2. GesundheitsWirtschaftsKonferenz Marzahn-Hellersdorf Vertrauen statt Misstrauen Miteinander Pflegequalität sichern

Ähnliche Dokumente
Vertrauen schaffen. Zukunft gestalten. Unternehmensleitsätze der AOK Rheinland / Hamburg Die Gesundheitskasse

Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen

Herzlich willkommen in Hannover zum BVMed-Forum Homecare ALTENPFLEGE 2014

Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG)

BARMER Versorgungs- und Forschungskongress

Menschen heute. Verkürzungen in der Diskussion um zentrale Ziele der Sicherungssysteme

Pflegebedürftiger. Workshop der Diakonie. Ministerialrat Joachim Becker. Damit Deutschland gesund bleibt.

Außerklinische Beatmung/ Intensivpflege

Erste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken

Herzlich willkommen zur Schulung!

Sicherstellung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung

Qualitäts- und Preiswettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am

Führung verändert sich Verändern sich auch die Führungskräfte?

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren

1.Geriatrie- und Sozialarbeitertag Die geriatrische Versorgung in Sachsen Herausforderungen und Perspektiven aus Sicht der GKV

Qualität Eine interdisziplinäre Aufgabe

Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V?

Qualitätsbericht 2011

Entlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung

Wie sieht das Gesundheitswesen in naher Zukunft aus und welche Fähigkeiten müssen die Unternehmen darin entwickeln?

Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

Gemeinsam auf Gesundheitskurs. Von der Verordnung bis zur Lieferung Die Rolle der Leistungserbringer bei der Hilfsmittelversorgung

Angehörigenberatung. Seite 1

Mehr Spielraum für Kooperationsverträge

Prof. Dr. Stefan Greß Prof. Dr. Klaus Stegmüller. Gesetzliche Personalbemessung in der stationären Altenpflege

Befragung zu neuen Versorgungsformen und Kooperationen im Gesundheitswesen speziell zur Integrierten Versorgung.

Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege?

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Runder Tisch: Hospiz und Palliativversorgung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtag

Inhaltsverzeichnis VII

Aufgabenspektrum, Aktivitäten und Planungen für ein eigenständiges Leben im Alter

Ambulanter Pflegedienst. 24 Stunden Rufbereitschaft ( ) Ihre Ansprechpartnerinnen:

Nutzenstiftende Anwendungen

Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK

16. Herbsttagung. vom 16. bis 17. September 2016 in Berlin

Vertragswettbewerb in der GKV

Die gesundheitliche Versorgung aus unterschiedlichen Perspektiven

Die Herausforderungen an das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG)

Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken

4. Stuttgarter Altenpflegetag am 6. Oktober Aktuelles aus der Pflegebranche. Image der Altenpflege. Arzt im Pflegeheim. MDK Prüfungen und PTV

DAK-Gesundheit im Dialog Patientenorientierung im Gesundheitswesen

Qualität sichtbar machen. Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Kurzbeschreibung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

25 Jahre Medizinischer Dienst

Vom Gastarbeiter zum Bettnachbar im Pflegeheim Kultursensible Pflegekonzepte - (k)eine Frage Meltem Başkaya

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:

Dr. Schönheit + Partner. LEAN LOGISTIK Ergebnisse aus dem Referenzprojekt LEAN LOGISTIK von S + P mit der Uniklinik Köln

Pharmaindustrie im Visier

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...

Die Potenziale des Föderalismus aus Sicht des Bundes

Start der elektronischen Gesundheitskarte: Was bleibt? - Was ist neu? Rainer Höfer Abteilungsleiter IT-Systemfragen

Die Situation der Pflege in Brandenburg

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Menschen mit Demenz im gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungs- und Entlassmanagement

PFLEGE. Pflegebedürftige nach SGB XI. Pflegestufen. Ambulante Pflege Pflegedienste. Pflegegeld. Pflegeheime. Stationäre Pflege

Aktuelle Herausforderungen und Reformen im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause Deutschland

Gesundheit liegt uns am Herzen

DATEN VON HEUTE FÜR DIE PLANUNGEN VON MORGEN EIN PFLEGE REPORT DER BARMER GEK

Statistischer Bericht

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

ICH BEGRÜßE SIE HERZLICH UND FREUE MICH ÜBER IHRE AUFMERKSAMKEIT

Medienkonferenz vom 7. Mai 2010

MLP Gesundheitsreport November 2008, Berlin

Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa

Ergänzungsvereinbarung. zum. Rahmenvertrag. gemäß 75 Abs. 1 SGB XI. zur Sicherstellung der vollstationären Pflege

Kommunikation mit Krankenkassen Notwendiges Übel oder Schlüssel zum Erfolg?

Workshop der gematik in Berlin

Integrierte Versorgung am Beispiel Psychoonkologie Ruth WIEDEMANN, Heike LAMPE und Hans-Jürgen KRAUX

Aufgaben einer Pflegekasse

Das Hospiz- und Palliativgesetz Aufgaben und Herausforderungen für die stationäre Altenhilfe

Statistische Grundlagen zur Pflegeheimplanung und Handlungsmöglichkeiten

Pflegestützpunkt Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 50, Berlin

Unabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern

Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung?

Das Beste für die Betroffenen. Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe

vdek Ein starker Partner im Gesundheitswesen

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Landeshauptstadt Stuttgart Sozialamt Rosel Tietze April 2015 Folie 1

MORO: Arbeitsgruppe Medizinische Versorgung und Pflege

Prof. Dr. Stefan Greß. Qualitätssicherung im und durch den Markt für Pflege

Der kleine Pflegedienst, mit dem großen Herz! Zulassung aller Kassen

Bewertung der Krankenhäuser die neuen

Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.?

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII

Unser Führungsleitbild

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung

Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen

Vertrag zur Umsetzung des 124 SGB XI häusliche Betreuung. (Übergangsvereinbarung 2013 im Freistaat Sachsen) zwischen

das Münchner Hospiz- und Palliativnetzwerk stellt sich vor

Personalmarketing Welche Bedeutung hat das KTQ -Verfahren diesbezüglich in der Praxis

Einführung in das Qualitätsmanagement, Selbst- und Fremdevaluation für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen 2017

Integrierte Versorgung als Wettbewerbsinstrument Hier steht das Thema des Vortrages

Transkript:

2. GesundheitsWirtschaftsKonferenz Marzahn-Hellersdorf Vertrauen statt Misstrauen Miteinander Pflegequalität sichern Kay Wilke-Schultz 01.12.2015

Überblick Marzahn-Hellersdorf Berliner Bezirk aus Sicht einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse Vertrauen und Misstrauen im Wirtschaftssektor Gesundheit Vertragspartnerschaft zwischen Anspruch und Wirklichkeit Ausblick Folie: 1

Marzahn-Hellersdorf aus Sicht einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse Anzahl Leistungserbringer : 42 ambulant 24 stationär Bezirk mit hoher sozialer und gesundheitlicher Belastung Entwicklung Bevölkerung: bereits jetzt hohe Zuwächse in den Altersgruppen 65, 65 bis 80 und über 80 Jahre bis 2030 Zuwachs in der Altersgruppe 65 um +76,8%, 65-80 um +65% und die Gruppe über 80Jahre wird sich mehr als verdoppeln. Dies deckt sich mit der derzeitigen Versichertenstruktur und den Prognosen der AOK Nordost. Konsequenz: Versorgung bleibt auf hohem Niveau sicherzustellen Folie: 2

Vertrauen und Misstrauen im Wirtschaftssektor Gesundheit Berichterstattung in den Medien überwiegend misstrauensfördernd: Stern, Nr. 48, vom 18.11.2015: Krebsmafia: Skrupellose Ärzte und Apotheker bereichern sich an der Versorgung von Krebskranken Berliner Morgenpost 25.11.2015: Stadtrat fordert Kündigung von Pflegedienst Fazit: schafft ein Klima des Misstrauens und Verunsicherung Folie: 3

Vertrauen und Misstrauen im Wirtschaftssektor Gesundheit Das höchste Ziel des Kapitals ist nicht Geld zu verdienen, sondern der Einsatz von Geld zur Verbesserung des Lebens. Henry Ford Folie: 4

Vertrauen und Misstrauen im Wirtschaftssektor Gesundheit Grundsätzliche Voraussetzungen für Vertrauen: Rollenklärung Vertreter einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse zwei Rechtskreise SGB V und SGB XI Wettbewerb der Krankenkassen politisch gewollt Grenzen Aufgabenbeschreibung im Gesetz Vorgaben für Verwaltungshandeln durch Aufsicht überprüfbar einige Verträge nur einheitlich und gemeinsam verhandelbar Gemeinsame Ziele gemeinsame Verantwortung für die Sicherstellung der pflegerische Versorgung Erfahrung im Umgang miteinander prägen zukünftige Verhandlungen gesetzliche Instrumente legen den Schwerpunkt auf Kontrolle und Einsichtnahme - Einsatz ist Verwaltungshandeln, nicht Misstrauen! Ergibt sich aus der Rolle heraus! Folie: 5

Vertragspartnerschaft zwischen Anspruch und Wirklichkeit Ein Kompromiss, das ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass jeder meint, er hätte das größte Stück bekommen. L. Erhardt Folie: 6

Vertragspartnerschaft zwischen Anspruch und Wirklichkeit Anspruch Verhandeln braucht Kultur Begegnung auf menschlicher Ebene positiv gestalten kein Denken in Sieger/Besiegter-Schemata kein Verbeißen in Positionen stets sachgerechtes Handeln und nicht emotionales Handeln transparentes Handeln Kontinuität immer im Kontakt bleiben Verhandeln erfordert Professionalität Trennung zwischen Mensch und Sache Limits sind zu kommunizieren offen bleiben für Kompromisse aktives Zuhören langfristige gemeinsame Ziele im Auge behalten und den Verlockungen kurzfristiger Erfolge widerstehen vorbehaltlos konstruktives Handeln Folie: 7

Vertragspartnerschaft zwischen Anspruch und Wirklichkeit Wirklichkeit sieht anders aus! Folie: 8

Ausblick Herausforderung Lösungsansatz qualitative Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen Verteilung der begrenzten Mittel optimieren gesetzliche Vorgaben beachten und umsetzen medizinische und technische Veränderungen antizipieren gemeinsame Ziele erkennen Veränderungen Arbeitskräftepotential Missbrauch, Korruption im Gesundheitswesen Entwicklungen gemeinsam erkennen, bewerten und umsetzen Transparenz herstellen professionelles Handeln positive Grundhaltung zur Vertragspartnerschaft kompromissloses Handeln bei Korruption und Betrug Folie: 9