Die neue Europäische Qualitätspolitik für Agrarprodukte und Lebensmittel

Ähnliche Dokumente
Editorial Was gibt es Neues? Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Chancen und Möglichkeiten eines Schutzes der Bezeichnung Bodenseefelchen

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 17. Dezember 2015 (OR. en)

Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten: Begriffsbestimmung und politischrechtlicher

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

Der Bezeichnungsschutz von Alm- und Bergprodukten aktuelle Rechtslage

46,5 Millionen Euro Förderung sollen den Absatz von EU-Produkten beleben.

Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)

Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN

der A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse. Jürgen Sons Fachbereich 17.

Überwachung und Kontrolle der europäischen Herkunftszeichen

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Qualität + Promotion + Kennzeichnung neue EU-Regeln. DI Christian Jochum Zukunftswerkstätte Milchmarkt , Stieglbräu, Salzburg

Die Implementierung der EU- Gesetzgebung im Agrarsektor der Ukraine: Verpflichtungen und erreichte Ergebnisse

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6164. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung

der A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

Öffentlich-rechtliche Bezeichnungen, insb. AOP-IGP und Berg/Alp sowie deren Verteidigung im In- und Ausland

Verlautbarungsblatt. der. Agrar Markt Austria. Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien

KREISVERWALTUNG BAD KREUZNACH

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel

Richtige Kennzeichnung von Produkten mit geschützten geografischen Angaben

VO (EU) 1169/2011 vom betreffend Information der Verbraucher über Lebensmittel LMIV. Täuschungsschutz einst: Täuschungsschutz jetzt:

Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (WeinSBV)

Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Novellierung der Fertigpackungsverordnung Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für Gesetzliches Mess und Eichwesen 2018

2010/06 Struktur des Amtsblatts Anpassung infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon Amtsblatt Reihe L

Amtsblatt der Europäischen Union

B.A. Koch: Vereinheitlichung des Privatrechts in Europa

BESSERE RECHTSETZUNG UND TRANSPARENZ

Übersicht zur Darstellungsform sowie Schriftart, -größe und -farbe in der Etikettierung von Erzeugnissen des Weinrechts

Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13 EU-QuaDG.

Informationsveranstaltung PEF Erkenntnisse aus der BAFU Beteiligung an der Pilotphase Frank Hayer, Abteilung Ökonomie und Innovation, BAFU

Geoschutz Qualitätsmanagement in NRW

der A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen

Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA TTIP

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin

vom 28. Mai 1997 (Stand am 23. Januar 2001)

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht. Friedhelm Jaeger

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 557 final.

Revision der EG-Öko-Verordnung

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 20. Dezember 2017(*)

der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien

Tierschutz-Initiativen der EU: Der Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren

Herkunftsangabe was ist das eigentlich? 51. Weinrechtsseminar 2018 in Blois

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Fragen zu EU-Gütezeichen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 und zum Verfahren der Antragstellung

Das Maßnahmenpaket für den freien Warenverkehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel

Vorschläge der EU-Kommission zur GAP nach 2020 und welche Auswirkungen können diese für MV haben Güstrow,

Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 759 Gliederungs-Nr:

SIS-Verzeichnis Akkreditierungsnummer: SIS 0135

Das Akkreditierungssystem in Deutschland im Umbruch

Vorschlag der Bundesregierung

der A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

Verordnung. Änderung vom 16. September Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013

I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik

Kontrollausschuss gemäß 5 EU-QuaDG

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung -S3- Müllroser Chaussee Frankfurt (Oder)

Nachhaltigkeitskriterien für Agrarrohstoffe Kriterien und Anforderungen

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

- Anzeigeformular B -

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

Verlautbarungsblatt. der. A-1200 Wien, Dresdner Straße 70. Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)

Die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Tourismus in Südtirol

Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014-

Teil I: Informationen zur Antragstellung

EIOPA - Aufbruch in ein neues Zeitalter der Versicherungsaufsicht in Europa?

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT GENERALDIREKTION LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG MITTEILUNG

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

Stand der Entwicklung einer Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau in Deutschland

VORSCHRIFTEN FÜR DIE ZIVILLUFTFAHRT

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Geografische Herkunftsangaben

Transkript:

Die neue Europäische Qualitätspolitik für Agrarprodukte und Lebensmittel Gesa Wesseler GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission

Qualität = eine Stärke der EU Landwirtschaft! EU Landwirte: erfüllen strikte Bewirtschaftungsauflagen (= Basisqualität); bieten eine breite Palette von Erzeugnissen mit besonderen Eigenschaften an (= höhere Qualität) Erfüllen die Produkte die Verbrauchererwartungen? Werden die Verbraucher ausreichend über Produkteigenschaften und Anbaumethoden informiert? Ansatzpunkte der EU Qualitätspolitik

Hauptinstrumente der EU Bewirtschaftungsauflagen Vermarktungsnormen EU Qualitätssysteme (Geoschutz; traditionelle Spezialitäten; ökologischer Landbau)

Andere Zertifizierungssysteme National/regional/privat B2B und B2C Grundanforderungen höhere Qualität Politikbereiche: Tier-, Umwelt-, Klimaschutz; Fair Trade; Herkunft; Regionalprodukte; Qualitätsmanagement;... Mehr als 400 Systeme in der EU Kennen Sie sich aus?

Qualität am Markt: Informationslücken Komplexität bestehender Systeme Mangelnde Kohärenz For food? =>Zeit für eine Politiküberarbeitung! Extra, Cat. I, Cat II

Die Überarbeitung im Überblick Legislative proposals? 2008 2009 2010 2011-2012 Grünbuch & Konsultation Mitteilung Folgenabschätzungsanalysen Diskussionen im Rat & EP Juli 15 Oktober 28 Mai Dezember 2010

Hauptthemen der Politiküberarbeitung Information: Verbesserung der Kommunikation zwischen Landwirten, Käufern und Verbrauchern über die Qualität von Agrarerzeugnissen; Komplexität: Erleichterung der Anwendung und des Verständnisses der verschiedenen Regelungen und Etikettierungsangaben für Landwirte, Hersteller und Verbraucher; Kohärenz: Erhöhung der Kohärenz zwischen den Maßnahmen der EU zur Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse.

Das neue EU Qualitätspaket 2 Verordnungsvorschläge: 1. Eine einzige Verordnung über EU Qualitätsregelungen (die Qualitätsverordnung ) 2. Änderung der Verordnung über die einheitliche GMO (gemeinsame Marktorganisation) 2 Leitlinien: 1. Mitteilung der Kommission zu Leitlinien für eine gute Praxis für freiwillige Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel 2. Mitteilung der Kommission zur Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit g.u. und g.g.a. enthalten

Qualitätspaket im Überblick Vermarktungsnormen (einheitliche GMO) EU Qualitätsregelungen Nicht-EU Systeme Allgemeine Basisnorm für die Vermarktung Angabe des Erzeugungsortes Angleichung an den Vetrag von Lissabon Fakultative Qualitätsangaben Freilandhaltung, Erste Kaltpressung g.u./g.g.a. + Leitlinien g.t.s. Leitlinien Basisanforderungen EU Qualitätsregelungen Zertifizierungssysteme Private und öffentliche Initiativen

1. Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse die Qualitätsverordnung

Drei einander ergänzende Regelungen: Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben ( Geoschutz ) Garantiert traditionelle Spezialitäten Fakultative Qualitätsangaben => nur ein Regelwerk => nur ein Ausschuss für Qualitätspolitik

Was ist neu im Bereich Geoschutz? Anerkennung der Rollen und Zuständigkeiten von Vereinigungen (aber keine Volumenkontrollrechte) Klarstellung der Beziehungen zum Markenrecht Übernahme der durch bilaterale Verträge geschützten Namen in das EU Register Verkürzung des Verfahrens für die Eintragung eines Namens Anpassung der Definitionen für g.u. und g.g.a. an die internationale Praxis (TRIPs) Erweiterung des Geltungsbereichs um Zartbitterschokolade Beibehaltung der Unterscheidung von g.u. und g.g.a. Keine Zusammenlegung mit den Verordnungen für Weine und Spirituosen, aber Annäherung der Anforderungen

Garantiert traditionelle Spezialitäten Nun doch keine Abschaffung des Systems - - aber Eintragung nur noch mit Vorbehaltung des Namens (Übergangsvorschriften für andere Eintragungen bis 2017) Traditionskriterium gestärkt (50 statt 25 Jahre) Beschränkung auf Fertigmahlzeiten und Verarbeitungserzeugnisse Zutaten und Herstellungsmethode müssen traditionell sein

Fakultative Qualitätsangaben Z.B. Freilandhaltung (Geflügelfleisch); erste Kaltpressung (Olivenöl) Keine inhaltlichen Änderungen Übernahme bestehender Angaben in die Qualitätsverordnung (bisher in der Verordnung über die einheitliche GMO) Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Festlegung neuer fakultativer Qualitätsangaben Einstweilen keine Festlegung des Begriffs Erzeugnis der Berglandwirtschaft ; weitere Studien und Analysen werden benötigt

2. Änderung der Verordnung über die einheitliche GMO

Vermarktungsnormen Ausdehnung der Mindestanforderung einer einwandfreien, unverfälschten und vermarktbaren Qualität auf Produkte, die nicht unter spezifische Vermarktungsnormen fallen Anpassung der bestehenden Verordnung an den Lissabon- Vertrag; Übertragung der Befugnisse, Vermarktungsnormen anzunehmen und weiterzuentwickeln an die Kommission Einführung einer Rechtsgrundlage für die obligatorische Angabe des Erzeugungsortes in allen Sektoren Möglichkeit späterer delegierter Rechtsakte

3. EU- Leitlinien für eine gute Praxis für freiwillige Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel

Eckpunkte Freiwillig; best practice ; basierend auf Konsultationen von Interessengruppen Verbesserung der Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit von freiwilligen Zertifizierungssystemen Leitfaden für Systementwickler zur Vermeidung der Verbraucherirreführung Verringerung des Verwaltungsaufwands und der finanziellen Belastung für Landwirte und Erzeuger (auch in Entwicklungsländern) Einhaltung der EU-Binnenmarktvorschriften

Zusammenfassung bestehender Rechtsvorschriften Vorschriften über den Binnenmarkt Vorschriften über die staatliche Beteiligung an Systemen Wettbewerbsvorschriften Verbraucherinformation und Kennzeichnungspflichten Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene Vorschriften zur Konformitätsbewertung, Zertifizierung und Akkreditierung

Empfehlungsbereiche Entwicklung von und Teilnahme an Systemen: offen, partizipativ, informativ Systemanforderungen und entsprechende Angaben: klar, transparent, objektiv, überprüfbar Zertifizierung und Inspektionen: unparteilich, unabhängig, qualifiziert Gegenseitige Anerkennung und Benchmarking: Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten

4. EU- Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit g.u. und g.g.a. enthalten

Eckpunkte Freiwillig; Erläuterung der anwendbaren Rechtsvorschriften Darlegung des Kommissionsstandpunktes zu: Bedingungen für die Verwendung eingetragener Namen bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln, die Zutaten mit diesen Bezeichnungen enthalten bewährten Verfahren zur Vermeidung einer missbräuchlichen Verwendung eingetragener Namen

Empfehlungen Verwendung eingetragener Namen grundsätzlich in der Zutatenliste erlaubt In der Verkehrsbezeichnung, Kennzeichnung und Aufmachung erlaubt, wenn: keine vergleichbaren Zutaten verwendet werden; das betreffende Erzeugnis in ausreichender Menge vorhanden ist; der Anteils der beigemischten Zutat angegeben wird.

Nächste Schritte Leitlinien: Unmittelbar anwendbar Verordnungen: Diskussionen im Rat und Parlament Annahme bzw. Änderungen und dann Annahme; erwartet in 2012 Erarbeitung der delegierten Rechtsakte

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Webseite der GD Landwirtschaft zum Qualitätspaket 2010 http://ec.europa.eu/agriculture/quality/policy/qualitypackage-2010/index_de.htm