Inklusionskonzept (Entwurf )

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Transkript:

Inklusionskonzept (Entwurf 06.09.2016) 1. Einleitung In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. 1 Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen. 2 Die inklusive Pädagogik setzt bei den individuellen Bedürfnissen und Besonderheiten jedes Kindes an und erhebt den Anspruch, Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung an jedem Lernort gerecht zu werden. 3 Die Arbeitsgruppe Inklusion hat im Schuljahr 2015/2016 ihre Arbeit aufgenommen, um diesem Grundsatz im Schulalltag gerecht werden zu können. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe 4 haben sich die Aufgabe gestellt ein Konzept für die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf an unserer Schule zu erarbeiten. Im Laufe der Arbeit wurde klar, dass dieses Konzept sowohl für die HTG als auch für die mit dem Schuljahr 2016/17 startende IGS verbindliche Aussagen enthalten soll. 2. Arbeitsgruppe Inklusion Die Klassenleitungen und die Fachlehrkräfte mit den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch, die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf unterrichten, sind verpflichtet an den Treffen der Arbeitsgruppe Inklusion teilzunehmen. Alle anderen sind herzlich willkommen. Die Arbeitsgruppe Inklusion - bietet Gelegenheit zur Supervision und zur Beratung über einzelne Schülerinnen und Schüler, - entwickelt ein Fortbildungskonzept für die Fachlehrkräfte und lässt sich über Fortbildungsinhalte informieren, - wirkt mit bei der Entwicklung des Förderkonzepts der Schule und stimmt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung ab, 1 Die inklusive Schule ist umstritten und es herrscht Einigkeit in der Arbeitsgruppe, dass die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten besser sein könnten. 2 http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=30357&article_id=104666&_psmand=8 3 https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/inklusion 4 Katarina Arnaud, Claudia Eckhoff, Sandra Gerdes, Susanne Hermanns, Mechthild Klinker, Dörthe Melchers, Antje Saathoff, Michael Zimmer IGS Ihlow - 26632 Ihlow - Alte Wieke 2-4 - TEL (04929) 915830 - FAX (04929) 9158330 - EMAIL: schulleiter@igs-ihlow.de

Seite 2 von 7 - initiiert und fördert die Anliegen der Arbeitsgruppe Inklusion bei schulischen und außerschulischen Aktivitäten (z. B. Nutzung außerschulischer Lernorte, Erkundungen, Projekte, Teilnahme an Wettbewerben), - initiiert Beiträge der Arbeitsgruppe zur Gestaltung des Schullebens und trägt zur Entwicklung des Schulprogramms bei, - berät über Differenzierungsmaßnahmen, - wirkt an Konzepten zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern beim Übergang in berufsbezogene Bildungsgänge mit, - stimmt die fachbezogenen Arbeitspläne der Grundschule und der weiterführenden Schulen ab, so dass ein reibungsloser Übergang möglich ist. 3. Organisatorische Rahmenbedingungen 3.1. Räume Seit dem Schuljahr 2014/15 verfügen die Förderschullehrkräfte an der HTG über eine geräumige Lehrerstation in der Nähe des Büros der Sozialarbeiterin. Hier können Elterngespräche und Konferenzen stattfinden, aber auch Kleingruppen in Außendifferenzierung unterrichtet werden, wenn das notwendig sein sollte. 3.2. Stunden 3.2.1 Schulfremde Stunden Die inklusive Arbeit an dieser Schule setzt sich im Wesentlichen aus dem Förderschullehrerstundenkontingent zusammen, das von dem zuständigen Förderzentrum am Extumer Weg in Aurich bereitgestellt wird. Die an der HTG abgeordneten Förderschullehrerinnen stehen in einem engen Austausch mit den Kollegen, die an anderen Schulstandorten arbeiten und mit der Schulleitung am Förderzentrum. Zusätzliche Förderstunden können nicht nur aus dem schuleigenen Bereich kommen, sondern es kann Unterstützung geben in Form von Inklusionshelfern, anderen Beratungseinrichtungen wie z.b. MESEO, Jugendamt, Autismuszentrum u.ä.. Im Bedarfsfall setzen sich Förderschullehrkräfte, Schulsozialarbeiter und Klassenleitungen zusammen, um über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu beraten und diese dann zu beantragen. 3.2.2. Schuleigene Stunden Gerade für solche Klassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf unterrichtet werden, können vorhandene Ressourcen bei der Unterrichtsversorgung gerade durch Doppelbesetzungen in den EVA-Stunden noch zusätzlich unterstützt werden, um allen Schülerinnen und Schüler Hilfen beim eigenverantwortlichen Arbeiten geben zu können.

Seite 3 von 7 3.3. Klassenbildung Um die Förderschullehrerstunden möglichst effektiv einsetzen zu können, sollen die Schüler, die einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen oder geistige Entwicklung haben, möglichst in Schwerpunktklassen zusammengesetzt werden. Das hat nicht nur den Vorteil, dass mehr Stunden in Doppelbesetzung, also nah am Schüler, stattfinden können, es reduziert auch das Gefühl der sozialen Isolation (s. 4.1), wenn die Unterrichtung lernzieldifferent erfolgen muss. Um allerdings das Prinzip des gemeinsamen Unterrichts nicht zu gefährden, sollen nicht mehr als 3 höchstens 4 Schüler in einer Klasse zusammengefasst werden. Bei Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den Bereichen emotional-soziale Entwicklung, Hören, Sehen, Körperlich und motorische Entwicklung ist eine Verteilung auf möglichst viele Klasse sinnvoller, da diese lernzielgleich unterrichtet werden können. Insbesondere eine Ballung der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf ES ist kontraproduktiv, da die Schüler mit Verhaltensoriginalitäten sich gegenseitig in ihrem Verhalten verstärken könnten. Die Umsetzung dieser Vorgabe gelingt nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den abgebenden Grundschulen. Die Förderschullehrer der HTG/IGS tauschen sich vor der Anmeldung mit den Kollegen der Grundschule aus und bringen so in Erfahrung, welche Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf wünschen, an die IGS Ihlow zu kommen. Auch die Schülerinnen und Schüler, die eventuell Förderbedarf haben, aber noch nicht überprüft wurden, können bei diesem Austausch zur Sprache gebracht werden. Nach den offiziellen Anmeldungen werden die Grundschullehrer zu einem Nachmittag mit Tee und Kaffee geladen. Unter Einbeziehung der Tipps und Anregungen der Grundschullehrer werden daraufhin die Klassen zusammengesetzt. Sobald die Tutorenteams feststehen, hospitieren die Teams in den Grundschulklassen der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf und lernen die zukünftigen Schüler und Schülerinnen so schon persönlich kennen. Außerdem nehmen die Förderschullehrkräfte der HTG/IGS an den Schnuppertagen der Grundschulen teil, um auch hier mit den abgebenden Klassenleitungen über Besonderheiten sprechen zu können. 5 3.4. Stundenpläne und Unterrichtseinsatz Der Einsatz der Förderschulllehrkräfte und in den Unterricht erfolgt nach genauer Prüfung der bestehenden Schwierigkeiten der inklusiv zu beschulenden Schülerinnen und Schüler in den entsprechenden Unterrichtsfächern, daher ist eine Zuordnung der 5 Diese Vorgehensweise muss im Herbst des kommenden Schuljahres evaluiert werden. Die Zusammenarbeit mit den Grundschulen sollte früher beginnen, möglichst am Anfang des 4. Schuljahres. So könnten mehrere Hospitationen organisiert werden und die Verzahnung zwischen Grundschule und IGS Ihlow würde optimiert.

Seite 4 von 7 Förderschullehrerstunden über das Stundenplanprogramm nicht sinnvoll. Vielmehr ordnen sich die Förderschullehrkräfte den Fachlehrkräften nach Absprache zu, die die Schülerinnen und Schüler unterrichten. Dabei sollen vor allem die Hauptfächer wie Deutsch, Mathe und Englisch möglichst gut versorgt werden. Jede Förderschullehrkraft soll nach Möglichkeit für einen Jahrgang zuständig sein, um auch hier Absprachen und Planungen vereinfachen zu können. 4. Organisation der sonderpädagogischen Arbeit Die Organisation der inklusiven Arbeit soll geprägt sein von dem Leitbild, dass alle Fachlehrkräfte für alle Schülerinnen und Schüler zuständig sind. Aber auch die Förderschullehrkräfte können bei kurzfristig auftretenden Verhaltens-oder Lernproblemen bei solchen Schülerinnen und Schülern beratend tätig werden, die keinen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. Hier soll die Kompetenzvielfalt auch präventiv genutzt werden. 4.1. Schüler mit festgestelltem Unterstützungsbedarf Die Schülerinnen und Schüler, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen oder geistige Entwicklung haben, müssen zieldifferent gefördert werden. Sie werden nach den Curricula der jeweiligen Förderschule unterrichtet, wobei die Unterrichtsinhalte möglichst eng an die behandelten Themen der ganzen Klasse angegliedert werden sollen. Im Idealfall sollen die Themen der gesamten Klasse für diese SuS mit Hilfen versehen und auf ein einfacheres Niveau angeboten werden. Durch die Bildung von Schwerpunktklassen ist es möglich, diese Schüler auch mal zusammenarbeiten zu lassen, denn für die Schüler bedeutet die binnendifferenzierende Arbeit oftmals ein hohes Maß an sozialer Isolation. Gerade bei stärkeren Schülern mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen soll der Hauptschulabschluss immer als Ziel vor Augen stehen, so dass immer dann, wenn eine Mitarbeit auf Hauptschulniveau möglich ist, dieses auch angeboten wird. 4.2. Schüler ohne festgestelltem Unterstützungsbedarf Schülerinnen und Schüler, die noch keinen Unterstützungsbedarf haben, aber schon längerfristig mit Problemen im Lernen zu kämpfen haben, werden schon frühzeitig über einen Fragebogen den Förderschullehrkräften gemeldet, damit möglichst frühzeitig Hilfen und Unterstützung außerhalb der inklusiven Förderung angeboten werden können. Die Förderschullehrer nehmen daher dann auch an den Förderkonferenzen teil, um einen genauen Überblick über die Problemlage dieser Schülerinnen und Schüler zu bekommen und notfalls eine Überprüfung auf einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf empfehlen zu können.

Seite 5 von 7 4.3. Aufgabenbereiche der kooperierenden Lehrkräfte Förderschullehrkraft HTG/IGS-Lehrkraft Grundsätze Grundsätze Jahrgang Stundenplans Klassenbuch/Arbeitsberichte im Team mit den IGS-Lehrkräften Inhaltliche Bedingungen Unterricht: verschiedene Kooperationsformen durchgeführt werden als Regelfall Einzelförderung Regelmäßiger Austausch Förderung: alle Kinder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bleibt die pädagogische Verantwortung im Team mit der Förderschullehrkraft Inhaltliche Bedingungen Unterricht: Berücksichtigung individueller Förderplanung Maßnahmen Absprache/Einsatz spezieller Fördermaterialien Regelmäßiger Austausch Individuelle Lernentwicklung: Fachlehrerinnen, Eltern, Tagesgruppen, Ärzten, Psychologen Kontaktaufnahmen, Ergebnissen, Gesprächen Diagnostik: Lernstandsdiagnose Diagnostik: Unterricht (Lernstandsdiagnostik) Unterstützungsbedarfs Beratung: Beratung: Runde ung zu pädagogischen

Seite 6 von 7 5. Struktur der Arbeit 6 Aufgabe der allgemeinbildenden Schule ist es Schüler und Schülerinnen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im gemeinsamen Unterricht zu fördern und zu fordern. Wichtiger Bestandteil des gemeinsamen Unterrichtes, ist ein binnendifferenzierter Unterricht mit einem ausgewogenen Wechsel von individualisierten und gemeinsamen Lernsituationen. Soweit es möglich und sinnvoll ist, lernen alle am gemeinsamen Lerngegenstand. Dieser sollte so differenziert sein, dass allen Schülerinnen und Schülern ein unterschiedlicher Zugang zum Lerninhalt und eine Arbeit auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus möglich ist. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine Vielfalt an Methoden notwendig. Offene Unterrichtsformen (z.b. Tages- und Wochenpläne, Stationsarbeit, Lerntheken) sollten ein zentraler Bestandteil des gemeinsamen Unterrichtes sein. Die Schülerinnen und Schüler können somit ihrem individuellen Lerntempo folgen und gemäß den, an ihnen gestellten Anforderungen, Arbeitserfolge erzielen. Bei begründetem Bedarf kann es notwendig sein, eine äußere Differenzierung dem gemeinsamen Unterricht vorzuziehen und Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf gezielt in Einzel- bzw. Gruppensituationen zu fördern. Eine äußere und innere Differenzierung der Organisationsformen erfolgt abhängig von den Klassenstufen: Jahrgang 5: Schülerinnen und Schüler mit und ohne Unterstützungsbedarf werden im Klassenverband gemeinsam unterrichtet. Jahrgang 6: Alle Schülerinnen und Schüler werden in den Fächern Mathe und Englisch in Kursen gemäß ihrer Schulstufe (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) unterrichtet. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf soziale und emotionale Entwicklung werden den Kursen gemäß ihrer Schulstufe zugeteilt. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Lernen bzw. geistige Entwicklung werden nach pädagogischen Gesichtspunkten einem Kurs zugeordnet. Das Fach Deutsch und die Nebenfächer werden im Klassenverband gemeinsam unterrichtet. Jahrgang 7: Alle Schülerinnen und Schüler werden in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch in Kursen gemäß ihrer Schulstufe (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) unterrichtet. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf soziale und emotionale Entwicklung werden den Kursen gemäß ihrer Schulstufe zugeteilt. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Lernen bzw. geistige Entwicklung werden nach pädagogischen Gesichtspunkten einem Kurs zugeordnet. Die Nebenfächer werden weiterhin im Klassenverband gemeinsam unterrichtet. 6 Dieses Kapitel spiegelt den Stand des Schuljahres 2015/16 wieder.

Seite 7 von 7 Ab Jahrgang 8: Alle Schülerinnen und Schüler werden in Klassen gemäß ihrer Schulformen zusammengesetzt. Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Lernen bzw. geistige Entwicklung werden gemäß ihrer vorherigen Kurszuordung der entsprechenden Klasse zugeordnet (d.h., nach dem Besuch des Hauptschulkurses in Jahrgang 6 und 7, erfolgt eine weitere Beschulung in der Hauptschulklasse). 6. Leistungsbeurteilung Alle Schülerinnen und Schüler der HTG/IGS Ihlow sollen den ihnen bestmöglichen Abschluss erreichen. Folgende Schulabschlüsse können erreicht werden: Nach dem 10. Schuljahrgang der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss, der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, der Erweiterte Sekundarabschluss I. Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden: der Hauptschulabschluss, der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen. 7 Solange Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zielgleich unterrichtet werden, erhalten sie die gleichen Leistungsbewertungen und Zeugnisse/LEB wie die Schülerinnen und Schüler ohne besonderen Förderbedarf. Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt geistige Entwicklung erhalten in den Schuljahrgängen 5-10 Berichtszeugnisse, in denen die Lerninhalte der Unterrichtsfächer, die individuelle Leistungsentwicklung und zukünftige Förderziele beschrieben werden. Gerade auch auf die Beschreibung des Arbeits- und Sozialverhaltens wird großen Wert gelegt. Sie erhalten ein Halbjahres- und Ganzjahreszeugnis. Auch die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Lernen erhalten im 5. und 6. Schuljahr Berichtszeugnisse. Ab Klasse 7 erhalten die Schülerinnen und Schüler Notenzeugnisse. Bei zieldifferentem Unterricht muss unter Bemerkungen ein Hinweis auf den Förderschwerpunkt erfolgen. Am Ende ihrer Zeit in der Schule erwerben Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen den Abschluss der Förderschule (Lernen) (nach Klasse 9) oder den Hauptschulabschluss (nach einem freiwilligen 10. Schuljahr). Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung erhalten ein Abgangszeugnis in Form eines Berichtszeugnisses, das angibt ob die Schulpflicht erfüllt wurde. 7 Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO-Sek I)