MEDIENSERVICE. Abschaffung der Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung

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Transkript:

MEDIENSERVICE Abschaffung der Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung Abschaffung der neuen Strafregelung bei Versäumnis der Firmenbuchinformation Linz, 12. Mai 2011 Ihre Gesprächspartner: Dr. Rudolf Trauner Präsident der WKO Oberösterreich Mag. Markus Raml Vorsitzender der Jungen Wirtschaft Oberösterreich im Internet: wko.at/ooe/ Herausgeber, Medieninhaber und Hersteller: WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 4020 Linz T 05-90909-3315 F 05-90909-3311 E medien@wkooe.at w wko.at/ooe DVR 0043087

WKOÖ-Präsident Dr. Rudolf Trauner Sinnlose, kostenpflichtige Doppelgleisigkeit beseitigen Vor allem GmbHs und Aktiengesellschaften sind verpflichtet, bestimmte Vorgänge und Veränderungen ihrer Firmen im Firmenbuch einzutragen. Diese Eintragungen und andere für Kunden, Lieferanten sowie sonstige Interessierte wichtige Informationen müssen vom Firmenbuch in der Ediktsdatei via Internet veröffentlicht werden. Zu diesen Veröffentlichungspflichten gehören u.a. Jahresabschlüsse, Neueintragungen, die Sitzverlegung von Firmen, die Löschung von Firmen, die Bestellung neuer Geschäftsführer und Prokuristen oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Gleichzeitig müssen diese Veröffentlichungen aber auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung eingeschaltet werden. Für diesen völlig sinnlosen, weil doppelgleisigen Vorgang verrechnet die Wiener Zeitung den Firmen einen Mindestbetrag von 40 Euro. Damit ist das Honorar für den Umfang von fünf Zeilen abgedeckt. Für jede weitere angefangene Zeile fallen Zusatzkosten von 6 Euro an. Auf diese Weise werden in Österreich jährlich rund 77.000 Firmen mit etwa 15 Mio. Euro belastet. Alleine in Oberösterreich trifft das mit einem österreichweiten Anteil von 16 Prozent an den GmbHs und AGs über 12.000 Betriebe mit einer Belastung von etwa 2,4 Mio. Euro. Da die Einreichung der eingangs erwähnten Pflichtveröffentlichungen elektronisch vorgeschrieben ist, macht die Veröffentlichung dieser Daten in der Wiener Zeitung aber keinen Sinn mehr. Eine Abschaffung der Veröffentlichungen ist dringend notwendig, fordert WKOÖ-Präsident Rudolf Trauner. Damit würde ein Beitrag zur Senkung der Verwaltungskosten geleistet und die Unternehmen würden sich neben den 15 Mio. Euro auch den ganzen damit verbunden Abwicklungskram ersparen. Ankündigungen folgten keine Taten Auch die österreichische Bundesregierung ist sich dieser Situation bewusst, hat sie doch den Wegfall von Veröffentlichungspflichten in bestimmten Publikationsmedien am 26. März 2008 in ihre offizielle Maßnahmenliste im Rahmen der Initiative Verwaltungskosten senken für Unternehmen aufgenommen. Trauner: Leider sind diesen Ankündigungen bisher keine Taten gefolgt! Linz, am 12. Mai 2011 Seite 2

Streichung statt Quersubventionierung Die ersatzlose Streichung der Pflichteinschaltungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung hat übrigens auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) in seinem am 4. Dezember 2008 veröffentlichten Wahrnehmungsbericht zur österreichischen Rechtspflege und Verwaltung für das Jahr 2007/2008 gefordert. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen fließen erhebliche Mittel in ein Projekt Verwaltungskostenreduktion durch Informationsverpflichtungen. Das nach heutigen Gesichtspunkten völlig funktionslose Amtsblatt zur Wiener Zeitung wird nur mehr durch eine Quersubventionierung seitens der Wirtschaftstreibenden aufrecht erhalten und könnte sofort eingespart werden. Somit sind auch die Rechtsanwälte gegen die Pflichteinschaltungen in der Wiener Zeitung, betont Präsident Trauner. Die WKO Oberösterreich fordert daher vehement die sofortige Abschaffung der Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung! Linz, am 12. Mai 2011 Seite 3

JW-Landesvorsitzender Mag. Markus Raml Mobilisierung der betroffenen Mitgliedsbetriebe Auch wenn es bei diesen Veröffentlichungspflichten um Beträge von meist nur 50 bis 70 Euro pro Betrieb und Jahr geht, sind viele Firmen über diese Situation verständlicherweise massiv verärgert. Ihren Unmut darüber haben bereits zahlreiche Unternehmen bei der WKO Oberösterreich deponiert, betont JW-Landesvorsitzender Markus Raml. Nachstehend einige Beispiele: die Wiener Zeitung hat ein präpotentes Auftreten und verrechnet sogar die vielen Leerzeichen! wenn Ihr da was Aktionistisches macht s, freut mich das sehr mache mit. werde auch viele andere dazu animieren. ist denn das wirklich nicht abzustellen? Wer bitte liest denn diese Eintragung noch? Diese Regelung stammt wahrscheinlich aus dem Jahre Schnee. Jedes mal 70 Euro! Lobbyingdruck auf die Politik Da von diesen Pflichtveröffentlichungen nicht wenige Jungunternehmer betroffen sind, denn sehr viele firmieren als GmbH, werden die WKOÖ und die Junge Wirtschaft in den nächsten Wochen eine Mobilisierung der betroffenen Mitgliedsbetriebe in Oberösterreich durchführen. So wird WKOÖ-Präsident Trauner an die betroffenen Firmen ein E-Mail mit der Aufforderung zur Unterstützung dieser Initiative versenden. Unter der E-Mail-Adresse gebuehrenstopp@wkooe.at können die GmbHs und AGs rückantworten Weiters wird es einen WKOÖ-News Letter an alle Betriebe mit einem Link auf die wko.at-subsite zu diesem Thema geben. Die Aufforderung zur Unterstützung wird aber auch über klassische Wege wie Flyer, persönliche Kontakte und Gespräche oder p.r.-maßnahmen in verschiedenen Medien erfolgen. Die Junge Wirtschaft und die WKOÖ wollen damit einen Lobbyingdruck auf die Entscheidungsträger in der Politik aufbauen und sich als Anwalt der Betriebe positionieren, so JW- Landesvorsitzender Raml. Linz, am 12. Mai 2011 Seite 4

Verschärfte Zwangsstrafen beim Firmenbuchgericht Dazu kommt, dass es seit 2011 Verschärfungen für Zwangsstrafen bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen gibt. Werden die Jahresabschlüsse nicht spätestens am letzten Tag der Frist (9 Monate nach Bilanzstichtag) beim zuständigen Firmenbuchgericht offengelegt, wird automatisch ohne vorausgehende Erhebungen und ohne vorangegangene Androhung eine Zwangsstrafe von mindestens 700 Euro festgelegt und der Beschluss über die verhängte Zwangsstrafe in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Die Zwangsstrafe wird pro Geschäftsführer/Vorstand und pro Gesellschaft verhängt. Gibt es also z.b. zwei Geschäftsführer, so beträgt die Zwangsstrafe damit künftig pro Festsetzung 2.100 Euro (2 Geschäftsführer + Gesellschaft = 3 x 700 Euro = 2.100 Euro). Wird die Offenlegung nicht innerhalb von weiteren zwei Monaten nachgeholt, werden automatisch im Zweimonatsrhythmus weitere Zwangsstrafen verhängt. Diese erhöhen sich bei mittelgroßen bzw. großen Gesellschaften auf das Drei- bzw. Sechsfache. Der Grundsatz ne bis in idem (lat. nicht zweimal in derselben Sache ) gilt für den Bereich des Strafrechtes als Verbot der Doppelbestrafung als fundamentaler Grundsatz eines jeden fairen Strafprozesses. Er findet sich in unterschiedlichen Gestaltungen in allen modernen (Straf-)rechtsordnungen wieder. Durch die Doppelbestrafung wird dieser Grundsatz hierbei über Bord geworfen. Diese Gesetzesbestimmung ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten und betrifft nicht nur die Verstöße, die nach dem 1. Jänner 2011 gesetzt werden, sondern auch jene Versäumnisse vor dem 1. März 2011, für die eine Offenlegung nicht bis spätestens zum 28. Februar 2011 nachgeholt wird. Auch hier fordert die WKO Oberösterreich eine sofortige Entschärfung der völlig überschießenden und exorbitant hohen Zwangsstrafen beim Firmenbuchgericht bei verspäteter Offenlegung! Linz, am 12. Mai 2011 Seite 5