Zusammenfassende Informationen zur Kennzeichnung von Honig Grundlage: Lebensmittelinformationsverordnung EGVO 1169/2011 und Österreichische Honigverordnung in der 2015 geänderten Fassung Was muss beim Lebensmittel "Honig" auf der Etikette draufstehen? (Verpflichtende Angaben): Bezeichnung des Lebensmittels (Sachbezeichnung), z.b. Honig Nettofüllmenge Mindesthaltbarkeitsdatum Lagerbedingungen Los (Charge) kann/muss angegeben werden (siehe Erläuterungen) Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers Herkunft Seite 1
Musteretikette (eine der Möglichkeiten bezüglich MHD und Losangabe): nicht elegant aber gesetzeskonform: Honig 500g Imkerei Willi Biene Bienenplatz 1 1234 Bienendorf Trocken, vor Wärme geschützt lagern Mindestens haltbar bis Ende:12.2019 "L":1234 Ursprungsland: Österreich Erläuterungen zur Etikette: Sachbezeichnung: Honig (diese allgemeine Bezeichnung ist immer richtig). Anstelle der Sachbezeichnung "Honig" kann verwendet werden: o Blütenhonig (oder Nektarhonig) o Waldhonig (oder Honigtauhonig) o Wald- mit Blütenhonig oder Blüten- mit Waldhonig o Cremehonig Seite 2
Die Sachbezeichnung kann durch die Angabe einer Sortenbezeichnung (z.b. Sonnenblumenhonig) oder durch regionale, territoriale oder topographische Angaben (z.b. Gebirgshonig) ergänzt werden. Für die Angabe von sortenreinem Hong wird eine orientierende Pollenanalyse im Rahmen einer Honiguntersuchung empfohlen. Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers Lebensmittelunternehmer ist derjenige, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird (z.b. der Imker wenn er den Honig selbst an den Letztverbraucher verkauft). Die Angaben müssen eine postalische Zustellung gewährleisten. Eine email-adresse oder Internetseite allein ist nicht ausreichend, kann aber zusätzlich angegeben werden. Nettofüllmenge: Angabe in "g" oder "kg". Mindestschriftgrößen: bis 50g Mindesthöhe 2mm über 50 bis 200 g Mindesthöhe 3 mm über 200 bis 1000 g Mindesthöhe 4 mm Mindesthaltbarkeitsdatum und Losangabe (Charge): Es gibt prinzipiell 2 korrekte Möglichkeiten der Angabe: 1) "mindestens haltbar bis:" Angabe des Datums in der Form "Tag/Monat/ Jahr"- in diesem Fall muss die Angabe der Charge nicht erfolgen (kann aber). 2)" mindestens haltbar bis Ende:" Angabe des Datums in der Form "Monat/Jahr" oder "Jahr" - in diesem Fall muss zusätzlich eine Angabe der Charge (Los: "L") erfolgen. Wird das Datum selbst nicht unmittelbar nach der Formulierung "mindestens haltbar bis:" bzw. "mindestens haltbar bis Ende:" angegeben, muss nach dieser Formulierung die Stelle genannt werden, an der das Datum angegeben ist (z.b. mindestens haltbar bis: siehe Deckel). Lagerbedingungen: Die Lagerbedingungen müssen gemeinsam mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden (d.h. unmittelbar vor oder nach der Formulierung "mindestens haltbar bis..." ohne Trennung durch andere Angaben oder Bildzeichen)! Es wird empfohlen die Formulierung "Trocken, vor Wärme geschützt lagern" zu Seite 3
verwenden. (die Begriffe "kühl" oder "dunkel" lagern sollen nicht mehr verwendet werden). Herkunft: Laut Honigverordnung ist das Ursprungsland in dem der Honig erzeugt wurde (Standort der Völker, nicht der Ort der Schleuderung!) auf der Etikette anzugeben. z.b. Ursprungsland: Österreich. Die Angabe "Österreichischer" bei "Österreichischer Honig" ist ebenfalls möglich. Allgemeine Anforderungen und Informationen: Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht: Bei Verpackungen deren größte Oberfläche weniger als 10cm² beträgt sind nur die Sachbezeichnung (z.b. Honig), die Angabe allergener Stoffe (entfällt bei Honig), die Nettofüllmenge und das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben. Interessant für z.b. die Verwendung von "Portionsgläsern". Mindestschriftgröße bei verpflichtenden Angaben: 1,2mm gemessen an Kleinbuchstaben (z.b. x); Ausnahme: bei Verpackungen deren größte Oberfläche kleiner als 80 cm² ist: 0,9mm Sichtfeldregelung: Sachbezeichnung und Nettofüllmenge müssen im gleichen Sichtfeld sein Direkt untereinander platziert müssen sein: Lagerbedingungen Mindesthaltbarkeitsdatum Nicht erlaubt sind: Irreführende Angaben wie z.b. Werbung mit Selbstverständlichkeiten wie "Kalt geschleudert", "Garantiert unverfälscht", "nicht gefiltert",... Gesundheitsbezogene Angaben Abbildungen von Organen (Herz,...) Hinweise auf Inhaltsstoffe/Energie oder "reich an Inhaltsstoffen" ohne Nährwertangaben. Achtung "was nicht draufstehen darf" gilt auch für die Werbung bzw. Angaben im Internet (Homepage)! Seite 4
Hinweis zur Haltbarkeitsangabe: Üblicherweise werden zwei Jahre angegeben. Grundsätzlich steht dem Imker die Haltbarkeitsangabe frei. Er muss jedoch für die auf der Etikette angegebene Zeit garantieren, dass das Produkt (bei Einhaltung der angegebenen Lagerbedingungen) den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Tabelle: weitere Möglichkeiten der Honigbezeichnung laut Honigverordnung (Auszug) und entsprechende Anforderungen Honig Honig Nektarhonig oder Blütenhonig Honigtauhonig oder Waldhonig Wald-Blütenhonig Sortenhonig Blütenhonig mit "Sortenhonig" Wabenhonig oder Scheibenhonig Honig mit Wabenteilen, Wabenstücke in Honig Schleuderhonig, Tropfhonig, Presshonig Backhonig Anforderung Wassergehalt bis max.20% unter 800 Mikrosiemens Leitfähigkeit über 800 Mikrosiemens Leitfähigkeit Mischungen daraus um 800 Mikros. LF Reinsortig (auch Pollenbild muss entsprechen) Auslobung, wenn Pollenbild nicht reicht Frisch gebaute, gedeckelte Waben ohne Brut Wie oben, nur Teilstücke in Honig Angaben nach Herstellungsart Backhonig ergänzt mit "nur zum Kochen, Backen" Tipp: Möglichkeiten der Bezeichnung von Honig, um die Leitfähigkeitsgrenzen (s.o.) nicht beachten zu müssen: Cremehonig statt Blütencremehonig Honig aus der Frühtracht statt Frühjahrsblütenhonig Honig aus der Sommertracht statt Sommerblütenhonig Angabe von Allergenen Stoffen: Honig ist in der Liste der anzugebenden Allergene nicht aufgezählt, daher ist keine diesbezügliche Angabe erforderlich! Hingegen ist bei Honig mit Zutaten eine Angabe allergener Zutaten erforderlich! Der allergene Stoff muss textlich hervorgehoben werden z B: fett Seite 5
z.b. Honig mit Nüssen: Zutaten: Honig, 25% Walnüsse Nährwertkennzeichnung: Honig selbst ist von der seit 13.12. 2016 Verpflichtung zur Angabe einer Nährwertkennzeichnung ausgenommen! Es gibt drei Ausnahmen die "Honig" und "Honig mit Zutaten" betreffen 1. Unverarbeitete Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse bestehen wie z.b. Honig. 2. Lebensmittel in Verpackungen oder Behältnissen, deren größte Oberfläche weniger als 25 cm2 beträgt. 3. Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben. Was muss bei "Honig mit Zutaten" draufstehen Bezeichnung des Lebensmittels (Sachbezeichnung) z.b. "Honig mit Walnüssen" Zutaten: Aufzählung der Zutaten in absteigender Reihenfolge. (z.b. Zutaten: Honig, 25% Walnüsse) Diese Aufzählung darf nicht durch ergänzende Bezeichnungen getrennt werden (z.b. Österreichischer Honig oder Wald- und Wiesenhonig, etc.) Allergenkennzeichnung mengenmäßige Angabe bestimmter Zutaten oder Zutatenklassen ("Quid") Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers Nettofüllmenge Los (Charge) Mindesthaltbarkeitsdatum Lagerbedingungen Das Ursprungsland ist bei zusammengesetzten Honigprodukten nicht erforderlich, kann aber angegeben werden (jedoch nicht in der Zutatenliste) Nährwertkennzeichnung (siehe Ausnahmen) Anmerkung: diese Auflistung bezüglich der Kennzeichnung von Honig und verwandter Themen wurde vom Honigreferenten des LV-Wien DI Günter Wudy, aus vom Seite 6
Bundesreferenten Ing. Josef Niklas zur Verfügung gestellten Unterlagen mit Sorgfalt zusammengestellt. Fehler oder Irrtümer können aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden. Bei Bedarf erfolgt eine Aktualisierung. Seite 7