BAB 2 zw. AK Oberhausen und AS Sterkrade. Kirchhellener Straße zw. Fernewaldstr. und Beethovenweg Kirchhellener Str. zw. Kirchhellener Straße und Fernewaldstraße, südl. BAB Tabelle 7-1: DTV-Wert Kfz/24 h Verkehrsbelegungen der Straßen Tag Lkw-Anteil [%] Nacht 108085 15,1 25,8 9576 5,0 5,0 6916 5,0 5,0 Mit den aufgeführten Verkehrsdaten ergeben sich die in Anhang II aufgeführten Emissionspegel. Durch die derzeitigen Gewerbebetriebe gibt es eine Zunahme von 80 Fahrzeugen auf der Kirchhellener Straße. Die Zunahme der Verkehrsstärke beträgt damit weniger als ein Prozent. Durch den Verkehr des Gewerbegebietes auf der Kirchhellener Straße wird die Geräuschemission der Straße nicht zunehmen. 8 Schallimmissionen Gewerbelärm An den Gebäuden Kulmer Straße 4 und 8 und Kirchhellener Straße 147 a werden Pegel von 44,7 bis 54,8 db(a) tags und von 27,3 bis 37,4 db(a) nachts erreicht. Diese Werte unterschreiten die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete um 0,2 bis 10,3 db tags und um 2,6 bis 12,7 db nachts. Am Wohngebäude Kirchhellener Straße 155 werden Werte tags 51,1 von bis 56,1 und nachts von 20,7 bis 34,3 db(a) erreicht. Diese Werte unterschreiten die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für den Außenbereich um 3,9 bis 8,9 db tags und um 10,7 bis 24,3 nachts. Damit werden durch die derzeitige Nutzung keine Konflikte ausgelöst. Immissionsorte Nutzung rel. Höhe über Grund m Beurteilungspegel Gesamtbelastung db(a) Kulmer Straße 4 WA 2.00 45,6 28,8 Kulmer Straße 4 WA 5.00 47,4 30,1 Kulmer Straße 8 WA 2.00 44,7 27,3 Kulmer Straße 8 WA 5.00 49,7 29,2 Kirchhellener Straße 147 a WA 2.00 53,2 35,0

Bericht B2130 14 Immissionsorte Nutzung rel. Höhe über Grund m Beurteilungspegel Gesamtbelastung db(a) Kirchhellener Straße 147 a WA 5.00 54,8 37,4 Kirchhellener Straße 155 SSW MI/GE 2.00 55,7 32,7 Kirchhellener Straße 155 SSW MI/GE 5.00 56,1 34,2 Kirchhellener Straße 155 WNW MI/GE 2.00 51,1 20,7 Kirchhellener Straße 155 WNW MI/GE 5.00 52,7 25,7 Tabelle 8-1: (Gewerbe) Geräuschimmissionen Gesamtbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten Verkehrslärm Durch eine mögliche Erhöhung des Verkehrs auf der Kirchhellener Straße durch Verkehr aus dem Gewerbegebiet um weniger als ein Prozent, erhöht sich die Geräuschemission um weniger als 1 db. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebietes des Bebauungsplanes 568, die den Straßen zugewandt sind, werden die Orientierungswerte der DIN 18005 von 65 db(a) tags und 55 db(a) nachts für Gewerbegebiete überschritten (siehe Karten 5 und 6). Nur zwischen den Hallen und im, der Kirchhellener Straße zugewandten, Bereich vor der südwestlichen Halle werden 65 db(a) unterschritten. Nachts liegen die Werte um ca. 5dB niedriger und damit 5 db(a) über dem Richtwert der DIN 18005 für Gewerbegebiete. Bei einer zukünftigen Nutzung in dem Plangebiet kann nicht von einem Bestand der vorhandenen Hallen ausgegangen werden. Deshalb werden für die Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen die Beurteilungspegel bei freier Schallausbreitung in 5 m über Grund angesetzt. In 5 m über Grund sind im Plangebiet tagsüber zwischen 65 und 70 db(a) sowie nachts zwischen 63 und 68 db(a) zu erwarten (siehe Karten 7 und 8).Damit werden tags in weiten Teilen um bis zu 3 (db) und nachts im gesamten Gewerbegebiet um 8 bis 13 db(a) überschritten. Aufgrund der Höhe der Geräuschimmissionen liegen bei offener Bauweise im größten Teil des Plangebietes an den straßenzugewandten Fassadenseiten ungesunde Wohnverhältnisse vor. 9 Schlussfolgerung Aufgrund der hohen Lärmbelastung durch Straßenverkehr nachts und aufgrund der geringen Abstände (< 100 m) zwischen allgemeinem Wohngebiet an der Kulmer Straße und der Kirchhellener Straße und dem Plangebiet wird vorgeschlagen, folgende Festsetzung zu treffen: Dem Plangebiet werden gem. den Ergebnissen der Schalltechnischen Untersuchung von afi Ing.-Büro für Akustik und Umwelttechnik (Haltern am See, Februar 2008) Lärmpegelbereiche zugeordnet. Die Umfassungsbauteile einschließlich der Fenster von Fassaden in Übernachtungsräumen von Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräumen, Büroräumen und ähnlichem müssen die nachfolgend aufgeführten Luftschalldämm-Maße R'w,res nach DIN 4109 einhalten ( 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB). Lärmpegelbereich IV: Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 40 db Büroräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 35 db Lärmpegelbereich V: Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 45 db Büroräume und ähnliches ein R' w,res von mindestens 40 db

Bericht B2130 15 In den Lärmpegelbereichen IV und V sind für alle Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnlichem schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen, die eine Luftwechselrate von 20 m³/h pro Person unter Beibehaltung des erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maßes garantieren. Unter der Vorraussetzung, dass der Nachweis erbracht wird, dass die entsprechenden Innenpegel auf andere Weise eingehalten werden, können die Anforderungen des zugeordneten Lärmpegelbereiches unterschritten werden. Die Lärmpegelbereiche sind in dem Bebauungsplan bezeichnet Im Plangebiet sind Gewerbebetriebe der Abstandsklassen I-VII entsprechend der Abstandsliste des Abstandserlasses (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW vom 06.06.2007) oder Anlagenarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten nicht zulässig. Ausnahmsweise können im Plangebiet Gewerbebetriebe der Abstandsklasse VII oder Betriebe und Anlagen mit vergleichbarem Emissionsverhalten zugelassen werden, wenn besondere Betriebsvorkehrungen, die die Nachbarverträglichkeit der Betriebe sicherstellen, getroffen werden. Wohnungen sind im Plangebiet nicht zulässig. Für die Schlosserei und den Natursteinhandel wurde dieser Nachweis erbracht, beide Betriebe gehören zur Abstandsklasse VII des Abstandserlasses NRW. Die übrigen Gewerbebetriebe sind als nicht wesentlich störendes Gewerbe anzusehen. Die Anforderungen an den passiven Schallschutz können im B-Plan festgesetzt werden, müssen aber in jedem Fall in jedem einzelnen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Die Lärmpegelbereiche im Plangebiet sind in Karte 9 dargestellt.

Bericht B2130 Anlage I Emissionspegel Gewerbe

Bericht B2130 Anlage I Emissionspegel Gewerbe x x Projekt: Auftrag Datum Seite Emissionspegel Gewerbe B2130 25/10/2007 1 INDUSTRIE GEOMETRIE EMISSION TAG EMISSION NACHT Z-HöHEN BETRIEB BETRIEB IMPULS TON VARIATION Kranentladung 0 94.3 0.0 1.5 r Wo 10:00 12:00 P 0.27 - - - B Gabelstapler Wichert 2 100 Lw 0.0 0.5 r Wo 10:00 11:00 P 1 - - - B Parkplatz 2 79 Lw 0.0 0.5 r Wo 06:00 22:00 P 1 - - - B Aldi Parken 2 99.8 Lw 0.0 0.5 r Wo 08:00 20:00 P 1 - - - A Aldi Lkw schw 1 65 0.0 1 r Wo 09:00 10:00 P 1 - - - A Aldi Paletten 0 106.6 0.0 1.0 r Wo 09:00 10:00 P 1 - - - A Bäckerei Silo 0 105.44 0.0 1.0 r Wo 10:00 11:00 P1 - - 3 A Wichert /T 0 89.6 Lw 0.0 2 r Wo 07:00 20:00 P 1 - - - B Wichert Dach /T 38 2 0.0 0.0 0 d Wo 07:00 20:00 P 1 - - - B Wichert Wand /T 38 3 0.0 0.0 0 r 4 r Wo 07:00 20:00 P 1 - - - B WichFenster /T 27 3 0.0 0.0 3 r 4 r Wo 07:00 20:00 P 1 - - - B WichTor /T 0 3 0.0 0.0 0 r 3.8 r Wo 07:00 20:00 P 1 - - - B WichFenster /T 27 3 0.0 0.0 3 r 4 r Wo 07:00 20:00 P 1 - - - B TW K Innenegel /T 0 90 0.0 2 r Wo 06:00 16:00 P 1 - - 3 B TW K Wand /T 42 3 0.0 0.0 0 r 3 r Wo 06:00 16:00 P 1 - - - B TW K Wand /T 42 3 0.0 0.0 0 r 3 r Wo 06:00 16:00 P1 - - - B TW K Dach /T 27 2 0.0 0.0 0 d Wo 06:00 16:00 P 1 - - - B TW Dach /T 27 2 0.0 0.0 0 d Wo 06:00 16:00 P 1 - - - B TW Wand /T 27 3 0.0 0.0 0 r 5 r Wo 06:00 16:00 P 1 - - - B TW Fenster /T 30 3 0.0 0.0 1 r 2.4 r Wo 06:00 16:00 P 1 - - - B TW Tor /T 0 3 0.0 0.0 0 r 4.3 r Wo 06:00 16:00 P 1 - - - B TW Innenegel /T 0 75.8 0.0 2 r Wo 06:00 16:00 P1 - - 3 B Parkplatz Mitarbeite 2 82.7 Lw 82.7 Lw 0.5 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Dach VK /T 40 2 0 0 0 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 50 3 0 0 0 r 4 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Dach /T 50 3 0 0 0 r 4 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Dach /T 40 3 0 0 0 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Dach /T 50 3 0 0 0 r 4 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 50 3 0 0 0 r 4 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 50 3 0 0 0 r 4 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 50 3 0 0 3 r 4 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 50 3 0 0 3 r 4 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 50 3 0 0 0 r 4 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 50 3 0 0 0 r 4 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Lüfter 2 83.8 Lw 83.8 Lw 1 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Lüfter 2 80.1 Lw 80.1 Lw 1 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Parkplatz Straße 2 68.5 Lw 68.5 Lw 0.5 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Dach AP /T 40 2 0 0 0 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Dach NP /T 40 2 0 0 0 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Oberlicht NP /T 24 2 0 0 0.5 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Oberlicht AP /T 24 2 0 0 0.5 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A N Prodhall /T 0 80 80 0 Wo 06:00 22:00 P 1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A A Prodhall /T 0 80 80 0 Wo 06:00 22:00 P 1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A N2 Prodhall /T 0 80 80 0 Wo 06:00 22:00 P 1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A VK-Hallep /T 0 80 80 0 Wo 06:00 22:00 P 1 Wo 22:00 06:00 P 1 - - A Wand /T 40 3 0 0 4 r 5 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 40 3 0 0 4 r 5 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 40 3 37 Lw'' 0 4 r 5 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 40 3 0 0 4 r 5 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 50 3 0 0 4 r 5 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Wand /T 40 3 0 0 4 r 5 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Dach NP /T 40 2 0 0 0 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Dachvent NP 2 81 Lw 81 Lw 1 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Dach VentVK 2 68 Lw 68 Lw 1 d Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Fahrten 1 65.8 0 0.5 r Wo 06:00 22:00 P1 - - - A Fahrten PKw 1 61.1 61.1 0.5 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A Rollcontainer 2 90.7 Lw 0 1 r Wo 06:00 22:00 P1 - - - A Wand /T 50 3 0 0 3 r 4 r Wo 06:00 22:00 P1 Wo 05:00 06:00 P1 - - A schwere LKW 1 65 0.0 1.0 r Wo 10:00 12:00 P 1 - - - B leichte LKW 1 71.5 0.0 1.0 r Wo 10:00 11:00 P 1 - - - B Seite 2 Projekt: Auftrag Datum Emissionspegel Gewerbe B2130 25/10/2007 INDUSTRIE GEOMETRIE EMISSION TAG EMISSION NACHT Z-HöHEN BETRIEB BETRIEB IMPULS TON VARIATION Gabelstapler TW 2 100 Lw 0.0 0.5 r Wo 10:00 11:00 P 1 - - - B