Wohnungsbauförderung in Hessen Veranstaltung Bezahlbares Wohnen und Bauen in Hessen Rathaus Kassel 28. November 2016 Dr. Harald Schlee Abteilungsleiter Wohnungs- und Städtebau
Agenda 1. Vorstellung WIBank 2. Sozialer Mietwohnungsbau 3. KfW-Förderung im Mietwohnungsbau 4. Wohneigentumsförderung Stand: 16.11.2016 2
Vorstellung WIBank Rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Auftrag zur Umsetzung der monetären Förderung in Hessen 407 Mitarbeiter (Stand 31.12.2015) Bilanzsumme 2015: 16,8 Mrd. EUR Langjährige Erfahrung im Immobilienkreditgeschäft (insb. Sozialer Wohnungsbau, KfW-Programme) Stand: 16.11.2016 3
Sozialer (Miet-)Wohnungsbau Allgemeine Rahmenbedingungen Ziel: Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Mietwohnraum versorgen können. Im Ballungsraum Programm für Bezieher mittlerer Einkommen. Mittel: In der Regel Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Förderberechtigte: Alle natürlichen und juristischen Personen Rechtliche Grundlagen: Hessisches Wohnraumfördergesetz, Förderrichtlinien Stand: 16.11.2016 4
Neubau Mietwohnungen Konditionen Baudarlehen von bis zu 1.600 / m 2 Wohnfläche Festzins für 20 Jahre 0,6 % Neu: Zuschuss von 10% des Darlehensbetrages zur Verbesserung der Konditionen Weitere Vorteile: Keine Bereitstellungszinsen Nachrangfinanzierung Konditionensicherheit Stand: 16.11.2016 5
Neubau Mietwohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen 20 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindung Miethöhe: ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 15 % (mittlere Einkommen: 10 %) Die Miete ist bei der Anmeldung verbindlich zu erklären. Anpassung der Miete entsprechend Verbraucherpreisindex Mittelbare Belegung möglich (Übertragung der Bindungen auf freie Wohnungen im Bestand des Unternehmens) Stand: 16.11.2016 6
Modernisierung von Mietwohnungen Förderfähige Maßnahmen auch die in Verbindung mit der Modernisierung durchgeführte Instandsetzung (bei Modernisierung > Instandsetzung) Förderfähig sind alle nicht-energetischen Maßnahmen Keine Förderung von energetischen Maßnahmen, die die KfW fördert (KfW-Mittel können aber gemeinsam mit Modernisierungsmitteln beantragt werden) Stand: 16.11.2016 7
Modernisierung Mietwohnungen Förderhöhe Darlehen in Höhe von bis zu 85 % der förderungsfähigen Kosten Festzins 15 Jahre 0,9 % Neu: Zuschuss von 5% des Darlehensbetrages zur Verbesserung der Konditionen Stand: 16.11.2016 8
Modernisierung Mietwohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen Bindung 10 Jahre Im Sozialwohnungsbestand keine Bindungsverlängerung über 10 Jahre hinaus Bindung greift erst bei Mieterfluktuation Mieterhöhung nach Modernisierung auf höchstens 2 je m² Wohnfläche und Monat begrenzt Stand: 16.11.2016 9
Studentisches Wohnen Regelwerk und Konditionen analog Sozialem Mietwohnungsbau Sonderregelungen wo aufgrund der Zielgruppe erforderlich Darlehen bis zu 1.700 / m 2 Wohnfläche und ergänzender Zuschuss (10 % des Darlehensbetrags) Stand: 16.11.2016 10
Kommunales Investitionsprogramm (KIP) - Sonderprogramm - Alle Fördertatbestände aus Neubau und Modernisierung Sonderoptionen für kommunale Antragsteller Förderdarlehen bis zu 2.000 / m 2 zu 0 % Zins für 15 Jahre (Übernahme Verzinsung durch Land) Stand: 16.11.2016 11
Kommunales Investitionsprogramm (KIP) Mietpreis- und Belegungsbindungen Es bestehen Mietpreis- und Belegungsbindungen für 15 Jahre Einkommensgrenzen des HWoFG für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen D.h. im Fördergebiet für mittlere Einkommen (s.o.) für bis zu 50% der Wohnungen Belegung mit Haushalten mit mittleren Einkommen Wohnberechtigt sind auch Flüchtlinge ohne dauerhaften Aufenthaltstitel, bei denen mit einem dauerhaften Aufenthalt zu rechnen ist. Miete 15% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete Stand: 16.11.2016 12
Neubau und Modernisierung von Mietwohnungen Verfahren Anmeldung des Bauvorhabens bei der Wohnraumförderstelle (Termine: Frühjahr jeden Jahres + lfd. Nachmeldung) Entscheidung über die Aufnahme in ein Bauprogramm durch das Ministerium ( Mittelbereitstellung ) Einreichen eines förmlichen Förderantrags bei der Wohnraumförderstelle oder nach Abstimmung mit der Wohnraumförderstelle direkt bei der WIBank Erteilen der Förderzusage durch die WIBank Stand: 16.11.2016 13
KfW-Förderung für Mietwohnungen Energieeffizient Bauen Förderstufen nach EnEV Primärenergie (Q P ) Wärmeverlust (H T ) (in % des Referenzgebäudes nach EnEV) Zinssatz* Förderkredit Tilgungszuschuss KfW Tilgungszuschuss Land KfW-Effizienzhaus 40 40 % 55 % ab 10 % 3,5 % KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % KfW-Effizienzhaus 70** 70 % 85 % 0,60 % (10 Jahre) 1,40 % (20 Jahre) + 5 % - 3,5 % - Referenzgebäude EnEV 100 % 100 % Einbindung eines anerkannten Energieberaters / Sachverständigen erforderlich (www.energie-effizienz-experten.de) * Stand: 01.10.2016 ** in Verbindung mit Sozialem Wohnungsbau / für kommunale Unternehmen Stand: 16.11.2016 14
Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Förderstufen Zinssatz Primärenergie Wärmeverlust Tilgungszuschuss KfW Tilgungszuschuss Land KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % 27,5 % 5 % KfW-Effizienzhaus 70 70 % 85 % 22,5 % 5 % KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 85 % 100 % 100 % 115 % ab 0,60 % (10 Jahre) 17,5 % 15,0 % 5 % 5 % KfW-Effizienzhaus 115 115 % 130 % 12,5 % 5 % KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % 175 % 12,5 % 5 % Einzelmaßnahmen* - - 7,5 % - (Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV) Stand: 16.11.2016 15
Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderbereiche 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. altersgerechte Stellplätze für PKW oder Kinderwagen) www.kfw.de/haus 5 Maßnahmen an Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Modernisierung WC, Waschbecken) 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutz, Schutz vor Einbruch) 6 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (z. B. elektronische Türöffner, Garagenöffner) 3 Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlagen, Rampen) 7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 4 Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen) Stand: 16.11.2016 16
Kombinationsmöglichkeiten Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen Ergänzende KfW-Programme und energetische Landeszuschüsse Beantragung in einem Antrag direkt bei der WIBank Stand: 16.11.2016 17
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Förderziel und Zielgruppe Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Neubau oder Bestandserwerb Wesentliche Zielgruppe: Haushalte mit Kindern und Haushalte mit besonderem Bedarf (z.b. Behinderung eines Haushaltsangehörigen) Deutlich erhöhte Einkommensgrenzen Stand: 16.11.2016 18
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Förderkonditionen Darlehen begrenzt auf 50% der Gesamtkosten Darlehen bis 115.000 (Neubau) und 100.000 (Bestandserwerb) Verbilligter Zins für 10 Jahre (derzeit 0,90 %) Nachrangdarlehen Stand: 16.11.2016 19
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum Behindertengerechter Umbau Zuschuss von 50% der Gesamtkosten, maximal 12.500 je Wohneinheit innerhalb von 5 Jahren Maximalbeträge für Einzelmaßnahmen: Bad: Um-/Einbau 5.000 Küche: Um-/Einbau 5.000 Lift-/Aufzugseinbau 6.000 Alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen 2.500 Stand: 16.11.2016 20
Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Darlehensvergabe WIBank an Wohnungseigentümergemeinschaft Programme KfW-Energieeffizient Sanieren und Altersgerecht Umbauen Verfahrensvereinfachung durch Landesbürgschaft (Grundbucheintragung entfällt) Beantragung direkt bei der WIBank Stand: 16.11.2016 21
Ansprechpartner Programme: Name: Telefon: Mietwohnungsbauprogramm (Neubau) Mietwohnungsbauprogramm (Modernisierung) KfW-Programme Hess. Energieeffizienzprogramm Frank Müller 069 9132-2565 Timo Steinmetz 069 9132-4604 Manja Walden 069 9132-2592 Studentisches Wohnen Daniel Vater 069 9132-2580 WEG-Förderung Jan Ulbrich 069 9132-2589 Wohneigentumsförderung Stefanie Bär 069 9132-2579 Dr. Harald Schlee 069 9132-5725 Informationen, Merkblätter, Formulare unter www.wibank.de Stand: 16.11.2016 22
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