PENSIONSANTRITTSALTERS 2013



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Transkript:

Bericht 2014 über das Monitoring des effektiven PENSIONSANTRITTSALTERS 2013 Büro der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung

- 2 -

INHALTSVERZEICHNIS 1. MOTIVATION UND EINLEITUNG... 7 1.1. Sitzungen und Beschlüsse der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung... 7 1.2. Die aktuelle XXV. Regierungsperiode Beschluss eines Monitoring... 9 1.3. Inhalte und Struktur des Monitoringberichtes 2014... 11 1.3.1. Entwicklung bis 31.12.2013... 11 1.3.2. Vergleich der Ergebnisse mit dem Referenzpfad... 13 TEIL I: ENTWICKLUNG 2013 UND ZEITREIHENDATEN 2005/2013... 15 ABSCHNITT A: ZUGANGSGESCHEHEN 2013... 17 2. PENSIONSNEUZUGANG 2013... 19 2.1. Pensionsanträge, Zuerkennungen und Zuerkennungsquote 2013... 20 2.2. Pensionsbewegung und Pensionsneuzugänge 2013... 23 3. DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNGEN... 27 4. RECHTSLAGEN... 29 4.1. Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen... 35 ABSCHNITT B: DAS DURCHSCHNITTLICHE PENSIONSANTRITTSALTER... 37 5. DURCHSCHNITTLICHES PENSIONSANTRITTSALTER 2013... 39 5.1. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter 2013... 39 5.1.1. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter 2013 Direktpensionen... 39 5.1.2. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Pensionsneuzuerkennungen Alterspensionen... 41 5.1.3. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Pensionsneuzuerkennungen Invaliditätspensionen... 41 5.2. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Zeitreihendaten 2005 bis 2013... 43 5.2.1. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Neuzuerkennungen seit 2005 Direktpensionen... 43 5.2.2. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Pensionsneuzuerkennungen im Zeitvergleich 2005/2013 - Alterspensionen... 44 5.2.3. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter im Vergleich 2006 und 2013 - Invaliditätspensionen... 45 5.3. Zusammenfassung... 46 6. BEREINIGTE MAßE ALTERNATIVE BERECHNUNGSVARIANTEN ZUM EFFEKTIVEN PENSIONSANTRITTSALTER... 47 6.1. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter - Berechnungsvariante Pensionsbeginn. 48 6.2. Die Berechnung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters Variante Pensionsbeginn Inland... 49-3 -

6.2.1. Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters - Variante Pensionsbeginn Inland Alterspensionen.... 50 6.2.2. Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters - Variante Pensionsbeginn Inland Invaliditätspensionen... 51 6.2.3. Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters - Variante Pensionsbeginn Inland Zeitreihe Direktpensionen... 52 6.2.4. Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters - Variante Pensionsbeginn Inland Zeitreihe Alterspensionen... 53 6.2.5. Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters - Variante Pensionsbeginn Inland Zeitreihe Invaliditätspensionen... 53 6.2.6. Zusammenfassung Berechnungsvariante Pensionsbeginn Inland... 54 6.3. Das durchschnittliche Kohortenzugangsalter... 56 6.3.1. Das durchschnittliche Kohortenzugangsalter - Direktpensionen... 57 6.3.1.1. Anzahl der Neuzugänge im Alter zwischen 45 und 70 Jahren je Geburtsjahrgang... 57 6.3.1.2. Durchschnittliches Kohortenzugangsalter je Geburtsjahrgang... 58 6.3.1.3. Altersgruppen... 60 6.3.1.4. Direkter Vergleich Jahrgang 1915 und 1943... 61 6.3.2. Das Kohortenzugangsalter nach Pensionsart... 63 6.3.2.1. Anzahl der Neuzugänge im Alter zwischen 45 und 70 Jahren je Geburtsjahrgang nach Pensionsart... 63 6.3.2.2. Das durchschnittliche Kohortenzugangsalter nach Pensionsart... 64 6.3.3. Zusammenfassung... 66 6.4. Das demografiebereinigte Pensionsantrittsalter... 67 6.5. Das Pensionsantrittsalter Variante Tafelmethode (Pensionierungstafeln der Statistik Austria)... 70 6.6. Zusammenfassung... 77 ABSCHNITT C: SONDERAUSWERTUNGEN... 79 7. KRANKHEITSGRUPPEN... 81 7.1. Wiederholung: Durchschnittliches Antrittsalter zur Invaliditätspension... 81 7.2. Neuzugang nach Krankheitsgruppe... 82 7.2.1. Die Anzahl der Neuzugänge nach Krankheitsgruppen... 82 7.2.2. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppen 2013... 86 7.2.3. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der jeweiligen Krankheitsgruppe nach Art der Invaliditätspension... 88 7.2.4. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppen Zeitvergleich 2005-2013... 90 7.3. Zusammenfassung Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppen... 93 8. AUFSCHUB DES FRÜHESTMÖGLICHEN PENSIONSANTRITTS... 95 8.1. Wiederholung: Durchschnittliches Antrittsalter zur Alterspension... 95-4 -

8.2. Aufschub des frühestmöglichen Pensionsantritts... 96 9. DAS ZUGANGSVERHALTEN UND DAS DURCHSCHNITTLICHE PENSIONSANTRITTSALTER NACH BUNDESLAND..... 99 9.1. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach Bundesland, Variante Pensionsbeginn... 99 9.2. Neuzugang 2013 nach Bundesland und Krankheitsgruppe... 101 9.3. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppe je Bundesland... 102 10. DAS ZUGANGSGESCHEHEN BEI FRAUEN IN ABHÄNGIGKEIT VON DER KINDERANZAHL... 103 10.1. Der weibliche Pensionsneuzugang nach Kinderanzahl... 103 10.2. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Frauen mit bzw. ohne Kinder (n)... 104 10.3. Die durchschnittliche Pension von Frauen mit bzw. ohne Kinder (n)... 105 11. VERSICHERUNGSDAUER PENSIONSANTRITTSALTER LEBENSERWARTUNG... 109 11.1. Die durchschnittliche Lebenserwartung... 109 11.1.1. Die periodenbezogene Lebenserwartung... 110 11.1.2. Die kohortenbezogene Lebenserwartung... 112 11.1.3. Die Lebenserwartung von PensionistInnen... 114 11.1.4. Zusammenfassung... 116 11.2. Die durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren der Pensionsneuzugänge... 119 11.2.1. Durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren Zeitreihe 2005 bis 2013 Bezugsort Inland... 119 11.2.2. Durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren nach Bezugsort und zwischenstaatlichen Teilleistungen...... 121 11.2.3. Durchschnittliche Anzahl an Neuzugang 2013 nach Anzahl an Versicherungsjahren... 122 11.2.4. Die durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren nach Altersgruppe... 123 11.3. Zusammenhang Anzahl Versicherungsjahre und Lebenserwartung... 125 TEIL II: ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT... 129 12. ENTWICKLUNGEN IM JAHR 2013... 131 12.1. Trends im Zugangsverhalten 2013... 132 12.2. Trends beim durchschnittlichen Pensionsantrittsalter... 133 12.3. Trends aus den Sonderauswertungen... 136 TEIL III: TABELLEN UND ÜBERSICHTSTEIL... 139 TABELLENVERZEICHNIS... 141 GRAFIKVERZEICHNIS... 142-5 -

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1. Motivation und Einleitung 1.1. Sitzungen und Beschlüsse der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung Die Pensionskommission hat die Absicht, die Entwicklung des faktischen Antrittsalters zusammen mit den anderen Indikatoren, die im Kurzfristgutachten erhoben werden, jährlich zu kontrollieren beginnend im Jahr 2012 bezüglich der Ergebnisse für 2011. Die Zahlen sind nach Pensionsarten, Altersgruppen und Geschlecht so aufzubereiten, dass die bestmögliche Aussagekraft damit verbunden ist. Sollte sich zeigen, dass die Zielsetzung einer Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters bei Berücksichtigung einer Anlaufphase nicht im gewünschten Ausmaß erreicht werden konnte, so werden spätestens im Zuge der Erstellung des gesetzlich aufgetragenen Gutachtens im Herbst 2013 verschärfende Maßnahmen zu diskutieren sein, um die Ziele zu erreichen. Dies ist der Beschluss der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung vom 4. April 2011. Er ist das Ergebnis aus der in der Kommission bis zu diesem Zeitpunkt mehrmalig geführten Nachhaltigkeitsdiskussion im Generellen und im Speziellen aus der daran anknüpfenden Frage, inwieweit eine nachhaltige Finanzierung im Bedarfsfall durch Aufteilung auf die fünf im Gesetz genannten Steuerungsparameter (Antrittsalter, Bundesmittel, Beitragssatz, Pensionsanpassung, Steigungsbetrag) überhaupt sinnvoll und möglich ist: Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung gelangte dabei als Antwort auf diese Fragen zur Ansicht, das primäre Zielobjekt zur Steuerung der Nachhaltigkeit sei die Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters. Dieses Vorhaben müsse zudem durch ein valides und umfassendes Monitoring des Steuerungsparameters Antrittsalter begleitet werden. Hierzu wurde ein eigener Referenzpfad vorgegeben, der den Steigerungsbedarf hinsichtlich des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters gegenüber dem Jahr 2011, sowohl mit als auch ohne Berücksichtigung des Budgetbegleitgesetzes 2010, beinhaltet. Dieser Referenzpfad wurde ebenfalls in der Sitzung vom 4. April 2011 beschlossen. In der Sitzung der Kommission vom 27. Oktober 2011 wurde sodann eine erste kurze inhaltliche Diskussion zum Thema konkrete Ausgestaltung des Monitorings abgehalten: mit dem Ergebnis, in einer eigens dafür einzuberufenden Sitzung im 1. Quartal 2012 diese Frage auf Basis vorliegender Vorschläge der Kommission neuerlich zu diskutieren. Daran anknüpfend sollten exakte Zielsetzungen bezüglich der Inhalte für das beschlossene Pensionsantrittsaltermonitoring formuliert werden. - 7 -

Diese weitere Sitzung fand am 26. März 2012 statt: Dabei formulierten die Kommissionsmitglieder umfassendste Wünsche nach äußerst differenzierten zahlenmäßigen Darstellungen, die eine hohe Aussagekraft sowohl für die Analyse der tatsächlichen Entwicklungen als auch in weiterer Folge für darauf aufbauende Maßnahmen beinhalten sollten. Daher soll der Bericht nicht nur eine bloße deskriptive Darstellung globaler aggregierter Werte beinhalten, sondern auch eine umfangreiche Analyse und Interpretation der dargebotenen Zahlen, allerdings nur soweit dies auf Grund der bestehenden Datenlage möglich ist. Im Herbst 2012 wurde der erste, äußerst umfangreiche Bericht zum Monitoring des effektiven Pensionsantrittsalters 2011 präsentiert und in weiterer Folge auch von der Kommission beschlossen. Dieser Monitoringbericht 2012 enthielt vielfältigste Daten und Informationen, sowie Hintergrundwissen, die der Einstiegsinformation und der Darstellung von Zusammenhängen dienten. Einige dieser Darstellungen gingen dabei über die Frage des Pensionsantrittsalters weit hinaus. Darüber hinaus wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Sonderauswertungen bzw. Studien bei externen Institutionen in Auftrag gegeben, um den Aufträgen der Kommission gerecht zu werden. Eine jährliche Wiederholung dieser im Erstbericht enthaltenen Zusatz- und Hintergrundinformationen in den folgenden Monitoringberichten ist entbehrlich. Ab dem Bericht 2013 konzentriert sich der jährliche Bericht daher nur mehr auf jene Daten, die unmittelbar das Pensionsgeschehen betreffen. Dabei soll die größtmögliche Aussagekraft des Berichtes weiter gewährleistet bleiben, bzw. durch vertiefende Analysen sogar noch gesteigert werden. - 8 -

1.2. Die aktuelle XXV. Regierungsperiode Beschluss eines Monitoring Das im Winter 2013 beschlossene Regierungsprogramm für die XXV. Regierungsperiode sieht ebenfalls ein Monitoring des effektiven Pensionsantrittsalters vor, wobei dies vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger durchzuführen ist. Ein dementsprechender Begutachtungsentwurf 1 wurde im April 2014 versendet, bis heute jedoch noch nicht umgesetzt. Dabei wäre von Seiten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger bis jeweils 31. August und 28. Februar eines Jahres das Sozialministerium im Zuge eines Pensions-Monitorings über folgende Punkte zu informieren: Die Entwicklung des Pensionsantrittsalters, getrennt nach Geschlecht, Altersgruppe und Pensionsart; die quantitative Darstellung der pensionsversicherungsrechtlichen Maßnahmen nach dem Budgetbegleitgesetz 2011, dem 2.Stabilitätsgesetz 2012 und dem Sozialrechts- Änderungsgesetz 2012, wobei hierbei insbesondere die Zahl der BezieherInnen von Rehabilitations- und Umschulungsgeld in den Mittelpunkt gerückt werden sollen; die quantitative Darstellung des Zuganges zu den Pensionen aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, gegliedert nach Krankheitsgruppen und Bundesländern; die Entwicklung der Beschäftigungsquote der Männer im Alter von 55-59 und von 60-64 Jahren, sowie der Frauen im Alter von 55-59 Jahren. Darüber hinaus hätte der Hauptverband laut Begutachtungsentwurf bis zum 30.September eines jeden Jahres einen weiteren Bericht über das Vorjahr betreffend: allgemeine Informationen zu den medizinischen und beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation und zur Entwicklung der Invalidität, sowie zur Struktur- und Ergebnisqualität und zur Wirksamkeit von medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation vorzulegen. 1 Siehe: http://www.sozialministerium.at/site/das_ministerium/begutachtungsentwuerfe/sozialversicherungs_a enderungsgesetz_2014_svaeg_2014-9 -

Ziel dieses Pensions-Monitorings wäre gemäß 79c Abs.1 hierbei die Kontrolle einer nachhaltigen Senkung des Neuzuganges bei den Pensionen aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit um 10% (Ausgangsjahr:2010). - 10 -

1.3. Inhalte und Struktur des Monitoringberichtes 2014 Diese beiden eben erläuterten, bereits beschlossenen bzw. erst zu beschließenden Monitorings des Hauptverbandes sind bei der jetzigen und vor allem bei der zukünftigen Berichterstattung an die Pensionskommission sinnvollerweise zu berücksichtigen. Um mögliche Lücken zwischen den geplanten Monitorings und dem vorliegenden Bericht zu schließen erfolgt eine marginale Umstrukturierung des Inhaltes. Im Mittelpunkt des Berichts über das Monitoring des effektiven Pensionsantrittsalter steht jedoch weiterhin das Antrittsalter im Jahr 2013, darüber hinaus werden Varianten der Altersberechnung sowie relevante Sonderauswertungen präsentiert. Ein Beschäftigungsmonitoring, sowie ein Monitoring im Bereich Rehabilitations- und Umschulungsgeld wird im Zuge einer sinnvollen Aufgabenteilung dem AMS und dem HVB überlassen, da diese an den Datenquellen sitzen. Hinsichtlich Daten aus dem 1.Halbjahr 2014 sei lediglich auf das Beschäftigungs- und Pensionsmonitoring des Sozialministeriums verwiesen 2. 1.3.1. Entwicklung bis 31.12.2013 Teil I des Berichtes beschäftigt sich mit den Entwicklungen bis 31.12.2013, wobei einleitend wiederum Hintergrundinformationen zum Zugangsgeschehen 2013 geliefert werden. Hierzu zählen insbesondere Zahl der Anträge, Zuerkennungen, Ablehnungen und die Pensionsbewegung, insbesondere die Zahl der Neuzugänge. Im Zentrum des Berichtes steht sodann die Analyse des Pensionsantrittsverhaltens im Jahr 2013: Neben der detaillierten Darstellung des Hauptindikators effektives (durchschnittliches) Pensionsantrittsalter, welcher primär getrennt nach Geschlecht, Pensionsversicherungsträger und Pensionsart für das Jahr 2013 aufbereitet wird, werden ferner Zeitreihendaten ab dem Jahr 2005 primär in Bezug auf das Antrittsalter präsentiert. 2 http://www.sozialministerium.at/site/presse/pensionsmonitoring/ - 11 -

Wie schon in den Vorjahren werden über die Darstellung des effektiven Pensionsantrittsalters nach der gängigen Berechnungsvariante hinaus auch noch alternative Methoden präsentiert und ausgewertet: So wird unter anderem - wie von der Kommission gewünscht - der Altersstruktur der österreichischen Bevölkerung und deren Einfluss auf das ermittelte durchschnittliche Zugangsalter Rechnung getragen. Es werden daher folgende Pensionsantrittsalter dargestellt: das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach gängiger Berechnungsvariante (HVB-Methode); das durchschnittliche Pensionsantrittsalter Berechnungsvariante Pensionsbeginn ; das durchschnittliche Pensionsantrittsalter Berechnungsvariante Pensionsbeginn Inland ; das durchschnittliche Kohortenzugangsalter; das demografiebereinigte Pensionsantrittsalter; sowie ein strukturbereinigtes Pensionsantrittsalter. Dies ist eine Methode - ähnlich der Sterbetafelmethode - in der von Statistik Austria Pensionierungswahrscheinlichkeiten für eine Risikobevölkerung berechnet werden, woraus anschließend Pensionierungstafeln und somit demografiebereinigte Pensionsantrittsalter erstellt werden können. Durch die Verknüpfung mit den demografischen Daten in den beiden letzten Varianten sollen zum einen allfällige noch verbleibende statistische Defizite bei der Ermittlung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters beseitigt werden: Es soll ein um die Stärke der jeweiligen Alterskohorten bereinigtes effektives demografiebereinigtes Pensionsantrittsalter ermittelt werden, das vor allem eine unumstrittene Bewertung der Entwicklung im Zeitvergleich ermöglicht. Als alternativer Lösungsansatz dazu wird - quasi als Brücke zwischen den herkömmlichen Querschnittswerten und dem demografiebereinigten Antrittsalter - wie schon im Bericht über das Jahr 2012 die Ermittlung eines Kohortenantrittsalters präsentiert werden. Diese erweiterten Analysen können freilich nur dann bewerkstelligt werden, wenn der Indikator durchschnittliches Antrittsalter, im Gegensatz zur derzeit üblichen aggregierten Berechnungsweise, in zweierlei Hinsicht modifiziert wird: - 12 -

Durch eine exakte Berechnung des Antrittsalters zum jeweiligen Pensionsbeginn auf einer personenbezogenen Basis und durch eine Einschränkung der Betrachtung auf jene Pensionsneuzugänge, deren Wohnsitz im Inland liegt. Nur so kann ein Konnex zur Demografie und zur Erwerbssituation geschaffen werden. Neben den, großteils bereits aus den vorherigen Jahren bekannten deskriptiven Analysen der Antrittsaltersberechnung wird sich der dritte mehr analytisch gehaltene - Abschnitt mit Sonderauswertungen beschäftigen, deren Inhalt, je nach aktueller Entwicklung und verfügbarer Datenlage, in Hinkunft variabel gestaltet werden wird. Im vorliegenden Bericht 2014 beschäftigt sich dieser Abschnitt mit folgenden Inhalten: Das Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppen im Bereich der Zugänge in eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Der ehestmögliche und der tatsächliche Pensionsantritt im Bereich der Zugänge in eine Alterspension, Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach Bundesländern mit Schwerpunkt auf den Invaliditätspensionen und Krankheitsgruppen. Hierbei handelt es sich um Auswertungen, die eine Fortsetzung der letzten Monitoringberichte darstellen. Darüber hinaus wurden aber auch neue Auswertungen erstellt: Das Zugangsverhalten, das Pensionsantrittsalter sowie die durchschnittlichen Pensionshöhen von Frauen mit und ohne Kinder. Die Betrachtung der durchschnittlichen Lebenserwartung der DirektpensionsbezieherInnen in Relation zur durchschnittlichen Versicherungsdauer und dem Pensionsantrittsalter. 1.3.2. Vergleich der Ergebnisse mit dem Referenzpfad Um eine bessere Lesbarkeit des vorliegenden Berichts zu gewährleisten, wird der in Kapitel 1.1. erläuterte Referenzpfad und ein Vergleich der aktuellen Ergebnisse mit diesem in einem gesonderten Dokument dargestellt. - 13 -

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TEIL I: Entwicklung 2013 und Zeitreihendaten 2005/2013-15 -

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ABSCHNITT A: Zugangsgeschehen 2013-17 -

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2. Pensionsneuzugang 2013 Im Zentrum dieses Abschnittes steht die mehrheitlich rein deskriptive Darstellung des durchschnittlichen Antrittsalters 2013. Dies erfolgt auf Basis jener Berechnungsweise, die den in den vergangenen Jahren vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bzw. vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz publizierten Daten zu Grunde liegt. Die Aufbereitung erfolgt dabei nach Geschlecht, Pensionsversicherungsträger und nach der Pensionsart. Die dargestellten Informationen werden durch Zeitreihendaten (ab dem Jahr 2005) ergänzt. Um den Einstieg in die Thematik zu erleichtern, beginnt die Darstellung mit Hintergrunddaten über die Antrags- und Pensionsbewegung des Jahres 2013. - 19 -

2.1. Pensionsanträge, Zuerkennungen und Zuerkennungsquote 2013 Betrachtet man die Pensionsantragsbewegung nach Pensionsart für das Jahr 2013 (siehe Grafik 1), zeigen sich für die Alterspension über 78.000 neuen Anträgen, wobei die Zahl der Zuerkennungen bei nahezu 70.000 liegt (vgl. Übersicht 1.1.). Ein anderes Bild zeigt sich bei der Invaliditätspension, wo bei knapp 62.000 neuen Anträgen nur 24.000 Zuerkennungen zu verzeichnen sind. Somit weisen die Anträge zu einer Alterspension 2013 eine Zuerkennungsquote (Zuerkennungen in Relation zur Summe aus Zuerkennungen und Ablehnungen) von 92,5%, die Invaliditätspension nur eine Zuerkennungsquote von 42,5% auf. Grafik 1: Antragsbewegung 2013 nach Pensionsart Tendenziell lassen sich bei den Männern mehr Anträge auf Alters- und Invaliditätspensionen erkennen, bei den Frauen mehr Anträge auf Hinterbliebenenpensionen. Betrachtet man alle Anträge 2013 nach Geschlecht, zeigt sich, dass bei den Männern rund 44-45% der Anträge jeweils auf eine Invaliditäts- oder Alterspension entfallen und damit nur knapp über 10% auf eine Hinterbliebenenpension. Bei den Frauen entfallen jeweils rund ¼ der Anträge auf eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpension und knapp weniger als die Hälfte auf eine Alterspension. - 20 -

Die Antragsbewegung nach Versicherungsträgern zeigt, dass in allen Bereichen die Anzahl der Anträge auf Alterspension höher ist als jene auf Invaliditätspension, wobei die Zuerkennungsquote variiert. Bei den Pensionsversicherungsträgern der Unselbständigen liegt die Zuerkennungsquote auf Invaliditätspension mit rund 41% weitaus niedriger als bei den anderen Trägern. (vgl. die Übersichten 1.5. und 1.2.). Invaliditätspension Alterspension Anträge Zuerkennungen ZQ (*) Anträge Zuerkennungen ZQ (#) PV der Unselbstständigen 57.508 21.523 40,6% 67.145 58.925 91,4% SVA der gew. Wirtschaft 2.254 1.466 73,3% 8.611 8.117 98,4% SVA der Bauern 2.022 1.124 63,6% 2.612 2.486 98,9% Gesamt 61.784 24.113 42,5% 78.368 69.528 92,5% *) Zuerkennungsquote=Zuerkennungen / (Zuerkennungen+Ablehnungen) Tabelle 1: Antragsbewegung nach Versicherungsträger Im Bereich der Alterspensionen lässt sich die Antragsbewegung nochmals zwischen normaler und vorzeitigen Alterspensionen unterscheiden: Es zeigt sich für die normalen Alterspensionen eine geringere Zahl an neuen Anträgen als bei vorzeitigen Alterspensionen, und ebenfalls auch etwas geringere Zuerkennungsquoten (vgl. Übersicht 1.3.). In Form einer Zeitreihe ab 2005 lassen sich die neuen Anträge eines jeweiligen Berichtsjahres wie in Grafik 2 darstellen (siehe auch Übersicht 1.4.): Bei der Zahl der Anträge zur Invaliditätspension zeigt sich eine Steigerung bis hin zum Jahr 2010, gefolgt von einem Absinken bis 2013. Die Zahl der Anträge auf Alterspension ist ebenfalls bis 2010 gestiegen, 2011 leicht abgeflaut und bis 2013 erneut stark angestiegen. Diese Entwicklungen führen dazu, dass im Jahr 2012 zum ersten Mal im dargestellten Zeitverlauf ab 2005 die Anzahl der Anträge auf Alterspension jene auf Invaliditätspension übersteigt und dies im Jahr 2013 sogar bei weitem. Beide Entwicklungen lassen sich aus den Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erklären: Das Sinken der Anträge und Zuerkennungen auf Invaliditätspension ist einerseits durch die Anhebung des Mindestalters für den Tätigkeitsschutz und die Projekte IP im Wandel und Fit2work zu erklären, andererseits auch auf die Sperrfristverlängerung zurückzuführen. Insbesondere bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ist durch die Anhebung des Mindestalters für - 21 -

den Tätigkeitsschutz ein starker Rückgang an Anträgen und Zuerkennungen von Invaliditätspensionen erkennbar. Der Anstieg der Alterspensionen im Jahr 2013 ist einerseits durch Vorzieheffekte bei der Langzeitversichertenregelung, aber auch durch die Einspeisung der Zivilingenieure in die standardmäßige Antrags- und Pensionsbewegung zu erklären. Grafik 2: Antragsbewegung Zeitreihe - 22 -

2.2. Pensionsbewegung und Pensionsneuzugänge 2013 Die Pensionsbewegung eines Jahres setzt sich aus drei Faktoren zusammen: erstmalige Pensionsneuzugänge, Abgänge wegen Todes, sonstige standesverändernde Zugänge und Abgänge. Mit anderen Worten, wird hierunter die Veränderung von Dezember des Vorjahres auf Dezember des jeweiligen Berichtsjahres verstanden: Von Dezember 2012 bis Dezember 2013 ist eine Steigerung der Anzahl der DirektpensionsbezieherInnen um 1% zu erkennen, wobei dies auf eine gestiegene Anzahl an AlterspensionistInnen (um 2%) zurückzuführen ist, die Zahl der BezieherInnen von Invaliditätspensionen ist gesunken (-2%). Männer Frauen Dez.12 Dez.13 Dez.12 Dez.13 Invaliditätspension 144.511 140.603 63.820 63.484 Alterspension 680.341 693.501 873.864 892.906 Hinterbliebenenpension 67.225 67.468 443.454 440.731 Insgesamt 892.077 901.572 1.381.138 1.397.121 Tabelle 2: Pensionsbewegung nach Pensionsart Untersucht man die Pensionsbewegung nach Trägern, zeigt sich bei allen Trägern eine sinkende Zahl an BezieherInnen von Invaliditätspensionen, wohingegen die Zahl an AlterspensionistInnen jeweils steigt (vgl. Übersicht 2.2 und 2.3.). PV der Unselbstständigen Invaliditätspension Alterspension Dez.12 Zuerkennungen Dez.13 Dez.12 Zuerkennungen Dez.13 182.712 21.222 180.147 1.313.097 58.929 1.342.477 SVA der gew. Wirtschaft 9.715 1.431 9.649 117.091 6.052 120.086 SVA der Bauern 15.904 1.198 14.291 124.017 2.303 123.844 Insgesamt 208.331 23.851 204.087 1.554.205 67.284 1.586.407 Tabelle 3: Direktpensionen nach Versicherungsträger Nimmt man nun für die Auswertung der Pensionsbewegung im Bereich der Invaliditätspensionen eine Geschlechtertrennung vor, fällt auf, dass das Sinken des Standes an InvaliditätspensionistInnen nahezu ausschließlich auf die Männer zurückzuführen ist. Die - 23 -

Anzahl an BezieherInnen von unbefristeten Invaliditätspensionen ist gesunken, jene von befristeten hingegen gestiegen (vgl. Übersicht 2.5.). Betrachtet man die BezieherInnen einer Alterspension genauer, zeigt sich bei den Männern ein Anstieg an Beziehern einer normalen Alterspension und ein Sinken von vorzeitigen Alterspensionen. Bei den Frauen ist sowohl die Zahl der Bezieherinnen einer normalen, als jene der vorzeitigen Alterspensionen beim Vergleich Dezember 2012 mit Dezember 2013 gestiegen. Aus der Sicht des Monitorings des effektiven Antrittsalters sind aber weniger die Standeszahlen, als vielmehr die erstmaligen Pensionsneuzuerkennungen (bei den Direktpensionen) von Bedeutung: Die Anzahl der Neuzuerkennungen von Direktpensionen im Berichtsjahr 2013 betrug 91.135, wobei mit etwa 74% ein Großteil dieser Neuzuerkennungen auf Alterspensionen entfällt, 26% entfallen auf Invaliditätspensionen. Innerhalb der Alterspensionen handelt es sich zu 43% um eine normale, und beim Rest um vorzeitige Alterspensionen. Betrachtet man die Anzahl der Neuzuerkennungen in einer Zeitreihe von 2005 bis 2013 und unterscheidet zwischen Invaliditätspensionen, normalen Alterspensionen und vorzeitigen Alterspensionen, zeigen sich folgende Trends: - Die Neuzugänge zur Invaliditätspension sinken seit 2005 jeweils leicht ab, insbesondere von 2012 auf 2013 ist ein Rückgang um über 3.000 Neuzugangsfälle zu verzeichnen. Hinsichtlich der Begründung dieses Trends sei auf Kapitel 2.1. verwiesen. - Die Anzahl der vorzeitigen Alterspensionen steigt bis 2009 an, sinkt zwischen 2009 und 2010 leicht und von 2010 auf 2011 stark ab. Anschließend ist ein deutlicher Anstieg bis 2013 ersichtlich. Diese Steigerung im Zugang ist nahezu ausschließlich bei der Langzeitversichertenregelung und insbesondere bei den Frauen zu erkennen, da hier die Anrechnung der Zeiten eines Bezugs einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung als Beitragszeit erleichtert wurde. Zeitgleich sind hier jedoch auch demografische Effekte zu verzeichnen, da sich geburtenstarke Jahrgänge jenem Alter nähern, das für vorzeitige Alterspensionen relevant ist. Hierzu sei auf das nachfolgende Kapitel verwiesen. - 24 -

- Die Zahl der Neuzugänge zur normalen Alterspension steigt kontinuierlich leicht an, wobei dies auf demografische Effekte zurückzuführen ist. Grafik 3: Pensionsbewegung: Anzahl Neuzuerkennungen Zeitreihe - 25 -

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3. Demografische Entwicklungen Wie bereits angedeutet, kann das Zugangsgeschehen der Pensionsversicherung nicht ohne Daten zur Bevölkerung interpretiert werden. Hierzu ist es demnach notwendig, die relevanten Altersgruppen der Bevölkerung näher zu beleuchten (vgl. Übersicht 3.1.). Wie in der nachfolgenden Grafik ersichtlich, steigt die Zahl der Männer im Alter ab 60 Jahren im Zeitverlauf nur minimal an. Wie jedoch die Entwicklung der Altersgruppen davor zeigt, nähern sich sehr starke Geburtskohorten, die sogenannte Babyboom Generation, dem Alter von 60 Jahren. 350.000 Männliche Bevölkerung Jahresdurchschnitt 330.000 310.000 290.000 270.000 250.000 230.000 210.000 190.000 170.000 150.000 2011 2012 2013 2014 50-54 Jahre 55-59 Jahre 60-64 Jahre 65-69 Jahre Grafik 4: Männliche Bevölkerung Jahresdurchschnitt nach Altersgruppen Bei den Frauen zeigt sich bereits ein anderes Bild: hier ist in den letzten Jahren die Anzahl der Frauen im Altersbereich 55-59 Jahre deutlich gestiegen und zwar von rund 261.000 im Jahr 2011 auf nahezu 288.000 Frauen 2013. Auch hier zeigt sich eine leichte Steigerung in der Gruppe der 60-64-Jährigen. - 27 -

400.000 Weibliche Bevölkerung Jahresdurchschnitt 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 2011 2012 2013 2014 50-54 Jahre 55-59 Jahre 60-64 Jahre 65-69 Jahre Grafik 5: Weibliche Bevölkerung Jahresdurchschnitt nach Altersgruppen - 28 -

4. Rechtslagen Wie bereits im vorhergehenden Kapitel erwähnt, kam es in den letzten Jahren zu zahlreichen rechtlichen Änderungen, deren Auswirkungen zumindest zum Teil in den vorliegenden Zahlen zu erkennen sind. Zunächst erscheint es sinnvoll, Änderungen zu nennen, deren Auswirkungen bereits im Jahr 2013 ersichtlich sind. Anschließend wird auf Änderungen eingegangen, deren Auswirkungen erst ab 1.1.2014 greifen. Sperrfristverlängerung Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 (Artikel 115) wurde die Sperrfrist bezüglich eines neuerlichen Antrages auf eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ( 362 ASVG) verlängert. So wurde die Sperrfrist von 9 auf 18 Monate angehoben, wobei diese mit Rechtskraft der ablehnenden Entscheidung zu laufen beginnt. Auch bei einem möglichen Prozess vor dem Arbeits- und Sozialgericht ist eine Umgehung der Sperrfrist mittels Klagsrückziehung nicht möglich, hier gilt eine Sperrfrist von 9 Monaten. Anhebung des Mindestalters für den Tätigkeitsschutz Der Tätigkeitsschutz spielt bei der Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension eine entscheidende Rolle, da er den Zugang zu einer Pension - sobald er zum Tragen kommt - unter Umständen stark erleichtern kann. Personen, die ein bestimmtes Alter vollendet haben und durch Krankheit oder Gebrechen außer Stande sind, jene Tätigkeit auszuüben, die in den letzten 15 Jahren mindestens 10 Jahre hindurch ausgeübt wurde, gelten auch als invalid/berufsunfähig. Zumutbare Änderungen dieser Tätigkeit sind dabei zu berücksichtigen. Bis einschließlich dem Jahr 2012 lag die Altersgrenze für den allgemeinen Tätigkeitsschutz bei Vollendung des 57.Lebensjahres, dies wird jedoch im Zuge des 2.Stabilitätsgesetzes 2012 kontinuierlich angehoben: Stichtag im Jahr Lebensjahr 2012 vollendetes 57.Lebensjahr 2013 bis 2014 vollendetes 58.Lebensjahr 2015 bis 2016 vollendetes 59.Lebensjahr ab 2017 vollendetes 60.Lebensjahr Tabelle 4: Anhebung Tätigkeitsschutz - 29 -

Änderungen im Bereich der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer Grundsätzlich kann eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nur von Frauen geboren bis einschließlich 30.9.1957 und Männern geboren bis einschließlich 30.9.1952 in Anspruch genommen werden. Zusätzlich muss gestaffelt nach Geburtsjahrgang ein bestimmtes Alter und eine bestimmte Zahl an Versicherungsmonaten, oder an Beitragsmonaten der Pflichtversicherung (dazu zählen auch die ersten 24 Monate des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld pro Kind und Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs-, und Zivildienstes bis zu 30 Monaten) erreicht sein. Durch das 2.Stabilitätsgesetz 2012 wurde die Zahl der notwendigen Versicherungsmonate ab 2013 neuerlich angehoben: Stichtag im Jahr Versicherungsmonate Beitragsmonate der Pflichtversicherung 2012 450 Monate (37,5 Jahre) 420 Monate (35 Jahre) 2013 456 Monate (38 Jahre) 426 Monate (35,5 Jahre) 2014 462 Monate (38,5 Jahre) 432 Monate (36 Jahre) 2015 468 Monate (39 Jahre) 438 Monate (36,5 Jahre) 2016 474 Monate (39,5 Jahre) 444 Monate (37 Jahre) 2017 480 Monate (40 Jahre) 450 Monate (37,5 Jahre) Tabelle 5: Anhebung Versicherungsmonate vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hierbei handelt es sich um eine geburtsjahrgangsbezogene Erhöhung. Sind die Anspruchsvoraussetzungen bereits erfüllt, bleibt der Anspruch auch erhalten. Änderungen im Bereich der Korridorpension Anhebung der erforderlichen Versicherungsmonate Im 2.Stabilitätsgesetz 2012 wurde der Zugang zur Korridorpension erschwert, indem ab 2013 die Anzahl der erforderlichen Versicherungsmonate angehoben wird: Stichtag im Jahr Versicherungsmonate 2012 450 Monate (37,5 Jahre) 2013 456 Monate (38 Jahre) 2014 462 Monate (38,5 Jahre) 2015 468 Monate (39 Jahre) 2016 474 Monate (39,5 Jahre) ab 2017 480 Monate (40 Jahre) Tabelle 6: Anhebung Versicherungsmonate Korridorpension - 30 -

Auch in diesem Fall bleibt der Anspruch erhalten, auch wenn der Antritt erst später erfolgt es handelt sich demnach um eine jahrgangsbezogene Anhebung. Darüber hinaus wurden zahlreiche Maßnahmen eingeführt, die ab dem 1.1.2014 zu Änderungen im Zugangsgeschehen führen, diese sind nachstehend angeführt: IP unter 50 Kompetenzzentrum Begutachtung Im Zuge des Sozialrechtsänderungsgesetzes 2012 wurden zahlreiche Neuregelungen für unter 50-jährige Personen eingeführt. Diesem Personenkreis stehen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung berufliche und medizinische Maßnahmen der Rehabilitation zur Verfügung, um ihnen damit einen längeren Verbleib in der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Anstatt der Gewährung einer befristeten Invaliditätspension steht den betreffenden Personen ein Rehabilitations- oder Umschulungsgeld zur Verfügung, dies führt dazu, dass es ab 1.1.2014 keine Neuzugänge zu einer befristeten Invaliditätspension unter 50 Jahren geben wird. Zur Erstellung von medizinischen und berufskundlichen Gutachten zur Klärung des Potenzials von beruflichen und medizinischen Rehabilitationen in den Einzelfällen wird ein Kompetenzzentrum Begutachtung als einheitliche Begutachtungsstelle für unselbständig Beschäftigte bei der Pensionsversicherungsanstalt eingerichtet. Für selbständig Beschäftigte wird eine Begutachtungsstelle in Form einer GmbH geschaffen. Flankiert wurden die Gesetzesänderungen im Bereich der Invaliditätspension durch zahlreiche Zusatzangebote, Begleitmaßnahmen und präventive Angebote für ArbeitnehmerInnen, die im weiteren Verlauf kurz umrissen werden sollen: Fit2Work Neben Änderungen des Sozialversicherungsrechtes wurde zusätzlich ein Arbeit-und Gesundheit-Gesetz (AGG) geschaffen, dessen Ziel der möglichst langfristige Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger und arbeitsloser Personen ist. Hierzu wurden Informations-, Beratung- und Unterstützungsangebote in Österreich geschaffen, die auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Es handelt sich demnach um präventive Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung, hierunter fällt auch das Programm Fit2Work. - 31 -

Invalidität im Wandel Neben den direkten Angeboten für die Bevölkerung wurde auch im Bereich der Forschung weitergearbeitet. Im Projekt Invalidität im Wandel wurden unterschiedliche Aspekte der Invalidität diskutiert, erforscht und bearbeitet. Hier ging es einerseits um die Aufarbeitung des Status-Quo, andererseits um die Erarbeitung von Lösungsansätzen und notwendigen Maßnahmen für die Zukunft. Änderungen im Bereich der Korridorpension Erhöhung der Abschläge Ebenfalls im 2.Stabilitätsgesetz 2012 wurden die Abschläge bei Korridorpension für Personen die nach dem 31.2.1954 geboren sind, erhöht. Der Korridorabschlag für jenen Personenkreis beträgt 0,425% pro Monat, demnach 5,1% pro Jahr, wobei der höchstmögliche Abschlag bei 15,3% liegt, wenn die Pension mit Monatsersten nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Vor dieser rechtlichen Änderung, demnach für Jahrgänge vor 1954, lag der maximale Abschlag bei 12,6% gesamt bzw. bei 4,2% pro Jahr. Da die Änderung jedoch nur bestimmte Jahrgänge trifft, wirkt die Maßnahme erst ab 2017. Änderungen im Bereich der Langzeitversichertenregelung Schrittweises Auslaufen: Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde das schrittweise Auslaufen der Langzeitversichertenregelung beschlossen. Männer ab dem Jahrgang 1954 können demnach bei Vorliegen von 45 Versicherungsjahren frühestens mit 62 Jahren in den Ruhestand wechseln, für weibliche Versicherte der Jahrgänge 1959 bis 1962 wird das Antrittsalter schrittweise von 55 Jahren auf das Regelpensionsalter von 60 Jahren angehoben. Parallel dazu steigen die benötigten Beitragszeiten auch für Frauen auf 45 Jahre. Ab dem Jahrgang 1954 für Männer und 1959 für Frauen werden außerdem bestimmte Zeiten wie Krankengeldzeiten, Ausübungsersatzzeiten und eingekaufte Schul- und Studienzeiten nicht mehr als Beitragszeiten angerechnet. Gegenüber Personen, die mit 62 Jahren in die "Korridorpension" wechseln, haben Langzeitversicherte daher nur mehr den Vorteil etwas niedrigerer Pensionsabschläge - 32 -

Änderung der Abschläge: Die Langzeitversichertenregelung kommt bei Antritt bis 31.12.2013 ohne Abschläge zum Tragen, wenn zeitgleich alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, oder aber bei Männern mit einem Geburtsdatum vor dem 1.1.1954, und Frauen vor dem 1.1.1959, wenn sie bereits 2013 alle Voraussetzungen erfüllt hätten, die Pension jedoch erst später in Anspruch nehmen. Für jegliche anderen Fälle gilt ab 1.1.2014 ein Abschlag von monatlich 0,35% bzw. 4,2% pro Jahr. Kontogutschriftspension Als weitreichendste Änderung der letzten Jahre im sozialrechtlichen Bereich ist jedoch definitiv die Einführung der Kontogutschriftspension zu bezeichnen. Ausgangspunkt war eine recht komplexe Rechtslage mit unterschiedlichen Arten der Pensionsberechnung. Die Pensionsharmonisierung (gültig auch für BundesbeamtInnen) mit 1. Jänner 2005 brachte drei Gruppen von Versicherten hervor: - jene, die zu diesem Zeitpunkt das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatten (Jahrgänge 1954 und älter), - jene, die vor 2005 weniger als drei Versicherungsjahre erworben haben (im Wesentlichen jene, die ab 2005 oder kurz davor zu arbeiten begonnen haben, also die Jahrgänge 1987 und jünger), - jene, die vor 2005 mehr als drei Versicherungsjahre erworben haben (im Wesentlichen die Jahrgänge 1955 bis 1986). Für die Gruppe der Jahrgänge 1954 und älter galt und gilt das reine Altrecht, für die Gruppe der Jahrgänge 1987 und jünger galt und gilt bereits das Pensionskonto in vollem Umfang und für die große Gruppe der Jahrgänge 1955 bis 1986 wird mit 1. Jänner 2014 die Parallelrechnung mit drei Pensionsberechnungen durch das Pensionskonto bzw. die Kontoerstgutschrift ersetzt. Die Grundidee der Parallelrechnung lag darin, bei der Berechnung der Pensionshöhe einerseits das Altrecht (Rechtslagen zum 31. Jänner 2003 und zum 31. Jänner 2004) samt Vergleichsberechnung (Verlustbegrenzung mittels Verlustdeckel ) und andererseits die erworbenen Versicherungszeiten vor und nach dem Jahr 2005 gewichtet abzubilden. Es handelte sich demnach um eine Zusammenschau dreier verschiedener Rechtslagen: Rechtslage 2003, Rechtslage 2004 und dem Pensionskonto. - 33 -

Diese Parallelrechnung wird nun jedoch ab 1.1.2014 für die nach dem 31.12.1954 Geborenen durch die Kontorestgutschrift ersetzt, d.h. die Jahrgänge 1955 bis 1986 (für die zwar das Pensionskonto auch jetzt im Rahmen der Parallelrechnung gilt, jedoch nicht in vollem Ausmaß) werden zur Gänze in das Pensionskonto überführt. Ziel der Kontoerstgutschrift bzw. des Pensionskontomodells liegt insbesondere darin die Pensionsberechnung so transparent zu gestalten, dass es den Versicherten möglich ist, ihre zukünftige Pension nachzuvollziehen und Anreize zu schaffen, länger im Erwerbsleben zu verbleiben. An Hand der Gesamtgutschrift geteilt durch 14 lässt sich die Bruttopensionshöhe ablesen, wenn die Pension zum Regelpensionsalter angetreten wird. Wird die Pension jedoch vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen, vermindert sich die Pensionshöhe um Abschläge. Wird die Pension nach dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen, wird eine Bonifikation (Zuschlag) gewährt. - 34 -

4.1. Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen Jede dieser genannten Gesetzesänderungen bringt eine bestimmte Wirkung mit sich, die im Zugangsgeschehen oder aber im Bereich der Pensionshöhen erkennbar ist. Hierzu sei jedoch darauf hingewiesen, dass all diese Maßnahmen nicht getrennt voneinander zu betrachten sind. Personen, die Zielgruppe einer Änderung sind, können zeitgleich auch von einer anderen Änderung betroffen sein. Gewisse Maßnahmen überschneiden sich. Demnach liegt es außerhalb des Möglichen, Rückschlüsse auf Individualentscheidungen zu ziehen. Weiters muss berücksichtigt werden, dass, abseits der rechtlichen Änderungen im Zugangsgeschehen, demografische Entwicklungen abzulesen sind. Ein ausschließlicher Rückschluss auf Gesetzänderungen ist demnach nicht möglich. Jedoch lassen sich bereits angemerkte Veränderungen im Zeitvergleich 2012 zu 2013 durch diese Änderungen erläutern. Bereits erwähnt wurde ein recht starker Rückgang der Anträge auf eine Invaliditätspension, Es handelt sich in der gesamten Pensionsversicherung um ein Minus von 9,3% (Vergleich Antragsbewegung 2012 mit der Antragsbewegung 2013). Dieser Rückgang der Anträge ist unter anderem durch die Sperrfristverlängerung, aber auch durch die Anhebung des Mindestalters für den Tätigkeitsschutz zu erklären. Ebenfalls ersichtlich ist in der Antragsbewegung von 2013 ein Rückgang der Anträge auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von -20,2%, wobei dies unter anderem durch die Anhebung der erforderlichen Zahl von Versicherungsmonaten zu erklären ist. Die direkten Auswirkungen der Änderungen, die mit 1.1.2014 greifen auf das Zugangsgeschehen, ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht eindeutig möglich. Zwei Trends sind allerdings dennoch zu erwarten: - Ein weiterer Rückgang der Zugänge zur Invaliditätspension ist zu erwarten: o Einerseits greifen die Sperrfristverlängerung und die Anhebung des Tätigkeitsschutzes weiterhin, dies führt kurzfristig zu einem Absinken und später zu einem Anstieg des Pensionsantrittsalters. o Andererseits führen die Neuerungen im Invaliditätsbereich dazu, dass es keinen befristeten Neuzugang zu einer Invaliditätspension unter 50 Jahren mehr geben wird, was zu einem Anstieg des Pensionsantrittsalters führt. - Im Bereich der vorzeitigen Alterspensionen ist davon auszugehen, dass die Anhebung des Antrittsalters zur Langzeitversichertenregelung zu einer geringfügigen Verschiebung hin zu Korridorpension oder zur Schwerarbeitspension führen wird. In wie fern die hier erwarteten Entwicklungen jedoch in Realität eintreffen, wird in den nächsten Monaten und Jahren weiter beobachtet und evaluiert werden müssen. - 35 -

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ABSCHNITT B: Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter - 37 -

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5. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter 2013 5.1. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter 2013 5.1.1. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter 2013 Direktpensionen Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Neuzugänge 2013 bei den Direktpensionen betrug 58,5 Jahre und liegt damit rund 0,1 Jahre höher als im Jahr 2012. Männer und Frauen Männer Frauen Direktpensionen 58,5 59,6 57,5 Invaliditätspension 52,1 53,5 49,7 Alterspension 60,8 62,8 59,2 Tabelle 7: Durchschnittliches Antrittsalter 2013 nach Pensionsart und Geschlecht Im Bereich der Unselbständigen lag es bei 58,3 Jahren (+0,1 seit 2012), bei den Selbständigen bei 60,2 Jahren (+0,5 seit 2012), wobei der höhere Wert insbesondere durch die Neuzugänge bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft verursacht wird (60,9 Jahre durchschnittliches Antrittsalter). Den niedrigsten Wert weisen die ArbeiterInnen mit 58,2 und die Angestellten der PVA mit 58,4 Jahren, bzw. die SVA der Bauern mit 58,6 auf (vgl. Übersicht 4.1.). Das durchschnittliche Antrittsalter der Frauen liegt bei 57,5 Jahren, jenes der Männer bei 59,6 Jahren, wobei jeweils bei den Selbständigen höhere Werte als bei den Unselbständigen zu erkennen sind (vgl. Übersicht 4.1.). Betrachtet man lediglich das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Neuzugänge 2013 bei Invaliditätspension zeigen sich weitaus stärkere Differenzen zwischen den Selbständigen (56,1) und den Unselbständigen (51,6). Zwischen den Geschlechtern und nach Differenzierung zwischen den Trägern lassen sich wie Tabelle 8 veranschaulicht, ebenfalls Unterschiede aufzeigen: PVA Arbeiter PVA Angestellte VAEB Eisenbahner VAEB Bergbau SVA der gewerblichen Wirtschaft SVA der Bauern Männer 53,1 53,0 54,6 55,4 56,1 57,4 Frauen 49,8 48,5 49,3 54,0 53,2 56,0 Gesamt 52,1 50,5 53,7 55,1 55,5 56,8 Tabelle 8: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Invaliditätspensionen nach Versicherungsträgern - 39 -

Bei den Männern streut das durchschnittliche Antrittsalter zur Invaliditätspension zwischen 53,0 Jahren bei den Angestellten und 57,4 Jahren bei den Bauern. Bei den Frauen liegen die Werte zwischen 48,5 Jahren bei den Angestellten und 56,8 Jahren bei den Bauern. Diese Streuung ist durch Unterschiede am Arbeitsmarkt und dem Vorliegen bzw. dem Nichtvorliegen eines Berufsschutzes zu erklären Das durchschnittliche Alterspensionsantrittsalter der Neuzugänge 2013 liegt bei 60,8 Jahren, wobei keine großen Differenzen zwischen den Gruppen der Selbständigen und der Unselbständigen zu erkennen sind. Klare Differenzen sind jedoch - wie zu erwarten - zwischen den Geschlechter vorhanden: Die Männer gingen 2013 mit durchschnittlich 62,8 Jahren später in Alterspension als Frauen mit 59,2 Jahren. Grafik 6: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Geschlecht und Versicherungsträgern - Direktpensionen Betrachtet man das Durchschnittsalter der Pensionsneuzuerkennungen aus dem Jahr 2013 über alle Kategorien hinweg, zeigt sich, dass der niedrigste Wert mit 48,5 Jahren für Frauen in der Invaliditätspension der PVA Angestellten erreicht wird. Der höchste Wert wird mit 63,5 Jahren von Männern in der Alterspension bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft erzielt. - 40 -

5.1.2. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Pensionsneuzuerkennungen Alterspensionen Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Neuzugänge des Jahres 2013 zur Alterspension liegt bei der normalen Alterspension bei 62,5 Jahren, bei den vorzeitigen Alterspensionen bei 59,5 Jahren. Grafik 7: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Pensionsart - Alterspensionen Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen den Versicherungsträgern lassen sich keine gravierenden Unterschiede aufzeigen, es sei jedoch auf Übersicht 4.2. verwiesen. 5.1.3. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Pensionsneuzuerkennungen Invaliditätspensionen Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit können seit dem Jahr 203 statistisch in sechs unterschiedliche Gruppen unterteilt werden: erlernte/angelernte Berufe, nicht erlernte/angelernte Berufe, Tätigkeitsschutz ab dem 58.Lebensjahr, Erwerbsunfähigkeit ab dem 50.Lebensjahr, die Härtefallregelung und die Knappschaftspension nach 277 ASVG. - 41 -

Grafik 8: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter bei Invaliditätspensionen Wie auf Grund der rechtlichen Grundlagen zu erwarten war, ist das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei Invalidität über beide Geschlechter hinweg und auch bei allen Versicherungsträgern im Bereich des Tätigkeitschutzes ab dem 58.Lebensjahr am höchsten (vgl. Grafik 8). Die niedrigsten Werte sind bei der Knappschaftspension nach 277 ASVG zu erkennen. Eine genauere Darstellung der durchschnittlichen Antrittsalter nach Arten der Invaliditätspension ist in Übersicht 4.3. zu finden. - 42 -

5.2. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Zeitreihendaten 2005 bis 2013 Das Jahr 2005 als Ausgangspunkt für die Betrachtung wurde nicht von ungefähr gewählt: mit diesem Jahr traten umfangreiche Änderungen im Leistungsrecht (z.b. Einführung des Pensionskontos bzw. der sogenannten Parallelrechnung), aber auch im Beitragsrecht (z.b. Teilversicherungszeiten mit Beitragspflicht) in Kraft. Diese Neuerungen fanden ihren Niederschlag sowohl in den entsprechenden Beitrags- und Leistungsstatistiken, als auch in den Gebarungsdaten. Daher bietet es sich an, dieses Jahr als Ausgangspunkt für die Zeitreihenvergleiche heranzuziehen. 5.2.1. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Neuzuerkennungen seit 2005 Direktpensionen Grafik 9: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter - Zeitreihe Das durchschnittliche Antrittsalter zu einer Direktpension steigt von 58,1 Jahren 2005 auf 58,5 Jahre im Jahr 2013, wobei diese Entwicklung insbesondere in den letzten drei Jahren stattgefunden hat. Da sich zeitgleich bei Betrachtung der unterschiedlichen Arten der Direktpension eher eine sinkende Tendenz zeigt, ist die allgemeine Steigerung auf eine - 43 -

Verschiebung von Invaliditätspensionen hin zur mehr Alterspensionen zurückzuführen (vgl. Übersicht 5.1.). 5.2.2. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der Pensionsneuzuerkennungen im Zeitvergleich 2005/2013 - Alterspensionen Eine Differenzierung nach normalen und vorzeitigen Alterspensionen bei Betrachtung des durchschnittlichen Antrittsalter ergibt folgendes Bild: Grafik 10: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Alterspensionen - Vergleich 2005/2013 Tendenziell ist das durchschnittliche Antrittsalter bei normaler Alterspension seit 2005 gesunken, bei den vorzeitigen Alterspensionen gestiegen. Insbesondere bei den vorzeitigen Alterspensionen der Frauen lässt sich eine Steigerung erkennen (vgl. Übersicht 5.2.). Die angesprochenen Änderungen im Zeitverlauf ergeben sich durch unterschiedliche Gewichtungen zwischen Männern und Frauen, bzw. normaler und vorzeitigen Alterspensionen. - 44 -

5.2.3. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter im Vergleich 2006 und 2013 - Invaliditätspensionen Ausnahmsweise beginnt diese Zeitreihe mit dem Jahr 2006, da für Invaliditätspensionen nach dieser Unterteilung vor dem Jahr 2006 keine Daten vorhanden sind. Grafik 11: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Invaliditätspension 2006/2013 Insgesamt sank das durchschnittliche Antrittsalter zur Invaliditätspension von 52,8 Jahren im Jahr 2006 auf 52,1 Jahre 2013 (vgl. Übersicht 5.3.). - 45 -

5.3. Zusammenfassung Antragsbewegung: - Die Zahl der Anträge auf Invaliditätspension ist stark im Sinken begriffen, zeitgleich steigt die Zuerkennungsquote an. - Im Jahr 2013 lässt sich erneut, wie bereits im Jahr 2012, eine höhere Zahl an Anträgen auf Alters- als auf Invaliditätspension erkennen. Pensionsbewegung: - Die Zahl der AlterspensionsbezieherInnen stieg von 2012 auf 2013 in der Pensionsbewegung um 2%, zeitgleich sank die Zahl der IP BezieherInnen um 2%. Diese Tendenz lässt sich bei allen Versicherungsträgern erkennen. - Die Zahl der Neuzugänge zur normalen Alterspension steigt kontinuierlich leicht an. - Die Anzahl der vorzeitigen Alterspensionen erreicht 2013 einen Höchststand, was durch einen erhöhten Zugang zur Langzeitversichertenregelung und den rechtlichen Änderungen ab 2014 zu erklären ist. - Die Neuzugänge zur Invaliditätspension sinken hingegen seit 2005 jeweils leicht ab, insbesondere von 2012 auf 2013 ist ein Rückgang um über 3.000 Neuzugangsfälle zu verzeichnen. Durchschnittliches Antrittsalter: - Das durchschnittliche Antrittsalter zur Pension ist im Zeitverlauf von 2005 bis 2013 leicht steigend (58,1 Jahre zu 58,5 Jahre), wobei sich diese Steigerung insbesondere in den letzten drei Jahren erkennen lässt. Dies ist auf eine Verschiebung weg von Invaliditätspensionen hin zu mehr Alterspensionen zu erklären. - Bei Betrachtung der Alterspensionen lässt sich die Steigerung des Antrittsalters vor allem im Bereich der vorzeitigen Alterspensionen feststellen. - Das durchschnittliche Antrittsalter zur Invaliditätspension ist sinkend. Das ist dadurch zu erklären, dass der Tätigkeitsschutz ab dem 57.Lebensjahr auf das 58. Jahr erhöht wurde. Das führt dazu, dass die bis dato älteste Gruppe des Pensionsneuzugangs zur Invaliditätspension (jene über 57 Jahren) dieses Jahr die Pension noch nicht antreten können, was wiederum den Durchschnittswert drückt. - 46 -

6. Bereinigte Maße Alternative Berechnungsvarianten zum effektiven Pensionsantrittsalter Wie bereits im vorhergehenden Monitoringbericht zum effektiven Pensionsantrittsalter sollen auch für die Werte des Jahres 2013 alternative Berechnungsvarianten vorgestellt werden. Dabei erfolgt einerseits eine Umstellung auf eine genauere Berechnungsvariante, andererseits eine Einschränkung auf Inlandsfälle. Anschließend wird das Kohortenantrittsalter, das demografiebereinigte Pensionsantrittsalter, aber auch die Ergebnisse der Tafelmethode der Statistik Austria dargestellt. Die neue Berechnungsvariante die Variante Pensionsbeginn nimmt, im Unterschied zur bis dato im Bericht präsentieren Berechnungsvariante, keinen reinen Bezug auf das Geburtsjahr und das Jahr des Pensionsbeginns, sondern ergibt sich aus einer genaueren Berechnung des Alters aus dem Geburtsdatum und dem exakten Pensionsbeginn (Stichtag). Als Datengrundlage dient hierbei die Jahresstatistik, wobei jene Fälle ausgeschlossen werden, deren Stichtag mehr als vier Jahre zurück liegt. - 47 -

6.1. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter - Berechnungsvariante Pensionsbeginn Wie Tabelle 9 zeigt, liegt das durchschnittliche Pensionsantrittsalter gemäß der Berechnungsvariante Pensionsbeginn bei 58,3 Jahren für Direktpensionen bzw. bei 51,7 Jahren bei Invaliditätspensionen und 60,6 Jahren bei Alterspensionen. Gut ersichtlich sind weitaus höhere durchschnittliche Antrittsalter bei allen Direktpensionsarten bei Auslandsfällen(vgl. Übersicht 6.1.). Inland + Ausland (inkl. zwischenstaatliche Fälle) Männer und Frauen Männer Frauen Pensionsart durchschnittliches Pensionsantrittsalter Anzahl durchschnittliches Pensionsantrittsalter Anzahl durchschnittliches Pensionsantrittsalter Anzahl Direktpensionen 58,3 90.960 59,4 43.643 57,3 47.317 Invaliditätspension 51,7 23.786 53,0 15.028 49,3 8.758 Alterspension 60,6 67.174 62,7 28.615 59,1 38.559 Ausland (inkl. zwischenstaatliche Fälle) Männer und Frauen Männer Frauen Pensionsart durchschnittliches Pensionsantrittsalter Anzahl durchschnittliches Pensionsantrittsalter Anzahl durchschnittliches Pensionsantrittsalter Anzahl Direktpensionen 62,8 9.883 63,6 5.904 61,4 3.979 Invaliditätspension 54,4 1.013 55,7 748 51,0 265 Alterspension 63,7 8.870 64,8 5.156 62,2 3.714 Tabelle 9: Anzahl der Neuzugänge und durchschnittliches Antrittsalter 2012 Berechnungsvariante Pensionsbeginn - 48 -

6.2. Die Berechnung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters Variante Pensionsbeginn Inland Wie aus den vorhergehenden Tabellen zu entnehmen ist, gab es im Jahr 2013 insgesamt rund 91.000 Neuzugänge (nach Ausschluss jener Fälle, deren Antritt zu weit zurück liegt). Dabei handelt es sich zu rund 11% um Fälle mit einem Wohnsitz im Ausland. Jene Fälle, deren Wohnsitz im Inland liegt (89% der Neuzugänge), sollen nun näher beleuchtet werden: Wie sich zeigt, liegt das durchschnittliche Antrittsalter nach Variante Pensionsbeginn Inland bei 57,7 Jahren und variiert zwischen 51,6 Jahren bei Invaliditätspensionen und 60,1 Jahren bei Alterspensionen (vgl. Übersicht 6.2.). Inland (inkl. zwischenstaatliche Fälle) Männer und Frauen Männer Frauen Pensionsart durchschnittliches Pensionsantrittsalter Anzahl durchschnittliches Pensionsantrittsalter Anzahl durchschnittliches Pensionsantrittsalter Anzahl Direktpensionen 57,7 81.077 58,7 37.739 56,9 43.338 Invaliditätspension 51,6 22.773 52,9 14.280 49,3 8.493 Alterspension 60,1 58.304 62,2 23.459 58,8 34.845 Tabelle 10: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Pensionsart, Inland Altersberechnung Variante Pensionsbeginn Inland Grafik 12: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Geschlecht und Versicherungsträger Berechnungsvariante Pensionsbeginn Inland - 49 -

Eine Unterteilung nach Versicherungsträgern ergibt unterschiedliche Werte für die beiden Geschlechter: So zeigt sich für Neuzugänge der Frauen zur Invaliditätspension der Pensionsversicherung der Angestellten mit 48,1 Jahren das niedrigste Antrittsalter, bei der Alterspension der Männer in der gewerblichen Wirtschaft mit 63,3 Jahren das höchste. 6.2.1. Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters - Variante Pensionsbeginn Inland - Alterspensionen Unterscheidet man beim effektiven Pensionsantrittsalter nach dieser Berechnungsmethode zwischen den unterschiedlichen Alterspensionsarten zeigen sich analog zu bisherigen Ergebnissen hohe Antrittsalter bei der normalen Alterspension und niedrige Werte bei den vorzeitigen Alterspensionen. Hierbei reicht das Spektrum bei den Frauen von 56,5 Jahren bei der Langzeitversichertenregelung bis hin zu 59,0 Jahren bei vorzeitiger Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Bei den Männern liegt mit 60,6 Jahren das niedrigste Antrittsalter bei der Schwerarbeitspension und das höchste mit 62,5 Jahren bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Grafik 13: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Art der Alterspension Variante Pensionsbeginn Inland - 50 -

Bei genauerer Differenzierung zwischen den Trägern zeigt sich bei der normalen Alterspension ein besonders hoher Wert bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft. Das geringste durchschnittliche Antrittsalter ist bei den Bauern bei der Langzeitversichertenregelung mit 56,6 Jahren zu finden. Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen den Geschlechtern sei auf Übersicht 6.3. verwiesen. 6.2.2. Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters - Variante Pensionsbeginn Inland Invaliditätspensionen Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei Invaliditätspension liegt - wie bereits angegeben - bei 51,6 Jahren. Hierbei weisen jedoch Personen mit einer Knappschaftspension nach 277 ASVG mit 41,6 Jahren die niedrigsten Werte, und jene mit Tätigkeitsschutz ab dem 58.Lebensjahr mit 58,9 Jahren die höchsten Werte auf. Es lassen sich weiters auch starke Differenzen zwischen den Trägern erkennen, wobei bei der PVA der Angestellten niedrige durchschnittliche Antrittsalter zur Invaliditätspension ersichtlich sind. Eine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern zeigt ebenfalls die niedrigsten Werte bei den Angestellten und vergleichsweise hohe bei den Versicherungsträgern der Selbständigen (vgl. Übersicht 6.4.). Die Differenzen sind auf unterschiedliche Arbeitsmarktsituationen sowie dem Vorliegen bzw. nicht Vorliegen eines Berufsschutzes zu erklären. Grafik 14: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Art der Invaliditätspension Variante Pensionsbeginn Inland - 51 -

6.2.3. Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters - Variante Pensionsbeginn Inland Zeitreihe Direktpensionen In Grafik 15 wird in einer Zeitreihe die Entwicklung des durchschnittlichen Antrittsalters nach der Berechnungsvariante Pensionsbeginn Inland seit 2005 dargestellt. Dies stieg bei Direktpensionen seit 2005 um 1,1 Jahre an. Auffällig ist jedoch ein Absinken um 0,5 Jahre bei der Invaliditätspension, wobei 0,4 Jahre davon im letzten Jahr stattfanden. Ein Anstieg von 0,3 Jahren bei der Alterspension ist ebenfalls ersichtlich. Auch hier kann demnach festgestellt werden, dass die Steigerung des Antrittsalters durch eine Verschiebung weg von den Invaliditätspensionen hin zu mehr Alterspensionen zu erklären ist. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt eine Steigerung des effektiven Pensionsantrittsalters von 1,5 Jahren bei den Männern, wohingegen es bei Frauen um 1,4 Jahre stieg. Bei beiden Geschlechtern ist ein Absinken des Antrittsalters bei Invaliditätspension zu erkennen, wobei es bei den Männern seit 2012 um 0,3 Jahre, bei den Frauen um 0,6 sank (vgl. Übersicht 6.5.). Grafik 15: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Variante Pensionsbeginn Inland Zeitreihe - 52 -

6.2.4. Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters - Variante Pensionsbeginn Inland Zeitreihe Alterspensionen Grafik 16: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Variante Pensionsbeginn Inland Zeitreihe Alterspensionen Eine Zeitreihe zum durchschnittlichen Antrittsalter nach normaler bzw. vorzeitiger Alterspension im Vergleich 2005 zu 2013 zeigt bei den normalen Alterspensionen jeweils leicht sinkende Antrittsalter, wohingegen das durchschnittliche Antrittsalter zu einer vorzeitigen Alterspension seit 2005 bei beiden Geschlechtern gestiegen ist. (vgl. Übersicht 6.6.). 6.2.5. Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters - Variante Pensionsbeginn Inland Zeitreihe Invaliditätspensionen Das durchschnittliche Antrittsalter zur Invaliditätspension, unterschieden nach Art der Invaliditätspension, sinkt im Zeitvergleich leicht. - 53 -

Grafik 17: Durchschnittliches Antrittsalter Variante Pensionsbeginn Inland Zeitreihe Invaliditätspensionen Bei Differenzierung nach Geschlecht (vgl. Übersicht 6.7.) zeigen sich keine weiteren Auffälligkeiten. 6.2.6. Zusammenfassung Berechnungsvariante Pensionsbeginn Inland In diesem Unterkapitel wurde eine alternative Berechnungsmethode zum effektiven Pensionsantrittsalter vorgestellt. Hierbei handelte es um die Variante Pensionsbeginn Inland, wobei sich die Ergebnisse nur auf Fälle mit Wohnsitz im Inland stützen und das Alter bei Pensionsbeginn auf Monate genau an Hand des Geburtsdatums und des Datums des Pensionsbeginns berechnet wurde. Die hier präsentierten Daten sind demnach weitaus genauer als die gängige Berechnungsvariante, die lediglich Berichtsjahr minus Geburtsjahr rechnet. Bei der Analyse der Ergebnisse konnte zusammengefasst folgendes festgestellt werden: Eine Umstellung von der klassischen HVB-Methode mit einem Pensionsantrittsalter von 58,5 Jahren auf die Variante Pensionsbeginn führte zu einem niedrigeren Antrittsalter von 58,3 Jahren. - 54 -

Eine Reduzierung der Neuzugangsfälle auf Personen im Inland und Fälle, deren Stichtag nicht mehr als vier Jahre zurück liegen, führt zu einer Reduktion der Daten von 91.000 auf rund 81.000 Neuzugangsfälle. Das durchschnittlich Antrittsalter nach Berechnungsvariante Pensionsbeginn Inland liegt mit 57,7 Jahren weit unter jenem, das in Kapitel 3 beschrieben wurde (58,5 Jahre). Eine Betrachtung der Zeitreihen zeigt eine Steigerung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters in der Berechnungsvariante Pensionsbeginn Inland um 0,2 Jahre von 2012 auf 2013. Zeitgleich zeigt sich jedoch im selben Zeitraum ein starkes Absinken des Antrittsalters zur Invaliditätspension um 0,4 Jahre. Dies ist durch die Anhebung des Tätigkeitsschutzes von 57 auf 58 Jahre zu erklären und den dadurch fehlenden Zugang im Alter von 57 Jahren. Das durchschnittliche Antrittsalter zur Alterspension ist von 2012 auf 2013 um 0,1 Jahre gesunken. - 55 -

6.3. Das durchschnittliche Kohortenzugangsalter Eine Alternative zu den im vorigen Kapitel präsentierten Daten zum Pensionsantrittsalter stellt die Berechnung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters für einzelne Geburtsjahrgänge dar. Dieses hier als Kohortenzugangsalter bezeichnete Antrittsalter hat den Vorteil, dass es mehr oder minder statistisch unverzerrt ist. Der Nachteil der Methode liegt aber darin, dass eine einzelne Geburtskohorte de facto über die gesamte Dauer ihres Berufslebens - das sind bis zu 50 Jahre - beobachtet werden muss. Will man daher beispielsweise 20 Geburtskohorten in Bezug auf ihr Antrittsalter vergleichen, benötigt man bereits Neuzugangsdaten über einen Zeitraum von 70 Jahren. Um diese Problematik zu entschärfen, wurde folgende Vorgangsweise gewählt: Als Grundlage dienen ausschließlich die Neuzugänge zu einer Direktpension aus dem ASVG, wobei hierfür seit 1960 Daten vorliegen. Es erfolgten zudem einige weitere Änderungen: Es handelt sich um Neuzugänge im In- und Ausland. Es erfolgt eine Eingrenzung auf die Zugangsalter 45 bis 70 Jahre, mit der Begründung, dass auf diese Weise möglichst viele Jahrgänge erfasst werden. - 56 -

6.3.1. Das durchschnittliche Kohortenzugangsalter - Direktpensionen 6.3.1.1. Anzahl der Neuzugänge im Alter zwischen 45 und 70 Jahren je Geburtsjahrgang Bevor auf die Zugangsdaten und die Unterscheidung nach Pensionsart eingegangen wird, soll kurz ein Abriss über die Anzahl der Pensionszugänge der unterschiedlichen Jahrgänge gegeben werden. Dabei werden jeweils jene Personen eines Geburtsjahrganges betrachtet, die im Alter zwischen 45 und 70 Jahren in Pension gingen. Die Einschränkung ist dadurch zu begründen, dass einerseits im Geburtsjahrgang 1915 keine Daten zu jüngeren Personen bzw. im Jahrgang 1943 keine zu älteren vorliegen (vgl. Übersicht 6.9.). Grafik 18: Anzahl der Zugänge im Alter zwischen 45 und 70 Jahren je Geburtsjahrgang Wie Grafik 18 zeigt, ist die niedrigste Gruppengröße bei Männern im Geburtsjahr 1917 mit rund 13.500 Zugängen im Alter zwischen 45 und 70 Jahren zu finden. Die größte Gruppe zeigt sich im Jahrgang 1940, wobei hier über 47.000 der Personen dieses Jahrganges im Alter zwischen 45 und 70 Jahren in Pension gingen. Bei den Frauen zeigt sich eine ähnliche Verteilung, wobei 1917 mit rund 12.000 Personen die kleinste Gruppengröße und ebenfalls 1940 mit ca. 39.000 Personen die größte Gruppe aufzufinden ist. - 57 -

Da diese Schwankungen unter anderem durch die Größe der Bevölkerungsjahrgänge beeinflusst sein kann, wird im Weiteren die Zahl der Neuzugänge zur Größe der Bevölkerung im Alter 60 eines bestimmten Geburtsjahrganges in Relation gesetzt. Grafik 19: Anteil jener die zwischen 45 und 70 Jahren in Pension gehen, an der Anzahl der Bevölkerung im Alter 60 je Geburtskohorte Wie Grafik 19 zeigt, ist die Zugangsquote sowohl bei den Männern, als auch bei den Frauen steigend. In der Geburtskohorte 1915 gingen rund 41% der 60-jährigen Frauen im Alter zwischen 45 und 70 Jahren in Pension, in der Kohorte 1943 sind es bereits 71%. Bei den Männern zeigte sich ebenfalls eine Steigerung des Zuganges von 67% bei der Geburtskohorte 1915 auf 87% bei der Kohorte 1943. 6.3.1.2. Durchschnittliches Kohortenzugangsalter je Geburtsjahrgang Im Folgenden werden die Pensionsneuzugänge der Geburtskohorten 1915 bis 1943 im Zeitraum 1960 bis 2013 im Alter zwischen 45 und 70 Jahren beobachtet: Es wird für jeden Geburtsjahrgang ein durchschnittliches Pensionsantrittsalter berechnet (vgl. Übersicht 6.9.). Wie der nachfolgenden Grafik und Tabelle zu entnehmen ist, sinkt das durchschnittliche Kohortenantrittsalter ab dem Geburtsjahrgang 1915 bei den Männern bis hin zum Jahrgang 1933 und bei den Frauen sogar bis zum Jahrgang 1940. Bei beiden Geschlechtern steigt es - 58 -

in den letzten Jahrgängen (1941-1943) wieder an (vgl. Übersicht 6.9.). Stark auffällig ist ein größerer Anstieg des durchschnittlichen Kohortenzugangsalters der Männer in den letzten Geburtsjahrgängen. So stieg dies von 58,8 Jahren für den Jahrgang 1940 auf 59,8 Jahre im Jahrgang 1943. Grafik 20: Kohortenzugangsalter 1915-1943 Geburtsjahrgang 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 Männer 60,7 60,8 60,8 60,7 60,8 60,5 60,3 60,1 60,0 60,0 Frauen 59,7 59,6 59,6 59,6 59,5 59,4 59,4 59,2 59,0 58,8 Geburtsjahrgang 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 Männer 59,8 59,8 59,5 59,5 59,3 59,2 59,0 58,9 58,8 58,8 Frauen 58,6 58,5 58,2 58,1 57,9 57,9 57,8 57,7 57,6 57,6 Geburtsjahrgang 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 Männer 58,8 58,8 58,8 58,9 58,8 58,8 59,1 59,5 59,8 Frauen 57,5 57,4 57,4 57,2 57,1 57,0 57,1 57,3 57,3 Tabelle 11: Kohortenzugangsalter 1915-1943 - 59 -

6.3.1.3. Altersgruppen In den nachfolgenden Grafiken wird weiters auch der Zugang zur Pension nach Altersgruppen für die jeweiligen Geburtskohorten dargestellt (vgl. Übersicht 6.10.). Grafik 21: Kohortenzugang nach Altersgruppen Männer Wie Grafik 21 für die Männer darstellt, ist die Gruppe jener, die im Alter zwischen 60 und 64 Jahren in Pension geht, seit 1915 stark geschrumpft. Parallel kam es zu einem Anstieg jener Gruppe, die im Alter zwischen 55 und 59 Jahren in Pension geht. Auffällig ist diesbezüglich jedoch eine klare Trendumkehr in den letzten Jahrgängen: Der Anteil jener zwischen 60 und 64 Jahren ist seit dem Jahrgang 1941 wieder im Steigen und jener zwischen 55 und 59 Jahren wieder im Sinken. Starke Veränderungen im Zeitverlauf zeigen sich ebenfalls bei den Frauen: Im Geburtsjahrgang 1915 geht noch der größte Anteil im Alter zwischen 60 und 64 Jahren in Pension, im Jahrgang 1925 ist die Altersgruppe 55-59 Jahre am Größten. - 60 -

Grafik 22: Kohortenzugang nach Altersgruppen - Frauen 6.3.1.4. Direkter Vergleich Jahrgang 1915 und 1943 Grafik 23: Vergleich Kohortenzugangsalter Jahrgang 1915 und Jahrgang 1943 nach Altersgruppen Männer - 61 -

Aus der Grafiken ist gut ersichtlich, wie stark sich der Jahrgang 1915 vom Jahrgang 1943 hinsichtlich des Zugangsverhaltens unterscheidet: Insbesondere eine Verschiebung zwischen den Gruppen 55-59 Jahre und 60-64 Jahre ist bei beiden Geschlechtern ersichtlich. Bei den Männern aus dem Geburtsjahrgang 1915 gingen noch rund 66% im Alter zwischen 60 und 64 Jahren, und 16% sogar im Alter zwischen 65 und 69 Jahren in Pension. Ein Vergleich mit dem Zugangsverhalten der Männer aus dem Geburtsjahrgang 1943 zeigt: Nur noch rund 47% gehen im Alter zwischen 60 und 64 Jahren in Pension, zeitgleich ist der Zugang in der Altersgruppe 55-59 von rund 9% auf fast 25% gestiegen. Bei den Frauen zeigt sich eine ähnliche Verschiebung. Im Jahrgang 1915 gingen rund 22% zwischen 55 und 59 Jahren, im Jahrgang 1943 handelt es sich bereits um 56%, Grafik 24: Vergleich Kohortenzugangsalter Jahrgang 1915 und Jahrgang 1943 nach Altersgruppen - Frauen - 62 -

6.3.2. Das Kohortenzugangsalter nach Pensionsart 6.3.2.1. Anzahl der Neuzugänge im Alter zwischen 45 und 70 Jahren je Geburtsjahrgang nach Pensionsart Zusätzlich zu den Auswertungen des Zugangsverhaltens der einzelnen Geburtskohorten wurde weiters auch eine Unterteilung zwischen Invaliditäts- und Alterspensionen vorgenommen. In den nachfolgenden Grafiken soll sowohl für Männer als auch für Frauen eine Darstellung der gesamten Zugänge zu Direktpensionen (linke Skala siehe auch Grafik 18) und der Zugang zu Invaliditätspensionen in % (rechte Skala) dargestellt werden. Grafik 25: Zugangskohorten ASVG Männer (45 bis 70 Jahre) Bei den männlichen Geburtskohorten 1915 bis 1936 ist zunächst eine stark steigende Zugangsquote auf über 50% zur Invaliditätspension zu erkennen, seit dem Jahrgang 1937 jedoch wieder ein leichtes Absinken: Rund 45% der männlichen Neuzugänge zu einer Direktpension mit dem Geburtsjahrgang 1943 ging in Invaliditätspension. - 63 -

Grafik 26: Zugangskohorten ASVG Frauen (45 bis 70 Jahre) Die Frauen der Geburtskohorten bis 1923 zeigen eine sinkende Zugangsquote zur Invaliditätspension, jene bis Geburtsjahrgang 1933 eine bis nahezu 23% steigende Quote. Seit diesem Jahrgang sinkt die Quote wieder ab - aus dem Geburtsjahrgang 1943 gingen nur mehr rund 16% der weiblichen Neuzugänge zu einer Direktpension in Invaliditätspension. Es lässt sich demnach ein sehr klarer Unterschied zwischen den Geschlechtern aufzeigen: Die Invaliditätsquote liegt bei den Männern mit 45% weitaus höher als jene der Frauen mit 16%. 6.3.2.2. Das durchschnittliche Kohortenzugangsalter nach Pensionsart Wie bereits erwähnt, sinkt das durchschnittliche Antrittsalter der Männer zwischen Geburtskohorte 1915 und 1940 von 60,7 Jahren auf 58,8 Jahre und steigt seither bis auf 59,8 Jahre im Jahrgang 1943 an. Wie die Unterteilung nach Pensionsart zeigt, ist diese Entwicklung sowohl im Bereich der Alters-, als auch der Invaliditätspension zu erkennen. Bei der Invaliditätspension ist jedoch das frühe Absinken und bei der Alterspension der aktuelle Anstieg stärker ausgeprägt. So steigt das Antrittsalter seit dem Jahrgang 1940 bei der Invaliditätspension von 55,6 Jahren für den Jahrgang 1940 auf 56,3 Jahre im Jahrgang 1943, und bei der Alterspension von 61,8 auf 63 Jahre (vgl. Übersicht 6.10.). - 64 -

1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 Antrittsalter 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 Antrittsalter 63 Kohortenantrittsalter - ASVG Männer (Alter 45 bis 70 Jahre) 62 61 60 59 58 57 56 55 Direktpensionen Alterspensionen ohne VGA Invaliditätspensionen mit VGA Grafik 27: Kohortenantrittsalter ASVG Männer (Alter 45 bis 70 Jahre) nach Pensionsart 61,0 Kohortenantrittsalter - ASVG Frauen (Alter 45 bis 70 Jahre) 60,0 59,0 58,0 57,0 56,0 55,0 54,0 53,0 52,0 51,0 Direktpensionen Alterspensionen ohne VGA Invaliditätspensionen mit VGA Grafik 28: Kohortenantrittsalter ASVG Frauen (Alter 45 bis 70 Jahre) nach Pensionsart - 65 -

Bei den weiblichen Neuzugängen je Geburtsjahrgang zeigen sich ebenfalls recht parallele Verläufe beim durchschnittlichen Antrittsalter bei Alters- und Invaliditätspension. Ein starkes Absinken des durchschnittlichen Antrittsalters von insgesamt 3,6 Jahren ist im Verlauf der Geburtsjahrgänge bei den weiblichen Neuzugängen zu finden. Allerdings zeigt sich hier im Bereich der Alterspension auch ein Anstieg in den letzten drei Geburtsjahrgängen. Bei den Alterspensionen steigt hier das durchschnittliche Antrittsalter vom Jahrgang 1940 bis 1943 um 0,4 Jahre (vgl. Übersicht 6.10.). 6.3.3. Zusammenfassung Als Fazit des eben präsentierten Kapitels lassen sich zwei Trendwenden im Bereich des Kohortenantrittsalters feststellen: Es konnte ein Anstieg des durchschnittlichen Antrittsalters in den Geburtsjahrgängen 1941 bis 1943 erkannt werden ab 1940 plus ein Jahr bei den Männern und plus 0,3 Jahre bei den Frauen. Auch die Auswertung des Zuganges nach Altersgruppen belegt diese Entwicklung: Im Jahrgangsverlauf fällt zuerst der Zugang der 60-64-Jährigen ab, steigt jedoch bei beiden Geschlechtern in den letzten Jahrgängen ab 1940 stark an (Männer +3,1 % Frauen +2,4%). Zeitgleich steigt zuerst der Zugang der Altersgruppe 55-59 an, fällt in den letzten Jahrgängen bei beiden Geschlechtern relativ gesehen ab. Weiters ist klar ersichtlich, dass der Anteil der InvaliditätspensionsbezieherInnen bei den Neuzugängen zu einer Direktpension ebenfalls in den letzten Geburtsjahrgängen sinkt. Das durchschnittliche Kohortenzugangsalter zu beiden Pensionsarten ist seit 1940 im Steigen begriffen und untermauert demnach den Trend, der bei Direktpensionen bereits aufgezeigt werden konnte. Das Kohortenzugangsalter bei Invaliditätspensionen steigt ebenfalls seit 1940 bei den Männern um 0,5 Jahre. Bei Alterspensionen erfahren die Männer seit 1940 eine Steigerung im Zugangsalter um ein Jahr und die Frauen eine von 0,4 Jahren. Zur Kontrolle der Ergebnisse wurde eine Kohortenanalyse mit veränderten Einschränkungen vorgenommen. Die Kontroll-Analyse stützte sich auf Personen, die im Alter zwischen 40 und 70 Jahren in Pension gegangen sind (im Bericht 45-70 Jahre) und demnach auf Jahrgänge ab 1920. Auch bei Betrachtung dieser Gruppe konnte die oben angeführte Steigerung beim durchschnittlichen Kohortenantrittsalter in den letzten zwei untersuchten Geburtsjahrgängen festgestellt werden. - 66 -

6.4. Das demografiebereinigte Pensionsantrittsalter Wie bereits in den vorhergehenden Abschnitten des Kapitels 6 angesprochen, haben die bis dato verwendeten Methoden bzw. Varianten zur Berechnung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters Schwächen. Eine dieser Schwächen ist eklatant und besteht darin, dass das durchschnittliche Pensionsantrittsalter im Zeitverlauf schwer verglichen werden kann. Das ist dadurch begründet, dass starke Geburtsjahrgänge einen Einfluss auf das durchschnittliche Antrittsalter haben können, und dies umso stärker, je näher sie dem pensionsfähigen Alter kommen. Um diesen Nachteil auszumerzen, soll hier die Variante eines demografiebereinigten Pensionsantrittsalters vorgestellt und erste Ergebnisse dieser Methode der direkten Standardisierung präsentiert und anschließend mit den Ergebnissen der vorhergehenden Antrittsaltersberechnungsvarianten verglichen werden (vgl. Übersicht 6.12.). Hierzu sei angemerkt, dass es sich um eine international verwendete Standardmethode handelt. Die Variante des demografiebereinigten Pensionsantrittsalters besteht auf der Grundidee die Kohortengrößen aus dem Jahr 2005 als Basis des Modells heranzuziehen und im Zeitverlauf konstant zu halten. Demnach werden für die Jahre 2006 bis 2013 Altersschichtungen unterstellt, die so verteilt sind wie jene im Jahr 2005, es wird also fiktiv davon ausgegangen, dass die altersspezifische Verteilung der Bevölkerung in den Jahren 2006 bis 2012 ident ist mit jener von 2005. Auf diese neue Altersschichtung werden dann die jeweiligen anteilsmäßigen Pensionsneuzugänge angewandt. Dies ergibt neue fiktive Zugangszahlen, die je Altersgruppe mit dem durchschnittlichen Pensionsantrittsalter gewichtet werden, und somit zu einem bereinigten Zugangsalter führen. Diese Berechnung basiert auf Einzeljahren. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter kann so im Zeitverlauf verglichen werden, da die Werte nun nicht mehr von Kohortengrößen abhängig sind, sondern lediglich von den Zugangsquoten. Hierzu ist jedoch weiters noch anzumerken, dass es sich für das Jahr 2013 nicht um die aktuellen Bevölkerungswerte der Statistik Austria handelt, sondern um die Prognosewerte für 2013 aus dem Jahr 2012. Dies ist schlicht dadurch zu erklären, dass im Zeitraum der Erstellung dieses Berichtes die realen Werte für 2013 noch nicht publiziert waren. In Grafik 29 lässt sich das Antrittsalter der Männer im Zeitablauf von 2005 bis 2013 beobachten. Wie zu erkennen ist, ist das durchschnittliche Antrittsalter für die Direktpensionen seit 2005 steigend. 2005 lag das Antrittsalter bei 57,2 Jahren, im Jahr 2013 bereits bei 58,8. Auffällig ist jedoch, dass sich die Antrittsalter zur Invaliditäts- und - 67 -

Alterspension selbst deutlich schwächer verändert haben: Das Pensionsantrittsalter zur Alterspension stieg leicht von 61,9 Jahren im Jahr 2005 auf 62,4 Jahre 2013. Im Bereich der Invaliditätspensionen bleiben die Werte bis 2012 nahezu konstant bei 53,0 Jahren und sinken bis 2013 auf 52,4 Jahre ab, wobei dies ebenfalls durch die Anhebung des Mindestalters für den Tätigkeitsschutz zu erklären ist. Grafik 29: Pensionsantrittsalter Variante demografiebereinigt Männer 2005-2013 Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Männer stieg von 2005 bis 2013 bei Direktpensionen um 1,6 Jahre, bei Alterspensionen lediglich um 0,5 Jahre, und sinkt bei Invaliditätspensionen seit 2012. Es ist demnach also gerade beim Pensionsantrittsalter Berechnungsvariante demografiebereinigt noch deutlicher ersichtlich, dass sich die Gewichtungen zwischen den Pensionsarten bei den Männern verschoben haben: Es fand eine starke Verschiebung weg von der Invaliditätspension hin zur Alterspension statt. Bei den weiblichen Neuzugängen zeigen sich nach Bereinigung der demografischen Unterschiede im Zeitverlauf 2005 bis 2013 ebenfalls Änderungen: Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Frauen zur Direktpension steigt von 55,9 Jahren im Jahr 2005 auf 56,8 Jahre 2013 an. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter zur Alterspension steigt hier aber ebenfalls von 58,3 Jahren auf 58,8 Jahre an. Das Antrittsalter zur Invaliditätspension sinkt von 50,4 Jahren im Jahr 2005 auf 48,6 Jahre im Jahr 2013 (auch hier insbesondere im - 68 -

letzten Jahr durch die Anhebung des Tätigkeitsschutzes). Hier ist ebenfalls wie bei den Männern eine Verschiebung der Gewichtungen zu erkennen: Die Relation zwischen Altersund Invaliditätspensionen ist im Jahr 2013 eine andere als im Jahr 2005, wodurch ein stärker steigendes Antrittsalter bei Direktpensionen, aber nur ein schwächer steigendes Antrittsalter bei der Alterspension erklärt ist. Grafik 30: Pensionsantrittsalter Variante demografiebereinigt Frauen 2005-2013 In der nachfolgenden Tabelle werden nun die Zahlen für Männer, Frauen und Männer und Frauen gemeinsam je nach Pensionsart zusammengefasst dargestellt. Pensionsantrittsalter Variante "demografiebereinigt" 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Invaliditätspension 53,0 53,1 53,2 53,0 52,9 52,8 52,9 53,0 52,4 Männer Alterspension 61,9 62,0 62,0 62,1 62,1 62,1 62,3 62,5 62,4 Direktpension 57,2 57,6 57,9 58,1 58,2 58,3 58,5 58,6 58,8 Invaliditätspension 50,4 50,1 50,0 49,8 49,7 49,4 49,4 49,4 48,6 Frauen Alterspension 58,3 58,5 58,7 58,8 58,7 58,8 58,8 58,8 58,8 Direktpension 55,9 56,2 56,2 56,3 56,4 56,4 56,6 56,6 56,8 Invaliditätspension 52,1 52,0 52,0 51,8 51,7 51,6 51,6 51,7 51,0 Männer und Frauen Alterspension 59,8 60,0 60,2 60,3 60,2 60,3 60,3 60,3 60,3 Direktpension 56,6 56,9 57,1 57,2 57,3 57,4 57,6 57,6 57,7 Tabelle 12: Pensionsantrittsalter Variante demografiebereinigt 2005-2013 - 69 -

6.5. Das Pensionsantrittsalter Variante Tafelmethode (Pensionierungstafeln der Statistik Austria) 3 Im Zuge eines vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vergebenen Projektes wurde von Statistik Austria (Direktion Bevölkerung) eine andere Berechnungsvariante für das erwartete Pensionsantrittsalter angewandt. Ziel war der Aufbau eines Monitoringsystems für das faktische Pensionsantrittsalter von 2005 bis 2011. Da es sich um eine stichtagsbezogene Auswertung handelt und davon ausgegangen wird, dass die maximale Bearbeitungszeit zwischen Stichtag und Erscheinung im Datensatz als Neuzugang maximal ein halbes Jahr beträgt, können die gelieferten Daten jeweils erst mit einer bestimmten Zeitverzögerung ausgewertet werden. Es ist jedoch anschließend an das hier präsentierte Monitoring eine jährliche Fortsetzung geplant, wobei eine entsprechende Fortsetzung für das Auswertungsjahr 2012 bereits in Auftrag gegeben wurde. Auf Grund der angesprochenen Verzögerung kann eine Auswertung des Jahres 2013 jedoch frühestens mit Ende des 1.Halbjahres 2014 in Auftrag gegeben werden. Das hier berechnete Pensionsantrittsalter basiert auf Pensionierungstafeln, die analog zu Sterbetafeln erstellt werden und die Pensionsantritt nach Geschlecht und einjährigen Altersgruppen in Relation zur Erwerbsbevölkerung gleichen Alters setzt. Somit ergibt sich ein durchschnittliches Pensionsantrittsalter, das um Struktureffekte bereinigt ist d.h. unabhängig von Kohortengrößen und anderen demografischen Einflussfaktoren. Im Zuge dessen wurden Verwaltungsdaten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und des Arbeitsmarktservice Österreich verschmolzen. Die Erstellung von Pensionierungstafeln wurde sowohl für alle Pensionsarten gemeinsam, als auch differenziert nach Pensionsart vorgenommen, wobei die Berechnung des Antrittsalters exakt mit Geburts- und Antrittsdatum erfolgt. Weiters sei erwähnt, dass lediglich Pensionsneuzugangsfälle mit Wohnsitz Inland bearbeitet werden, da sonst ein in Beziehung Setzten mit der Erwerbsbevölkerung, die zwangsläufig auch im Inland wohnt, nicht zielführend wäre. Zunächst erfolgt die Berechnung einer Pensionierungswahrscheinlichkeit, wobei - vereinfacht gesprochen - die jeweilige Zahl der Pensionierungen in Relation zur jeweiligen Risikobevölkerung gesetzt wird: 3 Quelle: Statistik Austria, Direktion Bevölkerung, Dr. in Daniela Gumprecht: Pensionsmonitoring Pensionierungstafeln Beschreibung der Methodik und Ergebnisse für die Jahre 2005-2011, Juni 2013-70 -

Wie Grafik 31 und Grafik 32 zeigen, liegt die höchste Pensionierungswahrscheinlichkeit bei beiden Geschlechtern beim regulären Pensionsantrittsalter (mit rund 90%). Für 2011 zeigt sich bei den Männern zusätzlich eine recht hohe Pensionierungswahrscheinlichkeit von ca. 50% im Alter 60 und im Alter 62. Für das Jahr 2005 zeigt sich zusätzlich noch eine Spitze im Alter 61, was den hohen Neuzugang zu vorzeitigen Alterspensionen nach damals geltender Rechtslage widerspiegelt. Grafik 31: Pensionierungswahrscheinlichkeit 50-70+ Männer (Statistik Austria) Bei den Frauen ist im Jahr 2011 zusätzlich zu einer hohen Pensionierungswahrscheinlichkeit im Alter von 60 Jahren eine hohe Wahrscheinlichkeit im Alter 58, aber auch in den Altersjahren nach 60 zu finden. Im Jahr 2005 zeigen sich im Altersbereich 55-57 Jahren noch andere Zugangsvoraussetzungen zur Pension und damit Pensionierungswahrscheinlichkeiten von rund 30%. - 71 -

Grafik 32: Pensionierungswahrscheinlichkeit 50-70+ Frauen (Statistik Austria) Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass die Pensionierungswahrscheinlichkeiten zum Regelantrittsalter bei rund 90% liegen, jedoch bei beiden Geschlechtern bereits rund um die frühestmöglichen Antrittsalter zur vorzeitigen Alterspension schon Spitzen erreicht werden. Hinsichtlich der Pensionierung nach dem Regelpensionsantrittsalter ist weiters auffällig, dass Männer, die dieses Alter im Berufsleben erreicht haben und nicht in Pension gehen, die Pensionierung weiter aufschieben, als dies bei den Frauen der Fall ist. Bei den Frauen sind im Altersbereich zwischen 61 und 64 Jahren noch recht hohe Pensionierungswahrscheinlichkeiten um die 40% ersichtlich. Bei den Männern sinkt die Wahrscheinlichkeit nach 65 rapide ab und steigt erst wieder im Alter 70+ an. Zusätzlich lässt sich, analog zur Absterbeordnung, auch eine Pensionierungsordnung erstellen. Hierzu wird eine fiktive Grundgesamtheit von 100.000 Personen in der Risikobevölkerung von Altersperiode zu Altersperiode abgebaut. Sie zeigt demnach wie viele Personen dieser fiktiven Grundgesamtheit der Risikobevölkerung in welchem Altersjahr in Pension geht und bildet somit den Schrumpfungsprozess des Ausgangsbestandes ab. Wie sofort erkennbar ist, erfolgt die Pensionierung der Frauen in der fiktiven Grundgesamtheit weitaus früher, als dies bei den Männern der Fall ist. Grundsätzlich - 72 -

schrumpfen beide Geschlechtergruppen bis zu einem Alter von 55 Jahren gemeinsam auf rund 85.000. Bei den Frauen erfolgt anschließend eine starke Pensionierung bis hin zum Alter von 61 Jahren in dem rund 7.500 der 100.000 Fälle verbleiben, die erneut eher langsam bis zum Alter von 70 Jahre in Pension gehen. Bei den Männern verläuft die Kurve bis zu einem Alter von 58 Jahren recht flach, wobei dann rund 84.000 Fälle verbleiben, die restliche Kurve verläuft steil nach unten, wobei die Grundgesamtheit ca. bis zum Alter von 66 Jahren nahezu vollständig pensioniert ist. Grafik 33: Pensionierungsordnung (Statistik Austria) Betrachtet man nun das Ergebnis der Tafelmethode das erwartete Pensionsantrittsalter - zeigt sich seit 2005 zunächst ein eher sinkendes Antrittsalter bis 2009. Es sinkt hierbei von 57,4 auf 57,2 Jahre und steigt anschließend bis zum Jahr 2011 auf 57,7 Jahre an. Idente Entwicklungen zeigen sich bei Unterscheidung der Geschlechter, wobei bei den Frauen ein Endwert von 56,8 Jahren und bei den Männern ein Wert von 58,7 Jahren im Jahr 2011 erzielt wird (vgl. Übersicht 6.12.). - 73 -

Grafik 34: Erwartetes Pensionsantrittsalter Tafelmethode 2005-2011 (Quelle: Statistik Austria, eigene Darstellung) Eine Unterteilung nach Pensionsarten zeigt bei Invaliditätspension bei beiden Geschlechtern ein sinkendes erwartetes Pensionsantrittsalter bis 2009 und anschließend eine leichte Steigerung. Das erwartete Antrittsalter der Männer zur Invaliditätspension liegt bei 54,4 Jahren, bei den Frauen bei 50,8 Jahren. Bei den Alterspensionen ist lediglich bei vorzeitigen Alterspensionen bei den Frauen eine leichte Steigerung zwischen 2005 und 2008 ersichtlich, sonst sind die Verläufe stabil. Änderungen bei den Direktpensionen gesamt sind demnach genauso wie bei den anderen Berechnungsvarianten durch eine klare Verschiebung zwischen Invaliditäts- und Alterspension zu erklären. - 74 -

Grafik 35: Erwartetes Pensionsantrittsalter Tafelmethode Invaliditätspension 2005-2011 Grafik 36: Erwartetes Pensionsantrittsalter Tafelmethode vorzeitige Alterspensionen 2005-2011 - 75 -

Grafik 37: Erwartetes Pensionsantrittsalter Tafelmethode normale Alterspension 2005-2011 - 76 -

6.6. Zusammenfassung In diesem Kapitel wurden unterschiedliche Varianten der Berechnung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters präsentiert: die Berechnungsvariante Pensionsbeginn, die Berechnungsvariante Pensionsbeginn Inland, das demografiebereinigte Pensionsantrittsalter, sowie die Tafelmethode der Statistik Austria. Da sich diese stark voneinander unterscheiden, soll hier nochmal kurz ein Fazit für Direktpensionen gezogen werden: Bei genauerer Berechnung des Pensionsantrittsalters durch die Berechnungsvariante Pensionsbeginn war ein etwas niedrigeres Pensionsantrittsalter festzustellen, als bei der gängigen Berechnungsart. Es lag sowohl bei Männern als auch bei Frauen um rund 0,2 Jahre unter der HVB-Methode. Eine zusätzliche Einschränkung auf Inlandsfälle führte zu einem weiteren Absinken der Ergebnisse: So waren diese um 0,7 Jahre bei den Männern, und 0,4 Jahre bei den Frauen niedriger als in der Variante Pensionsbeginn. Anschließend erfolgte eine bereinigte Berechnung des Pensionsantrittsalters, wobei hier die demografischen Effekte herausgerechnet wurden. Dies führte bei den Männern zu einem durchschnittlichen Pensionsantrittsalters von 58,8 Jahre, bei den Frauen zu durchschnittlich 56,8 Jahren. Die Tafelmethode der Statistik Austria kommt mit 57,5 Jahren für das Jahr 2011 auf ähnliche Werte, wobei Männer ein durchschnittliches Antrittsalter von 58,7 Jahren und Frauen eines von 56,8 Jahren aufweisen. Als Fazit lässt sich daraus ziehen, dass die bis dato gängige Variante der Altersberechnung das durchschnittliche Antrittsalter überschätzt. Sowohl jene Berechnungsvariante, die lediglich exakter rechnet, als auch die Herausrechnung von Auslandseffekten oder Effekten der Bevölkerungsstruktur liefern deutlich niedrigere Werte. - 77 -

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ABSCHNITT C: Sonderauswertungen - 79 -

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7. Krankheitsgruppen 7.1. Wiederholung: Durchschnittliches Antrittsalter zur Invaliditätspension Als Einleitung der analytischen Betrachtungen der Invaliditätspensionen soll hier noch kurz eine Wiederholung der Ergebnisse zum durchschnittlichen Antrittsalter zur Invaliditätspension nach Berechnungsvariante Pensionsbeginn Inland, wie sie in Kapitel 6.2.2 dargestellt wurden, gegeben werden. Wie nachfolgende Grafik 38 zeigt und Übersicht 6.4. zu entnehmen ist, liegt das durchschnittliche Antrittsalter zur Invaliditätspension 2013 bei 51,6 Jahren. Jenes der Frauen mit 49,3 Jahren niedriger, das der Männer mit 52,9 Jahren darüber. Grafik 38: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Art der Invaliditätspension Variante Pensionsbeginn Inland - 81 -

7.2. Neuzugang nach Krankheitsgruppe 7.2.1. Die Anzahl der Neuzugänge nach Krankheitsgruppen Bei Neuzugängen zur Invaliditätspension können jeweils Krankheitsgruppen differenziert werden, auf Grund derer Personen in Invaliditätspension gehen. Diese sollen hier in Relation zu den gesamten Neuzugängen zur Invaliditätspension dargestellt werden (vgl. Übersicht 7.1.): Grafik 39: Krankheitsgruppen Invaliditätspensionen Männer 2005-2013 Wie Grafik 39 zu entnehmen ist, kam es zwischen 2012 und 2013 zu einem starken Bruch: auf Grund der Anhebung des Tätigkeitsschutzes von 57 auf 58 Jahre geht der Zugang der 57- Jährigen natürlich stark zurück. Es handelte sich dabei großteils um Personen der SVA der Bauern, die in dieser Gruppe in Pension gingen, die wiederum zu einem großen Teil Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur aufweisen. Da es dieser Personengruppe im Jahr 2013 nicht möglich war, in dieser Form in Pension zu gehen, erfolgt eine Umverteilung der Anteile des Neuzuganges. Der männliche Neuzugang 2013 zu einer Invaliditätspension weist zu jeweils rund 30% psychische Krankheiten und Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur auf. Die - 82 -

psychischen Erkrankungen haben rein relativ an Gewicht gewonnen, auch wenn absolute Häufigkeiten in Übersicht 7.1. des Tabellenbandes keine Veränderungen aufzeigen. Bei den weiblichen Neuzugängen zeigt sich der Anstieg der Neuzugänge auf Grund psychiatrischer Erkrankungen noch eklatanter: psychiatrische Erkrankungen stellen mit 48% der weiblichen Neuzugänge die größte Krankheitsgruppe im Jahr 2013. Auch hier ist der erwähnte Bruch auf Grund rechtlicher Änderungen beim Tätigkeitsschutz klar erkennbar. Grafik 40: Krankheitsgruppen Invaliditätspension Frauen 2005-2013 Weiters wurde eine Unterteilung der beiden Geschlechter nach Altersgruppen vorgenommen, wobei zwischen Personen unter 50 Jahren und Älteren unterschieden wurde: Für männliche Neuzugänge zur Invaliditätspension unter 50 Jahren zeigt sich, dass auch hier die psychiatrischen Erkrankungen mit 48% im Jahr 2013 die größte Gruppe stellt. Auffällig ist hierbei, dass dieser Wert seit 2005 auch im Steigen begriffen ist. Weiters kann erkannt werden, dass Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur in dieser Altersgruppe rückläufig sind (15% 2005 zu 12% 2013). - 83 -

Grafik 41: Krankheitsgruppen Invaliditätspension Männer unter 50 Jahren 2005-2013 Grafik 42: Krankheitsgruppen Invaliditätspension Männer ab 50 Jahren 2005-2013 - 84 -

In der Altersgruppe ab 50 Jahren zeigt sich bei den Männern ein ebenfalls steigender Anteil an Neuzugängen auf Grund von psychiatrischen Erkrankungen und der starke Bruch zwischen 2012 und 2013, welche jedoch nur in relativer Betrachtung ersichtlich ist. Zeitgleich ist das Absinken von Neuzugängen ab 50 Jahren mit Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur zu erkennen, hier kam es auch in absoluten Zahlen zu einem klaren Rückgang. Grafik 43: Krankheitsgruppen Invaliditätspension Frauen unter 50 Jahren 2005-2013 Bei den weiblichen Neuzugängen zur Invaliditätspension unter 50 Jahren zeigt sich ein hoher Wert für psychiatrische Erkrankungen. Im Jahr 2013 war dies bei 57% der Neuzugänge der Pensionsgrund, wohingegen es 2005 nur 46% waren. Auch bei Frauen über 50 Jahren zeigt sich ein steigender Prozentsatz für Neuzugänge wegen psychiatrischer Erkrankungen. Auch hier ist zwischen dem allgemeinen Anstieg bis 2012 und dem anschließenden Anstieg auf Grund rechtlicher Änderungen bis 2013 zu unterscheiden. Zeitgleich fällt die relative Zahl der Neuzugänge wegen Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur von 42% 2005 auf 26% 2013 ab. - 85 -

Grafik 44: Krankheitsgruppen Invaliditätspension Frauen ab 50 Jahren 2005-2013 7.2.2. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppen 2013 Das durchschnittliche Antrittsalter zur Invaliditätspension liegt bei 51,6 Jahren, und ist seit 2012 auf Grund der fehlenden Personen über 57 Jahren im Tätigkeitsschutz etwas gesunken. Hierbei liegt über beide Geschlechter hinweg betrachtet das höchste Antrittsalter bei Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur mit 55,5 Jahren. Das niedrigste Antrittsalter ist mit 48,3 Jahren bei den psychiatrischen Erkrankungen zu finden. Auffällig ist weiters ein niedriges Antrittsalter der Frauen bei Nervenkrankheiten (vgl. Übersicht 7.2.). - 86 -

Grafik 45: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Geschlecht und Krankheitsgruppe Auch hier erfolgte eine Unterteilung nach Altersgruppen (unter und ab 50 Jahren): So zeigt sich in beiden Gruppen der männlichen Neuzugänge das geringste Antrittsalter bei psychiatrischen Erkrankungen (39,1 Jahre bei den unter 50-Jährigen und 55,8 bei jenen ab 50 Jahren). Bei den weiblichen Neuzugängen zeigen sich die niedrigsten Antrittsalter bei den Nervenkrankheiten (41,0 Jahre bzw. 54,0 Jahre). Jedoch rangieren die psychiatrischen Erkrankungen knapp danach mit 41,1 Jahren bei Frauen unter 50 und 54,2 Jahren bei älteren Frauen. - 87 -

Grafik 46: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Geschlecht und Krankheitsgruppe 2013 7.2.3. Durchschnittliches Pensionsantrittsalter der jeweiligen Krankheitsgruppe nach Art der Invaliditätspension Bei den männlichen Neuzugängen zeigen sich niedrige Zugangsalter bei Personen mit Knappschaftspension, hierbei handelt es sich jedoch nur um wenige Einzelfälle. Abgesehen davon sind niedriger Werte bei erlernten/angelernten und nicht erlernten Berufen zu erkennen. Die höchsten Antrittsalter finden sich wie bereits erwähnt bei Personen mit Tätigkeitsschutz ab dem 58.Lebensjahr (vgl. Übersicht 7.3.). Gesamt betrachtet finden sich die geringsten Antrittsalter bei nicht erlernten/angelernten Berufen, insbesondere bei psychiatrischen Krankheiten (46,6 Jahre). Weiters auffällig sind niedrige Werte beim Antrittsalter bei Nervenkrankheiten, so liegt dies bei nicht erlernten Berufen bei 48,3 Jahren. - 88 -

Grafik 47: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppe und Art der Invaliditätspension Männer 2013 Das durchschnittliche Antrittsalter zur Invaliditätspension variiert auch bei den Frauen je nach Krankheitsgruppe und Art der Invaliditätspension stark, wobei ähnliche Muster wie bei den Männern festzustellen sind: Wie zu erwarten war, liegen die Antrittsalter bei Tätigkeitsschutz ab dem 50. bzw. 58. Lebensjahr vergleichsweise recht hoch. Sowohl bei der Gruppe erlernte/angelernte Berufe, als auch bei nicht erlernten/angelernten Berufen schwanken die Werte für das Antrittsalter stark zwischen den Krankheitsgruppen, bei den anderen Arten der Invaliditätspension sind diese ähnlicher. Das durchschnittliche Antrittsalter bei Nervenkrankheiten liegt abgesehen vom Tätigkeitsschutz ab dem 58.Lebensjahr in allen Gruppen niedrig. Ebenfalls ist das Antrittsalter bei psychiatrischen Erkrankungen niedrig. - 89 -

Grafik 48: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppe und Art der Invaliditätspension Frauen 2012 7.2.4. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppen Zeitvergleich 2005-2013 Neben der Analyse des Antrittsalters nach Krankheitsgruppe für das Jahr 2013 kann dies auch in Relation zu den Ergebnissen der letzten Jahre gesetzt werden. Ein Zeitvergleich des durchschnittlichen Antrittsalters der Männer zeigt durchwegs die höchsten Werte bei Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur, wobei dies über die Zeit kaum schwankt. Das niedrigste Antrittsalter findet sich bei psychiatrischen Krankheiten, wobei es 2005 noch bei Nervenkrankheiten zu finden war. Auffällig ist ein leicht steigendes durchschnittliches Antrittsalter der Männer bei Nervenkrankheiten, wobei dies von 47,0 Jahren 2005 auf 49,8 Jahre 2013 stieg. - 90 -

Grafik 49: Durchschnittliches Antrittsalter nach Krankheitsgruppen Männer 2005-2012 Grafik 50: Durchschnittliches Antrittsalter nach Krankheitsgruppen Frauen 2005-2012 - 91 -

Bei den weiblichen Neuzugängen zu Invaliditätspensionen nach Krankheitsgruppen sind konstant über die Zeit ebenfalls die höchsten durchschnittlichen Antrittsalter bei Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur zu finden. Auch hier ist jedoch der Bruch zwischen 2012 und 2013 auf Grund der fehlenden Frauen im Alter 57 zu erkennen. Die niedrigsten Werte sind bei Nervenkrankheiten zu finden, wobei diese ebenfalls wie bei den Männern über die Zeit leicht ansteigen: Das Antrittsalter bei Nervenkrankheiten lag 2005 bei 44,9 Jahren und stieg bis 2012 auf 46,2 Jahre an. - 92 -

7.3. Zusammenfassung Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppen Folgende Trend konnten in den letzten Unterkapiteln aufgezeigt werden: Zugang nach Krankheitsgruppe: - Bei den männlichen Neuzugängen zu einer Invaliditätspension sind die Krankheitsgruppen psychische Erkrankungen und Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur mit jeweils rund 30% am häufigsten vertreten. - Bei den Frauen wird die größte Gruppe der Neuzugänge klar von Frauen mit psychischen Erkrankungen gestellt. - Betrachtet man lediglich die Neuzugänge unter 50 Jahren, sind die größten Gruppen sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen Personen mit psychischen Erkrankungen. - Bei den über 50-Jährigen leidet der größte Teil der Männer an Krankheiten des Skeletts, der größte Teil der Frauen ebenfalls an psychischen Erkrankungen. Pensionsantrittsalter: - Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter variiert stark zwischen den Krankheitsgruppen und reicht von 46,2 Jahren bei Frauen mit Nervenkrankheiten bis hin zu 56,3 Jahren bei Männern mit Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur. - Niedrige Antrittsalter lassen sich insbesondere bei Personen mit erlernten oder nicht erlernten Berufen bei psychischen Erkrankungen und Nervenkrankheiten erkennen. - Im Zeitverlauf lässt sich ein klarer Bruch auf Grund gesetzlicher Änderungen feststellen: Die Anhebung des Tätigkeitsschutzes auf 58 Jahre führt zu leicht niedrigeren Antrittsaltern und zu weniger Zugang bei Krankheiten des Skeletts und der Muskulatur und damit automatisch zu einer Steigerung der Wichtigkeit von psychischen Krankheiten bei relativer Betrachtung. - Neben diesem Bruch zeigt sich bei den Frauen zwischen 2012 und 2013 ein sinkendes Antrittsalter bei Herz- und Kreislauferkrankungen. Als Fazit lässt sich feststellen, dass der Zugang zur Invaliditätspension auf Grund psychischer Erkrankungen im Zeitverlauf steigend ist bei relativer Betrachtung im letzten Jahr noch stärker als die Jahre zuvor. Zeitgleich weisen Personen mit diesem Krankheitsbild unter anderem auch die niedrigsten durchschnittlichen Antrittsalter auf. - 93 -

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8. Aufschub des frühestmöglichen Pensionsantritts 8.1. Wiederholung: Durchschnittliches Antrittsalter zur Alterspension Wie bereits in Kapitel 6.2.1 dargestellt liegt das durchschnittliche Antrittsalter zur Alterspension bei 60,1 Jahren. Auf Grund unterschiedlicher Zugangsbestimmungen schwankt es stark zwischen den Arten der Alterspension, wobei das höchste Antrittsalter jeweils bei der normalen Alterspension zu finden ist. Bei den männlichen Neuzugängen weisen die Schwerarbeitspensionen mit 60,6 Jahren die niedrigsten Werte und die vorzeitige Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer mit 62,5 Jahren die höchsten Werte auf. Die weiblichen Neuzugänge zur Alterspension 2013 haben das höchste durchschnittliche Antrittsalter ebenfalls bei der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer mit 59,0 Jahren, die niedrigsten Werte bei der Langzeitversichertenregelung mit 56,5 Jahren. Grafik 51: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Art der Alterspension Variante Pensionsbeginn Inland - 95 -

8.2. Aufschub des frühestmöglichen Pensionsantritts Ein Teil der Pensionsneuzugänge jedes Berichtsjahres tritt die Alterspension nach Erreichung des frühestmöglichen Pensionsantrittsalters an. Das frühestmögliche Pensionsantrittsalter ist jenes individuelle Alter, zu dem von der betreffenden Person alle Zugangsvoraussetzungen zu dieser Pensionsart erfüllt sind. Grundsätzlich zeigt sich, dass 87% aller Neuzugänge zur Alterspension 2013 zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Pension ging, wobei es sich bei den Männern um 89% und bei den Frauen um 86% der Neuzugänge handelt (vgl. Übersicht 8.1.). Jene 13%, die einen späteren Zugangszeitpunkt als den frühestmöglichen aufweisen, gehen tendenziell um mehr als 12 Monate später: Grafik 52: Anzahl Neuzugänge nach Abstand vom frühestmöglichen Pensionsantritt Von jenen 13% des Neuzuganges die nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Pension gehen, geht nur eine minimale Anzahl im Zeitraum zwischen einem und 12 Monaten nach Erreichung des Antrittsalters in Pension. Es sind jedoch quartalsweise Spitzen bei Monat 3, 6 und 9 zu erkennen. Erst jene Gruppe, die 13 oder mehr Monate später als möglich in Pension geht, ist wieder etwas größer. Es handelt sich insgesamt um rund 7%, bei den - 96 -

Männern um lediglich 4% und bei den Frauen um 9%. Die Anzahl der Monate, um die durchschnittlich später in Pension gegangen wird, schwankt stark zwischen den Arten der Alterspension. Durchschnittlich gehen die Neuzugänge drei Monate später als möglich. Bei den normalen Alterspensionen liegt der Antrittszeitpunkt mit rund 6,1 Monaten am weitesten weg, bei der Langzeitversichertenregelung mit 0,3 Monate am nächsten zum frühestmöglichen Antritt. Grafik 53: Anzahl an Monaten, die durchschnittlich später in Pension gegangen wird nach Art der Alterspensionen und Geschlecht - 97 -

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9. Das Zugangsverhalten und das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach Bundesland 9.1. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach Bundesland, Variante Pensionsbeginn Wie zu erwarten schwankt das durchschnittliche Pensionsantrittsalter (Variante Pensionsbeginn ) stark zwischen In- und Ausland, wobei das Antrittsalter im Ausland bei rund 62,8 Jahren liegt. Grundsätzlich sei jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei der auswertbaren Variable Bundesland lediglich um den Bezugsort der Pension handelt, dies sagt nichts über den Ort der vormaligen Erwerbstätigkeit aus. Innerhalb Österreichs variieren die Werte zwischen 56,6 Jahren in der Steiermark und 58,4 Jahren in Salzburg, die Spannweite ist demnach etwas weniger als zwei Jahre (vgl. Übersicht 9.1.). Grafik 54: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Variante Pensionsbeginn zu einer Direktpension nach Bundesland Bei einer Unterteilung nach Geschlecht zeigt sich ein ähnliches Bild: Die höchsten Werte sind durchwegs bei Personen mit Wohnsitz im Ausland zu verzeichnen. Zeitgleich zeigen - 99 -

sich sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen bei Direktpension die niedrigsten Werte in der Steiermark. Dies wird im nächsten Unterkapitel zum Neuzugang nach Krankheitsgruppe und Bundesland noch genauer erläutert werden. Die höchsten Werte für das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei Direktpension zeigen sich bei Männern mit 59,7 Jahren in Salzburg und bei Frauen mit 57,6 Jahren in Vorarlberg. Männer Frauen Invaliditätspension Alterspension Direktpensionen Invaliditätspension Alterspension Direktpensionen Wien 52,2 63,2 59,0 49,0 59,2 57,0 Niederösterreich 52,8 61,9 59,3 48,6 58,5 57,2 Burgenland 54,2 61,6 59,1 50,2 58,5 57,3 Oberösterreich 53,0 61,6 58,7 49,4 58,5 56,8 Steiermark 53,1 62,0 57,4 49,5 58,5 55,9 Kärnten 53,5 62,3 57,7 50,2 58,9 56,5 Salzburg 53,6 62,2 59,7 49,2 58,8 57,4 Tirol 53,1 62,5 59,0 49,4 59,3 57,3 Vorarlberg 51,2 62,2 58,8 47,8 59,4 57,6 Ausland 55,7 64,8 63,6 51,0 62,2 61,4 Tabelle 13: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter Variante Pensionsbeginn nach Bundesland, Geschlecht und Pensionsart - 100 -

9.2. Neuzugang 2013 nach Bundesland und Krankheitsgruppe Eine Unterteilung nach Bundesländern ist beim Neuzugang 2013 auch nach Krankheitsgruppe möglich. Rückschlüsse auf Gründe für diese Verteilungen sind jedoch kaum möglich. Auffällig ist einerseits die Steiermark mit einem relativ betrachtet hohen Anteil an Personen mit psychischen Erkrankungen (rund 46% des Neuzuganges zur Invaliditätspension). Zeitgleich ist jedoch ersichtlich, dass in der Steiermark ein vergleichsweise kleiner Anteil an Personen mit sonstigen Krankheiten in Pension geht (lediglich 10%). Ebenfalls ins Auge sticht ein hoher Anteil an Personen mit Krankheiten des Skeletts und der Muskeln in Kärnten (34% des Neuzuganges dort) (vgl. Übersicht 9.2.). Grafik 55: Neuzugang 2013 zur Invaliditätspension nach Krankheitsgruppe je Bundesland - 101 -

9.3. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppe je Bundesland Um die Analyse noch weiter zu vertiefen bietet sich eine Differenzierung nach Bundesland auch hinsichtlich des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters zu einer Invaliditätspension nach Krankheitsgruppe an. Die unten grafisch dargestellten Ergebnisse zeigen klar ein höheres durchschnittliches Antrittsalter bei Pensionsbezugsort Ausland, wobei sich dies bei allen Krankheitsgruppen erkennen lässt (vgl. Übersicht 9.3.). Hinsichtlich der durchschnittlichen Pensionsantrittsalters ähneln sich die einzelnen Bundesländer bezüglich der Verteilung nach Krankheitsgruppe: Die Antrittsalter bei psychischen Erkrankungen und Nervenkrankheiten fallen tendenziell am niedrigsten aus, jenes wegen Krankheiten des Skeletts, der Muskeln tendenziell am höchsten. Grafik 56: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Krankheitsgruppe je Bundesland - 102 -

10. Das Zugangsgeschehen bei Frauen in Abhängigkeit von der Kinderanzahl 10.1. Der weibliche Pensionsneuzugang nach Kinderanzahl Im Zuge einer Sonderauswertung soll hier das Zugangsverhalten der Frauen genauer beleuchtet werden und insbesondere der Frage nachgegangen werden, welche Zusammenhänge zwischen dem Zugangsalter und der Pensionshöhe mit der Kinderanzahl aufzudecken sind. Zu Beginn sei jedoch auf Übersicht 10.1 verwiesen und der weibliche Neuzugang zu einer Direktpension in den letzten Jahren dargestellt. Grafik 57: Weiblicher Neuzugang zu einer Direktpension nach Anzahl der Kinder Wie die Grafik zeigt, ist bei rund 73% des weiblichen Pensionsneuzuganges 2013 zumindest ein Kind eingetragen. Hierbei sei auf Übersicht 10.1. und Übersicht 10.2. im Tabellenband verwiesen. Anzumerken ist, dass die Kategorie kein Kind Frauen umfasst, die kein Kind in Österreich geboren oder erzogen haben, es ist jedoch möglich, dass eine nicht unerhebliche Anzahl davon ein Kind im Ausland geboren und erzogen hat. - 103 -

10.2. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Frauen mit bzw. ohne Kinder (n) Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter variiert zwischen der Anzahl an eingetragenen Kindern: Grafik 58: Durchschnittliches Pensionsantrittsalter nach Kinderanzahl Bei Betrachtung aller Pensionsneuzugänge 2013 (Variante Pensionsbeginn) weisen Frauen mit einem Kind die niedrigsten Antrittsalter mit rund 56,7 Jahren auf (Durchschnitt aller Frauen = 57,3 Jahre). Reduziert man nun jedoch auf jene Neuzugangsfälle, die einen Wohnsitz im Inland aufweisen, zeigt sich ein klarerer Zusammenhang zwischen Antrittsalter und Kinderanzahl: Je mehr Kinder eine Frau aufweist, desto später geht sie in Pension. Dies ist insbesondere dadurch zu erklären, dass Frauen mit mehreren Kindern auf Grund ihres dadurch unterbrochenen Erwerbsverlaufes die notwendigen Zugangsvoraussetzungen erst später erfüllen. - 104 -

10.3. Die durchschnittliche Pension von Frauen mit bzw. ohne Kinder (n) Setzt man nun die Anzahl der Kinder in Relation zur durchschnittlichen Pensionshöhe ergibt sich für 2008 und 2013 folgendes Bild: Grafik 59: Durchschnittliche Pensionshöhe nach Kinderanzahl Variante Pensionsbeginn Auch hier lässt sich zunächst kein klarer Zusammenhang erkennen: Frauen mit einem Kind weisen eine höhere Durchschnittspension als Frauen ohne Kinder auf, wobei die Pensionshöhe weiters mit der Anzahl der Kinder absinkt. Geht man der Frage nach, wie valide die Daten zur Kinderanzahl sind stellt sich die Frage, ob das Bild bei Betrachtung von Fällen im Inland ident ist. - 105 -

Grafik 60: Durchschnittliche Pensionshöhe nach Kinderanzahl Inland Grafik 60 zeigt, dass die durchschnittliche Pensionshöhe nach Kinderanzahl im Inland ebenfalls bei Frauen mit einem Kind am höchsten liegt und anschließend mit der Kinderanzahl kontinuierlich sinkt. Jedoch auch diese Darstellung verlangt nach einer weiteren Korrektur, da auch bei Fällen im Inland Fälle mit zwischenstaatlichen Teilleistungen enthalten sind und demnach die Möglichkeit besteht, dass zwar Kinder im Ausland geboren wurde, diese aber für österreichische Leistungen irrelevant sind und demnach nicht gespeichert sind. So zeigt Grafik 61 einen anderen Verlauf für Inlandsfälle ohne zwischenstaatliche Teilleistungen: Hier bezieht der weibliche Neuzugang 2013 zu einer Direktpension mit keinem Kind eine etwas höhere Pension als Frauen mit einem Kind, wobei auch hier Frauen mit mehr Kindern niedrigere Pensionshöhen aufweisen. - 106 -

1.400 Durchschnittliche Pensionshöhe nach Kinderanzahl - Inland ohne zwischenstaatlichen Teilleistungen 1.200 1.000 800 600 400 200 - keine Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder und mehr 2008 2013 Grafik 61: Durchschnittliche Pensionshöhe nach Kinderanzahl Inland ohne zwischenstaatliche Teilleistungen Es konnte also gezeigt werden, dass hier der Zusammenhang durch eine intervenierende Variable beeinflusst wird: Betrachtet man lediglich Inlandsfälle ohne zwischenstaatlichen Teilleistungen, zeigen sich andere Ergebnisse. Es ist demnach davon auszugehen, dass bei den Fällen mit Wohnsitz im Ausland bzw. bei den zwischenstaatlichen Fällen für eine nicht unerhebliche Anzahl an Frauen in Österreich keine Kinder gespeichert sind, obwohl diese Frauen Kinder im Ausland geboren und aufgezogen haben. - 107 -

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11. Versicherungsdauer Pensionsantrittsalter Lebenserwartung Essenziell für die Finanzierbarkeit des Pensionssystems ist insbesondere der Zusammenhang zwischen der Versicherungsdauer, dem Pensionsantrittsalter und der Lebenserwartung. Denn dieser Zusammenhang besagt, wie viel Zeit eines Lebens durchschnittlich in das System einbezahlt wird, wann der Übertritt in die Pension erfolgt und wie lange dann durchschnittlich die Leistung aus dem Pensionssystem bezogen wird. In der nachfolgenden Sonderauswertung soll versucht werden, diesen Zusammenhang genauer zu beleuchten. Es sei hierbei auf die Übersichten 11.1. bis 11.7. im Tabellenband verwiesen. 11.1. Die durchschnittliche Lebenserwartung Es gibt verschiedene Methoden, die durchschnittliche Lebenserwartung zu betrachten, wobei diese auch unterschiedliche Prognosemöglichkeiten im Bereich des Pensionssystems bieten. Von Interesse ist natürlich eine Gegenüberstellung der Entwicklung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters und der Entwicklung der durchschnittlichen Lebenserwartung. Folgende Varianten werden im weiteren Kapitel bearbeitet werden: - Zunächst gibt es die Variante der periodenbezogenen Lebenserwartung, wie sie aus den klassischen Sterbetafeln der Statistik Austria bekannt ist. Diese Sterbetafeln geben an, wie viele Jahre Frauen oder Männer, die bereits ein bestimmtest Alter erreicht haben, voraussichtlich noch durchschnittlich leben. Dabei wird impliziert, dass die Sterblichkeitsverhältnisse innerhalb eines Altersjahrganges über die Zeit konstant bleiben. Hier werden demnach Sterblichkeitsverhältnisse innerhalb eines Berichtsjahres dargestellt, es handelt sich um eine Querschnittsanalyse. - Weiters gibt es die Möglichkeit, eine kohortenbezogene Lebenserwartung zu erstellen. Hier werden im Gegensatz zur oben dargestellten Variante die Mortalitäten eines Geburtsjahrganges im Zeitverlauf abgebildet, es handelt sich demnach um eine Längsschnittanalyse. Dabei ist es jedoch von Nöten, einen Geburtsjahrgang bis hin zum endgültigen Absterben zu beobachten. Da jährliche Sterbetafeln jedoch erst ab 1947 vorliegen, ist dies im vollen Ausmaß noch nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Daten durch die Prognose der Sterblichkeit aus der Basisvariante der Bevölkerungsprognose der Statistik Austria zu entnehmen und die Sterbetafeln zu vervollständigen. - 109 -

Darüber hinaus lassen sich jedoch auch periodenbezogene Lebenserwartungen der PensionistInnen berechnen. Hierbei werden nicht die klassischen Sterbewahrscheinlichkeiten der österreichischen Bevölkerung herangezogen, sondern der Abgänge wegen Todes aus der Pensionsjahresstatistik in Relation zur Anzahl der PensionsbezieherInnen in einem bestimmten Alter gesetzt. 11.1.1. Die periodenbezogene Lebenserwartung Wie der Übersicht 11.1. des Tabellenbandes und auch den jährlichen Sterbetafeln der Statistik Austria zu entnehmen ist, liegt die periodenbezogene Lebenserwartung der Männer im Alter von 60 Jahren im Jahr 2013 bei 21,79 Jahren, im Alter von 65 Jahren bei 17,94 Jahren. Bei den Frauen liegt die periodenbezogene Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren bei 25,52 Jahren, im Alter von 65 Jahren bei 21,21 Jahren. Grafik 62: Periodenbezogene Lebenserwartung zum Alter 60 bzw. 65 Männer Wie der Grafik zu entnehmen ist, ist bei den Männern in den letzten Jahren ein klarer Trend nach oben ersichtlich: so steigt die Lebenserwartung der 60-Jährigen von 2005 bis 2013 um rund 1,05 Jahre, bzw. um 0,99 Jahre bei 65-Jährigen. - 110 -

Grafik 63: Periodenbezogene Lebenserwartung zum Alter 60 bzw. 65 Frauen Bei den Frauen zeigt sich ebenfalls eine steigende Lebenserwartung im Zeitverlauf 2005 bis 2013, allerdings fällt diese minimal geringer als bei den Männern aus: die Lebenserwartung der Frauen im Alter 60 bei Querschnittsbetrachtung ist zwischen 2005 und 2013 um 0,89 Jahren gestiegen, bei den 65-Jährigen stieg sie um 0,92 Jahren. - 111 -

11.1.2. Die kohortenbezogene Lebenserwartung Als weitere Variante der Berechnung wurden die Sterbewahrscheinlichkeiten der einzelnen Altersjahre auf Kohortenebene umgeschichtet und anschließend mittels einer klassischen Sterbetafel eine Absterbeordnung gebildet. Dies ergibt somit die Lebenserwartung eines spezifischen Geburtsjahrganges. Bei Erstellung der Sterbetafeln stößt man auf das Problem, dass erst ab 1947 jährliche Sterbetafeln vorliegen, demnach der erste Jahrgang, der beobachtet werden kann, im Jahr 2013 lediglich 66 Jahre alt ist und demnach bei weitem noch nicht vollständig abgestorben ist. Um trotzdem Lebenserwartungen berechnen zu können, wurden die Sterbetafeln ab 2012 durch die Sterbewahrscheinlichkeiten (q(x)) aus der Bevölkerungsprognose (Basisvariante) ergänzt. Dargestellt werden jeweils die Lebenserwartungen jener Personen, die im entsprechenden Jahr das Alter 60 bzw. 65 Jahren erreicht haben, es handelt sich demnach im Jahr 2005 um die Geburtskohorte 1945, betrachtet man die Lebenserwartung jener im Alter von 60 Jahren, und um die Geburtskohorte 1940, betrachtet man die 65-Jährigen. Grafik 64: Kohortenbezogene Lebenserwartung zum Alter 60 bzw. 65 Männer Die projizierte Restlebenserwartung des Geburtsjahrganges 1953 also der 60-jährigen Männer im Jahr 2013- liegt bei 24,89 Jahren, jene der 65-Jährigen (Geburtsjahrgang 1948) - 112 -

bei 19,89 Jahren. In beiden Fällen (sowohl Alter 60 als auch Alter 65) ergibt die Prognose der Restlebenserwartung zwischen 2005 und 2013 einen Anstieg von 1,11 Jahren. Grafik 65: Kohortenbezogene Lebenserwartung zum Alter 60 bzw. 65 Frauen Die Restlebenserwartung der Frauen im Alter 60 2013 liegt bei 28,28, jene für Frauen im Alter 65 bei 23,28 Jahren. Auch hier kann ein kontinuierlicher Anstieg von beiden Werten (Lebenserwartung Alter 60 und 65) von genau einem Jahr zwischen 2005 und 2013 prognostiziert werden. - 113 -

11.1.3. Die Lebenserwartung von PensionistInnen An Hand der Jahresstatistik ist es möglich eine durchschnittliche Lebenserwartung von PensionistInnen zu berechnen, wobei dies im vorliegenden Bericht für das Alter 60 durchgeführt wurde. Hierzu wurden Daten zur Anzahl der Personen im Pensionsstand, und aus dem Abgang wegen Todes herangezogen und für jedes Alter eine Sterbewahrscheinlichkeit gebildet. Mittels der so berechneten Sterbewahrscheinlichkeiten wurde ident zur Sterbeordnung bei einer klassischen Sterbetafel die Grundgesamtheit ab dem Alter 60 abgestorben und dabei die durchschnittliche Lebenserwartung berechnet. Da die Daten eines einzelnen Jahrganges jedoch stark verzerrt sein können (zum Beispiel durch eine kleine Gruppengröße), wurde für die Sterbewahrscheinlichkeit jeweils ein Mittelwert aus den Jahren 2011 bis 2013 gebildet. Die Unterteilung zwischen Invaliditäts- und Alterspension erfolgte an Hand des Vorliegens einer Krankheitsgruppe. Grafik 66: Durchschnittliche Lebenserwartung zum Alter 60 nach Wohnort und Pensionsart im Zeitraum 2011/2012/2013 Der Grafik 66 ist zu entnehmen, dass die durchschnittliche Lebenserwartung innerhalb der gesetzlichen Pensionsversicherung bei 22,9 Jahren liegt (M: 20,8 Jahre, W:25,1 Jahre). Weiters zeigt sich klar, dass die Werte zwischen Personen mit Bezugsort im Inland und jenen mit Bezugsort im Ausland stark variiert. Die niedrigste Lebenserwartung erzielen - 114 -

Männer mit einem Wohnsitz im Ausland bei Bezug einer Invaliditätspension mit 15,8 Jahren. Die höchste Lebenserwartung zeigt sich bei Frauen im Ausland bei Bezug einer Alterspension. In die Berechnung gehen demnach nur Fälle ein, die das Alter 60 auch erreicht haben. Invaliditätspensionsfälle, die das Alter 60 nicht erreicht haben, sind hier nicht berücksichtigt. Allgemein betrachtet zeigen sich folgende Trends in Bezug auf die Lebenserwartung zum Alter 60. - Die Lebenserwartung der Frauen ist höher als die der Männer; - Die Lebenserwartung bei Alterspension ist weitaus höher als bei Invaliditätspension; - Bei beiden Geschlechtern ist die Lebenserwartung der Fälle mit Wohnsitz im Ausland höher als jener mit Wohnsitz im Inland. In einer genaueren Analyse der Fälle mit Wohnsitz Inland erfolgt eine Unterscheidung zwischen den Pensionsversicherungsträgern: Auch hier zeigt sich erneut, dass die durchschnittlichen Lebenserwartungen zum Alter 60 bei PensionistInnen mit Invaliditätspension weit niedriger liegen als bei Alterspension. Betrachtet man die Alterspension, zeigt sich für beide Geschlechter zusammen die höchste durchschnittliche Lebenserwartung bei Angestellten, die niedrigste bei ArbeiterInnen. Bei der Invaliditätspension weisen Personen aus der SVA der Bauern bei weitem die höchsten Werte auf. Die niedrigsten Werte zeigen sich hier ebenfalls bei ArbeiterInnen. - 115 -

Grafik 67: Durchschnittliche Lebenserwartung zum Alter 60 Inland nach Versicherungsträger 11.1.4. Zusammenfassung Es wurden drei verschiedene Varianten der Berechnung der Restlebenserwartung vorgestellt, wobei diese zu unterschiedlichen Ergebnissen führen: Wie sich bei Betrachtung der Restlebenserwartung zum Alter 65 zeigte, liegt diese bei periodenbezogener Betrachtung bei den Männern um 1,95 Jahren, bei den Frauen sogar um 2,07Jahren unter der kohortenbezogenen Berechnungsvariante. Daraus lässt sich schließen dass bei der Analyse der voraussichtlichen Bezugsdauern von PensionistInnen, basierend auf Querschnittsdaten, von einer klaren Unterschätzung der Restlebenserwartung auszugehen ist. - 116 -

Grafik 68: Restlebenserwartung zum Alter 65 perioden- und kohortenbezogen Zum Alter 60 ist es nun möglich die Lebenserwartung von PensionistInnen mit der klassischen Lebenserwartung der gesamten Bevölkerung zu vergleichen Vergleich der Lebenserwartungen Durchschnitt 2011/2012/2013 zum Alter 60 M W periodenbezogene Lebenserwartung 21,7 25,5 kohortenbezogene Lebenserwartung 24,8 28,2 periodenbezogene Lebenserwartung PensionistInnen Gesamt 20,8 25,1 periodenbezogene Lebenserwartung PensionistInnen Inland 20,9 25,1 Tabelle 14: Vergleich der Lebenserwartungen: Durchschnitt 2011/2012/2013 zum Alter 60 Die Restlebenserwartung eines Mannes im Alter von 60 Jahren liegt 2011-2013 bei kohortenbezogener Betrachtung (Längsschnitt) bei 24,8 Jahren. Betrachtet man dies jedoch periodenbezogen (Querschnitt), liegt die erwartete Restlebenserwartung bei 21,7 Jahren. Die Restlebenserwartung der Pensionisten im Alter von 60 Jahren (im Schnitt 2011-2013) liegt im Inland bei 20,9 und damit am niedrigsten. Hierzu sei erwähnt, dass es sich bei der Lebenserwartung der Pensionisten ebenfalls um eine Querschnittsanalyse handelt (in Grafik 69 für das Jahr 2012 als Schnitt aus 2011-2013 dargestellt). Bei den Frauen zeigt sich ein ähnliches Bild: die Restlebenserwartung nach dem Längsschnitt ergibt mit 28,2 die höchsten - 117 -

Werte, periodenbezogen ergibt sich ein Wert von 25,5 Jahren und der niedrigste Wert mit 25,1 Jahren zeigt sich bei Betrachtung der Pensionistinnen im Querschnitt. Auch hier ist - wie bereits bei Betrachtung der Restlebenserwartung zum Alter 65 - eine Steigerung in den letzten acht Jahren um mehr als ein Jahr bei beiden Berechnungsvarianten zu erkennen. Grafik 69: Restlebenserwartung zum Alter 60 periodenbezogen/kohortenbezogen/pensionistinnen - 118 -

11.2. Die durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren der Pensionsneuzugänge Hierzu sei angemerkt, dass auch hier lediglich die Fälle aus dem Neuzugang 2013 analysiert werden, deren Stichtag weniger als vier Jahre zurück liegt, um somit eine Konsistenz mit der Berechnung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalters Variante Pensionsbeginn herzustellen. 11.2.1. Durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren Zeitreihe 2005 bis 2013 Bezugsort Inland Für die Finanzierung des Pensionssystems ist es essentiell wie lange Pensionsneuzugänge durchschnittlich Versicherungsbeiträge in das System einbezahlt haben. Hierzu wurde die durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren jener PensionsbezieherInnen mit Bezugsort Inland ausgewertet, wobei diese bei den Frauen Monate der Kindererziehungszeit beinhaltet, jedoch im Fall der Deckung mit anderen Zeiten nicht doppelt gezählt wird. Weiters wird eine Zeitreihe dargestellt, wobei diese 2007 beginnt, da in den vorliegenden Datensätzen der Pensionsjahresstatistik vor 2007 keine validen Daten zu den Versicherungsjahren insgesamt bzw. zu den Versicherungsjahren im Inland vorliegen. Wie die nachfolgende Grafik veranschaulicht sind kaum Veränderungen im Zeitablauf ersichtlich. Der Pensionsneuzugang 2007 zu einer Invaliditätspension wies durchschnittlich 30 Versicherungsjahre gesamt auf, wobei diese nahezu vollständig im Inland vermerkt sind. Die Neuzugänge zu einer Invaliditätspension 2013 weisen ebenfalls durchschnittlich 30 Versicherungsjahre gesamt und im Inland auf. Bei Neuzugängen zur Alterspension handelte es sich im Jahr 2007 um 38 Versicherungsjahre gesamt, davon 37 Jahre im Inland, im Jahr 2013 sind es 39 Jahre und davon 38 Jahre im Inland (vgl. Übersicht 11.4.). - 119 -

Grafik 70: Anzahl an Neuzugängen und durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren nach Pensionsart Betrachtet man nun den Neuzugang 2007 bis 2013 nach Geschlecht getrennt zeigen sich jedoch Auffälligkeiten: Die Zahl an Versicherungsjahren liegt durchschnittlich bei beiden Pensionsarten bei den Männern höher, als bei den Frauen, wobei bei den Männern bei beiden Pensionsarten ein leichtes Absinken zu erkennen ist. Die durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren der Männer bei Neuzugang zu einer Invaliditätspension 2013 liegt rund 5 Monate niedriger als im Jahr 2007, bei der Alterspension handelt es sich sogar um sieben Monate. Der gestiegene Wert für Direktpensionen lässt sich hier erneut durch eine Verschiebung zwischen Invaliditäts- und Alterspension erklären. Bei den Frauen zeigt sich jedoch bei beiden Pensionsarten eine leichte Steigerung im Zeitverlauf: Die Anzahl an Versicherungsjahren bei Neuzugang zu einer Invaliditätspension lag 2013 um rund vier Monate höher als 2007, bei der Alterspension handelte es sich sogar um 23 Monate. Zusätzlich lässt sich auch hier die Verschiebung zwischen Invaliditäts- und Alterspension erkennen, was in einer Steigerung der Anzahl an Monaten bei Direktpension um 23 Monate zwischen 2007 und 2013 resultiert. - 120 -

Grafik 71: Durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren nach Pensionsart und Geschlecht 11.2.2. Durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren nach Bezugsort und zwischenstaatlichen Teilleistungen Von jenen analysierten rund 91.000 Fällen im Pensionsneuzugang 2013 zu einer Direktpension weisen rund 81.000 einen Bezugsort im Inland auf. Davon wiederum liegen bei rund 71.000 Fällen keine zwischenstaatlichen Teilleistungen vor: d.h. keine Versicherungsmonate im Ausland, sondern eine rein innerstaatliche Versicherungskarriere. - 121 -

Grafik 72: Anzahl an Versicherungsjahren nach Pensionsart und Bezugsort 2013 Die rund 81.000 Neuzugänge im Inland weisen durchschnittlich 36 Versicherungsjahre auf (30 Jahre bei Invaliditätspension und 39 Jahre bei Alterspension). Bei den Frauen handelt es sich mit 34 Jahren um etwas weniger als bei den Männern mit 38 Jahren. Von jenen Inlandsfällen weisen wie bereits erwähnt 71.000 keine zwischenstaatlichen Teilleistungen auf (d.h. es kann davon ausgegangen werden, dass die volle Karriere im Inland erfolgte), wobei diese Fälle eine durchschnittliche Versicherungsdauer von 37 Jahren erreichten (31 Jahre bei Invaliditätspension und 39 Jahre bei Alterspension). Neuzugangsfälle im Inland mit zwischenstaatlichen Teilleistungen weisen mit rund 33 Jahren Versicherungsdauer im Vergleich dazu weitaus niedrigere Werte auf 11.2.3. Durchschnittliche Anzahl an Neuzugang 2013 nach Anzahl an Versicherungsjahren Eine Schichtung des Pensionsneuzuganges 2013 im Inland nach Versicherungsjahren je Pensionsart und Geschlecht zeigt nun folgendes Ergebnis: - 122 -

Grafik 73: Schichtung Neuzugang 2013 nach Versicherungsjahren Die Neuzugänge zur Invaliditätspension 2013 weisen weniger Versicherungsjahre auf, als jene zur Alterspension: Mehr als 40% der Invaliditätspensionsneuzugänge, jedoch nahezu 80% der AlterspensionsbezieherInnen weisen mehr als 35 Versicherungsjahre auf. 11.2.4. Die durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren nach Altersgruppe Nun lässt sich analog zu den bisherigen Analysen auch eine durchschnittliche Anzahl an Versicherungsjahren für den Pensionsneuzugang 2013 im Inland nach Altersgruppe berechnen. Auffällig ist, dass die höchste Anzahl an Versicherungsjahren mit 39 Jahren in der Altersgruppe 55 bis unter 60 Jahren zu finden ist. Dies zeigt, dass Fälle die vergleichsweise spät in Pension gehen, auch vergleichsweise weniger Versicherungsjahre aufweisen als Fälle, die zum gesetzlich verankerten Pensionsantrittsalter eine Alterspension antreten. - 123 -

M W M+W Pensionsneuzugang DP 2013 Inland: Versicherungsjahre nach Altersgruppe 0-<45 Jahre 45-<50 Jahre 50-<55 Jahre 55-<60 Jahre 60-<65 Jahre >=65 Bezugsort Inland Bezugsort Inland Bezugsort Inland Bezugsort Inland Bezugsort Inland Bezugsort Inland Anzahl VJ ges Anzahl VJ ges Anzahl VJ ges Anzahl VJ ges Anzahl VJ ges Anzahl VJ ges IP 2.058 16 1.461 27 2.845 32 6.287 37 129 35 - - AP - - - - 47 41 18.667 44 4.745 34 Gesamt 2.058 16 1.461 27 2.845 32 6.334 37 20.296 44 4.745 34 IP 2.021 17 1.491 26 2.560 30 2.421 32 - - - - AP - - - - - - 18.142 40 16.162 31 541 26 Gesamt 2.021 17 1.491 26 2.560 30 20.563 39 16.162 31 541 26 IP 4.079 17 2.952 26 5.405 31 8.708 36 1.629 35 - - AP - - - - - - 18.189 40 34.829 38 5.286 33 Gesamt 4.079 17 2.952 26 5.405 31 26.897 39 36.458 38 5.286 33 Tabelle 15: Pensionsneuzugang Direktpensionen 2013 Inland: Versicherungsjahre nach Altersgruppe - 124 -

11.3. Zusammenhang Anzahl Versicherungsjahre und Lebenserwartung In den letzten 2 Kapiteln wurden zahlreiche Detailinformationen zur Lebenserwartung, sowie zur Anzahl an Versicherungsjahre geliefert. Diese lassen sich nun mit dem durchschnittlichen Antrittsalter Variante Pensionsbeginn Inland verschmelzen. Sowohl für die Berechnung des durchschnittlichen Antrittsalters, als auch für die Berechnungen der durchschnittlichen Anzahl an Versicherungsjahren wurde der selbe Datensatz des Pensionsneuzuganges 2013 mit Einschränkung auf Inlandsfälle, deren Stichtag weniger als vier Jahre zurückliegt verwendet. Für die Lebenserwartung aller Pensionsneuzugänge des Jahres 2013 kann leider nur die periodenbezogene Lebenserwartung ausgehend von den Sterbetafeln der Statistik Austria herangezogen werden, da die Aufzeichnungen nicht so weit zurück reichen, bzw. die Prognosen auch nicht weit genug in die Zukunft gehen, um für alle Jahrgänge eine kohortenbezogene Berechnung anzustellen. Zunächst soll das Verhältnis der erworbenen Versicherungsjahre zur Restlebenserwartung bei den Männern genauer dargestellt werden. Wie Tabelle 16 zeigt weist der männliche Pensionsneuzugang 2013 zu einer Direktpension im Alter von mindestens 65 Jahren ein durchschnittliches Antrittsalter von 65,4 Jahren auf. Dabei lagen rund 34,3 Versicherungsjahre vor. Betrachtet man die Zukunft, ist bei diesen Fällen mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 17,6 Jahren (Interpolierung ausgehend von den Sterbetafeln der Statistik Austria) zu rechnen. Der Quotient beträgt 0,5, d.h. der zu erwartende Verbleib im Pensionssystem ist 50% des Zeitraumes der Einzahlung. Hierzu konnte jedoch im Kapitel 10 zum Thema Lebenserwartung bereits genauer dargestellt werden, dass die durchschnittliche Lebenserwartung bei Längsschnittbetrachtung im Zuge der Kohortenlebenserwartung rund zwei Jahre höher liegt als die periodenbezogene und es demnach bei dieser Darstellung zu Unterschätzungen kommt. Weiters wurde versucht den durchschnittlichen Lebensverlauf nach Altersgruppen darzustellen, wobei direkt ausgehend vom Pensionsantrittsalter die durchschnittliche Restlebenserwartung aufgetragen wurde. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass bei Invaliditätspensionen insbesondere in jüngeren Altern von einer weitaus niedrigeren Restlebenserwartung auszugehen ist, als dies im Durchschnitt der Fall ist. Die Zahl der Versicherungsjahre wurde direkt vor das Antrittsalter geschoben, dies lässt etwaige Lücken unberücksichtigt. - 125 -

Altersgruppe durchschnittliche Anzahl Versicherungsjahre gesamt Pensionsantrittsalter Variante Pensionsbeginn Inland LEW periodenbezogen (Statistik Austria) Quotient 0-<45 Jahre 16,5 35,8 43,7 2,7 45-<50 Jahre 26,8 47,7 32,4 1,2 50-<55 Jahre 32,0 52,7 27,9 0,9 55-<60 Jahre 37,1 57,7 23,7 0,6 60-<65 Jahre 43,5 61,4 20,7 0,5 >=65 Jahre 34,3 65,4 17,6 0,5 Männer IP Altersgruppe durchschnittliche Anzahl Versicherungsjahre gesamt Pensionsantrittsalter Variante Pensionsbeginn Inland LEW periodenbezogen (Statistik Austria) Quotient 0-<45 Jahre 16,0 35,8 43,7 2,7 45-<50 Jahre 27,0 47,7 32,4 1,2 50-<55 Jahre 32,0 52,7 27,9 0,9 55-<60 Jahre 37,0 57,7 23,7 0,6 60-<65 Jahre 35,0 61,1 20,9 0,6 >=65 Jahre - - - - Männer AP Altersgruppe durchschnittliche Anzahl Versicherungsjahre gesamt Männer DP Pensionsantrittsalter Variante Pensionsbeginn Inland LEW periodenbezogen (Statistik Austria) Quotient 0-<45 Jahre - - - - 45-<50 Jahre - - - - 50-<55 Jahre - - - - 55-<60 Jahre 41,4 57,2 24,1 0,6 60-<65 Jahre 44,3 61,4 20,7 0,5 >=65 Jahre 34,3 65,4 17,6 0,5 Tabelle 16: Zusammenhang Anzahl Versicherungsjahre, Lebenserwartung Männer Grafik 74: Relationen Versicherungsjahre - Lebenserwartung Männer - 126 -

Altersgruppe durchschnittliche Anzahl Versicherungsjahre gesamt Pensionsantrittsalter Variante Pensionsbeginn Inland LEW periodenbezogen (Statistik Austria) Quotient 0-<45 Jahre 17,3 37,2 47,0 2,7 45-<50 Jahre 26,2 47,6 36,9 1,4 50-<55 Jahre 30,4 52,6 32,2 1,1 55-<60 Jahre 39,5 57,1 28,1 0,7 60-<65 Jahre 31,4 60,3 25,3 0,8 >=65 Jahre 25,7 68,0 18,7 0,7 Frauen IP Altersgruppe durchschnittliche Anzahl Versicherungsjahre gesamt Pensionsantrittsalter Variante Pensionsbeginn Inland LEW periodenbezogen (Statistik Austria) Quotient 0-<45 Jahre 17,3 37,2 47,0 2,7 45-<50 Jahre 26,2 47,6 36,9 1,4 50-<55 Jahre 30,4 52,6 32,2 1,1 55-<60 Jahre 32,5 56,9 28,3 0,9 60-<65 Jahre - - - - >=65 Jahre - - - - Frauen AP Altersgruppe durchschnittliche Anzahl Versicherungsjahre gesamt Frauen DP Pensionsantrittsalter Variante Pensionsbeginn Inland LEW periodenbezogen (Statistik Austria) Quotient 0-<45 Jahre - - - - 45-<50 Jahre - - - - 50-<55 Jahre - - - - 55-<60 Jahre 40,4 57,1 28,1 0,7 60-<65 Jahre 31,4 60,3 25,3 0,8 >=65 Jahre 25,7 68,0 18,7 0,7 Tabelle 17: Zusammenhang Anzahl Versicherungsjahre, Lebenserwartung - Frauen Grafik 75: Relationen Versicherungsjahre Lebenserwartung Frauen - 127 -

Der präsentierte Quotient verschlechtert sich deutlich mit sinkendem Antrittsalter, wobei hierzu anzumerken ist, dass bei Betrachtung der InvaliditätspensionistInnen davon auszugehen ist, dass die Lebenserwartung der Statistik Austria hier eine klare Überschätzung darstellt. Aus der Darstellung lässt sich ablesen, dass die Lebenserwartung (und damit die Bezugsdauer) die Versicherungsdauer klar übersteigt. Die Grenze, die hierbei festzustellen ist, liegt in etwa im Alter von 50 Jahren: Ab hier ist von einer längeren Versicherungsdauer als Bezugsdauer auszugehen. - 128 -

TEIL II: Zusammenfassung und Fazit - 129 -

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12. Entwicklungen im Jahr 2013 Im ersten Teil des vorliegenden Berichtes wurden die Entwicklungen im Pensionsbereich im Jahr 2013 bearbeitet, wobei eine Analyse des Zugangsverhaltens und des Pensionsantrittsalters im Mittelpunkt stand. Es erfolgte eine Darstellung der Zuerkennungsquoten, sowie der Pensionsbewegung selbst. Das Pensionsantrittsalter der Pensionsneuzugänge 2013 erfolgte nach Hauptverbandsmethode, sowie nach fünf alternativen Berechnungsvarianten. Grafik 76: Überblick Teil 1 des Berichtes Anschließend wurden Sonderauswertungen zu den Pensionsneuzugängen geliefert, wie Informationen zum Aufschub des Antrittes oder Analysen nach Wohnsitz. Weiters erfolgte auch eine Umrahmung des Zugangsgeschehens mit Informationen zu den Neuzugängen hinsichtlich ihrer Versicherungsdauer, aber auch zur geschätzten Lebenserwartung, allesamt essenzielle Faktoren für Finanzierbarkeit des Pensionssystems. - 131 -