Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels der Gemeinde Inning

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Transkript:

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels der Gemeinde Inning Dipl.-Ing. (FH) F. J. Maget Bericht-Nr.: ACB-0316-7038/06 03.03.2016 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 Ein Partner der ingeneo.gruppe Messstelle nach 26 BImSchG Gewerbering 5 86926 Greifenberg Telefon 0 8192 / 99 60-0 Fax 0 8192 / 99 60-29 info@accon.de www.accon.de

Titel: Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels der Gemeinde Inning Gemeinde Inning am Ammersee Bauamt Pfarrgasse 13 82266 Inning a. Ammersee Auftrag vom: 01.06.2015 Bericht-Nr.: Umfang: ACB-0316-7038/06 31 Seiten Datum: 03.03.2016 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) F. J. Maget Tel.: 08192 / 99 60 22 franz.maget@accon.de Zusammenfassung: Die Gemeinden Inning beabsichtigt für ein Gebiet östlich der B471, nördlich der A96 einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufzustellen. Auf der überplanten Fläche befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe sowie Wohngebäude. Nördlich und östlich grenzt der Gewerbepark Inning/Wörthsee an. Aufgrund der Vorbelastung durch die an der B471 gelegenen Tankstelle und angrenzende Gewerbegebiete sowie der Vorgabe an den Wohngebäuden innerhalb des Plangebietes die Richtwerte für Mischgebiet einzuhalten, konn- Im Plangebiet ten nur rel. geringe Emissionskontingente vergeben werden. ist daher nur eingeschränktes Gewerbe möglich. Die Emissionskontingente gelten nicht für bereits bestehende Betriebe (Be- standsschutz). Erst bei der Neuerrichtung bzw. einer genehmigungspflichti- der DIN gen Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme ist entsprechend 45691:2006-12 Abschnitt 5 nachzuweisen, dass die im Bebauungsplan fest- gesetzten Emissionskontingente eingehalten werden. Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 2

Inhalt 1 Aufgabenstellung... 4 2 Örtliche Gegebenheiten... 4 3 Beurteilungsgrundlagen... 5 3.1 Orientierungswerte DIN 18005... 5 3.2 Immissionsrichtwerte TA-Lärm... 5 3.3 Vorbelastung durch bestehende Gewerbeflächen... 6 3.4 Bestehende Wohngebäude innerhalb und außerhalb des Plangebietes... 7 4 Kontingentierung... 7 4.1 Allgemeines... 7 4.2 Lärmkontingentierung... 8 4.3 Beurteilung der künftigen Lärmsituation... 9 5 Verkehrslärmimmissionen auf das Plangebiet... 10 6 Vorschlag für Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan... 11 7 Zusammenfassung... 13 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Lagelplan Emissionen Immissionen Lärmkarten Berechnungskonfiguration 3

1 2 8 6 Billerberg 1 3 5 7 9 Bericht-Nr.: ACB-0316-7038/06 1 Aufgabenstellung Die Gemeinden Inning beabsichtigt für das Gebiet östlich der B471, nördlich der A96 einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet erbegebiet aufzustellen. Auf der überplanten Fläche befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe. Nördlich und östlich grenzt der Gewerbepark Inning/Wörthsee an. Für die überplanten Gewerbeflächen sollen Lärmkontingente so festgesetzt werden, dass in den angrenzenden Gebieten, unter Berücksichtigung der durch die bestehenden Gewerbegebiete gegebenen Vorbelastung, die Orientierungswerte der DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, bzw. die damit wertgleichen Immissionsrichtwerte e der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) eingehalten werden. 2 Örtliche Gegebenheiten Das geplante Gewerbegebiet liegt nördlich der BAB A96, östlich der Bundesstraße B471, Brucker Straße. Nördlich und östlich grenzt der Gewerbepark Inning/Wörthsee an das Plangebiet an. Innerhalb dieses Gewerbegebietes, auf dem Grundstück Flur 871/5 befindet sich eine Kindertagesstätte. Im Bereich des Plangebietes sind einzelne Gewerbebetriebe, wie eine Tankstelle (nicht im überplanten Bereich) und eine Pferdepension, sowie die dazu gehörenden Wohngebäude. In etwas größerem Abstand südlich ist die Autobahnmeisterei. Das Gelände im Untersuchungsbereich ist i. W. eben. Die Lage des Bebauungsplanes ist aus dem Lageplan Anlage 1 und nachfolgender Abbil- dung zu ersehen. Abbildung 1: Lageplan IO_07 Wildmoos Wildmoos 10 IO_01 Billerberg B471, Brucker Straße 2353/4 IO_10 65.0 2353/5 65.0 65.0 65.0 63.0 IO_11 IO_03 864 IO_02 869 65.0 57.0 10 4 Kita 864/1 IO_12 863 68.0 67.0 857 65.0 63.0 856 855 IO_04 817/1 11 65.0 IO_05 IO_08 4

3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 Orientierungswertee DIN 18005 Schallschutzbelange werden in der Bauleitplanung durch die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002) konkretisiert. Nach DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 (Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientie- in der rungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987, [1]) sind bei der Bauleitplanung Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.b. Bauflächen, Baugebiete, sons- Ihre Ein- tige Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. haltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen. Tabelle 1 Orientierungswertee nach DIN 18005 Gebietsnutzung Tags Nachts (6.00-22.00 Uhr) (22.00-6.00 Uhr) Gewerbegebiete (GE)) 65 db(a) 50 db(a)/ /55 db(a) Mischgebiete (MI) Dorfgebiet (MD) 60 db(a) 45 db(a)/ /50 db(a) allgemeine Wohngebiete (WA) 55 db(a) 40 db(a)/ /45 db(a) reine Wohngebiete (WR) 50 db(a) 35 db(a)/ /40 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeit- lärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. 3.2 Immissionsrichtwerte TA-Lärm Die DIN 18005 verweist in Abschnitt 3.2 hinsichtlich gewerblicher Anlagen auf die TA Lärm, [2] die auch in Abschnitt 2 der DIN 18005 zitiert ist. In der TA Lärm [2] werden Immissionsrichtwerte festgesetzt, die durch die von der Anlage ausgehenden Geräusche nicht überschritten werden dürfen. Danach gelten je nach Gebiets- nutzung folgende Werte: 5

Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, Ziffer 6.1 Nutzungsart Immissionsrichtwert db( (A) tags nachts a) Industriegebiete 70 b) Gewerbegebiete 65 c) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 60 d) allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 e) reine Wohngebietee 50 f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 70 50 45 40 35 35 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [2] stimmen mit den Orientierungswerten der DIN 18005 überein. Auf Besonderheiten der TA Lärm Beurteilung (z.b. lauteste Nachtstunde, Zuschläge für Ruhezeiten) wird in der Anmerkung der DIN 18005 Abschnitt 3.2 hingewiesen. 3.3 Vorbelastung durch bestehende Gewerbeflächen Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm gelten für die Summe der Geräuschimmissionen aller auf einen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Anlagen. Nördlich und östlich grenzt an das Plangebiet das Gewerbegebiet Interkommunaler Gewer- sich eine Tank- bepark Inning/Wörthsee. Am westlichen Rand, auf dem Grundstück Flur 864/1 an der B471 befindet stelle. Laut Genehmigungsbescheid vom 30.01.2001 dürfen durch den Betrieb der Tankstelle an den nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsorten tags 60 db(a) und nachts 45 db(a) nicht überschritten werden. Der für Mischgebiete geltende Richtwert wird somit durch den genehmigten Betrieb der Tankstelle bereits voll ausgeschöpft. Um eine Erhöhung der Immissionen, und somit eine Überschreitung der Richtwerte zu ver- nicht meiden, dürfen die neuen GE-Flächen und Gewerbebetriebe die Immissionsrichtwerte voll ausschöpfen. Es müssen Emissionskontingente festgesetzt und eingehalten werden. 6

3.4 Bestehende Wohngebäude innerhalb und außerhalb des Plangebietes Innerhalb des Plangebietes befinden sich drei Wohngebäude, Brucker Straße 34, 36 und 38. Diese hatten bisher als Außenbereichslage den Schutzanspruch wie Mischgebiet. Gemäß dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan liegen diese künftig in einem Gewerbegedie Emissionen der biet. Wegen Bestandsschutz müssen an diesen Wohngebäuden durch Nachbargrundstücke weiterhin die Richtwerte für Mischgebiet eingehalten werden. Im östlich und nördlich angrenzenden Gewerbepark Inning/Wörthsee befinden sich Gewermuss sichergestellt bebetriebe mit angeschlossenen Betriebsleiterwohnungen. Auch hier sein, dass die maßgebenden Richtwerte eingehalten werden. Im Bereich der Kindertagesstätte auf dem Grundstück Flur 871/5 im Gewerbepark Inning/Wörthsee darf der für Mischgebiet geltende Richtwert von 60 db( (A) tags (Freifläche und Fenster von Aufenthaltsräumen) nicht überschritten werden. 4 Kontingentierungg 4.1 Allgemeines Bei der städtebaulichen Planung, insbesondere bei der Ausweisung neuer Gewerbegebiete, ist aus schalltechnischer Sicht zu gewährleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die zulässigen Nutzungen nicht zu einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles, der Einhaltung der maßgebendenn Immissionsrichtwerte, führen. Ein Instrument dies zu gewähr- im Be- leisten und rechtlich umzusetzen ist die Festsetzung von Geräuschkontingenten bauungsplan. Die Emissionskontingente L EK werden im Bebauungsplan verbindlich festge- Die Emissi- legt und gelten bzgl. Einwirkungsbereichen in der Umgebung des Plangebietes. onskontingente L EK geben die zulässige, immissionswirksame Schallabstrahlung pro Quad- und zur ratmeter der Grundstücksfläche an. Das Verfahren zur Geräuschkontingentierung Bestimmung der immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistung ist in der DIN 45691 [4] geregelt. Die Emissionskontingente gelten nicht für bereits bestehende Betriebee (Bestandsschutz). Erst bei der Neuerrichtung bzw. einer genehmigungspflichtigen Umbau- oder Erweiterungs- dass die maßnahme ist entsprechend der DIN 45691:2006-12 Abschnitt 5 [4] nachzuweisen, im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente eingehalten werden. 7

4.2 Lärmkontingentierung Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 3 erläuterten Randbedingungen und der Vorbelas- (flächenbezo- tung werden für die neuen GE-Flächen zulässige Lärmemissionskontingente gene Schallleistungspegel) berechnet. Durch die Vorbelastung aufgrund bestehender Ge- der Tankstelle werbegebiete sowie insbesondere auch durch die genehmigten Emissionen wird das neu geplante Gewerbegebiet stark eingeschränkt. Die Berechnung der Lärmkontingente erfolgt gemäß DIN 45691 [4] bei Ansatz einer Fläche mit der Ausdehnung der Gesamtfläche der neuen GE-Flächen. Für Flächen, für die eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist (z. B. öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen) wer- wurde in Teil- den keine Kontingente festgelegt. Die Fläche des geplanten Gewerbegebietes flächen mit unterschiedlichen Kontingenten unterteilt. Für die neuen GE-Flächen ergeben sich gemäß Berechnung folgende maximal zulässige flächenbezogene Schallleistungspegel: Flur 2353/4: Flur 2353/5 : Flur 869: Flur 864: Flur 855,856, West: Flur 857,863 West: Flur 855,856, Ost: Flur 857,863 Ost: Flur 817/1: L w = 63 db(a) am Tag und L w = 48 db(a) in der Nacht L w = 56 db(a) am Tag und L w = 41 db(a) in der Nacht L w = 53 db(a) am Tag und L w = 38 db(a) in der Nacht L w = 55 db(a) am Tag und L w = 40 db(a) in der Nacht L w = 60 db(a) am Tag und L w = 45 db(a) in der Nacht L w = 57 db(a) am Tag und L w = 42 db(a) in der Nacht L w = 59 db(a) am Tag und L w = 44 db(a) in der Nacht L w = 50 db(a) am Tag und L w = 35 db(a) in der Nacht L w = 62 db(a) am Tag und L w = 47 db(a) in der Nacht Aus diesen flächenbezogenen Schalleistungspegeln ergeben sich an Immissionsorten folgende Immissionsrichtwertanteile (IRWA). den maßgeblichen Tabelle 3 Immissionsrichtwertanteil der neuen GE-Flächen Berechnungspunkt Bezeichnung IO 01, Wildmoos 2 IO 02, Billerberg 6 IO 03, Billerberg 10, Kita MI 60 45 54 39 IO 03, Kita Freiraum IO 04, Billerberg 11 West GE 65 50 53 38 IO 05, Billerberg 11 Süd GE 65 50 55 40 IO 06, Gut Arzla IO 07, Moorfeldweg Immissionsrichtwert IRWA Nutz tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) GE 65 50 48 33-17 -17 GE 65 50 52 37 MI 60 45 53 38 MI 60 45 31 16 MI 60 45 38 23 IO 08, Etterschlager Straße 3 MI 60 45 41 26 Differenz IRWA / IRW -13-13 -6-6 -7-7 -12-12 -10-10 -29-29 -22-22 -19-19 8

Innerhalb des Plangebietes befinden sich Wohngebäude. In der folgendenn Tabelle 4 sind die Immissionsrichtwertanteile der neuen Gewerbeflächen an diesen Gebäuden aufgelistet. Die jeweiligen Eigenanteil (Emissionskontingente) der Teilflächen (Flurstücke) auf denen die betreffenden Gebäude stehen wurden nicht berücksichtigt. Tabelle 4 Immissionsrichtwertanteil der neuen GE-Flächen (mit Vorbelastung Gewerbepark und Tankstelle) an den Wohngebäuden innerhalb des Plangebietes. Berechnungspunkt Immissionsrichtwert IRWA Lr Vorbelas- tung Gesamtbelastung Bezeichnung IO 10,Brucker Straße 38 IO 11,Brucker Straße 36 IO 12,Brucker Straße 34 Nutz tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) MI 60 45 53 38 57 42 59 44 MI 60 45 52 37 60 45 60 45 MI 60 45 52 37 60 45 61 46 Im Bereich der Kindertagesstätte wurden folgende (Tabelle 5) Beurteilungspegel ermittelt. Tabelle 5 Immissionsrichtwertanteil im Bereich der KITA Berechnungspunkt Immissionsrichtwert IRWA Lr Vorbelastung Gesamtbelastung Bezeichnung IO 03, Billerberg 10, Kita IO 03, Kita Freiraum tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 60 45 56 41 57 42 59 44 60 45 55 40 57 42 59 44 4.3 Beurteilung der künftigen Lärmsituation Die Immissionsrichtwertanteilee des neuen Gewerbegebietes liegen, bei Berücksichtigung der vorgeschlagenen Emissionskontingente, an den maßgebenden Immissionsorten um 6 db(a) unter den Immissionsrichtwerten. Aufgrund der Vorbelastung durch die Tankstelle kommt es, bei Betrachtung der Gesamtbelastung, innerhalb des Gewerbegebietes am IO 12 (Brucker Straße 34) zu einer geringfügigen (< 1 db(a)) Überschreitung des Richtwertes für Mischgebiet. Da davon auszugehen ist, dass die Tankstelle die genehmigten Immissionspeseltenen Fällen auf- gel in der Regel nicht voll ausschöpft, wird diese Überschreitung nur in treten. An der Kita wird der Beurteilungspegel von 60 db(a), auch bei Berücksichtigung der Vorbelastung, nicht überschritten. Im Zuge einer Baugenehmigung ist entsprechend der DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 [4] nachzuweisen, dass die Emissionskontingente eingehalten werden. Die Emissionskontingente L EK werden im Bebauungsplan verbindlich festgelegt und gelten bzgl. Einwirkungsberei- chen in der Umgebung des Plangebietes. 9

5 Verkehrslärmimmissionen auf das Plangebiet Westlich des geplanten Gewerbeparks verläuft die Bundesstraße B471. Südlich, in größerem Abstand, die Bundesautobahnn A96. Es ist zu prüfen, ob durch die von diesen Straßen ausgehenden Emissionen die maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005 (65 db(a) tags bzw. 55 db(a) nachts in Gewerbegebieten) überschritten werden. Die Emissionen des Straßenverkehrslärms werden nach. der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, RLS-90 [6], berechnet. Die Verkehrsmengen wurden der Verkehrsmengenkare Bayern (2010) entnommen. In den Tabellen 6 ist der aus den Verkehrsmengen auf den Straßen resultierende Emissisind aus Anlage 2 onspegel in 25 m Entfernung aufgeführt. Die detaillierten Berechnungen ersichtlich. Tabelle 6 Schallemissionen L m,e des Straßenverkehrs gem. RLS-90 [6] Straße B 471 Süd B 471 Nord A 96 (25) Emissionspegel L m / db(a) Tag Abend Nacht 64,1 60,5 56,3 67,5 64,6 59,6 76,4 74,8 69,3 Aus den Lärmkarten im Anhang (Anlagen 4.3 und 4.4) ist zu ersehen, dass im Beurteilungs- bis zu zeitraum Tag der Orientierungswert von 65 db(a) nicht bzw. nur in Randbereichen, einem Abstand von ca. 25 m zur Straßenachse, überschritten wird. Im Beurteilungszeitraum Nacht wird der Orientierungswert von 55 db(a) bis zu einem Ab- der B471 stand von 40 (nördlicher Bereich) bis 50 m (südlicher Bereich) zur Straßenachse überschritten. In diesem Bereich sollten keine Betriebsleiterwohnungen o. ä. errichtet wer- erstellt wer- den. Sollten hier dennoch Gebäude mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen den, so müssen deren Außenbauteile gem. DIN 4109 [7] ein resultierendes Bauschalldämm- Maß R w,res von 40 db (Büroräume 35 db) aufweisen. 10

6 Vorschlag für Bebauungsplan Festsetzungen zum Schallschutz im Betriebe, Anlagen und Nutzungen sind in dem Gewerbegebiet nur zulässig, wenn deren Schallemissionen die in der nachfolgenden Tabelle genannten Emissionskontingente L EK nach DIN 45691 vom Dezember 2006 weder tags (06.00-22.00 Uhr) noch nachts (22.00-06.00 Uhr) überschreiten. Die Emissionskontingente L EK geben die zulässige, flächenbezogene Schallleistung pro Quadratmeter der Grundstücksfläche an. Die Emissionskontingente L EK beziehen sich auf die gesamte nutzbare Grundstücksfläche. Für Flächen, für die eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist (z. B. öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen) werden keine Kontingen- te festgelegt. Die Prüfung der maximal zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel erfolgt gemäß DIN 45691 (2006-12), Abschnitt 5, auf Basis der L WA und des Abstandsmaßes von 10 log (4πs²). Der Nachweis der Einhaltung der sich aus den Emissionskontingenten L EK ergebenden zu- lässigen Geräuschimmissionskontingente L IK der einzelnen Betriebe ist für Immissionsorte im Sinne von Nr. 2.3 der TA-Lärm an der nächstgelegenen Baugrenze oder Gebäudefassaden der außerhalb des Gewerbegebietes liegenden Nutzungen, in denen sich Fenster von Auf- zu enthaltsräumen befinden oder auf Grund von Planungsrecht entstehen können, führen. Die Regelungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm von 1998 (TA-Lärm) sind zu beachten. Tabelle A Emissionskontingent L EK für den Tag (06.00-22.00 Uhr) und die Nacht (22.00-06.00 Uhr) in db(a) Flur Nr. Flur 2353/4 Flur 2353/5 Flur 869 Flur 864 Flur 855 West Flur 856 West Flur 857 West Flur 863 West Flur 855 Ost Flur 856 Ost Flur 857 Ost Flur 863 Ost Flur 817/1 Emissionskontingente tags und nachts in db(a) L EK, tags L EK, nachts 63 48 56 41 53 38 55 40 60 45 57 42 59 44 50 35 62 47 11

Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel L r den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsor- darauf zu achten, ten um mindestens 15 db unterschreitet. Innerhalb des Gewerbegebietes ist bei der Planung der Betriebsanlagenn dass auf den jeweiligen Nachbargrundstücken an den nächstgelegenen Nachbarimmissi- nicht bebaut onsorten (Fenster von Aufenthaltsräumen) bzw., wenn das Nachbargrundstück ist, an den nächstgelegenen Baugrenzen, die Immissionsrichtwerte für Gewerbegebiete ge- und Betriebs- mäß Nr. 6.1.b TA-Lärm eingehalten werden. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber leiter sind ausnahmsweise innerhalb des Planungsgebietes zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass vor den Fenstern von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen die maßgebdurch den Gewer- lichen Immissionsrichtwerte und das Spitzenpegelkriterium der TA-Lärm be- und Anlagenlärm aus der Nachbarschaft eingehalten werden. Die für Verkehrslärm geltenden Orientierungswerte der DIN 18005 werden nachts bis zu eidiesem Bereich soll- nem Abstand von ca. 50 m vom Straßenrand der B471 überschritten. In ten keine Betriebsleiterwohnungen o. ä. errichtet werden. Sollten dennoch Gebäude mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen erstellt werden, so müssen deren Außenbauteile gem. DIN 4109 ein resultierendes Bauschalldämm-Maß R w,res von 40 db aufweisen. Zur erforderlichen hygienischen Belüftung sind bei schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4109, die ausschließlich Fenster aufweisen, an denen der Beurteilungspegel von 50 db(a) in der Nacht überschritten wird, schallgedämmte, fensterunabhängige Lüf- das erforderliche tungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen vorzusehen, welchee Schalldämmmaß nach DIN 4109 nicht verschlechtern. Bei Wohngebäuden ist ein Nachweis der ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile erforderlich. Eine genaue Dimensionierung der Außenbauteile hat nach VDI-Richtlinie 2719 zu erfolgen. 12

7 Zusammenfassung Die Gemeinden Inning beabsichtigt für ein Gebiet östlich der B471, nördlich der A96 einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufzustellen. Auf der überplanten Fläche befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe sowie Wohngebäude. Nördlich und östlich grenzt der Gewerbepark Inning/Wörthsee an. Aufgrund der Vorbelastung durch die an der B471 gelegenen Tankstellee und angrenzende Gewerbegebiete sowie der Vorgabe an den Wohngebäuden innerhalb des Plangebietes die Richtwerte für Mischgebiet einzuhalten, konnten nur rel. geringe Emissionskontingente ver- Die Emissionskontingente gelten nicht für bereits bestehende Betriebee (Bestandsschutz). geben werden. Im Plangebiet ist daher nur eingeschränktes Gewerbe möglich. Erst bei der Neuerrichtung bzw. einer genehmigungspflichtigen Umbau- oder Erweiterungs- dass die im maßnahme ist entsprechend der DIN 45691:2006-12 Abschnitt 5 nachzuweisen, Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente eingehalten werden. Greifenberg, 03.03.2016 Franz J. Maget ACCON GmbH 13

Quellenverzeichnis Für die Untersuchung wurden folgende Grundlagen herangezogen: [1] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Grundlagen und Hinweise für die Pla- 1998 nung, Juli 2002 [2] TA LÄRM, Technischee Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 26. August [3] DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2, Allge- Beurteilung von meines Berechnungsverfahren, Ausgabe 1999-10 [4] DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 [5] CadnaA für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Lärmimmissionen im Freien, Version 4.6, DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, Greifenberg; [6] RLS-90, Richtlinien, Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesbaugesetzblatt Teil I, Nr. 8, 1990. [7] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. 14

Anlage 1 Lageplan 15

Anlage 2 Schallemissionen 18

BPlan-Quellen: Bezeichnung Zeitraum Tag Zeitraum Nacht Fläche Lw'' Lw Lw'' Lw (dba) (dba) (dba) (dba) (m²) Flur 2353/4 63 89.8 48 74.8 479.27 Flur 2353/5 56 91.7 41 76.7 3739.76 Flur 869 53 90.6 38 75.6 5728.14 Flur 864 55 92.4 40 77.4 5518.34 855, 856, West 60 94.1 45 79.1 2597.15 857,863, West 57 90.9 42 75.9 2448.14 855, 856, Ost 59 93.5 44 78.5 2839.75 857,863, Ost 50 85.6 35 70.6 3665.22 Flur 817/1 62 93.6 47 78.6 1452.03 Flur 864/1 ARAL 72/57 72 106.3 57 91.3 2668.9 Südwest Zus 60 101.3 45 86.3 13585.03 Südost Zus 65 107.1 50 92.1 16115.23 Nord Zus 65 112.9 50 97.9 61401.32 Südwest 55 96.3 40 81.3 13585.03 Südost 60 102.1 45 87.1 16115.23 Nord 60 107.9 45 92.9 61401.32 19

Straßen: Bezeichnung ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Tag Abend Nacht DTV Str..gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) A 96 STR_ 76.6 75.0 69.5 3320.0 2487.0 569.0 7.3 5.0 12.7 130 13.4 0.0 0.0 A 96 STR_ 76.4 74.8 69.3 3175.0 2378.0 544.0 7.1 4.8 12.4 130 13.4 0.0 0.0 B 471 STR_ 64.1 60.5 56.3 691.0 444.0 109.0 6.4 2.9 7.2 60 3.8 0.0 0.0 B 471 STR_ 67.5 64.6 59.6 691.0 444.0 109.0 6.4 2.9 7.2 100 3.8 0.0 0.0 B 471 STR_ 64.1 60.5 56.3 691.0 444.0 109.0 6.4 2.9 7.2 60 3.8 0.0 0.0 L 2067 STR_ 63.4 60.4 55.1 765.0 496.0 108.0 3.8 1.8 4.3 60 3.8 0.0 0.0 L 2067 STR_ 62.2 59.1 53.9 765.0 496.0 108.0 3.8 1.8 4.3 50 3.8 0.0 0.0 L 2070 STR_ 59.9 56.7 51.7 232.0 150.0 33.0 5.2 2.4 5.9 70 3.8 0.0 0.0 20

Anlage 3 Immissionen 21

IRWA: Berechnungspunkt Bezeichnung IO 01, Wildmoos 2 IO 02, Billerberg 6 IO 03, Billerberg 10, Kita IO 03, Kita Freiraum IO 04, Billerberg 11 West IO 05, Billerberg 11 Süd IO 06, Gut Arzla IO 07, Moorfeldweg IO 08, Etterschlager Straße 3 Immissionsrichtwert IRWA Differenz IRWA / IRW Nutz tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) GE 65 50 47.6 32.6-17.4 GE 65 50 52.3 37.3-12.7 MI 60 45 53.9 38.9-6.1 MI 60 45 53.2 38.2-6.8 GE 65 50 53.0 38.0-12.0 GE 65 50 55.2 40.2-9.8 MI 60 45 31.1 16.1-28.9 MI 60 45 38.2 23.2-21.8 MI 60 45 41.3 26.3-18.7 db(a) -17.4-12.7-6.1-6.8-12.0-9.8-28.9-21.8-18.7 Teilpegel: Quelle Teilpegel V01 IRW Bezeichnung IO 01, Wildmoos 2 IO 02, Billerberg 6 Flur 2353/4 40.3 38.7 Flur 2353/5 41.0 42.0 Flur 869 42.5 50.3 Flur 864 37.3 42.8 855, 856, West 34.8 37.1 857,863, West 33.0 35.6 855, 856, Ost 34.4 37.5 857,863, Ost 28.0 32.1 Flur 817/1 33.7 36.9 Pegelsumme: 47.6 52.3 Quelle Teilpegel V01 IRW Bezeichnung IO 01, Wildmoos 2 IO 02, Billerberg 6 Flur 2353/4 25.3 23.7 Flur 2353/5 26.0 27.0 Flur 869 27.5 35.3 Flur 864 22.3 27.8 855, 856, West 19.8 22.1 857,863, West 18.0 20.6 855, 856, Ost 19.4 22.5 857,863, Ost 13.0 17.1 Flur 817/1 18.7 21.9 WA Tag IO 03, Billerberg 10, Kita WA Nacht IO 04, Billerberg 11 West IO 05, Billerberg 11 Süd IO 06, Gut Arzla IO 07, Moorfeldweg IO 08, Etterschlager Straße 3 35.1 31.4 30.8 20.7 29.5 25.7 39.3 34.9 34.2 22.2 30.4 28.4 40.9 34.7 33.9 21.1 28.6 27.5 52.1 40.6 39.3 22.2 29.1 31.0 40.0 39.6 39.0 23.2 30.0 33.4 38.4 36.3 35.6 20.3 27.5 29.4 42.3 44.0 43.0 22.5 28.8 34.3 39.5 37.4 35.6 14.9 21.4 25.6 41.8 51.4 54.5 22.3 27.9 36.5 53.9 53.0 55.2 31.0 38.2 41.3 IO 03, IO 04, IO 05, IO 06, IO 07, IO 08, Billerberg Biller- Biller- Gut Arzla Moor- Etter- 10, berg 11 berg 11 feldweg schlager Kita West Süd Straße 3 20.1 16.4 15.8 5.7 14.5 10.7 24.3 19.9 19.2 7.2 15.4 13.4 25.9 19.7 18.9 6.1 13.6 12.5 37.1 25.6 24.3 7.2 14.1 16.0 25.0 24.6 24.0 8.2 15.0 18.4 23.4 21.3 20.6 5.3 12.5 14.4 27.3 29.0 28.0 7.5 13.8 19.3 24.5 22.4 20.6-0.1 6.4 10.6 26.8 36.4 39.5 7.3 12.9 21.5 Pegelsumme: 32.6 37.3 38.9 38.0 40.2 16.0 23.2 26.3 22

Beurteilungspegel GE östlich B 471, (jeweils ohne Eigenanteil ): Berechnungspunkt Bezeichnung tags db(a) IO 10,Brucker Straße 38 60 IO 11,Brucker Straße 36 60 IO 12,Brucker Straße 34 60 Teilpegel IRWA: IRWA Differenz IRWA / IRW nachts tags nachts tags nachts tags Lr Vorbelastung db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 45 53.4 38.4-6.6-6.6 57.0 45 52.0 37.0-8.0-8.0 59.7 45 51.9 36.9-8.1-8.1 59.8 Immissions- richtwert Gesamtbelastung nachts tags nachts 42.0 58.6 43.6 44.7 60.4 45.4 44.8 60.5 45.5 Teilpegel V01 Teilpegel V01 Quelle IRWA Tag IRWA Nacht Flur 2353/4 Flur 2353/5 52.2 Flur 869 43.5 Flur 864 40.3 855, 856, West 37.6 857,863, West 36.5 855, 856, Ost 36.5 857,863, Ost 30.3 Flur 817/1 34.8 Flur 864/1 ARAL 72/57 Südwest Südost Nord Pegelsummen: 53.4 IO 10,Brucker Straße 38 IO 11,Brucker Straße 36 Teilpegel V01 IRWA Tag Teilpegel V01 IRWA Nacht 44.5 29.5 37.2 28.5 48.1 33.1 25.3 45.5 30.5 22.6 39.5 24.5 21.5 39.0 24.0 21.5 38.8 23.8 15.3 33.2 18.2 19.8 36.7 21.7 38.4 52.0 37.0 IO 12,Brucker Straße 34 Teilpegel V01 IRWA Tag Teilpegel V01 IRWA Nacht 36.2 21.2 41.5 26.5 40.4 25.4 43.9 28.9 44.3 29.3 45.3 30.3 44.2 29.2 41.3 26.3 51.9 36.9 Teilpegel Vorbelastung: Teilpegel V02 Vorbelastung Tag Quelle Flur 2353/4 Flur 2353/5 Flur 869 Flur 864 855, 856, West 857,863, West 855, 856, Ost 857,863, Ost Flur 817/1 Flur 864/1 ARAL 72/57 55.4 Südwest 44.4 Südost 44.5 Nord 50.0 IO 10,Brucker Straße 38 IO 11,Brucker Straße 36 Teilpegel V02 Vorbelastung Nacht Teilpegel V02 Vorbelastung Tag Teilpegel V02 Vorbelastung Nacht 40.4 58.9 43.9 29.4 44.4 29.4 29.5 46.0 31.0 35.0 49.1 34.1 IO 12,Brucker Straße 34 Teilpegel V02 Vorbelastung Tag Teilpegel V02 Vorbelastung Nacht 59.2 44.2 43.8 28.8 47.8 32.8 47.1 32.1 Pegelsummen: 57.0 42.0 59.7 44.7 59.9 44.9 23

Immissiopnen Kita: Berechnungspunkt Bezeichnung Immissions- richtwert tags db(a) IO 03, Billerberg 10, Kita 60 IO 03, Kita Freiraum 60 Teilpegel: IRWA Differenz IRWA/IRW Vorbelastung nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 45 53.9 38.9-6.1-6.1 56.9 41.9 58.6 43.6 45 53.2 38.2-6.8-6.8 57.2 42.2 58.7 43.7 Lr Quelle Teilpegell V03 Gesamt- Tag belastung Bezeichnung IO 03, Billerberg 10, Kita IO 03, Kita Freiraum Gesamtbelastung Flur 2353/4 35.1 Flur 2353/5 39.3 Flur 869 40.9 Flur 864 52.1 855, 856, West 40.0 857,863, West 38.4 855, 856, Ost 42.3 857,863, Ost 39.5 Flur 817/1 41.8 Flur 864/1 ARAL 72/57 53.9 Südost 51.7 Nord 48.0 Südwest ohne KITA 44.4 Pegelsumme: 58.6 36.4 40.7 44.7 50.9 39.1 37.6 40.6 36.4 39.9 54.0 50.9 48.8 48.6 58.6 24

Anlage 4 Lärmkarten 25

Anlage 5 Berechnungskonfiguration 31