Vollkostenfinanzierung für freie Schulen in Berlin

Ähnliche Dokumente
Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft - Entwicklung eines Finanzierungsmodells auf der Basis von Musterschulen - Schlussbericht -

Musterrechnung Schülerkostensatz Grundschule für Finanzierungsmodell für Schulen in freier Trägerschaft (Stand )

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Einführung der Trennungsrechnung an der Leibniz Universität Hannover - Ein Erfahrungsbericht

Finanzierungsmöglichkeiten aus Sicht der öffentlichen Hand

EVITA stellt sich vor Dialog und Kennenlernen der Akkreditierungsstelle

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen

Vorlage zur Beschlussfassung

Pressemitteilung. Einwohnergemeinderat. Aus dem Einwohnergemeinderat Sarnen

Checkliste für den Umgang

BURGER für BÜRGER. Newsletter 02/2016 Klaus Burger MdL Wahlkreis 70 Sigmaringen. Liebe Parteifreundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 14 / Wahlperiode. des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE.

Fragebogen zum Thema Visavergabe in Osteuropa

Wiederholungsfragen zu Kapitel 2

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / /

Finanzierung über Fachleistungsstunden im Landkreis Dahme-Spreewald

Sitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Muster der erforderlichen Aufstellungen des Krankenhauses zur Bestätigung des Jahresabschlussprüfers nach 17 a Abs. 7 KHG

Brutto-Arbeitgeber- Personalkosten. 1 Kind; Stand Feb. 2005) 10,61 pro Stunde (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung etc.

Waldorfschul- und Kindergartenverein Darmstadt e. V. Beitragsordnung. für Schule, Mitgliedsbeitrag, Hort und Nachmittagsbetreuung

Hauptausschuss Entgegennahme o. B Rat der Stadt Wuppertal Entgegennahme o. B.

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Berlin, den 26.September 2007 und Verbraucherschutz Telefon: 9028 (928) 1210 I E 22

Protokoll 2. Sitzung des Beirats von Menschen mit Behinderungen am Dienstag, von bis Uhr im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses

Musterbericht Bürgerentlastungsgesetz. für Herrn Bert Bürgerentlastungsgesetz. Musterstraße, Musterstraße

2. Dillinger Schulleitungskongress am 4. Mai Ganztagsschulen in Bayern

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Positionspapier zu Profil & Kriterien Trägerschaften

Berücksichtigung von Stellungnahmen der Wissenschaft in der

Naturschutztage 2015, Radolfzell

Der Senat von Berlin Berlin, den 1. Juli 2014 Fin I D VV /

Umsetzung einrichtungsbezogener Kennzahlen in der ambulanten Pflege

Protokoll Bürgergespräch

Kommunalverband für Jugend und Soziales. Dezernat Jugend - Landesjugendamt Stuttgart

Informationsabend Übergang 4/5. Willkommen zum Informationsabend

Neue Simulationsspiele zur Einwanderungs- und Asylpolitik

Jahrgangsübergreifendes Lernen in der Berliner Grundschule

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Die Senatorin für Kinder und Bildung V o r l a g e. für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am

Niedrigschwellige Angebote

29. DGBV-Jahrestagung vom 18. bis 20. September 2008 in Dresden. Kommunale Schulverwaltung heute: Neuer Gestaltungsakteur im Schulwesen?

Beitragsreglement. der Gemeinde Oetwil am See. über die familienergänzende Kinderbetreuung

Freie Bürgerschule Wedding (FBW)

FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

D115 im Landkreis Merzig-Wadern

Gemeinschaftsschule soll eine schulstufenübergreifende Regelschule werden! Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes von Berlin

Rahmenvereinbarung. und. dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V., vertreten durch Herrn Geschäftsführer Herbert Loebe

Beschlussdrucksache öffentlich. geplant für Sitzung am

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan)

Schriftliche Anfrage. Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Verdichtung an den Berliner Schulen?

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal

MD-VD /11 Wien, 26. Mai 2011

Lösungsvorschläge zur Beseitigung des strukturellen Haushaltsdefizits der Stadt Straelen

13. Wahlperiode

Beitragsordnung der Freien Interkulturellen Waldorfschule Berlin i.g.

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde

A n t w o r t auf die Kleine Anfrage Nr. 17/11163 vom 01. November 2012 über Arbeitsgruppe Öffentlicher Gesundheitsdienst beim Senat

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung möge beschließen:

Neues Beiblatt 2 zu DIN 4108

Das Konzept der Stadt Worms zur lokalen Anpassung an den Klimawandel. Abt Umweltschutz und Landwirtschaft

Altenpolitik in NRW. Markus Leßmann Leiter der Abteilung "Pflege, Alter, demographische Entwicklung"

Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Regionale Schulentwicklung

Die Umsetzung der Endenergieeffizienz- Richtlinie in Österreich

Zukunft deutsches Krankenhaus Thesen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe

Elektronische Gesundheitskarte (egk) Hinweise zum Basis-Rollout der egk

Die Overheadpauschale - Einstieg in die Vollkostenrechnung

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Wir haben heute einen Dekretentwurf über die sogenannte Industrielehre zur

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Neufassung 2000

Einheitliche Schulverwaltungssoftware Schleswig-Holstein

Tarifvertrag. zur Führung, Verwaltung und Sicherung der Wertguthaben. von. Langzeitkonten. (Wertguthaben-TV)

Personalversammlung 2012

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/380. Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Führen mit Zielen. der Gesamtsteuerungsprozess im Landschaftsverband Rheinland. -Kurzbeschreibung-

BEWERTUNG KOALITIONSVERTRAG

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Forderungsmanagement Berlin Ergebnisse aus dem landesweiten Projekt. Bundeskongress Haushalt und Finanzen 11. Mai 2016

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Geschäftsstelle. gemäß 3 Standortauswahlgesetz

Personalschlüssel und die damit verbundene inhaltliche Gestaltung der Arbeitszeiten in Kindertagesstätten

Die nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung.

Mindesturlaubsvergütung bei Ausfallstunden ohne Lohnanspruch

2516/AB-BR/2009. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Beschluss des Abgeordnetenhauses in seiner 14. Sitzung in der 15. Wahlperiode vom 27. Juni Drs. 15/581 (II.A.20)

Rahmenvereinbarung. zwischen. dem Senat der Freien Hansestadt Bremen. und

FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst!

17. Wahlperiode. Ältestenratssitzung (73. Sitzung): Dienstag, 10. November 2015, Uhr

Trennung der Systeme - taugliches Mittel zur Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst?

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Informationsveranstaltung 15. Dezember 2009

Stellungnahme zur Anhörungsfassung des Rahmenlehrplans (Fokus: W-A-T)

Der Gemeindeverband ÜMS ist eine aus verschiedenen Einwohnergemeinden bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zweck:

Die Bedeutung des Controlling im Mittelstand Teil II

Transkript:

Vollkostenfinanzierung für freie Schulen in Berlin Aktueller Stand einer unendlichen Geschichte Martin Hoyer (Paritätischer) und Roland Kern (DaKS), 23.2.2014 Aktuelle Finanzierung Pro und Contra Vorteile Kopplung der Schulfinanzierung an Entwicklung der Personalkosten im Öffentlichen Dienst gewährleistet Entwicklung analog der größten Kostengruppe Gesetzliche Grundlage macht Klage gegen Finanzierungsbescheid möglich Kritikpunkte Nichtberücksichtigung von Sachkosten Unzuverlässigkeit der Finanzentwicklung, Abhängigkeit von einem singulären und interpretationsfähigen Berechnungsfaktor ständig verspätete Zuschussbescheide (verschleierte) niedrige Finanzierungsquote fehlende strukturelle Differenzierung Berechnungsgrundlagen kaum nachvollziehbar einseitige Festlegung durch Schulverwaltung 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 2 1

Reformdiskussion - Vollkostenfinanzierung Finanzierung nach einem Vollkostenmodell ist seit längerem in der Diskussion gefordert von den freien Schulen unterstützt durch Abgeordnetenhaus (AGH) zunächst blockiert durch Schulverwaltung im Gespräch gehalten durch die Volksinitiative Schule in Freiheit befördert durch Trennung der Diskussionen von Berechnungsgrundlage und Finanzierungsquote 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 3 Historie Mai 2007: erster Berichtsauftrag des Abgeordnetenhauses (AGH) für neues Berechnungsmodell 2007 und 2008 berichtet die Bildungsverwaltung und lehnt eine Vollkostenfinanzierung ab 2010 fordert das AGH die Bildungsverwaltung auf, Modelle für eine Vollkostenfinanzierung zu entwickeln erstmals wird Zusammenarbeit mit den Vertretern der freien Schulen gefordert es bildet sich die AG Musterschule beteiligt sind Bildungsverwaltung, Finanzverwaltung und AGFS Berlin 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 4 2

AG Musterschule 2010-12 Arbeitsphase 1: 2010/2011 Skizzierung möglicher Berechnungswege zu einem neuen Zuschussmodell einfaches Modell mit wenigen Parametern, einmaliger Kostenermittlung und nachfolgender Dynamisierung wird favorisiert Arbeitsphase 2: 2011/2012 Auftrag: Finanzierungssystem am Modell Musterschule entwickeln, Vereinbarung mit freien Trägern anstreben Erster Schritt: Ermittlung Schülerkostensatz für Grundschule sehr detaillierter Versuch, die Kosten einer staatlichen (Muster)Grundschule zu ermitteln wichtige Kostengruppen bleiben strittig: Altersversorgung Beamte, Gebäudekosten, Overheadkosten, Berücksichtigung Sonderprogramme 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 5 AG Musterschule 2010-12 Arbeitsphase 3: 2012 Auftrag: Berechnungen für andere Schultypen und Beantwortung diverser Sachfragen Konflikt um weiteres Vorgehen Vorschlag AGFS: zunächst Konfliktpunkte klären und Berechnung vereinfachen, dann Übertragen auf andere Schulformen Schulverwaltung will unkorrigierte Übertragung auf anderen Schultyp und arbeitet de facto alleine weiter Schlussbericht wird nicht in der AG abgestimmt, operiert mit offensichtlich unsinnigen Zahlen und lässt alte Konfliktpunkte ungeklärt Vollkosten sollen je nach Schultyp zwischen 85-98% der jetzigen Finanzierung (=93% der Personalkosten!) liegen Sachkosten der Musterschule weichen weit von den Zahlen laut KLR ab AGFS kritisiert den Schlussbericht öffentlich 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 6 3

Alternativen in der Diskussion Alternativmodell Schülerkostensatz Vorgelegt von Hoyer/Kern im Dezember 2012 Ziele: Blockaden in der Diskussion lösen, einfacheren Weg der Kostensatzermittlung aufzeigen, plausible Setzungen vornehmen, Fortschreibungsregeln empfehlen Workshop Schülerkostensatz als Grundlage für Finanzierungsmodell für freie Schulen Januar 2013, Veranstalter: AGFS Berlin mit Politik, Verwaltung, Experten aus anderen Bundesländern, Fachleute aus Schulen und Verbänden Vorstellung Modell Hoyer/Kern und Blick in andere Bundesländer 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 7 politischer Anschub 2013 Anhörung im Bildungsausschuss Februar 2013, im Abgeordnetenhaus Berlin anzuhörende Experten kamen v.a. aus den Reihen der AGFS Berlin parteiübergreifende Beschlussempfehlung an Hauptausschuss : neues Finanzierungssystem auf Grundlage von Schülerkostensätzen von Musterschule und auf Vollkostenbasis Strukturelle Differenzierung analog zum staatlichen Schulsystem (lmb / ndh / Integration) Schulverwaltung soll möglichst einvernehmlich mit Vertretern der freien Schulen ein konkretes Finanzierungsmodell entwickeln und Umsetzungszeitplan vorschlagen Neues Finanzierungsmodell: einfach, nachvollziehbar, verlässliche Planungsgrundlage für freie Schulen bei niedrigem bürokratischen Aufwand für alle Seiten. Berechnungsgrundlagen sollen gemeinsam mit Vertretern freier Schulen in angemessenen Abständen überprüft werden 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 8 4

AG Musterschule 2013/14 zunächst längere Pause in der AG (Vorarbeiten durch Senat), dann intensive und konstruktive Arbeitsphase auch auf Seiten des Senats (Bildung und Finanzen) ist echtes Interesse an Umsetzung einer neuen Finanzierung erkennbar Bericht ging im Januar 2015 an das Abgeordnetenhaus enthielt neue Kostenberechnung für die Grundschule Berechnungsmodell wurde grundsätzlich überarbeitet sowohl bei Personal- als auch Sachkosten Bericht enthält auch Vorschläge zur Dynamisierung der Kostenermittlung und für einen Stufenplan zur Einführung eines neuen Finanzierungssystems 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 9 Personalkosten Bericht 2015 Berechnung von 2 Musterlehrern (Vorschlag Hoyer/Kern) Durchschnittswert liegt etwas unter den heutigen Berechnungen, birgt aber deutlich weniger Entwicklungsrisiko Gemeinkosten neue Berechnung mit deutlich größerer Berücksichtigung von Overheadkosten in den bezirklichen und Senatsverwaltungen Berechnung enthält an einigen Stellen (vertretbare) Kompromisse Sachkosten neue Berechnung anhand der Daten aus der städtischen Kosten- Leistungs-Rechnung (KLR) Grundstückskosten nicht berücksichtigt (im Bericht erkennbar) enthalten auch Kosten für Sportanlagen zukünftig kein entgeltfreie Nutzung mehr 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 10 5

Zuschläge Bericht 2015 vorgesehen sind besondere Zulagen für erhöhten Anteil lernmittelbefreiter Kinder, für sonderpädagogische Förderung und für jahrgangsübergreifendes Lernen Mittel für ndh-förderung fließen mit einem Mittelwert in die Personalkosten ein (Hintergrund: Nachweisprobleme) Dynamisierung jährliche Berücksichtigung der Tarifsteigerungen (bei Personalkosten und Zulagen) Neuberechnung von Gemein- und Sachkosten alle 2 Jahre Überprüfung des gesamten Berechnungssystems alle 6 Jahre prozentualer Zuschussanteil wird nicht vorgeschlagen Entscheidung bleibt der Politik vorbehalten 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 11 Bericht 2015 Einführung neues System (ab 2017) 1. Jahr: Berechnung weist Werte nach altem und neuem System aus, Finanzierung erfolgt nach altem System 2. Jahr: Berechnung weist Werte nach altem und neuem System aus, Finanzierung nach Mittelwert aus beiden Werten 3. Jahr: Berechnung und Finanzierung nur noch nach neuem System wichtige Neuerung: Finanzierung nur noch für gemeinnützige Träger Übergangsfrist bis 2019 für jetzt schon finanzierte Schulen 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 12 6

Zahlenvergleich 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 13 Ausblick Position Parlament Bildungsausschuss am 12.2.15 (einstimmig): begrüßt einvernehmliche Entwicklung der Schülerjahreskosten, empfiehlt Ermittlung für andere allgemeinbildende Schularten und Prüfung der Übertragung auf berufliche Schulen Hauptausschuss muss noch beschließen, keine Abweichung zu erwarten Übertragung auf andere Schularten Systematik aus der Grundschulberechnung kann übernommen werden Detailfragen bleiben spannend 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 14 7

Ausblick Zeitlicher Horizont 2015: Berechnung der anderen allgemeinbildenden Schularten, Klärung der noch offenen Verfahrensfragen 2016: politische Beschlussfassung (aber Wahljahr) 2017: Einstieg in neues Finanzierungssystem Höhe prozentualer Zuschussanteil bisher nicht benannt im Bericht wird darauf verwiesen, dass bei kostenneutraler Umsetzung der Zuschussanteil deutlich niedriger als 93% liegen muss 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 15 Verfahrensfragen Ausblick Antrag, Abrechnung, Nachweise... erste Vorstellungen liegen auf dem Tisch wichtiges Thema für neue Arbeitsphase Berufliche Schulen sollen ebenfalls betrachtet werden, noch ohne zeitliche Festlegung, keine automatische Übertragung möglich/empfehlenswert Wartefrist wird in der AG nicht thematisiert und ist auch nicht zwangsläufiger Bestandteil einer Neuregelung Problematik wird aber sicherlich bei einer Schulgesetzänderung mit diskutiert werden 23.2.2015 Hoyer/Kern - Vollkostenfinanzierung 16 8