Elternmitwirkungskonzept (inkl. Elternrat) Schule Wartegg Aktualisiert per 8.3.2013-1 -
1 GRUNDLAGEN 4 1.1 Auftrag der Schulpflege 4 1.2 Verankerung im Leitbild 4 2 ZIELE DER ELTERNMITWIRKUNG 4 3 GRUNDSÄTZE DER ELTERNMITWIRKUNG DER PRIMARSCHULE WARTEGG 5 3.1 Rechte und Pflichten der Eltern 5 3.1.1 Eltern haben das Recht auf Information und Beratung 5 3.1.2 Eltern haben das Recht auf Zusammenarbeit und Mitwirkung 5 3.1.3 Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder 5 3.1.4 Eltern arbeiten mit der Schule konstruktiv zusammen und unterstützen die Anliegen der Schule 6 3.2 Grenzen der Elternmitwirkung 6 4 VERBINDLICHES ELTERNMITWIRKUNGSANGEBOT 6 4.1 Individuelle Ebene (Lehrperson Kind Eltern) 6 4.2 Klassenebene 7 4.3 Schulhausebene 7 4.4 Ebene 7 4.5 Ebene Kanton 8 5 ELTERNRAT 8 5.1 Begründung des Elternrates 8 5.2 Ziele des Elternrates 8 5.3 Aufgaben des Elternrates 9 5.3.1 Austauschen 9 5.3.2 Informieren 9 5.3.3 Meinungsbildung 9 5.3.4 Vernetzung 9 5.3.5 Grenzen des Elternrates 10-2 -
5.4 Organisation des Elternrates 10 6 VERBINDLICHKEIT 10 7 BESCHLUSS 10-3 -
1 Grundlagen Das Konzept zur Elternmitwirkung der Schule Wartegg beruht auf folgenden Grundlagen: Volksschulbildungsgesetz des Kantons ( 19 22) Grundsätze zur Elternmitwirkung der Schulpflege der Leitbilder der Primarschule Wartegg 1.1 Auftrag der Schulpflege Am 1. September 2005 hat die Schulpflege der die Grundsätze zur Elternmitwirkung in Kraft gesetzt. Damit wurden die Schulleitungen beauftragt, für ihr Schulhaus/ihre Schulhäuser ein Konzept zur Elternmitwirkung auf der Basis der Grundsätze zu erarbeiten und dieses in Zusammenarbeit mit dem Schulhausteam und den Eltern umzusetzen. Das vorliegende Elternmitwirkungskonzept wurde im Zusammenhang mit der Einführung eines festen Elternrats überarbeitet. Verantwortlich für das Controlling über die Umsetzung ist das Rektorat. 1.2 Verankerung im Leitbild Folgende Aussage zur Elternmitwirkung und zusammenarbeit steht im Leitbild der Primarschule Wartegg: Wir pflegen ein eigenständiges Schulprofil, in dem alle Beteiligten wahrgenommen werden und mitgestalten dürfen. 2 Ziele der Elternmitwirkung Die Elternmitwirkung an der Schule Wartegg verfolgt folgende Ziele: eine gute Gesprächskultur zwischen den Eltern/den Erziehungsberechtigten und der Schule aufzubauen gegenseitiges Vertrauen zu schaffen und gemeinsam Verantwortung zu tragen sich gegenseitig regelmässig zu informieren und einen offenen Austausch zu pflegen Interesse und Verständnis für die Anliegen der eigenen Schule zu gewinnen Unterstützung bei der Gestaltung der Schule zu erhalten - 4 -
3 Grundsätze der Elternmitwirkung der Primarschule Wartegg Eltern und Erziehungsberechtigte sind wichtige Partner der Schule. Im Sinne einer optimalen Förderung der Schulkinder arbeiten alle Beteiligten (Erziehende, Lehrpersonen, Fachstellen und Behörden) auf der Basis von Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung zusammen und vernetzen sich sinnvoll. 3.1 Rechte und Pflichten der Eltern Die Aufgaben der Erziehungsberechtigten sind gemäss Volksschulbildungsgesetz so umschrieben, dass sie für die Fürsorge, die Erziehung und die Ermöglichung einer angemessenen beruflichen Ausbildung verantwortlich sind. Diese Aufgaben teilt die Elternschaft mit der Schule. Im Zentrum steht die Erziehung und Bildung der Kinder zu verantwortungsbewussten Menschen. Die Schule unterstützt die Erziehungsberechtigten in dieser Aufgabe. 3.1.1 Eltern haben das Recht auf Information und Beratung Die Schule ist aufgefordert, die Erziehungsberechtigten regelmässig zu informieren (z.b. über die schulische Entwicklung ihrer Kinder, über Lernziele, Unterrichtsmittel und Arbeitsweisen). Eltern sind eingeladen, den Unterricht zu besuchen und Schulveranstaltungen mitzutragen. Eltern können sich beraten lassen (z.b. bei individuellen Problemen). 3.1.2 Eltern haben das Recht auf Zusammenarbeit und Mitwirkung Die Eltern können in Entwicklungs- und Planungsprozessen mitgestalten (z.b. bei der Erarbeitung des Leitbildes, bei der Elternbefragung im Rahmen der Evaluation). Die Eltern bestimmen mit (z.b. Zeitpunkt der Einschulung, beim Stufenwechsel ihrer Kinder, beim Übertrittsverfahren). Ebenso sind sie berechtigt, für ihre Kinder Urlaub zu beantragen. Die Eltern haben die Möglichkeit, Lehrpersonen in organisatorischen Belangen ihrer Arbeit zu entlasten (Begleitung bei Sportanlässen und Ausflügen, bei der Durchführung von Schulfesten und Projekten). 3.1.3 Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder Die Eltern nehmen ihre erzieherische Verantwortung wahr und sorgen für die körperliche und seelische Gesundheit ihrer Kinder. Die Eltern sorgen dafür, dass die Lernenden den Unterricht pünktlich, ausgeruht und aufnahmefähig besuchen. - 5 -
3.1.4 Eltern arbeiten mit der Schule konstruktiv zusammen und unterstützen die Anliegen der Schule Die Eltern informieren die Schule über Vorkommnisse, die das Kind in seiner Entwicklung und Aufmerksamkeit beeinträchtigen können. Die Eltern unterstützen die Kinder bei den Hausaufgaben und beim Erledigen anderer Schularbeiten. Die Eltern unterstützen die Kinder beim Einhalten von Regeln und Abmachungen. Kommt es zu Schwierigkeiten, suchen die betroffenen Parteien im Gespräch als Erstes eine Lösung untereinander. 3.2 Grenzen der Elternmitwirkung Folgende Bereiche bleiben im Verantwortungs- und Gestaltungsbereich der Schule: Gestaltung, Inhalt, Didaktik und Form des Unterrichts Lehrplan, Lernziele, Lehrmittel Klassengrösse, Klassenzuteilung und Stundenpläne Personalfragen (z.b. Anstellungen) Einzelinteressen 4 Verbindliches Elternmitwirkungsangebot Seit vielen Jahren schon werden die Eltern und die Erziehungsberechtigten bewusst in das Schulleben einbezogen. Die Schule Wartegg will auf diese Zusammenarbeit mit den Eltern weiter setzen und hat ein verbindliches Angebot der Elternmitwirkung für die Erziehungsberechtigten definiert. Die aufgelisteten Angebote sind für die Schule verpflichtend. 4.1 Individuelle Ebene (Lehrperson Kind Eltern) Gespräche über den Lernstand des Kindes Kindergarten: ein Standortgespräch und ein Gespräch im Rahmen der Einschulung 1./2. Primarklassen: drei Gespräche in zwei Jahren (gemäss Vorgaben von Ganzheitlich Beurteilen und Fördern/GBF) 3./4. Klassen: ein individuelles Gespräch pro Schuljahr 5./6. Klassen: ein individuelles Gespräch pro Schuljahr und Instrument Beurteilungsbogen (gemäss Vorgaben des Übertrittsverfahrens) Beratungsgespräche (gemeinsame Lösungssuche bei individuellen Problemen) angemessener Informationsaustausch (in Kontaktheft oder per Telefon) - 6 -
4.2 Klassenebene ein Elternabend pro Schuljahr ein Schulanlass pro zwei Schuljahre mit Einbezug der Eltern (z.b. Projektpräsentation, Theatervorführung, Feier in der Klasse) Informationen zur Klasse und über Klassenaktivitäten (überbracht in der Taschenpost) Mitarbeit im Unterricht und an Klassenprojekten (ein Angebot für Eltern innerhalb von zwei Schuljahren) Betreuung der Klasse durch die Erziehungsberechtigten an Sportanlässen (z.b. Fussball-, Handball oder Volleyballturnier) erster Kindergartenkontakt vor Schuljahresbeginn offenes Schulzimmer/offener Kindergarten (Unterrichtsbesuch in allen Kindergärten, Klassen- und Fachzimmern mit Voranmeldung) 4.3 Schulhausebene Elternrat Wartegg (Details unter Punkt 5) Informationsabende: Nach Möglichkeit werden Elterninformationsabende zu bestimmten schulischen oder erzieherischen Themen klassenübergreifend angeboten (z.b. über Einschulung, Übertrittsverfahren, Beurteilungsformen, Prävention usw.). Mitgestaltung oder Mitarbeit in Projekten: Im Rahmen der schulhausinternen Projekte wird jeweils eine Mitgestaltung oder Mitarbeit der Eltern in Betracht gezogen und nach Möglichkeit angeboten. offizielle Besuchstage: An jedem 15. im Monat (15. September, 15. Oktober usw.) öffnet die Schule ihre Türen. An diesen Tagen wird unter Mithilfe der Eltern ein Elternkaffee eingerichtet. Besuch von Schulhausanlässen: Nach Möglichkeit werden die Eltern zu Schulhausanlässen (z.b. Adventsaktion, Schulfasnacht, Sporttag) eingeladen. Elternbriefe: Die Eltern werden durch die Schulleitung über wichtige Punkte des Schuljahres informiert (z.b. Klassenzuteilungen, Schulprojekte, Schulausfälle). Webseite (www.wartegg.vsluzern.ch): Auf der Internetseite der Schule bekommen die Eltern Einblick zu aktuellen Aktivitäten, Informationen zum Angebot der Schule, Zugang zu den wichtigsten Formularen (z. B. Urlaubsgesuch) und zum aktuellen Ferienplan. 4.4 Ebene Informationsschreiben: Schreiben des Rektorates und der Behörden werden in der Taschenpost weitergeleitet. Die informiert im magazin über ihre Projekte und Aktivitäten. Auch die Primarschule Wartegg berichtet darin regelmässig über die eigene Schule. - 7 -
4.5 Ebene Kanton Jedes zweite Jahr findet ein Tag der statt. An diesem Tag öffnen alle Schulen des Kantons ihre Türen für die Öffentlichkeit. 5 Elternrat 5.1 Begründung des Elternrates Eine tragfähige Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist Voraussetzung für das Gelingen des schulischen und pädagogischen Wirkens zum Wohle des Kindes. Der Elternrat will deshalb den Aufbau und Unterhalt regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen den Eltern (oder anderen erziehungsberechtigten Personen) und den Lehrpersonen fördern. Gesicherte Kontakte, transparente Information und gemeinsames Tun schaffen gegenseitiges Verständnis, Respekt und Vertrauen. Der Elternrat soll auf einen partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten hinarbeiten, um so die gemeinsame Verantwortung für die Kinder möglichst gut wahrnehmen zu können und sie in ihrer Selbstverantwortung zu stärken. Der Elternrat versteht sich auf Schulhausebene als Ergänzung zur bestehenden individuellen Zusammenarbeit zwischen einzelnen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten. 5.2 Ziele des Elternrates Kontakte zwischen Schule und Eltern, in unterschiedlichen Formen und auf unterschiedlichen Ebenen, bilden die Basis für eine gute Zusammenarbeit. Der Elternrat sorgt deshalb für regelmässige Kontakte zwischen Eltern und Schule und unter den Eltern. Wo Blickwinkel und Erfahrungen wichtig sind, soll die Schule den Elternrat in Feedbackprozesse einbinden. Der Elternrat bietet den Eltern eine Plattform, um ihre Anliegen einzubringen und zu diskutieren. Viele Eltern haben private und berufliche Kompetenzen, Mittel, Beziehungen und Zeit, welche für die Schule oder für andere Eltern hilfreich sind. Der Elternrat setzt sich für eine Vernetzung und einen Austausch zwischen allen Beteiligten ein. Der Elternrat setzt sich für die Integration aller Schülerinnen und Schüler und aller Eltern ein. Durch den Elternrat wird die Zusammenarbeit institutionell verankert und damit dauerhaft gesichert. Der Elternrat ist konfessionell und politisch neutral. - 8 -
5.3 Aufgaben des Elternrates Der Elternrat engagiert sich nach Möglichkeit in den folgenden vier Bereichen: Austauschen Informieren Meinungsbildung Vernetzen Dabei greift der Elternrat entweder selber aktuelle Fragen auf oder sie werden an ihn herangetragen. 5.3.1 Austauschen Der Elternrat bietet bei Bedarf über offene Themenabende die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch und unterstützt damit die Eltern bei schulischen und pädagogischen Fragen und Themen. Ein Erfahrungsaustausch unter Eltern mit Kindern verschiedenen Alters soll gefördert werden. Die Weitergabe und der Erhalt von hilfreichem Wissen bez. Schule und Erziehung soll damit gesichert werden. 5.3.2 Informieren Der Elternrat bietet den Eltern bei Bedarf die Möglichkeit, sich über erzieherische und pädagogische Themen an offenen Themenabenden zu informieren. Der Elternrat organisiert bei Bedarf einmal im Jahr eine öffentliche Input-Veranstaltung zu einem grösseren pädagogischen oder bildungspolitischen Thema. Der Elternrat nutzt die verschiedenen Informationskanäle: Internetauftritt, Information über die Taschenpost, mündliche Information an Elternabenden und Schulanlässen. Der Elternrat ersetzt keine bestehenden Informationskanäle. 5.3.3 Meinungsbildung Schulleitung und Lehrerteam sollen bei wegweisenden Entscheidungen die Meinung des Elternrats abfragen. Der Elternrat kann im Sinn einer Schul-Lobby seine Meinung und Haltung zu pädagogischen und schulpolitischen Themen definieren und publizieren. 5.3.4 Vernetzung Der Elternrat ist bestrebt, ein Göttisystem für Neuzuzüger aufzubauen. - 9 -
Durch die Koordination einer Austauschplattform für Angebote und Bedürfnisse der Eltern wirkt der Elternrat vernetzend. Der Elternrat bietet über die offenen Themenabende die Möglichkeit zum Austausch und zur Erweiterung des persönlichen Kontaktnetzwerkes für Eltern. 5.3.5 Grenzen des Elternrates Die Grenzen der Aufgaben und Partizipation des Elternrates entsprechen der Aufzählung in Punkt 3.2 (Grenzen der Elternmitwirkung) Der Rechtsweg ist in jedem Fall einzuhalten. 5.4 Organisation des Elternrates Schulleitung 2-3 Eltern KG / US Lehrpersonen 2 Lehrpersonen 2-3 Eltern MS 1 Eltern Kerngruppe 2-3 Eltern MS 2 Leitungsteam 6 Verbindlichkeit Die Schule Wartegg bietet die oben definierten Möglichkeiten den Eltern und den Erziehungsberechtigten an. Ziel ist es, dass die Angebote genutzt werden. Für die Lehrpersonen und die Schulleitung sind die einzelnen Punkte verbindlich. Die Schulleitung kann im Rahmen der Mitarbeitergespräche die Lehrpersonen über die Elternmitwirkung befragen. 7 Beschluss Das Lehrerteam der Schule Wartegg sowie die Kerngruppe des Elternrats der Schule Wartegg haben dem vorliegenden Konzept der Elternmitwirkung an der Teamsitzung vom 10.1.2013, bzw. an der Elternratssitzung vom 7.3.2013 zugestimmt. Es tritt ab 8. März 2013 in Kraft. - 10 -