Reform Altersvorsorge 2020 Generalversammlung Verband Zürcher Handelsfirmen 20. Mai 2014 Valentin Vogt, Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Kolbenkompressor 2 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Der SAV DIE Stimme der Arbeitgeber Der SAV vertritt als Spitzenverband die Interessen der schweizerischen Arbeitgeber gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Behörden und gegenüber anderen Interessengruppen Der SAV trägt als arbeitgeberpolitischer Meinungsführer zur Erhaltung und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Arbeitsorts Schweiz bei Der SAV ist den Grundsätzen einer liberalen und sozialen Marktwirtschaft verpflichtet; er setzt sich für den sozialen Frieden sowie eine konstruktive Sozialpartnerschaft ein 3 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Struktur der Spitzenverbände Gewerbeverband Arbeitgeberverband economiesuisse Kantonale Gewerbeverbände Branchenorganisationen Handelskammern Berufsverbände Regionalorganisationen Fachverbände Selbsthilfe- Organisationen Firmen 4 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Mitglieder des SAV 39 Branchenverbände 41 Regionalverbände 3 Einzelmitglieder über 100 000 Unternehmen über 1,7 Millionen Arbeitnehmende 5 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Alle wichtigen Branchen sind beim SAV dabei 6 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Themenfelder des SAV Arbeitsmarkt Arbeitsrecht Sozialpartnerbeziehungen Sozialpolitik (allgemeine Systemfragen) und Sozialversicherungen (AHV / IV / EO / EL / BVG / ALV / UV / KV / FaZ) Bildung, berufliche Aus- und Weiterbildung (Sekundar II / Tertiär B) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Internationale Arbeitgeberfragen 7 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Aktivitätsfelder des SAV Mitarbeit bei der Gesetzgebung vom parlamentarischen Vorstoss/Behördenprojekt über die Expertenkommission und das Parlament bis zur Volksabstimmung Wahrnehmung von Arbeitgeber-Mandaten in paritätischen/tripartiten Kommissionen mit beratenden und Exekutiv-Funktionen Mitarbeit in Organisationen und Projekten mit arbeitgeberpolitisch relevanten Zielsetzungen Darstellung der Arbeitgeberinteressen und -positionen gegenüber anderen Akteuren, in den Medien und in der allgemeinen Öffentlichkeit 8 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Organigramm Mitgliederversammlung Vorstand Valentin Vogt, Präsident Vorstandsausschuss Arbeitsgruppen Rechnungsrevisoren Geschäftsleitung Roland A. Müller, Direktor «Antenne Romande» Bildung Aus-/Weiterbildung Arbeitsmarkt Arbeitsrecht Sozialversicherungen Internationale Beziehungen Kommunikation Jürg Zellweger Daniella Lützelschwab Martin Kaiser Alexandre Plassard René Pfister 9 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Arbeitgeberpolitische Agenda der nächsten Jahre Metathemen Demografie Zuwanderung/Arbeitsmarktöffnung Reform der Altersvorsorge Glaubwürdigkeit der Wirtschaft gesellschaftliche Kohäsion Operative Themen Abschluss IV-Sanierung Volksinitiative AHVplus Ecopop-Initiative Whistleblowing, u.a. 10 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Demografischer Wandel als weltweiter Megatrend 3 Treiber (EU 2012) Lebenserwartung Fertilitätsrate Migration Weltbevölkerung: 7 Mia. 2012, 8-10 Mia. 2050; Anteil Ü 60: 800 Mio. 2012, 2 Mia. 2060 ; Anteil Ü 60 CH: + 61% bis 2050 2050: Kein EU-Land mehr unter Top 15 bezüglich Bevölkerung; ausser USA keine heutige Industrienation mehr; mit Abstand am bevölkerungsreichsten: China und Indien massive Veränderungen der Wirtschaftskraft: BRIC-Staaten schliessen bald schon zu USA auf massive Auswirkungen insbesondere auf Gesundheitswesen, Arbeitsmärkte und Sozialversicherungssysteme 11 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Der demographische Wandel als Herausforderung des Sozialstaates Schweiz 2010 2030 Männer 100 90 Frauen 2050 80 70 60 50 40 30 20 10 0 60 40 20 20 40 60 Personen x 1 000 Quelle: BSV 12 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Der demografische Wandel in der Schweiz Lebenserwartung im Alter 65: 1948: 12 Jahre Männer / 14 Jahre Frauen; 2013: 19,2 Jahre Männer, 22,2 Jahre Frauen Anteil über 65-jährige an Gesamtbevölkerung: 2010: 17,2%; 2030: 24%; 2050: 27,4% Fertilitätsrate 2005: 1,4; 2015: gegen 1,5 (stabil bis leicht steigend dank Migration) monatlich ausbezahlte AHV-Hauptrenten 2006: 1,75 Mio.; 2011: 2,03 Mio. 13 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Die grosse demografische Herausforderung der umlagefinanzierten AHV 1 Rentner/in 6.5 Erwerbstätige 1 Rentner/in 3.7 Erwerbstätige 1 Rentner/in 2.1 Erwerbstätige 1948 2007 2035 Quelle: BSV 14 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Umlageergebnis der AHV in Mio. Franken Umlageergebnis: Einnahmen ohne Kapitalerträge minus Ausgaben, in Millionen Franken, geglättete Werte, justiert auf Abrechnung 2011 Quelle: BSV / 13.4.2012 15 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Die qualifizierte Zuwanderung hilft der AHV 3'000 2'000 Umlageergebnis der AHV in Mio Franken 1'000 0 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010-1'000-2'000-3'000-4'000 Umlageergebnis effektiv Umlageergebnis ohne Wanderungen (Simulation) Quelle: BSV 16 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Finanzierungsbedarf der AHV zwischen 2020 und 2030 Szenario «tief» Szenario «mittel» Szenario «hoch» Milliarden Franken 2,4 bis 11,1 1,2 bis 8,6 0,1 bis 6,1 Mehrwertsteuer-Prozente 0,8 bis 3,4 0,4 bis 2,4 0 bis 1,6 Lohnprozente 0,6 bis 2,7 0,3 bis 1,9 0 bis 1,3 Erhöhung Rentenalter 4,4 Jahre 3,2 Jahre 2 Jahre Quelle: BSV 17 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Entwicklung der Kapitalrenditen (ein Unglück kommt selten allein ) Quelle: BSV / Mediendokumentation 21.11.2012 18 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Altersvorsorge 2020 Vernehmlassungsvorlage Vernehmlassung Ende März 2014 abgeschlossen Zielsetzung: Anpassung an die Demografie-Entwicklung unter Erhalt des Leistungsniveaus Eine Botschaft für Reform der 1. und 2. Säule; 1 Mammutvorlage mit mehreren hundert Seiten Anvisierter Korrekturbedarf AHV: ca. CHF 9 Mia. per Referenzjahr 2030, davon ca. CHF 1,4 Mia. durch Korrekturen leistungsseitig, Rest einnahmeseitig (insb. Erhöhung Mehrwertsteuer um 2% in zwei Schritten) Kompensationsmassnahmen 2. Säule: knapp CHF 3 Mia. an Beitragszahlungen per Referenzjahr 2030 19 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Altersvorsorge 2020: Vernehmlassungsvorlage 1 Mantelerlass: Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge mit indirekter Anpassung div. Gesetze 1 Beschluss zur Änderung der Bundesverfassung (MwSt + 2%) Rechtliche und faktische Kopplung: Erhöhung der MwSt tritt nur in Kraft, wenn sowohl das Referenzrentenalter vereinheitlicht wird (65/65) als auch die Renten für «kinderlose» Witwen gestrichen werden «alles oder nichts»: Volk kann nur ja oder nein zu allem sagen Gesamtpaket mit 16 (!) materiellen Teilpaketen Soll 2020 in Kraft treten 20 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Der Masterplan des SAV Finanzperspektiven erlauben keine Leistungsverbesserungen! Finanzperspektiven erlauben sozialverträgliche Anpassungen, da insb. in der AHV (etwas) mehr Zeit zur Verfügung steht (= längere Übergangsfristen) Beibehalten des Leistungsniveaus in der Altersvorsorge: Zielerreichung insbesondere über jahrgangsbezogene Anpassung des Rentenalters (AHV und berufliche Vorsorge), Mehrwertsteuer als ultima ratio zur Finanzierung der Demografie Lücke, aber Absage an einnahmeseitige Massnahmen auf Vorrat Dringlichkeit bei der Anpassung der Parameter im BVG; Bereitschaft zu Kompensationsmassnahmen Stabilisierungsregel für die AHV ist notwendig 21 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Würdigung der Vernehmlassungsvorlage Gesamtschau als Chance, tragfähige Kompromisse zu erarbeiten Gesamtpaket (1 Botschaft, mit 1 Vorlage «alles oder nichts»!) mit dem Risiko, das «Fuder zu überladen» und letztlich komplett zu scheitern (das Projekt gemäss Leitlinien des BR hat zudem erhebliche «finanzielle Schlagseite» einnahmeseitig und wird infolge Betonierung des Rentenalters 65/65 auf 20 Jahre hinaus für Rentner, Arbeitnehmer und Arbeitgeber viel zu teuer!) Notwendigkeit der Prioritätensetzung und zeitlichen Staffelung nach Wesentlichkeit und Dringlichkeit (durch «Portionierung» und «Priorisierung» in mehrere Vorlagen nach Kernprioritäten sowie gestaffelte zeitliche Umsetzung gemäss Bedarf); weder Rentenaltererhöhung noch Zusatzfinanzierung auf Vorrat! 22 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Reformprozess Altersvorsorge 2020: sichere Renten dank verdaubaren Portionen und klaren Prioritäten! (1) Paket «Portionen» Kernvorlage 1 Kernvorlage 2 Vorlage «techn.» Revision AHV Anpassung Verordnungen «Transparenz» 2. Säule (Versicherungen) Inhalt Referenzrentenalter mindestens 65/65 Flexibilisierung Rentenbezug 62-70 Erhöhung MwSt zugunsten AHV um max. 0,6% (rechtl. gekoppelt mit mind. 65/65) Mindestumwandlungssatz 6,0% mit Kompensation 23 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich Beratung Parlament (inkl. ggf. Referendumsabstimmung) Inkraftsetzung 2015/16/17 2018 Stabilisierungsregel AHV (schrittweise Anhebung Referenzrentenalter um max. 24 2015/16/17 2018 Monate + MwSt-Anpassung um max. 0,4 %) div. Bestimmungen zur Modernisierung der Durchführung der AHV gezielte Massnahmen zur Stärkung der Transparenz insb. im Modell der Vollversicherung (nach separat durchgeführter Vernehmlassung) 2015 Vernehmlassung, 2016 Beschluss Bundesrat Vernehmlassung 2015 2017 2017
Reformprozess Altersvorsorge 2020: sichere Renten dank verdaubaren Portionen und klaren Prioritäten! (2) Paket «Portionen» Vorlage AHV «leistungsseitig» Vorlage BVG Inhalt div. Massnahmen leistungsseitig, insb. schrittweise weitere Erhöhung Referenzrentenalter insb. Entpolitisierung Mindestumwandlungssatz Beratung Parlament (inkl. Inkraftsetzung ggf. Referendumsabstimmung) ab 2020 2023 ab 2020 2023 24 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Viele bekannte Positionen: «Im Westen wenig Neues» Bsp. SGB: Ja zu Gesamtpaket aber wenig drin!!! Nein zu Senkung Umwandlungssatz, Nein zu Rentenalter 65/65, Nein zu einer Stabilisierungsregel, ja zur Zusatzfinanzierung Die Wirtschaft präsentierte einen echten Lösungsvorschlag! Bundesrat sollte das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens ernst nehmen und die Idee eines Gesamtpakets verwerfen Das Parlament braucht eine Gesamtschau, aber mit verdaubaren Portionen und nach klaren Prioritäten! 25 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Fazit Handlungsbedarf ist ausgewiesen, Massnahmen sind jetzt einzuleiten System der Altersvorsorge muss nicht neu gebaut werden Chancen und Risiken? Gefragt ist nun der Bundesrat, er steht in der Verantwortung! Bleibt er beim überladenen Gesamtpaket, droht der Totalabsturz! Reform muss gelingen dank Gesamtschau, aber mit klaren Prioritäten und verdaubaren Portionen Plan B? Zurück zu schrittweisem Vorgehen, Schritt um Schritt zum Erfolg (PaIv 65/65, Stabilisierungsregel, ) 26 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich
28 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Reform Altersvorsorge 2020, 20. Mai 2014, GV vzh, Zürich