ENABLING MARKET ACCESS RADIO EQUIPMENT DIRECTIVE () 2014/53/EU Die neue Funkanlagenrichtlinie im Detail
RADIO EQUIPMENT DIRECTIVE () 2014/53/EU Die neue Funkanlagenrichtlinie im Detail Ab dem 13.06.2017 müssen alle Produkte mit den Anforderungen der übereinstimmen. Seit dem 13. Juni 2016 ersetzt die Richtlinie 2014/53/EU (Radio Equipment Directive []) die bisherige Richtlinie 1999/5/EG (Radio Equipment and Telecommunications Terminal Equipment Directive [R&TTED]); während eines Übergangszeitraums bis zum 12. Juni 2017 sind noch beide Richtlinien anwendbar. Ab dem 13. Juni 2017 müssen demnach alle Produkte, die in den Anwendungsbereich der fallen, auch mit den Anforderungen der übereinstimmen. Dies ist der Stand, mit dem sich die Marktteilnehmer Hersteller, Importeure und Händler auseinandersetzen müssen. Aber was genau hat sich mit der neuen Richtlinie geändert und was bedeutet dies für den Zertifizierungsprozess im europäischen Raum? FÜR WEN IST DIE RADIO EQUIPMENT RICHTLINIE RELEVANT? Die ist generell für die Anwendung auf Funkanlagen (Sender und/oder Empfänger) konzipiert. Ein Beispiel Das Küchenhaushaltsgerät, ausgestattet mit einem WLAN-Adapter: Nach der R&TTE Richtlinie standen in Bezug auf Funk die Tests des WLAN-Adapters im Mittelpunkt teilweise separat, teilweise im Einsatz mit dem Küchenhaushaltsgerät. Das Beispiel beschreibt ein sogenanntes Combined Equipment. Unter Combined Equipment versteht man die (physische) Verbindung zwischen einer Funkanlage und einem Gerät, welches für sich separat betrachtet in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer anderer Richtlinien (z. B. EMV-Richtlinie, Maschinenrichtlinie, Medizingeräterichtlinie, Kfz- Richtlinie...) fällt. Die hat Auswirkungen für diverse Marktteilnehmer: Hersteller, Importeure und Händler. Die grundlegenden Anforderungen an Produkte, die in den Anwendungsbereich der fallen, sind wie folgt definiert: Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie Haus- und Nutztieren (Artikel 3.1[a]) Ein angemessenes Niveau an elektromagnetischer Verträglichkeit (Artikel 3.1[b]) Effektive und effiziente Nutzung der Funkfrequenzen (Artikel 3.2) Weitere grundlegende Anforderungen für bestimmte Produktgruppen, die noch seitens der Europäischen Kommission festgelegt werden (Artikel 3.3) All diese Geräte fallen nun (zusätzlich) in den Anwendungsbereich der und müssen ggf. neben den Anforderungen ihrer originären Richtlinie(n) die grundlegenden Anforderungen der erfüllen. Hier lassen sich diverse zusätzliche Beispiele finden: Waschmaschine mit Bluetooth -Modul Industriedruckanlage mit Zigbee-Steuerung Übertragungswagen einer Rundfunkanstalt Wurde Combined Equipment bislang oftmals hinsichtlich der Einzelkomponenten separat betrachtet, so rückt nun das Endprodukt in den Fokus der. Neben den obligatorischen Messungen hinsichtlich des Funkspektrums kommen nun ggf. noch weitere Messungen hinzu, die für das Gesamtgerät bisher nicht betrachtet wurden. 01
Konnte beispielsweise für einen batteriebetriebenen MP3-Player die Konformität mittels der EMV-Richtlinie nachgewiesen werden, so müssen nun für dasselbe Gerät mit einem zusätzlichen WLAN-Modul die Aspekte der elektrischen Sicherheit (EN 60950-1 bzw. ab 2018 EN 62368-1) und des Schutzes der Gesundheit (z. B. SAR-Messungen) ebenfalls betrachtet werden. Gleiches kommt u.u. auch zum Tragen, wenn im Bereich der Automatisierungstechnik einzelne Komponenten mit Funkmodulen ausgestattet werden, oder bei der Vernetzung von Funktechnologien im Kraftfahrzeug. Fazit Die ist anwendbar auf das Endprodukt. Diesem Umstand sollte bereits in der Entwicklungsphase Rechnung getragen werden. BETRIFFT DIE NUR GERÄTE MIT FUNKTECHNOLOGIEN? Die bezieht sich größtenteils auf Produkte mit Funktechnologien. Ausgenommen sind aber Amateur-Funkanlagen Schiffsausrüstung Funkanlagen an Bord von Flugzeugen Erprobungsmodule für die ausschließliche Verwendung zu Forschungs- und Entwicklungszwecken Doch die Verwendung einer Funkkomponente ist nicht der einzige Gradmesser für die Notwendigkeit einer Konformitätserklärung nach der. In der werden auch Rundfunkempfänger (Radios, TV-Empfänger, DVB-T-Empfänger ) sowie sämtliche Geräte, die einen Funksender bzw. -empfänger implementiert haben, betrachtet. Als Beispiele für Produkte, die nun unter die fallen, sind die folgenden zu nennen: AM/FM-Radios und -Receiver TV-Geräte ohne Funkmodule Hi-Fi AMP mit AM/FM-Receiver DIE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG Wie unter der R&TTE auch, ist für ein Inverkehrbringen eines Produktes eine Konformitätserklärung notwendig. Hier gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten, die genannte Konformität für ein Produkt zu erklären: Interne Fertigungskontrolle (Annex II): Der Hersteller erstellt die erforderlichen technischen Unterlagen und trifft alle erforderlichen Maßnahmen, sodass Fertigungsprozesse und die stetige Überwachung der Produkte mit den grundlegenden Anforderungen übereinstimmen. Darüber hinaus bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung an und erstellt die Konformitätserklärung. Baumusterprüfung durch eine Notifizierte Stelle + Interne Fertigungskontrolle (Annex III): Eine Notifizierte Stelle prüft die technischen Unterlagen hinsichtlich der Anforderungen der und stellt bei positivem Ergebnis eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus. Der Hersteller kommt den Pflichten aus Anhang II nach und unterrichtet darüber hinaus die Notifizierte Stelle über Änderungen des Baumusters, die einen Einfluss auf die Konformität haben. Umfassende Qualitätssicherung (Annex IV): Der Hersteller betreibt ein zugelassenes Qualitätssicherungssystem für Entwicklung, Herstellung, Endabnahme und Prüfung seiner Funkprodukte. Dieses Qualitätssicherungssystem wird durch eine Notifizierte Stelle bewertet und zyklisch überwacht. Artikel 3.2: Frequenzspektrum und Artikel 3.3 (Anwendung harmonisierter Normen) All diese Geräte fielen bisher unter die EMV-Richtlinie. Ab dem 13.06.2017 muss die Konformität nach der Radio Equipment Richtlinie erklärt werden. Drahtgebundene Telekommunikationsendeinrichtungen, wie z. B. Festnetz-Telefone oder Modems, wurden dagegen aus dem Anwendungsbereich der ausgegliedert und fallen nun u. a. in den Anwendungsbereich der EMV-Richtlinie und ggf. der Niederspannungsrichtlinie. Anhang II Interne Fertigungskontrolle Annex III Baumusterprüfung durch eine Notifizierte Stelle + Interne Fertigungskontrolle Annex IV Umfassende Qualitätssicherung 02
Alle drei genannten Möglichkeiten sind allerdings nur anwendbar, wenn der Nachweis der grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3.2 und 3.3 auf der Anwendung harmonisierter Normen beruht. Da die aktuelle Situation sich im März 2017 allerdings so darstellt, dass noch nicht alle Normen im Rahmen der Radio Equipment Directive harmonisiert sind und hier auch noch kein zeitlicher Horizont klar ist, wann dies geschehen wird, bleiben den Unternehmen nur zwei Wege zur Konformitätserklärung: Baumusterprüfung durch eine Notifizierte Stelle + Interne Fertigungskontrolle Umfassende Qualitätssicherung Artikel 3.2: Frequenzspektrum und Artikel 3.3 (keine oder teilweise Anwendung harmonisierter Normen) Die Produkte müssen mit einem Kennzeichen zur Identifikation (z. B. Chargen- oder Seriennummer) und dem Handelsnamen bzw. der Handelsmarke sowie der Postanschrift versehen werden und die beigefügten Produktunterlagen müssen in einer vom Endnutzer leicht verständlichen Sprache verfasst sein. Bei Produkten, die Funkwellen ausstrahlen, ist zusätzlich noch die Angabe der genutzten Frequenzbänder sowie der abgestrahlten Leistung erforderlich. Schlussendlich müssen noch etwaige Beschränkungen der Nutzung auf der Verpackung angegeben werden. GILT DIE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG GEMÄSS DER NUR FÜR DIE EU? Für eine Markteinführung in Europa ist die Konformitätserklärung gemäß der und das daraus resultierende Anbringen des CE-Zeichens unerlässlich. Um ein Produkt global in Umlauf zu bringen, sind allerdings diverse Zertifizierungen notwendig, da kein global gültiges Zertifizierungsregime existiert. Diese Zertifizierungen stellen fest, dass das Produkt den geltenden Anforderungen im Zielmarkt genügt, und ermöglichen damit einen Marktzugang. Für eine Markteinführung in Europa ist das CE-Zeichen unerlässlich. Annex III Baumusterprüfung durch eine Notifizierte Stelle + Interne Fertigungskontrolle Annex IV Umfassende Qualitätssicherung In jedem Fall ist bei noch nicht harmonisierten Normen eine Notifizierte Stelle mit einzubeziehen. WELCHE PFLICHTEN ERGEBEN SICH DURCH DIE ALSO FÜR DIE HERSTELLER? Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssen den grundlegenden Anforderungen der entsprechen. Die Produkte müssen so konstruiert sein, dass sie in mindestens einem Mitgliedsstaat der EU betrieben werden können, ohne die geltenden Vorschriften über die Nutzung der Funkfrequenzen zu verletzen. Die Konformität der Produkte muss nach einem der drei Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen werden. Bei Konformität des Produktes bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung an und erstellt eine Konformitätserklärung, die dem Produkt beizufügen ist. Darüber hinaus müssen die technischen Unterlagen für zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen aufbewahrt werden. Während die für die EU gilt, dürfen in Nordamerika/Kanada nur Produkte eingeführt werden, die eine - bzw. ISED-Zertifizierung vorweisen können. Für die Einführung von Produkten mit Funktechnologien in Japan ist die Einhaltung der Vorgaben gemäß der Association of Radio Industries and Businesses (ARIB) erforderlich. In Nordamerika dürfen nur Produkte auf den Markt gebracht werden, die eine bzw. ISED- Zertifizierung vorweisen. 03
Allerdings hat die -Konfirmitätserklärung für den EU-Raum neben der Zulassung des Produktes für den europäischen Markt einen weiteren Vorteil: Es ist zwar eine selbstständige Zertifizierung der Produkte mit Funktechnologien für andere Märkte notwendig, allerdings ist der Testaufwand überschaubar, da sich die anderweitigen Bestimmungen für den Marktzugang an den oben genannten Zertifizierungsregimen, inklusive der Radio Equipment Directive, orientieren. KYRGYZSTAN GEORGIA TAJIKISTAN KYRGYZSTAN GEORGIA TAJIKISTAN WAS SOLLTEN HERSTELLER ALSO TUN? Wie geht man bei sich bereits auf dem Markt befindlichen Geräten vor, die zum heutigen Zeitpunkt den Anforderungen der anwendbaren Richtlinien genügen, aber spätestens ab dem 13. Juni 2017 vollständig bzw. zusätzlich in den Anwendungsbereich der fallen? Hier bedarf es der gründlichen Analyse, welche Anforderungen bereits abgedeckt werden und welche das Endgerät nun zusätzlich erfüllen muss. Es gilt: Je detaillierter die Analyse, desto geringer der zu erwartende (Kosten-)Aufwand. Eine solche Analyse kann natürlich eigenverantwortlich vom Hersteller durchgeführt werden oder aber durch einen Servicedienstleister bzw. durch eine Notifizierte Stelle. Letzteres ist ratsam, teilweise sogar verpflichtend, da sich ein Großteil der harmonisierten Normen der geändert hat bzw. sich aktuell noch in diversen Entwurfsstadien befindet. Mit ihrem globalen Netzwerk und ihren Notifizierten Stellen kann die CETECOM Hersteller bei den Konformitätsverfahren für die neue Radio Equipment Directive unterstützen. Doch die CETECOM bietet noch mehr: Mit unseren umfassenden globalen Akkreditierungen, Anerkennungen und weltweiten Kontakten zu Entscheidungsgremien können wir Sie stets aktuell über die Normen, Richtlinien und Zugangsanforderungen für jeden Markt, den Sie anstreben, informieren. Die CETECOM zertifiziert nach internationalen und lokalen Standards für ein breites Spektrum an Branchen und Technologien. Wir können sowohl die notwendigen Prüfungen durchführen als auch das gesamte Zertifizierungsverfahren von Anfang bis Ende übernehmen. Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie dabei, Ihr Produkt schnell und anforderungskonform auf seinen Zielmärkten einzuführen. 04
ÜBER CETECOM Seit mehr als zwanzig Jahren ist die CETECOM als ein unabhängiger Anbieter für Test- und Zertifizierungsdienstleistungen bekannt. Mit Testlaboren in Europa, Nordamerika und Asien bietet die CETECOM Beratung, Prüfung und Zertifizierung für Bereiche wie Mobilfunk, Bluetooth, Wi-Fi, RFID, NFC und Radar. Darüber hinaus bieten wir ein breites Portfolio an Testdienstleistungen in den Bereichen EMV, Funk, mobile Software-Anwendungen, Over-The-Air-Performance, SAR, Feldversuche, Akustik und elektrische Sicherheit an. contact@cetecom.com www.cetecom.com