Telefon: 233-26679 Telefax: 233-28749 Seite Referat 1 für Bildung und Sport Pädagogisches Institut Genehmigung eines Zuschusses der Landeshauptstadt München an den Verein "Landesmediendienste Bayern (LMD Bayern) e.v." für das Jahr 2012 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / 11251 Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 10.04.2013 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Beendigung des Gewährungszeitraumes für den Zuschuss 2012 in Höhe von 15.300 an den Verein "Landesmediendienste Bayern e.v." Inhalt Stand der Medienversorgung in der LH München Folgen der Veränderungen in der Medienversorgung für die LH München Maßnahmen zur Sicherung des Weiterbestandes des Vereins "Landesmediendienste Bayern e.v." Gesamtkosten 20.300,00 Entscheidungsvorschlag Genehmigung des Zuschusses in Höhe von 15.300 für das Jahr 2012 aus den Budgetmitteln des Pädagogischen Instituts Genehmigung einer Zuwendung für das Jahr 2012 in Höhe von 5.000 für den Ankauf von audiovisuellen Medien mit öffentlichen Verleihrechten speziell für den Einsatz in der außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit. Diese Medien, an denen die PI/Stadtbildstelle unmittelbares Eigentum erwirbt, werden als Dauerleihgabe an den Verein "Landesmediendienste Bayern e.v." weitergereicht mit der Maßgabe, dass die mit diesen Mitteln erworbenen Medien bei Ablauf oder Kündigung des Vertrages bzw. im Insolvenzfalle an die PI/Stadtbildstelle zurückgegeben werden müssen.
Telefon: 233-26679 Telefax: 233-28749 Seite Referat 2 für Bildung und Sport Pädagogisches Institut Genehmigung eines Zuschusses der Landeshauptstadt München an den Verein Landesmediendienste Bayern (LMD Bayern) e.v. für das Jahr 2012 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / 11251 Beschlussvorlage des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 10.04.2013 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 3 1. Derzeitiger Entwicklungsstand 3 2. Folgen für die Landeshauptstadt München 5 3. Sicherung des Weiterbestandes des LMD Bayern 5 II. Antrag des Referenten 6 III. Beschluss 7
Telefon: 233-26679 Telefax: 233-28749 Seite Referat 3 für Bildung und Sport Pädagogisches Institut Genehmigung eines Zuschusses der Landeshauptstadt München an den Verein Landesmediendienste Bayern (LMD Bayern) e.v. für das Jahr 2012 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / 11251 Beschlussvorlage des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom 10.04.2013 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Derzeitiger Entwicklungsstand Die Krise des Landesfilmdienstes Bayern e.v., dessen Münchner Medienverleihstelle den Namen»Anton-Fingerle-Mediothek«trug, hängt ursächlich zusammen mit den tiefgreifenden Veränderungen im Bereich der audiovisuellen Medien (AV- Medien). Hinzu kamen in den letzten Jahren zunächst die CD-ROM und dann, bedingt durch ein mittlerweile breit gefächertes Angebot der Medienproduzenten, eine massive Nachfrage nach didaktischen DVDs. Eine weitere tiefgreifende Veränderung im Bereich der»medienpädagogik«und im Bereich der Medienversorgung bahnt sich im Zusammenhang mit der Internetnutzung an, als Beispiele seien hier Life-Streaming (Download einer Videodatei per Internet von einem Medienserver im Netz und deren gleichzeitige Wiedergabe am PC ohne Zwischenspeicherung auf Festplatte) und Video-On-Demand (Vollständiger Download einer Videodatei per Internet von einem Medienserver im Netz und deren Speicherung auf der Festplatte eines PCs zur beliebigen Wiedergabe) genannt. Unumstritten ist allerdings, dass zukünftig die Vermittlung von»medienkompetenz«in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit an Bedeutung noch zunehmen wird. Die Landeshauptstadt München war seit der Gründung des Vereins»Landesfilmdienst Bayern für Jugend- und Erwachsenenbildung e.v.«vor 18 Jahren bis 2000 nichtzahlendes (!) Mitglied. Die Landeshauptstadt hat von dessen Leistungen ohne Zweifel enorm profitiert. Nach der gesetzlichen Regelung des Art. 79 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) versorgen die Stadtbildstellen (kommunale Medienzentren) die Schulen und die Träger außerschulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Medien und erfüllen die damit zusammenhängenden pädagogischen Aufgaben. In gemeinderechtlicher Sicht handelt es sich dabei um eine Aufgabe der kulturellen Daseinsvorsorge, die als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises im Sinne des Art. 57 Abs. 1 Bayerische Ge-
Seite 4 meindeordnung (GO) anzusehen ist. Der Verein hat beinahe die gesamte»außerschulische Medienversorgung«übernommen, so dass die Stadtbildstelle sich fast ausschließlich auf ihre Zielgruppe Schulen und Kindertagesstätten beschränken konnte. Dies hat der Stadt über die Jahre hinweg nicht unerhebliche Kosten erspart (siehe Punkt 3). Der Verein Landesfilmdienst e.v. wurde zum 30.04.2000 aufgelöst. Allerdings konnte ein Nachfolgeverein Landesmediendienste Bayern e.v., im Folgenden LMD Bayern genannt, gegründet werden, der die Arbeit des aufgelösten Vereins mit verkleinertem Personalstand und überarbeitetem Konzept weiterführt. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus leistete im Jahr 2001 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 120.725 (DM 233.000). Gemäß Stadtratsbeschluss vom 09.08.2001 gewährte die Landeshauptstadt München für die Jahre 2000 bis einschließlich 2004 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15.300. Für die Jahre 2005 bis 2011 wurden dem LMD Bayern gemäß Stadtratsbeschluss jeweils ein Zuschuss in Höhe von 15.300 bewilligt; zusätzlich wurden dem LMD Bayern jeweils für die Jahre 2005 bis 2011 einmalig ein Betrag in Höhe von 5.000 exklusiv zum Ankauf von AV-Medien mit öffentlichen Verleihrechten speziell für den Einsatz in der außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit im Stadtgebiet Münchens gewährt und in der Folge dem LMD Bayern als kostenlose Dauerleihgabe ohne zeitliche Begrenzung bis zum Ablauf oder zur Kündigung des Vertrages zur Verfügung gestellt. Die PI/Stadtbildstelle erwarb an diesen Medien unmittelbar das Eigentum. Traditionell bedient der LMD Bayern seit vielen Jahren auch Münchner Schulen mit AV-Medien im Verleih. Die folgende Grafik verdeutlicht die Größenordnung der Medienversorgung an Kunden des LMD Bayern im Stadtbereich München: Verliehene Medien in München für das Jahr 2012 nach Benutzergruppen Erwachsenenbildung 896 Jugendarbeit 3.229 Schule 3.612 Gesamt 7.737 Medienverleih München 2012 entspricht 35% des gesamten jährlichen Verleihvolumens des LMD
Seite 5 Im Vergleich dazu verlieh die PI/Stadtbildstelle im Kalenderjahr 2012 an ihre Kunden (alle Münchner Städtischen und Staatlichen Lehr- und Erziehungskräfte) bei 8874 Verleihvorgängen knapp über 22.900 Medien. 2. Folgen für die Landeshauptstadt München Ohne die Leistungen des Vereins Landesmediendienste Bayern e.v. wären von Seiten der Landeshauptstadt zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages wesentliche Investitionen in die eigene PI/Stadtbildstelle die Folge, da bisher von dieser Stelle kaum außerschulische Medienarbeit" geleistet wurde: Der Medienbestand der Stadtbildstelle müsste einmalig mit Mitteln in Höhe von ca. 50.000 erweitert und nachfolgend alljährlich mit Einkäufen von ca. 15.000 bis 20.000 ergänzt werden. Dies würde darüber hinaus auch Lager- und damit Raumprobleme mit den entsprechenden, derzeit schwer zu bezifferbaren Folgekosten nach sich ziehen. Da derzeit außerschulische Bildungsträger nicht über den städtischen Schulrapport beliefert werden, wäre eventuell eine Neustrukturierung des Postversandes notwendig und der Aufbau einer Kostenrechnung mit zugehöriger Satzung müsste entwickelt und realisiert werden. Zusätzlich hinzu kommt noch, dass dann auch der Personalbestand der städtischen Einrichtung PI/Stadtbildstelle um mindestens eine Stelle erweitert werden muss (Kosten für E5 jährlich derzeit ca. 42.000 ). 3. Sicherung des Weiterbestandes des LMD Bayern Um die Entstehung dieser zu erwartenden Kosten für die Landeshauptstadt München zu verhindern, soll der LMD Bayern in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben im Bereich München weiter erfüllen zu können. Dies bedeutet aber, dass der seit dem Jahr 2000 bis einschließlich 2011 gewährte jährliche Zuschuss der LHM in Höhe von 15.300 (FiPo 2955.718.0000.8 Zuschuss an die Landesmediendienste), auch für das Jahr 2012 aus den Budgetmitteln des Pädagogischen Instituts (Haushaltsjahr 2013) gewährt wird. Außerdem sollen dem LMD Bayern auch für das Jahr 2012 finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 (FiPo 2955.601.0000.6 nichtzuschussfähige Lehrmittel Haushaltsjahr 2013) bewilligt werden, die dieser, wie im Jahr 2005 bis 2011 bereits geschehen, exklusiv zum Ankauf von weiteren AV-Medien mit öffentlichen Verleihrechten speziell für den Einsatz in der außerschulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit im Stadtgebiet Münchens verwendet. Dabei kauft der LMD Bayern diese Medien namens und im Auftrag der PI/Stadtbildstelle als deren Vertreter. Die PI/Stadtbildstelle erwirbt da-
Seite 6 her an diesen Medien unmittelbar das Eigentum. Sie werden in der Folge dem LMD Bayern als kostenlose Dauerleihgabe ohne zeitliche Begrenzung bis zum Ablauf oder zur Kündigung des Vertrages zur Verfügung gestellt. Die Auswahl dieser zu erwerbenden AV-Medien erfolgt durch Mitarbeiter/innen des LMD Bayern in Abstimmung mit der PI/Stadtbildstelle, der vom LMD Bayern ein Vetorecht beim Kaufvorschlag eingeräumt wird. Im Falle der Auflösung des Landesmediendienste Bayern e.v. werden vom LMD Bayern diese (als überlassene Dauerleihgaben erworbenen) AV-Medien alle in den Medienbestand der PI/Stadtbildstelle des Referats für Bildung und Sport übergeführt. Ein Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse besteht hier nicht. Der Korreferentin des Referates für Bildung und Sport, Frau Stadträtin Volk und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Hoffmann, wurde je ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. Die Stadtkämmerei hat einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Dem Verein Landesmediendienste Bayern e.v. wird für das Jahr 2012 ein Zuschuss in Höhe von 15.300 gewährt. Des Weiteren werden dem LMD Bayern auch für das Jahr 2012 einmalig finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 zum exklusiven Ankauf von weiteren AV-Medien mit öffentlichen Verleihrechten speziell für den Einsatz in der außerschulischen Bildungsund Erziehungsarbeit im Stadtgebiet Münchens gewährt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Seite 7 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl 2. Bürgermeisterin Rainer Schweppe Stadtschulrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k. V. Wv. RBS-PI zur weiteren Veranlassung. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Referat für Bildung und Sport PI-Stabi An das Personal- und Organisationsreferat z.k. Am