Prüfungsreglement Kauffrau/Kaufmann E-Profil

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Prüfungsreglement Kauffrau/Kaufmann E-Profil gemäss Bildungsverordnung 2012 E-Profil (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016

A. Allgemeine Bestimmungen 1. Verantwortung Lehrpersonen tragen im Rahmen der nachfolgenden allgemeinen und fächerspezifischen Richtlinien allein die Verantwortung für erteilte Noten. Sie bewerten die Notenarbeit nach den im Leitbild formulierten Grundsätzen der Fairness, Objektivität und Transparenz. 2. Durchführung der Tests Grundsätzlich entscheiden die Lehrpersonen, wann die Notenarbeiten durchgeführt werden. Sie verteilen die Arbeiten regelmässig über das Semester, damit eine Kumulation kurz vor Notenabschluss vermieden wird. Die Klasse führt in Eigenregie ein Prüfungsheft, in welchem die Prüfungstermine festgehalten werden. Kurztests zur Überprüfung der Hausaufgaben sind jederzeit und ohne Vorankündigung möglich. Es gelten auch in diesem Fall die weiter unten genannten Regeln bezüglich zentraler Nachtests. Richtwert für die zwingende Teilnahme am zentralen Nachtest ist die von der Lehrperson Anfang Semester bekannt gegebene Anzahl Notenarbeiten. Alle Notenarbeiten fliessen in die Zeugnisnoten ein; sogenannte «Streichnoten» sind nicht zulässig. 3. Nachtest Lernende, welche die vorgeschriebene Anzahl Notenarbeiten nicht geschrieben haben, werden zu einem zentralen Nachtest (ZNT) aufgeboten. Fehlen am Nachtest ohne sofortige Abmeldung mit Arztzeugnis führt zur Note 1. Lernende, welche den Nachtest entschuldigt verpassen, erhalten keine Zeugnisnote (Zeugniseintrag K ) und müssen sich selbstständig beim Sekretariat für den nächsten ZNT anmelden. Dasselbe gilt für das mehrmalige Verpassen von mündlichen Prüfungen. Bei zwei oder mehr nicht erbrachten Notenarbeiten zählt die Note des ZNT entsprechend mehrmals. Für die Organisation der zentralen Nachtests gelten die fachspezifischen Regelungen, welche hinten bei jedem Fach einzeln aufgeführt sind. Ausnahmen von dieser Regel sind ohne Bewilligung der Abteilungsleitung nicht statthaft. 4. Notenskala Die Notenskala für Zeugnisnoten lautet: 6 qualitativ und quantitativ sehr gut 5 gut, zweckentsprechend 4 den Mindestanforderungen entsprechend 3 schwach, unvollständig 2 sehr schwach 1 unbrauchbar oder nicht ausgeführt Die Zeugnisnote setzt sich grundsätzlich aus dem rechnerischen, nach kaufmännischen Gepflogenheiten gerundeten Mittel aller Notenarbeiten zusammen. In den einzelnen Testarbeiten und in den Semesterzeugnissen werden halbe oder ganze Noten ausgewiesen. Erfahrungsnoten des Abschlusszeugnisses setzen sich aus den Zeugnisnoten der entsprechenden Semester zusammen und werden auf halbe oder ganze Noten gerundet. E-Profil (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 2

5. Betrug oder Betrugsversuch bei Prüfungen Der Versuch vollendet oder nicht vollendet das Prüfungsergebnis durch unlautere Massnahmen zu verbessern, kann mit der Note 1 geahndet werden. 6. Einsprachemöglichkeiten Sämtliche Zeugnisnoten zählen für das Qualifikationsverfahren als Erfahrungsnote. Einsprache gegen Erfahrungsnoten kann erst nach Eröffnung des Gesamtergebnisses des Qualifikationsverfahrens erhoben werden. B. Promotionsordnung Gemäss Art. 7 Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann 2012 werden Lernende mit ungenügenden Leistungen von der Schule provisorisch befördert und ggf. removiert. Es gelten die folgenden Promotionsbestimmungen: Fach Standardsprache 1/6 1. Fremdsprache 1/6 2. Fremdsprache 1/6 IKA 1/6 W+G 2/6 Gewicht Bestehensnormen Durchschnitt 4,0 maximale gewichtete negative Notenabweichung 1 Die Promotionsordnung gilt vom 1. 3. Semester. Eine provisorische Beförderung kann nur einmal erfolgen. Ab dem 4. Semester entscheiden Lehrbetrieb und Lehraufsicht über das weitere Vorgehen bei ungenügenden Leistungen. Lernende, welche provisorisch befördert werden, erhalten eine individuelle Rückmeldung zu ihren Leistungen, ihrem Verhalten und möglichen Fördermassnahmen. C. Individuelle Förderung Das Angebot an Stütz-, Förder- und Niveaukursen sowie diverse Freifächern können der Website der HKV Basel entnommen werden. Für Stützkurse gelten die folgenden Zutrittsbedingungen: ungewichteter Notenschnitt 4 Fachnote 4 E-Profil (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 3

D. Übersicht Qualifikationsverfahren E-Profil Erfahrungsnoten E-Profil (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 4

E-Profil (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 5

E. Fachspezifische Richtlinien für das Erbringen von Erfahrungsnoten IKA Mindestanzahl benoteter Arbeiten 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 3 3 3 3 Bemerkungen: Inhaltliche Aufteilung des Prüfungsstoffes Die einzelnen IKA-Prüfungen umfassen in der Regel den behandelten Stoff gemäss Semesterreihung des Lehrplans. Am Ende des 2. Semesters wird eine Standortbestimmung durchgeführt, die den ganzen Stoff des 1. und 2. Semesters prüft. Die Erfahrungsnote des 3. Semesters ergibt sich aus zwei Prüfungen in Schriftlicher Kommunikation und einer Prüfung in Informatik. Die Erfahrungsnote des 4. Semesters ergibt sich aus einer Prüfung in Schriftlicher Kommunikation und zwei Prüfungen in Informatik. Fachspezifische Regelung für nicht absolvierte Prüfungen Pro Semester wird vom Ressortleitenden ein zentraler Nachtest (ZNT) gestellt und durchgeführt. Lernende, die einen oder mehrere Tests verpasst haben, werden dem Ressortleitenden gemeldet und zum ZNT in den Bereichen Informatik und/oder schriftliche Kommunikation je nach fehlenden Noten aufgeboten. Die Fachlehrkräfte korrigieren diese Tests. E-Profi (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 6

W+G Anzahl benoteter Arbeiten 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 4 3 3 3 3 3 Bemerkungen: Drei Prüfungen beinhalten immer einen Teil FWZ kombiniert mit weiteren Fachbereichen und dauern 90 Min. Damit wird dem Gewicht von FWZ Rechnung getragen und die Lernenden gewöhnen sich von Anfang an umfassendere Fragestellungen bzw. grössere Stoffmengen zu bewältigen. Die vierte Prüfung im 1. Semester findet im Anschluss an den Semestertest statt, dauert 45 Min. und prüft im Bereich des kaufmännischen Rechnens. Diese Prüfung zählt halb im Vergleich zu einer normalen W+G-Prüfung. Fachspezifische Regelung für nicht absolvierte Prüfungen Pro Semester wird von dem/der Ressortleitenden ein zentraler Nachtest erstellt und durchgeführt. In Absprache mit dem/der Ressortleitenden kann eine Lehrperson auch einen eigenen Nachtest erstellen; die Durchführung erfolgt auch in diesem Fall zentral. Die Korrektur erfolgt durch die Fachlehrperson. E-Profi (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 7

Deutsch Mindestanzahl benoteter Arbeiten 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem 6. Sem 3 3 3 3 3 3 Bemerkungen: Inhaltliche Aufteilung des Prüfungsstoffes 1. - 6. Semester: Sprachformales Textproduktion Mündliches (keine vorgegebene Gewichtung) Fachspezifische Regelung für nicht absolvierte Prüfungen Die Lehrperson verfasst für den zentralen Nachtest eine eigene Prüfungsarbeit und leitet sie an die Ressortleitung weiter. Die Korrektur erfolgt durch die Fachlehrperson. E-Profil (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 8

Französisch Mindestanzahl benoteter Arbeiten 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem 5. Sem. 6. Sem. 3 3 3 3 3 3 Bemerkungen: Inhaltliche Aufteilung des Prüfungsstoffes ca. 40% Connaissances de structures (vocabulaires, grammaire) ca. 60% Compréhension orale Compréhension écrite Expression écrite Expression orale Eine Arbeit kann aus verschiedenen Elementen bestehen, die zusammen eine Note ergeben. Diese Elemente müssen nicht zwangsläufig am gleichen Tag geprüft werden. Fachspezifische Regelung für nicht absolvierte Prüfungen Die Ressortleitung stellt in Zusammenarbeit mit den Französischlehrpersonen der betreffenden Klassen einen zentralen Test zur Verfügung und organisiert die Prüfungsabnahme. In Absprache mit dem/der Ressortleitenden kann eine Lehrperson auch einen eigenen Nachtest erstellen; die Durchführung erfolgt auch in diesem Fall zentral. Die Prüfung deckt die nicht erbrachten Notenarbeiten des jeweiligen Semesters in Form eines Revisionstests ab. Das Schwergewicht des Revisionstests orientiert sich an den Inhalten des jeweiligen Semesterplans. Die Arbeiten werden von den entsprechenden Lehrpersonen nach einem einheitlich vorgegebenen Korrekturschema korrigiert. E-Profil (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 9

Englisch Mindestanzahl benoteter Arbeiten 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 3 3 3 3 Bemerkungen: Inhaltliche Aufteilung des Prüfungsstoffes ca. 40% - Basics ca. 60% - 4 Skills Vocabulary + Grammar Reading Comprehension Listening Comprehension Writing Speaking Eine Arbeit kann aus verschiedenen Elementen bestehen, die zusammen eine Note ergeben. Diese Elemente müssen nicht zwangsläufig am gleichen Tag geprüft werden. Fachspezifische Regelung für nicht absolvierte Prüfungen Die/Der Fachverantwortliche stellt in Zusammenarbeit mit den Englischlehrpersonen der betroffenen Klassen einen zentralen Test zur Verfügung und organisiert die Prüfungsabnahme. In Absprache mit dem/der Ressortleitenden kann eine Lehrperson auch einen eigenen Nachtest erstellen; die Durchführung erfolgt auch in diesem Fall zentral. Die Prüfung deckt die nicht erbrachten Notenarbeiten des jeweiligen Semesters in Form eines Revisionstests ab. Die Arbeiten werden von der entsprechenden Lehrperson nach einem einheitlich vorgegebenen Korrekturschema korrigiert. E-Profil (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 10

Projektarbeiten Anzahl benoteter Arbeiten 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 1 Modulnote DE 1 Modulnote DE 1 SelbA 1 Modulnote Fallbeispiele Bemerkung: Gewichtung siehe Seite 5 Regelung für nicht oder nicht vollständig absolvierte Modulprüfungen Die Modulprüfungen sind am entsprechenden ZNT V+V nachzuholen. Regelung für nicht oder nicht termingerecht eingereichte Selbstständige Arbeiten Wird eine Arbeit nicht innerhalb der vereinbarten Frist eingereicht, gilt die Note als nicht beigebracht. Konnte die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in Angriff genommen oder fertig gestellt werden, ist vor Beginn bzw. vor Abgabetermin ein Arztzeugnis einzureichen. Die selbständige Arbeit (SelbA) ist am ZNT SelbA nachzuholen. E-Profil (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 11