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Transkript:

Singschullehrer/in Die Ausbildung im Überblick Singschullehrer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Ausbildungsinhalte Während des theoretischen und praktischen Unterrichts erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in folgenden Fächern: Hauptfachinstrument oder Gesang Chorleitung und chorische Stimmbildung Ensembleleitung (instrumental und vokal) Partiturspiel unterrichtspraktisches Klavierspiel Gehörbildung Gesang, Stimmbildung und Sprecherziehung Chorsingen Ensemblespiel (instrumental, auch Begleitung), einschließlich Orff-Instrumentarium allgemeine Musiklehre allgemeine Musikgeschichte und Literatur Instrumentenkunde und Akustik Tonsatz Formenlehre Musikpädagogik Unterrichtsmethodik des Gesangs in Grundzügen Während der Ausbildung werden z.b. auch folgende allgemeinbildenden Fächer unterrichtet: Religion Deutsch Sozialkunde Musik- und Bewegungserziehung Rechtsgrundlagen siehe Rechtliche Regelungen Lernorte Singschullehrer und Singschullehrerinnen werden in Berufsfachschulen ausgebildet. Der theoretische und praktische Unterricht wird in schulischen Unterrichtsräumen im Klassenverband erteilt. Heimat- und Ausbildungsort sind häufig nicht identisch, denn die Ausbildung wird nicht in allen Städten angeboten. In welchen Orten eine Ausbildung zum Singschullehrer/zur Singschullehrerin angeboten wird, findet man in der Datenbank KURSNET. Seite 1 von 6

Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Theorie: Unterricht an der Schule Während ihrer Ausbildung eignen sich die angehenden Singschullehrer/innen umfangreiches theoretisches und praktisches Basiswissen an. Sie besuchen - zusammen mit anderen angehenden Singschullehrern und Singschullehrerinnen - im Klassenverband den theoretischen Unterricht. Für ihr Lernen sind die Schüler/innen, die oft nicht mehr bei ihren Eltern, sondern am Ort der Berufsfachschule wohnen, selbst verantwortlich. Um bei den regelmäßigen Leistungsnachweisen in Form von Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Extemporalen entsprechende Leistungen erzielen zu können, müssen die Inhalte des theoretischen Unterrichts in der Regel zu Hause aufgearbeitet werden. Komplexe Unterrichtsthemen erarbeiten sich die Schüler/innen in Form von Projekten im Team. Praxis: Singen und musizieren Der theoretische Unterricht an der Schule wird durch musikpraktische Übungen ergänzt. Beispielsweise wird ein Schulensemble zusammengestellt, mit dem Auftritte absolviert werden. Ausbildungsvergütung Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Ausbildungskosten Die Ausbildung an öffentlichen Berufsfachschulen ist für die Schüler/innen kostenfrei. Allerdings können Aufnahme- und Prüfungsgebühren anfallen. Für den theoretischen Unterricht können Lernmittelkosten (z.b. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen, für die praktische Ausbildung werden Instrumente benötigt. Nähere Angaben zu Ausbildungskosten enthält die Datenbank KURSNET. Förderungsmöglichkeiten Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen: Das neue BAföG Internet: http://www.bafoeg.bmbf.de/ Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Ausbildungsverkürzungen sind in der Berufsfachschulordnung für Musik des Bundeslandes Bayern geregelt. Seite 2 von 6

Bei Nachweis entsprechender Eignung und Vorkenntnisse ist eine unmittelbare Aufnahme in das zweite Schuljahr möglich. In das dritte Schuljahr darf vorrücken, wer einen mittleren Schulabschluss besitzt, im Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Musik das Gesamtergebnis "gut" und die Note "gut" im instrumentalen/vokalen Hauptfach erhalten hat und das 23. Lebensjahr vollendet hat. Verlängerung der Ausbildungszeit Wer wegen mangelhafter Leistungen nicht in den nächsten Ausbildungsabschnitt versetzt wurde, kann das Schuljahr in der Regel einmal wiederholen, wenn dadurch die erlaubte Gesamtverweildauer an der Schule nicht überschritten wird. Ausbildungsform Die Ausbildung zum Singschullehrer/zur Singschullehrerin umfasst theoretischen und praktischen Unterricht sowie fachpraktische Abschnitte. Der theoretische und praktische Unterricht findet an Berufsfachschulen statt. Die Ausbildung wird in Vollzeitform durchgeführt und beinhaltet einen beruflichen und einen berufsübergreifenden (allgemein bildenden) Lernbereich. Sie untergliedert sich in Schuljahre. Die Ausbildungsgänge werden in landesrechtlichen Verordnungen geregelt, die auf folgender Grundlage basieren: Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (Berufsfachschulordnung Musik - BFSO Musik) vom 30.09.2008 (Bay.GVBl. S.806) Nähere Informationen zum Angebot an Ausbildungen enthält die Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Beispiel für die Stundentafel einer Berufsfachschulausbildung Singschullehrer/in Pflichtfächer Berufsübergreifender Lernbereich in Wochenstunden (insgesamt) Religion 2 Deutsch 4 Sozialkunde 4 Musik- und Bewegungslehre 4 Berufsübergreifender Lernbereich insgesamt 14 Beruflicher Lernbereich in Wochenstunden (insgesamt) Hauptfachinstrument oder Gesang 4 Ensembleleitung (instrumental und vokal) 6 Partiturspiel 1 unterrichtspraktisches Klavierspiel 1 Gehörbildung 4 Seite 3 von 6

Gesang, Stimmbildung und Sprecherziehung 2 Chorsingen 4 Ensemblespiel (instrumental, auch Begleitung), 4 einschließlich Orff-Instrumentarium Allgemeine Musiklehre 1 Allgemeine Musikgeschichte und Literatur 6 Instrumentenkunde und Akustik 1 Tonsatz 4 Formenlehre 1 Musikpädagogik 1 Unterrichtsmethodik des 1 Hauptfachinstruments/-Gesangs in Grundzügen Beruflicher Lernbereich insgesamt 41 Pflichtunterricht insgesamt in Wochenstunden 55 Wahlunterricht in Wochenstunden (insgesamt) Wahlweise Zusatzunterricht zur Vertiefung und 12 Ergänzung der Ausbildung Gesamtstundenzahl 67 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf wird auf folgender Grundlage durchgeführt: Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik (Berufsfachschulordnung Musik - BFSO Musik) vom 30.09.2008 (Bay.GVBl. S.806) Zulassung zur Prüfung Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlussprüfung ist, dass alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bewerber/innen, die nicht Schüler/innen einer staatlichen/staatlich anerkannten Berufsfachschule oder eines Berufskollegs sind, zu einer Externenprüfung zugelassen werden. Informationen hierzu finden sich in der Regel in den Verordnungen der Bundesländer. Prüfungsinhalte Am Ende der Ausbildung wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen und einem musikpraktischen Teil besteht. Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Fächer Gehörbildung, Musikpädagogik, Geschichte/Literatur/Methodik/Didaktik/ sowie Arrangement. Der musikpraktische Teil der Prüfung umfasst die Fächer Hauptfachinstrument oder Gesang, Pflichtfachinstrument, unterrichtspraktisches Klavierspiel, Gehörbildung, Unterrichtspraxis sowie Arrangement. Die musikpraktische Prüfung dauert je Unterrichtsfach 30 Minuten. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen oder Prüfungsteile können in der Regel einmal wiederholt werden. Dafür muss meist auch das letzte Schuljahr wiederholt werden. Seite 4 von 6

Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einem Prüfungsausschuss an der Schule abgelegt. Der Vorsitzende wird von der zuständigen Behörde bestellt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Singschullehrer/Staatlich geprüfte Singschullehrerin Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird in der Regel ein Hauptschulabschluss. Ggf. ist vor Ausbildungsbeginn die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Ausbildung wird laut Schulordnung für die Berufsfachschulen für Musik ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Auswahlverfahren Die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber/innen wird meist anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch geprüft. Zudem werden musikalische Eignungsprüfungen durchgeführt. Informationen zu den Auswahlverfahren an den einzelnen Schulen enthält die Datenbank KURSNET. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung für den Beruf, ist diese vor Ausbildungsbeginn durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Zudem sollten musikalische Eignung und Vorkenntnisse vorhanden sein. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zum Singschullehrer/zur Singschullehrerin bilden vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern: Schulfach Begründung Musik Gute Musikkenntnisse und Begeisterung für dieses Fach sind für eine Ausbildung zum Singschullehrer/zur Singschullehrerin unabdingbar. Seite 5 von 6

Deutsch Um ihre Singschüler/innen anzuleiten benötigen sie ein gutes mündliches Ausdrucksvermögen. Da sie auf deren Stimmbildung achten, sind gute Kenntnisse in Artikulation und Aussprache wichtig. Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Singschullehrer/innen an Volkshochschulen, öffentlichen Sing- und Musikschulen oder Einrichtungen der musikalischen Früherziehung in Kindergärten. Nach ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht vom Musikunterricht für Erwachsene oder Kinder bis hin zur Leitung eines Chors. Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Singschullehrer/innen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben? Wer beruflich vorankommen will und eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, kann ein weiterführendes Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Selbstständigkeit Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Singschullehrer/innen können sich z.b. mit einer eigenen Singschule selbstständig machen. Ausbildungsalternativen Die Ähnlichkeit der nachfolgend genannten Berufe bezieht sich auf vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte. Ausbildungsalternativen im Bereich Musik Musiklehrer/Musiklehrerin (schulische Ausbildung) Sänger/Sängerin (schulische Ausbildung) Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: professionelle Beherrschung von mindestens einem Musikinstrument, Erwerb umfangreicher Kenntnisse und Fertigkeiten in Gesang und Stimmbildung. Seite 6 von 6