Die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eanv) in der Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbh

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Transkript:

Die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eanv) in der Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbh Zur Erlangung des Bachelor of Science Umwelttechnik der Hochschule Bremen Referent: Prof. Dr.-Ing. Henning Albers Korreferent: Prof. Dr. rer. nat. Hans König Bearbeitet von: Bernadette Kranz Matr.Nr.: 202481 Beginn: Donnerstag, 22. April 2010 Abgabe: Donnerstag, 10.Juni 2010

Vorwort und Danksagung Diese Bachelorthesis ist aus meinem fünfmonatigen Praktikum in der Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet entstanden. Mein größter Dank geht an Manuel Gruyters, für sein Vertrauen in meine Fähigkeiten vom ersten Moment an, wodurch dieses Praktikum erst möglich wurde. In der Zeit bei der AGR hat er mich, sowohl durch seine Kompetenz und Motivation begleitet, als auch stetig gefordert und gefördert. Eine bessere Betreuung konnte ich mir für meine Bachelorthesis wirklich nicht wünschen. Vielen Dank. Dann möchte ich mich an dieser Stelle auch für die große Unterstützung durch den eanv Arbeitskreis in der AGR bedanken, insbesondere bei Martina Nolden. Außerdem möchte ich mich bei den Herren mit der eigenen Postleitzahl, der Waage, bedanken: Detlef, Horst, Ralf, Siggi und Thomas, danke für die kurzweiligen, informativen und interessanten Stunden! Ein besonderer Dank geht auch an meine liebe Steffanie, die mir immer mit einem Rat und Tat zur Seite stand und das immer mit einem Lächeln. Zum Schluss geht ein riesiges großes Dankeschön natürlich an meine Familie und Freunde. Besonders an meine Eltern, die mich die gesamte Zeit nicht nur finanziell sondern vor allem auch moralisch immer unterstützt und gefördert haben. Ohne sie wären mein Studium und diese Arbeit nicht möglich gewesen. Vielen Dank. The greatest pleasure in life is doing what people say you cannot do. Walter Bagehot English economist & journalist (1826-1877)

~ 2 ~ Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... 2 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 4 ZUSAMMENFASSUNG... 5 1 EINLEITUNG UND ZIELSTELLUNG... 6 2 GRUNDLAGEN... 8 2.1 Entwicklung der Abfallüberwachung 8 2.2 Die Grundzüge des Nachweisverfahrens 9 2.3 Das alte Begleitscheinverfahren 10 2.4 Die Umstellung vom Papier auf das xml- Format 13 3 VORGEHENSWEISE UND METHODEN... 16 4 DAS EANV IM ALLGEMEINEN... 17 4.1 Vergleich der alten Situation zum neuen Verfahren 17 4.2 Infrastruktur des eanv 23 4.2.1 Die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall...24 4.2.2 Die Registrierung in der ZKS...25 4.2.3 Das Länder-eANV...26 4.2.4 Kommerzielle Lösungen zur Teilnahme am eanv...26 4.2.5 Quittungsbelege...30 4.2.6 Registerführung...34 5 UMSETZUNG DES EANV IN DER AGR MBH... 37 5.1 Beschreibung der AGR Unternehmensgruppe 37 5.2 Vorrangig beteiligte Unternehmen an der Umsetzung 38 5.3 Zeitliche Planung und Übersicht 39 5.4 Inhaltliche Planung der Umsetzung 40

~ 3 ~ 6 ERGEBNISSE DER BEOBACHTUNGEN... 41 6.1 EDV und Software Probleme 41 6.1.1 Elektronische Signatur wird als ungültig beim Entsorger angezeigt...41 6.1.2 Problematische Kommunikation zwischen den Providern...42 6.2 Rechtliche Fragestellungen 43 6.2.1 Haftung bei Zentraler Signatur...43 6.2.2 Kapern von Betrieben...43 6.3 Behördliche Aufgaben 45 6.3.1 Übergangslösungen zu BGS und USN in Papierform...45 6.3.2 Brandschaden-Szenario...46 6.3.3 Umgang mit dem Feld Menge und Volumen...47 6.4 Handhabungen der Entsorger 47 6.4.1 Unvollständig ausgefüllte elektronische Begleitscheine...48 6.4.2 Format der Quittungsbelege...48 6.4.3 Handhabungen der Quittungsbelegen bei fehlerhaften Signaturen...49 6.4.4 Übernahmescheinnummern im Sammelbegleitschein...50 7 DISKUSSION DER ERGEBNISSE... 51 8 FAZIT... 54 QUELLENVERZEICHNIS... 55 ABBILDUNGSVERZEICHNIS... 58

~ 4 ~ Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbh AVV Abfallverzeichnis-Verordnung AE Annahmeerklärung BGS Begleitschein BGS-Nr. Begleitscheinnummer BB Behördliche Bestätigung LAGA Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall BImSchV Bundes Immisionsschutz verordnung BMU Bundes Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit DEN Deckbaltt Entsorgungsnachweis DA Deklarationsanalyse EMAS Eco-Management and Audit Scheme ebgs elektronischer Begleitschein esbgs elektronischer Sammelbegleitschein eüs elektronischer Übernahmeschein eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren EN Entsorgungsnachweis xml Extensible Markup Language FAQ Freaquently Asked Questions - Häufig gestellte Frage GADSYS Gemeinsame Abfall-Datenverarbeitungs-Systeme der Länder KoopA ADV Kooperationsausschuss Automatisierte Datenverarbeitung KrW-/AbfG Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz NachwV Nachweisverordnung OSCI Online Services Computer Interface PZ Prüfziffer QES qualifizierte elektronische Signatur RZR Rohstoff-Rückgewinnungs Zentrum Ruhrgebiet ÜS Übernahmeschein USN Übernahmescheinnummer UBA Umweltbundesamt VE Verantwortliche Erklärung VPS Virtuelle Poststelle VZ Vollzugshilfe ZD Zentraldeponie ZKS Zentrale Koordinierungsstelle Abfall

~ 5 ~ Zusammenfassung Am 01. April 2010 wurde das elektronische Abfallnachweisverfahren (eanv) in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Basierend auf den geänderten 43 45 Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz und der 17 22 novellierte Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006, in Kraft getreten am 01. Februar 2007, wurde sowohl die Vorab-, als auch die Verbleibskontrolle des gefährlichen Abfalls vom papiergebundenen auf das elektronische System umgestellt. Ergänzend gab das Bundesamt für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit die Schnittstellendefinition Version 1.04 am 06. Juni 2008 als zusätzliche Grundlage heraus. Für den geregelten Datenaustausch wurde die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) eingerichtet, welche von den Bundesländern in Deutschland und der Gemeinsamen Abfall-Datenverarbeitungs-Systeme (GADSYS) betrieben wird. Über diese Drehscheibe werden alle nachweisrechtlichen Dokumente, wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine zwischen den Abfallwirtschaftbeteiligten und den Behörden ausgetauscht. Das eanv ist seit dem 01. April 2010 verbindlich für Erzeuger, ausgenommen Kleinmengenerzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger und verpflichtet zur elektronischen Führung der nachweisrechtlichen Dokumente. Die Einführung des eanv war eine große Herausforderung und verlief nicht optimal. Zunächst ging die ZKS mit acht Monaten Verspätung produktiv, wodurch sich auch die Testläufe hinauszögerten. Des Weiteren geben die rechtlichen Grundlagen einigen Interpretationsspielraum für die Entwickler der eanv-software, so dass es hier teilweise zu erheblichen Unterschieden zwischen den Umsetzungen gekommen ist. Diese führen wiederum zu Problemen in der Verarbeitung der elektronischen Dokumente. Durch unterschiedlichen und teilweise auch falschen Auslegungen gibt es aber unter den Abfallwirtschaftsbeteiligten auch bzgl. der gesetzlichen Übergangsregelung; diese bezieht sich nämlich nur auf die verbindliche Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur, aber nicht, wie an einigen Stellen behauptet, auf das gesamte eanv. Durch diese Fehlinformationen kann erklärt werden, warum zwei Monate nach dem gesetzlichen Start des eanv erst ca. 3/4 aller Betriebsstätten in der ZKS registriert sind.

~ 6 ~ 1 Einleitung und Zielstellung Zum 01. April 2010 wurde in Deutschland ein neues Verfahren, mit dem Ziel die Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung von gefährlichen Abfällen zu erreichen, eingeführt. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eanv) betrifft alle Erzeuger, ausgenommen s.g. Kleinmengenerzeuger mit weniger als insgesamt zwei Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr, Beförderer und Einsammler sowie Entsorger von gefährlichen Abfällen und die entsprechenden Überwachungsbehörden. Somit betrifft dieses Verfahren auch viele kleine und mittelständische Betriebe. Das eanv wurde im Rahmen des egovernment 2.0 Programms der Bundesregierung als eines von mehreren Projekten ins Leben gerufen. Ebenfalls aus diesem Programm stammen unter anderem der elektronische Personalausweis, die Behördennummer 115 und das elektronische LKW-Maut-Erfassungssystem Toll Collect. Rechtsgrundlage für das eanv sind die 42-45 des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und die 17 bis 22 und 25 Absatz 2 der novellierten Nachweisverordnung (NachwV). Das eanv basiert auf dem elektronischen Austausch von abfallrelevanten Daten zwischen Erzeuger, Beförderer, Entsorger und den Behörden. Das neue System ersetzt damit die bisherigen Nachweis- und Begleitscheindokumente, die im alten Verfahren noch in Papierform geführt, handschriftlich unterschrieben und im Nachweisbuch abgeheftet wurden. Eine besondere Neuerung ist die qualifizierte elektronische Signatur in den eanv- Dokumenten. Alle Entsorger und auch die Behörden müssen seit dem 01. April elektronisch signieren können. Erzeuger und Beförderer können bis zum 01. Februar 2011 auf die qualifizierte elektronische Signatur verzichten und stattdessen mittels handschriftlicher Unterschrift auf einem Quittungsbeleg rechtsverbindlich unterzeichnen. Gegenstand dieser Arbeit ist die kritische Betrachtung der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens im Allgemeinen und in dem konkreten Fall eines Entsorgungsunternehmens, der Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbh (AGR). Hierfür gilt es, die Beantwortung der nachfolgenden Fragen abzuleiten. Im Allgemeinen mit vornehmlichem Blick auf die Behörden ist zu klären:

~ 7 ~ Was war die Motivation der Bundesregierung, das eanv einzuführen? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es? Welche Behörden sind an der Umsetzung beteiligt? Welche Vor- und Nachteile bietet das neue System? Wie verlief der Start des eanv? Gibt es Ausnahmeregelungen bzw. Einzelfallentscheidungen über den gesetzlichen Start hinaus? Welches Fazit kann nach den ersten Wochen gezogen werden? Welches Potenzial bietet das eanv für die Abfallwirtschaft und die Behörden? Könnte das deutsche System auch in Europa und International zur Anwendung kommen? Gibt es Aspekte, die von den Behörden und Softwareentwicklern im Vorhinein nicht hinreichend bedacht wurden, wenn ja, welche? An welchen Punkten sind in den Schnittstellen Probleme aufgetreten? In Bezug die AGR Unternehmensgruppe können die Fragen weiter konkretisiert werden: Welche Entscheidungen und organisatorischen Schritte waren zu berücksichtigen? Konnten die bisherigen Strukturen beibehalten werden oder mussten innerbetrieblich neue geschaffen werden? Welche Maßnahmen waren bzgl. der EDV, der Arbeitsplätze und der Mitarbeiter zu treffen? Wie wird das eanv in der AGR Unternehmensgruppe konkret umgesetzt? Wie verlief der Start des eanv aus Sicht des Unternehmens? Waren die strategischen Entscheidungen, die das Unternehmen im Vorfeld getroffen hat, aus heutiger Sicht richtig? Was sind die Vor- und Nachteile des neuen Systems aus Sicht des Unternehmens? Gibt es Punkte die nicht bedacht wurden und zeitnah im Nachhinein gelöst wurden? Welche Art der Störungen in den Kommunikationswegen gab es bislang? An welchen Stellen gibt es noch Schwierigkeiten und wie werden diese gelöst?

~ 8 ~ 2 Grundlagen Im folgenden Kapitel werden die zu Grunde liegenden Komponenten des eanv dargestellt. Es wird auf die Geschichte der Abfallüberwachung in Europa und Deutschland eingegangen und wie sich die Vorab- und Verbleibskontrolle von gefährlichem Abfall in den letzten Jahrzehnten entwickelte. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die rechtlichen und EDV technischen Grundlagen gelegt. Es werden die Unterschiede zwischen der alten Situation und dem neuen Verfahren ausgearbeitet. 2.1 Entwicklung der Abfallüberwachung Die Abfallüberwachung wurde erstmals in der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie 75/422/EWG vom 15.07.1975 in Artikel 5 thematisiert und war somit bindend für die Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die Mitgliedstaaten setzen die zuständige(n) Behörde(n) ein, die damit beauftragt ist (sind), in einem bestimmten Gebiet die Maßnahmen zur Abfallbeseitigung zu planen, zu organisieren, zu genehmigen und zu überwachen oder bestimmen diese Behörde(n) (Phiel, et al., 2009). Mit den Änderungen im März 1991 91/156/EWG, Dezember 1991 91/692/EWG und Juni 1996 96/350/EG wurde diese Abfallrahmenrichtlinie weiter konkretisiert. Im Jahr 2006 erfolgte dann die Aufhebung der Richtlinie 75/422/EWG durch die Richtlinie 2006/12/EG, welche am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten ist, bislang aber noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde. (Phiel, et al., 2009). In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1996 auf Grundlage dieser europäischen Vorgaben die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) erlassen; diese ersetzte damit die bis dahin geltende Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung vom 03. April 1990. In der NachwV wird die Verbleibskontrolle von gefährlichem Abfall neu geregelt, mit Bezug auf die 43-45 im KrW-/AbfG (Beckmann, 2009). Das heutige Abfallrecht beruht zu einem Großteil auch auf der Baseler Konvention zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (mit Anlagen). Aus diesem Übereinkommen mit ca. 170 Mitgliedsstaaten

~ 9 ~ weltweit erarbeitete die Europäische Union die Abfallverbringungsverordnung und die Abfallrahmenrichtlinie. Daraus erging in der Bundesrepublik Deutschland das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, welches wiederum auf Länderebene in verschiedenen Verordnungen und Technischen Anleitungen (TA) seine Umsetzung fand. Am 01.02.2007 trat die neue Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen in Kraft und änderte damit auch das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG vom 27.09.1994). In dieser Verordnung wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eanv) im Abschnitt 4 in den 17 29 geregelt. Ergänzend zu der NachwV veröffentlichte die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) am 30.September 2009 eine Vollzugshilfe, in welcher die entsprechenden Paragraphen interpretiert und kommentiert wurden (Phiel, et al., 2009). 2.2 Die Grundzüge des Nachweisverfahrens Das Nachweisverfahren über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen basiert in Deutschland auf zwei Stufen, einer Vorab- und einer Verbleibskontrolle: Bei der Vorabkontrolle wird bereits vor der Durchführung der ersten Entsorgung die Zulässigkeit des geplanten Entsorgungsweges überprüft und als ein daraus resultierender Entsorgungsnachweis genehmigt (NachwV, 2007). Zunächst ist zu unterscheiden, in welche Kategorie der Erzeuger (s. Tabelle 1) eingeordnet werden kann. Tabelle 1 Erzeuger Kategorien (NachwV, 2007) Menge in Tonnen gefährlicher Abfall pro Jahr insgesamt < 2 t je Anfallstelle von 2 bis 20 t je AVV-Schlüssel > 20 t je AVV-Schlüssel Erzeugerkategorie für Vorabkontrolle Kleinmengenerzeuger Sammelentsorgungsnachweis Einzelentsorgungsnachweis Verbleibskontrolle Übernahmeschein Übernahmeschein, Sammelbegleitschein Begleitschein

~ 10 ~ Der Entsorgungsnachweis besteht aus: dem Deckblatt (DEN), der Verantwortlichen Erklärung (VE), der Deklarationsanalyse (DA) des Abfallerzeugers der Annahmeerklärung (AE) des Entsorgers der Behördlichen Bestätigung (BB) der zuständigen Behörde Nach 7 Abs. 1 NachwV gibt es für bestimmte Entsorgungsanlagen die Möglichkeit, das Nachweisverfahren auch ohne behördliche Zustimmung durchzuführen und zwar, wenn sie als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind, von der zuständigen Behörde eine Freistellung der behördlichen Bestätigung besitzen oder am Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) teilnehmen (NachwV, 2007). Die Verbleibskontrolle dokumentiert die durchgeführte Entsorgung in dem Begleitscheinverfahren, welches mit der Einführung des eanv erheblich modifiziert wurde. 2.3 Das alte Begleitscheinverfahren In den 10 bis 13 der Nachweisverordnung war genau geregelt, in welcher Form (Sammel-)Begleitscheine und Übernahmescheine ausgefüllt und verteilt werden mussten. Um eine Entsorgung durchzuführen, wurde auf Grundlage des Entsorgungsnachweises ein Begleitschein erstellt und ein Beförderer mit dem Transport beauftragt. Dabei traten viele Beförderer auch als Dienstleister für die Erzeuger auf, in dem sie den Begleitschein (s. Abbildung 1) für diesen erstellten (Phiel, et al., 2009).

~ 11 ~ Abbildung 1 Alter Begleitscheinvordruck (Abfallformulare, 2010)

~ 12 ~ Der Papierbegleitschein bestand aus einem 6fach Durchschlagssatz und hatte eine 12stellige, eindeutige Begleitscheinnummer: Die erste Ziffer war immer eine 1, die nächsten vier Ziffern die Verlagsnummer, der jeweiligen Verlagsdruckerei und die folgenden sieben Ziffern enthielten eine fortlaufende Nummer. Die Verlage bekamen ihre jeweilige Verlagsnummer vom Umweltbundesamt (TLVwA, 2010). Dabei wurden die Durchschläge nach 10 Abs. 3 NachwV, wie folgt verteilt (s. Abbildung 2): (1) die Ausfertigungen 1 (weiß) mit den Unterschriften von Erzeuger und Beförderer für das Register des Abfallerzeugers, die Ausfertigung 5 (altgold) mit der zusätzlichen Unterschrift des Entsorgers für das Register des Abfallerzeugers (2) die Ausfertigungen 2 (rosa) und 3 (blau) für die zuständigen Erzeugerund Entsorgerbehörden, (3) die Ausfertigung 4 (gelb) für das Register des Abfallbeförderers, bei einem Wechsel des Abfallbeförderers für das Nachweisbuch des letzten Abfallbeförderers, (4) die Ausfertigung 6 (grün) als Beleg für das Register des Abfallentsorgers Abbildung 2 Grafische Darstellung des alten Begleitscheinverfahrens (Schwarz, 2008)

~ 13 ~ 2.4 Die Umstellung vom Papier auf das xml- Format Auf der 53. Umweltministerkonferenz am 27./28. Oktober 1999 in Augsburg baten Bund und Länder um die Prüfung, ob die abfallrechtliche Überwachung einfacher und effizienter ausgestaltet werden könnte (Meffert, 2009). Daraufhin wurde die Arbeitsgemeinschaft Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung des Bundes und der Länder gegründet, die unter Einbeziehung der Abfallwirtschaftsbeteiligten in Deutschland diese Thematik konkretisierte. Fünf Jahre später, auf der 63. Umweltministerkonferenz, wurde die Novellierung der Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft beschlossen. Mit Hilfe der Resultate dieser Arbeitsgemeinschaft fand das elektronische Abfallnachweisverfahren seinen Weg in das egovernment 2.0 Programm sowie Niederschlag in entsprechenden Änderungen bzw. Ergänzungen am 43 KrW-/AbfG (Meffert, 2009). Mit der Einführung des eanv sollte nicht nur die Kontrolle der Überwachung von gefährlichem Abfall vereinfacht, sondern auch die Nachweisvorgänge für Unternehmen und Behörden beschleunigt und vereinfacht werden (BMI, 2010). Die nachweis- und registerpflichtigen Unternehmen werden in der Erstellung, Übermittlung, Prüfung und Aufbewahrung von Nachweisen und Registern über die Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle erheblich entlastet. Die Aufsichtsbehörden der Länder werden ebenfalls deutlich entlastet und profitieren von einer besseren Verfügbarkeit und Auswertbarkeit der Nachweisdaten, wodurch die bundesweite Kooperation der Behörden unterstützt und im Gesamtergebnis die Effizienz der Überwachung erheblich gesteigert wird (BMI, 2007). Der Kooperationsausschuss Automatische-Datenverarbeitung (KoopA_ADV) beauftragte bremen online service (bos) im Rahmen des Media@Komm-Projektes 1998 mit der Entwicklung eines sicheren Protokollstandards für egovernment. bos entwickelte OSCI, Online Services Computer Interface; dieser Standard garantiert eine rechtsverbindliche und sichere Übertragung von Dateien zwischen den Behörden untereinander sowie hin zu Beteiligten aus der Wirtschaft, z.b. bei der Datenübertragung von Toll Collect und zu privaten Haushalten, z.b. bei ELSTER, der Elektronischen Steuererklärung. OSCI basiert vollständig auf der xml-struktur, welche auch die Grundlage für die Programmierung im eanv darstellt (KoopA_ADV).

~ 14 ~ Eine der wichtigsten Grundlagen für die Programmierung der eanv Software ist die Schnittstellenbeschreibung des Bundesministeriums des Inneren (BMU-Schnittstelle) vom 06. Juni 2008. Für das neue System wurde eine so genannte Layertechnik entwickelt; diese ist mit dem Aufbau einer Zwiebel und ihrer Schichten vergleichbar. Damit wird ermöglicht, sich in jedem Stadium des Entsorgungsvorgangs die Dokumente der vorherigen Beteiligten in den jeweiligen xml-strukturen ansehen zu können. Mit Hilfe des BMU-Viewers, welcher im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft GADSYS von der Firma CONSIST entwickelt wurde, können alle Nachweisdokumente zu jeder Zeit in einer grafischen Darstellung angezeigt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einen Vorlagelayer (VorlageERZ) als Dienstleistung für seinen Kunden, z.b. Entsorger für Erzeuger, zu erstellen und ihm in sein Postfach zu legen. Für jeden Beteiligten gibt es einen Layer mit den möglichen Abkürzungen(BMU, 2008): ERZ Erzeuger BEF Beförderer ENT Entsorger ZWL Zwischenlager BEVERZ Bevollmächtigter des Erzeugers Um das gesamte Verfahren auch wirklich ohne Medienbrüche durchführen zu können, wurde die qualifizierte elektronische Signatur mit ins eanv aufgenommen. Hierfür wird eine Signaturkarte benötigt, die bei den Trust Centern in Deutschland beantragt werden kann. Die Karte wird personalisiert für die jeweiligen Mitarbeiter ausgestellt und ersetzt die handschriftliche Unterschrift auf den Dokumenten. Für diesen Vorgang wird ein Kartenlesegerät, mindestens der Klasse 2 benötigt. Jedes eanv-programm muss über eine Signaturkomponente verfügen, wobei die meisten Kartenlesegeräte diese vorinstalliert mitbringen. Seit dem 01. April 2010 müssen alle Entsorger und Behörden die eanv-dokumente elektronisch signieren können. Für Erzeuger und Beförderer gilt nur für diese Verpflichtung zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES) eine Übergangsfrist bis zum 01. Februar 2011. Die entsprechende gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus 6 Signaturgesetz. Darin ist genau festgelegt, wie diese Signatur aufgebaut sein muss, z.b. von wem, von welcher Stelle und in welchen Fällen die qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden kann bzw. darf (proenvi, 2010).

~ 15 ~ Die Übergangsfrist bis zum 01. Februar 2011 für die QES ergibt sich aus 31 Abs.2 NachwV oder Randnummer 438 der LAGA Vollzugshilfe (LAGA, 2009). Zum bundesweit einheitlichen Vollzug des eanv erarbeitete die Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) eine Vollzugshilfe zu den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes und der Nachweisverordnung zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen (30. September 2009). Diese soll dem besseren Verständnis der Paragraphen dienen und Entscheidungshilfen im Umgang mit dem eanv geben. Die Vollzugshilfe ist aber nur eine mögliche Interpretation der Nachweisverordnung und kann nicht als allgemein verbindlich angesehen werden (proenvi, 2010). Die nachweispflichtigen Unternehmen müssen außerdem ein elektronisches Register entweder auf dem eigenen Computer bzw. Server oder auf einem Internetserver führen. Hierzu gab es vom BMU eine Entscheidung, dass auch die Führung von Teilregistern bei verschiedenen Entsorgungsdienstleistern oder Internetportalen möglich ist. Kleinmengenerzeuger, bis 2 t pro Abfallschlüssel und Anfallstelle, müssen allerdings kein Register führen, jedoch ist der Entsorger auch hier in der Pflicht die Mengen, welche entweder im Bringsystem angeliefert werden oder durch eine öffentliche Sammelentsorgung erfasst werden, in seinem Register mittels Übernahmeschein zu erfassen und zu pflegen (NachwV, 2007). Ausgenommen von der Nachweisführung sind grenzüberschreitende Abfälle ( 1 Abs. 4 NachwV), Kleinmengenerzeuger < 2 t gefährlicher Abfall pro Jahr ( 2 Abs. 2 NachwV) und Abfälle die unter die Verordnete Rücknahme wie z.b. in der Verpackungsverordnung, fallen ( 43 Abs. 3 KrW-/AbfG). Ebenfalls nicht nachweipflichtig sind Elektroaltgeräte ( 2 Abs. 3 Satz 4 Elektronikgesetz), Abfälle aus privaten Haushalten ( 43 Abs. 2 KrW-/AbfG), solche die in die Freiwillige Rücknahme gehen ( 25 Abs. 3 KrW-/AbfG) und alles was unter das Batteriegesetz fällt, mit Ausnahme der Starterbarterien (NachwV, 2007).

~ 16 ~ 3 Vorgehensweise und Methoden Um die in der Zielsetzung gestellten Fragen beantworten und weitere Erkenntnisse gewinnen zu können, wurden verschiedene Methoden angewendet: Zunächst wurden die rechtlichen (KrW-/AbfG, NachwV, SigG) und technischen (BMU-Schnittstelle) Grundlagen des eanv zusammengetragen und hinsichtlich ihrer Bedeutung für das eanv ausgewertet. Bereits bei diesem Schritt ergab sich die Notwendigkeit, auf weitere Quellen zurückgreifen zu müssen, da nicht alle Aspekte allein durch die erstgenannten allgemeinen Vorgaben beantwortet werden konnten. Daher wurden in einem zweiten Schritt die LAGA Vollzugshilfe sowie weitere behördliche Dokumente, wie z.b. der Bezirksregierung Düsseldorf, ferner Informationsschreiben und Stellungnahmen des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), sowie Informationsmaterial verschiedener Bildungsträger verwendet. Eine weitere Quelle war die Auswertung von Protokollen aus den verschiedenen Sitzungen des wöchentlichen Arbeitskreises eanv der AGR. Hinsichtlich der technischen Umsetzung wurden die Angebote in Bezug auf das eanv verschiedener Software- und Portalanbieter mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen verglichen. Die AGR Unternehmensgruppe entwickelte mit ihrer Tochterfirma Ökodata eigens für das eanv das Programm MADAR weiter. Die hierbei durchgeführten Testläufe wurden begleitet und ausgewertet. Für die Fehleranalyse der elektronischen Begleitscheine (ebgs) wurde eine zusätzliche Statistik (MIS 400) in MADAR implementiert; diese wurde hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit und ihrer Ergebnisse beurteilt. Schließlich wurden die seit 01. April 2010 durchgeführten Entsorgungen auf ihre korrekte Abwicklung hin überprüft. Lag der Fehler nicht in der eigenen Software, so musste jeder einzelne ebgs in Absprache mit den jeweiligen Entsorgungspartnern und internen Beteiligten abgeklärt werden. Bei diesen, sowie weiteren persönlichen Gesprächen mit Unternehmensbeteiligten, Kunden und Behördenvertretern konnten ebenfalls wesentliche Erkenntnisse über die Erwartungen und Probleme im Umgang mit dem eanv gewonnen werden.

~ 17 ~ 4 Das eanv im Allgemeinen Im nachfolgenden Kapitel wird zunächst der Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Nachweisverfahren hergeleitet, sowie der Aufbau und die Infrastruktur der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) beschrieben. 4.1 Vergleich der alten Situation zum neuen Verfahren Im Vergleich zum alten Verfahren ergeben sich für das eanv nicht nur einige Umstellungen im Umgang mit den Nachweisdokumenten, sondern auch in der Gestaltung und dem Aufbau der Formulare (s. Tabelle 2). Tabelle 2 Vergleichstabelle Neue und Alte Situation (AGR, 2010b) Erstellung von Entsorgungsnachweisen Erstellung von Begleitscheinen Mengenangabe im BGS vom Erzeuger Unterschriften Begleitscheinversand Mitführung von Begleitpapieren Register Neu Alt Deckblatt (DEN), Verantwortliche häufig auch schon Erklärung (VE), Annahmeerklärung über verschiedene (AE) und Behördliche Bestätigung (BB) EDV-Programme, im xml-format erstellt auch Deklarationsanalyse (DA) wird z.b. als handschriftlich pdf-datei dem elektronischen EN beigefügt Elektronische Erstellung von xml- Vordruck mit 6 Layern für Erzeuger, Beförderer und Durchschlägen Entsorger Zwingend Eintragung einer ca. Vol-Angabe im Mengenangabe in Tonnen, ggf. nur Feld Frei für geschätzt Vermerke Die Angabe in m 3 ist freiwillig VE und AE werden mit qualifizierter handschriftlich elektronischer Signatur unterschrieben Auch Begleitscheinsignatur nur mit qualifizierter elektronische Signatur Elektronisch über ZKS-Postfächer / USB-Stick / Email / Portable PC Ordentliches Dokument muss präsentiert werden können auch z.b. Palm, Laptop oder Smartphone. Auch Ausdruck des elektronischen Formulars ist zulässig Elektronisches Register Führung von Teilregistern auch an mehreren Orten erlaubt Vordruck mit 6 Durchschlägen Vordruck mit 6 Durchschlägen Papierform/ Nachweisbuch

~ 18 ~ Es wurden auf den Formularen neue Felder eingeführt, die es auf den alten Vordrucken zwar auch gab, die aber nicht zwingend ausgefüllt werden mussten. Im eanv sind es jetzt Pflichtfelder, die in der BMU-Schnittstellenversion wie folgt beschrieben werden: Tabelle 3 Vergleich Felder auf BGS alt/neu Felder in neuen ebgs EN-Nummer mit Prüfziffer AVV-Schlüssel und -bezeichnung Abfallmenge in t (m 3 nur freiwillig) Liste der Transportbeteiligten Vermerkefeld Liste der ÜS-Nummern bei SEN in separatem Daten Container Weitere im Transport enthaltene Abfallschlüssel bei Altölen und Althölzern Angaben, die aus anderen Verordnungen für den Transport beizubringen sind wie z.b. aus der GGVS(E), AltölV, und AltholzV Behördliche Nummer /PZ Datum Übergabe, Übernahme und Annahme Adressangaben der Beteiligten Felder zur Angabe, ob QB verwendet wird/wurde Versicherung der Ordnungsmäßigkeit (QES) Kfz-Kennzeichen Felder auf altem Papier-BGS Entsorgungsnachweisnummer Abfallschlüssel und -bezeichnung Abfallvolumen. Die Menge in t erst bei Entsorgungsanlage einzutragen Vorgedruckte Felder für weitere Transporteure Feld Frei für Vermerke ÜS-Nummern im Feld Frei für Vermerke oder in vorgesehene Liste auf speziellen Vordrucken Prägender Abfallschlüssel, die übrigen AVV-Schlüsselnummern im Feld Frei für Vermerke Im Feld Frei für Vermerke Behördliche Nummer Datum Übergabe, Übernahme und Annahme Adressangaben der Beteiligten nicht vorhanden wurde mit Unterschrift versichert Kfz-Kennzeichen im Feld Frei für Vermerke Wie in Tabelle 3 zu erkennen ist, wurden für viele Angaben im neuen Verfahren separate Felder eingeführt, deren Angaben vorher im Feld Frei für Vermerke eingetragen werden konnten, z.b. Kfz-Kennzeichen und ÜS-Nummern. Weiter fällt das Feld Abfallmenge in t auf, hier wird nun der Mengenangabe in Tonnen der Volumenangabe in m 3 eindeutig der Vorzug gegeben. Dies hat einigen Diskussionsbedarf zwischen den Beteiligten ausgelöst (s. 6.3.3, S.47). Die elektronische Form der Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine sind in der NachwV, der BMU-Schnittstellenbeschreibung und der LAGA

~ 19 ~ Vollzugshilfe genau beschrieben. Sie regeln den Aufbau der Dokumente, doch beim Layout wurde den Softwareherstellern freie Hand gelassen (BMU, 2008). In den folgenden Beispielen ist die unterschiedliche Interpretation und graphische Gestaltung der Formulare gut zu erkennen. In Abbildung 3 ist eine Darstellung aus MADAR, dem eanv-programm der AGR, zu sehen. Markierung 2 Markierung 1 Abbildung 3 Begleitschein aus MADAR für das eanv (Ökodata, 2009a)

~ 20 ~ Es fällt auf, dass das Layout optisch sehr an die alten Formulare angelehnt ist. Die Begleitscheinnummer (s. Markierung 2), wird aus einem Nummernkontingent von der AGR-Datenbank abgeholt und automatisch zugewiesen. Den Nummernkreis für die BGS und ÜS bekommt die AGR von der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) auf eine elektronische Anfrage hin zugeteilt. Im Feld Historie (s. Markierung 1) wird die zeitliche Abfolge der erstellten Layer sichtbar gemacht, so kann auf einen Blick nachvollzogen werden, wer, wann und in welcher Funktion das Dokument signiert hat. Im Feld Rolle kann gewählt werden, ob gerade als Erzeuger, Beförderer oder Entsorger etwas im Begleitschein eingetragen oder auch signiert werden soll. In den übrigen Feldern werden alle weiteren relevanten Informationen dargestellt. Außerdem wurden Felder für einen eventuellen Befördererwechsel oder eine Zwischenlagerung in der Maske umgesetzt (Ökodata, 2009a). Wie im Folgenden zu sehen, kann, je nach Software, die Darstellung der ebgs- Masken, aber auch variieren. In Abbildung 4 bis Abbildung 6 wird eine weitere Möglichkeit für ein Begleitscheinformular dargestellt. Diese Variante stammt aus dem ebegleitschein -Internetportal, welches vom bifa-umweltinstitut aus Bayern entwickelt und bereits seit 2003 erfolgreich getestet wurde. Abbildung 4 Screen shot BGS aus ebegleitschein Adressfelder (bifa, 2010a)

~ 21 ~ Die Darstellung variiert hier vor allem in den aktiven suche Button. Über diese Felder kann in der jeweiligen Adressdatenbank nach der Entsorgungsnachweisnummer und den Behördlichen Nummern aller Beteiligten gesucht werden (bifa, 2010). In Abbildung 5 sind weitere Buttons und Felder zu sehen, über welche zusätzliche Angaben gemacht werden können, z.b. bei Abfällen gemäß AltölV. Abbildung 5 Screen shot BGS aus ebegleitschein - weitere Angaben (bifa, 2010a) Abbildung 6 Screen shot BGS aus ebegleitschein - Befördere u. Zwischenlager (bifa, 2010a)

~ 22 ~ Es sind aber auch extra Positionen vorgesehen, in denen die jeweilige Vertrags- und Kundennummern zur Entsorgungsanlage eingetragen werden können (bifa, 2010). Dieses Feature kann der schnelleren Zuordnung bei der Annahme des Abfalls beim Entsorger dienen. Im. Zedal Forms Programm der Firma Abfallmanagement, wechseln die Begleitscheinmasken z.b. je nach dem, in welchem Status bzw. Rolle sich der Anwender befindet, die Farben in den entsprechenden Farbtönen zum früheren Verfahren. Das Beispiel aus dem Zedal-System zeigt, entsprechend zum früheren Durchschlagsatz, einen altgoldfarbenen Rand (s. Abbildung 7) und wäre damit die Ansicht des finalen ebgs für das Register des Erzeugers (Kunden, 2010). Markierung 3 Abbildung 7 Aufbau eines ebgs (altgold) in "Zedal Forms" (Abfallmanagement, 2010) Außerdem wurden in Zedal die Elemente (s. Markierung 3) für die Verwendung von Quittungsbelegen, im Gegensatz zu den vorherigen Beispielen, direkt im Formular und für jede Rolle implementiert. Hier kann zwischen drei Varianten gewählt werden:

~ 23 ~ NV nicht verwendet U verwendet und Unterschrieben nu verwendet und nicht unterschreiben Der Nutzer teilt damit den anderen Beteiligten am Entsorgungsvorgang mit, mit welchem Verfahren der Transport unterwegs ist und ob die QES genutzt oder handschriftlich unterschrieben wurde. 4.2 Infrastruktur des eanv Zur Einführung eines Projektes von der Größenordnung des eanv - derzeit gibt es in Deutschland ca. 150.000 Entsorgungsnachweise, dazu kommen etwa 3 Mio. Begleitscheine und 14 Mio. Übernahmescheine, die jährlich über die ZKS verarbeitet werden müssen (BMI, 2007) - war ein enormer organisatorischer Aufwand notwendig. Es musste geklärt werden, wie und in welcher Form und Größenordnung eine Stelle geschaffen wird, über die die Kommunikation abgewickelt werden kann. Das eanv soll dem Nutzer das Verfahren in der Nachweispflicht, über den Verbleib von gefährlichem Abfall, erleichtern. Daher mussten auch entsprechende Anschlussstellen in den Betrieben erarbeitet werden. Als zentrale Kommunikationseinheit wurde die ZKS Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle Abfall) entwickelt. Hier muss sich jeder Erzeuger mit Einzelentsorgungsnachweis (>20 t/abfallschlüssel*a), Beförderer und Entsorger registrieren. Dabei muss der Abfallwirtschaftsbeteiligte jeweils seine Rolle im Verfahren, seine Behördliche Nummer, Adressdaten angeben und das VPS Zertifikat hochladen.

~ 24 ~ 4.2.1 Die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall OSCI Abbildung 8 Aufbau der ZKS-Abfall (ZKS Abfall, 2010) Die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) wurde von der Bundesregierung in Auftrag gegeben. In Zusammenarbeit mit IBM Deutschland, der Stelle für Gemeinsame Abfall-Datenverarbeitungs-Systeme der Länder (GADSYS) und der KDO (IT-Dienstleistungen für Kommunen, Oldenburg), wurde der Zusammenschluss von Datenbanken, Servern und Servicemodulen umgesetzt. Die ZKS Abfall dient den Beteiligten aus der Abfallwirtschaft als Infrastruktur im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren. Wie in Abbildung 8 zu sehen ist, ist der Aufbau der ZKS sehr komplex und besteht aus sehr vielen Komponenten (ZKS Abfall, 2010). Wesentlicher Bestandteil der ZKS ist die Virtuelle Poststelle (VPS), die, wie auch der OSCI Protokollstandard, von bremen online service (bos) entwickelt und programmiert wurde. Das Kernsystem, auf dem die Virtuelle Poststelle beruht, ist Governikus 2.2, welches von der OSCI - Leitstelle gemäß dem Beschluss Nr. 02-09/2005 der KoopA ADV zertifiziert wurde. Über dieses Element in der ZKS Struktur werden nachweisrechtliche Dokumente zwischen den Beteiligten verschickt. Dies funktioniert ähnlich wie ein E-Mailaccount. Der große Unterschied ist jedoch, dass es keine Adressen im herkömmlichen Sinn gibt. Stattdessen werden die Nachrichten via qualifiziertem elektronischem Zertifikat, einer Art Dateischlüssel, den entsprechenden

~ 25 ~ Absendern und Empfängern zugeordnet. Außerdem müssen die Dokumente in der vorgeschrieben xml-struktur verpackt und im OSCI - Übertragungsformat versendet werden. Für den Zugang zur VPS wird ein qualifiziertes fortgeschrittenes Zertifikat als Postfach benötigt. Dieses kann bei den Trust Centern - TeleSec (Telekom), Signtrust (Deutschen Post), S-Trust (Deutscher Sparkassen Verlag) oder D-Trust personenbezogen beantragt werden. Das Zertifikat dient als Dateischlüssel für die Zuordnung der xml- Nachrichten zu den jeweiligen Beteiligten (proenvi, 2010). Das Servicemodul der ZKS generiert und verteilt die neuen 14stelligen BGS- Nummern; dies geschieht entweder über den Verzeichnisdienst oder direkt im Länder-eANV. Des Weiteren ist die ZKS mit den Trustcentern und deren Zeitstempeleinheiten verbunden, da die elektronischen Signaturen so über einen Zeitstempel validiert werden. Die Kommunikation der Behörden zur ZKS erfolgt über deren Abfallüberwachungssystem (ASYS) (ZKS Abfall, 2010). Der Anschluss für das BAG ist derzeit noch in Planung (GADSYS, et al., 2010). 4.2.2 Die Registrierung in der ZKS Um am eanv teilnehmen zu können, müssen sich die Betriebe in ihrer jeweiligen Rolle, also Erzeuger, Beförderer oder Entsorger, in der ZKS registrieren. Dazu muss auf der Internetseite der ZKS, www.zks-aball.de, zunächst ein Konto eröffnet werden. Hier werden die Adressdaten, Ansprechpartner, Telefonnummer, die Kontoinhabernummer, Benutzername, Passwort und QES Equipment benötigt, da der Antrag direkt in der ZKS elektronisch signiert werden muss. Wesentlich ist die E- Mailadresse, an die alle Zugangsdaten und Bestätigungen der ZKS versendet werden. So wird auch die Bestätigung der Kontoeröffnung mit Angabe der Zugangsdaten (User-ID und Passwort) innerhalb weniger Minuten in einem automatisierten Vorgang vom Servicemodul der ZKS an diese E-Mailadresse verschickt (ZKS Abfall, 2010). Zur eigentlichen Registrierung loggt sich der Nutzer in sein Konto ein und pflegt die Daten des Betriebes in seiner jeweiligen Rolle, als Erzeuger, Beförderer oder Entsorger, ein. Auch dieser Vorgang muss elektronisch signiert werden. Hierbei erfolgt die Bestätigung jedoch nicht automatisch, sondern vielmehr durch eine entsprechende behördliche Bestätigung, die ebenfalls über das ZKS Servicemodul versendet wird, jedoch mitunter mehrere Tage dauern kann. Einem Konto können

~ 26 ~ auch Betriebe verschiedener Unternehmen, z.b. in einem Unternehmensverband, wie etwa der AGR, hinzugefügt werden(zks Abfall, 2010). Außer der Neuanlage von Betrieben können dem eigenen Konto ebenfalls bereits registrierte Betriebe zugeordnet werden. Hierbei ist zu erklären, den zuzuordnenden Betrieb rechtswirksam vertreten zu dürfen. Diese Funktion wurde implementiert für den Fall, dass ein Betrieb seinen eanv Anbieter wechseln möchte allerdings hat dies zu Missverständnissen unter den ZKS-Nutzern geführt (s. 6.2.2) (Kromrey, 2010). 4.2.3 Das Länder-eANV Für Erzeuger und Beförderer, die nur wenige ebgs im Jahr erstellen, wurde das so genannte Länder-eANV entwickelt. Dieses Portal bietet in einfachster Weise die Möglichkeit, am neuen Verfahren vor allem auch kostenlos teilnehmen zu können. Damit haben Abfallwirtschaftsbeteiligte die Möglichkeit, direkt in der ZKS-Umgebung über ein Internet-Portal, die entsprechenden Daten zu erstellen, zu empfangen und zu versenden. Das Länder-eANV bietet weniger Komfort für den Nutzer, da z.b. keine wirklichen Vorlagen der Begleitscheine erstellt werden können und das Register nicht automatisch im Portal, sondern auf dem eigenen PC geführt werden muss. Für das Ablegen der nachweisrechtlichen Dokumente werden aber Vorschläge gemacht, wo und in welcher Reihenfolge diese abgelegt werden sollten. Das Länder-eANV dient auch der Erstellung von Entsorgungsnachweisen, die über das Portal vollständig abgewickelt werden können. Bei Nutzung des Länder-eANV bekommt der Nutzer durch die Registrierung automatisch ein Postfach in der VPS und kann damit sofort versenden und empfangen (ZKS Abfall, 2010). 4.2.4 Kommerzielle Lösungen zur Teilnahme am eanv In Deutschland gab es bereits vor der Einführung des eanv zahlreiche Computerprogramme, mit denen die nachweisrechtlichen Dokumente generiert und ausgedruckt werden konnten. Daher bot es sich an, diese Programme um die eanv Komponenten zu erweitern oder aber auch komplett neue Systeme zu entwickeln. Viele der großen Entsorgungsunternehmen, z.b. Remondis und Lobbe, entwickelten

~ 27 ~ Software- und Portallösungen, um die Abläufe im Betriebsalltag zu beschleunigen und insbesondere eine verbesserte Kundenbindung zu erreichen (Kunden, 2010). Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung für große und mittelständische Unternehmen (s. Tabelle 4): Tabelle 4 Beschreibung und Beispiele zur kommerziellen Teilnahme am eanv Nr. Beschreibung Beispiel 1. Entwicklung einer eigenen Softwareund Portallösung eines Entsorgungsunternehmens 2. Entwicklung einer eigenen Software und Nutzung eines Internetportals 3. Entwicklung einer eigenen Software, Nutzung eines eigenen Servers, Kommunikation mit ZKS über eine Middleware 4. l Erweiterung der vorhandenen Software um eanv Komponenten und Anschluss an Portal 5. Kauf einer am Markt vorhandenen eanv Software und Anschluss über Portal 6. Entsorger unabhängige Internetportallösung Regista von Remondis Eigene Software und Nutzung von z.b. eanv Portal von Fritz&Macziol MADAR der Ökodata für die AGR Modawi dient als Middelware david.net von 2 R Consulting und Software GmbH und ebegleitschein vom bifa-umweltinstitut Software von Haupt EDV Service und Anschluss an Zedal ebegleitschein vom bifa- Umweltinstitut In Bezug auf Tabelle 4 werden in der folgenden Tabelle 5 die jeweiligen Vor- und Nachteile der genannten Möglichkeiten beschrieben.

~ 28 ~ Tabelle 5 Übersicht Vor- und Nachteile der Teilnahmemöglichkeiten mit Beispielen Vorteile Nachteile 1. Alles aus einer Hand Volle Kontrolle über alle Vorgänge Software kann an die eignen Wünsche und Notwendigkeiten angepasst werden Später keine laufenden Kosten für Nutzung von Fremdsoftware 2. Software kann nach den eigenen Wünschen ausgerichtet werden Technischer Support vom Internetdienstleister 3. Software kann nach den eigenen Wünschen ausgerichtet werden Höhere Kontrolle im Unternehmen durch eignen Server Andere Bereiche können an Server und Software angeschlossen werden 4. Keine Umgewöhnung an neue Programmstrukturen 5. 6. Auch andere vorhandene Komponenten können integriert werden Extrem Hohe Kosten für die Entwicklung Kosten für Wartung des Systems Hohe Kosten für Eigenentwicklung Laufende Kosten für die Nutzung des Portals Hohe Kosten für Eigenentwicklung Laufende Kosten für die Nutzung der Middleware Kosten für Technical Support Kosten für Erweiterungspaket Laufende Kosten für das Portal Technical Support durch Portalbetreiber Registrierungsgebühr Komplettlösung für eanv Vorgänge Technical Support durch Softwarehersteller und Portalbetreiber geringere Kosten Technical Support vom Portalbetreiber Register wird online geführt ebgs kann von jedem PC mit Internetverbindung erstellt werden Höhere Kosten für die Softwareanschaffung Laufende Kosten und Registrierungsgebühr für das Portal Laufende Kosten pro BGS und ÜS oder Flatrate Registrierungskosten

~ 29 ~ Wofür sich ein Unternehmen letztendlich entscheidet, hängt von verschiedenen Gegebenheiten ab. Für kleine bis mittelständische Firmen sind die o.g. Lösungen 4 6 am praktikabelsten und auch am kostengünstigsten. Für größere Unternehmen kommt je nach Umfeld eine der ersten drei Lösungen in Frage. Entschließt sich ein Unternehmen für eigene Softwareentwicklung, kann die Kommunikation zur ZKS auf zwei Arten gelöst werden. Zum einen kann eine eigene OSCI - Schnittstelle eingerichtet werden, über welche die Dokumente sicher verschickt werden, oder es wird sich einer Middleware bedient, welche die xml- Dokumente im OSCI - Standard verpackt und übermittelt, z.b. Modawi der Firma Consist. Abbildung 9 Schnittstellenschema aus Modawi (Ökodata, 2009a) Wie in Abbildung 9 zu sehen, bietet Modawi verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung. In der AGR-Unternehmensgruppe wird mit einer Mischung aus Szenario 1 und 3 gearbeitet. Über die eigene Software MADAR wird im Unternehmensverbund auf einen Server zugegriffen; von dort erfolgt die Übertragung über Modawi an die ZKS. Der Vorteil dieser Lösung liegt insbesondere darin, die vorhandenen Betriebssoftwareelemente mit eingebunden und ebenfalls an das bestehende SAP

~ 30 ~ System angekoppelt zu haben. Es wurde eine Datenbank für die gesamte Unternehmensgruppe eingerichtet, über welche die interne Kommunikation zwischen den Beteiligten erfolgt. Kommen eanv-dokumente von extern, so müssen diese zunächst über den s.g. eanv Clearer geleitet werden. In diesem Clearing Prozess werden die ankommenden Dokumente entschlüsselt und an die jeweiligen Datenbanken der einzelnen Unternehmen bzw. Betriebsstätten weitergeleitet. Dies ist notwendig, da die AGR nur ein einziges fortgeschrittenes Zertifikat für die VPS hat (Ökodata, 2009a). 4.2.5 Quittungsbelege Verzichten Erzeuger und/oder Beförderer auf ihre qualifizierte elektronisch Signatur gemäß 31 Abs. 2 NachwV, so müssen sie aus dem elektronischen Beleg (BGS oder VE) einen s.g. Quittungsbeleg (QB) ausdrucken, den sie analog zu den früheren Verfahren handschriftlich unterzeichnen müssen. Diese Übergangsregelung gilt allerdings längstens bis zum 31. Januar 2011 und entbindet die Beteiligten nicht von ihrer Verpflichtung zur Führung der elektronischen Dokumente (NachwV, 2007). Weiterhin ist ein Quittungsbeleg für den Fall einer Störung des Kommunikationssystems, wie 22 der NachwV beschrieben, zu verwenden. Der QB dient dabei nur als Übergangslösung und nicht als vollständiger bzw. dauerhafter Ersatz für den ebgs. Im Falle einer Störung der Kommunikation, egal an welcher Stelle im eanv, müssen alle Beteiligten umgehend informiert werden. Sobald das Kommunikationssystem wieder hergestellt ist, muss der Sendevorgang nachgeholt und der ebgs allen Beteiligten zugestellt werden. Nur so kann von der zuständigen Behörde der Vorgang auch vollständig im Sinne der Verbleibskontrolle nachvollzogen werden (NachwV, 2007). Wird ein Quittungsbeleg verwendet, so versichert der Entsorger mit seiner QES auf dem elektronischen BGS die Übereinstimmung der Daten des QB und des ebgs, sowie die Existenz der handschriftlichen Unterschriften auf dem QB. Der Quittungsbeleg verbleibt im Original bei dem Entsorger; Erzeuger und Beförderer bekommen ihren jeweiligen finalen ebgs über die ZKS zugestellt.

~ 31 ~ Einige der Erzeuger und Beförderer nutzen das QB-Formular aber auch als ordentliches Dokument zur Vorlage bei evtl. Kontrollen während des Transports und für die Zuordnung an der Entsorgungsanlage (AGR AK, 2010). Die Informationen, die der Beförderer während des Transportes immer präsentieren können muss, sind: Abfallbezeichnung und Schlüssel nach AVV Die Menge des Abfalls in Tonnen, ggf. auch nur geschätzt Entsorgungsnachweisnummer mit Prüfziffer (PZ) Angaben zum Erzeuger, Beförderer und Entsorger, jeweils mit o Behördliche Nummer /PZ, o Datum o Name und Anschrift Das Kfz-Kennzeichen des Beförderers Die elektronische Begleitscheinnummer /PZ Die nachfolgende Abbildung 10 zeigt den passenden Quittungsbeleg zum elektronischen Begleitschein aus MADAR (vgl. Abbildung 3, S.19). Im Abgleich mit dem ebgs ist sehr gut erkennen, dass hier das Kontrollkästchen Rolle mit Quittungsbeleg nur bei dem Beförderer gesetzt war, hat damit die Übergangsregelung nach 31 Abs. 2 NachwV für sich genutzt hat um den QB handschriftlich zu unterschreiben. Der Erzeuger und Entsorger haben beide qualifiziert elektronisch signiert (QES).

~ 32 ~ Abbildung 10 Quittungsbeleg aus MADAR (Ökodata, 2009a)

~ 33 ~ Als weiteres Beispiel zeigt Abbildung 11 einen QB aus dem Zedal System. In dieser Umsetzung wurde zusätzlich z.b. ein Barcode-Fled implementiert, welches zur schnelleren Zuordnung an der Entsorgungsanlage dienen kann. Abbildung 11 Beispiel für Begleitschein aus dem Zedal System (Abfallmanagement, 2010)

~ 34 ~ Abbildung 12 Erläuterung zum Zedal Quittungsbeleg (Abfallmanagement, 2010) Die Kontrollkästchen, ob und in welcher Weiser ein QB verwendet wurde, sind in Zedal sowohl in der Maske, als auch im ausgedruckten Formular mit den jeweiligen Erklärungen (s. Abbildung 12) umgesetzt. Das Exemplar aus Zedal, zeigt für alle drei Rollen eine QES. 4.2.6 Registerführung Abbildung 13 Registerpflicht (NGS, 2010) Die Registerführung spielt in der abfallrechtlichen Verbleibskontrolle eine wichtige Rolle. Wie in Abbildung 13 dargestellt, müssen die Entsorger sowohl für gefährlichen, als auch für nicht gefährlichen Abfall ein Register führen. Erzeuger, mit mehr als zwei Tonnen gefährlichem Abfall pro Jahr und AVV-Schlüssel, sowie Beförderer müssen dies nur für gefährlichen Abfall führen. Dabei ist zu beachten, dass der Entsorger bei einer Entsorgung von gefährlichen Abfällen eines Kleinmengenerzeugers über eine

~ 35 ~ Sammelentsorgung oder im Bringverfahren diesen Vorgang in seinem Register mittels Übernahmeschein dokumentieren muss (NachwV, 2007). Der Aufbau des Registers ist in 23 NachwV in Form und Inhalt geregelt. Im Register müssen die Informationen, wie in Abbildung 14 zu sehen, enthalten sein. Abbildung 14 Form und Inhalte der Register (NGS, 2010) Im Länder-eANV ist keine Registerführung möglich, hier müssen die Firmen die Nachweisdokumente selbst auf ihren Computern in Ordnern speichern (ZKS Abfall, 2010). Eine Registeranfrage kann über mehrere Wege von der Behörde gestellt werden. Die Mitteilung vom Typ <RegisterAnforderung> sollte eigentlich über die ZKS gesendet werden (BMU, 2008). Zum jetzigen Zeitpunkt ist auch eine schriftliche Anforderung per E-Mail oder Brief möglich (Müller, 2010). Für die Begleitscheine im Register des Erzeugers gilt hier allerdings noch keine einheitliche Regelung. Laut NachwV müssten der weiße und der altgoldene BGS im Register des Erzeugers vorliegen, doch durch die Layertechnik ist der weiße Erzeugerbegleitschein als innerste Schicht des ebgs immer zu erkennen. In der BMU-Schnittstellenbeschreibung ist nicht geregelt, in wie weit also der ERZLayer

~ 36 ~ als eigenständiger ebgs im Register des Erzeugers stehen muss, oder ob dieser durch den finalen ENTLayer vom Entsorger überschrieben werden kann oder darf. Bei den Portalanbietern werden verschiedene Vorlagen angeboten. Diese Varianten sind häufig an die alten Nachweisbücher angelehnt, können aber auch nach den Bedürfnissen der Unternehmen angepasst werden, solange die Vorgaben eingehalten werden. Durch die neue Registerführung entfällt außerdem das Anfertigen separater Statistiken für Behörden und Kunden, da durch die elektronische Form alle relevanten Daten des Abfalls auf einen Blick, direkt aus dem Register, erfasst werden können (Kunden, 2010). Abbildung 15 Registerübersicht aus ebegleitschein (bifa, 2010) Eine Möglichkeit zur Registerführung wird in Abbildung 15 dargestellt. Im ebegleitschein-portal werden die ebgs im pdf-format unter der jeweiligen Nummer aus der Abfallverzeichnis Verordnung (AVV) und der Entsorgungsnachweisnummer automatisch abgespeichert. Bei eventueller Registeranfrage durch die Behörde, kann diese entsprechend schnell beantwortet werden (bifa, 2010).

~ 37 ~ 5 Umsetzung des eanv in der AGR mbh In den folgenden Kapiteln soll unter den bereits genannten Aspekten die Einführung des eanv in der AGR Unternehmensgruppe kritisch betrachtet werden. Da zu der Umsetzung in den vorangegangen Abschnitten schon Einiges erwähnt wurde, wird hier zunächst auf die Unternehmensstruktur, die Planung, die beteiligten Unternehmen und anschließend genauer auf die Umsetzung des eanv eingegangen. 5.1 Beschreibung der AGR Unternehmensgruppe Die AGR - Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbh mit Verwaltungssitz in Essen wurde 1982 gegründet und ist eine 100%ige Tochter des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Alleiniger Geschäftsführer der AGR ist Herrn Joachim Ronge (AGR, 2010a). Über frühere Organisationsformen kann die AGR mbh heute auf eine mehr als 40- jährige Erfahrung in der Abfallwirtschaft zurückgreifen. Die AGR ist einer der bedeutendsten kommunalen Entsorger in Deutschland und hat seit der Aufnahme ihrer Entsorgungstätigkeit ca. 50 Mio. Tonnen kommunale und gewerbliche Abfälle entsorgt. Sie verfügt über das insgesamt größte Angebot an Entsorgungsanlagen im Ruhrgebiet, insbesondere das RZR Herten, eine der modernsten Hausmüll- und Industriemüllverbrennungsanlagen in Europa und die ZD Emscherbruch, die größte Zentraldeponie des Ruhrgebiets, welche ausreichende Entsorgungskapazitäten auch noch für die nächsten zwanzig Jahre und darüber hinaus bietet (AGR, 2010a). Mit ihren 15 Tochterunternehmen und Beteiligungen, in ihren jeweiligen Rollen als Erzeuger, Beförderer und Entsorger sowie einer eigenen Softwarefirma (Ökodata) ist die AGR-Unternehmensgruppe bestens als Fallbeispiel geeignet, die Einführung des eanv umfassend zu betrachten (AGR, 2010a). Eine Besonderheit der AGR ist, dass sie in allen drei Rollen im eanv auftreten kann: Ein Bespiel für einen rein internen Vorgang ist die Abfuhr und Entsorgung von Kesselasche, die bei der Verbrennung der Abfälle aus den Verbrennungsöfen anfällt. In diesem Fall tritt die eigentliche Entsorgungsanlage, das Rohstoff- Rückgewinnungszentrum Ruhrgebiet (RZR), als Erzeuger auf. Die Asche wird dann vom Tochterunternehmen DAR (Duale Abfallwirtschaft und Verwertung Ruhrgebiet

~ 38 ~ GmbH) zur Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) in Gelsenkirchen transportiert, auf der sie dann abgelagert wird. Hier wird der ebgs von einem Mitarbeiter im RZR angelegt, und da der gesamte Transport in der Unternehmensgruppe abläuft, muss dieser nicht über die ZKS geschickt werden, sondern kann im internen MADAR System über die AGR Datenbank versendet werden. Dadurch werden diese Vorgänge deutlich beschleunigt, was bei den kurzen Transportstrecken von großem Vorteil ist (AGR AK, 2010). 5.2 Vorrangig beteiligte Unternehmen an der Umsetzung Um das umfangreiche Projekt eanv konzernweit abbilden zu können, wurde im Jahr 2008 der Arbeitskreis eanv gebildet. Hier kamen die vorrangig beteiligten Betriebe aus der AGR Unternehmensgruppe regelmäßig, (meist wöchentlich) zusammen, um die Umsetzung des eanv zu planen und durchzuführen (AGR AK, 2010). Tabelle 6 Beteiligte Unternehmen in den jeweiligen Rollen (A. Sturm, Ökodata) Rollen Erzeuger Beförderer Entsorger RZR (Verbrennung mit ca. 600.000 t/a) x x KAKO Kortmann GmbH (Transport und Sammlung, insbes. flüssiger Sonderabfälle) DAR GmbH (Container, Sammlung, Sortierung) EGR GmbH (Verwertung von Elektroaltgeräten) BAD GmbH (Chemisch-Physikalische Behandlung von flüssigen Sonderabfällen) x x x x x ZDH/ZDE Sonderabfalldeponien x x Sonderabfall-Zwischenlager Gelsenkirchen x x x x x x

~ 39 ~ 5.3 Zeitliche Planung und Übersicht Die AGR nahm bereits seit August 2001 an einem Feldversuch zum papierlosen Begleitscheinverfahren teil. Für interne Abfuhren der Kesselasche des RZR Herten zur Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) wurden die BGS direkt vom Erzeuger, über den ZEDAL-Server via E-Mail zum Entsorger geschickt. Nur der Fahrer bekam einen einfachen Ausdruck auf normalem Papier für den Transport mit (Severin, 2003). Abbildung 16 Feldversuch papierloses BGS-Verfahren über ZEDAL (Severin, 2003) Durch diesen Test über mehrere Jahre hatte die AGR im Hinblick auf die Einführung des eanv so bereits einige Erfahrungen sammeln können. Abbildung 17 Zeitliche Umsetzung eanv in der AGR mbh (Gruyters, 2010)