Aufgaben Rechtsgrundlagen der Kontoführung Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Es dient rein Ihren persönlichen Lernzwecken. Das Dokument darf weder während noch nach dem Seminar an Dritte weder im Original noch in vervielfältigter auch digitaler Form weitergegeben oder an sie veräußert werden.
Lernziele Wenn Sie dieses Skript bearbeitet haben: Kennen Sie alle wesentlichen, rechtlichen Grundlagen zum Themengebiet Kontoführung. Sind Sie informiert über die Themen Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Prokura, Handlungsvollmacht und Handelsregister Wissen Sie, wann Rechtsgeschäfte nichtig oder anfechtbar sind. Sind Sie in der Lage, Ihr erlerntes Wissen aus den Prüfungs.TV Online Videos anzuwenden. Bitte sehen Sie sich vor Bearbeitung dieser Aufgaben in der Rubrik Bankwirtschaft/ Kontoführung das Lernvideo Minderjährige/Vormundschaft /Betreuung, in der Rubrik Wirtschafts- und Sozialkunde/ Im Unternehmen die Lernvideos Rechtsformen und Prokura sowie in der Rubrik Wirtschafts- und Sozialkunde/ Rechtliches das Lernvideo Rechtlichte Grundlagen in Prüfungs.TV an! Erläuterung der Symbole Arbeitsauftrag Praxistipp Definition Reflexion Merken Zusammenfassung
Inhalt 1 Geschäftsfähigkeit... 4 2 Betreuung... 5 3 Das Handelsregister... 6 4 Gesellschaftsformen... 7 5 Prokura & Handlungsvollmacht... 10 6 Rechtsgeschäfte... 11 6.1 Nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte... 11 6.2 Formvorschriften... 13 7 Lösungen... 14
1 Geschäftsfähigkeit 1.1 Vervollständigen Sie die unten angegebene Tabelle mit Hilfe des Lernvideos Minderjährige/Vormundschaft/Betreuung : Geschäftsunfähigkeit Beschränkte Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Alter: Wirksamkeit der Willenserklärungen: Ausnahmen: 1.2 Ordnen Sie den unten stehenden Beispielen die richtigen Erklärungen zu: a) Nichtige Willenserklärungen b) Schwebend unwirksame Willenserklärungen c) Rechtswirksame Willenserklärungen Nr. Fallbeispiel Lösung 1 Der 5 jährige Daniel nimmt ein Geschenk (Fahrrad) von seiner Tante an. 2 Der 17 jährige Kevin kauft sich ohne Zustimmung der Eltern ein iphone. Die Eltern können sich nicht sofort entscheiden, ob sie dem Kauf zustimmen sollen. 3 Die 6 jährige Lisa kauft für 10 eine Barbie Puppe. 4 Die Eltern ermuntern den 17jährigen Kevin ein iphone zu kaufen. Der Preis spielt keine Rolle. Kevin kauft sich daraufhin ein iphone für 950. 5 Der 17 jährige Kevin kauft sich ohne Zustimmung der Eltern ein iphone. Der Verkäufer fordert die Eltern auf, den Kauf zu genehmigen. Die Eltern reagieren nicht auf die Aufforderung des Verkäufers. ABG Seite 4
2 Betreuung 2.1 Ihre langjährige Kundin Frau Meier ist dement. Deshalb hat das Betreuungsgericht ihren Enkel Herrn Hubner als befreiten Betreuer eingesetzt. Herr Hubner ist von nun ab für die Vermögenssorge seiner Großmutter verantwortlich. Es wurde vom Betreuungsgericht ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Bestimmen Sie welche Aussagen richtig und welche falsch sind. Begründen Sie Ihre Entscheidung. Hier hilft Ihnen das Video Minderjährige/Vormundschaft/ Betreuung. Nr. Fallbeispiel Richtig/Falsch Begründung 1. Ihre Kundin Frau Meier ist ab sofort geschäftsunfähig. Alle Willenserklärungen sind ab sofort schwebend unwirksam und müssen von Herrn Hubner genehmigt werden. 2. Herr Hubner darf im Namen seiner Großmutter ein Darlehen aufnehmen, da die Wohnung der alten Dame dringend saniert werden muss. Da er ein befreiter Betreuer ist, bedarf er nicht der Zustimmung des Betreuungsgerichts. ABG Seite 5
Nr. Fallbeispiel Richtig/Falsch Begründung 3. Herr Hubner darf maximal 3 T vom Sparbuch seiner Großmutter abheben. Für höhere Beträge muss er erst die Zustimmung des Betreuungsgerichts einholen. 4. Herr Hubner darf für seine Großmutter 30.000 in Bundeswertpapieren anlegen. 5. Herr Hubner muss sich bei Ihnen mit einem amtlich ausgestellten Betreuungsausweis und seinem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren. 3 Das Handelsregister 3.1 Ordnen Sie die in den nachfolgenden Ausführungen aufgeführten Begriffe den jeweiligen Abteilungen zu! Nutzen Sie dazu Ihr Wissen aus dem Video Rechtsformen. Eingetragener Kaufmann (e.k.), OHG, GmbH, KGaA, UG, KG, AG, GmbH & Co.KG. Abteilung A Rechtsbekundend = deklaratorisch Abteilung B Rechtsbegründend = konstitutiv ABG Seite 6
4 Gesellschaftsformen 4.1 Ordnen Sie den jeweiligen Gesellschaftsformen die gesetzliche Vertretung (= Organ) sowie dessen Vertretungsbefugnis (allein/ gemeinsam) zu. Informationen dazu erhalten Sie aus dem Video Rechtsformen. Gesellschaftsform 1. AG 2. GmbH 3. OHG 4. Einzelunternehmung 5. Kommanditgesellschaft Gesetzliche Vertretung (=Organ) Vertretungsbefugnis (allein/gemeinsam) ABG Seite 7
4.2 Vervollständigen Sie die unten angegebene Tabelle mit Hilfe Ihres Lernvideos Rechtsformen OHG KG AG GmbH Genossenschaft (eg) Gründung Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag Notariell beurkun- Notariell beurkundeter schriftliche Satzung dete Satzung Gesellschaftsvertag 2 Personen 2 Personen 1 Person 1 Person 3 Personen Mindestkapital keines Grundkapital T Stammkapital T Höhe des Geschäftsguthabens individuell in Satzung geregelt Vertretung Gesellschafter Vorstand Geschäftsführer Vorstand alleine gemeinsam Haftung Unbeschränkt, Vollhafter Vermögen der AG Gesellschaftsvermögen Geschäftsanteil, solidarisch (= ) der GmbH Nachschusspflicht möglich unmittelbar wie OHG, (individuell in Satzung geregelt) Teilhafter (=Kommanditist) Gewinnverteilung % auf Einlage, Rest % auf Einlage, Rest im Ausschüttung als Im Verhältnis der Im Verhältnis der Geschäftsgut- nach angemessenen Verhältnis Gesellschaftsanteile haben oder lt. Satzung Organe Gesellschafter (mind. 2) Komplementär, Vorstand, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat Kommanditist, Generalversammlung/ Vertreter- Hauptversammlung versammlung Eintragung HR; Abt. A HR, Abt. HR, Abt. HR, Abt. Genossenschaftsregister konstitutiv konstitutiv ABG Seite 8
UG (haftungsbeschränkt) 5a GmbHG e.v. Partnerschaft Gründung kleinere Variante der herkömmlichen Vereinssatzung Partnerschaftsvertrag GmbH; Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertag 1 Person 7 Personen 2 Personen Mindestkapital 1 Stammkapital ¼ des um einen Verlustvortrag aus dem Keines, Beiträge der Mitglieder Keines, Kapitaleinlage Vorjahr geminderten JÜ s ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis ein Mindeststammkaptial von 25 T erreicht ist. Vertretung Geschäftsführer Vorstand Partner gemeinsam gemeinsam alleine Haftung Gesellschaftsvermögen der UG Vereinsvermögen Vermögen der Partnerschaft und Partner persönlich, Beschränkung wegen fehlender Berufsausübung möglich. Gewinnverteilung Im Verhältnis der Kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Laut Partnerschaftsvertrag Gesellschaftsanteile Organe Geschäftsführer; Gesellschafterversamm- Vorstand, je nach Größe Mitglieder-/ mindestens zwei Partner lung, Aufsichtsrat oder Hauptversammlung Eintragung HR; Abt. B Vereinsregister Partnerschaftsregister konstitutiv konstitutiv konstitutiv ABG Seite 9
5 Prokura & Handlungsvollmacht 5.1 Entscheiden Sie, ob folgende Tätigkeiten im Rahmen einer erteilten Prokura oder mit allgemeiner Handlungsvollmacht (a) gesetzlich verboten, (b) mit besonderer Vollmacht oder (c) ohne besondere Vollmacht durchgeführt werden dürfen. Hierbei hilft Ihnen das Prüfungs.TV Video Prokura. Tätigkeiten / Rechtsgeschäfte Prokura Allgemeine Handlungsvollmacht 1. Steuererklärung des Unternehmens unterschreiben 2. Bilanzen des Unternehmens unterschreiben 3. Prokura erteilen 4. Grundstücke belasten 5. Grundstücke verkaufen 6. Grundstücke kaufen 7. Prozesse führen 8. Darlehen aufnehmen 9. Produkte verkaufen 10. Büromaterial einkaufen ABG Seite 10
6 Rechtsgeschäfte 6.1 Nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte 6.1. Entscheiden Sie, ob die in der Tabelle angegebenen Rechtsgeschäfte (1) nichtig oder (2) anfechtbar sind und begründen Sie Ihre Entscheidung. Hierbei hilft Ihnen das Prüfungs.TV Video Rechtliche Grundlagen. Rechtsgeschäfte Rechtswirksamkeit Begründung 1. Eine Privatbank vermittelt Tom Hofer einen Immobilienkredit über 10 T zu 9 % Zins p.a. 2. Herr Wutz tauscht für den bevorstehenden Urlaub versehentlich 1 T in USD statt in AUD. 3. Simone kauft sich ein Auto, das im Kaufvertrag als unfallfrei bezeichnet wird. Bei einer Routineinspektion wird festgestellt, dass das Auto früher einen schweren Unfall hatte. ABG Seite 11
Rechtsgeschäfte Rechtswirksamkeit Begründung 4. Frau Schreck wird unter vorgehaltener Waffe gezwungen, einen Bürgschaftsvertrag in Höhe von 5 T zu unterschreiben. 5. Nach der bestandenen Bankkaufmannsabschlussprüfung ruft Marc dem Kellner zu: eine Flasche Jägermeister, auch wenn sie 1 T kostet. 6. Herr Bengel will Frau Meier sein Grundstück zu einem bestimmten, zuvor ausgehandelten Preis verkaufen. Beim Notar geben sie dann einen niedrigeren Kaufpreis an, da sie Grunderwerbssteuer und Notarkosten sparen wollen. 7. Herr Schmidt und Frau Müller schließen einen Kaufvertrag über ein Grundstück mündlich ab. 8. Die 7jährige Cathrin verpflichtet sich bei der Firma Ausnutz GmbH täglich 8 Stunden zu arbeiten. ABG Seite 12
6.2 Formvorschriften Form der Rechtsgeschäfte Formfrei gültig Definition Grundsätzlich gilt im BGB Formfreiheit, d.h. die Willenserklärungen können mündlich, schriftlich, elektronisch oder durch schlüssiges (konkludentes) Handeln abgegeben werden. Beispiele Kauf, Leihe, Bürgschaft eines Kaufmanns im Rahmen eines Handelsgeschäfts Textform Eine in lesbaren Schriftzeichen fixierte Erklärung oder Mitteilung ohne eigenhändige Unterschrift insbesondere z.b. Fax und E-Mail. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Schriftform Öffentliche Beglaubigung Notarielle Beurkundung Schriftliche Abgabe der Willenserklärung und handgeschriebener Unterschrift. Die schriftliche Form kann durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt. Schriftliche Abgabe der Willenserklärung und Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift durch einen Notar. Diese Form ist somit ein amtliches Zeugnis über die Identität des Unterzeichners. Niederschrift über die Verhandlung der Beteiligten in Gegenwart des Notars. Der Notar liest vor, erläutert und dann unterschreiben die Beteiligten. Mietvertrag über Wohnraum mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr Bürgschaft (keine elektronische Form) Verbraucherkredit (keine elektronische Form) Eintragung von Handelssachen ins Handelsregister, Grundbucheintragungen Ehevertrag, Grundstückskauf, Schenkungsversprechen. ABG Seite 13
7 Lösungen Nummer 1.1 Geschäftsunfähigkeit Beschränkte Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit Alter: 0-6 Jahre dauernd/ vorübergehend Geistesgestörte 7-17 Jahre Ab 18 Jahren Wirksamkeit der Willenserklärungen: nichtig Schwebend unwirksam Rechtswirksam Ausnahmen: 107 BGB: Einwilligung des gesetzlichen Vertreters 110 BGB: Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln (= Taschengeldparagraph) 112 BGB: Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäftes 113 BGB: Dienst- oder Arbeitsverhältnis Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt Nummer 1.2 Nr. Lösung 1 a 2 b 3 a 4 c 5 a ABG Seite 14
Nummer 2.1 Nummer Richtig/Falsch Begründung 1. Falsch Aufgrund des Einwilligungsvorbehaltes wird Frau Meier wie eine beschränkt geschäftsfähige Person behandelt. ( 1903 BGB) 2. Falsch Ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ist eine Darlehensaufnahme nicht zulässig. 3. Falsch Für einen befreiten Betreuer gilt diese Einschränkung nicht ( 1817 BGB). Es sind auch Verfügungen über 3 T zulässig. 4.. Richtig Geldanlagen des Betreuers müssen mündelsicher und verzinslich sein ( 1807 BGB). 5. Richtig Allgemeine Legitimationspflicht 154 AO und 290 FaMFG Nummer 3.1 Abteilung A Rechtsbekundend = deklaratorisch Abteilung B Rechtsbegründend = konstitutiv Eingetragener Kaufmann e.k. Einzelunternehmung OHG KG GmbH UG AG KGaA GmbH & Co. KG Nummer 4.1 Gesellschaftsform Gesetzliche Vertretung (=Organ) Vertretungsbefugnis (allein/gemeinsam) 1. Vorstand gemeinsam 2. Geschäftsführer gemeinsam 3. Gesellschafter alleine 4. Der Inhaber alleine 5. Komplementär alleine ABG Seite 15
Nummer 4.2 OHG KG AG GmbH Mindestkapital keines 50 T 25 T Vertretung alleine Komplementär gemeinsam gemeinsam Haftung Vollhafter (= Komplementär) Teilhafter (= Kommanditist) bis zur Höhe der Einlage Gewinnverteilung 4 % Köpfen 4 % Dividende Organe Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung, evtl. Aufsichtsrat Eintragung deklaratorisch A deklaratorisch B konstitutiv B Nummer 5.1 Tätigkeiten / Rechtsgeschäfte Prokura Allgemeine Handlungsvollmacht 1. (a) (a) 2. (a) (a) 3. (a) (a) 4. (b) (b) 5. (b) (b) 6. (c) (b) 7. (c) (b) 8. (c) (b) 9. (c) (c) 10. (c) (c) ABG Seite 16
Nummer 6.1 Rechtsgeschäfte Rechtswirksamkeit Begründung 1. (1) Sittenwidrigkeit/ Wucher 2. (2) Irrtum 3. (2) Arglistige Täuschung 4. (2) Widerrechtliche Drohung 5. (1) Scherzgeschäft 6. (1) Scheingeschäft 7. (1) Formmangel 8. (1) Gesetzliches Verbot ABG Seite 17