Ladungssicherung Bedeutung der VDI-Richtlinie bei Verkehrskontrollen
22 StVO neu - (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2006. Letzte Änderung durch: Vierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (40. StVRÄndV) vom 22. Dezember 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 76 S. 3716, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2005).
Amtliche Begründung 22 StVO Darüber hinaus wird nunmehr auch ausdrücklich in der Verordnung selbst auf die anerkannten Regeln der Ladungssicherungstechnik verwiesen. Das sachgerechte Verstauen und Sichern der Ladung erfordert die Beachtung der in der Praxis anerkannten Regeln des Speditions- und Fuhrbetriebes. Dies sind vor allem DIN- und EN-Normen sowie VDI-Richtlinien, gegenwärtig z.b. die VDI-Richtlinie 2700 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen.
Ladungssicherung wird zum Wettbewerbsvorteil Wichtiges Thema für das Speditionsmanagement Ware, die ohne Beschädigung beim Kunden ankommt, spielt in der Logistikprozesskette eine immer wichtigere Rolle. Ladungssicherung ist deshalb ein Thema des Qualitätsmanagements. aus DVZ
Beurteilung Transport 1 Verkehrssicherheit? Ja, wenn Trennwand, Ggf. vermeidbarer Lärm Transportsicherheit? nein Gefahrgut? nein, freigestellt
Beurteilung Transport 2 Verkehrssicherheit? Nein Transportsicherheit? Nein
Beurteilung Transport 3 Verkehrssicherheit? Nein Transportsicherheit? Nein
VDI 2700 Pkt. 1 Allgemeine Hinweise zur Beladung eines Fahrzeugs Grundsätzlich gilt, dass jeder, der mit der Verladung von Gütern betraut ist, auch für eine sachgerechte Ladungssicherung verantwortlich zeichnet. Verlader Fahrer Fahrzeughalter Absender Frachtführer stehen somit in der Pflicht Ladungssicherungsmaßnahmen zu ergreifen
Begriffe im Sinne 2700 Blatt 5 Für die Verladung verantwortliche Person ist diejenige Person in einem Unternehmen, die für die betriebs- und beförderungssichere Verladung zuständig und verantwortlich ist. Dabei obliegt die Betriebssichere Verladung in der Regel dem Frachtführer Beförderungssichere Verladung dem Verlader
VDI 2700 Blatt 5, 5.1 Ladung Die Art und die Beschaffung der Ladung haben wesentlichen Einfluss auf Festlegung von Maßnahmen zur Ladungssicherung. Gewicht Schwerpunkt Zurrpunkte Stabilität
VDI 2700 Blatt 5 Nr. 5.4.1 Der Unternehmer darf nur bestimmte Personen mit Aufgaben der Ladungssicherung beschäftigen: 1. Körperlich und geistig geeignet 2. Ausreichende Kenntnisse der Ladungssicherung haben und in der Durchführung unterwiesen sind 3. Ihre Befähigung hierzu dem Unternehmer nachgewiesen haben 4. Von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenden Aufgaben zuverlässig erfüllen Der Unternehmer führt eine Qualifikationsliste, aus der ersichtlich ist, welcher Mitarbeiter mit welchen Aufgaben betraut werden darf.
VDI 2700 Blatt 5 Nr. 5.4.3 Informationsaustausch Der Unternehmer sorgt durch organisatorische Feststellungen für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch für alle mit der Ladungssicherung im Unternehmen betrauten Personen
Überlegen macht Überlegen!
Zusammenstellung der Ladung Bildung von Ladeeinheiten Der Verantwortliche veranlasst, dass die Ladung vor der Beladung zusammengestellt wird oder dass der für die Beladung verantwortlichen Person detaillierte Angaben über die Ladung zur Verfügung stehen. Hierbei sind ggf. die besonderen Anforderungen bei Teilentladungen zu berücksichtigen. Zur Reduzierung von Handhabungs- und Ladungssicherungsaufgaben ist zu prüfen, ob die Bildung von Ladeeinheiten gemäß VDI 3968 möglich und sinnvoll ist.
Festlegung und Bemessung der Ladungssicherungsmaßnahmen Arbeits- und Verfahrenanweisungen Bedienungsanleitung von Fahrzeugen, Aufbauten und Ladungssicherungshilfsmitteln VDI 2700 ff, DIN EN 12195 ff
Unterweisung der Mitarbeiter Ladungssicherung allgemein Verfahrensanweisungen
Die Polizei berücksichtigt bei Kontrollen Theoretische Verantwortlichkeit Tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit Befähigung Ausrüstung Gefahr für die Verkehrssicherheit?
Kriterien KEP - Transport Laderaumtrennung / Aufbauart Tür zum Fahrersitz geschlossen Gewicht der Ladungsteile Gefährliche Güter Kann Gefahr von der Ladung ausgehen, übliche Betrachtung nach DIN EN / VDI
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit