S05 Sozialversicherung

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S05 Sozialversicherung Inhalt 1 Allgemeine Hinweise 1 2 Erläuterungen zum Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) 2 2.1 Feld Krankenkasse 2 2.2 Schaltfläche Details zur Krankenkasse 3 2.3 Block SV-Attribute 4 2.4 Schaltfläche Weitere Daten 4 2.4.1 Blöcke Krankenversicherung und Pflegeversicherung 4 3 Weitere allgemeine Erläuterungen 5 3.1 Überprüfung der Jahresentgeltgrenze KV 5 3.1.1 Vorjahr 5 3.1.2 Folgejahr 5 3.2 Entwicklungshelfer 6 3.3 Freiwilliger Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst 6 3.4 Mehrfachbeschäftigung 7 3.5 Knappschaft 7 3.6 Geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung 8 4 Zuschussberechnung Kranken-/Pflegeversicherung 8 4.1 AG-Zuschussberechnung für AN, die in der Kranken- und/oder Pflegeversicherung freiwillig oder privat versichert sind 8 5 Zuschussberechnung Rentenversicherung 9 5.1 AG-Zuschussberechnung für AN, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind 9 5.1.1 Berufsständische Versicherung 9 5.1.2 Befreiende Lebensversicherung 10 6 Elektronisches Meldeverfahren Entgeltersatzleistung (EEL) 10 6.1 Ausgangsmeldungen 11 6.2 Meldung zur Anfrage der Vorerkrankungsmitteilung 11 6.3 Meldung Entgeltbescheinigung 11 6.4 Testlauf 12 7 Sachbearbeiterliste Ausgangsmeldungen 12 8 Erstellen und Versenden der Meldedateien 13 9 Ablauf Eingangsmeldungen 13 9.1 Rückmeldungen abholen 13 9.2 Rückmeldungen zuordnen 13 9.3 Sachbearbeiterlisten für Eingangsmeldungen 13 9.4 Meldungsart Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen 14 Autor: LVwA PS IPV Seite S05-1

1 Allgemeine Hinweise Zur Abwicklung des Themas Sozialversicherung sind im IPV-System folgende Infotypen relevant: Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) Infotyp DEÜV (IT 0020) Infotyp SV-Zusatzvers. D (IT 0079) Infotyp Zusatzversorgung D (IT 0126) Infotyp Bescheinigungen an SV-Träger (IT 0651) Infotyp Elektronischer Datenaustausch (IT 0700) Infotyp Außerhalb Rückrechnung (IT 9001) Im Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) werden die Daten zu den gesetzlichen Versicherungen eines Personalfalles erfasst. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Personalabrechnung muss der Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) immer (auch bei Versicherungsfreiheit eines Personalfalles) in den Bereichen Tarif, Besoldung und Versorgung vorhanden sein. Er darf in keinem Fall abgegrenzt werden. Bei der Durchführung der Maßnahmenart Eintritt (M 01) schlägt das IPV-System das Gültigkeitsdatum der Maßnahme, sowie das KV-, RV-, AV- und PV-Kennzeichen und das SV- Attribut 01 Aktiver anhand der in dem Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) eingegebenen Werte zu den Feldern Mitarbeitergruppe und Mitarbeiterkreis automatisch vor. Der jeweilige Vorschlagswert kann jedoch überschrieben werden. Im Tarifbereich sind ggf. weitere SV-Attribute zu ergänzen. Im Infotyp DEÜV (IT 0020) werden DEÜV-relevante Daten für die zu erstattenden Meldungen gem. der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) erfasst. Achtung Bei manueller Korrektur von SV-Meldungen ist im Benutzermenü ZPER Infosysteme Pflegereports Sozialversicherung DEÜV der Report Kennzeichnen und Löschen von DEÜV-Meldungen aufzurufen und erforderliche Aktivitäten auszuführen. Für gesetzlich und freiwillig in einer gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherung versicherte Personalfälle genügen die Angaben im Infotyp Sozialvers. D. (IT 0013). Für Personalfälle, die bei einem privaten Versicherungsunternehmen kranken- und/oder pflegeversichert sind, ist zusätzlich der Infotyp SV-Zusatzvers. D (IT 0079) zwecks Autor: LVwA PS IPV Seite S05-1

AG-Zuschussberechnung anzulegen. Für Personalfälle, die aufgrund einer befreienden Lebensversicherung in der Rentenversicherung befreit sind, oder die bei einem Berufsständischen Versorgungswerk rentenversichert sind (z. B. Architektenkammer), ist zwecks AG-Zuschussberechnung und ggf. Überweisung der Gesamtbeiträge zusätzlich der Infotyp Zusatzversorgung D (IT 0126) anzulegen. Die im Bereich Sozialversicherung erforderlichen Meldungen und Bescheinigungen werden größtenteils ausschließlich in elektronischer Form erstellt. Hierfür stehen die Infotypen Bescheinigungen an SV-Träger (IT 0651) und Elektronischer Datenaustausch (IT 0700) zur Verfügung, die bei entsprechenden Sachverhalten zu pflegen sind. Die Übertragung der Daten erfolgt über den GKV-Kommunikationsserver im Rahmen des maschinellen Versendens und Abholens der Meldungen. Die Bearbeitung der Meldungen wird in den Sachbearbeiterlisten vorgenommen. Die Eingabe von manuellen sozialversicherungsrechtlichen Berechnungen für Zeiten vor der tiefsten rückrechenbaren Periode im IPV-System ist über die Maßnahmenart Außerhalb Rückrechnung (M 57) im Infotyp Außerhalb Rückrechnung (IT 9001) mit der Registerkarte Sozialversicherung vorzunehmen. 2 Erläuterungen zum Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) Nach Durchführung der Maßnahmenart Eintritt (M 01) wird auch bei fehlender Rentenversicherungsnummer durch den Report DEÜV-Meldungen erstellen im Rahmen der Folgeaktivitäten zur Personalabrechnung eine DEÜV-Anmeldung erstellt. Achtung Weitere SV-Meldungen, z. B. eine Jahresmeldung, werden mit fehlender RV-Nummer nicht erstellt. Eine DEÜV-Anmeldung wird auch erstellt, wenn der Personalfall für die Personalabrechnung im Infotyp Abrechnungsstatus (IT 0003) gesperrt wurde. 2.1 Feld Krankenkasse Bei der Eingabe wird der Krankenkassenschlüssel auf seine Zulässigkeit geprüft; ggf. ist von der Anwendungssystembetreuung zu prüfen, ob eine Krankenkasse mit einer bestimmten Betriebsnummer im IPV-System vorhanden ist (Tabelle Grunddaten der Krankenkasse (V_5D11_C)). Ist eine Krankenkasse im IPV-System noch nicht hinterlegt, kann ein Antrag auf Vergabe eines neuen Krankenkassenschlüssels gestellt werden. Das Antragsformular ist Autor: LVwA PS IPV Seite S05-2

im Intranet auf der Seite des Landesverwaltungsamtes Berlin bei PS-IPV als Formular für die Vergabe eines Krankenkassenschlüssels hinterlegt. Krankenkassenschlüssel, die z. B. aufgrund von Krankenkassen-Fusionen stillgelegt werden, bleiben wegen der Datenhistorie als sog. Meldekasse weiterhin im Bestand. Ab Gültigkeitsdatum der Stilllegung sind die Beitragssätze nicht mehr hinterlegt. In der Auswahlhilfe sind diese Krankenkassen weiterhin ersichtlich. Wird ein stillgelegter Krankenkassenschlüssel für einen Zeitraum nach der Stilllegung aufgegeben, so wird bei der Eingabe mit einer Fehlermeldung (Error-Meldung) darauf hingewiesen. Hinweis Durch Dateneingaben für die Vergangenheit ist es möglich, dass auch für stillgelegte Krankenkassen ohne Nachfolgekrankenkasse Beiträge abgeführt und DEÜV-Meldungen erstellt werden, wenn sie in dem eingegebenen Zeitraum gültig waren. 2.2 Schaltfläche Details zur Krankenkasse Durch das Anklicken der Schaltfläche Details zur Krankenkasse wird das Folgebild Dokumentation von Krankenkassen angezeigt. Hier besteht die Möglichkeit, sich anhand eines Personalfalles die hinterlegten Details zur Krankenkasse zum aktuellen Tagesdatum (Stichtag) anzeigen zu lassen. Die Tabelle aller Krankenkassen wird zentral vom SSC gepflegt. Über die Schaltfläche Stichtag ändern kann das Datum eines anderen Stichtages angegeben werden. Durch das Aktivieren des grünen Hakens werden die Daten der Krankenkasse stichtagsbezogen angezeigt. Eine Veränderung des Datensatzes ist damit nicht verbunden. Die Schaltfläche KV Modif ändern hat keine Relevanz im IPV-Verfahren. Der KV-Modifikator ist nicht zu ändern. Durch das Anklicken der Schaltfläche Berechnungsverfahren wird ein weiteres Folgebild angezeigt, auf dem die Berechnungsverfahren zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgeführt sind. Autor: LVwA PS IPV Seite S05-3

2.3 Block SV-Attribute Landesverwaltungsamt Berlin SV-Attribute sind Kennzeichen des Versicherten in der Sozialversicherung. Sie unterscheiden sich in Primär- und Sekundärattribute. Die Primärattribute beschreiben den Status des Versicherten (z. B. Aktiver oder Rentner). Die Sekundärattribute dienen der weiteren, versicherungsrechtlichen Einordnung des Mitarbeiters (z. B. 20 Private KV, 25 befreit u. JEG, 22 Mehrfachbezug usw.). Informationen über die Bedeutung der SV-Attribute können über die Hilfefunktion (F1) aufgerufen werden. Hinweise Das SV-Attribut 25 befreit u. JEG ist immer dann für einen Beschäftigten einzugeben, wenn ein Überschreiten der KV- bzw. PV-Jahresarbeitsentgeltgrenze nur durch das Berücksichtigen von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erreicht wird. Liegen unbezahlte Abwesenheiten vor, so ist für diesen Zeitraum zur korrekten KV- Zuschuss-Berechnung immer das SV-Attribut 25 befreit u. JEG einzugeben. 2.4 Schaltfläche Weitere Daten 2.4.1 Blöcke Krankenversicherung und Pflegeversicherung Feld Beitragsaufteilung Werden in den Feldern Beitragsaufteilung falsche Eintragungen wie z. B. Arbeitgeber vorgenommen (siehe unteres Beispiel), wird nicht auf die fehlerhafte Eingabe hingewiesen. Die Beiträge werden zwar zur Personalabrechnung ermittelt, können jedoch im Rahmen der Folgeaktivitäten nicht verarbeitet werden. Auch in der Abrechnungssimulation fällt die fehlerhafte Eingabe nicht auf. Autor: LVwA PS IPV Seite S05-4

Hinweis Informationen über die Bedeutung der einzelnen Felder in den jeweiligen Blöcken können über die Hilfefunktion (F1) aufgerufen werden. 3 Weitere allgemeine Erläuterungen 3.1 Überprüfung der Jahresentgeltgrenze KV Für die Ermittlung des regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres und eine Schätzung des Folgejahres steht im Benutzermenü ZPER Infosysteme Auswertungsreports Sozialversicherung Listen der Report Überprüfung der Jahresentgeltgrenze KV zur Verfügung. 3.1.1 Vorjahr Es wird das regelmäßige sozialversicherungspflichtige Entgelt ermittelt. Bei Unterbrechungen, die keinen Einfluss auf die Entscheidung der KV-pflicht bzw. KV-freiheit haben (z. B. Elternzeit oder Ende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) wird eine fiktive Berechnung nach folgendem Schema durchgeführt: Jahresentgelt aus der Lohnart /102 x 360 = Laufendes SV-Brutto Anzahl SV-Tage Zuzüglich Jahresentgelt aus der Lohnart /103 Ergibt insgesamt das fiktive Entgelt. Beispiel Elternzeit vom 01. Februar bis 31. August des Vorjahres Kumulierter Betrag der Lohnart /102 aus dem Vorjahr 22.563,08 Anzahl SV-Tage des Vorjahres 150 22.563,08 : 150 x 360 = 54.151,39 Kumulierter Betrag der Lohnart /103 aus dem Vorjahr 1.346,01 Fiktives Entgelt des Vorjahres gesamt 55.497,40 3.1.2 Folgejahr Da für die Schätzung nur Lohnarten aus den Stammdaten und Abrechnungsergebnissen verwendet werden können, findet eine fiktive Berechnung für das Folgejahr, wie sie manuell durchgeführt werden würde, nicht statt. Autor: LVwA PS IPV Seite S05-5

Um eine möglichst genaue Schätzung zu erreichen, werden Lohnarten des Infotypen Basisbezüge (IT 0008) für die Ermittlung verwendet. Die sich daraus ergebende Summe des Monats Januar des Folgejahres wird mit 12 multipliziert. Außerdem fließen u. a. folgende Lohnarten in das Ergebnis mit ein: Lohnart Langtext Bemerkung /28Q stfreie Umlage lfd. Abzug des Freibetrages gem. 3 Nr. 56 EStG; Ermittlung durch Addition der Beträge des Vorjahres (i. d. R. 1 % der RV-Grenze West) 9055 Sonderzahlung Hinzurechnung der Sonderzahlung des Vorjahres /29G ZV indiv. Hinz. SV lfd. HinzBetrag SV vom Dezember des Vorjahres. Dieser Betrag wird mit 12 multipliziert. Die Lohnart wird i. d. R. im SV-Rechtskreis West gebildet. /29H ZV indiv. Hinz. SV einm. HinzBetrag SV für Einmalzahlungen des Vorjahres. Die Lohnart wird i. d. R. im SV-Rechtskreis West gebildet. /57A Vermögensb.AG-Anteil Vermögensbildender Arbeitgeberanteil vom Dezember des Vorjahres. Dieser Betrag wird mit 12 multipliziert. /298 ZV pausch.hinz. SV lfd. HinzBetrag SV vom Dezember des Vorjahres. Dieser Betrag wird mit 12 multipliziert. Die Lohnart wird i. d. R. im SV-Rechtskreis Ost gebildet. Im SV- Rechtskreis West wird mit dieser LA der SV-Hinz- Betrag I ( 1 Abs. 1 Satz 4 SvEV) bzw. die SV- Spitze gebildet. /299 ZV pausch.hinz. SV einm. HinzBetrag SV für Einmalzahlungen des Vorjahres. Die Lohnart wird i. d. R. im SV-Rechtskreis Ost gebildet. 3.2 Entwicklungshelfer Wird im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) die Abwesenheit 8010 Entwicklungshelfer eingegeben, so sind bei dem Beschäftigten alle Zweige der Sozialversicherung (KV-, RV-, AV- und PV-Kennzeichen) mit 0 keine Vers. Pflicht zu kennzeichnen, damit ein evtl. zu ermittelnder SV-Hinzurechnungsbetrag aus der VBL-Berechnung keine Auswirkung auf das sozialversicherungspflichtige Brutto hat. 3.3 Freiwilliger Wehrdienst / Bundesfreiwilligendienst Für Beschäftigte, die freiwilligen Wehrdienst, anschließende Wehrübungen oder Bundesfreiwilligendienst leisten, sind im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) die entsprechenden Abwesenheitsarten einzugeben. Über die Abwesenheitsarten wird die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Sachverhalte gesteuert. Autor: LVwA PS IPV Seite S05-6

3.4 Mehrfachbeschäftigung Das seit 01.01.2015 geänderte Dialogverfahren bei Mehrfachbeschäftigung ändert nichts an den notwendigen Eingaben in den Infotypen Sozialversicherung (IT 0013) und DEÜV (IT 0020). Im Infotyp Sozialversicherung (IT 0013) ist das Sekundärattribut 22 Mehrfachbeschäftigung aufzugeben, wenn eine solche ausgeübt wird. Die Hilfefunktion (F1) dokumentiert das Sekundärattribut näher. Im Infotyp DEÜV (IT 0020) ist in diesen Fällen das Feld Mehrfachbeschäftigung zu markieren. Auf der Internetseite www.gkv-datenaustausch.de ist ein Fragen- und Antwortenkatalog zum Qualifizierten Meldedialog veröffentlicht. Wenn bei Mehrfachbeschäftigten das Fremdentgelt im Infotyp Wiederkehrende Be- und Abzüge (IT 0014) mit der Lohnart Gehalt anderer Arbeitgber (LA 3755) aufgegeben wurde und im Folgejahr die Krankenkasse zurückmeldet, dass keine Beitragsbemessungsgrenze überschritten wurde (Infotyp Elektronischer Datenaustausch (IT 0700); Datensatz DSKK, Datenbaustein DBBG), werden die betroffenen Perioden aufgerollt und es wird folgende Warnmeldung ausgegeben: MfB: keine Verhältnisrechnung, da lt. IT0700/DBBG BBG nicht überschritten Dies bedeutet, dass die von der Personalsachbearbeitung aufgegebenen Fremdentgelte in der KV ignoriert werden und das Entgelt so in der KV verbeitragt wird, als läge keine weitere Beschäftigung vor. In diesem Fall sollte von der Personalsachbearbeitung das tatsächliche Entgelt in Erfahrung gebracht werden und dann die Anpassung im Infotyp Wiederkehrende Be- und Abzüge vornehmen. Falls die Meldung der Krankenkasse nicht zutrifft, ist der Infotyp Elektronischer Datenaustausch zu korrigieren. 3.5 Knappschaft In 134 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) werden Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten beschrieben. Danach sind dies Bergbaubetriebe. Sollten in IPV anwendenden Stellen Beschäftigte sein, den sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen der Knappschaft unterliegen, ist per Hotline-Meldung eine Anforderung für die entsprechenden Systemeinstellungen zu stellen. Für diese Fälle müsste auch der Infotyp DEÜV (IT 0020) überarbeitet werden. Eine Hotline-Meldung wäre ebenfalls erforderlich, gäbe es Fälle in der knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner. Autor: LVwA PS IPV Seite S05-7

3.6 Geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung Die Einzugsstelle für diesen Personenkreis ist die Minijob-Zentrale. Im Infotyp Sozialversicherung (IT 0013) ist im Block Zuordnung Kranken-/Pflege-Kasse im Feld Krankenkasse die Krankenkasse MINIJOBS Bundesknappschaft) einzutragen. 4 Zuschussberechnung Kranken-/Pflegeversicherung 4.1 AG-Zuschussberechnung für AN, die in der Kranken- und/oder Pflegeversicherung freiwillig oder privat versichert sind Die Zuschussberechnung gem. 257 SGB V bzw. 61 SGB XI für Beschäftigte, die freiwillig oder privat versichert sind erfolgt anhand der Eingaben in den Infotypen Sozialversicherung (IT 0013) und SV-Zusatzvers. D (IT 0079). Hinweise Freiwillig Versicherte Hinterbliebene (Witwen, Witwer) eines Beamten / einer Beamtin, eines Richters / einer Richterin oder eines Ruhestandsbeamten / einer Ruhestandsbeamtin erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen geminderten (=halben) Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung. In diesen Fällen ist im Infotyp Sozialversicherung (IT 0013) im Bereich Weitere Daten im Block Pflegeversicherung die Sonderregel 01 beihilfeberech. auszuwählen. Zuschuss gem. 257 Abs. 1 SGB V bzw. 61 SGB XI für Beschäftigte ohne Anspruch auf Krankengeld: Bei der Berechnung des Zuschusses wird das tatsächlich erzielte KV-pflichtige Entgelt, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBmG) in der Krankenversicherung mit dem ermäßigten Beitragssatz der Mitarbeiterkasse multipliziert und ggf. auf die Hälfte des Gesamtbeitrages begrenzt. Privat Versicherte Bei der Berechnung des Zuschusses für privat Versicherte wird das tatsächlich erzielte KV-pflichtige Entgelt, begrenzt auf die monatliche BBmG in der Krankenversicherung mit dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz, der jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wird, multipliziert und ggf. auf die Hälfte des im Infotyp SV-Zusatzvers. D (IT 0079) hinterlegten Gesamtbeitrages begrenzt. Wird aufgrund der Gewährung einer Einmalzahlung die Jahresbeitragsbemessungsgrenze Autor: LVwA PS IPV Seite S05-8

überschritten, ist der Differenzbetrag zwischen dem Höchstzuschuss und dem tatsächlich gezahlten Beitragszuschuss heranzuziehen und als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. Für eine korrekte Zuschussberechnung wird systemseitig in der Personalabrechnung/Folgeaktivitäten immer das SV-Attribut 25 befreit u. JEG gesetzt, ohne dass es für den Anwender im Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) sichtbar wird. Für die Übersichtlichkeit ist es deshalb empfehlenswert, das SV-Attribut 25 befreit u. JEG trotzdem im Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) einzugeben. Zuschuss gem. 257 Abs. 2 Satz 3 SGB V bzw. 61 SGB XI für Beschäftigte, die bei Mitgliedschaft in einer Krankenkasse keinen Anspruch auf Krankengeld hätten (z. B. bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherte Rentner): Bei der Berechnung des Zuschusses wird das tatsächlich erzielte KV-pflichtige Entgelt, begrenzt auf die monatliche BBmG in der Krankenversicherung mit neun Zehnteln des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes, der jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wird, multipliziert und ggf. auf die Hälfte des eingepflegten Gesamtbeitrages begrenzt. 5 Zuschussberechnung Rentenversicherung 5.1 AG-Zuschussberechnung für AN, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind 5.1.1 Berufsständische Versicherung Die Eingaben für Beschäftigte bei berufsständischen Versicherungen werden im Infotyp Zusatzversorgung D (IT 0126) vorgenommen. Die Zuschussberechnung erfolgt bis zum Höchstbetrag begrenzt auf die BBmG-RV. Die Beitragsnachweisung enthält auch die Selbstzahler mit einem Überweisungsbetrag gleich Null. AN- und AG-Anteile werden nur bei Berliner/Brandenburger berufsständischen Versicherungen als Gesamtbeitrag in Höhe des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags vom Arbeitgeber überwiesen. Auf Wunsch der Beschäftigten kann auch eine Selbstzahlung vorgenommen werden. Bei Versicherungen außerhalb von Berlin/Brandenburg ist nur eine Selbstzahlung möglich. Autor: LVwA PS IPV Seite S05-9

5.1.2 Befreiende Lebensversicherung In diesen Personalfällen sind Dateneingaben im Infotyp SV-Zusatzvers. D (IT 0079) vorzunehmen. Es ist nur eine Selbstzahlung möglich. Die Zuschussberechnung erfolgt bis zum Höchstbetrag begrenzt auf die BBmG-RV. 6 Elektronisches Meldeverfahren Entgeltersatzleistung (EEL) Das Meldefahren gem. Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen ( 23c Abs. 2 SGB IV) in der jeweils aktuellen Fassung umfasst Meldungen vom Arbeitgeber zum SV-Träger und Meldungen vom SV-Träger an den Arbeitgeber. Funktionalitäten im IPV-System (täglich maschinell): Erstellen der Ausgangsmeldungen Erstellen der Meldedatei Übertragen der Meldedatei an die zuständige Krankenkasse Abholen der Antwort des SV-Trägers Zuordnen der Meldung zum Personalfall. Die Bearbeitung der Ausgangs- und Eingangsmeldungen erfolgt in den Sachbearbeiterlisten. Die Sachbearbeiterlisten sind eingebunden im Benutzermenü ZPER Infosysteme Pflegereports Sozialversicherung EEL Ausgangsmeldungen bearbeiten und Benutzermenü ZPER Infosysteme Pflegereports Sozialversicherung EEL Eingangsmeldungen bearbeiten. Achtung In den Datensätzen der EEL-Meldungen stimmt der SAP-Feldname (Kurzbezeichnung) nicht mit Feldnamen in der Datensatzbeschreibung überein. Hinweis Autor: LVwA PS IPV Seite S05-10

Weitere Informationen über das EEL-Verfahren stehen im IPV-Anwenderhandbuch Kapitel 09 Teil A. 6.1 Ausgangsmeldungen Die Erstellung der Ausgangsmeldung zur Anforderung der Vorerkrankungsmitteilung und zu den Entgeltbescheinigungen an die verschiedenen SV-Träger erfolgt anhand der Abwesenheiten im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001). 6.2 Meldung zur Anfrage der Vorerkrankungsmitteilung Vorerkrankungsanfragen werden maschinell erstellt, wenn nach dem Eintragen einer relevanten Abwesenheit weitere relevante Abwesenheiten in den letzten sechs Monaten vorhanden sind und die Frist von 42 Kalendertagen mit der aktuellen Abwesenheit erreicht wird. Die Meldung wird mit dem Abgabegrund 41 Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen und dem Status zu entscheiden erstellt. Achtung Die Übernahme der Anfrage in die Meldedatei erfolgt erst, wenn von der Personalsachbearbeitung der Status der Anfrage über die Sachbearbeiterliste für Ausgangsmeldungen auf neu gesetzt wurde. 6.3 Meldung Entgeltbescheinigung Fünf Arbeitstage vor Ende der Entgeltfortzahlung sind die Meldungen über das Entgelt an die SV-Träger zu übersenden. Für die Erstellung der Meldung Entgeltbescheinigung ist neben der Dateneingabe der Abwesenheit ein entsprechender Datensatz im Infotyp Bescheinigungen an SV-Träger (IT 0651) anzulegen. In diesem Infotypen können auch Sachverhalte, die nicht in den IPV-Stammdaten enthalten sind, eingetragen werden. In Abhängigkeit von der selektierten Abwesenheit (Abw.) erfolgt die Erstellung der Ausgangsmeldung mit folgenden Abgabegründen: 01 Entgeltbescheinigung KV Krankengeld (Abw. 0200, 9250) Autor: LVwA PS IPV Seite S05-11

02 Entgeltbescheinigung KV Kinderpflege-Krankengeld (Abw. 9420) 03 Entgeltbescheinigung KV Mutterschaftsgeld (Abw. 0500) 04 Entgeltbescheinigung KV Versorgungskrankengeld (Abw. 0340) 11 Entgeltbescheinigung RV Übergangsgeld med. Re-ha (Abw. 9220) 12 Entgeltbescheinigung RV Übergangsgeld Leistungen Teilhabe (Abw. 0342) 21 Entgeltbescheinigung UV Verletztengeld (Abw. 0270) 22 Entgeltbescheinigung UV Übergangsgeld (Abw. 0272) 23 Entgeltbescheinigung UV Kinderpflege-Verletztengeld (Abw. 9425) 31 Entgeltbescheinigung BA Übergangsgeld (Abw. 0344) 6.4 Testlauf Ob die Stammdatenpflege korrekt ist und zu einer Meldung führt, kann anhand eines Testlaufs überprüft werden. Der Report ist im Benutzermenü ZPER Infosysteme Auswertungsreports Sozialversicherung EEL Entgeltbescheinigung erstellen (Test) eingebunden. 7 Sachbearbeiterliste Ausgangsmeldungen Die Anzeige bzw. weitere Bearbeitung der erstellten Meldungen ist in der Sachbearbeiterliste möglich: Benutzermenü ZPER Infosysteme Pflegereports Sozialversicherung EEL Ausgangsmedungen bearbeiten. Über die Schaltfläche Programmdokumentation (Umsch+F1) sind SAP-Informationen zum Report und zur Statusbearbeitung aufrufbar. Achtung Die regelmäßige Kontrolle der Sachbearbeiterliste durch die Personalsachbearbeitung ist erforderlich: Hat eine Meldung den Status fehlerhaft, kann diese nicht an den SV-Träger übertragen werden. Der Sachverhalt ist anhand der Fehlernachricht zu prüfen und unverzüglich zu bereinigen. Autor: LVwA PS IPV Seite S05-12

Ggf. kann es erforderlich sein, dass eine Ausgangsmeldung in der Sachbearbeiterliste durch die Personalsachbearbeitung manuell bearbeitet werden muss (s. o.). 8 Erstellen und Versenden der Meldedateien Das Erstellen und Versenden der Meldedateien erfolgt maschinell. Der Report ist als Job im Hintergrund für jede IPV-anwendende Stelle eingeplant und wird nach dem Beenden des Reports Erstellen der Ausgangsmeldungen gestartet. Das System verschlüsselt die Meldungen und sendet sie via HTTP an den Kommunikationsserver der GKV. Der Status der gesendeten Meldungen wird auf übertragen gesetzt. 9 Ablauf Eingangsmeldungen 9.1 Rückmeldungen abholen Die Rückmeldungen werden kalendertäglich maschinell vom Kommunikationsserver der GKV abgeholt. 9.2 Rückmeldungen zuordnen Die Rückmeldungen der SV-Träger (Vorerkrankungszeiten, Höhe der Entgeltersatzleistungen, Fehler) werden kalendertäglich maschinell dem relevanten Personalfall zugeordnet. Damit stehen diese in der Sachbearbeiterliste für Eingangsmeldungen zur Verfügung. 9.3 Sachbearbeiterlisten für Eingangsmeldungen Die Anzeige bzw. die Bearbeitung der Rückmeldungen der SV-Träger ist in der Sachbearbeiterliste für Eingangsmeldungen möglich: Benutzermenü ZPER Infosysteme Pflegereports Sozialversicherung EEL Eingangsmeldungen bearbeiten Über die Schaltfläche Programmdokumentation (Umsch+F1) sind Informationen zum Report und zur Statusbearbeitung aufrufbar. Achtung Die regelmäßige Kontrolle der Sachbearbeiterliste durch die Personalsachbearbeitung ist erforderlich: Anhand der Rückmeldungen kann es erforderlich sein, Stammdaten zu den betroffenen Personalfällen zu pflegen. Nicht alle Rückmeldungen werden automatisch verarbeitet, sondern zur weiteren Bearbeitung bzw. zur Information zur Verfügung gestellt. Autor: LVwA PS IPV Seite S05-13

9.4 Meldungsart Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen In diesem Verfahren sind auch Meldungen des Arbeitsgebers über die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen vorgesehen. Die Meldungen werden mit dem Meldegrund 51 Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen ( 23c SGB IV) an die SV-Träger übermittelt. Diese Meldungen werden durch die Abrechnungssachbearbeitung einmal monatlich im Verlauf der Personalabrechnung/Folgeaktivitäten erstellt und übertragen. Autor: LVwA PS IPV Seite S05-14