I. Steuerstrategien zum Betriebsausgabenabzug

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Transkript:

1. Typischer Fall aus der Praxis Hätten Sie den Fehler erkannt? I. Steuerstrategien zum Betriebsausgabenabzug Letztendlich laufen Steuerstrategien zu 99 % darauf hinaus, weniger Steuern ans Finanzamt zahlen zu müssen. Möchten Sie eine Steuerersparnis über Ihre Betriebsausgaben erreichen, sollten Sie die folgende goldene Grundregel beherzigen: Wenn Sie dem Finanzamt gegenüber Betriebsausgaben geltend machen, sind Sie in der Beweislast. Sie müssen dem Finanzamt also nachweisen, dass tatsächlich Kosten entstanden sind (Rechnung), dass Sie diese tatsächlich bezahlt haben (Kontoauszug) und vor allem, dass die vom Gewinn abgezogenen Aufwendungen tatsächlich aus betrieblichen Gründen angefallen sind. Bewahren Sie Ihre Belege und Unterlagen stets sorgfältig auf! Bewahren Sie im Zweifel also alle Belege und Unterlagen (auch Schriftverkehr, E-Mails, Verträge) auf, damit Sie diese Nachweise auch bei einer Jahre später stattfindenden Betriebsprüfung des Finanzamts problemlos erbringen können. Nachweisprobleme beim Betriebsausgabenabzug gehen ansonsten zu Ihren Lasten. Konkret: Das Finanzamt lässt die Betriebsausgaben im Zweifel dann erst gar nicht oder nur teilweise zum Abzug zu. 11 Koestler_gesamt.indd 11 27.11.2012 09:04:59

Strategie 1 1. Der I. Vorsteuerabzug leicht gemacht Bringen Sie für geplante Investitionen Betriebsausgaben in Abzug! 1. Der Ja, Sie haben richtig gelesen. Für kleine und mittelständische Betriebe besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bereits für geplante Investitionen 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten vom Gewinn abzuziehen. Im Fachjargon spricht man auch vom nach 7g Abs. 1 Einkommensteuergesetz. Ausgangsbeispiel: Sie benötigen für Ihren Betrieb dringend eine neue Maschine. Die Investition soll innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgen und wird Sie rund 50.00 kosten. Ihr Gewinn beträgt im Jahr der Planung. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Abzug des s, wirkt sich das auf Ihren Gewinn folgendermaßen aus (unterstellter Steuersatz 35 %): Gewinn (40 % von 50.00) zu versteuern Steuerlast Ohne Mit - 20.00 75.00 33.25 26.25 Steuerersparnis ohne einen Cent Ausgaben 7.00 Fazit: Sie können also durch den Steuernachzahlungen vermeiden oder eine höhere Steuererstattung erreichen. Das soll helfen, die spätere Investition finanziell leichter stemmen zu können. 1.1 Die wichtigsten Voraussetzungen zum Den kann nicht jeder Unternehmer abziehen und die Vergünstigung gilt leider nicht für jede geplante Investition. Nachfolgend dazu eine Checkliste mit den Grundvoraussetzungen: 12 Koestler_gesamt.indd 12 27.11.2012 09:04:59

1. Der 1. Typischer Fall aus der Praxis Hätten Sie den Fehler erkannt? Einnahmen-Überschussrechnung: Liegt Ihr Gewinn vor Abzug des s bei maximal 100.00 (siehe 1.2)? Bilanzierung: Beträgt der Wert Ihres Betriebsvermögens zum Schluss des Geschäftsjahrs nicht mehr als 235.00 (siehe 1.3)? Ist die beabsichtigte Investition innerhalb der nächsten drei Jahre geplant (siehe 1.5)? Handelt es sich bei der Investition um bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens (keine Ware, keine Immobilien siehe 1.6)? Wird der Gegenstand im Jahr des Kaufs und im Jahr danach nachweislich zu mindestens 90 % betrieblich genutzt (siehe 1.7)? Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um einen aktiven Betrieb (also nicht um ein Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung)? Weitere zu erfüllende Voraussetzungen Fazit: Konnten Sie alle Fragen mit ja beantworten, erfüllen Sie die Voraussetzungen für dieses Steuersparmodell der Extraklasse. Wurde eine Frage mit nein beantwortet, ist der Abzug eines s nicht zulässig. Rückwirkendes Wegfallen des Abzugsbetrags Stellt sich Jahre später heraus, dass die Voraussetzungen für den Abzug des s nicht erfüllt waren, nicht innerhalb von drei Jahren investiert wurde oder die mindestens 90 %-ige betriebliche Nutzung im Jahr der Investition und im Folgejahr nicht erfüllt wird, ändert das Finanzamt rückwirkend den Steuerbescheid des Jahres, in dem der Abzug vorgenommen wurde. Folge: Es drohen Steuernachzahlungen plus Nachzahlungszinsen. Beispiel: Sie haben für den geplanten Kauf eines betrieblichen Pkw im Jahr 2009 einen von 16.00 vom Gewinn abgezogen. Der Kauf erfolgte 2011. Das Finanzamt stellt nun fest, dass der Pkw aber in den Jahren 2011 und 2012 nicht zu 90 % betrieblich genutzt wurde. Folge: Das Finanzamt streicht den Abzugsbetrag im Steuerbescheid 2009 und fordert die Steuervergünstigungen plus Zinsen wieder zurück. 13 Koestler_gesamt.indd 13

1. Der I. Vorsteuerabzug leicht gemacht Betragsmäßige Begrenzung auf 200.00 Der darf insgesamt für alle geplanten Investitionen nicht mehr als 200.00 betragen. 1.2 bei Einnahmen-Überschussrechnung Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung gemäß 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), profitieren Sie, wenn Ihr Gewinn vor Abzug des s maximal 100.00 beträgt! Beispiel: Herr Maier und Frau Huber betreiben beide einen Handwerksbetrieb. Der Gewinn von Herrn Maier beträgt zum 31.12. 80.00. Er möchte einen von 10.00 abziehen. Frau Hubers Gewinn zum 31.12. liegt bei 105.00. Auch sie möchte einen von 10.00 abziehen. So rechnet Herr Maier So rechnet Frau Huber Falsche Berechnung Frau Huber Gewinn vor Abzug 80.00 105.00-10.00 70.00 105.00 zu versteuernder Gewinn Anmerkung Gewinn vor Abzug unter 100.00 Voraussetzung erfüllt Höchstgrenze vor Abzug über 100.00 Voraussetzung nicht erfüllt Gewinn vor Abzug beträgt 105.00 Voraussetzung nicht erfüllt Falsche Berechnung Frau Huber: Zieht Frau Huber den in Höhe von 10.00 von ihrem Gewinn ab, liegt dieser bei. Doch die Voraussetzung der 100.00-Grenze muss vor Abzug des s erfüllt sein. Ein typischer Fehler, der bei einer Jahre später stattfindenden Betriebsprüfung zu ärgerlichen Nachzahlungszinsen führt. 14 Koestler_gesamt.indd 14

1. Der 1. Typischer Fall aus der Praxis Hätten Sie den Fehler erkannt? Wird die Höchstgrenze von 100.00 Gewinn vor Abzug des s nur minimal überschritten, ist das noch kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Hier ist Ihr Steuerberater gefragt. Durch den Wechsel der Abschreibungsmethode bei Anlagegegenständen oder durch den Abzug pauschaler Betriebsausgaben kann die 100.00-Grenze doch noch erreicht hier unterschritten werden. Möglichkeiten zur Gewinnminderung finden Sie auf den folgenden Seiten ab Strategie 2! Achten Sie auf die korrekte Gewinn-Höchstgrenze! In Fachzeitschriften oder in Internetportalen können Sie vereinzelt auch auf Gewinn-Höchstgrenzen von 200.00 stoßen. Diese galten aber nur für die Steuerjahre 2009 und 2010. Seit dem Jahr 2011 gilt die beschriebene 100.00-Gewinn-Höchstgrenze. 1.3 bei Bilanzierung Ermitteln Sie den Gewinn für Ihren Handwerksbetrieb durch Bilanzierung, ist der Abzug eines s möglich, wenn der Wert des Betriebsvermögens im Abzugsjahr nicht mehr als 235.00 beträgt. Wie Sie den Wert des Betriebsvermögens ermitteln, zeigt das folgende Beispiel. Beispiel: Sie möchten von Ihrem Gewinn für geplante Investitionen einen von 10.00 abziehen. Ihre Bilanz sieht folgendermaßen aus: 15 Koestler_gesamt.indd 15

1. Der I. Vorsteuerabzug leicht gemacht Bilanz zum 31.12. Aktiva Passiva Anlagevermögen 90.00 Gewinn 120.00 Umlaufvermögen 120.00 Gewinnvortrag 50.00 20.00 Rückstellungen 20.00 Verbindlichkeiten 40.00 Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung Summe 230.00 Summe 230.00 Ermittlung Wert des Betriebsvermögens Anlagevermögen 90.00 + Umlaufvermögen 120.00 + Aktive Rechnungsabgrenzung 20.00 - Rückstellungen 20.00 - Verbindlichkeiten 40.00 - Passive Rechnungsabgrenzung = Wert des Betriebsvermögens 170.00 Achten Sie auf den korrekten Wert des Betriebsvermögens! Stoßen Sie in der Literatur auf Höchstbeträge von 335.00, betrifft das nur die Höchstgrenze des Werts des Betriebsvermögens für die Jahre 2009 und 2010. Seit 2011 gelten für die Höchstgrenze die beschriebenen 235.00. 1.4 Sonderfall: vor Betriebseröffnung Sie können auch vor der eigentlichen Betriebseröffnung bereits einen geltend machen. Bislang war das nur bei Nachweis einer verbindlichen Bestellung möglich. Die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden jedoch, dass keine Bestellung notwendig ist (BFH-Urteil vom 20.06.2012, X R 2/11). Es genügt der Nachweis der Investitionsabsicht. Sie sollten die Investitionsabsicht durch eine Fi- 16 Koestler_gesamt.indd 16

1. Der 1. Typischer Fall aus der Praxis Hätten Sie den Fehler erkannt? nanzierungszusage von Ihrem Geldgeber belegen (FG Münster, Urteil v. 15.8.2012-12 K 4601/11 F). Haben Sie Ihr Gewerbe also noch nicht angemeldet, möchten aber dennoch bereits einen abziehen, müssen Sie folgendermaßen vorgehen: Tragen Sie den als Verlust (Betrag mit Minuszeichen) in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung ein. Fügen Sie der Anlage G als Finanzierungsnachweis über die bestellten Anlagegegenstände bei. Vorteile eines s vor Betriebseröffnung Beantragt ein Gründer in spé einen für künftige Investitionen, kann er die erklärten Verluste im selben Jahr mit anderen positiven Einkünften oder durch einen Verlustrücktrag mit Einkünften des Vorjahrs verrechnen. Beispiel: Sie planen im Jahr 2013 die Eröffnung eines Handwerksbetriebs. Im Jahr 2012 bestellen Sie die betrieblichen Ausstattungsgegenstände PC, Transporter, etc. für insgesamt 50.00. Variante a: Im Jahr 2012 beträgt ihr zu versteuerndes Einkommen ohne einen 50.00. Variante b: Im Jahr 2012 haben Sie keine Einkünfte erzielt, im Jahr 2011 dagegen 30.00. Variante a Variante b 2012: 50.00 2011: 30.00 Steuerbelastung (Grundtabelle für Ledige/Ehegattentarif) 13.553, /8.663, 5.934, /2.975, zu versteuerndes Einkommen nach Abzug des Inves titionsabzugsbetrags 2012: 30.00 2011: 10.00 (Verlust-Rücktrag auf 2011) Steuerbelastung neu (Grundtabelle für Ledige/ Ehegattentarif) 5.934, /2.975, 315, / Steuervorteil (Grundtabelle für Ledige/Ehegattentarif) 7.619, /5.688, 5.619, /2.975, zu versteuerndes Einkommen Fazit: Der Vorteil des Abzugs eines s vor der eigentlichen Betriebsgründung ist die Verrechnung dieses Verlusts mit anderen Einkünften des laufenden Jahres oder des Vorjahres. 17 Koestler_gesamt.indd 17

1. Der I. Vorsteuerabzug leicht gemacht Wichtige Informationen beachten! Zwei Infos, die Sie kennen sollten. Erstens: Diese vorweggenommenen Betriebsausgaben sind beim gewerbesteuerlichen Gewerbeertrag nicht zulässig. Gewerbesteuerlich werden Einnahmen und Ausgaben erst ab dem Zeitpunkt akzeptiert, in dem Sie erstmals gewerblich mit einem stehenden Gewerbebetrieb aktiv werden. Zweitens: Besorgen Sie sich in dem Jahr, in dem Sie den abziehen möchten, unbedingt eine Zusage für die Finanzierung der geplanten Investitionen. Nur so können Sie das Finanzamt von Ihrer Investitionsabsicht überzeugen. 1.5 Der korrekte Investitionszeitraum Der Abzug des s nach 7g Abs. 1 EStG setzt voraus, dass der Gegenstand innerhalb von drei Jahren gekauft werden soll. Nicht nur das: Die Investition innerhalb von drei Jahren muss auch noch möglich sein. Nein bei geplanter Betriebsübergabe! Reichen Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt ein, akzeptiert das Finanzamt den nur, wenn die Investition durch Sie selbst noch möglich ist. Ist innerhalb des Investitionszeitraums bereits die Übergabe des Betriebs geplant, scheidet der Abzug aus. Keine Betriebsübergabe im Abzugsjahr planen! Haben Sie einen von Ihrem Gewinn abgezogen und übertragen den Betrieb spontan (z. B. wegen einer Erkrankung) auf ein Familienmitglied, kann das Finanzamt nichts machen. Der Abzug wird nicht geändert. Sie müssen nur nachweisen, dass die Übergabe im Abzugsjahr des s noch nicht geplant war. 18 Koestler_gesamt.indd 18