Aussagen zur hat sich bewährt und sollte nicht eingeschränkt werden. Ansonsten kein grundlegender Reformbedarf, Optimierungsbedarf besteht in Teilfragen z.b. beim Wahlverfahren) Aussagen zur Unternehmensmitbest immung erhalten, Position der leitenden Angestellten wahren und bei Europäischen Aktiengesellschaften (SE) verbessern. sverme idung durch gezielte Nutzung ausländischer Rechtsformen erschweren. ULA offen für Nachverhandlungen über konkrete Änderungsabsichten Flexibilität, Spielräume und Experimentierräume für Unternehmen erhöhen, entweder durch Tarifvertrag oder Vereinbarungen mit dem Betriebsrat Rechte von Betriebsräten bei der Einführung von IT- Systemen stärken Initiativrecht für Betriebsräte auf die Einführung betrieblicher Berufsbildungs- und Weiterbildungsmaßn ahmen Schwellenwert für paritätische von 2.000 auf 1.000 absenken Erstreckung auch auf Unternehmen mit ausländischer Rechtsform Schlupflöcher schließen, Nachverhandlungen in Europäischen Aktiengesellschaften, die über Schwellenwerte des hts hinauswachsen Weiße Flecken beseitigen, Wahlen von Betriebsräten 24 Monate Kündigungsschutz für alle Organe ab Wahlbewerbung freigestellte Betriebsräte Schärfere Sanktionen bei Behinderung der Betriebsratsarbeit Verpflichtung der Betriebsräte auf den Betriebsfrieden abschaffen. Umgehungsmöglichk eiten durch Wahl internationaler Rechtsformen verhindern (Anwendung auf alle inländischen Niederlassungen) Echte Paritätische in Unternehmen > 100 Beschäftigten Alle wesentlichen Entscheidungen zustimmungspflichtig im Aufsichtsrat machen Belegschaftsabstimm ungen in Fragen mit Betriebsräte besser schützen, hte ausbauen (vgl. u.a. Vereinbarkeit ) Schwellenwert für paritätische von 2.000 auf 1.000 absenken Erstellt durch: ULA Führungskräftevereinigung (www.ula.de) Seite 1
bei Europäischen Aktiengesellschaften, die mitbestimmungsrechtli che Schwellenwerte hinauswachsen. Aussagen zu sonstigen sfrage n keine, Konzentration auf Fragen des BetrVG, SprAuG, DrittelbeteiligungsG, MitbestG, SEBG) Aussagen zum Thema ULA-Position: ULA offen für flexiblere Regeln bei der werktäglichen (Ziel: mehr Handlungsspielräume für Arbeitnehmer recht flexibilisieren: zusätzliche Spielräume durch Tarifverträge Anspruch auf befristete Teilzeit und Rückkehrrecht in Vollzeit (in Öffentlichen Dienst weiter modernisieren; hte von Personalräten ausbauen und modernisieren Wahlarbeitszeitgeset z: Abweichung vom gesetz durch Tarifverträge zulassen Dadurch auch: familienfreundliche modelle erheblicher Bedeutung für Belegschaften Demokratische stärken, Überführung von Banken, Versicherungen, Daseinsvorsorge, Post und Telekommunikation in öffentliches Eigentum hte für Beschäftigte öffentlicher Arbeitgeber ausbauen Streikrechte und Betriebliche auch für kirchliche Beschäftigte Zeitautonomie statt flexibilität, die sich nur an Erfordernissen orientiert Gesetzliche Wochenarbeitszeit Rechte von Mitarbeitern kirchlicher Träger stärken, Ausnahmeregelunge n beschränken (, Streikrecht nicht explizit genannt) Zeitsouveränität für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie Dafür: Flexible Vollarbeitszeit mit variablem Korridor zwischen 30 und 40 Aufhebung der werktäglichen Höchstarbeitszeit von acht bzw. 10 Stunden Aufhebung der Mindestruhezeit von 11 Stunden (Ausnahme: Erstellt durch: ULA Führungskräftevereinigung (www.ula.de) Seite 2
erhöht, bessere Vereinbarkeit) ULA offen für Rückkehrrecht aus Teilzeit (vorübergehende reduzierung ) in größeren Unternehmen mit angemessenen Antragsfristen Aussagen zu anderen Formen flexiblen Arbeitens ULA für mehr Spielräume bei räumlich flexiblem Arbeiten, Vorrang für betriebliche Vereinbarungen) Aussagen zu äußeren Rahmenbedingungen für flexibles Arbeiten (Vereinbarkeit) ULA für mehr Investitionen in Kinderbetreuung (quantitativer und qualitativer Ausbau) Absprache mit den Sozialpartnern) (nicht zu Fragen wie mobiles Arbeiten, Home-Office etc.) Betreuung soll überall dort, wo sie von den Eltern gewünscht wird, verfügbar sein (Wahlfreiheit) Rechtanspruch auf Betreuung im Wahlmöglichkeit bei (und Arbeitsort) soweit dem betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Anspruch auf befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht in Vollzeit) schaffen. Langzeitkonten attraktiver machen, betriebsübergreifend e Organisation dieser Konten prüfen Wahlmöglichkeiten bei () und Arbeitsort, solange dem betriebliche Belange nicht entgegenstehen Besseres Angebot an Krippen, Kitas, Kindertagespflege, Horten und Ganztagsschulen (Ziel. Flächendeckende Ganztagesbetreuung auf 40 Stunden begrenzen ohne Ausnahmen vollständig erfassen, Überstünden vergüten oder durch Freizeit ausgeglichen Rechtsanspruch auf vorübergehende reduzieru ng mit Rückkehrrecht in Vollzeit Schaffung eines Rechtsanspruchs auf mobiles Arbeiten und Home-Office schaffen, aber nur freiwillig und mit tarifvertraglichem Schutz Aufbau eines hochwertigen, bedarfsdeckenden, kostenlosen Angebots für Ganztagesbetreuung mit flexiblen Öffnungszeiten Stunden (mit Ankündigungsfrist und Ablehnungsmöglichk eit bei dringenden Gründen) Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang nach Nutzung des Rechtsanspruchs auf (=Rückkehrrecht in Vollzeit) Recht auf Home- Office, sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen Zeitsouveränität für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie Mitspracherecht über den Umfang, die Lage und den Ort Sicherheitsrelevante Bereiche) 48 Stunden wöchentliche (entsprechend EU- Richtlinie) Langzeitkonten fördern und Übertragbarkeit Mobiles Arbeiten fördern durch Beseitigung faktischer Hürden in Form von veralteten Regelungen (z.b. Arbeitsstättenverord nung) Öffentlicher Dienst als Vorreiter für aktive Förderung von Homeoffice Förderung flexibler Angebote zur Kinderbetreuung, auch in Betrieben Bessere steuerliche Berücksichtigung von Leistungen im Haushalt (Pflege, Betreuung) Freie Entscheidung zwischen Berufstätigkeit und Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Elterliche Betreuung Erstellt durch: ULA Führungskräftevereinigung (www.ula.de) Seite 3
Aussagen zu Arbeitnehmerüberlass ung, Befristungen, Instrumente im Sinne einer Flexibilitätsreserve für Unternehmen erhalten, Missbrauch vermeiden) Aussagen zum Arbeitnehmerdatensc hutz Öffnungsklausel in EU- VO für nationales Gesetz nutzen) Aussagen zum Arbeitsschutz, sonstigen Themen Grundschulalter geplant Offenkundigen Missbrauch bei Befristungen abstellen zusammen mit den Ländern). Abschaffung Kita- Gebühren Vgl. Aussagen zu (familienfreundliche Arbeitsmodelle im Rahmen einer Wahlarbeitszeit) Sachgrundlose Befristung abschaffen. Missbrauch von bekämpfen der Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeit und. Beschäftigtendatens chutzgesetz schaffen Klarstellung des Rechts auf Nicht- Erreichbarkeit Kündigungsschutz für Eltern bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes Befristungsmöglichk eiten auf wenige Sachgründe beschränken Missbrauch von Minijobs und verhindern Leiharbeit abschaffen Schaffung einer Antistress- Verordnung, ihrer Arbeit (unbezahlte Mehrarbeit, Verschwimmen der Grenzen von Arbeit und Freizeit verhindern) Betriebsvereinbarun gen zu Vereinbarkeitsfragen ermöglichen Dreimonatige Pflegezeit Plus mit Lohnersatzleistung. Sachgrundlose Befristungen abschaffen Equal Pay für Leiharbeitnehmer zuzüglich einer Flexibilitätsprämie wirksamen Beschäftigtendatens chutz sicherstellen Arbeitsschutz stärken, damit er wirksam vor Stress, Zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten im Sinne der Vereinbarkeit ; vgl. auch andere Formen flexiblen Arbeitens Flexiblen Arbeitsmarkt verteidigen und die Tarifautonomie etwa die Zeitarbeit oder Befristungen nicht weiter einschränken Arbeitsschutz für Home-Office entbürokratisieren gleichberechtigt fördern Erstellt durch: ULA Führungskräftevereinigung (www.ula.de) Seite 4
Instrumente wie Gefährdungsbeurteilun g wirksam nutzen, Vorrang für betriebliche Regelungen vor neuen Instrumenten wie eine Anti-Stress- Verordnung) Arbeitsschutzrecht um verbindliche Regelungen zur Verringerung psychischer Belastungen erweitern individuelles Veto- Recht gegen Überlastung. Psychische Belastungen wirksam begegnen: Gefährdungsbeurteil ungen schärfer durchsetzen, Mängel sanktionieren Burnout, Mobbing und Entgrenzung der Arbeit schützt Erstellt durch: ULA Führungskräftevereinigung (www.ula.de) Seite 5