Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge. Referent: Dr. Thomas Autzen, Steuerberater



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Transkript:

Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Referent: Herr

Zentrale Fragen: I II Wer ist als Nachfolger geeignet und wie finde ich sie/ihn? Was ist mein Unternehmen wert? III Wie gestaltet man den Prozess rechtlich, steuerlich, zwischenmenschlich? IV Welche Vorbereitung kann ich bereits jetzt treffen unternehmerisch, rechtlich, steuerlich? V Wie hoch ist die Steuerlast? VI Wie finanziere ich den Kauf?

I VERKAUF AN FREMDE DRITTE Suche unternehmensintern und unternehmensextern Wettbewerber Lieferanten Unternehmen mbo, mbi Kunden Unternehmensbörsen (nexxt-change, dub) Finanzinvestoren Beteiligungsgesellschaften

II ÜBERTRAGUNG INNERHALB DER FAMILIE a. Übertragung gegen Versorgungsleistung b. Unentgeltlich (Schenkung/Vererbung) Quelle: Museum St. Ingbert, Philipp Heinrich Kraemer II mit Familie

STEUERGESTALTUNG I Veräußerung an Dritte Foto Finanzamt a) Verkauf von Personenunternehmen (Asset-Deal) Veräußerungspreis./. Buchwert des Kapitalkontos./. Veräußerungskosten = Veräußerungsgewinn ( 16 EStG) abschmelzender Freibetrag: 45.000 EUR (wenn Verkäufer 55. Lebensjahr vollendet) Anwendung von 56 Prozent des durchschnittl. Steuersatzes (mind. 14 Prozent) wenn Verkäufer 55. Lebensjahr vollendet Alternativ: Fünftelregelung

STEUERGESTALTUNG I Beispiel Veräußerungspreis 250.000./. Buchwert des Kapitalkontos 80.000./. Veräußerungskosten 10.000 = Veräußerungsgewinn ( 16 EStG) 160.000 Ermäßigung des Freibetrages = 160.000-136.000 = 24.000 Freibetrag = 45.000-24.000 = 21.000 stpfl. Veräußerungsgewinn = 160.000-21.000 = 139.000! Ratenzahlung! : Sofortbesteuerung + Besteuerung Zinsanteil! Rentenzahlung! : Wahlrecht Sofortbesteuerung o. Zuflussbesteuerung

STEUERGESTALTUNG I Veräußerung an Dritte b) Veräußerung von GmbH-Anteilen (Share-Deal) Veräußerungspreis./. Anschaffungskosten./. Veräußerungskosten = Veräußerungsgewinn ( 17 EStG) Teileinkünfte-Verfahren (60 Prozent steuerpflichtig, 40 Prozent steuerfrei) Freibetrag: 9.000 EUR (x Beteiligungsquote an der Gesellschaft) Ggf. (Familien-) Holding errichten steuerfreie Veräußerungsgewinne

EXKURS UNTERNEHMENSBEWERTUNG VERFAHREN: a) Substanzwertmethode b) Liquidationswertmethode c) (vereinfachte) Ertragswertmethode oder IdW S1 d) Discounted-Cash-Flow-Methode e) Multiplikatormethode (Multiples als Vereinfachung) f)

EXKURS UNTERNEHMENSBEWERTUNG VERFAHREN: a) Substanzwertmethode a) Liquidationswertmethode b) (vereinfachte) Ertragswertmethode oder IdW S1 c) Discounted-Cash-Flow-Methode d) Multiplikatormethode (Multiples als Vereinfachung) e)

EXKURS UNTERNEHMENSBEWERTUNG Multiplikatormethode (Multiples als Vereinfachung, Quelle: Finance 2015): Bildschirmausschnitt

EXKURS UNTERNEHMENSBEWERTUNG Multiplikatormethode (Multiples als Vereinfachung): EBIT = Earnings before interests and taxes (Gewinn vor Zinsen und Steuern) Annahme: EBIT = 100.000 Multiplikator = 7 Zinstragende Verbindlichkeiten = 50.000 Lösung: Unternehmensgesamtwert: 700.000 Wert des Eigenkapitals = 650.000 (angestrebter VK)

STEUERGESTALTUNG II Übertragung an Familienangehörige a. Gegen Versorgungsleistungen (lebenslang, Versorgungsgedanke, vorweggenommene Erbfolge) Übertragung von (Teil-) Betrieben, Mitunternehmeranteilen, Anteile an Kapitalgesellschaften (mind. 50% + Geschäftsführertätigkeit) Versorgungsleistung Entgelt Kein Veräußerungsgewinn und Buchwertfortführung Sonderausgabenabzug beim Nachfolger, Sonstige Einkünfte beim Übergebenden

STEUERGESTALTUNG II Übertragung an Familienangehörige b. Schenkung/Vererbung BVerfG vom 17.12.2014: Verfassungswidrigkeit des ErbStG mit Übergangsfrist bis 30.06.2016 Begünstigung von Betriebsvermögen bei Einhaltung von Lohnsummenregelung Steuerfreiheit zu 100 % (85 %), - wenn das Unternehmen über 7 Jahre (5 Jahre) fortgeführt wird, - Die Lohnsumme 700 % (400 %) nicht unterschreitet, - Verwaltungsvermögenstest bestanden wird.

STEUERGESTALTUNG II Übertragung an Familienangehörige b) Schenkung/Vererbung Beachte! BVerfG vom 17.12.2014: Verfassungswidrigkeit des ErbStG mit Übergangsfrist bis 30.06.2016 -Begünstigung von Betriebsvermögen bei Einhaltung von Lohnsummenregelung -Steuerfreiheit zu 100 % (85 %), - wenn das Unternehmen über sieben Jahre (fünf Jahre) fortgeführt wird, - Die Lohnsumme 700 % (400 %) nicht unterschreitet, - Verwaltungsvermögenstest bestanden wird.

STEUERGESTALTUNG II Übertragung an Familienangehörige b. Schenkung/Vererbung Freibeträge nutzen (alle 10 Jahre)! Kinder 400.000 EUR Enkel 200.000 EUR Neffen/Nichten 20.000 EUR

RECHTLICHE & STEUERLICHE VORBEREITUNGEN Beispiele!! Abstimmung Unternehmertestament mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen (qualifizierte Nachfolgeklausel) Berücksichtigung weichender Erben (Vermächtnis, Abfindungen, Pflichtteilsrechte) Vorbereitung der Unternehmensstruktur (z. B. Holdinggründung, Errichtung einer Betriebsaufspaltung, Gründung einer GmbH & Co. KG) Vorbereitungen bei Unternehmensnachfolge in Fällen der Betriebsaufspaltung (Achtung: besondere Vorsicht geboten)

ACHTUNG: BETRIEBSAUFSPALTUNG IM ERBFALL Besitzunternehmen Betriebs-GmbH - Risiko der zwangsweisen Beendigung (Steuern wegen Auflösung stiller Reserven) oder - Risiko der Entstehung einer Betriebsaufspaltung

ACHTUNG: BETRIEBSAUFSPALTUNG IM ERBFALL Besitzunternehmen Betriebs-GmbH - Risiko der zwangsweisen Beendigung (Steuern wegen Auflösung stiller Reserven) oder - Risiko der Entstehung einer Betriebsaufspaltung

WIR BEGLEITEN IHRE NACHFOLGEPLANUNG. Parchim Buchholzallee 46 03871 6069836 Perleberg Wittenberger Straße 35 03876 7963-10 Wittenberge Bismarckplatz 5 03877 9576600

Wittenberger Straße 35 19348 Perleberg Tel.: 03876 7963-0 Fax: 03876 7963-17

Haftungsausschluss Missbrauchsvorschriften - Die zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. - Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder. - Die vorliegende Präsentation beruft auf dem Rechtsstand März 2015. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. - Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben. - Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. - Der Vortrag sowie das Handout in Dateiform ersetzen keine Steuerberatung.