3.5.1 Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Mietwohnungen

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1 Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Weiterleitung und das Einstellen der Daten in interne oder externe Netzwerke. medhochzwei Verlag GmbH, Alte Eppelheimer Str. 42/1, Heidelberg, Tel.: / , info@medhochzwei-verlag.de. Abgerufen am von anonymous medhochzwei Selbstständig im Gesundheitswesen 3.5 Erhöhte Absetzungen in einzelnen Fällen 13 In vereinzelten Fällen sieht das Einkommensteuerrecht erhöhte Absetzungsmöglichkeiten vor Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen 14 Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, die vor dem hergestellt oder angeschafft worden sind, ist eine zusätzliche AfA möglich. Die Häuser oder Wohnungen müssen im Inland liegen, und sie müssen zu mehr als 66,66 % zu Wohnzwecken dienen. Dann kann eine besondere AfA geltend gemacht werden, die von der normalen AfA für Gebäude abweicht. An dieser Stelle soll nur der Hinweis auf diese Absetzungsmöglichkeit erfolgen. Rechenoperationen sind aufgrund der unterschiedlichen Fertigstellungs- bzw. Anschaffungszeitpunkte hier nicht abschließend darzustellen. Es sollen die Erwerber der hier genannten Gebäude bzw. Gebäudeteile lediglich auf die Möglichkeit der Sonder-AfA hingewiesen werden. Falls die diese Problematik behandelnde Vorschrift des 7b EStG zutrifft, wäre ein Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren Baumaßnahmen zur Schaffung neuer Mietwohnungen 15 Durch eine Sonder-AfA sind folgende zu Mietzwecken angeschaffte oder hergestellte Wohnungen abzusetzen. Wohnungen, für die ein Bauantrag nach dem gestellt worden ist oder falls ein Bauantrag nicht erforderlich ist mit deren Herstellung nach diesem Zeitpunkt begonnen worden ist, Mietwohnungen, die vor dem fertiggestellt worden sind und Mietwohnungen, für die keine Mittel aus öffentlichen Haushalten unmittelbar oder mittelbar gewährt werden. 16 Auch hier sollte im Fall der Anwendbarkeit der Vorschrift des 7c fachlicher Rat ergänzend eingeholt werden Dem Umweltschutz dienende Gegenstände 17 Dem Umweltschutz dienen nach 7b EStG Gegenstände, wenn sie beitragen zur Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von: Anfall von Abwasser Schädigungen durch Abwasser Verunreinigung der Gewässer durch andere Stoffe als Abwasser Verunreinigung der Luft Lärm oder Erschütterung. Seite 1 von 5

2 Abgerufen am von anonymous 18 Auch in diesen Fällen kann eine erhöhte Absetzung vorgenommen werden. Einzelheiten sind von fachkundiger Stelle zu erfragen Private Krankenhäuser 19 Steuerpflichtige, die im Inland ein privates Krankenhaus betreiben, können unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die dem Betrieb dieses Krankenhauses dienen, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren Sonderabschreibungen vornehmen, und zwar bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zur Höhe von insgesamt 50 vom Hundert bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zur Höhe von insgesamt 30 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Die Abschreibungen nach Absatz 1 können nur in Anspruch genommen werden, wenn bei dem privaten Krankenhaus im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter und im Jahr der Inanspruchnahme der Abschreibungen die in 67 Abs. 1 oder 2 der Abgabenordnung bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind.»ein Krankenhaus, das in den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung fällt, ist ein Zweckbetrieb, wenn mindestens 40 % der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen ( 11, 13 und 26 der Bundespflegesatzverordnung) berechnet werden. Ein Krankenhaus, das nicht in den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung fällt, ist ein Zweckbetrieb, wenn mindestens 40 % der jährlichen Pflegetage auf Patienten entfallen, bei denen für die Krankenhausleistungen kein höheres Entgelt als nach Absatz 1 berechnet wird.«die Abschreibungen nach Absatz 1 können bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten und für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden. Die Abschreibungen nach den Absätzen 1 und 3 können nur für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die der Steuerpflichtige vor dem 1. Januar 1996 bestellt oder herzustellen begonnen hat. Als Beginn der Herstellung gilt bei Baumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt worden ist Abschreibung auf vertragsähnliche Zulassung 23 Die Aufwendungen, die getroffen werden, um eine vertragsärztliche Zulassung zu erhalten, können nach neuester Rechtsprechung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz abgeschrieben werden. Dies wurde bislang aufgrund einer Entscheidung des niedersächsischen Verwaltungsgerichts (Urteil vom , AZ: 13 K 412/01) anders gesehen. Das niedersächsische Finanzgericht hatte die Zulassung als ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut betrachtet und daher eine Abschreibungsmöglichkeit verneint. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom , AZ: 2 K 2649/07) sieht die Zulassung als einen unselbstständigen Teil des Praxiswertes und damit eine Abschreibungsmöglichkeit für den gesamten Kaufpreis. Zum gesamten Kaufpreis gehört nicht nur Seite 2 von 5

3 Abgerufen am von anonymous der Preis für den Erwerb materieller Güter des Anlagevermögens, sondern der Preis für den Erhalt der Zulassung. Die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revisionsentscheidung des BFH steht noch aus. Im Falle von persönlicher Betroffenheit sollte der Arzt das Ruhen des finanzgerichtlichen oder Finanzverwaltungsverfahrens anregen bis zur endgültigen Entscheidung durch den BFH Investitionsabzugsbetrag (IAB) 24 Steuerpflichtige können für die zukünftige Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens (z. B. einer Behandlungsliege) bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd abziehen. Dies ist der IAB. Er kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn das Unternehmen folgende Größenmerkmale nicht überschreitet: - bei Gewerbebetrieben ein Betriebsvermögen von EUR. Dies galt in der Zeit vom bis , danach gilt der Betrag von EUR, - bei Betrieben, die ihren Gewinn nach 4 Abs. 3 (Einnahmen-Überschuss-Rechnung von Physiotherapeuten, Ärzten, etc.) ermitteln ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages, einen Gewinn von EUR in der Zeit vom bis hatten, sodann einen Gewinn von EUR nicht überschreiten. 25 Diese Regel gilt auch nur, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, - das Wirtschaftsgut im Wirtschaftsjahr des Abzugs oder den darauffolgenden drei Wirtschaftsjahren anzuschaffen und - mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres in seiner im Bundesgebiet gelegenen Praxis ausschließlich oder fast ausschließlich zu nutzen. 26 Als weitere Voraussetzung kommt hinzu, dass der Praxisinhaber das begünstigte Wirtschaftsgut in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen seiner Funktion nach benennt (z. B. Behandlungsliege zur Durchführung von physiotherapeutischen Behandlungen) und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungskosten angibt. Noch nicht obergerichtlich geklärt ist, ob die mit einem IAB zusammenhängende Investitionsabsicht an erhöhte Dokumentationspflichten gekoppelt werden darf, sofern die gewinnmindernde Rücklage bereits im Jahr vor der Eröffnung der Praxis gebildet wurde. Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen. Diese Frage ist aber schon Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen gewesen, welche einheitlich davon ausgehen, dass nicht von einer verbindlichen Stellung eines bestimmten Gegenstandes der IAB abhängig gemacht werden darf. Allerdings ist die Investitionsabsicht glaubhaft zu machen (FG München, Urteil vom , AZ: 2 K 655/10). Auch noch streitbefangen ist die Frage, ob der IAB bei einem entsprechenden Bedarf aufgestockt werden kann. Dass eine solche Aufstockung zulässig ist, wurde vom FG Niedersachsen (Urteil vom , AZ: 16 K 116/10) angenommen, wenn die voraussichtlichen Anschaffungskosten sich nachträglich erhöht haben. Ob dies allerdings über die 40 %-Grenze hinausgehen kann, ist z. Z. als Rechtsstreit beim BFH anhängig. Ob ein IAB auch noch nach Durchführung einer Investition gebildet werden darf, ist z. Z. zur Rechtsfrage anhängig beim BFH. Das FG Berlin-Brandenburg hatte in erster Instanz entschieden, der IAB müsste schon bei der Abgabe der Steuererklärung bekanntgemacht werden, sofern die Investition Seite 3 von 5

4 Abgerufen am von anonymous zu diesem Zeitpunkt vorher schon ausgeführt wurde (Berlin-Brandenburg, Urteil vom , AZ: 12 K 12163/10). 27 Soweit der IAB nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres erfolgte, ist der Abzug wieder rückgängig zu machen. Insoweit müssen auch Steuerbescheide geändert werden. Abzug bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können bei Beachtung der nachfolgenden Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren neben den normalen AfA-Absetzungen Sonderabschreibungen bis zu 20 % der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass - der Betrieb zum Schluss des Wirtschaftsjahres das der Anschaffung vorangeht, - die Größenmerkmale wie eingangs dargestellt nicht überschreitet und - das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung und im darauffolgenden Wirtschaftsjahr in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird Sonstige Sonderabschreibungen 28 Es gibt noch Abschreibungen bei Baudenkmälern und bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie erhöhte Absetzungsmöglichkeiten für Wohnungen mit Sozialbindung. In diesen für unsere Leser sicherlich seltenen Fällen einer Inanspruchnahme ist ein Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren Beispiele für Nutzungsdauer 29 Bestandszahlungen des Mieters nach Maßgabe der voraussichtlichen Mietzeit: Alarmanlagen: im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung 11 Jahre Arzneimittelzulassung: 15 Jahre, aber tatsächlich kürzere Nutzungsdauer zulässig Büromöbel: 13 Jahre (früher 10 Jahre) Fachbuch, med.: 10 Jahre Faxgerät: 6 Jahre (früher 5 Jahre) Kühlschrank: 10 Jahre (früher 8 Jahre) Laborgeräte: 13 Jahre (früher 10 Jahre) Laptop: 3 Jahre (früher 4 Jahre) 30 Mietereinbauten nach Maßgabe des Nutzungsvertrages: Pkw: 6 Jahre (früher 5 Jahre) Seite 4 von 5

5 Abgerufen am von anonymous Praxiswert: 3 5 Jahre, bei Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis 6 10 Jahre Software: 3 Jahre Seite 5 von 5

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