Entdecken Sie eine Welt, die sich schneller dreht.

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Transkript:

Ocean Partners Shipping Ocean Partners Shipping Invest SIE WOLLEN ANLAGEZIELE SCHNELLER ERREICHEN. SIE WOLLEN HÖHERE RENDITEN. UND KÜRZERE LAUFZEITEN. Entdecken Sie eine Welt, die sich schneller dreht. Ocean Partners Shipping Invest 1

2 Widmung Herzlich willkommen an Bord!

Ocean Partners Shipping Invest DAS VORLIEGENDE BETEILIGUNGSANGEBOT IST PRIVATINVESTOREN GEWIDMET, DIE IHRE ANLAGEZIELE IM RAHMEN EINER UNTERNEHMERISCHEN BETEILIGUNG SCHNELLER ERREICHEN WOLLEN. Ocean Partners Shipping Invest 3

Schneller, höher, kürzer Schiffe, die ihre Anleger schneller ans Ziel bringen: Die Schiffe des Beteiligungsangebots Ocean Partners Shipping Invest. Im Gegensatz zu den meisten sonstigen Schiffsbeteiligungen liegt der Investitionsschwerpunkt der Ocean Partners Shipping Invest auf Second-Hand- Containerschiffen Investitionsobjekte mit hoher Rentabilität, die eine hohe Verzinsung des eingesetzten Kapitals und eine kurze Fondslaufzeit ermöglichen. Mit ihnen warten Anleger nicht auf Marktchancen, die erst in der Zukunft wahrgenommen werden können. Sie partizipieren direkt an laufenden Erfolgen, die sich konkret ablesen und sehen lassen können, da die Schiffe dieses innovativen Beteiligungsangebots zum Zeitpunkt des Erwerbs längst volle Fahrt aufgenommen haben. Auf Erfolgskursen, die der dynamisch wachsende Markt des Weltseehandels eingeschlagen hat. Weltweit gut anlegen, mit den Schiffen der Ocean Partners Shipping Invest eine neue Generation von innovativen Schiffsbeteiligungen. 4 Schneller, höher, kürzer

Ocean Partners Shipping Invest HÖHERE RENDITEN UND KÜRZERE LAUFZEITEN EIGENSCHAFTEN EINER KAPITALANLAGE, DIE DEN WÜNSCHEN DER ANLEGER RECHNUNG TRÄGT: OCEAN PARTNERS SHIPPING INVEST. Ocean Partners Shipping Invest 5

Unsere Welt bewegt sich schneller Die globalisierte Wirtschaft wird von weltweiter Arbeitsteilung bestimmt. Zwischen Herstellung und Verbrauch der Waren unseres täglichen Lebens liegen Welten im wahrsten Sinne des Wortes. Kontinente und Länder, vor allem aber die dynamischen Wachstumszentren dieser Welt, sind ohne planmäßige Verbindungen praktisch nicht mehr existent. Verbindungen herstellen zwischen Angebot und Nachfrage, zwischen Produktion und Konsum, zwischen natürlichen Vorkommen und den Schauplätzen der Veredelung und Verarbeitung, ist eine logistische Herausforderung unserer Zeit. Keine anderen Transportmittel können ihr auch nur annähernd so gut begegnen wie leistungsfähige Schiffe, die unter ökonomischen Rahmenbedingungen zuverlässig aus aller Welt in alle Welt liefern. Mit einer Schiffsbeteiligung legen private Anleger traditionell gut an. Deutsche Anleger, die einen Großteil der Welttonnage ihr eigen nennen, werden zudem begünstigt durch eine weitgehend steuerfreie Vereinnahmung der jährlichen Auszahlungen. Unter der Tonnagesteuer bleiben etwaige Veräußerungsgewinne zum gegenwärtigen Zeitpunkt sogar komplett steuerfrei. Attraktive Rahmenbedingungen also für eine unternehmerische Beteiligung in diesem Wachstumsmarkt. Eine ständig steigende Nachfrage nach Transportkapazitäten hat in den letzten Jahren zu einem kontinuierlichen Anstieg der weltweit in den Häfen umgeschlagenen Güter geführt. Allein die Containerschifffahrt, die überproportional von der Globalisierung profitiert, verzeichnete seit dem Jahr 2000 ein quantitatives Wachstum von jährlich über 11 %. Bislang sind private Anleger vorwiegend in Beteiligungsgesellschaften investiert, die neue Schiffe erwerben. Zwischen Bestellung und Werftablieferung eines neuen Schiffes liegt heute, je nach Schiffstyp, ein Zeitraum von rund drei Jahren. Charterverträge für die Erstbeschäftigung werden in der 6 Unsere Welt bewegt sich schneller

Ocean Partners Shipping Invest IM ZEITALTER DES GLOBALISIERTEN DENKENS UND HANDELNS ENTSTEHEN ENTSCHEIDENDE WETTBEWERBSVORTEILE DURCH ZEITNAHES EINGEHEN AUF SICH STÄNDIG VERÄNDERNDE RAHMENBEDINGUNGEN IM MARKT. Regel zu Zeitpunkten verhandelt, die weit vor dem späteren Ablieferungszeitpunkt liegen, um Risiken zu minimieren. Nicht ohne Preis: die abgeschlossenen Charterraten befinden sich häufig unter dem Ratenniveau, das zum Zeitpunkt der Indienststellung erzielt werden könnte. Je länger die Spanne zwischen Beauftragung und Ablieferung des Neubaus, desto wahrscheinlicher, dass ein Jahre zurückliegender Chartervertrag nicht mehr marktkonform ist oft zum Nachteil der Anleger. Time-to-Market Marktchancen zu genau dem Zeitpunkt wahrnehmen, in dem sie entstehen in unserer schnelllebigen und von kurzfristigen Entscheidungsprozessen bestimmten Zeit spielt diese Forderung eine immer größere Rolle. Produkte sollten am Markt sein, solange sie nachgefragt werden. Konsumgüter haben sich längst diesem entscheidenden Kriterium für wirtschaftlichen Erfolg gestellt, hochpreisige Investitionsgüter nicht. Aus nahe liegenden Gründen: sie sind zeitnah praktisch nicht verfügbar. Mit der Entdeckung der Geschwindigkeit in der Assetklasse Schiffsbeteili- Verhältnis stehen zum Erlöspotential. Zu Kaufpreisen, die in einem günstigen gungen setzt Ocean Partners Shipping Mit profitablen Charterverträgen auf Invest einen neuen Akzent, der vor aktuellem Marktniveau, die zum überdurchschnittlichen Anlageergebnis bei- allem eines bewirkt: Anlageziele privater Anleger können schneller erreicht tragen. werden. Die Konzeption sieht vor, dass das Die Schwerkraft der Materie Schiff und Fondsvermögen in ein Portfolio von bis die langwierigen Prozesse seiner Entstehung werden durch ein konzeptio- maximal zehn Jahre alt und in den zu vier Schiffen investiert wird, die nelles Element außer Kraft gesetzt: besten Jahren sind. Die geplante Laufzeit des Fonds liegt bei zehn Jahren. Investiert wird in Sachwerte, die kurzfristig verfügbar und damit wirtschaftlich nutzbar sind schwerpunktmäßig Erfahrene Partner mit hoher, langjähriger Schifffahrtskompetenz bündeln ihre in Schiffe aus zweiter Hand und ausnahmsweise in Neubauten, sofern die besonderen Kompetenzen zu einem Ablieferung des Schiffes unmittelbar Angebot, das etwas bewegt. In einer bevorsteht. sich schneller bewegenden Welt. Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung. Hans-Jürgen Kaiser-Blum Eik Schuppan Geschäftsführer Geschäftsführer Ocean Partners Shipping Invest 7

Wichtige Hinweise Das vorliegende Beteiligungsangebot orientiert sich an dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standard über die Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (IDW S4) und wurde auf Grundlage des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) sowie der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) erstellt. Die Prospektherausgeberin und Anbieterin dieses Beteiligungsangebots, die OPS Ocean Partners Shipping GmbH & Co. KG, hat dieses Beteiligungsangebot angefertigt. Das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung kann nicht vorhergesagt werden. Alle Angaben in diesem Beteiligungsangebot basieren auf Markteinschätzungen, die sich bei Abweichungen von den Prognosen auf das von den Anlegern erzielbare Ergebnis auswirken können. Für den Inhalt des Verkaufsprospektes sind nur die bis zum Datum der Aufstellung des Beteiligungsangebots bekannten Sachverhalte maßgeblich. Die in diesem Beteiligungsangebot gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen. Kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt, hiervon abweichende Angaben zu machen. Dies gilt auch, soweit Daten aus diesem Beteiligungsangebot verwendet werden. Für Angaben von Vermittlern oder Dritten, die nicht mit dem Beteiligungsangebot übereinstimmen, haften grundsätzlich nur diese. Anlegern wird empfohlen, dieses Beteiligungsangebot mit den anderen ihnen übergebenden Unterlagen aufzubewahren. Der Anleger geht eine unternehmerische Beteiligung ein und sollte deshalb das Beteiligungsangebot insgesamt, insbesondere aber die Risikohinweise auf den Seiten 16 bis 24, vor Zeichnung der Beitrittsunterlagen aufmerksam lesen. Sofern der Anleger nicht selbst über die notwendigen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse verfügt, wird empfohlen, sich vor einer Entscheidung über die Beteiligung an der Ocean Partners Shipping Invest von fachkundigen Beratern, z.b. einem Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe über die Auswirkungen einer Beteiligung beraten zu lassen. Maßgeblich für eine Beteiligung an der OPS Ocean Partners Ship 1 GmbH & Co. KG, der OPS Ocean Partners Ship 2 GmbH & Co. KG, der OPS Ocean Partners Ship 3 GmbH & Co. KG und der OPS Ocean Partners Ship 4 GmbH & Co. KG (nachfolgend gemeinsam auch die Beteiligungsgesellschaften oder Ocean Partners Shipping Invest genannt) sind deren Gesellschaftsverträge, der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, die Beitrittserklärung sowie dieses Beteiligungsangebot, welches auch im Internet einsehbar ist (www.op-shipping.de). Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Die OPS Ocean Partners Shipping GmbH & Co. KG mit Sitz in der Ferdinandstraße 25-27, 20095 Hamburg, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die darin enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Die Prospektherausgeberin kann jedoch keine Haftung für den Eintritt der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen übernehmen. Datum der Aufstellung des Prospektes: 13. August 2008 Prospektherausgeberin, Anbieterin und Prospektverantwortliche: OPS Ocean Partners Shipping GmbH & Co. KG, Hamburg, vertreten durch die OPS Shipping Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg, Ferdinandstraße 25-27, 20095 Hamburg Hans-Jürgen Kaiser-Blum Geschäftsführer Eik Schuppan Geschäftsführer 8 Wichtige Hinweise

Ocean Partners Shipping Invest Inhalt Das Beteiligungsangebot 10 Risiken der Beteiligung 16 Investitionsstrategie 26 Der Schifffahrtsmarkt 32 Die Partner 38 Das Beteiligungsangebot in Zahlen 42 Rechtliche Grundlagen 60 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption 78 Übersicht über die beteiligten Gesellschaften 84 Gesellschaftvertrag 88 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 99 Verbraucherinformation über den Fernabsatz 104 Glossar 110 Anlage: Zeichnungsschein Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Ocean Partners Shipping Invest 9

Das Beteiligungsangebot Kurzdarstellung Mit dem Beteiligungsangebot Ocean Partners Shipping Invest wird privaten Anlegern die Möglichkeit eröffnet, sich an bis zu vier geschlossenen Beteiligungsgesellschaften zu beteiligen, die jeweils ein Schiff erwerben und über die Fondslaufzeit betreiben. Die Beteiligungsgesellschaften investieren in bis zu vier gebrauchte Containerschiffe, die nicht älter als zehn Jahre sind und eine hohe Verzinsung des eingesetzten Kapitals erwarten lassen. Im Fokus stehen Vollcontainerschiffe mit einer Stellplatzkapazität von 1.000 TEU bis 3.500 TEU. Das Entwicklungs- und Vermarktungspotential von Containerschiffen dieser Größenordnung wird von Schifffahrtsexperten besonders positiv eingeschätzt. Sie sind im Seefahrtsverkehr flexibel einsetzbar und bilden die Brücke zwischen den großen und den kleineren Häfen einschließlich dem regionalen Zubringer- und Verteilerdienst. Der Ankauf, die Vercharterung und der spätere Verkauf der Schiffe erfolgt unter Einbindung der Howe Robinson Gruppe, die als weltweit größter unabhängiger Containerschiffsbroker einen hervorragenden Marktzugang hat. Die Rentabilitätsanforderungen an die noch zu erwerbenden Containerschiffe sind so festgelegt, dass die kalkulierten Einnahmeüberschüsse ab Juli 2009 Auszahlungen in Höhe von 8 % p.a. ermöglichen. Auch die Fondsstruktur trägt mit geringen Vorkosten und einer hohen Investitionsquote dazu bei, das geplante Anlageziel zu erreichen. Die geplante Fondslaufzeit beträgt ca. zehn Jahre bis Ende 2018. Gemäß Prognoserechnung wird für diesen Zeitraum ein Mittelrückfluss von insgesamt 175 % bezogen auf die vom Anleger eingezahlte Einlage erwartet. Die Marktentwicklung für Containerschiffe und die sich hieraus ergebenden Opportunitäten können auch zu einer früheren Veräußerung der Schiffe und 10 Das Beteiligungsangebot

damit zu einer Verkürzung der Betriebsphase führen, so dass sich die Fondslaufzeit auch verkürzen kann. Unter der derzeit geltenden Tonnagesteuer sind die laufenden Erträge einer Beteiligung an Ocean Partners Shipping Invest weitgehend steuerfrei. Auch ein etwaiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Schiffes ist durch die Tonnagesteuer abgegolten. Die Umsetzung der Anlageziele von Ocean Partners Shipping Invest erfolgt in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern. Hierzu gehören neben der Howe Robinson Gruppe die Hamburger Aquila Capital Gruppe, die für die Entwicklung von alternativen und unkonventionellen Investmentprodukten bekannt ist sowie Uniteam Marine, die für das operative Management der Schiffe vorgesehen ist. Sowohl beim Ankauf der Schiffe als auch bei der Vercharterung in der Betriebsphase und der abschließenden Veräußerung profitiert der Anleger von der Erfahrung und Kompetenz der beteiligten Partner sowie deren weitreichendem Netzwerk in der Schifffahrtsindustrie. Vorteile im Überblick Investition in gebrauchte Containerschiffe mit hohem Vermögenszuwachspotential Ausschöpfung von Marktopportunitäten bei An- und Verkauf der Schiffe Herausragender Marktzugang durch Howe Robinson Hohe Substanzquote in der Investitionsphase von rund 93 % der Gesamtinvestition Geplante Auszahlungen von durchschnittlich 8 % p.a. ab Juli 2009 Geringe Steuerbelastung durch Tonnagesteuer Geplante Laufzeit von ca. 10 Jahren Gleichgerichtete Interessen von Anlegern und Fondsmanagement Ocean Partners Shipping Invest 11

Strukturübersicht Anleger Caveras Treuhand GmbH * ) Treuhänderin Assensis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelverwendungskontrolle Uniteam Marine Shipping GmbH Operatives Schiffsmanagement OPS Ocean Partners Shipmanagement GmbH & Co. KG Vertragsreeder OPS Ocean Partners Shipping GmbH & Co. KG Prospektherausgeber Eigenkapitaleinwerbung Howe Robinson & Co. Ltd. Projektbeschaffung Vercharterung Ocean Partners Shipping Invest OPS Ocean Partners Ship 1 GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft OPS Ocean Partners Ship 2 GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft OPS Ocean Partners Ship 3 GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft OPS Ocean Partners Ship 4 GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft Banken Darlehensgeber OPS Shipping Invest Verwaltungsgesellschaft mbh Komplementärin Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer * ) Vorbehaltlich der Eintragung im Handelsregister, derzeit noch firmierend unter Aquila Capital Services GmbH 12 Das Beteiligungsangebot

Beteiligungsangebot im Überblick Prospektherausgeberin Art der Beteiligung Investitionsobjekte Investition und Finanzierung OPS Ocean Partners Shipping GmbH & Co. KG, Ferdinandstraße 25-27, 20095 Hamburg Der Anleger beteiligt sich über eine Treuhänderin die Caveras Treuhand GmbH mittelbar als Kommanditist an bis zu vier Beteiligungsgesellschaften. Die Beteiligungsgesellschaften - die OPS Ocean Partners Ship 1 GmbH & Co. KG, die OPS Ocean Partners Ship 2 GmbH & Co. KG, die OPS Ocean Partners Ship 3 GmbH & Co. KG und die OPS Ocean Partners Ship 4 GmbH & Co. KG - sind Personengesellschaften, die im Wege der Kapital erhöhung Anleger aufnehmen. Entsprechend der Höhe des eingeworbenen Eigenkapitals wird jede Beteiligungsgesellschaft maximal ein Schiff erwerben und betreiben. Die genaue Anzahl der Beteiligungsgesellschaften, an denen der Anleger im Ergebnis beteiligt sein wird, hängt von der Höhe des eingeworbenen Eigenkapitals sowie von den Anschaffungskosten der noch zu erwerbenden Schiffe ab. Investiert wird in bis zu vier noch zu erwerbende, gebrauchte Containerschiffe der Größenklasse 1.000 TEU bis 3.500 TEU mit einem maximalen Alter von 10 Jahren. Die Prognose der Mittelherkunfts- und verwendungsrechnung ist beispielhaft für ein Gesamtinvestitionsvolumen von US-Dollar 124,525 Mio. für den Erwerb von drei mittelgroßen Containerschiffen durch drei Beteiligungsgesellschaften dargestellt. Investition TUSD TUSD In % der (Prognose, kumuliert für drei Beteiligungsgesellschaften) Summe Anschaffungskosten inklusive Nebenkosten 115.500 92,75 % Vergütungen 1) 7.525 6,05 % Projektierung und Konzeption 1) 2.575 Eigenkapitalvermittlung 1) 4.950 Gründung, Rechts- und Steuerberatung 900 0,72 % Liquiditätsreserve 600 0,48 % Gesamtinvestition 124.525 100,00 % 1) Bei den Vergütungen sowie den Gründungs, Rechts- und Steuerberatungskosten sind Nettobeträge ohne etwaig anfallende gesetzliche Umsatzsteuer angegeben. Finanzierung TUSD TUSD In % der (Prognose, kumuliert für drei Beteiligungsgesellschaften) Summe Eigenkapital (Kommanditeinlagen) 55.225 44,35 % Gründungskommanditkapital 225 Eingeworbenes Eigenkapital 55.000 Fremdfinanzierungung 69.300 55,65 % Schiffshypothekendarlehen 66.300 Kontokorrent 3.000 Gesamtfinanzierung 124.525 100,00 % In Abhängigkeit von der Höhe des tatsächlich von den Anlegern eingeworbenen Eigenkapitals können sich alle dargestellten Positionen verändern. Ocean Partners Shipping Invest 13

Beteiligungsangebot im Überblick Geplante Fondslaufzeit Angesprochener Anlegerkreis Auszahlung Haftung der Anleger Einzuwerbendes Eigenkapital Mindestzeichnungssumme Erwerbspreis Einzahlungsmodalitäten Ca. zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2018. Die Komplementärin hat die Möglichkeit, zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Eine vorzeitige Beendigung der Fondslaufzeit durch Gesellschafterbeschluss ist jederzeit möglich. Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an Privatanleger, die an der wirtschaftlichen Entwicklung des internationalen Schifffahrtsmarkts partizipieren möchten. Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, kann eine Mindestrendite nicht garantiert werden. Zeitanteilig ab dem 1. Juli 2009 sind Auszahlungen in Höhe von durchschnittlich 8 % p.a. auf die jeweils vom Anleger eingezahlte Einlage geplant. Die Auszahlungen sollen halbjährlich, jeweils zum 1. Juni und zum 1. Dezember eines Jahres, erstmals zum 1. Dezember 2009, erfolgen. Bei einer angenommenen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 erzielt der Anleger prognosegemäß Auszahlungen in Höhe von insgesamt rund 175 % seiner eingezahlten Einlage. Darin sind die aus dem Verkauf der Schiffe prognostizierten Veräußerungserlöse enthalten. Durch die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist die Haftung der Kommanditisten auf ihre jeweilige im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. Die gesetzliche Haftung erlischt, sobald der Kommanditist Einlagen in Höhe seiner eingetragenen Haftsumme eingezahlt hat (vgl. 171 ff. HGB). Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Kommanditisten mit Ausnahme der Gründungskommanditisten werden mit einer Haftsumme von 10 % ihrer Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen, wobei die Haftsumme unter Zugrundelegung eines festen Wechselkurses von US-Dollar 1 = Euro 1 in Euro umgerechnet wird. Einzelheiten hierzu finden sich im Abschnitt Haftungsangelegenheiten, Seiten 22 und 23, und im Abschnitt Haftung des Anlegers, Seite 72 dieses Verkaufsprospektes. Entsprechendes gilt für Anleger, die sich über die Treuhänderin nur mittelbar als Kommanditist an der Ocean Partners Shipping Invest beteiligen. Es ist geplant, Eigenkapital in Höhe von insgesamt bis zu US-Dollar 55,0 Mio. einzuwerben (Prognose). Eine Erhöhung des einzuwerbenden Eigenkapitals bis zu einem Betrag von US-Dollar 80,0 Mio. (kumuliert für alle Beteiligungsgesellschaften) steht im freien Ermessen der Komplementärin. Die endgültige Höhe des eingeworbenen Eigenkapitals sowie dessen Aufteilung auf die verschiedenen Beteiligungsgesellschaften wird erst nach endgültiger Schließung von Ocean Partner Shipping Invest ermittelt und kann variieren. Die Mindestbeteiligung (Zeichnungssumme) beträgt US-Dollar 25.000. Bei Einwerbung des geplanten Eigenkapitals von US-Dollar 55,0 Mio. können maximal 2.200 Kommanditanteile ausgegeben werden, bei der Einwerbung des maximalen Eigenkapitals von US-Dollar 80 Mio. können maximal 3.200 Kommanditanteile an der Ocean Partners Shipping Invest ausgegeben werden. Höhere Zeichnungssummen sollen ohne Rest durch 5.000 teilbar sein. Die Mindestanzahl der angebotenen Beteiligungen beträgt eins. Der Erwerbspreis entspricht der vom Anleger im Zeichnungsschein übernommenen Zeichnungssumme. Die Einzahlungen sind in mindestens zwei Teilbeträgen wie folgt zu leisten (Angaben jeweils in % der übernommenen Zeichnungssumme): 1. Tranche: 20 % der Zeichnungssumme innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Annahmeerklärung der Treuhänderin beim Anleger. Weitere Tranchen: 80 % der Zeichnungssumme in Abhängigkeit von der Investitionstätigkeit in einem oder in mehreren Teilbeträgen jeweils innerhalb von zwei Wochen nach Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung, den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften sowie dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag. 14 Das Beteiligungsangebot

Steuerliche Aspekte Die Beteiligungsgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aufgrund der geplanten Option zur Tonnagesteuer werden den prognostizierten Auszahlungen geringe Steuerzahlungen gegenüberstehen. Auch ein etwaiger Veräußerungsgewinn ist durch die Tonnagesteuer abgegolten. Das steuerliche Ergebnis wird den Anlegern entsprechend den Regelungen der Gesellschaftsverträge zugewiesen und ist in der persönlichen Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen. Zu Einzelheiten siehe Abschnitt Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption, Seiten 78 bis 83 dieses Verkaufsprospektes. Die Anbieterin übernimmt keine Zahlungen von Steuern für die Anleger. Gewinnermittlung Zeichnungsfrist Gewinne der Gesellschaft stehen allen Anlegern sowie den Gründungsgesellschaftern, vorbehaltlich eines Gewinnvorabs zugunsten der OPS Ocean Partners Shipping GmbH & Co. KG, im Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten zu. Die OPS Ocean Partners Shipping GmbH & Co. KG hat Anspruch auf einen Gewinnvorab in Höhe von 15 %, wenn bis zur Auflösung der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften eine Verzinsung der von den Anlegern eingezahlten Zeichnungssummen in Höhe von durchschnittlich jährlich 8 % erreicht ist. Ferner hat sie am Ende der Fondslaufzeit bei Verkauf eines Schiffes für die Abwicklung Anspruch auf einen Gewinnvorab in Höhe von 3 % des Bruttoveräußerungserlöses eines Schiffes bzw. bei einem Verlust eines Schiffes in Höhe von 3 % einer etwaigen Versicherungsentschädigung. Die Zeichnungsfrist und damit die Gültigkeitsdauer dieses Beteiligungsangebotes beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der vollständigen Platzierung des geplanten Eigenkapitals, voraussichtlich am 15. Dezember 2008. Eine Verlängerung der Zeichnungsfrist um bis zu zwölf Monate steht im Ermessen der Komplementärin der Beteiligungsgesellschaften. Diese ist auch jederzeit berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Ocean Partners Shipping Invest 15

Risiken der Beteiligung Allgemeines Die Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften der OPS Ocean Partners Ship 1 GmbH & Co. KG, der OPS Ocean Partners Ship 2 GmbH & Co. KG, der OPS Ocean Partners Ship 3 GmbH & Co. KG und der OPS Ocean Partners Ship 4 GmbH & Co. KG - stellt eine unternehmerische Beteiligung dar und ist deshalb mit Risiken behaftet. Die wirtschaftliche Entwicklung der Vermögensanlage steht zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht fest und kann auch nicht über die gesamte Laufzeit der Beteiligungsgesellschaften vorhergesagt werden. Soweit die künftigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen von den hier vorausgesetzten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung der Beteiligungsgesellschaften und damit die Höhe der Auszahlungen an die Anleger gegenüber der Prognose erheblich verändern. Die nachfolgend aufgeführten Risiken sollen dem Anleger eine Entscheidungsgrundlage dafür geben, ob er trotz dieser sich möglicherweise ergebenden Risiken eine Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften eingehen möchte. Im Einzelnen kann zwischen prognosegefährdenden, anlagegefährdenden und anlegergefährdenden Risiken unterschieden werden. Prognosegefährdende Risiken sind Risiken, die die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften belasten und damit die Höhe der Auszahlungen an die Anleger beeinträchtigen können. Anlagegefährdende Risiken gefährden die gesamte Vermögensanlage und können daher zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des vom Anleger investierten Kapitals führen. Anlegergefährdende Risiken sind Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können, sondern z.b. über Nachschusspflichten, Bürgschaften, Steuerzahlungen auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können. Das Maximalrisiko des Anlegers besteht in der Realisierung sämtlicher anlegergefährdenden Risiken. Sollte der Anleger entgegen der Empfehlung des Anbieters seine Beteiligung teilweise oder vollständig fremdfinanziert haben, würde der Anleger im Falle eines Totalverlustes nicht nur sein eingesetztes Kapital sowie die im Zusammenhang mit dem Eingehen der Beteiligung angefallene Nebenkosten verlieren, sondern müsste zusätzlich noch das zur Finanzierung der Beteiligung aufgenommene Darlehen tilgen und die damit zusammenhängenden Zinsen und Nebenkosten, zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Neben dem Totalverlust der Beteiligung würde insoweit auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährdet werden. Eine Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften ist somit nur für Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung einen entstehenden Verlust hinnehmen könnten. Diese Darstellung kann nur allgemeine Risiken einer Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften behandeln, nicht aber mögliche individuelle Risiken einzelner Anleger. Die Prospektherausgeberin empfiehlt daher jedem Anleger, sich vor einer Entscheidung über die Beteiligung an der Ocean Partner Shipping Invest von fachkundigen Beratern, z.b. einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen. Prognosegefährdende Risiken Investitions- und Finanzierungsphase Die in der Investitionsrechnung genannten Aufwandspositionen basieren mit Ausnahme der kalkulierten Anschaffungskosten für die noch zu erwerbenden Schiffe im Wesentlichen auf abgeschlossenen Verträgen. Sofern 16 Risiken der Beteiligung

die kalkulierten Kosten in der Investitionsphase überschritten werden, würde sich eine etwaige Liquiditätsreserve entsprechend verringern. Sollte das von den Anlegern eingeworbene Eigenkapital nicht zu den Fälligkeitszeitpunkten vollständig eingezahlt werden, müssten die Beteiligungsgesellschaften gegebenenfalls im Rahmen eines Schiffserwerbs die nötigen Eigenmittel anteilig aus noch abzuschließenden Eigenkapitalzwischenfinanzierungen zur Verfügung stellen. Hieraus resultierende Zwischenfinanzierungszinsen würden das Ergebnis der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft belasten. Einzahlungsverzug Sollte eine erhebliche Anzahl von Anlegern ihren Zahlungspflichten bei Fälligkeit nicht nachkommen, können die Beteiligungsgesellschaften gegebenenfalls erst zu einem späterem Zeitpunkt investieren oder gegenüber Verkäufern der zu erwerbenden Schiffe in Zahlungsverzug geraten. Dies könnte zu großen finanziellen Belastungen der Beteiligungsgesellschaften führen und somit Einfluss auf den Mittelrückfluss jedes einzelnen Anlegers haben. Bei Einzahlungsverzug kann der Anleger mit Verzugszinsen belastet werden. Auch dies führt zu einer Verschlechterung seiner Rendite. Auszahlungen und Liquidität Auszahlungen an den Anleger können erst erfolgen, wenn den Beteiligungsgesellschaften ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen. Diese liquiden Mittel sind wiederum von den Betriebsergebnissen der zu erwerbenden Schiffe und damit deren wirtschaftlichem Erfolg abhängig. Kommt es bei dem Erwerb eines der Schiffe zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen, kann dies negativen Einfluss auf die geplanten Auszahlungen auf Ebene der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft haben. Auch die Ergebnisse aus der Betriebsund Veräußerungsphase der Schiffe können nicht genau vorhergesagt werden, weil keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden kann, welche Ergebnisse die zu erwerbenden Schiffe erwirtschaften, bis zu welchem Zeitpunkt dieses Schiff im Bestand gehalten wird und welches Ergebnis bei der Veräußerung erzielt wird. Sowohl die laufenden Ergebnisse als auch die Ergebnisse bei Veräußerungen können daher geringer als geplant ausfallen. Währungsrisiko Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich um eine Anlage in US- Dollar. Der Kaufpreis für Schiffe ist typischerweise ebenfalls in US-Dollar zu leisten. Auch die Einnahmen und der größte Teil der Ausgaben der Beteiligungsgesellschaften während des Betriebs der Schiffe wird voraussichtlich in Fremdwährungen zumeist in US-Dollar anfallen. Schließlich wird die Veräußerung der zu erwerbenden Schiffe voraussichtlich ebenfalls in US- Dollar abgewickelt. Es ist geplant, den Kaufpreis der Schiffe teilweise fremd zu finanzieren. Die Schiffsdarlehen valutieren planmäßig in US-Dollar und japanischen Yen. Ein gegenüber dem US-Dollar schwächerer japanischer Yen am Tage der Valutierung führt insoweit zu einer höheren Yen-Schuld. Dies kann die Finanz- und Ertragslage der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft beeinträchtigen. Wird während der Betriebsphase der japanische Yen gegenüber dem US-Dollar stärker als am Tag der Valutierung, führt dies zu höheren Zins- und Tilgungsleistungen. Dies würde ebenfalls die Finanz- und Ertragslage der Beteiligungsgesellschaften beeinträchtigen. Sollte eine Valutierung von Schiffsdarlehen in einer anderen Währung vorgenommen werden, könnten diesbezüglich entsprechende Währungsrisiken für die Zins- und Tilgungsleistungen entstehen. Sofern gegebenenfalls Auszahlungen an die Anleger in Euro erfolgen, besteht ein Wechselkursrisiko (beispielsweise das Wechselkursrisiko zwischen US- Dollar und Euro). Gleiches gilt, wenn Auszahlungen in US-Dollar erfolgen, ein Anleger diese Auszahlungen jedoch in eine andere Währung (beispielsweise Euro) umtauschen will. Zudem können für Anleger beim Währungsumtausch weitere Gebühren anfallen. Ein Teil der Gesellschaftskosten (wie beispielsweise Beratungskosten) sowie ein Teil der Schiffsbetriebskosten fallen voraussichtlich ebenfalls in Fremdwährungen an. Insoweit kann auch eine Veränderung des entsprechenden Wechselkurses in der Betriebsphase der zu erwerbenden Schiffe die Finanzund Ertragslage der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft beeinträchtigten. Es besteht auch das Risiko, dass der freie Währungsumtausch oder der internationale Kapitalmarktverkehr aufgrund wirtschaftlicher und / oder politischer Einschränkungen beschränkt wird, so dass die für die Umsetzung der geplanten Investitionsstrategien notwendigen Mittel nicht oder nicht im erforderlichen Umfang beschafft werden können. Dies kann sich negativ auf die vom Anleger erzielbare Rendite auswirken. Ocean Partners Shipping Invest 17

Anlagegefährdende Risiken Ausmaß und Kumulation einzelner Risiken Risikofaktoren können grundsätzlich sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten, wodurch negative Auswirkungen auf die Rendite und den Kapitalerhalt entstehen können. Starke Ausprägungen eines prognosegefährdenden Risikos oder das Zusammentreffen mehrerer prognosegefährdender Risiken können zu einem anlagegefährdenden Risiko führen. Markt- und Anlagerisiken ALLGEMEINES Es handelt sich um das erste Beteiligungsangebot der OPS Ocean Partners Shipping GmbH & Co. KG. Es können daher keine Aussagen zur Wertentwicklung auf Basis von Erfahrungswerten getroffen werden. Die Wertentwicklung ist insoweit durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die eine negative Wertentwicklung der Beteiligungsgesellschaften zur Folge haben können. Eine Investition in die Beteiligungsgesellschaften ist ein langfristiges Engagement. Es gibt keine feste Zusage von Auszahlungen an die Anleger vor bzw. bei Liquidation der Beteiligungsgesellschaften. Die Investition unterliegt darüber hinaus den allgemeinen Bedingungen von Wirtschaft und Markt. Ein größerer wirtschaftlicher Abschwung oder eine widrige Entwicklung am Schiffsmarkt (Charterraten) könnte sich daher nachteilig auf die Beteiligungsgesellschaften auswirken. FOKUSSIERTE INVESTITIONSSTRATEGIE Jede Beteiligungsgesellschaft fokussiert sich auf eine Investition in ein einzelnes Schiff. Sollten die Erträge des Schiffes geringer oder die Aufwendungen des Betriebes des Schiffes höher als prognostiziert ausfallen, hat dies unmittelbaren Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft. Ein spezifischer Investitionsfokus kann daher risikoreicher sein und setzt im Vergleich zu einem breiter diversifizierten Investitionsfokus oder einem breiter angelegten Investitionsvehikel die Investition in verstärktem Maße wirtschaftlichen, politischen, behördlichen und marktinhärenten Bedingungen und Ereignissen aus. BLINDPOOL-RISIKO Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die zu erwerbenden Schiffe noch nicht fest. Ebenso wenig sind die jeweiligen Kosten des Erwerbs der Schiffe oder deren Betriebsergebnisse im Zeitpunkt der Prospektaufstellung vertraglich fest vereinbart. Für die Anleger besteht damit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Beitrittserklärung nicht die Möglichkeit, sich ein abschließendes Bild über die endgültige Zusammensetzung des Investitionsportfolios zu machen. Hieraus resultiert ein Risiko hinsichtlich der Erwirtschaftung der prognostizierten Erträge sowie der Rückzahlung der erbrachten Einlage. DARLEHENSAUFNAHME Der Erwerb der Schiffe durch die jeweilige Beteiligungsgesellschaft soll teilweise durch die Aufnahme von Darlehen finanziert werden. Insoweit besteht das Risiko, dass sich keine Bank bereit findet, eine Schiffsfinanzierung in der notwendigen Höhe zur Verfügung zu stellen. Dies kann gegebenenfalls zur Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes führen (vgl. Abschnitt Kapitalplatzierung und Rückabwicklung ). Sollten die erzielten Erträge nicht ausreichen, um die Tilgung bzw. die Darlehenszinsen zu bedienen, sind die finanzierenden Banken in der Regel berechtigt, die gewährten Sicherheiten zu verwerten. Dies kann die Insolvenz der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft verursachen und damit auch zum vollständigen Verlust der Einlage der Anleger führen. ZINSÄNDERUNGSRISIKO Im Hinblick auf die geplante Aufnahme von Darlehen wurden von den Beteiligungsgesellschaften keine Zinsfestschreibungen vorgenommen. Es besteht daher das Risiko, dass Darlehen nicht zu geplanten Zinssätzen aufgenommen werden können. Dies kann zu negativen Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger führen. WETTBEWERB Die Beteiligungsgesellschaften werden mit einer großen Anzahl von Firmen konkurrieren, von denen viele über erheblich größere finanzielle Ressourcen verfügen. Dies kann die Gewinne der Beteiligungsgesellschaften verringern, weil die Beteiligungsgesellschaften mit Wettbewerbern um verfügbare Schiffe konkurrieren, was deren Erwerbspreis erhöhen kann. Außerdem können Wettbewerber die im Markt erzielbaren Margen beeinflussen. Hierdurch kann die Finanz-, Vermögensund Ertragslage der Beteiligungsgesellschaften beeinträchtigt werden. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN Für den ordnungsgemäßen Betrieb der zu erwerbenden Schiffe sind zahlreiche 18 Risiken der Beteiligung

in- bzw. ausländische behördliche Genehmigungen erforderlich (Schiffsbesatzungszeugnis, Registrierung etc.). Insofern besteht das Risiko, dass der Betrieb eines Schiffes untersagt oder eingeschränkt werden kann, wenn die Genehmigungen nicht vorliegen bzw. widerrufen werden. Sollte ein Schiff keine Genehmigung zur Ausflaggung nach 7 Flaggenrechtsgesetz erhalten und deshalb unter deutscher Flagge fahren, würden sich darüber hinaus die Schiffsbetriebskosten im Bereich der Personalaufwendungen erhöhen. EINNAHMERISIKO Eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaften ist davon abhängig, dass Chartereinnahmen erzielt werden können. Da Charterverträge aufgrund des Blind-Pool-Charakters des Beteiligungsangebotes noch nicht geschlossen sind, steht die Höhe der Chartereinnahmen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Sofern ein Schiff erworben wird, für das noch kein Chartervertrag abgeschlossen wurde, besteht das Risiko, dass ein Chartervertrag nicht oder nur später als geplant abgeschlossen werden kann bzw. nur Charterraten vereinbart werden können, die unterhalb der angestrebten Charterraten liegen. Hierdurch können die geplanten Einnahmen nicht, nur teilweise oder auch erst zu einem späteren Zeitpunkt als geplant realisiert werden. Ferner besteht das Risiko, dass ein Charterer seine Zahlungsverpflichtungen verzögert, teilweise oder gar nicht erfüllt. Eine neue Beschäftigung des Schiffes im Anschluss an eine etwaige Kündigung eines bei Erwerb eines Schiffes bestehenden oder nach Erwerb abgeschlossenen Chartervertrages ist möglicherweise nur zu einer niedrigeren Charterrate oder überhaupt nicht zu finden. Gegebenenfalls bestehen Sonderkündigungsrechte des Charterers, sofern die betreffende Beteiligungsgesellschaft ihren Verpflichtungen aus dem Chartervertrag nicht nachkommt bzw. dieser z. B. aufgrund einer längerfristigen Betriebsunterbrechung undurchführbar wird. Längere Ausfallzeiten (Off Hire) der zu erwerbenden Schiffe führen zu niedrigeren Einnahmen, die das Ergebnis der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft belasten können. Umgekehrt kann das Ergebnis einer Beteiligungsgesellschaft auch durch höhere Befrachtungskommissionen nach Ablauf einer etwaigen Festcharter eines Schiffes belastet werden, sofern die dann kalkulierten Bruttocharterraten nicht vereinbart werden können. SCHIFFSÜBERNAHME Es besteht das Risiko, dass die zu erwerbenden Schiffe nicht vereinbarungsgemäß abgeliefert werden bzw. bauliche Mängel auftreten können. Hierdurch würden sich die Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb gegebenenfalls verringern. Dies wiederum hätte ein geringeres Betriebsergebnis der Beteiligungsgesellschaften zur Folge. SCHIFFSBETRIEBSKOSTEN Die Schiffsbetriebskosten werden auf Erfahrungswerten der Vertragspartner kalkuliert. Insoweit besteht das Risiko, dass es zu Überschreitungen der Kostenansätze beispielsweise im Bereich der Personalaufwendungen oder der Dockungskosten kommt, die das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften belasten und die Auszahlungen an die Anleger verringern können. TECHNISCHER ZUSTAND Es ist möglich, dass höhere Instandhaltungskosten, längere Off-Hire-Zeiten oder höhere Kosten durch anfallende Dockungs- und Klassearbeiten entstehen als angenommen. Hierdurch würde das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften belastet, was sich negativ auf die vom Anleger erzielbare Rendite auswirken kann. SONSTIGE VERTRAGSPARTNERRISIKEN Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaften hängt zum wesentlichen Teil von den Fähigkeiten und den Entscheidungen der Geschäftsführung sowie den wesentlichen Vertragspartnern ab. Insoweit besteht das Risiko, dass Entscheidungen getroffen werden, die sich später als falsch herausstellen. Hierdurch würden die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften negativ beeinflusst werden. Ferner besteht das Risiko, dass auch die für die Beteiligungsgesellschaften maßgeblichen Schlüsselpersonen ausfallen und sich dies negativ auf die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften auswirkt. Sofern Vertragspartner ausfallen bzw. im Falle eines etwaigen Vertragsablaufs neue Vertragspartner beauftragt werden müssen, besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Bedingungen verpflichten zu können. Hieraus können höhere Kosten resultieren, die sich entsprechend auf den Mittelrückfluss an die Anleger auswirken. Ocean Partners Shipping Invest 19

Andererseits kann es vorkommen, dass sich Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaften vertragswidrig verhalten und Schadensersatzansprüche gegen diese nicht realisierbar sind. Dies kann Auswirkungen auf den Wert und die Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaften haben. Im ungünstigsten Fall könnte es durch Ausfall von Vertragspartnern zu einer teilweisen oder vollständigen Rückabwicklung der Vermögensanlage kommen, die für den Anleger gegebenenfalls den Verlust eines erheblichen Teils oder seiner gesamten Einlage zur Folge hätte. Ein Anspruch der Anleger auf vollständige Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals besteht nicht. VERSICHERUNGEN Für die zu erwerbenden Schiffe sollen vom Vertragsreeder die üblichen Versicherungen im branchenüblichen Umfang abgeschlossen werden (z. B. Kaskound Nebeninteressenversicherungen gegen Marine- oder Kriegsrisiken, Loss- Off-Hire-Versicherungen (Erlösausfallversicherungen), Haftpflichtversicherungen (P & I-Versicherungen)). Diese Versicherungsverträge sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht abgeschlossen. Insoweit besteht zunächst das Risiko, dass kein Versicherer bereit ist, entsprechende Verträge mit den Beteiligungsgesellschaften abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen werden voraussichtlich marktübliche Regelungen enthalten, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Auszahlung der Versicherungssumme von der Versicherung verweigert werden kann. Ferner können branchenübliche Selbstbehalte bestehen. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Risiken aus dem Betrieb eines Schiffes, wie z.b. Folgeschäden aus Piraterie, nicht versicherbar sind oder der Versicherungsschutz entstandene Schäden nicht vollständig abdeckt. VERÄUßERUNGSERLÖSE Die Höhe des Mittelrückflusses an die Anleger wird auch von etwaigen Veräußerungserlösen bzw. Schrottwerten der zu erwerbenden Schiffe bestimmt. Die Höhe der erzielbaren Veräußerungserlöse hängt im Wesentlichen von der Marktsituation zum Zeitpunkt der Veräußerung sowie dem tatsächlichen Zustand der Schiffe ab. Es besteht insoweit das Risiko, dass ein Veräußerungserlös geringer oder ganz ausfällt. Fungibilität und Kosten der Veräußerung Eine Veräußerung oder sonstige Übertragung der Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft ist von der Zustimmung der Komplementärin sowie davon abhängig, dass der Anleger im gleichen Verhältnis über seine Beteiligung an allen Beteiligungsgesellschaften verfügt. Dies gilt auch im Fall der treugeberischen Beteiligung eines Anlegers. Ferner werden die Anteile an den Beteiligungsgesellschaften nicht öffentlich d.h. zum Beispiel an einer Börse oder einem vergleichbaren geregelten Markt gehandelt. Es besteht daher das Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Erwerber für die Anteile gefunden wird oder eine Veräußerung nur zu einem geringeren Wert bzw. zeitlich verzögert erfolgen kann (vgl. Abschnitt Laufzeit / Kündigung ). Kapitalplatzierung und Rückabwicklung Die Beteiligungsgesellschaften sollen vorbehaltlich der Verlängerung der Platzierungsfrist um 12 Monate mit Beendigung der Platzierungsfrist zum 15. Dezember 2008 geschlossen werden. Dies hat zur Folge, dass die Treuhände rin ihre Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften nicht über die zu diesem Zeitpunkt ihr zugegangenen Zeichnungen hinaus erhöhen kann. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt das geplante Eigenkapital von US-Dollar 55,0 Mio. noch nicht eingeworbenen sein, kann die Komplementärin die Beteiligungsgesellschaften auch mit einem geringeren Kommanditkapital als dem angestrebten von US-Dollar 55,0 Mio. schließen und nur in eine oder einen Teil der Beteiligungsgesellschaften investieren. Dies kann zu einer Verschlechterung der Investitionsquote und oder der Erträge führen. Werden bis zum Ablauf der Platzierungsfrist nicht Mittel in einer Höhe eingeworben, die eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit einzelner oder aller der Beteiligungsgesellschaften sicherstellt oder kann die zum Erwerb eines Schiffes vorgesehene Darlehensaufnahme nicht erfolgen, kann die Treuhänderin den Beitritt des Treugebers zum Treuhand- und Verwaltungsvertrag ganz oder teilweise für nicht wirksam erklären und bereits geleistete Zeichnungsbeträge ganz oder teilweise an die Anleger zurückerstatten. Eine ganz oder teilweise Rückabwicklung einer Beteiligung kann erfolgen, ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses bedarf, wenn sich herausstellt, dass ein von einer Beteiligungsgesellschaft zum Erwerb vorgesehenes Schiff nicht oder nicht fristgerecht abgeliefert wird und ein anderes Schiff nicht zur Verfügung steht. In einem solchen Fall würde der Anleger nur eine geringe oder keine Rendite erzielen. Ferner besteht das 20 Risiken der Beteiligung

Risiko, dass die Anleger ihre Einlage nicht vollständig zurück erhalten. Zudem werden die Rückzahlungen nicht verzinst, so dass der Anleger unter Umständen einen Zinsverlust zu tragen hat. Im Falle einer nicht vollständigen Einwerbung des angestrebten Eigenkapitals wirken sich Aufwandspositionen, welche nicht von der Höhe des platzierten Eigenkapitals abhängen (z. B. steuerliche und sonstige Beratungskosten) verhältnismäßig stärker aus als dies nach planmäßiger Eigenkapitaleinwerbung der Fall gewesen wäre. Dies hätte eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Beteiligungsgesellschaften und damit eine Verminderung der Rentabilität zur Folge. Eine Verlängerung der Platzierungsfrist kann darüber hinaus dazu führen, dass sich die Investition der Beteiligungsgesellschaften in die zu erwerbenden Schiffe verzögert. Dies hätte ebenfalls Einfluss auf den Mittelrückfluss aus den Beteiligungsgesellschaften. Rechtliche Risiken Für den Schiffsbetrieb gilt möglicherweise ausländisches Recht und damit auch die Zuständigkeit ausländischer Gerichte bzw. Schiedsgremien für etwaige Prozesse. Dies kann dazu führen, dass sich die Durchsetzung von Rechten im Vergleich zur innerstaatlichen Durchsetzung von Rechten als komplexer und / oder kostenintensiver darstellt. Durch die Berührung verschiedener Rechtskreise im Rahmen des Betriebs des zu erwerbenden Schiffes entstehen gegebenenfalls Auslandsrisiken, z.b. im Zusammenhang mit der Vornahme von Rechtshandlungen und Rechtsbehelfen im Ausland. Insbesondere besteht das Risiko, dass in ausländischen Rechtsordnungen ausländische Unternehmen gegenüber inländischen Unternehmen benachteiligt werden und dadurch bestehende Ansprüche möglicherweise nicht durchgesetzt werden können. Es kann auch nicht garantiert werden, dass sämtliche Rechtsordnungen das gleiche rechtsstaatliche Verständnis wie Deutschland haben, so dass unter Umständen nicht nachvollziehbare Entscheidungen getroffen werden. Künftige Gesetzesänderungen, aber auch Änderungen der Auslegung, Anwendung oder Handhabung bestehender Gesetze insbesondere Änderungen, die die Konzeption oder das Geschäftsmodell der Beteiligungsgesellschaften betreffen können für die Beteiligungsgesellschaften und die Anleger negative Auswirkungen rechtlicher oder steuerlicher Art haben und damit die planmäßigen Erträge der Anleger nachteilig beeinflussen. Interessenkonflikte Soweit kapitalmäßige und personelle Verflechtungen der an diesem Beteiligungsangebot beteiligten Parteien bestehen, können Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden. Auch die erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung, die der OPS Ocean Partners Shipping GmbH & Co. KG zusteht, kann Einfluss auf deren Geschäftsführungsverhalten haben. Steuerliche Risiken Das steuerliche Konzept beruht auf den derzeit geltenden Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen sowie Entscheidungen der Finanzgerichte, soweit diese im Zeitpunkt der Aufstellung dieses Beteiligungsangebots bekannt geworden sind. Es besteht keine Sicherheit, dass während der Dauer der Beteiligung des einzelnen Anlegers die Rechtsgrundlagen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung ohne Änderung Bestand haben werden. Künftige Gesetzesänderungen können gegebenenfalls rückwirkend in Kraft treten. Endgültige Rechtssicherheit hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der den Anlegern aus ihrer Kommanditbeteiligung zuzurechnenden Einkünfte kann erst nach Eintritt der Bestandskraft der Steuerbescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Beteiligungsgesellschaften eintreten. Im Falle einer nachträglichen Änderung dieser Steuerfestsetzungen besteht insbesondere ein Risiko von Steuernachforderungen (ggf. zuzüglich Nachzahlungszinsen) gegenüber den Anlegern. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Regelungen zur Tonnagegewinnermittlung nach 5 a EStG zukünftig geändert oder abgeschafft werden oder die Inanspruchnahme dieser Gewinnermittlungsmethode aus anderen Gründen nicht mehr möglich sein sollte. Dies würde zu einer erhöhten steuerlichen Belastung der Beteiligungsgesellschaften und der Anleger und damit zu einer Minderung des Ergebnisses nach Steuern für den einzelnen Anleger führen. Entsprechendes gilt, wenn nach Auffassung der Finanzbehörden die Voraussetzungen für eine Option zur Tonnagegewinnermittlung bei einer oder mehreren Beteiligungsgesellschaften nicht erfüllt werden oder die Ocean Partners Shipping Invest 21

Inanspruchnahme der Tonnagegewinnermittlung aus sonstigen Gründen nicht möglich sein sollte. Im Hinblick auf die Gewerbesteuer geht die Prospektherausgeberin davon aus, dass einige Leistungen der Gründungsgesellschafter vor Schiffsübernahme und damit vor Beginn der gewerbesteuerpflichtigen Betriebsphase erbracht werden. Die für diese Leistungen zu entrichtenden Vergütungen würden daher nicht in den Gewerbeertrag der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft eingehen. Sollten diese oder vergleichbare Leistungen der Gründungsgesellschafter erst nach Übernahme des Schiffs erbracht werden, könnte dies zu einer höheren Gewerbesteuer und damit zu einer Liquiditätsbelastung auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft führen, was sich negativ auf die vom Anleger erzielbare Rendite auswirken kann. Nach dem Entwurf eines ergänzenden Schreibens zum Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Tonnagesteuer vom 12. Juni 2002 (BStBl. I 2002, 614 ff.) soll zukünftig das Bereederungsentgelt eines am Schiff beteiligten Bereederers dem Tonnagegewinn hinzugerechnet werden, soweit das Bereederungsentgelt zuzüglich des für die Bereederung gezahlten Vorabgewinns 3 % der Bruttofrachten übersteigt. Sollten diese von den tatsächlich erzielten Bruttofrachten abhängigen Voraussetzungen bei einer oder mehreren Beteiligungsgesellschaften gegeben sein, würde sich die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage für die entsprechenden Beteiligungsgesellschaften erhöhen. Im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung können die Beteiligungsgesellschaften nur solche Vorsteuerbeträge abziehen, die Leistungen von Dritten gegenüber den Beteiligungsgesellschaften betreffen. Umsatzsteuer auf Leistungen, die ausschließlich im Gesellschafterinteresse erfolgen, kann hingegen nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Die Beteiligungsgesellschaften werden diese Grundsätze beim Vorsteuerabzug beachten. Sollte die Finanzverwaltung jedoch die Aufteilungsmaßstäbe der Beteiligungsgesellschaften beanstanden und einen größeren Anteil der Leistungen als solche gegenüber den Gesellschaftern bewerten, würde dies zu einem verminderten Vorsteuerabzug und damit zu einer Liquiditätsbelastung auf Ebene der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft führen. Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung durch Erbschaft oder Schenkung nicht unmittelbar an den Beteiligungsgesellschaften beteiligt, sondern lediglich mittelbar über die Treuhänderin, würde die das übertragene Treuhandvermögen anstatt mit den Steuerbilanzwert mit dem im allgemeinen höheren gemeinen Wert (Verkehrswert) ansetzen und die Steuerentlastungen nach derzeitigem Recht ( 13 a und 19 a ErbStG) verwehren. Im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am 31. Januar 2007 veröffentlichen Beschluss vom 7. November 2006 entschieden, dass die gegenwärtigen Begünstigungen von Betriebsvermögen bei der Erbschaftund Schenkungsteuer verfassungswidrig sind und spätestens bis zum 31. Dezember 2008 durch eine Neuregelung ersetzt werden müssen. Am 4. Januar 2008 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vorgelegt, der derzeit im Bundestag und Bundesrat erörtert wird. Der endgültige Inhalt der Neuregelung ist deshalb noch nicht absehbar. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die Neuregelung im Schenkungs- oder Erbfall gegenüber dem derzeitigen Recht zu einer Erhöhung der Steuerbelastung führt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Anlaufen ausländischer Häfen aufgrund ausländischen Rechts für die Beteiligungsgesellschaften oder die Anleger steuerliche Pflichten, etwa zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht entstehen. Dies kann zu einer erhöhten steuerlichen Belastung der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften und der Anleger und damit zu einer Minderung des Ergebnisses nach Steuern für den einzelnen Anleger führen. Eingeschränkte Einflussnahme / Risiken aus Minderheitsbeteiligungen Möglicherweise bestimmt die gemeinsame Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaften etwa aufgrund von Anlegern mit erheblichen Beteiligungen über Änderungen in der Geschäftspolitik, die nicht im Interesse einer Minderheit der Anleger sind und von den Anlagekriterien abweichen. Haftungsangelegenheiten Die vom Anleger in der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft übernommenen Zeichnungssummen werden in Höhe von Euro 0,10 je US-Dollar 1,00 als Haftsumme im Handelsregister der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft eingetragen. Fallen die Kapitalkonten des Anlegers in der jeweiligen Beteili- 22 Risiken der Beteiligung