RAUMPLANUNG / RAUMENTWICKLUNG

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Transkript:

RAUMPLANUNG / RAUMENTWICKLUNG Informationsveranstaltung organisiert vom Verband Walliser Gemeinden Brig-Glis, 30. Januar 2013 Damian Jerjen Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung Dienststelle für Raumentwicklung e-mail: damian.jerjen@admin.vs.ch

Programm 1. Die 5 generellen Trends mit Relevanz für die Raumentwicklung 2. Aus- und Weiterbildung für die Gemeinden 3. Aktuelles Raumentwicklung 2020 3. Rhonekorrektion Sachplan Verkehr Zweitwohnungen Revision des Raumplanungsgesetzes

Programm 1. Die 5 generellen Trends mit Relevanz für die Raumentwicklung 2. Aus- und Weiterbildung für die Gemeinden 3. Aktuelles Raumentwicklung 2020 3. Rhonekorrektion Sachplan Verkehr Zweitwohnungen Revision des Raumplanungsgesetzes

5 generelle Trends mit Relevanz für die Raumentwicklung 1. Mehr Menschen mehr Druck auf die Landschaft 2. Steigende Mobilität Verkehrsinfrastruktur an der Belastungsgrenze 3. Steigender Wohlstand, veränderte Ansprüche Erneuerungsbedarf der Bausubstanz 4. Lebens- und Wirtschafsräume entsprechen nicht mehr den institutionellen Grenzen funktionale Räume 5. Klimaveränderung Naturgefahren

Wachsende Bevölkerung Veränderung der ständigen Wohnbevölkerung 2000-2010 Quelle: BFS, 2011

Steigende Mobilität

Ansprüche steigen Vergleich Wachstum Bevölkerung - Siedlungsfläche - Wohnfläche pro Person (in Prozent) Quelle: Recensement, ESPOP, Statistique de la superficie 1979/85 et 1992/97, OFS ; calculs de l ARE

Funktionale Räume

Klimaveränderung : Naturgefahren

Programm 1. Die 5 generellen Trends mit Relevanz für die Raumentwicklung 2. Aus- und Weiterbildung für die Gemeinden 3. Aktuelles Raumentwicklung 2020 3. Rhonekorrektion Sachplan Verkehr Zweitwohnungen Revision des Raumplanungsgesetzes

02.05.2013: Raumplanung Inhalte Definition und Aufgaben der Raumplanung Instrumente der Raumplanung und ihre Verbindlichkeit Verfahren

Raumplanungsinstrumente im Überblick Bundesverfassung Art. 75: Bundesebene 1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes. 2 Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen. 3 Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung. Raumkonzept Schweiz (tripartite Grundlage) Sachpläne Raumplanungsgesetz (RPG) (1979) Kantonale Ebene Raumplanungsziele, Grossratsentscheid (1992) Kantonaler Richtplan 1989/2000 Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetz über die Raumplanung (krpg, 1987) Kantonales Raumentwicklungskonzept (NEU) Interkommunale (Richt-) Pläne Kommunale Ebene Kommunales Gesamtkonzept Zonennutzungspläne (ZNP), Kommunale Bau- und Zonenreglemente (KBZR),

Programm 1. Die 5 generellen Trends mit Relevanz für die Raumentwicklung 2. Aus- und Weiterbildung für die Gemeinden 3. Aktuelles Raumentwicklung 2020 3. Rhonekorrektion Sachplan Verkehr Zweitwohnungen Revision des Raumplanungsgesetzes

Projekt Raumentwicklung 2020 Regierungsschwerpunkt seit 2009 / 3 Teilprojekte Vernehmlassung bis 23.2.2013 1. Ein kantonales Raumentwicklungskonzept Ein neues Instrument um die kantonale Vision der Raumentwicklung zu kommunizieren Grundlage für eine kohärente Weiterentwicklung durch die Gemeinden und den Kanton Integration der raumwirksamen kantonalen Strategien 2. Revision des krpg Vereinfachung der Verfahren und Klärung der Kompetenzen Stärkung der Gemeindeautonomie und Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit 3. Revision des kantonalen Richtplans Stärkung des kantonalen Richtplans Umsetzung des Raumentwicklungskonzeptes Vereinfachung der Struktur des Richtplanes

Raumplanungsinstrumente im Überblick Bundesverfassung Art. 75: Bundesebene 1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes. 2 Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen. 3 Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung. Raumkonzept Schweiz (tripartite Grundlage) Sachpläne Raumplanungsgesetz (RPG) (1979) Kantonale Ebene Raumplanungsziele, Grossratsentscheid (1992) Kantonaler Richtplan 1989/2000 Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetz über die Raumplanung (krpg, 1987) Kantonales Raumentwicklungskonzept (NEU) Interkommunale (Richt-) Pläne Kommunale Ebene Kommunales Gesamtkonzept Zonennutzungspläne (ZNP), Kommunale Bau- und Zonenreglemente (KBZR),

Programm 1. Die 5 generellen Trends mit Relevanz für die Raumentwicklung 2. Aus- und Weiterbildung für die Gemeinden 3. Aktuelles Raumentwicklung 2020 3. Rhonekorrektion Sachplan Verkehr Zweitwohnungen Revision des Raumplanungsgesetzes

Aktuelles: Projekt der 3. Rhonekorrektion Überflutungsgefahrenzonen der Rhone Öffentliche Auflage des Projekts 2011 Genehmigung durch den Staatsrat voraussichtlich 2013 Generelles Projekt der 3. Rhonekorrektion (GP-R3) Genehmigung des Projektbereichs und der Prioritäten gemäss GP-R3 durch die Staatsräte der Kantone Wallis und Waadt (Nachführung im November 2012) Grundlage für die Erarbeitung und die öffentliche Vernehmlassung der Ausführungsprojekte auf den einzelnen Teilstrecken gemäss den festgelegten Prioritäten Kantonaler Richtplan Öffentliche Auflage des Entwurfs des Koordinationsblattes «Dritte Rhonekorrektion» vom 11. Januar bis am 11. April 2013 Genehmigung durch den Staatsrat vorgesehen im Herbst 2013, anschliessende Genehmigung durch den Grossen Rat und den Bundesrat

Programm 1. Die 5 generellen Trends mit Relevanz für die Raumentwicklung 2. Aus- und Weiterbildung für die Gemeinden 3. Aktuelles Raumentwicklung 2020 3. Rhonekorrektion Sachplan Verkehr Zweitwohnungen Revision des Raumplanungsgesetzes

Aktuelles: Sachplan Verkehr Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den Sachplan Verkehr Teil Infrastruktur Schiene (SIS) mit den sachplanrelevanten Vorhaben des strategischen Entwicklungsprogramms für die Bahninfrastruktur (STEP) ergänzt. Aktuell befindet sich der Teil Infrastruktur Schiene in der Vernehmlassung - Der Kanton Wallis ist betroffen vom: OB 10.1 Ferden Vollausbau Lötschberg Basistunnel OB 10.2 Steg-Visp Autoverladeanlage Steg und 4. Gleis St. German-Visp OB 10.3 Region Brig Ausbau Knoten Brig (neues Objektblatt)

Programm 1. Die 5 generellen Trends mit Relevanz für die Raumentwicklung 2. Aus- und Weiterbildung für die Gemeinden 3. Aktuelles Raumentwicklung 2020 3. Rhonekorrektion Sachplan Verkehr Zweitwohnungen Revision des Raumplanungsgesetzes

Aktuelles: Zweitwohnungen Hotline für die Gemeinden Für spezifische rechtliche Fragen bezüglich Baubewilligungen: Verwaltungs- und Rechtsdienst des DVBU Hauptnummer: 027/606 33 61 Für spezifische rechtliche Fragen bezüglich Baubeschwerden: Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten Hauptnummer: 027/606 47 80 Für generelle rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Vollzug der Zweitwohnungsverordnung: Verwaltungs- und Rechtsdienst des DVER Hauptnummer: 027/606 72 61 Für Fragen betreffend die Gemeindeliste der Zweitwohnungsverordnung oder Fragen im Zusammenhang mit der Raumplanung: Dienststelle für Raumentwicklung Hauptnummer: 027/606 32 51 Informationsveranstaltung: Valais-Romand: 19. Februar Oberwallis: 20. Februar

Programm 1. Die 5 generellen Trends mit Relevanz für die Raumentwicklung 2. Aus- und Weiterbildung für die Gemeinden 3. Aktuelles Raumentwicklung 2020 3. Rhonekorrektion Sachplan Verkehr Zweitwohnungen Revision des Raumplanungsgesetzes

Raumplanungsinstrumente im Überblick Bundesverfassung Art. 75: Bundesebene 1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes. 2 Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen. 3 Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung. Raumkonzept Schweiz (tripartite Grundlage) Sachpläne Raumplanungsgesetz (RPG) (1979) Kantonale Ebene Raumplanungsziele, Grossratsentscheid (1992) Kantonaler Richtplan 1989/2000 Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetz über die Raumplanung (krpg, 1987) Kantonales Raumentwicklungskonzept (NEU) Interkommunale (Richt-) Pläne Kommunale Ebene Kommunales Gesamtkonzept Zonennutzungspläne (ZNP), Kommunale Bau- und Zonenreglemente (KBZR),

Aktuelles: RPG-Revision Die RPG-Revision ist nicht akzeptiertbar, da sie nicht umsetzbar ist Rückzonungen sind das falsche Instrument, um die Zersiedlung zu bekämpfen und die Raumentwicklung zu steuern Bauzonenreserven Zersiedelung Beispiele Internet: http://www.vs.ch/

Mittelland (unbebaute Bauzonen Ø BE: 9 %)

Oberes Goms (unbebaute Bauzonen Ø VS: 24%)

Argumentarium I Nicht Respektierung der Gemeinde- und Kantonsautonomie durch eine Kompetenzdelegation der Raumplanungsaufgaben an den Bund Demokratiedefizit aufgrund der unterlassenen offiziellen Vernehmlassung bei den Kantonen Nicht Beachtung der dezentralen Besiedlung des Landes und der speziellen Situation der Berggebiete, die in den Artikeln 104 und 50 der Bundesverfassung verankert sind Schädliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Dynamik der Regionen durch die Aufhebung der Fundamente der wirtschaftlichen Entwicklung Erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Institutionen in Zusammenhang mit den Entschädigungen als Folge der materiellen Enteignung Eine rein quantitative Annäherung reicht nicht, um die Bauzonenreserven festzulegen, es gilt ebenfalls den qualitativen und zeitlichen Dimensionen Rechnung zu tragen

Argumentarium II Nicht Beachtung der regionalen Besonderheiten und der nationalen Vielfältigkeit durch die Anwendung der gleichen Lösung für die ganze Schweiz, unabhängig von der Problemstellung Rechtliche Unsicherheit bei der Umsetzung im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung Fehlende Präzision in Bezug auf die Definition des Begriffs «überdimensioniert» Eingriff in das Privateigentum Vor allem der ländliche Raum ist betroffen, und dies in einer Mehrheit der Kantone Nicht Beachtung der übergeordneten Grundsätze des Föderalismus und der geografischen und soziokulturellen Besonderheiten

Alle Infos auch auf: www.vs.ch/raumentwicklung Besten Dank für Ihr Aufmerksamkeit Damian Jerjen Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung Dienststelle für Raumentwicklung e-mail: damian.jerjen@admin.vs.ch