Gartenreich im 18. Jh. und Eichenregal im 19. Jh. Vorformen von Landschaftspflege und Naturschutz in Anhalt

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Transkript:

Gartenreich im 18. Jh. und Eichenregal im 19. Jh. Vorformen von Landschaftspflege und Naturschutz in Anhalt Die historischen Grenzen von Anhalt Anhalt begeht im Jahre 2012 sein 800-jähriges Bestehen. Im Jahre 1212 begann die Entwicklung und Ausformung Anhalts zum selbständigen Territorialstaat. Das Gartenreich Dessau-Wörlitz In der Regierungszeit der Fürsten LEOPOLD III. FRIEDRICH FRANZ von Anhalt Dessau (1758 1817) entstand, ausgehend von den Idealen und Gedanken der Aufklärung, ein viele gesellschaftliche Bereiche umf a ssendes Refor mwer k. Gemeins am mit seinem Freund und Architekten FRIEDRICH WILHELM VON ERDMANNSDORFF schuf Fürst FRANZ das Gartenreich Dessau-Wörlit z. Dieses charak terisieren mehrere englische Gärten, darunter die Wörlitzer Anlagen, klassizistische und neogotische Bauwerke und eine großflächig gestaltete Landschaft. Wesentliche Teile dieser historischen Kulturlandschaft an Elbe und Mulde sind bis heute erhalten geblieben. Karte des historischen Anhalts von 1746 Das Eichenregal Ein bestimmendes Merkmal der Landschaft des Gartenreiches Dessau-Wörlitz sind die von Solitäreichen bestandenen Wiesen. Die Eichen entstammen ursprünglich den Mittel- und Hutewäldern und waren von großer Bedeutung für die Eichelmast der Schweine. Verlust an Alteichen/ Pflanzen von Solitäreichen Als ein Ergebnis der Revolution 1848 und der sich anschließenden Separation sowie der L iegenschaf t s auseinanderset zung z wischen dem Herzogshaus und dem Staat 1871 verlor das Herzogshaus den Zugriff auf Alteichen. Zugleich setzt Mitte der 1850er Jahre die Nachpflanzung von Solitäreichen auf herzoglichem Land ein. Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jh. erfolgen Solitärbaumpflanzungen durch den Gemeinnützigen Verein von Dessau. Fürst LEOPOLD III. FRIEDRICH FR ANZ von Anhalt Dessau (1740-1817), genannt Vater Franz, (um 1766, Anton von Maron, Ausschnitt) Warnungsaltar in den Wörlitzer Anlagen von 1800 (Foto Mirko Pannach)

Der Biber im Zentrum des frühen Artenschutzes im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert Der Biber Der Elbebiber (Castor fiber albicus) ist eine der ältesten heute lebenden Säugetierformen der Erde. Er wurde bis zum 19. Jh. fast ausgerottet und überlebte nur in einem kleinen Bestand an der Mittelelbe in Sachsen-Anhalt. Seine Bauten legt er als Erdbaue und Biberburgen an. Durch die Errichtung von Biberdämmen sichert er den unter Wasser gelegenen Eingang zu seinen Bauen und staut damit Biberseen auf. Damit wird er zu einem aktiven Lebensraumgestalter auch für andere Tier- und P f l a n z e n a r t e n. Amtmann Max Behr in Steckby In Anhalt war Amtmann Max Behr (1857 1934), Steckby, als spezieller Beauftragter für die Biberforschung und -betreuung tätig. Sein Wohnhaus beherbergt heute die Staatliche Vogelschutzwarte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. E r s t e B i b e r s c h u t z g e b i e t e Nach dem Anhaltischen Naturschutzgesetz von 1923 und der Ministerialverordnung zur Ausführung des Naturschutzgesetzes von 1924 wurden bereits Naturschutzbiete zum Schutz des Bibers ausgewiesen: Teile des Kühnauer Sees bei Dessau (1923, heute NSG S aal b erg hau) Biberschutzgebiet Pelze (1927, heute NSG Untere M u l d e ). Der Biber erreicht eine Körperlänge von ca. 140 cm und eine Körpermasse von bis zu 35 kg (Foto Mirko Pannach) Frühe Regelungen zum Biberschutz Mitte des 19. Jh. setzen in Anhalt die Bestrebungen zum Schutz des Bibers ein. Das Anhaltische Polizeistrafgesetz von 1855 verbot das Fangen, Schießen und Töten der Tiere. Biberforschung und Organisation des Biberschutzes durch Mitarbeiter der Biologischen Station Steckby des Instituts für Landschaftsforschung und Naturschutz Halle Die Tradition des Biberschutzes wurde in Steckby fortgeführt. Hier wirkten Dr. Max Dornbusch und Dr. Dietrich Heidecke, die Forschungen zum Biber durchführten und ein Biberbetreuungsnetz aufbauten, das bis heute besteht. Biber vater Amtmann Behr bringt seine Kamera an der Elbe in Stellung (Foto Archiv LAU) Dr. Dietrich Heidecke in der Biberanlage Oppin des Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Tornau, Dübener Heide, 1986 (Foto Klaus-Jürgen Hofer)

Das Anhaltische Naturschutzgesetz und das Reichsnaturschutzgesetz Das Anhaltische Naturschutzgesetz Am 23. Oktober 1922 fand die erste Anhaltische Landeskonferenz zum Schutz der Denkmäler der Kunst, Geschichte und Natur sowie der Landschaft statt. Während der Konferenz wurde der Ausschuss für Naturschutz gebildet. Am 14. Juni 1923 trat das Anhaltische Naturschutzgesetz in Kraft. Es war das erste Naturschutzgesetz in Deutschland, das diesen Namen führte und das ausschließlich den Naturschutz zum Gegenstand hatte. Das Anhaltische Naturschutzbuch Wilhelm Müller (1886 1978), erster Kreisnaturschutzbeauftragter von Dessau anlässlich seines 90. Geburtstages (23.10.1976) Innentitel Anhaltischen Naturschutzbuch Das Reichsnaturschutzgesetz Das Reichsnaturschutzgesetz und die dazu erlassene Durchführungsverordnung von 1935 lösten das Anhaltische Naturschutzgesetz ab. In Deutschland bestand damit ein einheitliches Naturschutzrecht. Alfred Hinsche (1900 1980), langjähriger Kreisnaturschutzbeauftragter nach 1945 von Dessau, Namensgeber des Hinsche-Hauses im Informationszentrum der Biosphärenreser vatsverwaltung zwischen Dessau und Oranienbaum (Archiv Biosphärenreservat)

Die Entwicklung des Naturschutzes auf der Grundlage des Gesetzes zur Erhaltung und Pflege der heimatlichen Natur von 1954 Das Gesetz zur Erhaltung und Pflege der heimatlichen Natur Das Reichnaturschutzgesetz hatte in der Sowjetischen Besatzungszone/DDR Gültigkeit bis 1954. Es wurde vom Gesetz zur Erhaltung und Pflege der heimatlichen Natur (Naturschutzgesetz) vom 4. August 1954 abgelöst. Auf der Grundlage dieses Gesetzes entwickelte sich bis 1970 die Naturschutzarbeit. Sie war insbesondere durch den Ausbau der ehrenamtlichen Arbeit der Kreisbeauftragten für Naturschutz und der Naturschut zhelfer gekennzeichnet. Das Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz Halle Als Präsident der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften gründet Prof. Dr. Hans Stubbe, Berlin/Gatersleben, am 1. April 1953 das Institut für Landesforschung und Naturschutz Halle/ Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz Halle (ILN), dessen erster Direktor Prof. Dr. Hermann Meusel, Halle, wurde. Prof. Dr. Hermann Meusel und Prof. Schaposchikow, Direktor des Instituts für Naturschutz der sowjetischen Akademie der Wissenschaften, anlässlich der 10-Jahresfeier des Tatra Nationalparkes 1959 (Foto Archiv L. Bauer) Handbuch der Naturschutzgebiete (Bd. 3 Halle, Magdeburg) und Vorläufer (2) Prof. Dr. Hans Stubbe (1902 1989) im Jahre 1957 (Foto Archiv M. Stubbe) Entwicklung der Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete in den 1950er und 1960er Jahren Eine große Anzahl der Naturschutzgebiete auf früherem anhaltischen Gebiet (und in der gesamten DDR) wurde mit der Anordnung über Naturschutzgebiete Nr. 1 des Ministers für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft vom 30. März 1961 und der Anordnung über Naturschutzgebiete Nr. 3 des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der DDR vom 11. September 1967 ausgewiesen.

Das Landeskulturgesetz von 1970 und die Entwicklung der Landschaftspflege Das Landeskulturgesetz und die 1. Durchführungsverordnung N at u r s c h u t z v e r o r d n u n g Am 14. Mai 1970 verabschiedete die Volkskammer das Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der Deutschen Demokratischen Republik (Landeskulturgesetz). Dieses Gesetz war ein Rahmengesetz, das alle Bereiche der Landeskultur den Umweltschutz, die Landschaftspflege und den Naturschutz umfasste. Mit dem Gesetz wurde die Erste Durchführungsbestimmung zum Landeskulturgesetz Schutz und Pflege der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten (Naturschutzverordnung) vom 14. Mai 1970 beschlossen. Eine Neufassung der Naturschut z verordnung er folg te mit Beschluss des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Mai 1989. Die Entwicklung der Landschaftspflege in Landschaftsschutzgebieten Nach der Naturschutzverordnung vom 14. Mai 1970 waren die Räte der Bezirke verpflichtet, Landschaftspflegepläne für die Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung, Gestaltung und Pflege der Landschaftsschutzgebiete zu beschließen. Die Dringlichkeit der Erarbeitung solcher Pläne wurde mit der zunehmenden Intensivierung der L andnut zung und der steigenden Bedeutung der LSG für die Er h olung b eg r ün det. Schloss Bernburg und Saalewehr im Landschaftsschutzgebiet Saale (Foto Mirko Pannach) Burg Falkenstein im Selketal (Foto Mirko Pannach) Landschaftspflegeplan des Kreises Bitterfeld 1986

Vom Biosphärenreservat Steckby-Lödderitzer Forst 1979 zum Biosphärenreservat Mittelelbe 2006 Das erste Biosphärenreservat Steckby-Lödderitzer Forst 1979 Die ersten deutschen Biosphärenreservate, das Vessertal im Thüringer Wald und das Biosphärenreservat Steckby-Lödderitzer Forst, wurden am 24.11.1979 von der UNESCO anerkannt. Das Biosphärenreservat Mittelelbe umfasste zunächst nur das Naturschutzgebiet Steckby-Lödderitzer Forst. 1980 wurde das Gebiet um den Elbe-Saale-Winkel erweitert und nahm nun eine Fläche von 3.500 ha einschließlich einer Kernzone (Totalreservat) von 500 ha ein. E r w e i t e r u n g d e s B i o s p h ä r e n r e s e r v a t s im Rahmen des Nationalparkprogramms 1990 Im Jahre 1990 wurde in der DDR ein Nationalparkprogramm aufgelegt, darin wurde das Biosphärenreservat Mittlere Elbe mit einer Fläche von 43.000 ha durch Beschluss des Ministerrates festgesetzt. Das Biosphärenreservat Mittelelbe von 2006 Am 02.02.2006 veröffentlichte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt die Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat Mittelelbe, auf deren Grundlage über die gesamte Länge des sachsen-anhaltischen Elbetales das Biosphärenreservat mit einer Fläche von 125.743 ha ausgewiesen wurde. Die Biosph ä renre servat s verwa lt ung Träger des Biosphärenreservates Mittelelbe ist das Land Sachsen-Anhalt. Die Biosphärenreservatsverwaltung ist eine Fachbehörde. Sie erfüllt die Aufgaben gemäß des nationalen und internationalen Programms Mensch und Biosphäre der UNESCO. Naturschutzgebiet und Biosphärenreservat Steckby-Lödderitzer Forst im Jahre 1980 Die Entwicklung des Biosph ä renre servat s bis 19 8 8 Das Biosphärenreservat wurde am 17.05.1987 um die Dessau-Wörlitzer Kulturlandschaft mit einer Fläche von 14.000 ha erweitert. Das Infor mationszentrum des Biosphärenreser vats Mittelelbe liegt an der Bundesstraße 107 zwischen Dessau-Roßlau und Oranienbaum (Foto Mir ko Pa nna ch) Elbe bei Dessau (Foto Mirko Pannach) Aufgaben und Ziele im Biosph ä renre servat In Biosphärenreservaten sollen auf der Grundlage einer Zonierung sowohl strenge Schutzmaßnahmen für Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume als auch ein Schutz der Landschaft in Einheit mit der Nutzung erfolgen. Nachhaltige Nutzung soll beispielhaft entwickelt werden.

Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt von 1992 Der aktuelle Stand der Naturschutzgebiete in Anhalt Der Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt wurde mit dem Naturschutzgesetz 1992 neu geregelt. Nach aktuellem Stand bestehen in Anhalt 32 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von 8.700 ha, das entspricht einem Flächenanteil von 4 %. In Sachsen-Anhalt nehmen die Naturschutzgebiete 3 % der Landesfläche ein. Der aktuelle Stand der Landschaftsschutzgebiete in Anhalt Nach aktuellem Stand bestehen in Anhalt 12 Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von 98.700 ha, das entspricht einem Flächenanteil von Anhalt von 42 %. In Sachsen-Anhalt nehmen die Landschaftsschutzgebiete 33 % der Landesfläche ein. Pflege- und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete Für Naturschutzgebiete werden als Fachplanungen Pflege- und Entwicklungspläne erarbeitet, die die fachlich notwendigen Maßnahmen für die Erhaltung und Entwicklung der Gebiete beschreiben. Rechtsverbindliche Regelungen zur Nutzung und Pflege der Naturschutzgebiete werden in den Verordnungen getroffen. Wasserfall im Naturschutzgebiet Selketal (Foto Mirko Pannach) Die Handbücher über NSG und LSG in Sachsen-Anhalt Über die Naturschutzgebiete (1997) und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalt (2000) und ein Ergänzungsband (2003) informieren Buchpublikationen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Das erst seit 1999 unter Schutz gestellte Naturschutzgebiet Steinhorst schließt einen großflächig vom Biber durch Dammbau aufgestauten Bibersee ein. (Foto Mirko Pannach) Titel Die Naturschutzgebiete Sachsen- A n h a l t s

Natura 2000 FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete Natura 2000 die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie Eine neue Qualität des Naturschutzes leitetet sich aus der Vogelschutzrichtlinie von 1979 (Novellierung 1991) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 der Europäischen Union ab, die unter dem Begriff NATURA 2000 zusammen gefasst werden. Ausgehend von vorgegebenen Lebensr aumt y pen und Arten und deren Vorkommen in Sachsen-Anhalt wurden FFH-Gebiete (SCI) und Vogelschutzgebiete (EU-SPA) auf Landesebene ausgewählt, abgegrenzt und der Europäischen Union zur Bestätigung vorgeschlagen. Das System dieser Schutzgebiete im Land konnte abgeschlossen und durch die Europäische Union bestätigt werden. Damit stehen über 10 % der Landesfläche unter Schutz. Bedeutende Lebensraumtypen und Arten in Anhalt Bedeutende Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in Anhalt sind Hart- und Weichholzauenwälder, Auenwiesen, Auengewässer, Magere Flachland- Mähwiesen, Eichen- Hainbuchenwälder, Bodens aure Buchenwälder oder Waldmeister-Buchenwälder Bedeutende Arten nach FFH- und Vo g e l s c h u t z r i c h t l i n i e i n A n h a lt Bedeutende Arten nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind neben Biber, Fischotter, Wildkatze und Wolf auch verschiedene Fledermausarten, die Zauneidechse, die Rotbauchunke, mehrere Fischarten oder Holz bewohnende Käfer. Der Rotmilan hat ein begrenztes Areal in M i t t e l e u r o p a u n d sein Arealzentrum im Har z vor land (Foto Mir ko Pa nna ch) Der Seeadler brütet wieder regelmäßig im Mittelelbegebiet (Foto Mir ko Pa nna ch) Eichen-Hainbuchenwald an der Rossel (Foto Andreas Kießling) Managementplanung Das Ziel die Verordnung der Natura 2000-Gebiete als Naturschutzgebiete Für FFH- und Vogelschutzgebiete werden Management pläne erarbeitet, die die fachlichen Grundlagen für die Erhaltung und Entwicklung der Lebensr äume und A r ten beschreiben.