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Transkript:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 12. Januar 2017 IV C 1 Telefon 90139 4910/91394910 gudrun.matthes@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Erhöhung der Städtebauförderung 2017 und Investitionspakt 2017 Kapitel 1240 Wohnungswesen, Wohnungsneubau, Stadterneuerung, Soziale Stadt Neuer Titel 33130 - Zuweisungen des Bundes für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier Titel 33131 - Zuweisungen des Bundes für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Titel 54010 Dienstleistungen Titel 54021 - Dienstleistungen für die Förderprogramme der Städtebauförderung Titel 89362 - Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost Titel 89363 - Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau West Titel 89368 - Zuschüsse für die Zukunftsinitiative Stadtteil 2 Titel 89371 - Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Neuer Titel 89383 - Zuschüsse für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 73. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 10. Dezember 2015 Drucksache Nr. 17/2600 - Auflagen zum Haushalt 2016/2017 Kapitel 1240, Titel 33131 - Zuweisungen des Bundes für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Ansatz 2017:.. 32.931.000,00 Ansatz 2016:.. 30.276.000,00 Aktuelles Ist (Stand 23.12.2016):... 30.091.315,16 Kapitel 1240, Titel 54010 - Dienstleistungen Verpflichtungsermächtigungen (VE) Ansatz 2017 6.585.000,00 6.130.000,00 Ansatz 2016:.. 7.196.000,00 Aktuelles Ist (Stand 23.12.2016): 6.837.120,62-1 -

- 2 - Kapitel 1240, Titel 54021 - Dienstleistungen für die Förderprogramme der Stadterneuerung Verpflichtungsermächtigungen (VE) Ansatz 2017 3.398.000,00 2.274.000,00 Ansatz 2016:.. 3.190.000,00 Aktuelles Ist (Stand 23.12.2016): 2.783.431,79 Kapitel 1240, Titel 89362 - Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost VE Ansatz 2017:.. 25.849.000,00 22.368.000,00 Ansatz 2016:.. 26.181.000,00 Aktuelles Ist (Stand 23.12.2016):. 21.002.091,39 Programmvolumen 2017 insgesamt 26.300.000 (einschließlich 1 Mio. EFRE) Kapitel 1240, Titel 89363 Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau West VE Ansatz 2017:... 13.317.000,00 14.458.000,00 Ansatz 2016:.. 13.349.000,00 Aktuelles Ist (Stand 23.12.2016):... 10.427.985,99 Programmvolumen 2017 insgesamt 17.000.000 (einschließlich 3 Mio. EFRE) Kapitel 1240, Titel 89368 - Zuschüsse für die Zukunftsinitiative Stadtteil 2 VE Ansatz 2017:.. 28.770.000,00 25.050.000,00 Ansatz 2016:.. 26.920.000,00 Aktuelles Ist (Stand 23.12.2016):... 18.724.706,99 Programmvolumen 2017 insgesamt 29.000.000 (einschließlich 7 Mio. EFRE) Kapitel 1240, Titel 89371 Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen VE Ansatz 2017:.. 2.017.000,00 2.850.000,00 Ansatz 2016:.. 2.820.000,00 Aktuelles Ist (Stand 23.12.2016):... 2.282.200,84 Programmvolumen 2017 3.000.000. 2

- 3 - Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden ersucht, bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmeverzichten in grundsätzlichen (d. h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell bedeutsamen Fällen vorab das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herbeizuführen. Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für nicht planmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine künftige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln erforderlich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten. Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussvorschlag Es wird gebeten, a) den nachstehenden Bericht zur Erhöhung der Städtebauförderprogramme 2017 und dem neuen Bundesprogramm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier zur Kenntnis zu nehmen und der Absicht der Senatsverwaltung für Finanzen b) bei Kapitel 1240, Titel 54010 - Dienstleistungen - überplanmäßige Ausgaben 2017 von 830.000 und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2017 von 1.170.000 (Jahresrate 2018) zuzulassen, c) bei Kapitel 1240, Titel 54021 - Dienstleistungen für die Förderprogramme der Städtebauförderung - überplanmäßige Ausgaben 2017 von 92.000 und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2017 von 261.000 (Jahresraten 2018: 63.000, 2019: 66.000, 2020: 56.000, 2021: 76.000 ) zuzulassen, d) bei Kapitel 1240, Titel 89362 - Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2017 von 3.000.000 (Jahresraten 2018: 1.500.000, 2019: 1.500.000 ) zuzulassen, e) bei Kapitel 1240, Titel 89363 - Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau West - überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2017 von 3.900.000 (Jahresraten 2018: 1.800.000, 2019: 2.100.000 ) zuzulassen, f) bei Kapitel 1240, Titel 89368 - Zuschüsse für die Zukunftsinitiative Stadtteil 2 - überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2017 von 3.800.000 (Jahresraten 2019: 1.100.000, 2020: 2.700.000 ) zuzulassen, g) bei Kapitel 1240, Titel 89371 Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen - überplanmäßige Ausgaben 2017 von 375.000 und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2017 von 7.125.000 (Jahresraten 2018: 1.875.000, 2019: 2.250.000, 2020: 1.875.000, 2021: 1.125.000 ) zuzulassen, h) bei Kapitel 1240, neuer Titel 89383 Zuschüsse für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier - außerplanmäßige Ausgaben 2017 von 2.700.000 und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2017 von 10.641.000 (Jahresraten 2018: 4.300.000, 2019: 3.650.000, 2020: 1.400.000, 2021: 1.291.000 ) zuzulassen, zuzustimmen. 3

- 4-2. Begründung 2.1 Städtebauförderung 2017 und Investitionspakt Soziale Integration im Quartier Der Bundeshaushalt 2017 enthält zusätzlich 350 Mio. zur Förderung des Städtebaus, die für folgende Programme verwendet werden: zwei neue Bund-Länder-Programme: - Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (200 Mio. ) - Zukunft Stadtgrün (50 Mio. ) Aufstockung von Städtebauförderprogrammen: - Soziale Stadt (40 Mio. ) - Stadtumbau West (35 Mio. ) - Stadtumbau Ost (15 Mio. ) Pilotprojekte Miteinander im Quartier (10 Mio. ). Die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2017) sowie die Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017 (VV Investitionspakt 2017) liegen seit 15.12.2016 vor. Die Ergänzungsverwaltungsvereinbarung Zukunft Stadtgrün zur VV Städtebauförderung 2017 wird im Januar 2017 erwartet. Die Länder müssen die Kofinanzierung der Bundesmittel sichern. Dies wird mit den in dieser Vorlage beantragten außer- und überplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die auf eine Vollausschöpfung der für Berlin verfügbaren Bundesmittel von 50.969.000 abzielen, sichergestellt. 2.2 Erhöhung der Bundesmittel 2017 und Verteilung auf die Länder Städtebauförderung Entsprechend der VV Städtebauförderung 2017 erhält Berlin 38.463.000 Bundesfinanzhilfen. Die Bundesmittel des Programms Kleinere Städte und Gemeinden von 2.648.000 werden zum Stadtumbau umverteilt. Zusätzlich erwartet Berlin 2.500.000 aus dem neuen Städtebauförderprogramm Zukunft Stadtgrün. Damit stehen Berlin für die Finanzierung der Programme der Städtebauförderung Bundesmittel in folgender Höhe zur Verfügung: Programme Anteil Berlin gesamt Verteilung Anteil Berlin nach Umschichtung Stadtumbau Ost 120.000.000 119.400.000 8.494.000 9.707.000 Stadtumbau West 140.000.000 139.300.000 4.333.000 5.768.000 Soziale Stadt 190.000.000 189.050.000 9.505.000 9.805.000 Aktive Zentren 110.000.000 109.450.000 5.181.000 5.181.000 Städtebaulicher Denkmalschutz Ost 70.000.000 69.650.000 6.746.000 2.996.000 Städtebaulicher Denkmalschutz West 40.000.000 39.800.000 1.556.000 5.006.000 Kleinere Städte und Gemeinden 70.000.000 69.650.000 2.648.000 Zukunft Stadtgrün 50.000.000 50.000.000 2.500.000 2.500.000 Summe 790.000.000 786.300.000 40.963.000 40.963.000 Die Bundesfinanzhilfen des Programmjahres 2017 teilt der Bund den Ländern in folgenden fünf Jahresraten zu (2017-5%, 2018-25%, 2019-30%, 2020-25%, 2021-15%). 4

- 5 - Investitionspakt Soziale Integration im Quartier Entsprechend dem Verteilerschlüssel der Sozialen Stadt erhält Berlin 10.006.000 Bundesfinanzhilfen. Der Bundesanteil beträgt 75%. Die Bundesfinanzhilfen des Programmjahres 2017 teilt der Bund den Ländern in folgenden fünf Jahresraten zu (2017-5%, 2018-25%, 2019-30%, 2020-25%, 2021-15%). 2.3 Rahmenbedingungen in Berlin Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2016/2017 waren die Erhöhung der Städtebauförderung 2017 und das neue Programm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier nicht absehbar. Im Haushalt 2016/2017 sind daher für Neubewilligungen im Programmjahr 2017 Programmvolumen der Stadterneuerung von 113,3 Mio. (einschließlich 11,5 Mio. EFRE-Mittel) vorgesehen. Die Etatisierung erfolgte auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2015 mit 650 Mio. Bundesmittel für alle Programme und alle Länder und einem Anteil Berlins von 34.484.000. Bei 990 Mio. Bundesmitteln erhöht sich das Programmvolumen 2017 um 33,5 Mio.. Kapitel 1240 Titel Programme Programmvolumen 2017 HH 16/17 (mit HH 16/17 EFRE) * 1 Programmvolumen neu (mit EFRE) * 1 Erhöhung 89362 Stadtumbau Ost 25.300.000 26.300.000 29.300.000 3.000.000 89363 Stadtumbau West 14.000.000 17.000.000 20.900.000 3.900.000 89368 54010 Soziale Stadt, davon ZIS II, davon Soziale Stadt Bildung im Quartier Dienstleistungen 21.500.000 18.500.000 3.000.000 29.000.000 23.000.000 6.000.000 32.800.000 26.800.000 6.000.000 89372 Aktive Zentren 15.500.000 15.500.000 15.500.000 89380 Städtebaulicher Denkmalschutz Ost und West 22.500.000 22.500.000 22.500.000 3.800.000 3.800.000 2.000.000 89371 Sanierung/Stadtgrün 3.000.000 3.000.000 10.500.000 7.500.000 89383 Investitionspakt 0 0 13.341.000 13.341.000 Summe 101.800.000 113.300.000 144.841.000 33.541.000 2.4 Einsatz der zusätzlichen Fördermittel Investitionspakt Im Rahmen des Bund-Land-Förderprogramms soll die soziale Infrastruktur als Grundlage für den sozialen Zusammenhalt ertüchtigt werden. Der Investitionspakt soll allen Menschen, Neuankömmlingen sowie Einheimischen zugutekommen. Förderfähig sind investive Maßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der festgelegten Gebietskulissen der Städtebauförderung sowie Integrationsmanagement. Schwerpunkte sind u.a. Begegnungszentren, Stadtteilschulen, Kitas sowie integrationsdienliche Infrastrukturen. Die Mittel sollen insbesondere in Gebieten mit Wohnungsneubau und steigenden Einwohnerzahlen (Wachstumsräume) und/oder erhöhtem Integrationsbedarf eingesetzt werden. Im Rahmen eines Projektrufes am 28.07.2016 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt alle Bezirke aufgefordert, Standorte für das Integrationsmanagement und investive Projekte für das Programmjahr 2017 anzumelden. Auf den Aufruf sind 90 Vorschläge mit einem beantragten Förderbedarf von rund 100 Millionen Euro eingegangen. 5

- 6 - Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat 18 Projekte für das Programmjahr 2017 ausgewählt, davon 4 Standorte für Integrationsmanagement und die nachfolgenden 14 investive Maßnahmen: Sanierung und Ertüchtigung ehem. Revierunterkunft im Volkspark Wilmersdorf, Straße am Schoelerpark 37 / 39, 10713 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf (330.000 ) Aufwertung Grünstreifen im Volkspark Wilmersdorf, Straße am Schoelerpark 39, 10713 Berlin- Charlottenburg-Wilmersdorf (140.000 ) Einbau barrierefreier Toiletten, Erneuerung Elektrik, ehem. Bibliothek, Oranienstr. 72, 10969 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg (196.500 ) Herstellung barrierefreie Wegeverbindung Hechtgraben, ggü. Hagenower Ring 60, 13059 Berlin-Lichtenberg (200.000 ) Zwischenbau in der VHS, Mark-Twain-Str. 27, 12627 Berlin-Marzahn-Hellersdorf (160.000 ) Spielanlage Dingolfinger Straße, Dingolfinger Straße, Berlin-Marzahn-Hellersdorf (180.000 ) Entwicklung und Öffnung Zentrum am Hauptbahnhof der Berliner Stadtmission, Lehrter Str. 68, 10557 Berlin-Mitte (1.200.000 ) Ersatzneubau von Jugendclub NW80, Neudecker Weg 80, 12355 Berlin-Neukölln (2.500.000 ) Erweiterung Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, Hannemannstr. 64 / 74, 12347 Berlin- Neukölln (150.000 ) Sanierung Alte Dorfschule und Einrichtung BENN-Büro als Anlaufstelle, Alt-Buckow 17, 12349 Berlin-Neukölln (1.200.000 ) Einrichtung Sportplatz und Integrationsbüro, Lissabonallee 6, 14129 Berlin-Steglitz-Zehlendorf (450.000 ) Sanierung Jugendhaus KiJuM, Kurfürstenstr. 42, 12105 Berlin-Tempelhof-Schöneberg (1.100.000 ) Kinder- und Jugendzirkus Cabuwazi, Venusstraße 90, 12524 Berlin-Treptow-Köpenick (650.000 ) Ersatzneubau Hauptgebäude Abenteuerspielplatz, Venusstraße 88, 12524 Berlin-Treptow- Köpenick (755.000 ). Soziale Stadt Ziel der 34 Berliner Quartiersmanagementverfahren ist insbesondere die Verbesserung individueller Lebenschancen aller Quartiersbewohnerinnen und bewohner und der Förderung deren Integration in die Gesellschaft. Die Quartiersmanagementverfahren machen daher keinen Unterschied in der Ausrichtung auf alteingesessene Bewohner oder Neu-Zuziehende, gleich welcher Herkunft. Voraussetzung für die Entwicklung eines stabilen Gemeinwesens ist es im Gegenteil, alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Aufwertungs- und Entwicklungsprozess kontinuierlich einzubeziehen und sie zu befähigen, Gemeinwesen in Eigenverantwortung mitzugestalten. Vorhandene Netzwerke, Organisationen und Initiativen bilden die Grundlage, mit ihnen gemeinsam sollen Strategien entwickelt und durchgesetzt werden, die dazu beitragen, drohende Anonymität im Quartier aufzulösen, soziale Kontrolle herzustellen und lebendige Nachbarschaften zu gestalten. Mit der Erhöhung des Programmvolumens 2017 um 5.800.000 sollen die folgenden Maßnahmen finanziert werden: In 7 Gebieten, in denen bzw. in deren Umfeld größere Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung entstanden sind oder entstehen, wird ein quartiersbezogenes Integrationsmanagement eingerichtet. Hierfür sind 830.000 in 2017 sowie 1.170.000 2018 vorgesehen. Der Projektfonds wird um 1 Mio. erhöht. Damit können alle QM-Gebiete zusätzliche Mittel erhalten, um Projekte zu entwickeln, die sich aus den erhöhten Integrationsbedarfen in den Quartieren ergeben und die allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu Gute kommen. Die Entscheidung über die konkreten Projekte trifft nach Prüfung der Förderfähigkeit der Quartiersrat. 6

- 7 - Der Baufonds wird um 2,8 Mio. erhöht. Damit können zusätzliche Infrastrukturbedarfe in den Quartieren gefördert werden. Die konkreten Projekte bedürfen noch der Abstimmung. Über die ausgewählten Projekte wird der Hauptausschuss im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Quartiersmanagement informiert. Stadtumbau Ost: Mit der Erhöhung des Programmvolumens 2017 um 3.000.000 soll der 1. Bauabschnitt zur Reaktivierung und Erweiterung des ehemaligen Schulgebäudes am Standort Karower Chaussee 97 zu einer dreizügigen Grundschule im Stadtumbaugebiet Buch (Bezirk Pankow) gefördert werden. Stadtumbau West: Mit der Erhöhung des Programmvolumens 2017 um 3.900.000 sollen die energetische Erneuerung und Erweiterung des Integrations-und Familienzentrums der Apostel-Petrus-Gemeinde im Stadtumbaugebiet Märkisches Viertel (Bezirk Reinickendorf) sowie der Neubau einer sportbetonten Kita mit 120 Plätzen und die Sanierung und Erweiterung der Kita in der Jeremia-Gemeinde im Stadtumbaugebiet Falkenhagener Feld (Bezirk Spandau) gefördert werden. Zukunft Stadtgrün: Mit dem Programmvolumen 2017 von 7.500.000 sollen Grünmaßnahmen in der Städtebauförderkulisse insbesondere zur Verbesserung des Lebensumfeldes in verdichteten Quartieren gefördert werden. Dienstleistungen für die Förderprogramme Programmbegleitend sind Mittel im Titel 54021 Dienstleistungen für die Förderprogramme der Städtebauförderung veranschlagt. Mit der Erhöhung der Städtebauförderung und dem Investitionspakt werden auch hier höhere Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 353.000 erforderlich. Die höheren Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gliedern sich nach den Buchstaben der Erläuterungen im Haushaltsplan 2016/2017 wie folgt auf: b Dienstleistung für Programme Buchstabe EFRE- Förderperiode 2014 2020 (Soziale Stadt) überplanmäßige Ausgaben 2017 überplanmäßige VE 2017 davon fällig 2018 2019 2020 2021 42.000 121.000 33.000 36.000 26.000 26.000 d Stadtumbau 10.000 40.000 10.000 10.000 10.000 10.000 neu Integrationspakt 40.000 100.000 20.000 20.000 20.000 40.000 Gesamt 92.000 261.000 63.000 66.000 56.000 76.000 7

- 8-2.5 Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen (VE) sowie die Einnahmen Auswirkungen auf die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen Titel überplanmäßige Ausgaben 2017 überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen 2017 Jahre Betrag 54010 830.000 1.170.000 2018 1.170.000 54021 92.000 261.000 2018 63.000 2019 66.000 2020 56.000 2021 76.000 89362 3.000.000 2018 1.500.000 2019 1.500.000 89363 3.900.000 2018 1.800.000 2019 2.100.000 89368 3.800.000 2019 1.100.000 2020 2.700.000 89371 375.000 7.125.000 2018 1.875.000 2019 2.250.000 2020 1.875.000 2021 1.125.000 89383 2.700.000 10.641.000 2018 4.300.000 2019 3.650.000 2020 1.400.000 2021 1.291.000 Gesamt 3.997.000 29.897.000 Die Finanzierung der Programmvolumen einschließlich Dienstleistungen stellt sich wie folgt dar: Kapitel 1240, Titel 54010 - Dienstleistungen Verpflichtungsermächtigungen (VE) neu Ansatz 2017 neu: 7.415.000 7.300.000 Kapitel 1240, Titel 54021 - Dienstleistungen für die Förderprogramme der Stadterneuerung Verpflichtungsermächtigungen (VE) neu Ansatz 2017 neu: 3.490.000 2.535.000 Kapitel 1240, Titel 89362 - Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost VE neu Ansatz 2017 25.849.000 25.368.000 Das Programmvolumen 2017 beträgt nach der Erhöhung 29.300.000. Darin sind Ausgaben von 3.932.000 und Verpflichtungsermächtigungen von 25.368.000 enthalten. 8

- 9 - Kapitel 1240, Titel 89363 - Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Stadtumbau West VE neu Ansatz 2017 13.317.000 18.358.000 Das Programmvolumen 2017 beträgt insgesamt 20.900.000. Darin sind Ausgaben von 2.542.000 und Verpflichtungsermächtigungen von 18.358.000 enthalten. Kapitel 1240, Titel 89368 - Zuschüsse für die Zukunftsinitiative Stadtteil 2 VE neu Ansatz 2017 28.770.000 28.850.000 Das Programmvolumen 2017 beträgt insgesamt 32.800.000. Darin sind Ausgaben von 3.950.000 und Verpflichtungsermächtigungen von 28.850.000 enthalten. Kapitel 1240, neuer Titel 89383 - Zuschüsse für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier VE neu Ansatz 2017 neu:... 2.700.000 10.641.000 Das Programmvolumen 2017 beträgt insgesamt 13.341.000. Darin sind Ausgaben von 2.700.000 und Verpflichtungsermächtigungen von 10.641.000 enthalten. Der Ausgleich der nicht durch zusätzliche Bundeseinnahmen gedeckten Mehrausgaben erfolgt im Rahmen des Einzelplans 12. Die ab dem Jahr 2018 erforderlichen Ausgaben werden bei der Aufstellung der Entwürfe der jeweiligen Haushaltspläne bzw. Finanzplanungen berücksichtigt. Auswirkungen auf die Einnahmen Neuer Titel 33130 Die geplanten Einnahmen aus Bundesfinanzhilfen des Programms Investitionspakt Soziale Integration im Quartier sollen im Titel 33130 nachgewiesen werden. Die Bundesfinanzhilfen in Höhe von 10.006.000 (Verpflichtungsrahmen 2017) stehen nach Vorgaben des Bundes in fünf Jahresraten zur Verfügung (2017-5%, 2018-25%, 2019-30%, 2020-25% und 2021-15%). Bei einem Programmvolumen von 13.341.000 ergeben sich Einnahmen 2017 von 500.300 : Neuer Titel 33130 neu Ansatz 2017 0 500.300 9

- 10 - Titel 33131 Die Einnahmen aus Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung sind im Titel 33131 veranschlagt. Die Bundesfinanzhilfen (Verpflichtungsrahmen) stehen nach Vorgaben des Bundes in fünf Jahresraten zur Verfügung (2017-5%, 2018-25%, 2019-30%, 2020-25% und 2021-15%). Aus der Erhöhung der Bundesmittel 2017 (Verpflichtungsrahmen) von 34.484.000 um 6.479.000 auf 40.963.000 ergeben sich höhere Einnahmen 2017 von 323.950 : Programme Ansatz 2017 HH 16/17 zusätzliche Bundesmittel (Verpflichtungsrahmen) 2017 davon Kassenrate 2017 (5 %) Ansatz 2017 neu Stadtumbau Ost 8.220.000 59.550 8.279.550 Stadtumbau West 4.663.000 80.050 4.743.050 Soziale Stadt 6.780.000 86.450 6.866.450 Aktive Zentren 5.073.000-100 5.072.900 Denkmalschutz Ost 6.664.000-144.300 6.519.700 Denkmalschutz West 1.531.000 117.300 1.648.300 Zukunft Stadtgrün 0 125.000 125.000 Summe 32.931.000 323.950 33.254.950 In Vertretung Dr. Andrej Holm Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 10