Absolventenmanagement. Konzeption

Ähnliche Dokumente
Konzept Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter Cottbus

Informationsveranstaltung für Mitarbeiter der Landkreise

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Vermittlung. Horizontale Revision. Revision SGB II

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

Bildungszielplanung 2015 und Qualitätssicherung in der beruflichen Weiterbildung 25. November 2014

Aktivierungsmodule im Individuellen Coachingsystem

Integration Point. 4. Forum Flüchtlinge

Konzeption. Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Stand 03.03

Kooperationsvereinbarung für eine strategische Partnerschaft

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung

Konzept IMA - Team (Integration von Marktkunden und Absolventenmanagement)

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung

Referentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

10. Stuttgarter Weiterbildungstage. Carolin Manicke, 04. Juli Weiter durch Bildung

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung

Hinweise zur Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse

Rahmenbedingungen der Beiratsarbeit und Erwartungen der Bundesagentur für Arbeit

Eingliederungsbericht SGB II Landkreis Verden

Lieferantenauswahl und - beurteilung

Fallmanagement im JC Köln Fallmanagement (FM) im Jobcenter Köln Disability Management (DiMa) Beschäftigungsorientiertes FM (bfm)

im Freiwilligen Sozialen Jahr ( FSJ )

Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: Mobiltel.

Konzipierung und Gestaltung von Maßnahmen für Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen aus der Sicht der BA/ARGEN

Standort Millerntorplatz 1, Start

Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen

Möglichkeiten der Beschäftigung von internationalen Fachkräften Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer nach dem Sozialgesetzbuch II & III

Empfehlungs- und Maßnahmenkatalog. Interne Revision. Erledigt am. Zuständ. Org. - Bereich. Kategorie 1. Erledigung

Anerkennungsberatung der ZAV. Beratung von Fachkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen

LEITLINIEN ZUR GELUNGENEN DURCHFÜHRUNG DER PRAXISPHASEN.

Konzept Arbeitsgelegenheiten. Quelle: mdr

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Eingliederungsstrategie Horizontale Revision. Revision SGB II

Arbeitsanleitung Nr. 001 Ganzil (Ganzheitliche Integrationsleistung)

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

LEITBILD. des Jobcenters EN. Gemeinsam. Für Ausbildung, Arbeit und Teilhabe.

Kunden/innen bis zu 25 Jahre, gerundet ca. (Annahme Stadt): 1.000

Verweis auf QM-Dokumentation oder sonstige Quellen 1 Verfügt die Einrichtung über ein dokumentiertes AZAV AB (4) AB (4) 1 4.

Eingliederungsbilanz 2011 (gemäß 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II)

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

INSTRUMENTENREFORM 2012

Konzept zur Umsetzung des Projektes Arbeit für Brandenburg

Erwerbstätigkeit und Ausbildung bei ungünstigen sozialen Umfeldbedingungen. Bildungschancen über modulare Qualifikationen für junge Mütter und Väter

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan)

Das Potential psychisch behinderter Menschen im SGB II

Einmischen aber wie?

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Pflegevisite als Qualitätsinstrument Psychiatrischer Pflege-eine Projektbeschreibung

Beeinflusst häusliche Gewalt die Vermittelbarkeit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt?

Empfehlungen für die regionalen Integrationsprojekte gemäß Landesarbeitsmarktprogramm

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Informationen zur AZAV-Zulassung

I. Ausgangssituation II. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene III. Eigene Entscheidung und Absicht...

Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter Berlin Neukölln

Qualitätstagung der DGCC 2010

Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. ( 72a Abs.

Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung

Allianz für Aus- und Weiterbildung Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit

Jobcenter Bocholt. Maßnahmen der Beratung und Förderung auf lokaler Ebene. Referentin: Monika Tenbrock

Personalbogen Einsatz* im Rahmen der Maßnahme als:

Rahmenkonzept für das Probezeitmanagement der Schule für Gesundheitsberufe

Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen

Positionspapier zu Profil & Kriterien Trägerschaften

Fachkräfteengpässe bei Gesundheitsberufen in nahezu allen Bundesländern

Erstanlaufstelle für Flüchtlinge Integration Point

Nachfolgeplanung. Woran ist zu denken?

Arbeitslosigkeit und Gesundheit bedingen einander Gute Gesundheit als Erfolgsfaktor für die Integration in Erwerbstätigkeit

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

Arbeitsschutz als ein Teil von integrierten Managementsystemen

Trägerverantwortung hinsichtlich zugelassener Bildungsmaßnahmen

Förderungen und Hilfen durch die Bundesagentur für Arbeit

I. Pflegemodell. Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6

Konzeption. Förderung von Schülern mit autistischem Verhalten. Katenkamp-Schule

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit. Qualifizieren statt entlassen

Erfolgreicher Umgang mit der Jobbörse

SGBII Sozialgesetzbuch II

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Produktkatalog für den AVGS (Einzelcoaching)

Haushaltsplan 2017 Personalmanagement (Dez.IV) Dezernat IV Produktgruppe 0141

Fachtag Qualifizierungen Netzwerk IQ Haus der Wirtschaft am Finanzierungsmöglichkeiten von Qualifizierungsmaßnahmen. im Rechtskreis SGB II

Stellenbeschreibung. Die sozialpädagogische Arbeit an der Beruflichen Schule des Kreises Stormarn in Ahrensburg

Einstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

Agentur für Arbeit Kiel SGB II und SGB XII

Teillohnstellen in privatwirtschaftlichen Unternehmen

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

Arbeitsmarktorientierte Beratung und Weiterbildungsbegleitende Hilfen

13. PraxisForum PflegeQualität 08. Mai Die Umsetzung der Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege im stationären Bereich

Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam

GEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen- Nr.: 124/2013 Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: ; Datum: S i t z u n g s v o r l a g e

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,

Berufsbildungsakademie "Altmark" Inh. Dipl.-Päd. Manfred Zimmer e. K. Mitglied im Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e. V.

Leitbild. des Jobcenters Dortmund

Baustein 2: Kompetenzinventar / Berufswegekonferenz Handhabung und Bedeutung im Alltag

ARGE Landkreis Kaiserslautern Organisation der Vermittlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung

Vom steuerlichen Kontrollsystem zum Tax Performance Management System. Das innerbetriebliche Kontrollsystem zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten

Arbeit und Integration für f r russisch- sprachige Akademikerinnen und Akademiker mit Migrationshintergrund

Kooperation von Jobcenter und Jugendamt. Landkreis Grafschaft Bentheim

Zielsetzung. Quelle : Angewandtes Qualitätsmanagement [M 251] Ziele können unterschieden werden nach:

Deutsches Weiterbildungsforum 2009

Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitnehmer 303. Informationen und Tipps. Logo

Transkript:

Absolventenmanagement Konzeption Inhaltsverzeichnis: 1. Ziele 2. Aufgaben 2.1. Vor der Maßnahme 2.2. Während der Maßnahme 2.3. Nach der Maßnahme 3. Fachaufsicht 4. Inkrafttreten Seite 1 von 5

1. Ziele Unsere tägliche Beratungs- und Integrationsarbeit orientiert sich an den individuellen Anforderungen des jeweiligen Einzelfalles. Hierbei sind die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zu beachten. Unter diesem Gesichtspunkt muss unser Vorgehen beim Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumenten strategisch mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einer Integration bzw. einem Abbau von Vermittlungshemmnissen ausgerichtet sein. Im Idealfall sollen die Kunden nach einer erfolgreich absolvierten Qualifizierungsmaßnahme nahtlos in eine Beschäftigung übergehen. Das Absolventenmanagement ist ein Mittel der Qualitätssicherung, es wirkt auf ein abgestimmtes Handeln zwischen Kunden, Maßnahmenträger bzw. Betrieb und Integrationsfachkraft des Jobcenters hin. Der Erfolg des Einsatzes eines arbeitsmarktpolitischen Instrumentes darf kein Zufall sein, sondern ein Ergebnis eines strukturierten Prozesses. Konkret bedeutet dies, dass die Kunden des Jobcenters im Landkreis Schwäbisch Hall während einer Maßnahme nicht ohne Betreuung durch die Integrationsfachkraft sein dürfen. Sondern ganz im Gegenteil, eine konsequente Betreuung vor, während und nach Ende der Maßnahme sichergestellt werden muss. Um die vermittlerischen Aktivitäten und auch die Rückmeldungen der Arbeitgeber, der Maßnahmenträger und der Kunden nachvollziehen zu können, hat die Dokumentation in dem jeweiligen IT-Fachverfahren zentrale Bedeutung. Nicht dokumentierte Gespräche und Informationen sind als nicht geführt bzw. als nicht vorhanden zu werten. Daher wird in diesem Zusammenhang nochmals deutlich auf die Notwendigkeit der Dokumentation sämtlicher Aktivitäten hingewiesen. Sofern kein Absolventenmanagement erfolgt, besteht das Risiko, dass durch die Maßnahmenteilnahme erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten für die weiteren Integrationsbemühungen unberücksichtigt bleiben und Potentiale nicht erschlossen werden und letztendlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Es ist erforderlich, dass diesbezüglich ein Handlungsrahmen besteht. Die nachfolgend aufgeführten Arbeitsschritte sind nicht abschließend, sondern dienen der Hilfestellung und müssen fallorientiert anhand der Kundenvoraussetzungen und Ausgestaltung des jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Instruments angepasst werden. Seite 2 von 5

2. Aufgaben Im Rahmen des Absolventenmanagements sind folgende Mindeststandards bei allen vom Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall initiieren Maßnahmen einzuhalten: 2.1. Vor der Maßnahme Zuständigkeit beim jeweiligen Vermittler: Feststellung des Qualifizierungsbedarfs und der notwendigen Bildungsinhalte ausgerichtet an den individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen des Kunden bei festgestellten Handlungsbedarfen (=Notwendigkeit einer Maßnahme) sind in Verbis immerzu die Handlungsstrategien Berufliche (Teil-) Qualifikation realisieren bzw. Berufsabschluss erwerben und Absolventenmanagement auszuwählen oder Handlungsbedarf Arbeits- und Sozialverhalten und dazugehörige Handlungsstrategie Tagesstruktur. Treffen von Vereinbarung mit dem Kunden zu seinen Mitwirkungspflichten auch während der Maßnahmenteilnahme, wie z.b. regelmäßige Teilnahme, aktive Beteiligung in der Maßnahme, Information über Unregelmäßigkeiten/Probleme, Bewerbungsaktivitäten, Reaktion auf eingehende Vermittlungsvorschläge, etc. Generieren einer Wiedervorlage in Verbis (in einem angemessenen Zeitraum vor Ende der Maßnahme, auch in Abhängigkeit der Dauer der Maßnahme). Mitunter werden mehrere Wiedervorlagen im Verlauf der Maßnahme beim jeweiligen Kunden gesetzt. Dies übernimmt die maßnahmebetreuende Integrationsfachkraft. Die Beratungsgespräche während der Maßnahme werden i.d.r. durch die für den Kunden zuständige Integrationsfachkraft durchgeführt und im IT- Fachverfahren VerBIS dokumentiert. 2.2. Während der Maßnahme: Es findet während einer Maßnahme ein regelmäßiges Einholen von Sachstandinformationen vom Kunden und Maßnahmenträger (z.b. Maßnahmenbesuch i.d.r. durch die maßnahmebetreuende Integrationsfachkraft) statt. Schriftliche Berichte/Auswertungen sind in - falls nicht schon durch den Maßnahmenträger erfolgt - in VerBIS einzupflegen. Folgende Vorgehensweise erfolgt entsprechend der Maßnahme: bei MAG: in Abhängigkeit zur Maßnahmendauer erfolgt telefonsicher Kontakt zum Betrieb um den aktuellen Sachstand zum Verlauf und ggf. Unterstützungbedarf zu ermitteln. Seite 3 von 5

bei MAT: durch die maßnahmeverantwortliche Integrationsfachkraft erfolgt die Überprüfung der AMDL; dazu gehört eine entsprechende Träger- und Teilnehmerbefragung über die Qualität der Maßnahmendurchführung, rechtzeitige Anforderung von Maßnahmenberichten, usw. Des Weiteren erfolgt eine kontinuierliche Betreuung des Kunden während der gesamten Maßnahme durch die zuständige Integrationsfachkraft. bei FbW: Es erfolgt eine kontinuierliche Betreuung während der gesamten Maßnahme. Entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten werden im IT-Fachverfahren VerBIS erfasst. Rechtzeitig vor Maßnahmenende wird die Handlungsstrategie Absolventenmanagement aufgegriffen. Insbesondere bei langfristigen Qualifizierungsmaßnahmen sollen Eigenaktivitäten verbindlich durch entsprechende Eingliederungsvereinbarungen festgeschrieben werden. Dazu gehört auch, dass ein qualifiziertes Vermittlungsgespräch, entsprechend der Maßnahme, rechtzeitig vor Maßnahmenende (ca. 1-3 Monate) zur Aktualisierung des Bewerberprofils, Anstoßen von Bewerbungsbemühungen und Einleiten der intensiven Vermittlungsbemühungen, Eigenebemühungen und Meldung an den AGS (je nach Zielsetzung der Maßnahme) erfolgt. bei AGH: durchführen regelmäßiger Vermittlungs- und Beratungsgespräche, mindestens nach drei Monaten und Anlassbezogen je nach Rückmeldung des Maßnahmenträgers 2.3. Nach der Maßnahme: Kundenkontakt spätestens zwei Wochen nach Ende der Maßnahme (Besprechung und Dokumentation der Ergebnisse, Überarbeiten des Bewerberprofils mit dem Kunden (insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten und Profiling) sowie Aktualisierung der Eingliederungsvereinbarung. Verstärkung der Vermittlungsbemühungen (gezielte Einbeziehung des Arbeitgeber-Service) Einfordern von Eigenbemühungen und Bewerbungsaktivitäten bei MAG: erneute Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber hinsichtlich Ergebnis MAG, wenn MAG nicht zur Integration führte, entsprechende Gründe erfragen. bei MAT: Sicherstellen, dass der Maßnahmenbericht des Trägers eingegangen ist. 3. Fachaufsicht Die Sicherstellung des Absolventenmanagements erfolgt im Rahmen der Fachaufsicht (z.b. DORA 204) und durch den jeweiligen Maßnahmenbetreuer. Seite 4 von 5

Zudem wird das monatliche Absolventenmanagement im Controllingbericht bei allen Maßnahmen > 6 Monate ausgewiesen und der Erfüllungsgrad des Absolventenmanagements abgebildet. Dies dient ebenfalls zur internen Qualitätsprüfung der Führungskräfte. 4. Inkrafttreten Die Konzeption Absolventenmanagement tritt zum 01.11.2012 in Kraft. Schwäbisch Hall, den 29.10.2012 Welz Seite 5 von 5