I. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen 1 BNatSchG Ziele des Naturschutzes und d. Landschaftspflege Schutz von Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich, mit Teilzielen der Sicherung von biologischer Vielfalt Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (Landschaftsbild)
I. Rechtliche Grundlagen Der LRP bildet die fachliche Grundlage - - für Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde in Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Abwägung von Naturschutzbelangen mit anderen Belangen in der Regionalen Raumordnungsplanung (RROP) sowie in der Bauleitplanung der Gemeinden, hier speziell: Windenergie zur Ausweisung von Schutzgebieten zur Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Status Der LRP ist ein eigenständiges Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftsplanung ohne rechtlich bindende Wirkung. Erst nach Abwägung mit den anderen Belangen der Raumordnung werden die Inhalte oder Teile der Inhalte in die Gesamtplanung (RROP) übernommen!
II. Inhalte und Ziele des LRP Rechtliche Grundlagen Landschaftsrahmenplanung 10 (2) BNatSchG i.v. mit 3 NAGBNatSchG gesetzliche Pflicht zu Aufstellung und Fortschreibung eines LRP Ziele / Inhalte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen einschließlich seiner Erholung in Natur und Landschaft Darstellung der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene (Landkreis) 1. Schutzwürdige / schutzbedürftige Teile von Natur- und Landschaft 2. Maßnahmen des besonderen Artenschutzes 3. Anforderungen an eine umweltgerechte Nutzung der Landschaft
III. Arbeitsschritte Arbeitsschritte 1 Bestandsaufnahme - Bewertung - Zielkonzept - Maßnahmen 1. Bestandsaufnahme und Bewertung ( Inventur von Natur und Landschaft ) einschl. voraussichtlicher Veränderungen. - Pflanzen- und Tierarten, Biotoptypen/Lebensgemeinschaften (Karte 1: Arten und Biotope) Avifauna, Brut- und Rastvögel (vorliegend) Biotoptypen (Luftbildauswertung + ergänzende Kartierungen) Arten mit besonderen Bedeutung im Landschaftsraum: z.b. Moorfrosch, Krebsschere / grüne Mosaikjungfer, Teichmuschel / - Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft (Karte 2: Landschaftsbild) Landschaftsbild, prägende Merkmale und Strukturen (Grundlage: vorh. LRP, Luftbildauswertung) - Boden und Wasser, Klima und Luft als natürliche Lebensgrundlagen (Karte 3: Boden, Karte 4: Wasser, Klima/Luft) insbes. Moorflächen im Hinblick auf Klimaschutz / CO2-Thematik Bitterling
III. Arbeitsschritte Arbeitsschritte 2 2. Zielkonzept (Karte 5) Darstellung von Zielkategorien für - Sicherung, - Sicherung und Verbesserung, - vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung - umweltverträgliche Nutzung 4. Umsetzung des Zielkonzeptes (Karte 6: Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft) - Schutzkategorien nach BNatSchG, Artenhilfsmaßnahmen, Maßnahmen zum Schutz von Boden und Klima, Anforderungen an Nutzungen,
Ergebnisse Bestand und Bewertung
1. Arten und Biotope Kiebitz Rotschenkel Wiesenvogelgemeinschaften
1. Arten und Biotope Uferschnepfe
1. Arten und Biotope Lebensraum Graben
1. Arten und Biotope
LRP 2014 LRP 1992
1. Arten und Biotope
2. Landschaftsbild Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach 1 BNatSchG: Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich sind so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen und seiner Gesundheit nachhaltig gesichert sind. Schutz von Naturlandschaften und historischen Kulturlandschaften vor Schädigungen Sicherung, Erhaltung und Erschließung von Flächen, die zur Erholung in der freien Landschaft geeignet sind
2. Landschaftsbild 1. Marschlandschaft
2. Landschaftsbild 2. Moorlandschaft
2. Landschaftsbild 4. Watten- und Stromlandschaft (Außendeichsflächen)
2. Landschaftsbild Bewertung der Landschaftsbildeinheiten Natürlichkeit Historische Kontinuität Vielfalt Raumwahrnehmung gesamt (Eigenart) Marschlandschaften 1 offene Grünlandmarsch mäßig strukturreich offene Grünlandmarsch mit erhöhtem Ackeranteil mäßig 2 strukturreich 3 offene Grünlandmarsch strukturarm 1) 4 offene Grünlandmarsch mit erhöhtem Ackeranteil strukturarm Moorlandschaften 5 kultivierte Moorlandschaft mit Grünlandnutzung kultivierte Moorlandschaft mit Grünlandnutzung, erhöhter 6 Ackeranteil kultivierte Moorlandschaft mit Grünlandnutzung, erhöhter 7 Forstanteil 8 Torfabbauflächen (großflächig) mittel hoch mittel hoch hoch gering mittel mittel hoch mittel gering gering mittel hoch mittel hoch gering gering mittel sehr hoch hoch hoch mittel 1) mittel hoch gering mittel mittel hoch mittel gering mittel mittel mittel mittel sehr gering sehr gering mittel gering 9 sehr hoch sehr hoch mittel sehr hoch Geestlandschaften 10 Geestlandschaft mäßig strukturreich Wattlandschaften/ Stromlandschaften in den Außendeichsbereichen 11 Küstenlandschaft mit Vorländern und weiten Wattflächen mittel sehr hoch hoch sehr hoch mittel sehr hoch mittel sehr hoch 12 hoch sehr hoch gering sehr hoch mittel hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch Nr. Landschaftsbildeinheit weitgehend naturbelassenes Hochmoor mit Moorwaldparzellen Stromlandschaft der Weser 1) besonders ausgeprägte Eigenart wg. sehr hoher Raumwahrnehmung (Gehölzarmut)
2. Landschaftsbild
3. Boden Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach 1 BNatSchG: (3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere 2. Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Der Boden erfüllt nach 2 Abs. 2 BBodSchG natürliche Funktionen als: Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen Bestandteil der Wasser- und Nährstoffkreisläufe Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.
3. Boden
4. Wasser, Klima/Luft Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach 1 BNatSchG: (3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere 3. Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu erfolgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen.
4. Wasser, Klima/Luft Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach 1 BNatSchG: (3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere 4. Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu. -> Globalklima / Klimaschutz bisher kein Ziel des Naturschutzes
4. Wasser, Klima/Luft
5. Zielkonzept Erarbeitung eines Zielkonzeptes mit den Zielkategorien Sicherung von Gebieten mit sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope einschl. Verbesserung beeinträchtigter Teilbereiche dieser Gebiete I. II. III. IV. Sicherung und Verbesserung von Gebieten mit hoher Bedeutung für Arten und Biotope und hoher bis sehr hoher Bedeutung für Landschaftsbild, Boden / Wasser, Klima/Luft vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung in Gebieten mit aktuell geringer bis sehr geringer Bedeutung für alle Schutzgüter Umweltverträgliche Nutzung in allen übrigen Gebieten
5. Zielkonzept Beispiel: Flächenzuordnung zu Zielkategorie Ia Zielkategorie Flächen Gebiete mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope (Brut- und Rastvogelgebiete s. unter Zielkategorie Ib), Faunistisch wertvolle Bereiche (FWB) mit landesweiter Bedeutung bewertet durch den NLWKN Gebiete mit besonderer Bedeutung aufgrund der Biotoptypen (Wertstufe V) Nationalpark Ia Sicherung Naturschutzgebiete Naturdenkmale (flächenhaft) Geschützter Landschaftsbestandteil (Sillenser Brake) NATURA 2000 Gebiete Gesetzlich geschützte Biotope ( 30 BNatSchG und 24 NAGBNatSchG, soweit erfasst) Punkte: Fauna-Vorkommen mit sehr hoher Bedeutung, Naturdenkmale
5. Zielkonzept Beispiel: Teilraumbezogenes Zielkonzept für die Butjadinger Marsch Zielkategorien Ia dunkelrot Ib hellrot II orange III dunkelgelb IV hellgelb Größe (ha) Sicherung von Gebieten mit überwiegend sehr hoher Bedeutung 4.577 für Arten und Biotope Verbesserung beeinträchtigter Teilbereiche der dunkelrot 247 definierten Gebiete Sicherung und Verbesserung von Gebieten mit überwiegend 3.824 hoher Bedeutung für Arten und Biotope und hoher bis sehr hoher Bedeutung für Landschaftsbild, Boden/Wasser, Klima/Luft Vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung in Gebieten mit 31 aktuell überwiegend geringer bis sehr geringer Bedeutung für alle Schutzgüter Umweltverträgliche Nutzung in allen übrigen Gebieten mit 820 aktuell sehr geringer bis mittlerer Bedeutung für alle Schutzgüter Ortslagen, festgesetzte B-Pläne, Deponien etc. 566 Bebaute Flächen Butjadinger Marsch gesamt 10.066 Flächenanteil (%) 45,5 2,5 38,0 0,3 8,2 5,6 100,0
5. Zielkonzept
6. Umsetzung des Zielkonzepts Umsetzung des Zielkonzeptes (Karte 6: Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft) durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft, Schutzkategorien nach BNatSchG, 23-30 Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke, Geschützte Landschaftsbestandteile, Gesetzlich geschützte Biotope, Wallhecken ( 22 NAGBNatSchG) Sonstige Schutz- und Planungskonzeptionen, z.b. Moorschutzprogramm, Feuchtwiesenschutzprogramm Natura 2000-Gebiete: Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete (VSG) Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten z.b. Weißstorch, Moorfrosch, Teichmuschel / Bitterling, Krebsschere / Grüne Mosaikjungfer Aussagen zum überregionalen Biotopverbund
6. Umsetzung des Zielkonzepts Umsetzung des Zielkonzeptes Umsetzung durch Nutzergruppen und andere Fachverwaltungen Landwirtschaft, Agrarstruktur Wasserwirtschaft Forstwirtschaft Erholung, Freizeit und Tourismus Bodenabbau Abfall- und Abwasserwirtschaft, Energiewirtschaft, Verkehr, Bergbau, Verteidigung, Jagd, Fischerei u.a. relevante Nutzungen Umsetzung des Zielkonzeptes durch Raumordnung und Bauleitplanung Übernahme wesentlicher Ergebnisse in das Regionale Raumordnungsprogramm - Einstellen der Ergebnisse der LRP in die Abwägung Infrastrukturmaßnahmen - Ausweisung von Vorranggebieten, Vorsorgegebieten für Natur und Landschaft - Ausweisung von Vorranggebieten/Vorsorgegebieten für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung - Ausweisung von Vorranggebiete, Vorsorgegebieten für Erholung
6. Umsetzung des Zielkonzepts
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