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18. Wahlperiode Drucksache 18/0173 16.02.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme Vorbereitende Arbeiten zum Aufbau eines landeseigenen Betriebes zum Betrieb von Flüchtlingsunterkünften mit temporärer Unterstützung durch den öffentlichen Träger der Freien und Hansestadt Hamburg fördern & wohnen AöR (f & w)

Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 18/0173

Der Senat von Berlin Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin über Vorbereitende Arbeiten zum Aufbau eines landeseigenen Betriebes zum Betrieb von Flüchtlingsunterkünften mit temporärer Unterstützung durch den öffentlichen Träger der Freien und Hansestadt Hamburg fördern & wohnen AöR (f & w) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Vorbereitende Arbeiten zum Aufbau eines landeseigenen Betriebes zum Betrieb von Flüchtlingsunterkünften mit temporärer Unterstützung durch den öffentlichen Träger der Freien und Hansestadt Hamburg fördern & wohnen AöR (f & w) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Berlin (LfG) fallen standortbezogene Personal- und Sachausgaben an, die grundsätzlich über die Tagessätze refinanziert werden. Die Ausgaben betreffen den Einzelplan 11 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Zum Aufbau einer landeseigenen Betriebsstruktur für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften in Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge müssen dem LfG die erforderlichen Personal- und Sachausgaben im Wege einer Anschubfinanzierung als rückzahlbarer Zuschuss aus dem Epl. 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Unter Berücksichtigung des seitens des öffentlichen Trägers der Freien und Hansestadt Hamburg fördern & wohnen AöR (f & w) vorüber-

gehend zugewiesenen Personals ist im Jahr 2017 von Ausgaben bis zu insgesamt rd. 1.100.000 auszugehen. Bei einer dauerhaften Implementierung eines zweiten Geschäftsfeldes sind im Wirtschaftsplan des LfG eine zusätzliche Stelle für die Geschäftsführung und weitere Stellen für einzustellendes und zu qualifizierendes Personal für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften sowie die entsprechenden Mittel zu berücksichtigen. b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine. Berlin, den 14.02.2017 Der Senat von Berlin Michael Müller Dr. Matthias Kollatz-Ahnen Elke Breitenbach Regierender Bürgermeister Senator für Finanzen Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales

A. Berliner Landesbetrieb a) Zielsetzung In Berlin soll künftig neben den freien und privaten ein öffentlicher Träger tätig werden. Zum einen soll sichergestellt werden, dass in Notsituationen schnell und unabhängig von anderen Betreibern reagiert werden kann. Vergaberechtliche Problemstellungen können entschärft werden, weil der öffentliche Träger inhousevergabefähig sein wird. Zum anderen soll wieder Know-how zum Betrieb von Sozialeinrichtungen der Flüchtlingsunterbringung unmittelbar beim Staat geschaffen werden. Der Betrieb sozialer Einrichtungen gehört zu den Kernkompetenzen des Sozialstaats, sodass er nicht nur mittelbar durch die Beauftragung freier Träger in die fachlichen Diskussionen eingebunden sein sollte. Soziale Dienstleistungen sind nicht nur ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, sondern integraler Bestandteil der öffentlichen Sicherheit, die der Staat garantieren muss. Zunächst soll innerhalb der nächsten Monate für den Betrieb von bis zu drei Unterkünften für geflüchtete Menschen eine Struktur aufgebaut werden. Die neue Struktur soll dazu genutzt werden, neben den freien Trägern im Land Berlin einen öffentlichrechtlich ausgestalteten Betrieb aufzubauen, der für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften zuständig ist. Hierfür sollen die umfangreichen Erfahrungen des ehemaligen Sprechers der Geschäftsführung sowie das wertvolle Know-how von ca. 30 zugewiesenen Mitarbeitenden des Hamburger öffentlichen Trägers fördern und wohnen AöR (f & w) genutzt werden, um parallel eigenes qualifiziertes Personal einzustellen und somit den Wissenstransfer zu gewährleisten. Die Erfahrungen des temporären Aufbaus eines landeseigenen Betriebes zum Betrieb von Flüchtlingsunterkünften werden wirtschaftlich und qualitativ ausgewertet. Falls sich das Konzept bewährt, könnte die Tätigkeit dauerhaft angelegt werden. Eine enge Abstimmung mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege ist unverzichtbar. Die Ausweitung auf andere soziale Einrichtungen ist nicht Gegenstand des hier beschriebenen Vorhabens. b) Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung Für eine schnelle Erreichung des Ziels, einen Teil der der Flüchtlingsunterkünfte selbst betreiben zu können, eignet sich der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG). Der LfG ist ein nach 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO) geführter Betrieb. Er erledigt seine Aufgaben unter der Steuerung und Aufsicht der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und unterliegt der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Finanzen. c) Gründung eines zweiten Geschäftsbereiches Der LfG wird als Basis für eine vorübergehende Etablierung eines weiteren Geschäftsbereiches für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften genutzt. Es wird hierfür eine eigenständige Struktur mit einer weiteren Geschäftsleitung geschaffen. Die Ausgestaltung der zur erfüllenden Fachaufgaben zum Betrieb von Flüchtlingsunterbringungen erfolgt aufgrund einer Regelung des LfG mit dem Landesamt für Flücht-

lingsangelegenheiten. Die bisher bestehende Geschäftsanweisung für den LfG ist anzupassen. Die Struktur beider Geschäftsbereiche ist in Geschäftsanweisungen abzubilden. Bereits bestehende Strukturen des ursprünglichen Geschäftsbereichs des LfG sollen soweit möglich im Rahmen von Synergieeffekten für den neuen Geschäftsbereich mitgenutzt werden (z. B. Materialbeschaffung, Reinigungsdienste, Störmanagementdienste, Hausmeister- und Pförtnerdienste). Die BIM übernimmt für die Gebäude, die zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden, das Facilitymanagement. Voraussetzung für die dauerhafte Übernahme der ihm zugedachten Aufgabe ist es, dass der LfG zügig damit beginnt, zusätzliches eigenes, geeignetes Personal zu rekrutieren bzw. qualifizieren. B. Unterstützungsleistungen durch den öffentlichen Träger der Freien und Hansestadt Hamburg fördern & wohnen AöR Fördern & wohnen (f & w) ist in Hamburg und Umgebung mit rund 1600 Mitarbeitenden ein führender und leistungsstarker Anbieter in der Wohnungslosen-, Flüchtlingsund Eingliederungshilfe. Nach vorbereitenden Gesprächen ist f & w grundsätzlich bereit, das Land Berlin bei dem Aufbau einer Struktur zum Betrieb von Flüchtlingsunterkünften zu unterstützen. Diese Unterstützung soll durch die Zuweisung geeigneten Personals unterschiedlicher Professionen (ca. 30 angestellte Mitarbeitende, z. B. mit sozialpädagogischer Qualifikation) mit deren Einverständnis für einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen. 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bereits ihr Einverständnis erklärt. An einer Informationsveranstaltung haben 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilgenommen. Bislang haben 60 Personen ihr Interesse bekundet, am Aufbau eines landeseigenen Betriebs in Berlin mitzuarbeiten. Mit dem Personalbestand ist beabsichtigt, bis zu drei noch durch das LAF zu benennende Unterkünfte vorübergehend zu betreiben. Dabei geht es um Tempohomes und MUFs, die neu errichtet werden, bzw. Bestandsgebäude, deren Nutzung geändert wird. Die Zuweisung des Personals erfolgt an den LfG. Die anfallenden Personalkosten einschließlich evtl. Zulagen, Reisekosten und Trennungsgelder werden f & w durch den LfG erstattet, der zu diesem Zweck einen rückzahlbaren Zuschuss aus dem Einzelplan 29 erhält.