13. Wahlperiode 08. 02. 2005 Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Walter GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Flurbereinigung Hohenasperg Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Landesanstalt für Umweltschutz, dass bei der Kartierung von Trockenmauern der Statuts Quo erfasst werden muss und somit zum Zeitpunkt der Kartierung unverfugte Trockenmauern als 24 a-biotope erfasst werden müssen, unabhängig davon, ob die Trockenmauern zu einem früheren Zeitpunkt verfugt waren oder nicht? Falls ja, welche Konsequenzen ergeben sich damit für die Flurbereinigung am Hohenasperg? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der überwiegende Teil der vorhandenen Mauern nicht einsturzgefährdet ist und daher zum Schutz der vorhandenen Ökosysteme in ihrem derzeitigen Zustand erhalten werden sollten? 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das Vorkommen der Mauereidechse am Hohenasperg und welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung in diesem Zusammenhang aus Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU, nach dem Mauereidechsen zu den streng zu schützenden Arten gehören? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein naturschutzrelevantes Verfahren, wie die Flurbereinigung am Hohenasperg, mit einer landschaftsschutzrechtlichen Erlaubnis (LSG-Erlaubnis) durch das Landratsamt Ludwigsburg nicht sachgerecht behandelt wird? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Zeitraum für die erfolgte Kartierung des Hohenaspergs nicht ausreichend war, um im notwendigen Umfang Kenntnisse über die Flora und Fauna des betroffenen Gebie- Eingegangen: 08. 02. 2005 / Ausgegeben: 09. 03. 2005 1
tes zu erlangen und falls ja, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? 6. Welche geschützten und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten wurden bei der Kartierung erfasst und was gedenkt die Landesregierung zu tun, um diese Arten auch zukünftig zu schützen? 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass auch eine hinter den Mauern stattfindende Betonierung den Lebensraum von Eidechsen und Schlangen zerstört und somit der ökologische Nutzen der Trockenmauern verloren geht und falls ja, welche Konsequenzen sind nach Meinung der Landesregierung daraus zu ziehen? 8. Welche Ausgleichsmaßnahmen plant die Landesregierung für eventuelle Zerstörungen von 24 a-biotopen und wo sollen diese Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden? 9. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass im Bereich des Hohenaspergs zukünftig nur noch insektenfreundliche Beleuchtungen angebracht werden dürfen und welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die bisher geplante Beleuchtung im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen vor? 03. 02. 2005 Walter GRÜNE Begründung Die bisher vom Landratsamt Ludwigsburg geplante Durchführung der Flurbereinigung lässt befürchten, dass die Belange des Naturschutzes bei weitem nicht die notwendige Berücksichtigung finden werden. Dies steht in krassem Widerspruch zu den Ausführungen von Minister Willi Stächele im August 2004 auf dem Hohenasperg, in denen er sich für eine naturverträgliche Flurbereinigung aussprach. Vielmehr ist zu befürchten, dass wichtige Lebensräume für Flora und Fauna zerstört werden. Antwort Mit Schreiben vom 3. März 2005 Nr. Z(46) 0141.5/273 F beantwortet das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Landesanstalt für Umweltschutz, dass bei der Kartierung von Trockenmauern der Status Quo erfasst werden muss und somit zum Zeitpunkt der Kartierung unverfugte Trockenmauern als 24 a-biotope erfasst werden müssen, unabhängig davon, ob die Trockenmauern zu einem früheren Zeitpunkt verfugt waren oder nicht? Falls ja, welche Konsequenzen ergeben sich damit für die Flurbereinigung am Hohenasperg? Zu 1.: Ziffer 6.3 der Anlage zu 24 a des Naturschutzgesetzes (NatSchG) definiert Trockenmauern: Demzufolge werden Mauern, die in der freien Landschaft 2
ohne Verwendung von Mörtel aus Steinen aufgeschichtet wurden, als Trockenmauern bezeichnet. Folgerichtig wurden im Rahmen der Kartierung der 24 a-biotope am Hohenasperg lediglich die unverfugten Mauern aufgenommen. In der Beschreibung zur Kartierung wird darauf hingewiesen, dass es am Hohenasperg auch Mauern gibt, die verfugt sind. Diese Mauern seien keine 24 a-biotope. Die Prüfung der Mauern am Hohenasperg durch das beauftragte Ingenieurbüro ergab, dass die meisten Mauern aufgrund ihrer Bauweise (kein Hintergemäuer ) keine Trockenmauern gewesen sein können. Das Ingenieurbüro stellt auch fest, dass für eine Vielzahl von Mauern, die höher als 2,60 m sind, aus statischen Gründen eine Trockenmauerbauweise ausgeschlossen ist. Nach Aussage des Ingenieurbüros ist für Trockenmauern ab einer Höhe von 2,60 m der statische Nachweis im Sinne der DIN Vorschriften rechnerisch nicht möglich. Eine hinreichende Standsicherheit der Mauern dürfte jedoch mit Ausführung der vom Ingenieurbüro empfohlenen Maßnahmen gewährleistet sein. 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der überwiegende Teil der vorhandenen Mauern nicht einsturzgefährdet ist und daher zum Schutz der vorhandenen Ökosysteme in ihrem derzeitigen Zustand erhalten werden sollten? Zu 2.: Der Auffassung, wonach der überwiegende Teil der vorhandenen Mauern nicht einsturzgefährdet ist und daher zum Schutz der vorhandenen Ökosysteme in ihrem derzeitigen Zustand erhalten werden können, kann nicht zugestimmt werden. Bereits mit Schreiben vom 23. Mai 2000 hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg die geotechnische Situation des Rebhangs am Hohenasperg zum damaligen Zeitpunkt wie folgt beurteilt: Circa 7 % der Weinbergmauern seien bereits abschnittsweise eingefallen, ein großer Teil befinde sich in einem labilen Zustand. Auffallend seien sehr starke Verwitterungserscheinungen einzelner Mauersteine. Ferner sei ein oft mangelhafter Mauerwerksverband, eine fehlende Verzahnung zwischen verschiedenen alten Mauerabschnitten und betonierten Abschnitten ohne Drainagen festzustellen. Überall dort, wo eingestürzte Mauern einen Einblick in den Aufbau der Stützwände geben, fehle das so genannte Hintergemäuer, das andernorts alte, solide hergestellte Weinbergmauern mit guter Standfestigkeit auszeichne. Der Alterungszustand der Mauern lasse bei extremen Witterungsbedingungen an vielen Stellen weitere Einstürze erwarten. Dort wo vorhandene Mauern in ihrem derzeitigen Zustand erhalten werden können, werde dies auch getan. Bei gemeinsamen Begehungen des Ingenieurbüros, der Mitarbeiter der Flurneuordnung, des Naturschutzes, des Naturschutzbeauftragten und des privaten Naturschutzes sei auch begonnen worden, bei den in Frage kommenden Sanierungsmaßnahmen der Mauern entlang der beiden Hauptwege festzulegen, ob in sanierungsbedürftigen Bereichen so genannte Ökofenster bei vorhandenen geschützten Pflanzen oder Tieren von der Verfugung ausgenommen werden können, sofern es die Verkehrssicherheit zulasse. 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das Vorkommen der Mauereidechse am Hohenasperg und welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung in diesem Zusammenhang aus Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU, nach dem Mauereidechsen zu den streng zu schützenden Arten gehören? 3
Zu 3.: Die vom damaligen Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung in Auftrag gegebene Reptilienuntersuchung an ein Büro weist das Vorkommen der Mauereidechse am Hohenasperg nach. Damit ihre Population nicht gefährdet werde, würden im Übrigen nicht alle Mauern saniert und zudem die Mauersanierung nur sukzessive über einen längeren Zeitraum durchgeführt. So stünden den Mauereidechsen immer wieder Rückzugsgebiete zur Verfügung. Der Zeitpunkt der Sanierung einzelner Mauerabschnitte werde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Dabei sei den Lebensbedingungen von Flora und Fauna Rechnung zu tragen. 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein naturschutzrelevantes Verfahren, wie die Flurbereinigung am Hohenasperg, mit einer landschaftsschutzrechtlichen Erlaubnis (LSG-Erlaubnis) durch das Landratsamt Ludwigsburg nicht sachgerecht behandelt wird? Zu 4.: Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum teilt die Auffassung des Regierungspräsidiums Stuttgart in dessen Schreiben vom 15. September 2004, dass die Zuständigkeit des Landratsamts Ludwigsburg nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung gegeben ist. Im Rahmen des Erlaubnisoder Befreiungsverfahrens hat das Landratsamt zudem auch den Artenschutz als Bestandteil des Naturhaushalts zu berücksichtigen. Das vorliegende ökologische Gutachten gibt ausreichend Hinweise und Gesichtspunkte für die naturschutzrechtliche Arbeit. 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Zeitraum für die erfolgte Kartierung des Hohenaspergs nicht ausreichend war, um im notwendigen Umfang Kenntnisse über Flora und Fauna des betroffenen Gebietes zu erlangen und falls ja, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? Zu 5.: Zur Vorbereitung des Flurneuordnungsverfahrens wurden ökologische Untersuchungen in Auftrag gegeben. Im Rahmen des Termins zur Festlegung der allgemeinen Leitsätze über Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes in der Flurneuordnung wurden die Ergebnisse vorgestellt und die Vertreter des amtlichen und privaten Naturschutzes gebeten, diese gegebenenfalls zu ergänzen. Seit letztem Jahr werden mit dem amtlichen und privaten Naturschutz alle Mauern besichtigt und Flora und Fauna erfasst und bewertet. Somit werden umfassend, aktuell und über einen ausreichenden Zeitraum Flora und Fauna erfasst. 6. Welche geschützten und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten wurden bei der Kartierung erfasst und was gedenkt die Landesregierung zu tun, um diese Arten auch zukünftig zu schützen? Zu 6.: Die Tier- und Pflanzenarten werden derzeit noch vom Landratsamt erfasst. Eingriffe in Lebensräume bei den Mauern, die verkehrsunsicher sind oder durch ihren labilen Zustand in ihrer Standsicherheit gefährdet sind, sollen so gering wie möglich gehalten werden. Soweit erforderlich und möglich, werden durch Ausgleichsmaßnahmen Ersatzlebensräume geschaffen. 4
7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass auch eine hinter den Mauern stattfindende Betonierung den Lebensraum von Eidechsen und Schlangen zerstört und somit der ökologische Nutzen der Trockenmauern verloren geht und falls ja, welche Konsequenzen sind nach Meinung der Landesregierung daraus zu ziehen? Zu 7.: Allen Beteiligten ist bewusst, dass durch die teilweise vorgesehene Verfugung der Mauern Lebensräume verloren gehen. Dies sind durch notwendige Sanierungsmaßnahmen bedingte Eingriffe, die an anderer Stelle soweit wie möglich ausgeglichen werden müssen. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass ohne die Sanierung in den nächsten Jahren erhebliche Teile vorhandener Mauern weiter einfallen werden. Es besteht die akute Gefahr, dass die Bewirtschaftung der Weinberge aufgegeben wird; die Lebensräume und das Gesamterscheinungsbild des Hohenaspergs würden in absehbarerem Zeitraum unwiderruflich verloren gehen. Ein Verzicht auf die Sanierung wäre daher keine Alternative. 8. Welche Ausgleichsmaßnahmen plant die Landesregierung für eventuelle Zerstörungen von 24 a-biotopen und wo sollen diese Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden? Zu 8.: In welche 24 a-biotope eingegriffen werden muss und welche Ausgleichsmaßnahmen hierfür festgelegt werden sollen, steht noch nicht fest. Dies muss im Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan vorgenommen werden, der derzeit vom Landratsamt Ludwigsburg aufgestellt wird. 9. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass im Bereich des Hohenaspergs zukünftig nur noch insektenfreundliche Beleuchtungen angebracht werden dürfen und welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die bisher geplante Beleuchtung im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen vor? Zu 9.: Die Beleuchtung der Zufahrt der Festungsanlage und der Gebäude sowie des Parkplatzes ist nicht Gegenstand des Flurneuordnungsverfahrens, sondern Gegenstand der Sanierung der Festungsanlage. Das Landratsamt Ludwigsburg hat erklärt, dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung so unweltfreundlich wie möglich ausfällt. Die zeitweise vorhandene Beleuchtung des Hauptweges durch das Flurbereinigungsgebiet durch die Stadt Asperg wurde zwischenzeitlich wieder entfernt. Stächele Minister für Ernährung und Ländlichen Raum 5