Vertragsgestaltung bei Auslandsgeschäften

Ähnliche Dokumente
Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei

VERANSTALTUNG HANDWERK INTERNATIONAL BADEN-WÜRTTEMBERG. WIRTSCHAFTSTAG Rund um den Bau Schweden und Norwegen

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik

II. von 5 A. Private Übernahmeangebote 5 B. Auktionsverfahren 6 C. Nationale/Internationale Transaktionen 6

Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. I. Einleitung 1

Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht

Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,

Vorwort. Dr. jur. Christoph Graf von Bernstorff, Rechtsanwalt

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

9. Fall (1) alternativer Gerichtsstand nach Art. 5 Nr. 1 LugÜ? nicht in.at (Art. 5 Nr. 1 LugÜ nur bei Klage ausserhalb des WS-Staates) Slowenien?

Allgemeine Geschäftsbedingungen Was gilt wirklich?

Allgemeine Geschäftsbedingungen im internationalen Einsatz

UN-Kaufrecht - Vertragsrisiken für den türkischen Handel Referent: Rechtsanwalt Osman Öztürk Kanzlei Dr. Wieland - München

KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m

Weiter sehen. Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB

Technische Anfrage an Fax: +49 (0)

Leseprobe zu. Reithmann/Martiny (Hrsg.) Internationales Vertragsrecht

NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5

Landgericht Siegen, 8 O 250/06

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland und in den GUS-Staaten

Professionelles Projektmanagement in der Praxis

Haftungsrisiken für bauausführende Unternehmen

Gerichtsstand und Schiedsgerichtsbarkeit

MWV - Aktuelle Fragen der gewerblichen/industriellen Haftpflichtversicherung 2015

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf

7 Probleme beim Kaufvertrag lösen

Fall 2: Auslaufmodell

Abwehrklausel, künftige Geschäfte mit dem Kunden, Änderungen der AGB s

Kaufvertrag I. SS 2009 Univ.Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 36. Kaufvertrag II

Die neue Gewährleistung

Europäisches Zivilverfahrensrecht HS 2016

3.2 ) Schadensersatzansprüche wegen Leistungsverzögerung sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Abschluss eines Kaufvertrages

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für die LIEFERUNG VON MECHANISCHEN, ELEKTRISCHEN UND ELEKTRONISCHEN ERZEUGNISSEN

ANWENDBARES RECHT BEI INTERNATIONALEN VERTRÄGEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN IM INTERNET (B2B)

Schicken Sie bitte beide Ausfertigungen des Abonnementvertrages an:

International Einheitliches Kaufrecht

si a Werkvertrag Nr Bauobjekt

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

UNREGELMÄßIGKEITEN BEIM KAUFVERTRAG. Thomas Kutschera

PRÄSENTATION IM FACH INTERNATIONALES HANDELS- UND WIRTSCHAFTSRECHT

Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz Weitra Stand 1.1.

a) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P)

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Sachmangel gemäß 434 BGB

EuGH, Urteil vom , Heiko Koelzsch/Luxemburg C 29/10 Anwendbares Recht bei grenzüberschreitender Tätigkeit in der Union

Examinatorium Schwerpunktbereich 3 Europäisches Kartellrecht

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und

Merkblatt Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen (Stand: Mai 2014)

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Konfliktmanagement - Mediation

Muster eines Kaufvertrages. (bewegliche Sachen)

Allgemeine Verkaufsbedingungen

4. Termine und Lieferverzug 4.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden. Maßgeblich hierfür ist der Einga

Lizenznehmer als Verletzer: Vertragsoder Schutzrechtsverletzung?

UN-KAUF- RECHT VEREINBAREN

8. Einheit. Konkurrenz der Gewährleistung mit Irrtum. Konkurrenz der Gewährleistung mit Irrtum (2) Konkurrenz der Gewährleistung mit Nichterfüllung

WÜRZBURGER GRILLSCHULE

Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht

Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien Wirtschaft gestalten HAK Alle Rechte vorbehalten.

VON MECHANISCHEN, ELEKTRISCHEN UND ELEKTRONISCHEN ER- ZEUGNISSEN, BERATUNG, SOFTWAREENTWICKLUNG UND BETREUUNG

Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson

Die Rechtswahl in Reiseverträgen: Rom I Verordnung und Günstigkeitsabwägung

Gambio GX Adminbereich

Teilstoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht)

Nacherfüllung : durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung möglich

Das UN-Kaufrecht als Rechtsgrundlage internationaler Softwareüberlassungsverträge

Muster eines Kaufvertrages (für bewegliche Sachen)

Welches Arbeitsrecht findet beim Schiffverkehr auf europäischen Flüssen Anwendung? Xavier DROUIN Rechtsanwalt Straßburg

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Besonderheiten bei der Gestaltung und Durchsetzung von internationalen Verträgen

N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell

D. Gewährleistung. VO Schuldrecht AT - Lukas

Europäisches Internationales Privatrecht. Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner LL.M. Universität t Wien - Juridicum

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den STILL-Online-Shop

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines

Seminar Kaufrecht. - Gewährleistung und Garantie + Workshop. Welche Rechte habe ich als Käufer beim Einkauf von Materialien für den Bau?

Abschluss eines Werkvertrages

Allgemeine Einkaufsbedingungen

SALZGEBER Engineering & Services GmbH Blumenstrasse 14a, 9444 Diepoldsau, Switzerland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Europäische Erfüllungsgerichtsstand für Dienstleistungsverträge Zur Auslegung der Art. 5 Nr. 1 lit. b 2. Spiegelstrich EuGVO

A. S gegen H Anspruch auf Rückzahlung der gem. 346 I i.v.m. 437 Nr. 2, 434, 326 V

Franke Water Systems AG KWC Hauptstrasse 57 I CH-5726 Unterkulm. Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vorlesung Europäisches Binnenmarktrecht

Schenkungsvertrag. (genaue. (Nennung des. Ansprechpartners mit Kontaktdaten), im Folgenden kurz Geschenkgeber genannt, einerseits.

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hanseatic Agrar- und Baustoffhandel GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2013

Schuldverhältnis. Leistungszeit

Postauftragsdienst Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Post bringt allen was.

Anschlussmarkt. Verordnung (EU) Nr. 1400/2002 Gültigkeit: Bedeutung für Vertragswerkstätten,

Honorar und Vertrag beim Bauen im Bestand

RECHTLICHE UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IN KROATIEN UND BIH

Transkript:

Vertragsgestaltung bei Auslandsgeschäften Rechtsanwalt Dr. Bernhard Huber, LLM 4020 Linz, Schillerstrasse 12 Tel. 0732 / 65 69 69 E-mail b.huber@hep.co.at Linz, im Juni 2009

Beispiel Österreichisches Unternehmen liefert an deutschen Kunden Ware, die sich als mangelhaft herausstellt. Welches Recht ist anwendbar? (Wenn nichts vereinbart, Recht des Lieferanten, also Ö-Recht mit UN- Kaufrecht) Wo findet ein allfälliger Rechtsstreit statt? (Am Sitz des Beklagten oder Wahlweise am Gerichtsstand der Erfüllung) Bestehen überhaupt Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche? (Unterschiedliche Rechtssysteme beachten und vergleichen)

Besonderheiten bei internationalen Verträgen Anzuwendendes Recht Gerichtsstand Vollstreckbarkeit von Urteilen Gewährleistung / Schadenersatz Zahlungs- und Sicherungsmittel (Banken!) Lieferort

Anzuwendendes Recht Rechtswahl empfehlenswert Abstimmung mit Gerichtsstand (sonst wird Verfahren kompliziert) Einkauf Verkauf: wenn möglich gleiches Recht IPRG bzw. EVÜ (ab 17.12.2009 Rom I bzw. bereits ab 11.1.2009 Rom II) UN-Kaufrechtsabkommen

Gerichtsstand Vereinbarung Gerichtsstand (schriftlich!) Vollstreckbarkeit beachten! Ansonsten Schiedsgericht vereinbaren Innerhalb EU: EuGVVO Nicht ausschließliche / ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung bei Vertragsgestaltung beachten

Schiedsgerichtsbarkeit Richtige Schiedsklausel verwenden! Empfohlene Schiedsklausel verwenden Anzahl der Schiedsrichter Sprache des Schiedsgerichtes Ort des Schiedsverfahrens Empfehlung: institutionalisierte Schiedsgerichte vereinbaren (keine ad-hoc Schiedsgerichte)

Schiedsgericht Vorteile: Fast weltweit vollstreckbar Nur 1 Instanz, daher schneller Nachteile: Kosten Kein Instanzenzug

UN-Kaufrecht (CISG) Sachlicher Anwendungsbereich: Kauf von Waren (körperliche bewegliche Waren) Bei gemischten Verträgen (also mit Arbeitsleistung) kommt es auf das Überwiegen an Nicht anwendbar: Lohnveredelung Reine Werkverträge Rechte, Know How, Forderungen Konsumentengeschäfte

Örtlicher Anwendungsbereich UN-Kaufrecht Niederlassung in unterschiedlichen Vertragsstaaten Wenn nur 1 Vertragsteil Niederlassung in Vertragsstaat hat: Vorschaltlösung (UN-Kaufrecht anwendbar, wenn nach IPR oder Vereinbarung das Recht des Vertragsstaates anwendbar ist)

Gewährleistung / Schadenersatz Gewährleistung grundsätzlich nicht versicherbar! Kosten für Behebung vor Ort! Regelungsbedarf Außerhalb Gewährleistung: Schadenersatz Ausschluss Folgeschaden entgangener Gewinn Haftung für Zulieferanten? (Ö: eher nein, UN- Kaufrecht: ja) Nach Ö-Recht: 30 Jahre! Nach UN-Kaufrecht: Mangel bzw. Schaden muss innerhalb von 2 Jahren auftreten, sonst keine Haftung

Schadenersatz nach UN-Kaufrecht Ersatzfähig: Der gesamte Schaden, einschließlich des entgangenen Gewinnes Schaden ist konkret zu berechnen (inkl. Vorteilsausgleich, sofern in hinreichendem Zusammenhang stehend) Kein Verschulden erforderlich! Begrenzung durch Voraussehbarkeitsregel Beyond of control-bestimmung (eine Art force majeure)

Schadenersatz nach UN-Kaufrecht Frist: 2 Jahre für Gewährleistung und Schadenersatz ab Ablieferung (keine Klagsfrist; relevant ist der Zeitpunkt der Mängelrüge) Gewährleistungsbehelfe: zunächst Reparatur, dann Neulieferung (Wahlrecht des Lieferanten)

Lieferung / Erfüllungsort Incoterms 2000 verwenden! Erfüllungsort relevant für Gerichtsstand nach EuGVVO (richtet sich nicht unbedingt nach den Incoterms)

Aktuelle Rechtsentwicklung Europäisches Bagatellverfahren (Aktenverfahren bis EUR 2.000,00) Europäische Mahnverordnung (internationaler Zahlungsbefehl, ohne betragliche Beschränkung) Voraussetzungen: Gegner hat Sitz in anderem EU-Land Zuständigkeit richtet sich nach EuGVVO (insbesondere Erfüllungsgerichtsstand)