Präventionsgesetz. Ein Schritt zur Gesundheitsförderung? Raimund Geene & Michael Reese

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Transkript:

Präventionsgesetz Ein Schritt zur Gesundheitsförderung? Raimund Geene & Michael Reese 1

Gesetzesentstehung Wann wird ein Gesetz verabschiedet? zivilgesellschaftlich wirtschaftlich politisch relevantes Thema bzw. Problem 2

Einflussnahme Patienten Ärzte Politik (inter) Nationale Diskussion KK Präventionsgesetz ST Industrie Wissenschaft LE 3

Gewicht der Akteure Politik (Inter) Nationale Diskussion Ärzte Patienten KK Präventionsgesetz ST Industrie Wissenschaft LE 4

Um wen geht es noch? Politik (Inter) Nationale Diskussion Gesunde Ärzte Patienten KK Präventionsgesetz ST Industrie Wissenschaft LE 5

Diskussion (Inter) Nationale Diskussion Internationale Diskussion WHO Definition Gesundheit a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity Europäische Sozialcharta Jedermann hat das Recht, alle Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, die es ihm ermöglichen, sich des besten Gesundheitszustandes zu erfreuen, den er erreichen kann. Black-Report Britische Studie, die die Folgen sozialer Ungleichheit auf die Gesundheit belegt Aaron Antonowsky Gesundheit ein labiler Zustand ist, der immer wieder hergestellt werden muss. Das gelingt um so besser, je mehr das Vertrauen besteht, dass Herausforderungen bewältigt werden können, weil sie verstehbar, handhabbar und sinnhaft sind Ottawa Charta und weitere WHO-Erklärungen 6

Diskussion (Inter) Nationale Diskussion Internationale Diskussion Ottawa Charta: die Bedingungen gesundheitsförderlicher Gesamtpolitik schaffen, persönliche Kompetenzen entwickeln, gesundheitsförderliche Lebenswelten schaffen, gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen unterstützen und Gesundheitsdienste dementsprechend neu organisieren. Gesundheitsförderndes Handeln bemüht sich darum, bestehende soziale Unterschiede des Gesundheitszustandes zu verringern 7

Krankenkassen KK Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Dezember 2014 8

Historie 1988 20 Gesundheitsförderung/Krankheitsverhütung 1996 wieder gestrichen (zu hohe Ausgaben) 1999 20 Prävention und Selbsthilfe (Leitfaden Prävention) 2005 Präventionsgesetz Vermittlungsausschuss gescheitert 2007 Referentenentwurf scheitert intern 2013 Präventionsgesetz Vermittlungsausschuss gescheitert 2015 26.7. Verkündigung des Gesetzes 9

Artikelgesetz durch das erlassene Gesetz entsteht kein neues Gesetz, sondern vorhandene Gesetze werden geändert. Präventionsgesetz ändert: SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB XI, IFSG, JarbSchG, KK der Landwirte, Risikostrukturausgleichsverordnung, Bundesbeihilfeverordnung, Bundespolizei Heilfürsorgeverordnung 10

Omnibusgesetz Mit dem Präventionsgesetz wurden nicht nur Gesetze im Zusammenhang mit Gesundheitsförderung und Prävention geändert, sondern auch themenferne Gesetze, daher zweite Anhörung im Gesundheitsausschuss. Pflegeweiterentwicklung G-BA 11

Gesetzentwurf Folgt der Logik: Problem Ziel Lösung/Maßnahmen 12

Problem? 13

Problem Die demografische Entwicklung mit einer anhaltend niedrigen Geburtenrate, einem erfreulichen Anstieg der Lebenserwartung und der damit verbundenen Alterung der Bevölkerung sowie der Wandel des Krankheitsspektrums hin zu chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen und die veränderten Anforderungen in der Arbeitswelt erfordern eine effektive Gesundheitsförderung und Prävention. 14

Ziel Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger (auch Privatversicherung) Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in den Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger stärken bewährte Strukturen und Angeboten nutzen Früherkennung von Krankheiten weiterentwickeln Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu verbessern. 15

Lösung I Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten» eine zielgerichtete Neustrukturierung der finanziellen Grundlagen der Krankenkassen und der Pflegekassen für Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung;» ein Rahmen für die Verbesserung der Zusammenarbeit der Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene 16

Lösung II Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung und deren engere Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz; Sicherstellung der Qualität und Förderung der Wirksamkeit von Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung; präventionsorientierte Fortentwicklung der Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; Förderung des Impfwesens. 17

Herausforderung Gemeinsamer Rahmen der Akteure, gemeinsame Ausrichtung (Ziele, Qualität) Einbeziehung aller Beteiligten, vor allem der Kostenträger Vermeidung von Verschiebebahnhöfen 18

Maßnahmen I 3 Leistungsbereiche der GKV bei Prävention verhaltensbezogenen Prävention (GKV zahlt, GKV bestimmt) Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (Neben GKV zahlen Rente, Unfall, Pflege, Länder/Kommunen Abstimmung) betriebliche Gesundheitsförderung (Neben GKV zahlen Unfallversicherung und Arbeitgeber - Abstimmung) 19

Maßnahmen II Gemeinsame Strategie der Beteiligten Kooperation von Sozialversicherung und weiteren Akteuren Rahmen gemeinsamer Ziele Koordination der Leistungen in Lebenswelten Weiterentwicklung u.a. durch Präventionsbericht Nationale Präventionsstrategie, Landesrahmenvereinbarungen 20

Maßnahmen I 3 Leistungsbereiche verhaltensbezogenen Prävention (GKV zahlt, GKV bestimmt) Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (Neben GKV zahlen Rente, Unfall, Pflege, Länder/Kommunen Abstimmung) betriebliche Gesundheitsförderung (Neben GKV zahlen Unfallversicherung und Arbeitgeber Abstimmung) 21

Definitionen Primäre Prävention: Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken Gesundheitsförderung: Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten Lebenswelten: für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports 22

Gesundheitsförderung und Prävention Spibu legt Handlungsfelder und Kriterien fest (Leitfaden Prävention) Leistungen bleiben Satzungsleistungen Neu1: Sachverstand wird gesetzlich festgelegt Neu2: Qualitätskriterien gesetzlich erweitert Neu3: Gesundheitsziele müssen berücksichtigt werden Neu4: Mehr Geld 7, 2 GF LW, 2 GF 30 Cent aus Pflegeversicherung für Gf in Pflegeeinrichtungen 23

Verhaltensbezogene Prävention Hier handelt es sich vorwiegend um Gesundheitskurse Neu1: Zertifizierungverfahren durch Spibu Neu2: Zertifizierung durch Dritte gestzl. erlaubt Neu3: Präventionsempfehlung ist zu berücksichtigen 24

GF in Lebenswelten Neu im Gesetz (bisher nur Leitfaden) auch Aufbau u. Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Kassen sollen zusammenarbeiten Bedarf Unterstützung und Eigenleistung der Verantwortlichen der Lebenswelt Bei Arbeitslosen Kooperation mit BA Arbeit BZgA unterstützt Kassen bei Art und Qualität und erhält dafür pauschal mind. 45 C/Versichertem 25

Betriebliche GF Neu 1: auch Aufbau u. Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen Neu2: Beteiligung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Neu3: Zusammenarbeit der Kassen mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden Neu4: gemeinsame regionale Koordinierungsstellen 26

Maßnahmen II Gemeinsame Strategie der Beteiligten Kooperation von Sozialversicherung und weiteren Akteuren Rahmen gemeinsamer Ziele Koordination der Leistungen in Lebenswelten Weiterentwicklung u.a. durch Präventionsbericht Nationale Präventionsstrategie, Landesrahmenvereinbarungen 27

Nationale Präventionsstrategie 1. Vereinbarung bundeseinheitlicher, träger übergreifender Rahmenempfehlungen zu Ge sundheitsförderung und Prävention 2. Präventionsbericht 28

Wer? Sozialversicherungsträger (GKV, Rente, Unfall, Pflege) Bilden für Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung der Rahmenempfehlungen und den Präventionsbericht die Nationale Präventionskonferenz 29

Nationale Präventionskonferenz Stimmberechtigt: Sozialversicherungsträger je 2 PKV einen Sitz, wenn sie Geld wie im Gesetz vorgesehen ausgeben beratend: Bund und Länder je 4 Kommunale Spitzenverbände, BA Arbeit, Arbeitgeber und -nehmer je einen Patienten einen über 140f Geschäftsstelle: BZgA 30

Präventionsforum Einmal jährlich Mit Vertretern der für die Gesundheits förderung und Prävention maßgeblichen Organisationen und Verbände sowie der stimmberechtigten und beratenden Mit glieder der Nationalen Präventionskonferenz Durchführung durch: Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung e. V. 31

Rahmenempfehlungen Festlegung gemeinsamer Ziele vorrangiger Handlungsfelder und Zielgruppen, der zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Zusammenarbeit der für die Erbrin gung von Leistungen zur Prävention in Lebenswelten und in Betrieben zuständigen Träger und Stellen vereinbaren die Träger nach Absatz 1 bundeseinheitliche, trägerübergreifende Rahmenempfehlungen, insbesondere durch, sowie zu Dokumentati ons- und Berichtspflichten erstmals zum 31. De zember 2015. 32

Landesrahmenvereinbarungen Die Sozialversicherungsträger schließen mit den in den Ländern zuständigen Stellen Vereinbarungen über 1. gemeinsam und einheitlich zu verfolgende Ziele und Handlungsfelder, 2. die Koordinierung von Leistungen, 3. die Klärung von Zuständigkeitsfragen, 4. die gegenseitige Beauftragung der Leistungsträger, 5. die Zusammenarbeit OGD und Jugendhilfe und 6. die Mitwirkung weiterer relevanter Einrichtungen und Organisationen. 33

Präventionsbericht Die Präventionskonferenz erstellt einen Präventionsbericht, der sich auch aus Daten der Bundesgesundheitsberichterstattung des RKI sowie optional der Bundesländer speist. Mit dem Bericht soll alle vier Jahre, erstmals zum 1. Juli 2019, die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention aufgezeichnet und deren Weiterentwicklung befördert werden. 34

Gesundheitsuntersuchungen 25/26 werden zu präventiven Untersuchungen und Beratungen die Altersgrenzen neu gesetzt ÄrztInnen können Präventionsempfehlungen ausstellen Solche Empfehlungen können auch an Kinder unter sechs Jahren sowie ihre Eltern erfolgen. Dies könnte den Leitfaden verändern, nach der verhaltensbezogene Maßnahmen für Kinder unter 6 Jahren bislang ausgeschlossen waren. Die Ausgestaltung der Untersuchungen und der Präventionsempfehlungen nimmt der G-BA vor 35

Weitere Regelungen Selbsthilfe Hebammenhilfe Impfschutz Bonusregelungen 36

Gesundheitsförderung Ein Schritt zur Gesundheitsförderung? Ja, aber 37

positiv Gesetzliche Verpflichtung der Kassen auf Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten Geschlechtsspezifik Zusammenarbeitsgebot der Kassen Mehr Geld Präventionsbericht Landesrahmenvereinbarungen 38

So la la Satzungsleistungen Gesundheitsziele Beauftragung der BZgA Verzahnung GF in Betrieben und Arbeitsschutz Gesundheitsuntersuchungen Nationale Präventionskonferenz Prävenionsforum 39

fraglich Präventionsempfehlungen Finanzielle und strukturelle Stärkung der verhaltensbezogenen Prävention Zertifizierung/Zertifizierung durch Dritte Zusammenarbeit BA Arbeit mit GKV bei Arbeitslosen Mangelnde Stärkung der Bemühungen zur Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit Bonusregelung 1 40

Präventionsgesetz Ein Schritt zur Gesundheitsförderung? Raimund Geene & Michael Reese Danke für die Aufmerksamkeit! 41