IS A Teil 1: Institut für soziale Arbeit Praxisforschung Beratung Qualitätsentwicklung Wissenstransfer Projektgruppe I - Kindeswohl(-gefährdung) - Was heißt das? Workshop 2 Mittwoch, 05.06.13
Kindeswohl: Eine Arbeitsdefinition Die folgenden 4 Aspekte sollten Bestandteil einer Definition sein: 1. Orientierung an den Grundrechten aller Kinder als normative Bezugspunkte für das, was jedem Kind zusteht. 2. Orientierung an den Grundbedürfnissen von Kindern. 3. Gebot der Abwägung als Ausdruck der Erkenntnis, dass Kinder betreffende Entscheidungen prinzipiell mit Risiken behaftet sind und daher versucht werden muss, die für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative zu wählen. 4. Prozessorientierung als Hinweis auf die Tatsache, dass Kinder betreffenden Entscheidungen aufgrund ihrer starken Kontextabhängigkeit einer laufenden Überprüfung und ggf. Revision bedürfen. vgl. Maywald, J. (2009): Kinderschutz in der Kita
Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung zwischen Konstruktion und Kommunikation Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung kann man nicht als Sachverhalte beobachten. Es handelt sich dabei um rechtliche und normative Konstrukte Sie sind nur über Kommunikation bestimmbar Überinstitutionelle Vernetzung, verlässliche Reaktionsketten und Kooperationen sind daher unerlässlich 3
Konstrukt Kindeswohlgefährdung Bei der Einschätzung einer `Gefährdung des Kindeswohls ( 8a SGB VIII, 1666 BGB) geht es also um die fachlich geleitete Einschätzung von Art, Erheblichkeit und Wahrscheinlichkeit von Schädigungen für das Kind. Primäres Ziel dabei ist es nicht, ein wie auch immer geartetes positiv definiertes Kindeswohl sicher zu stellen, sondern Ziel ist es Gefahren abzuwenden. (Schone R. 2012) 4
Konstrukt Kindeswohlgefährdung KWG Hilfebedarf vorhanden 5
Konstrukt Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung feststellen heißt Lebenslagen bewerten hinsichtlich Art der Schädigung Erheblichkeit der Schädigung Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (Prognose) Fähigkeit der Eltern zur Schadenabwehr Bereitschaft der Eltern zur Schadenabwehr Dies gilt für freie Träger, Jugendamt und Familiengericht ( 8a SGB VIII) sowie für Berufsgeheimnisträger, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen ( 4 KKG)
Konstrukt Kindeswohlgefährdung Was kann ich beobachten? Ernährungssituation Körperpflege Schlafsituation Kleidung Schutz vor Gefahren Betreuungssituation Gesundheitliche Vor- und Fürsorge Anregung und Spielsituation Angemessene Behandlung von Entwicklungsstörungen Gewährung altersangemessene Freiräume Emotionale Situation 20.08.2015 7
Risikoabschätzung Kindeswohlgefährdung Indikatoren Risikofaktoren Schutzfaktoren Entwicklungsbeeinträchtigung oder-auffälligkeit des Kindes Haltung der Eltern Kooperation der Eltern Veränderungsbereitschaft Ressourcen des Hilfesystems Fachliche Bewertung Keine KWG Andere Hilfen HZE Jugendamt / Familiengericht
Bedeutung der Faktoren Indikatoren Indikatoren sind Messzeiger für eine gefährdende Situation, in der sich das Kind befindet. Risikofaktoren Risikofaktoren sind Bedingungen, die die Wahrscheinlichkeit für eine Schädigung vorhersagen. Insbesondere die Kumulation von Risikofaktoren bedeuten eine Gefährdung für das Kindeswohl. Schutzfaktoren Schutzfaktoren sind Bedingungen, die die Auswirkungen der Risikofaktoren abschwächen und somit als Puffer dienen können. Sie stabilisieren das Selbstwertkonzept und sorgen z.b. für günstigere Rahmenbedingungen im Kindergarten oder in der Schule. 9
Modell zur Systematisierung der Risikoeinschätzung nach Reinhold Schone (FH Münster) Eltern wollen und können Hilfe (zur Erziehung) annehmen Eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nur nicht gewährleistet. A Das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet. B Eltern wollen und/oder können Hilfe (zur Erziehung) nicht annehmen C D
Fazit Arbeit im Kontext Kindeswohlgefährdung ist immer Arbeit im Spannungsfeld Zwischen Kindeswohl und Elternwohl Zwischen Hilfsangeboten und Schutzanforderungen Zwischen Autonomie und Zwang Zwischen Prävention und Intervention Zwischen Kindbezug und Elternbezug
Der Balanceakt im Kontext Kindeswohlgefährdung Elternrecht Elternbezug Hilfsangebote Freiwilligkeit/ Autonomie Prävention Kindeswohl Kindbezug Schutzanforderungen Zwang Intervention
Achtung! Professionelles Handeln im Kontext von Kindeswohlgefährdung bedeutet immer auch: Handeln in Ungewissheit Mehrdeutigkeit (keine eindeutigen Ursache-Wirkungs- Zusammenhänge) Ungewissheit lässt sich nicht beseitigen, sondern nur reduzieren durch Organisatorische Vorkehrungen und geeignete Instrumente
! Wichtiger Hinweis! Keine Zusammenstellung von Anhaltspunkten/Indikatoren kann abschließend alle Bereiche von Gefährdungslagen abdecken Indikatorengestützte Instrumente sind lediglich Hilfsmittel zur Strukturierung von Wahrnehmungs- und Bewertungsprozessen Standards, Verfahren und Instrumente im Bereich des Kinderschutzes sind keine mathematisch-statistischen Modelle, sondern dienen als Grundlage eines stetigen Prozesses der Qualitätsfindung und Qualitätsentwicklung.