Gemeinsamer Betrieb als Gestaltungsmittel

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Transkript:

Gemeinsamer Betrieb als Gestaltungsmittel ZAAR-Vortragsreihe 11.02.2010 Stand: Februar 2010

Entstehung Ursprung: Ausdifferenzierung von Unternehmen Z.B.: BAG, Beschl. v. 25.11.1980 6 ABR 108/78 AP Nr. 2 zu 1 BetrVG 1972 Faktische Kontinuität der BR-Struktur Betriebsratswahl Personalabbau Betriebsverfassungsrechtlicher kündigungsschutzrechtlicher Betriebsbegriff Betriebsbegriff

Richterrechtliche Rechtsfortbildung Betrieb = die Vereinigung von persönlichen, sächlichen und immateriellen Mitteln zur fortgesetzten Verfolgung eines von einem oder mehreren Rechtssubjekten gemeinsam gesetzten technischen Zweckes (Jacobi 1926) Kündigungsschutz und Schutz betriebsverfassungsrechtlicher Schwellenwerte als Triebfedern des Gemeinschaftsbetriebs Zwei Voraussetzungen einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken ausdrücklich oder konkludent geschlossene rechtliche Vereinbarung über die einheitliche Leitung des gemeinsamen Betriebs

Interessante rechtliche Fragen Schwellenwertberechnung bei grenzüberschreitendem Gemeinschaftsbetrieb Repräsentation und Legitimation im Gesamtbetriebsrat und bei Aufsichtsratswahlen Gemeinschaftsbetrieb eines Tendenzunternehmens mit einem nicht tendenzgeschützten Unternehmen Insolvenz eines beteiligten Unternehmens und Haftung der anderen für die Sozialplanansprüche analoge Anwendung auf unternehmensbezogene Schwellenwerte Betriebseinheitliche und damit unternehmensübergreifende Ausübung von Mitbestimmungsrechten

Gesetzliche Regelung, 1 Abs. 2 BetrVG 1 Errichtung von Betriebsräten Abs. 2: Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn 1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder 2. die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert. Anderes Thema: Der ungewollte Gemeinschaftsbetrieb!

Folgen eines Gemeinschaftsbetriebs Degressive Betriebsratsgrößenstaffel Stärkung des Vorsitzenden durch Freistellung Majorisierung von Minderheiten; Gefährdung betriebskultureller Besonderheiten Beseitigung von Betriebsratslosigkeit Unternehmensübergreifende Sozialauswahl Einheitliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung Akzeptanz bei Unternehmensspaltungen und Outsourcing Konzernbetriebsratsgröße

Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs aus zwei bestehenden Betrieben mit Betriebsrat Errichtung eines einheitlichen Leitungsapparats und Abschluß einer Leitungsvereinbarung Unterschiedliche kollektive Regelungen sind gemeinschaftsbetriebsfest Mandatsverluste ggf. Neuwahlen Interessenausgleichsverhandlungen Überleitungsvereinbarung? Übergangsregelung für Mandatsträger Nachteile für die Arbeitnehmer?

Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs Bspw. Entlassungen in einem beteiligten Unternehmen Abwägung des Vorteils (Schwellenwerte nach oben gezogen) gegen den Nachteil (keine unternehmensscharfe Sozialauswahl) Alternativen Bestehen des (kündigungsschutzrechtlichen) Gemeinschaftsbetriebs bestreiten Namensliste Betriebsspaltung und Betriebsübergänge Übergabe an einen anderen Gemeinschaftsbetrieb Dauer des Interregnums Interessenausgleich Übergangs- und Restmandat des aufgelösten Gemeinschaftsbetriebsrats Besonderheit: Eines von nur zwei beteiligten Unternehmen legt seinen Betriebsteil still

Gestaltungsoptionen Gemeinschaftsbetrieb unternehmensübergreifender Betrieb, 3 BetrVG Konzernbetriebsrat

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit