N I EDERSCHRIFT ANWESEND WAREN: Vorsitzender. Landrat. Herrn Paul Junker. Kreisbeigeordnete. Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordneter



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Transkript:

N I EDERSCHRIFT über die 6. Sitzung des Kreistages am Montag, dem 09.03.2015, im Gebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstraße 8, im Sitzungssaal 3. ANWESEND WAREN: Vorsitzender Herrn Paul Junker Landrat Kreisbeigeordnete Herrn Dr. Walter Altherr Herrn Gerhard Müller Kreisbeigeordneter Kreisbeigeordneter CDU-Fraktion Herrn Jean-Pierre Biehl Herrn Dr. Peter Degenhardt Frau Brigitte Hörhammer Herrn Marcus Klein Herrn Klaus Layes Herrn Christian Meinlschmidt Herrn Armin Obenauer Frau Anja Pfeiffer Herrn Armin Rinder Herrn Walter Rung Herrn Norbert Ulrich Herrn Ulrich Wasser Herrn Jürgen Wenzel Kommt zur Sitzung um 14:35 Uhr. SPD-Fraktion Herrn Hans-Norbert Anspach Herrn Knut Böhlke Herrn Heinz Christmann Frau Gabriele Galle Frau Dr. Petra Heid Herrn Harald Hübner Frau Miriam Jung Herrn Martin Müller Herrn Hartwig Pulver Herrn Daniel Schäffner Herrn Hans-Josef Wagner Herrn Thomas Wansch Herrn Harald Westrich

Niederschrift der 6. Sitzung des Kreistages vom 09.03.2015 FDP-Fraktion Herrn Goswin Förster FWG-Fraktion Frau Hedwig Füssel Herrn Otto Karl Hach Herrn Uwe Unnold Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen Herrn Dr. Eike Heinicke Frau Dr. Freia Jung-Klein Herrn Jochen Marwede Die LINKE Herrn Alexander Ulrich Kommt zur Sitzung um 14:35 Uhr. Verwaltung Herrn Achim Schmidt Frau Ursula Spelger Herrn Karl-Ludwig Kusche Frau Melanie Gentek Frau Tassya Rauch Herrn Rene Mar Herrn Ralf Lessmeister Herrn Harald Laborenz Frau Maren Becker Herrn Klaus Nabinger Abteilungsleitung 1 Kreisverwaltungsdirektorin Abteilungsleitung 5 Abteilung 5 Abteilung 5 Abteilung 5 Abteilung 3 Abteilung 3 Abteilung 3 Abteilung 4

Niederschrift der 6. Sitzung des Kreistages vom 09.03.2015 Entschuldigt fehlten: Kreisbeigeordnete Frau Gudrun Heß-Schmidt Entschuldigt. CDU-Fraktion Frau Ursula Dirk Herrn Arnold Germann Herrn Ralf Hechler Entschuldigt. Entschuldigt. Entschuldigt. SPD-Fraktion Frau Karin Decker Entschuldigt. FWG-Fraktion Herrn Günther Dietrich Herrn Peter Schmidt Herrn Ero Franz Zinßmeister Entschuldigt. Entschuldigt. Entschuldigt. Die LINKE Herrn Dr. Albert Rübel Entschuldigt. Verwaltung Herrn Wolfgang Heintz Frau Elvira Schlosser Entschuldigt. Entschuldigt. Beginn: 14:30 Uhr Ende: 15:12 Uhr

Niederschritt der 6. Sitzung des Kreistages vom 09.03.2015 Anwesenheit während der Beratung und Beschlussfassung: TOP 1 bis TOP 6: Als Vorsitzender Herr Paul Junker, Landrat und 34 Mitglieder des Kreistages. Sodann wird beraten und beschlossen:

Niederschrift der 6. Sitzung des Kreistages vom 09.03.2015 Zu der Sitzung wurden die Kreistagsmitglieder am 02.03.2015 schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen. Ort, Tag und Beginn der Sitzung, sowie die Tagesordnung wurden am 06.03.2015 in der Tageszeitung Die Rheinpfalz, Ausgabe Kaiserslautern" und im Internet unter der Adresse www.kaiserslautern-kreis.de öffentlich bekannt gemacht. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt der Vorsitzende die Öffentlichkeit sowie die Vertreter der Presse; insbesondere die stellvertretende Leiterin der Lokalredaktion der Tageszeitung Die Rheinpfalz" Kaiserslautern, Frau Gabriele Schöfer. Außerdem spricht Herr Landrat Junker einigen Gremienmitgliedern nachträglich seine Geburtstagsglückwünsche aus. Nachdem sich keine Wortmeldungen zur Tagesordnung ergeben, eröffnet der Vorsitzende, Herr Landrat Paul Junker die Sitzung. Er stellt die ordnungsgemäß ergangene Einladung und die Beschlussfähigkeit des Kreistages fest. Zur Schriftführerin wird Frau Carmen Zäuner bestellt. Auf Frage des Vorsitzenden erhebt sich kein Einwand gegen die Tagesordnung gemäß Schreiben vom 02.03.2015. Änderungswünsche werden nicht vorgetragen; somit wird die Tagesordnung wie folgt festgestellt:

Niederschrift der 6. Sitzung des Kreistages vom 09.03.2015 T a g e s o r d n u n g : Öffentlicher Teil Ausschreibung Mittagessen Jakob-Weber-Schule Landstuhl - 0569/2015 Grundsatzentscheidung Änderung der Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk 0573/2015 Pfalz über die Durchführung und Finanzierung der Schuldnerberatung im Landkreis Kaiserslautern Beantwortung einer Anfrage gemäß 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Einwohnerfragestunde Nichtöffentlicher Teil Energetische Sanierung Kreisverwaltungsgebäude - Fassa- 0567/2015 densanierung; hier: Vergabe Objektplanungsleistung Personalangelegenheit 0571/2015

Niederschrift der 6. Sitzung des Kreistages vom 09.03.2015 Öffentlicher Teil TOP 1 Ausschreibung Mittagessen Jakob-Weber-Schule Landstuhl - Grundsatzentscheidung Vorlage: 0569/2015 Der Kreistag stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt, den Auftrag für die Mittagsverpflegung der Jakob-Weber-Schule in Landstuhl im Rahmen einer freihändigen Vergabe gemäß 3 Abs. 5 Ziff. j der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen bzw. Integrationsunternehmen zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: -35- - 0- - 0-

KREISVERWALTUNG KAISERSLAUTERN Fachbereich 3.4 Landkreis L Kaiserslautern 0569/2015 19.02.2015 Beschlussvorlage Beratungsfolge Termin Status Kreisausschuss 02.03.2015 nicht öffentlich Kreistag 09.03.2015 öffentlich Ausschreibung Mittagessen Jakob-Weber-Schule Landstuhl - Grundsatzentscheidung Sachverhalt: Aufgrund der Kündigung des bisherigen Essenslieferanten (Simotec GmbH, früher: Westpfalz Werkstätten) ist es erforderlich, die Mittagsverpflegung für den Ganztagsbetrieb der Jakob-Weber-Schule mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 neu auszuschreiben. Im Jahr 2014 wurden an der Schule 7.614 Essen (4.812 Kinder- und 4.279 Jugendportionen) zu einem Gesamtpreis von 18.486,80 ausgegeben. Die Verpflegung besteht aus einem Hauptgericht, einem Dessert sowie einem Getränk (Wasser, Tee) pro Person. Das Essen wurde bisher in der Fa. Simotec gekocht, zur Schule geliefert und dort vom Personal des Landkreises aufbereitet und ausgegeben. Die Mittagsverpflegung der Ganztagsschüler soll mit einer Laufzeit von zwei Jahren neu ausgeschrieben werden; der Vertrag soll sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängern, wenn keine der Vertragsparteien zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Die Leistungsbeschreibung wird mit der Schule noch im Detail abgestimmt. Die Leistungen sind grundsätzlich öffentlich auszuschreiben; unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine beschränkte Ausschreibung erfolgen. Eine freihändige Vergabe gemäß 3 Abs. 5 Ziff. j der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ist für den Fall zulässig, wenn Aufträge ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden sollen; diese Regelung erstreckt sich seit Inkrafttreten der VV Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in RLP" auch auf Integrationsunternehmen (s. Nrn. 7.2 und 7.3). Die Entscheidung darüber, ob ein Auftrag im Sinne des 3 Abs. 5 Ziff. j VOL/A ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen bzw. Integrationsunternehmen vergeben werden soll, liegt im Ermessen des Schulträgers. Im Rahmen der Vergabe der Mittagsverpflegung für die Hans-Zulliger-Schule in Enkenbach- Alsenborn mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 hat der Kreisausschuss am 22.04.2013 bereits den Grundsatzbeschluss gefasst, den Auftrag im Rahmen einer freihändigen Vergabe gemäß 3 Abs. 5 Ziff. j der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen zu vergeben. Die Verwaltung schlägt auch für die Jakob-Weber-Schule in Landstuhl die Variante der freihändigen Vergabe vor, mit der damit einhergehenden Verpflichtung, den Auftrag an Werk-

Stätten für behinderte Menschen bzw. Integrationsbetriebe zu vergeben. Beschlussvorschlag: Der Kreistag stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt, den Auftrag für die Mittagsverpflegung der Jakob-Weber-Schule in Landstuhl im Rahmen einer freihändigen Vergabe gemäß 3 Abs. 5 Ziff. j der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen bzw. Integrationsunternehmen zu vergeben. Ilm Auftrag: Leßmeister

Niederschrift der 6. Sitzung des Kreistages vom 09.03.2015 TOP 2 Änderung der Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk Pfalz über die Durchführung und Finanzierung der Schuldnerberatung im Landkreis Kaiserslautern Vorlage: 0573/2015 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Diakonischen Werk getroffene und zum 01.10.2014 in Kraft getretene Vereinbarung (Anlage 2) entsprechend der Anlage 1 anzupassen. -35- - 0- - 0-

KREISVERWALTUNG KAISERSLAUTERN Abteilung 1 1.1 /as/ 0573/2015 Landkreis L Kaiserslautern 25.02.2015 Beschlussvorlage Beratungsfolge Termin Status Kreisausschuss Kreistag 02.03.2015 09.03.2015 nicht öffentlich öffentlich Änderung der Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk Pfalz über die Durchführung und Finanzierung der Schuldnerberatung im Landkreis Kaiserslautern Sachverhalt: In der Kreistagssitzung vom 21.07.2014 wurde die Verwaltung beauftragt eine Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk über die Durchführung und Finanzierung der Schuldnerberatung abzuschließen. Hintergrund der Vereinbarung war bereits damals, dass die Stellen nur mit gut ausgebildeten Spezialisten besetzt werden können. Die Beratungsstellen sind als sogenannte geeignete Stellen" im Verbraucherinsolvenzverfahren durch das Land Rheinland- Pfalz anerkannt und werden entsprechend gefördert. Aufgrund der damaligen Vereinbarung wurde die kommunale Beratungsstelle in der Trägerschaft des Landkreises auf 0,5 Stellenanteile reduziert. Für diesen Anteil ist keine Vertretungsregelung vorgesehen; der Landkreis verfügt auch nicht über weitere entsprechend ausgebildete Spezialisten zur Vertretung. Nachdem die Mitarbeiterin bereits längere Zeit erkrankt ist, wird vorgeschlagen, auch diese 0,5 Stellenanteile zusätzlich noch an das Diakonische Werk auszulagern. Die Kosten der Schuldnerberatung werden neben der Anerkennung und Förderung durch das Land auch von der Kreissparkasse Kaiserslautern erstattet. Die erforderlichen vertraglichen Änderungen sind in der Anlage 1 dargestellt. Diese ändern die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Kaiserslautern und dem Diakonischen Werk über die Durchführung und Finanzierung der Schuldnerberatung im Landkreis Kaiserslautern. I Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die mit dem Diakonischen Werk getroffene und zum 01.10.2014 in Kraft getretene Vereinbarung (Anlage 2) entsprechend der Anlage 1 anzupassen.

Im Auftrag: Achim Schmidt Abteilungsleiter Anlage 1_Vereinbarung_2014 Anlage 2 - Änderung der Vereinbarung

(q) 9) Vereinbarung zwischen dem Landkreis Kaiserslautern und dem Diakonischen Werk Pfalz über die Durchführung und Finanzierung der Schuldnerberatung im Landkreis Kaiserslautern 1 Ausgangslage Schuldnerberatung ist eine kommunale Aufgabe und Verpflichtung. Sie ist auf Basis des 11 Abs. 5 SGB XII geboten, wenn Lebenslagen, in denen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich oder zu erwarten sind, vermieden oder überwunden werden können. Nach 16a SGB II kann Schuldnerberatung insbesondere dann erbracht werden, wenn sie für die Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in das Erwerbsleben erforderlich ist. Im Landkreis Kaiserslautern wird Schuldner- und Insolvenzberatung seit dem Jahr 1999 durch eine kommunale Beratungsstelle in Trägerschaft des Landkreises Kaiserslautern und eine Beratungsstelle in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Pfalz durchgeführt. Beide Beratungsstellen sind als sogenannte geeignete Stellen" im Verbraucherinsolvenzverfahren durch das Land Rheinland-Pfalz anerkannt und werden von diesem entsprechend gefördert. Im Sinne des in 5 SGB XII verankerten Subsidiaritätsprinzips sind der Landkreis Kaiserslautern und das Diakonische Werk Pfalz übereingekommen, Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Kaiserslautern ab dem Jahr 2014 nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu erbringen. 2 Anspruchsgrundlage Der Anspruch auf Schuldnerberatung gegenüber dem örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträger leitet sich ab aus den 5, 10, 11 und 15 SGB XII, 4 SGB II und 4, 28 und 41 SGB Vlll. Er ist nicht beschränkt auf Empfängerinnen oder Empfänger laufender oder einmaliger Hilfen auf der Grundlage dieser Gesetze, sondern umfasst im Sinne der Vermeidung von Hilfebedürftigkeit alle Personen, die ver- oder überschuldet oder von Ver- oder Überschuldung bedroht sind. Grundlage der Arbeit und Ausstattung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ist - über die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften hinaus - die als Anlage beigefügte Rahmenkonzeption für die Schuldner- und Insolvenzberatung im Diakonischen Werk Pfalz. 1. Beratungsstelle Kaiserslautern: 3 Durchführung und Finanzierung a. Das Diakonische Werk Pfalz betreibt mit 1,0 Fachpersonalstellen eine durch das Land Rheinland-Pfalz anerkannte und geförderte Schuldner- und Insolvenzbera- 1

tungsstelle am Standort Kaiserslautern für Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd, Otterbach-Otterberg und Weilerbach. Der Landkreis Kaiserslautern trägt die unter Berücksichtigung der pauschalierten Landeszuwendung verbleibenden Personal- und Sachkosten für die vorgenannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Der Landkreis Kaiserslautern betreibt mit 0,5 Fachpersonalstellen eine Schuldnerund Insolvenzberatungsstelle am Standort Kaiserslautern für Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn. Die Beratungsstellen beider Träger werden in Räumlichkeiten des Hauses der Diakonie angesiedelt. Zu diesem Zweck stellt das Diakonische Werk Pfalz dem Landkreis Kaiserslautern einen IT-fähigen Arbeitsplatz zur Verfügung. Die hierfür anfallenden, angemessenen Kosten werden durch den Landkreis Kaiserslautern erstattet (s. Nr. 3. e.), soweit die Leistungen und Kosten nicht direkt vom Landkreis übernommen werden. In diesem Fall entfällt die pauschalierte Abrechnung. Beratungsstelle Landstuhl: Das Diakonische Werk Pfalz betreibt mit 1,0 Fachpersonalstellen eine durch das Land Rheinland-Pfalz anerkannte und geförderte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle am Standort Landstuhl für Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl und Ramstein-Miesenbach. Das Diakonische Werk Pfalz trägt 25% der anfallenden Personal- und Sachkosten (Trägeranteil). Der Landkreis Kaiserslautern trägt die unter Berücksichtigung des Trägeranteils, der pauschalierten Landeszuwendung sowie der jährlichen Zuwendung der Kreissparkasse Kaiserslautern (derzeit 6.135,50 ) verbleibenden Personal- und Sachkosten für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Finanzierungsregelungen: Zuschussfähig sind folgende angemessene Kosten des Fachpersonals: - Leistungen nach der Entgeltgruppe S 12 bzw. S 12 Ü des TVöDA/KA oder entsprechenden Vergütungsregelungen sowie das Entgelt für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten - Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung nach den gesetzlichen Vorschriften - Arbeitgeberanteil zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung - Aufwendungen für die Fortbildung und Supervision Die ermittelten angemessenen Kosten des Fachpersonals werden vermindert um Personalkostenzuschüsse - der Arbeitsverwaltung - Zuschüsse von Seiten Dritter für gewährte Altersteilzeit Nicht vermindernd wirken alle erzielten Erträge und Erstattungen, insbesondere Spenden, die durch die Diakonie erzielt werden. Die Vorausberechnung der Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle Kaiserslautern und die sich daraus ergebenden Finanzierungsanteile des Landkreises Kai- 2

serslautern sind vom Diakonischen Werk Pfalz bis zum 01.10. eines jeden Haushaltsjahres für das folgende Jahr aufzustellen und dem Landkreis Kaiserslautern vorzulegen. c. Bis zum 31.03. eines jeden Jahres sind die Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle des Vorjahres auf Grundlage der tatsächlichen Personal- und Sachkosten dem Landkreis Kaiserslautern nachzuweisen. d. Die vom Landkreis Kaiserslautern zu erstattenden Vergütungen werden je zur Hälfte am 01.04. und 01.10. eines jeden Haushaltsjahres an das Diakonische Werk Pfalz ausgezahlt. e. Die Erstattung der Sachkosten durch den Landkreis Kaiserslautern für den gemäß Nr. 1. d. zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz erfolgt zum 31.03. eines jeden Jahres für das vorangegangene Haushaltsjahr auf Grundlage einer Jahreskostenrechnung. In Anlehnung an die KGSt Materialien Nr. 4/2013 sind die Sachkosten (siehe Anlage 1) nach oben begrenzt, 4 Berichtspflicht Das Diakonische Werk Pfalz erstellt dem Landkreis Kaiserslautern jährlich, getrennt für beide Beratungsstellen, einen Verwendungsnachweis bezüglich der Personal- und Sachkosten, aus welchem auch deren Gesamtfinanzierung ersichtlich wird. Daneben wird ein jährlicher Bericht über Betrieb und inhaltliche Arbeit der Schuldnerberatungsstellen vorgelegt. Der Bericht gibt, getrennt für beide Beratungsstellen, auch Auskunft über Zahl und Umfang der Beratungen' Ursachen der Überschuldung, die Beratungsabschlüsse sowie die zahlenmäßige Zuordnung der Beratenen zu den Rechtskreisen SGB XII (Sozialhilfe) und SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). 5 Kostenfreiheit Die Inanspruchnahme der Beratungsstellen ist für die Ratsuchenden kostenfrei. 6 Kündigung Diese Vereinbarung kann von jedem Partner mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Abschluss, gekündigt werden. 7 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vereinbarungsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vereinbarungsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist. 3

Die Vereinbarung tritt zum 01.10,2014 in Kraft, 8 In-Kraft-Treten Kaiserslautern, 21.07.2014 Speyer, M- C>\. Für den Landkreis Kaiserslautern: Für das Diakonische Werk Pfalz: (Landrat) Albrecht Bähr J (Landesdiakoniepfarrer)

Anlage 2 Änderung der Vereinbarung vom 31.07.2015 zwischen dem Landkreis Kaiserslautern und dem Diakonischen Werk Pfalz über die Durchführung und Finanzierung der Schuldnerberatung im Landkreis Kaiserslautern 1. In 3 Nr. 1 a) wird die Zahl 1,0" durch die Zahl 1,5" ersetzt. Vor den Worten Kaiserslautern-Süd" werden die Worte Enkenbach-Alsenborn" eingefügt. 2. 3 Nr. 1 c) wird ersatzlos gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: Die Beratungsstelle wird in den Räumlichkeiten des Hauses der Diakonie in Kaiserslautern angesiedelt." 3. 3 Nr. 1 d) wird ersatzlos gestrichen. 4. 3 Nr. 3 e) wird ersatzlos gestrichen.

ntwurf Vereinbarung zwischen dem Landkreis Kaiserslautern und dem Diakonischen Werk Pfalz über die Durchführung und Finanzierung der Schuldnerberatung im Landkreis Kaiserslautern 1 Ausgangslage Schuldnerberatung ist eine kommunale Aufgabe und Verpflichtung. Sie ist auf Basis des 11 Abs. 5 SGB XII geboten, wenn Lebenslagen, in denen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich oder zu erwarten sind, vermieden oder überwunden werden können. Nach 16a SGB II kann Schuldnerberatung insbesondere dann erbracht werden, wenn sie fürdie Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in das Erwerbsleben erforderlich ist. Im Landkreis Kaiserslautern wird Schuldner- und Insolvenzberatung seit dem Jahr 1999 durch eine kommunale Beratungsstelle in Trägerschaft des Landkreises Kaiserslautern und eine Beratungsstelle in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Pfalz durchgeführt. Beide Beratungsstellen sind als sogenannte geeignete Stellen" im Verbraucherinsolvenzverfahren durch das Land Rheinland-Pfalz anerkannt und werden von diesem entsprechend gefördert. Im Sinne des in 5 SGB XII verankerten Subsidiaritätsprinzips sind der Landkreis Kaiserslautern und das Diakonische Werk Pfalz übereingekommen, Schuldner- und Insolvenzberatung im Landkreis Kaiserslautern ab dem Jahr 2014 nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu erbringen. 2 Anspruchsgrundlage Der Anspruch auf Schuldnerberatung gegenüber dem örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträger leitet sich ab aus den 5, 10, 11 und 15 SGB XII, 4 SGB II und 4, 28 und 41 SGB Vlll. Er ist nicht beschränkt auf Empfängerinnen oder Empfänger laufender oder einmaliger Hilfen auf der Grundlage dieser Gesetze, sondern umfasst im Sinne der Vermeidung von Hilfebedürftigkeit alle Personen, die ver- oder überschuldet oder von Ver- oder Überschuldung bedroht sind. Grundlage der Arbeit und Ausstattung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ist - über die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften hinaus - die als Anlage beigefügte Rahmenkonzeption für die Schuldner- und Insolvenzberatung im Diakonischen Werk Pfalz. 1

Entwurf Beratungsstelle Kaiserslautem: 3 Durchführung und Finanzierung a. Das Diakonische Werk Pfalz betreibt mit 1,5 Fachpersonalstellen eine durch das Land Rheinland-Pfalz anerkannte und geförderte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle am Standort Kaiserslautern für Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Kaiserslautern-Süd, Otterbach-Otterberg und Weilerbach. b. Der Landkreis Kaiserslautern trägt die unter Berücksichtigung der pauschalierten Landeszuwendung verbleibenden Personal- und Sachkosten für die vorgenannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Seweb-fief der \%fbafl4s emetfi te EftteftteetW^seftbemr Die Beratungsstelle wird in den Räumlichkeiten des Hauses der Diakonie in Kaiserslautern angesiedelt. Rie--aR esi9öejt^z^ Beratungsstelle Landstuhl: a. Das Diakonische Werk Pfalz betreibt mit 1,0 Fachpersonalstellen eine durch das Land Rheinland-Pfalz anerkannte und geförderte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle am Standort Landstuhl für Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl und Ramstein-Miesenbach. b. Das Diakonische Werk Pfalz trägt 25% der anfallenden Personal- und Sachkosten (Trägeranteil). c. Der Landkreis Kaiserslautern trägt die unter Berücksichtigung des Trägeranteils, der pauschalierten Landeszuwendung sowie der jährlichen Zuwendung der Kreissparkasse Kaiserslautern (derzeit 6.135,50 ) verbleibenden Personal- und Sachkosten für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Finanzierungsregelungen: a. Zuschussfähig sind folgende angemessene Kosten des Fachpersonals: - Leistungen nach der Entgeltgruppe S 12 bzw. S 12 Ü des TVöD/VKA oder entsprechenden Vergütungsregelungen sowie das Entgelt für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten - Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung nach den gesetzlichen Vorschriften - Arbeitgeberanteil zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung 2

Entwurf - Aufwendungen für die Fortbildung und Supervision Die ermittelten angemessenen Kosten des Fachpersonals werden vermindert um Personalkostenzuschüsse - der Arbeitsverwaltung - Zuschüsse von Seiten Dritter für gewährte Altersteilzeit Nicht vermindernd wirken alle erzielten Erträge und Erstattungen, insbesondere Spenden, die durch die Diakonie erzielt werden. b. Die Vorausberechnung der Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle Kaiserslautern und die sich daraus ergebenden Finanzierungsanteile des Landkreises Kaiserslautern sind vom Diakonischen Werk Pfalz bis zum 01.10. eines jeden Haushaltsjahres für das folgende Jahr aufzustellen und dem Landkreis Kaiserslautern vorzulegen. c. Bis zum 31.03. eines jeden Jahres sind die Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle des Vorjahres auf Grundlage der tatsächlichen Personal- und Sachkosten dem Landkreis Kaiserslautern nachzuweisen. d. Die vom Landkreis Kaiserslautern zu erstattenden Vergütungen werden je zur Hälfte am 01.04. und 01.10. eines jeden Haushaltsjahres an das Diakonische Werk Pfalz ausgezahlt. 4 Berichtspflicht Das Diakonische Werk Pfalz erstellt dem Landkreis Kaiserslautern jährlich, getrennt für beide Beratungsstellen, einen Verwendungsnachweis bezüglich der Personal- und Sachkosten, aus welchem auch deren Gesamtfinanzierung ersichtlich wird. Daneben wird ein jährlicher Bericht über Betrieb und inhaltliche Arbeit der Schuldnerberatungsstellen vorgelegt. Der Bericht gibt, getrennt für beide Beratungsstellen, auch Auskunft über Zahl und Umfang der Beratungen, Ursachen der Überschuldung, die Beratungsabschlüsse sowie die zahlenmäßige Zuordnung der Beratenen zu den Rechtskreisen SGB XII (Sozialhilfe) und SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). 5 Kostenfreiheit Die Inanspruchnahme der Beratungsstellen ist für die Ratsuchenden kostenfrei. 6 Kündigung 3

Entwurf Diese Vereinbarung kann von jedem Partner mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, frühestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Abschluss, gekündigt werden. 7 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vereinbarungsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vereinbarungsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist. Die Vereinbarung tritt zum 01.10.2014 in Kraft. 8 In-Kraft-Treten Kaiserslautern, Speyer, Für den Landkreis Kaiserslautern: Für das Diakonische Werk Pfalz: Paul Junker (Landrat) Albrecht Bähr (Landesdiakoniepfarrer) 4

Niederschrift der 6. Sitzung des Kreistages vom 09.03.2015 TOP 3 Beantwortung einer Anfrage gemäß 19 Abs. 1 Geschäftsordnung Der Vorsitzende Herr Landrat Junker informiert über die seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 28.01.2015 an die Verwaltung gerichtet Anfrage. Hierbei handelt es sich um Fragen zu ohne Genehmigung abgelagerten Bauschuttablagerungen auf dem RRH; Sanierung der Deponie". Der Vorsitzende erteilt zunächst das Wort an die Fraktionsvorsitzende Frau Dr. Jung-Klein. Im Anschluss beantwortet Herr Junker die gestellte Anfrage. Anschließend beantwortet der Vorsitzende eine Anfrage des Kreistagsmitgliedes Harald Hübner zum Thema Ausschreibung des Schülertransports zur Reha-Westpfalz".

Niederschrift der 6. Sitzung des Kreistages vom 09.03.2015 TOP 4 Einwohnerfragestunde Es liegen keine Einwohnerfragen vor. Herr Landrat Junker schließt den öffentlichen Teil der Kreistagssitzung und bittet somit die Öffentlichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen. Sodann ruft er den weiteren Tagesordnungspunkt des nichtöffentlichen Teils zur Sitzung auf.

Niederschrift der 6. Sitzung des Kreistages vom 09.03.2015 Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung. Kaiserslautern, den 09.03.2015 Vorsitzender Schriftführerin Paul JunkeK, Carmen Zäuner